Frank Willmann
Sitzungen
18/6
18/7
18/8
18/10
18/11
18/12
18/14
18/15
18/16
18/18
18/19
18/20
18/21
18/23
18/26
18/28
18/29
18/30
18/31
18/32
18/34
18/35
18/36
18/37
18/39
18/40
18/41
18/43
18/45
18/47
18/48
18/49
18/50
18/51
18/53
18/54
18/55
18/56
18/58
18/60
18/61
18/62
18/67
18/68
18/72
18/73
18/74
18/76
18/77
Letzte Beiträge
Herr
Präsident, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Ein Punkt hat mich jetzt doch noch einmal bewegt, das Wort zu ergreifen, denn ich finde, Frau Bernhard, Ihre Ausführungen unmöglich. Sie haben sich gefragt, wie man eine Jugendberufsagentur in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter – auch noch in deren Räumlichkeiten – einrichten kann und dann erwartet, dass diese Dienstleistung angenommen wird, da am Ende gleich die große Keule der Sank tionen steht. Ich glaube, Sie haben überhaupt nicht verstanden, was wir da eigentlich machen, oder Sie wollen es nicht verstehen, weil Sie Ihre eigene Arbeit anscheinend an dieser Stelle nicht ernst nehmen.
Die Jugendberufsagentur ist eine Einrichtung, die
von drei Senatsressorts getragen wird: Zum einen das Bildungsressort, es steht an erster Stelle, weil wir die Schülerinnen und Schüler mitnehmen wol len, wo sie noch sind und wo wir übrigens auch alle kennen. Dann folgen das Sozialressort, das ist auch ganz wichtig, und das Arbeitsressort, das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit.
Was fällt Ihnen eigentlich ein, an dieser Stelle
zu sagen, Schülerinnen und Schüler, denen wir ein Angebot machen, frühzeitig zu wissen, wie und wo sie sich beruflich orientieren können, welche beruf lichen oder schulischen Möglichkeiten sie nach der Beendigung der Schule haben, aber auch welche Übergangsmöglichkeiten im Rahmen der sozialen Dienste bestehen oder andere Informationen, die wir ihnen vielleicht schon in der achten, neunten oder zehnten Klasse im Rahmen einer Jugendberufs agentur anbieten, seien gleich sanktionsbewährt? Das kann ich nicht verstehen, das ist an dieser Stelle eine Konterkarierung der rot-grünen Bestrebungen, die bisher breit von diesem Hause getragen worden sind, und das geht nicht!
Nein,
danke! Das reicht mir für heute!
Herr
Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde die Überweisung an die Arbeitsdeputation an dieser Stelle richtig, weil man dann Gelegenheit hat, sich noch einmal die Details des Antrags anzu schauen, der hier gestellt worden ist und sich zu ver gewissern, worüber wir eigentlich reden. Ich stimme Ihnen in Ihrem Zitat zu, dass Sie aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorgetragen haben, dass Ausdruck modernen staatlichen Handelns auch die direkte Kommunikation zwischen den Behörden, Ämtern und den Bürgern ist. Ich glaube, daran gibt es gar keinen Zweifel, und auch das stellen wir in Bremen sicher. Wenn Sie heute anrufen – das ist üb rigens sehr spannend –, erreichen Sie ja in der Regel auch nicht den tatsächlichen Mitarbeiter, sondern Sie rufen über das Bürgertelefon an. Diesen Antrag hätten Sie eigentlich als Blaupause dazulegen müssen: Abschaffung des Bürgertelefons. Das Bürgertelefon hat im Prinzip keine andere Funktion, wenn Sie
sich einmal die Sachlage genau angeschaut hätten, liebe Fraktion der LINKEN, als die gemeinsamen Callcenter der Jobcenter.
Fakt ist, dass der anrufende Kunde das Jobcenter
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichen kann. Diese Erreichbarkeit an fünf Tagen in der Woche ist in den anderen Jobcentern nicht gegeben. Das ist schon einmal sicher. Weiterhin muss man wissen, dass 80 Prozent der Anliegen, die die Kunden an die Jobcenter haben, über die Callcenter endgültig gelöst werden können. Es ist ja nicht so, dass sie irgendein Callcenter anrufen, sondern ähnlich wie beim Bürgertelefon in Bremen, sitzen dort Mitar beiterinnen und Mitarbeiter, die speziell auf die Fragen der Menschen, die eine Auskunft vom Job center haben wollen, eine Antwort geben können. Es ist also nicht irgendein Callcenter. Man muss dann auch, das haben Sie hier auch genannt, die Rückrufvereinbarung bedenken. Ja, in 20 Prozent aller Fälle ist eine Rückrufvereinbarung verabredet, allerdings ist es anders, als Sie es darstellen. In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage Ih rer Kollegen im Bundestag ist dargestellt, dass die Menschen eben nicht 48 Stunden zuhause mit den Fingern tippend vor dem Telefon sitzen müssen, sondern dass es einen konkreten Zeitraum gibt, für den ein Rückruf vereinbart wird. Die Mehrzahl der Anrufe wird inzwischen auf dem Handy entgegen genommen. Damit ist eine Mobilität, glaube ich, gewährleistet, die wir alle kennen, die nicht dazu verpflichtet, zuhause auf einen Rückruf zu warten.
Noch etwas, finde ich, muss man sich einmal an
schauen, aber darüber können wir in der Deputation gern noch einmal sprechen. Es hat im Jahr 2013 bundesweit 9,3 Millionen Anrufe bei den Jobcen tern gegeben, und in 289 Fällen ist es bundesweit – ich habe das extra nachgefragt – im Jahr 2013 zu einer Beschwerde gekommen. Das entspricht einem Beschwerdeanteil von 0,003 Prozent. Das ist, finde ich, beeindruckend. Es ist selbst dann noch beein druckend, wenn man diesen Prozentsatz verdoppelt oder verdreifacht, weil es sich – wie Sie sagen wür den – um Angaben der Bundesanstalt handelt, denn man käme immer noch auf einen Prozentsatz, der unter 0,010 Prozent liegt.
Meine Damen und Herren, ich sehe nicht die
Notwendigkeit, Ihren Antrag dringend zu beschlie ßen, wir können ihn in aller Ruhe in der Deputation beraten.
Ein abschließendes Wort habe ich noch! Finanzi
elle Notlagen – mein Geld ist nicht da, die Leistung stimmt nicht, oder ich brauche kurzfristig Überbrü ckungsgeld – bedürfen in jedem Fall der persönlichen Vorsprache und können nicht über ein Callcenter geregelt werden.
Ein allerletzter Satz! Die Zufriedenheit mit den
Callcentern liegt im Bundesdurchschnitt bei 2,6 – als Schulnote – , die Stadt Bremen erreicht 2,4. Bremer haven, da möchte ich meine Heimatkommune auch
noch einmal loben, wird mit 2,3 bewertet. Ich glaube, eine höhere Zufriedenheit, die sogar über dem Bun desdurchschnitt liegt, können wir nicht erreichen. Ich freue mich auf die angeregte Diskussion in der Deputation. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Anders als der Kollege Reinken – das ist bei uns in der Koalition aber auch kein Geheimnis – sehen die Grünen das geplante Tarifeinheitsgesetz als einen Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und damit als einen Angriff auf das Streikrecht. Anders als der Senat im Bundesrat, der keine Einwände gegen das Gesetz formuliert hat, hat die Fraktion in ihrer Beratung sehr wohl Einwände dazu definiert, das sage ich Ihnen vorweg.
Tarifpluralität gehört zu den Grundprinzipien unserer Demokratie. Alle Beschäftigten haben das Recht, sich zu organisieren, und müssten in letzter Konsequenz auch das Recht haben, für ihre Anliegen auf die Straße zu gehen und zu streiken. Gleichzeitig ist unbestritten, dass die Tarifpolitik der Gewerkschaften von Solidarität lebt. Tarifpluralität erfordert deshalb Kooperation zwischen den Gewerkschaften. Nur solidarisch können alle Beschäftigten angemessen vertreten und in ihren Anliegen unterstützt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, das geplante Tarifeinheitsgesetz wird aus unserer Sicht dafür aber nicht den notwendigen Betriebsfrieden schaffen, ganz im Gegenteil! Es wird die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften und den Kampf um Mitglieder enorm verschärfen.
Solidarität und Kooperation lassen sich aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen nicht verordnen, schon gar nicht auf gesetzlicher Grundlage erzwingen. Beides ist nur auf freiwilliger Basis zu haben, und dies zu erreichen, ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, auch nicht des Bundesrates oder dieses Parlaments, sondern es ist die Aufgabe der Gewerkschaften, der Tarifpartner. Deshalb, das vorweg, beantragen auch wir die Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss, auch um dort über die zu erwartenden Klagen wegen Verstößen gegen den Artikel 9 des Grundgesetzes beraten zu können und das weitere Verfahren zu begleiten.
Meine Damen und Herren, jahrzehntelang galt der Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“, das hat der Kollege Reinken vorhin auch gesagt, und im Juni 2010 hat das Bundesarbeitsgericht dann seine bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit revidiert und an die längst existierende Tarifpluralität angepasst. Seither läuft die Debatte um eine gesetzliche Tarifeinheit, mittlerweile liegt auch der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vor mit der Begründung, die Kollision von Tarifverträgen konkurrierender Gewerkschaften be
einträchtige die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie.
Fakt ist jedoch, dass in den letzten Jahren nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts keine neuen relevanten und streikfähigen Berufsgewerkschaften entstanden sind, konkurrierende Gewerkschaften haben in der Vergangenheit eben häufig kooperiert, insbesondere wenn es um neue Tarifverträge ging. Bei Streiks gibt es ausreichend gerichtliche Kontrollinstrumente, und vor allem sind die Streiktage weiterhin überschaubar, auch wenn die GDL uns aktuell schon wieder mit einem Bahnstreik den Bahnverkehr lahmlegen möchte, so wie es gerade die Nachrichten melden. Mehr noch, im europäischen Vergleich – und das ist spannend! – wird in Deutschland eher selten, man kann sagen, fast gar nicht gestreikt. In der Konsequenz gibt es aus grüner Sicht keinen Anlass, die Tarifpluralität gesetzlich auszugestalten.
Worum geht es? Der Kollege Reinken ist auch schon darauf eingegangen: Kollidieren zwei Tarifverträge, so soll künftig per Tarifeinheitsgesetz nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten. Mit dieser vermeintlichen Lösung werden allein die Mehrheitsgewerkschaften gestärkt, Minderheitsgewerkschaften müssen sich schlicht unterordnen. Das geht aus unserer Sicht nicht, weil Artikel 9 Absatz 3 im Grundgesetz eindeutig ist! Die Koalitionsfreiheit gilt hiernach für jeden Mann, jede Frau und alle Berufe. Sie ist nicht einschränkbar.
Alle Maßnahmen, die dieses Recht einschränken, sind aus unserer Sicht rechtswidrig. Die Freiheitsrechte werden damit über jede Ordnungsfunktion gesetzt, Artikel 9 lässt eine Unterordnung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit unter gesellschafts- oder wirtschaftspolitische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht zu. Außerdem schützt die Koalitionsfreiheit wie alle Grundrechte Minderheiten vor Mehrheiten. Das Streikrecht ist aus unserer Sicht mit der Koalitionsfreiheit verbunden, damit die Beschäftigten ihre Interessen und Forderungen auf Augenhöhe durchsetzen können.
Zum Schluss: Wenn ich mir das ganze Werk anschaue, das dort geschrieben worden ist, frage ich mich, wie es denn hinterher aussehen soll. Nehmen wir einmal das Beispiel der Bahn, das uns aktuell ja wieder beschäftigen wird! Bei der Bahn gibt es allein 300 Einzelbetriebe. Nach dem Tarifeinheitsgesetz gilt künftig nur noch der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft. Dann müsste also zeit- und anlassnah ein Notar die Mehr- und Minderheiten in dem jeweiligen Betrieb feststellen, um Aussagen darüber treffen zu können, welcher Tarifvertrag künftig Anwendung findet. Wie soll dies allerdings stattfinden, wenn eine Offenlegung der Gewerkschaftszugehö
rigkeit der Einzelmitglieder dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen widerspricht?
Meine Damen und Herren, ich finde, wir arbeitsmarktpolitischen Sprecher der acht von den Grünen mitregierten Länder haben es richtig gemacht! Wir haben einen gemeinsamen Brief an die Arbeitsministerin verfasst, haben unsere Landesregierungen, die leider nicht zugehört haben, dazu aufgefordert, unsere Einwände vorzutragen. Wir freuen uns auf eine angeregte Auseinandersetzung im Rechtsausschuss. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr
Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Landstrom hat mich dann doch gereizt, dazu noch kurz etwas zu sagen. Ich glaube, dass die Antwort des Senats an dieser Stelle richtig ist und uns aus der langen Diskussion zu einer anderen Debatte führen sollte.
Schiffe verbringen 95 Prozent ihrer Betriebsdauer
auf See, und wer die Verantwortung für einen schad stoffarmen Ausstoß über Landstrom ausschließlich an die Häfen abgibt, der macht einen sehr großen Fehler. Ich glaube, dass an dieser Stelle ein anderes Denken richtig und sinnvoll wäre zum Beispiel darü ber, dass Schiffe ihren Antrieb ökologischer gestalten, oder Motorenhersteller ihre Diesel an Land laufen lassen können, weil sie den Strom einspeisen können und dafür eine Rückvergütung oder einen Abschlag auf die Hafengebühr bekommen. Nur dann werden Schiffs- und Motorenhersteller die Verantwortung nicht mehr in die Debatte um den Landstrom verle gen können. Das ist übrigens auch in Hamburg das Problem, und weil Landstrom die schlechteste Lösung ist, regelt AIDA das über die LLG, um ihre Motoren weiterlaufen lassen zu können. Die Hersteller von Schiffen, die eingekauft werden, verschieben diese Debatte auf die Häfen, aber die Häfen können am wenigsten dafür, es sind die Hersteller, die man über Maßnahmen zwingen und denen man Anreize schaffen muss. – Vielen Dank!
Herr Staatsrat, können Sie mir bestätigen, dass in der Regel Zuwendungsnachweise erst nach Ablauf der Maßnahme vorgelegt werden und ein Fall wie dieser im Ablauf und bei der Vergabe die Zuwendung nicht abzusehen ist?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist 17.41 Uhr, und dann muss man doch noch einmal sehen, warum eigentlich die CDU diesen Antrag gestellt hat. Ich habe in der Vorbereitung ein bisschen darüber nachgedacht und überlegt, wie diskutiere ich, und dann kamen mir heute zwei Newsletter zu Hilfe. Liest man heute den i2b-Newsletter, gibt es zwei wirklich spannende Überschriften, die zeigen, wie viel Innovation es hier gibt und wie weit Bremen eigentlich ist. Die erste Überschrift lautet „Roboter-Projekt soll Menschen mit motorischen Einschränkungen helfen“, da geht es um ein Exoskelettprojekt. Toll, super, weitermachen!
Das zweite Projekt, das heute bei i2b zu finden ist, ist das Forschungsprojekt, das sich mit der europäischen Stadt der Zukunft auseinandersetzt. Da geht es um ein Innovationsprojekt, das sich mit der kulturellen Evolution der europäischen Stadt der Zukunft beschäftigt.
Der zweite Newsletter heute kommt von der BIS in Bremerhaven, die einlädt zu einem dreiteiligen Workshop im nächsten Jahr, er beschäftigt sich damit, wie innovative regenerative Energien der Zukunft aussehen können. Da geht es um ein maritimes Projekt zur Nutzung von Wasserstoff als regenerativem Stoff, in dem man sowohl Energie als auch Leistung speichern kann.
Warum all dies als Vorspann? Als ich, Herr Kastendiek, die Überschrift Ihres Antrags gelesen habe, habe ich gedacht, dass Sie vielleicht doch einmal über einen moderneren Innovationsbegriff nachdenken sollten. Sie lautet: „Eine Hightech-Strategie für Bremen – Innovationen vorantreiben, Technologietransfer fördern“, und der letzte Satz ihres Antrags endet auch mit „Hightech-Strategie“. Ein moderner Innovationsbegriff setzt allerdings nicht nur auf technologische Innovationen und schon gar nicht, wie es in Ihrem Antrag heißt, auf eine starre Hightech-Technologie.
Wenn Sie so freundlich sind und sich vielleicht einmal das gerade erst bunt bebilderte Magazin der Bundesregierung ansehen, das heißt: „Hightech-Strategie für Deutschland“ – schön bunt, da kann man sich gut hineinlesen! –,
werden Sie auf Seite 5 lesen, dass Ihre Bundesregierung sehr viel weiter ist als Sie mit dem, was Sie in Ihrem Antrag schreiben. Sie beschreibt nämlich sechs prioritäre Zukunftsaufgaben mit innovativen Lösungen für eine digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Die zweite Überschrift dort – entscheidend ist auch die Reihenfolge, die die Bundesregierung setzt – lautet „Nachhaltiges Wirtschaften und Energie. Die Art und Weise, wie wir produzieren und konsumieren“, dritte Überschrift: „Innovative Arbeitswelt. Wir nehmen den tiefgreifenden Wandel der modernen Arbeitswelt in den Blick“. Vierte Überschrift: „Gesundes Leben. Wir stärken die Forschung für ein gesundes, aktives und selbstbestimmtes Leben“. „Intelligente Mobilität“ ist die nächste Überschrift, „Wir forschen für eine integrierte Verkehrspolitik, die sowohl die Effizienz und Leistungsfähigkeit der einzelnen Verkehrsträger als auch ihr Zusammenspiel optimiert“, und zum Schluss geht es um „Komplexe Systeme und Infrastrukturen, zum Beispiel für Energieversorgung, Kommunikation, Mobilität, Gesundheitsversorgung oder Logistik“.
Warum alle diese Aufzählungen? Ich glaube, die CDU muss wirklich einmal über Ihren Innovationsbegriff nachdenken. Nicht nur eine Hightech-Strategie, die wir übrigens im Land Bremen sehr erfolgreich betreiben, ist es wert, vorangetrieben zu werden, sondern für Innovation geht es um viel mehr, es geht dabei um Dienstleistung, um Wissenstransfer, es geht darum, gesellschaftliche Prozesse zu begleiten, alles dies ist wichtig.
Zum Schluss noch etwas zu den von Ihnen immer wieder vorgeführten Zahlen von Patentanmeldungen! Da ist immer ein fröhliches Spiel mit versteckten Karten dabei.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Zahl der Patentanmeldungen in Bremen sei nach wie vor – ich sage das einmal freundlich – nicht so, wie Sie es sich wünschen. Ja, es gibt im Land Bremen nur 156 Patentanmeldungen. Leider ist es so, dass Patentanmeldungen dort erfolgen, wo die Firmensitze sind. Bezieht man das einmal auf die Firmensitze der Patentanmeldenden, dann haben wir in Bremen 301 Patentanmeldungen. Drehen wir es einmal um: Alles, was zum Beispiel in Bremerhaven, und das liegt mir natürlich näher, in der F+E-Meile geschaffen wird, also dem Windcluster, wird leider nicht im Land Bremen angemeldet, weil die Firmensitze leider – und dabei ist Bremen so schön! – nicht in Bremen liegen, und so könnte ich noch weitere Beispiele nennen. Vielleicht müssen wir doch noch eine zweite Runde machen. – Vielen Dank erst einmal!
Herr
Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Anfang will ich das wiederholen, was ich schon im Jahr 2012 gesagt habe: Die Umwidmung von Eingliederungsmitteln in Verwaltungsbudgets und nicht die Zurverfügungstellung für Eingliederungs maßnahmen ist und bleibt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein großes Ärgernis. Auch im Jahr 2012 haben wir uns darüber mehr als geärgert, dass die Jobcenter zweistellige Millionenbeträge zurück gegeben haben. Im Jahr 2013 sind ebenfalls nicht alle Mittel umfänglich ausgeschöpft worden, das ist auch ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, dass wir für dieses Jahr auch zu erwarten haben.
Sie selbst haben das Wort agitieren in den Mund
genommen, mir würde es im Übrigen nie einfallen im Zusammenhang mit dem, was in den Jobcen tern passiert, im Parlament oder öffentlich das Wort agitieren zu verwenden, das liegt mir völlig fern, allerdings empfinde ich Ihr Verhalten an dieser Stelle doch schon als Agitation. Sie sagen, wir setzen Landesmittel für den Arbeitsmarkt ein und lassen es gleichzeitig zu, dass wahrscheinlich 4,5 Millionen Euro – noch ist das Jahr nicht zu Ende – an den Bund zurückgehen werden.
Was haben diese Landesmittel mit den Mitteln
des Bundes für den Eingliederungsbereich zu tun? Frau Bernhard, diese Landesmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatung beschlossen worden. Sie sind zweckgebunden in der Deputation für Arbeit und auch im Haushalts- und Finanzausschuss beschlos sen worden und zwar in Höhe von 3,95 Millionen Euro. Diese Landesmittel sind zum großen Teil, in die Schulsozialarbeit geflossen, die Haushälter mögen mich an dieser Stelle berichtigen, wenn es falsch ist. Das ist, wie ich finde, einer der besten Wege, um Arbeitslosigkeit auf Dauer zu verhindern.
Ein anderer Teil fließt – so wollen wir es zumin
dest, und es ist auch von der Deputation für Arbeit und dem Haushalts- und Finanzausschuss so vor gesehen – in den Aufbau der Jugendberufsagentur.
Auch dies ist ein richtiger Weg, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Diese Mittel haben aber überhaupt nichts mit den Eingliederungsmitteln zu tun, die Sie in Ihrem Antrag nennen. Sie rechnen das eine mit dem anderen auf, und dagegen will ich mich für unsere Fraktion verwehren.
Außerdem verwehre ich mich hier auch noch gegen
Folgendes: In Ihrem Debattenbeitrag haben Sie kein Wort zu den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter der Jobcenter gesagt. Ich finde, die Mitarbeiter machen einen schwierigen Job, und zwar gut. Wenn die Mitarbeiter die Debatte mit der von Ihnen geäußerten Kritik verfolgen, dann würde ich mir als Mitarbeiter überlegen, warum ich das Ganze eigentlich noch mache. Jedes Jahr befinden sich die Mitarbeiter der Jobcenter immer wieder in dem Argumentationszwang, warum Eingliederungs mittel in Verwaltungskosten umgewandelt werden.
An dieser Stelle muss man sagen, das passiert, weil
der Bund den Jobcentern ein Gesamtbudget zuweist und den Eindruck vermittelt, es gäbe eine dezentrale Entscheidungsverantwortung oder -möglichkeit, diese Mittel aufzuteilen. Es gibt sie faktisch nicht. Es wird ein Verwaltungskostenbudget zugewiesen, das nicht auskömmlich ist. Das bestätigen alle, die dort beschäftigt sind, das bestätigen bundesweit und einstimmig die Arbeits- und Sozialminister. Dennoch ändert der Bund nicht sein Verhalten, die Intransparenz bleibt und für die Jobcenter entsteht jedes Jahr wieder der Begründungszwang.
Im Übrigen führt die Umschichtung in das Verwal
tungskostenbudget zu kommunalen Mehrausgaben, weil ein kommunaler Finanzierungsanteil notwen dig wird, während der Bund zu diesen zusätzlichen Finanzierungslasten keinen Euro beitragen muss. Auch das ist nicht richtig!
Ich will zu den Punkten, die Sie in Ihrem Antrag
aufgeführt haben, gern noch etwas sagen. Punkt 3: Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, keine weiteren zusätzlichen kommunalen Mittel für die Personalverstärkung der Jobcenter zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, wir glauben, genau das Gegenteil ist richtig. Soweit es uns möglich ist, ist es notwendig, um eine bessere, intensivere und kundengerechtere – und für mich persönlich menschengerechtere – Betreuung an dieser Stelle sicherzustellen. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man sagen kann, dass es keine zusätzlichen Personalmittel und keine Personalverstärkungen für die Jobcenter geben wird.
Zu Ihrem ersten Punkt, in dem Sie den Senat
auffordern zu verhindern, dass diese Mittel an den Bund zurückgegeben werden, hat der Kollege Rein
ken schon richtigerweise gesagt, dass das mit den Haushaltsvorschriften des Bundes nicht vereinbar ist. Ich glaube, es wäre vernünftiger, die Verpflich tungsermächtigung für die Jobcenter zu erhöhen, um überjährige, also über den 31. Dezember hin ausgehende
ich komme gleich Schluss! – Maßnahmen stattfin den zu lassen. Wenn unterjährig Mittel zusätzlich zugewiesen werden, können hier auch sinnvolle abschlussbezogene qualifizierende Maßnahmen für die Menschen entwickelt werden.
Die Beschäftigten der Jobcenter lassen sich nicht
vergraulen, sie machen eine gute Arbeit, auch wenn hier und da noch Verbesserungen notwendig sind. – Vielen Dank!
Frau
Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist sehr wichtig, sowohl der Gesamtheit des Parlaments als auch den Zuhörern ein bisschen zu verdeutlichen, was eigentlich das Beschäftigungs politische Aktionsprogramm, kurz BAP genannt, ist. Seine Eckpunkte, zu denen ja die LINKE 52 Fragen gestellt hat, zielen darauf ab, dass es in erster Linie konsequent auf die Bekämpfung von Armut durch Integration und existenzsichernde Arbeit setzt. Das ist der Punkt, der ganz oben darüber steht.
Allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen
die Zugänge zu Ausbildung und Arbeit ermöglicht werden, dafür sollen insbesondere die Übergänge aus dem allgemeinbildenden Schulbildungssystem in berufliche Bildung dargestellt werden. Das ist für uns ein erklärtes Ziel, und daraus ergibt sich auch die Bildung der Jugendberufsagenturen, die erfreu licherweise in Bremen und Bremerhaven gleichzeitig starten werden und somit auch die gleichen Ver hältnisse in beiden Kommunen gewährleisten. Ich danke von dieser Stelle aus auch den beiden dafür zuständigen Dezernenten in Bremerhaven, Herrn Rosche und dem Schuldezernenten Frost, dass sie diese große Aufgabe in der kleineren Kommune auch für sich so angenommen haben.
Das BAP konzentriert sich in dieser Förderperiode
insbesondere auf Langzeitarbeitslose und Arbeitslose im SGB II-Bereich, auf alleinerziehende Eltern, auf Menschen mit Migrationshintergrund und, Frau Bernhard, auch wenn Sie das nicht so hinnehmen wollen, auch auf Frauen. Die finden Sie auch darin.
Abschlussbezogene Maßnahmen für Frauen und
Männer, die einen ersten Übergang in den ersten Ar beitsmarkt ermöglichen, sind für uns gleichzusetzen, da machen wir keine Unterschiede. Die Angebote für abschlussbezogene – und die Betonung ist neu, meine Damen und Herren! – Qualifizierungen für und- und angelernte Beschäftigte werden weiter entwickelt, und zwar konsequent, um ihre Position am Arbeitsmarkt zu entwickeln, denn für uns ist Teilhabe auch immer über Arbeit definiert, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Teilhabe am gesellschaft lichen Leben findet nach wie vor über Arbeit statt.
Wir haben hier auch an die besonders arbeitsmarkt
fernen Langzeitarbeitslosen gedacht, nur werden wir sie nicht weiter in irgendwelche Endlosschleifen stecken, sondern wir möchten gern über Förder zentren so weit kommen, dass wir niederschwellige lebensraum- und quartiersbezogene Ansätze finden, in denen wir besonders arbeitsmarktferne Menschen unserer beiden Städte qualifizieren und sie langsam in ihrem eigenen Tempo, manchmal auch mit pflegen der Umlagerung an den Arbeitsmarkt heranbringen.
Da Sie die regionalen Netze schon erwähnt ha
ben, Frau Bernhard, gehört zur ganzen Wahrheit auch – und das muss man einmal deutlich sagen –, dass es die Bundesregierung war, die in den letz ten Jahren AGH und damit die Finanzierung der regionalen Netze eingestellt hat. Es war der Bremer Senat zusammen mit der rot-grünen Koalition, der hier schon seit Anfang des Jahres die Weiterfinan zierung dieser regionalen Netze aus ESF-Mitteln übernommen hat, und zwar bis Ende dieses Jahres. Des Weiteren ist jetzt erkannt worden, dass wir aus Gründen der Steuerung und auch des Übergangs der Deputation, so hoffe ich, gemeinsam mit Ihnen empfehlen können, noch eine Verlängerung in das nächste Jahr hinein zu erwirken.
Man muss aber auch deutlich sagen, wir erwar
ten auch, dass nicht nur die Beschäftigung und das bloße Bringen von Menschen in die Stadtteile im Vordergrund steht, sondern dass für uns auch deutlich Qualifizierung und Orientierung in Richtung sozi alversicherungspflichtiger Beschäftigungen stehen. Der Ein-Euro-Job im Recyclinghof kann nicht die dauerhafte Perspektive für jemanden sein, der noch nicht einmal 25 Jahre alt ist. Er kann – mein Kollege Reinken hat mir das einmal sehr bildhaft erklärt – doch auch im Neustädter Hafen qualifiziert werden und dort für die in dem Bereich geltenden Tarife, die meines Wissens bei 9,09 Euro je Stunde anfangen, seine Perspektive entwickeln und muss es nicht über den Ein-Euro-Job in einem Recyclinghof machen.
Im Rahmen der Entwicklung des neuen BAP ist
ebenfalls erkannt worden, dass die Schulsozialarbeit an dieser Stelle eine wichtige Rolle spielt. Schon in der Schule ist auch stärker darauf hinzuarbeiten, dass Teilhabe ein wichtiger Plan ist. Deshalb ist auch die Schulsozialarbeit, die von der Bundesregierung ebenfalls nicht weiter finanziert worden ist, mit 3,95 Millionen Euro abgesichert worden. Das ist, finde ich, auch eine Leistung, die man anerkennen muss.
Über die Maßnahmen hinaus, die wir hier gefunden
haben, glauben wir Grünen allerdings, dass wir weiterhin – gern auch mit der Bundesregierung zusammen – darüber nachdenken müssen, wie man so etwas wie einen sozialen Arbeitsmarkt, das heißt, einen zweiten Arbeitsmarkt findet, der losgelöst ist von den starren Bedingungen der Zusätzlichkeit, der Wettbewerbsneutralität. Wir glauben, dass man im Rahmen eines Passiv-Aktiv-Transfers Menschen mit größeren Vermittlungshemmnissen aktivieren
und damit an den Arbeitsmarkt heranführen kann. So weit erst einmal für die erste Runde! – Vielen herzlichen Dank!
Frau
Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Dinge will ich noch einmal sagen! Erstens: Das BAP entsteht nicht losgelöst von irgendetwas, weil sich grüne und rote Arbeitsmarktpolitiker zusam mensetzen, in der Deputation dann auch die freund lichen Kollegen der CDU oder auch der LINKEN, um dann etwas unter dem wohlklingenden Titel „Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm“ zu entwickeln. Diesen Eindruck, Frau Bernhard, dürfen Sie nicht erwecken, denn da wir dafür ESF-Mittel verwenden, gibt es natürlich einen Rahmen, es gibt eine EU-Strategie, die wir auch im Land Bremen im Rahmen von Europa 2020 erfüllen müssen.
Wenn man sich die Mühe macht, in dieses Wirt
schaftsprogramm zu schauen, dann steht dort, dass die wesentlichen Ziele sind, die Auswirkungen des demografischen Wandels und der wirtschaftlichen Globalisierung mit ihren wachsenden Anforderun gen an die berufliche Qualifikation sowie an die Beschäftigungsfähigkeit abzumildern, Prozesse so zialer Integration und Migration zu bewältigen und die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Das ist der Rahmen, in dem ein BAP im Rahmen seines operativen Bereichs gestaltet werden muss.
Weil Sie den Zeitrahmen angesprochen haben:
Es ist nun einmal so, dass im Jahr 2013 das im Jahr 2007 begonnene Programm endet und im Jahr 2014 das neue Programm bis zum Jahr 2020 beginnt. Erst Anfang dieses Jahres – ich meine, das kann auch Ih nen nicht eingegangen sein – ist klar geworden, dass wir 76 Millionen Euro aus dem ESF-Mittelrahmen bekommen, das war lange umstritten, erst danach klar geworden ist, welche Gelder die Bundesregie rung auf die Bundesländer verteilt.
Auch Sie dürften bemerkt haben, dass aufgrund
der Erweiterung der Bundesländer wesentlich mehr Gelder in den Osten geflossen sind und wir deshalb fast 30 Prozent – ich hoffe, ich habe die Zahl richtig in Erinnerung – weniger im ESF zur Verfügung haben. Daraufhin konnte doch auch erst – und deshalb auch die zeitliche Abfolge in der Deputation – letztendlich das Programm erstellt werden, das dann bei der EU-Kommission eingereicht wurde. Die zuständi gen Beschäftigten der Kommission schauen, ob wir die Kriterien im Rahmen der EU-Strategie Europa 2020 erfüllen.
Dass wir vorab die Freigabe bekommen haben,
bestimmte Mittel schon für erste Projekte oder aber für ein Weiterführen von Projekten ausgeben zu können, ist doch schon einmal sehr gut. Es hätte auch sein können, dass die EU sich nicht rechtzeitig auf den Haushalt einigt und wir dann letztendlich einen Stopp vieler Maßnahmen hätten. Übrigens haben wir einen Großteil der Maßnahmen, die dann weiterlaufen müssen, erst einmal aus Landesmitteln finanziert.
Ich möchte ein Zweites erwähnen: Schauen Sie
noch einmal genau hin, was die regionalen Netze
betrifft! Im Rahmen der AGH hat es so umfassende Veränderungen gegeben, dass alle Bundesländer – letztendlich waren die Stadtstaaten noch viel mehr geforderter- entscheiden mussten, was sie damit machen: Behalten wir die Maßnahmen bei, zahlen wir sie aus Landesmitteln weiter, oder streichen wir sie gnadenlos, weil der Bund keine Mittel mehr dazugibt? Wir haben genau hingeschaut und Bedin gungen entwickelt, unter denen die Maßnahmen in den Gebieten, in den Stadtteilen weiter fortgeführt werden können.
Ein letzter Punkt, der von mir so gern benutzte
Begriff der „pflegenden Umlagerung“! Ja, ich will im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben, den Jugendlichen, der irgendwann seine Tagesstruktur verloren hat und im Bett liegt, pflegend umlagern.
Dem will ich ein Angebot machen, damit er sich
beruflich qualifizieren kann oder überhaupt wieder eine Tagesstruktur findet. Wenn er dann einmal morgens um 8 Uhr oder 9 Uhr nicht kommt, dann will ich auch, dass bei ihm angerufen wird. Ich will auch, dass wir es schaffen, dass jemand hinfährt, um ihn vielleicht an der Tür abzuholen. Wenn jemand sagt, dass er irgendetwas nicht kann, weil ihm der Rücken so wehtut, dann würde ich mich freuen, wenn wir in der Lage wären, ihm auch noch die Ergotherapie vor Ort anbieten zu können, um ihm deutlich zu machen, dass Teilhabe, die er haben möchte, letztendlich auch mit Leistung verbunden ist. Diesen Gedanken möchte ich nicht streichen.
Unsere Förderzentren – ich gehe gern zu KOMPASS
in Bremerhaven, es ist ein hervorragendes Förder zentrum!- machen das. Die pflegende Umlagerung, die dort stattfindet, ihm einerseits zu sagen, was wir von ihm erwarten, ihm Hilfestellung zu geben, ihn aber auch nicht loszulassen und ihm am Ende viel leicht sogar noch einen Bonus oder die Anerkennung dafür zu geben, die er braucht, um den Start in das Berufsleben zu schaffen, finde ich gut. Deshalb bleibe ich dabei, dass die pflegende Umlagerung ein gutes Ziel ist.- Danke!
Herr Staatsrat, können Sie bestätigen, dass die Planungen für die jetzige Bauausführung durch den damaligen Dezernenten für Bau, Herrn Holm, im Bauausschuss vorgelegen haben und vom Bauausschuss in Bremerhaven mit dem damaligen Dezernenten für das Amt für Menschen mit Behinderung so zugestimmt worden ist?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage „Wie schafft und sichert Wirtschaftsförderung Frauenarbeitsplätze?“ zeigt zuerst einmal ganz deutlich – das muss man auch sehen –, dass wir hier eigentlich in zwei Bereichen arbeiten.
Wir befinden uns bei der Wirtschaftsförderung in erster Linie im Landesinvestitionsprogramm, das in das GRW-Programm eingebettet ist. Dies ist ein Programm, das erst einmal Unternehmen anspricht, die Arbeitsplätze schaffen wollen. Das ist grundsätzlich ein, wie ich finde, ganz neutraler Ansatz. Dazu kommen in der Wirtschaftsförderung – wer da genauer hinschaut, wird es sehen – andere zusätzliche einzelbetriebliche Förderprogramme. Betrachtet man diese, haben wir dort ein ähnliches Ergebnis wie beim Landesinvestitionsprogramm. Gemeint mit diesen ganzen Programmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind aber die Unternehmen in Bremen und auch die darüber hinaus.
Unternehmen in Deutschland haben das Thema Gleichstellung, wie ich finde, zu lange vernachlässigt und tun dies immer noch. Gleichstellung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sie ist auch eine Frage wirtschaftlicher Vernunft und mitbestimmend für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft.
Offene und durchlässige Unternehmenskulturen sind innovativer und in einer modernen Gesellschaft glaubwürdiger als verkrustete Wirtschafts- und Monokulturen, und sie sind besser auf unternehmerische Herausforderungen vorbereitet. Unternehmen werden in Zukunft noch mehr als heute nicht nur innovative Herausforderungen und Technologie-Know
how benötigen, sondern auch ihren wirtschaftlichen Erfolg ganz wesentlich aus der Kombination verschiedener Weltsichten, unterschiedlicher Perspektiven und vielfältiger Fähigkeiten erzielen müssen.
Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass Unternehmen, die mit gemischten Teams, wie es so schön heißt, arbeiten, erfolgreicher, dauerhafter und teamfähiger sind. Damit wird die Gleichstellung der Geschlechter ein entscheidender Faktor und eine wichtige Ressource für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum darstellen, das ist die Ansicht der Fraktion der Grünen.
Meine Damen und Herren, es ist deshalb an der Zeit, den fachlichen, organisatorischen und kreativen Potenzialen beider Geschlechter gleichberechtigte Chancen im Wirtschaftsprozess zu schaffen, zudem wird der demografische Wandel unsere Wirtschaft in den nächsten Jahren vor weitere große Herausforderungen stellen und das nicht nur in den MINT-Bereichen.
Die Erwerbstätigkeit von Frauen im Allgemeinen ist in den vergangenen Jahren gestiegen, sie arbeiten aber immer noch zu häufig nur in Teilzeit- und Minijobs. Nur 55 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten aktuell in Vollzeit. Damit erreicht Deutschland nur den vorletzten Platz in der EU, das ist ein bitterer Platz, der sicherlich nicht schön ist.
Die Arbeitszeiten von Müttern sind in den letzten Jahren sogar noch gesunken, wenn man sich das anschaut, hier kommen unterschiedliche Ursachen zusammen: die immer noch geschlechtsspezifische Berufswahl und das Ansehen von frauendominierten Berufen, die mangelnden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, innerfamiliäre Arbeitsteilung, geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen, aber auch finanzielle Fehlanreize wie das Ehegattensplitting, das aus unserer Sicht abgeschafft werden muss.
Warum so ausführlich? Wenn die Wirtschaftsförderung stärker zur Schaffung von Frauenarbeitsplätzen aufgefordert wird, geht es für meine Begriffe darum, das sogenannte Unternehmensbranding in den Beratungen zu verändern, darauf hinzuweisen – meine Kollegin hat das schon gesagt –, eine andere Sprache in Stellenanzeigen zu finden und andere Ziele zu definieren, damit Frauen nicht schon beim Lesen einer Ausschreibung sagen, ach, das ist sowieso nichts für mich, da wird nur nach Teamfähigkeit gefragt, da geht es nicht darum, Teams zu bilden. Ich glaube, daran muss man arbeiten.
Ich habe in dieser Woche eine Pressemitteilung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft dieses Landes bekommen, in der es darum geht, im September einen Workshop zum Thema Unternehmensbranding zu veranstalten. Als ich das gelesen habe, habe ich den Geschäftsführer angerufen und ihn gefragt, ob das denn sein Ernst sei, ob er schon einmal von Gleich
stellungsgesetzen gehört habe oder auch davon, dass es darum geht, Frauen wie Männer anzusprechen und Unternehmen darauf hinzuweisen, dass ihre Zukunft darin besteht, Frauen stärker an Unternehmen zu binden. All dies findet in diesem geplanten Workshop nicht statt. Das Ende des Gesprächs war, dass der Workshop überarbeitet wird, und die Ausrede, dass man ihn von einem Drittanbieter dazugekauft habe, habe ich an dieser Stelle nicht gelten lassen.
Insofern bedanke ich mich für die Große Anfrage! Die Unternehmen sind hier diejenigen, die noch weiter sensibilisiert werden müssen, und ich hoffe, wir kommen ohne ein privates Gleichstellungsgesetz aus.
Letzter Satz: Für den öffentlichen Dienst gibt es ein Gleichstellungsgesetz, das funktioniert gut, da bin ich auch sehr zufrieden mit der Leistung des Senats, für die private Wirtschaft können wir das ja noch einmal nachholen. – Vielen Dank!
Herr Staatsrat, ich bin ja nun bekennender Bahn-Vielfahrer, ich fahre eigentlich nie mit dem Auto nach Bremen. Manche Kollegen fahren nicht mit der Bahn, insofern will ich das an dieser Stelle noch einmal differenzieren: Würden Sie mir zustimmen, dass seit dem Fahrplanwechsel, der Veränderung der Taktzeiten und der zusätzlichen Einführung eines RegionalExpresses vor allem in der Mittags- und in der Abendzeit eine deutliche Entspannung stattgefunden hat?
Bezüglich des Hinweises des Kollegen Knäpper: Ich würde von meiner Warte aus sagen, wenn Werder Bremen bereit ist, zusätzliche Züge zu den Spielen zu bezahlen – sie können dann auch gern mit einem Bild eines Hähnchens versehen werden –, dann kann man dem zustimmen!
Frau Kollegin, Sie malen im Moment ein Bild, als sei Bremerhaven irgendeine Kolonie, die weder über tarifvertragliche und gewerkschaftliche Mindeststandards noch über Mindestlöhne verfüge, als sei es eine Ortschaft im Nirgendwo. Wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass es sowohl in der Werftindustrie, im Hafen als auch in der Windkraftindustrie Tariflöhne gibt, die
weit über den Mindestlohnansprüchen liegen, die auch aufgrund erheblicher gewerkschaftlicher Unterstützung stark kontrolliert werden, und hier auch ein öffentliches Kontrollsystem besteht?
Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten ist das Thema Rüstungsexporte ja wieder ein durchaus bekanntes geworden, es war mehrfach in den Medien. Verschiedene Bundesregierungen in den letzten 10, 15 Jahren haben sich an diesem Thema abgearbeitet, und es ist aus unserer Sicht auch in Zeiten der rot-grünen Bundesregierung nicht zu einer Lobeshymne gekommen bezüglich der Rüstungskontrolle und der Rüstungsexportpolitik.
Ich muss deutlich sagen, wenn ich Ihren Antrag lese, vermitteln Sie schon im ersten Satz den Eindruck, die bremischen Häfen seien eine Drehscheibe für den weltweiten Waffenhandel geworden. Meine Damen und Herren, diese Aussage in diesem Satz ist schon falsch, denn Bremen ist nicht eine Drehscheibe für weltweiten Waffenhandel. Wenn Sie geschrieben hätten, Bremen sei eine Drehscheibe für den weltweiten Waffenexport, an dieser Stelle hätte ich Ihnen zu
gestimmt, aber für den weltweiten Waffenhandel ist Bremen mit Sicherheit keine Drehscheibe und auch kein Standort.
Alle über Bremen und die bremischen Häfen laufenden Rüstungsexporte sind im Bundestag beziehungsweise vom Bundessicherheitsrat genehmigt worden.
Es sind genehmigte Transporte, der Handel mit den Waffen ist an anderer Stelle beschlossen worden, in Bremen ist letztendlich die logistische Leistung vollzogen worden. Das heißt nicht, dass wir das als befriedigend ansehen.
Zurück zum Antrag! Sie versuchen mit Ihrem Antrag, wie ich finde, hier an der falschen Stelle Rüstungsexportpolitik zu betreiben. Bremen kann keine Regelungen für eine Rüstungsexportpolitik finden, und Bremen kann an dieser Stelle bei genehmigten und nachgewiesenen Transporten und bei den vorliegenden Meldepflichten nicht über das hinaus für Transparenz sorgen, was der Bundessicherheitsrat dem Bundestag und damit dem Volk berichtet. Diesen Eindruck zu erwecken, meine Damen und Herren, finde ich an dieser Stelle falsch.
Auf Druck der grünen Bundestagsfraktion wurden schon im Jahr 2000 die politischen Grundsätze der Bundesregierung für Rüstungsexporte deutlich verschärft. Heute müssen wir aber erkennen, auch wir Grünen, dass diese politischen Grundsätze keine ausreichende Bindekraft entfaltet haben. Offensichtlich funktioniert die Selbstbindung der Regierung über Grundsätze nicht, entgegen der eigenen Grundsätze setzen sich im Verfahren leider viel zu oft wirtschafts- und industriepolitische Interessen und nicht menschenrechtliche Kriterien durch, meine Damen und Herren.
Warum dies so ausführlich? Weil ich das auch noch weiter so ausführlich machen werde, weil deutlich zu machen ist, dass die Entscheidungen über den Transport und über die Mengen – Sie haben sie eben in Schuss Munition umgerechnet, auf die Idee würde ich nie kommen, weil ich so kleinteilig an der Stelle nie arbeiten würde – nicht in Bremen, nicht in den bremischen Häfen getroffen werden, sondern im Bundessicherheitsrat!
Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist hier zu besonders empörenden Entscheidungen gekommen – wir wissen das alle aus der letzten Legislaturperiode, wenn man von Kampfpanzern nach Saudi-Ara
bien spricht oder sonstigen Rüstungsexporten –, aber auch unter der Großen Koalition, selbst unter RotGrün, ich habe das schon erwähnt, haben die jeweiligen Regierungen den Entscheidungsspielraum, der ihnen gegeben ist, den die Grundsätze dort zulassen, gegen eine restriktive Rüstungsexportpolitik genutzt.
Angesichts der Reduzierung der Streitkräfte, auch in der Bundesrepublik Deutschland, sinkender Verteidigungshaushalte und abgeschotteter westlicher Märkte wächst seit Jahren die Tendenz und die Bereitschaft, der Rüstungsindustrie neue Märkte zu eröffnen. Statt europäische und transatlantische Überkapazitäten durch eine verstärkte Zusammenarbeit abzubauen, konkurrieren die Bündnispartner weltweit um neue Kunden, die ihrerseits eine autarke Rüstungsindustrie aufbauen, und die erschreckenden Bilder und die erschreckenden Reportagen kennen Sie alle. Unter Schwarz-Gelb und der Federführung von Westerwelle und Rösler, die an dieser Stelle, Gott sei Dank, muss ich sagen, nicht mehr da sind, wurde die Exportoffensive weiter ausgebaut, und die letzten Ergebnisse, die wir gehört haben, sind leider nicht beruhigend.
Der Rüstungsindustrie steht dauerhaft, das muss man deutlich sehen, kein dauerhafter Abnehmer in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Die Bundeswehr ist auf einem Abbaupfad, sodass sich der Exportdruck weiter erhöhen wird. Bereits jetzt sind 70 Prozent der Produkte der deutschen Rüstungsindustrie für den Export bestimmt, und das wirkt auf die bremischen Häfen. Die Vereinigten Arabischen Emirate, Brasilien und Indien sind die zahlungskräftigsten Abnehmer deutscher Rüstungsgüter.
Erleichtert hat an dieser Stelle den laxen Umgang mit den eigenen Grundsätzen schließlich die mangelnde Transparenz und die fehlende parlamentarische Kontrolle bei den Rüstungsexporten. Die Entscheidungen werden hier nämlich hinter verschlossenen Türen getroffen. Meine Damen und Herren, der entscheidende Punkt sind die verschlossenen Türen, sodass es wichtig ist, Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen gesetzlich zu verankern. Der zentrale Mangel der bisherigen Rüstungsexportpolitik ist, dass die politischen Grundsätze keine gesetzliche Bindungskraft in Deutschland entwickelt haben. Wir benötigen deshalb für Deutschland ein Rüstungskontrollgesetz, um den Menschenrechtskriterien und der Gefahr von inneren Repressionen mehr Gewicht zu verleihen.
Deshalb müssen diese Kriterien in das Außenwirtschaftsgesetz und in das Kriegswaffenkontrollgesetz integriert werden, um ihnen damit Gesetzesrang zu verschaffen.
In Deutschland beruht das Erscheinen des jährlichen Rüstungsexportberichts lediglich auf einem Satz
in der Rüstungsexportrichtlinie, und das Erscheinen ist dann eher etwas wie das Warten auf den SanktNimmerleins-Tag, Eine Vorlagefrist existiert nämlich nicht. Die Bundesregierung lässt sich in der Regel Zeit bis zum Ende des im Berichtszeitraum zulässigen Kalenderjahres.
Herr Präsident, ich habe es gehört!
Ich will noch einen Satz sagen! In Spanien gibt es beispielsweise eine halbjährliche Berichterstattung, in Großbritannien und Rumänien quartalsweise, und andere Länder wie Italien und die Slowakei haben gesetzliche Fristen. Meine Damen und Herren, dies muss dringend kommen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ach, Herr Röwekamp, Ihren Beitrag würde ich ja gern mit „Nichts Neues aus Uhlenbusch“ überschreiben. Das, was ich von Ihnen gehört habe, hätte auch aus der Debatte zu den Kernbrennstofftransporten stammen können. Sie wiederholen da etwas, Sie malen den Teufel an die Wand, dass wir jetzt sukzessive unseren ach so ökogrünen Katalog herausholen,
der wahrscheinlich noch in friedensbewegten Zeiten geschrieben wurde, als wir alle lila und tolle PeaceZeichen getragen haben, und jetzt abhaken, was wir alles verbieten wollen.
Herr Röwekamp, Sie haben aber nichts dazu gesagt – und das ist in dieser Debatte entscheidend, das schätze ich dann an dem Kollegen Rupp und der Fraktion DIE LINKE –, wie Sie zu der Verantwortung stehen, die mit Rüstungsexportpolitik zu tun hat.
Sie sagen nichts darüber, wie Sie sich dazu verhalten, dass hier stärkere Kontrollen stattfinden, und Sie sagen hier Dinge, von denen wir glauben, dass sie nicht zu uns gehören, weil sie uns auch nicht passen.
Ich will noch einmal deutlich sagen, wir haben erklärt, genauso wie es der Kollege Oppermann gesagt hat, dass wir an dieser Stelle keine weitere Verschärfung im Bremischen Hafenbetriebsgesetz vornehmen wollen.
So ist das, dahinter war ein Punkt! Das ist auch deutlich die Ansage, die in der entscheidenden Debatte, in vielen Anhörungen und auch im Ausschuss gefallen ist, dazu stehen wir.
Wir wollen, dass dort, wo Entscheidungen über Rüstungstransporte getroffen werden, mehr Transparenz geschaffen, der Endverbleib deutscher Waffen kon
trolliert, die Lizenzabgabe für Kriegswaffen verboten wird und solche Dinge mehr. An dieser Stelle sind wir Drehscheibe für den Export, da haben Sie recht, aber wir handeln an dieser Stelle nicht.
Herr Kollege Röwekamp, das ist doch eine plumpe Debatte, die wir hier an dieser Stelle gar nicht führen müssen und gar nicht führen wollen, weil das eine mit dem anderen ja nichts zu tun hat.
Herr Präsident, ich bedanke mich an dieser Stelle!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte letzte Woche ein interessantes Gespräch zu diesem Thema, und dabei ist mir aufgefallen, dass man, glaube ich, erst einmal erklären muss – Kollege Bödeker hat damit schon angefangen –, worum es eigentlich geht. Sie haben die fast unvorstellbare Zahl der Mitarbeiter genannt.
Es gibt im Moment drei Strukturen bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, es gibt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, die Wasserund Schifffahrtsdirektionen, im Übrigen nicht nur eine, sondern es gibt die Nord, Nordwest, West, Südwest, Süd, Mitte und Ost – ich glaube, ich habe keine vergessen –, es ist jedenfalls ein fast undurchschaubarer Wust. Die Wasser- und Schifffahrtsämter – die will ich nicht vergessen – gibt es natürlich auch noch. Sie sehen, irgendwie haben sie alle mit Wasser und Schifffahrt zu tun, aber keiner weiß eigentlich, was was ist.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt, das kann ich Ihnen sagen, ist das, bei dem die Tonnen in Bremer
haven stehen. Dort ist der Tonnenhof, und von dort werden die Tonnen in das Wasser gesetzt und wieder herausgeholt. Das andere, das haben Sie vielleicht mitbekommen, ist, dass die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Aurich für die Planfeststellung zur Weservertiefung zuständig war. Sie sehen: Viele Menschen sprechen mit vielen, und keiner weiß, was der andere treibt. Das hat dann letztendlich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, dazu bewogen, eine grundlegende Strukturreform durchzuführen. Worum ging es dem BMVBS? Es möchte eine Aufgabenübertragung an eine zentrale Stelle. Wer weiß, wo das BMVBS seinen Sitz hat, der weiß, dass dies Bonn sein muss, es ist nämlich nicht Berlin, das muss man wissen. Wir haben an der einen oder anderen Stelle auch noch Verwaltungen in Bonn sitzen. Man wollte eine zentrale Lage im Kernnetz der Bundeswasserstraßen. Wer einmal auf dem Rhein gefahren oder am Rhein geradelt und in Bonn vorbeigekommen ist – im Übrigen ist es gerade sehr schön dort! –
und sich überlegt, dass das der Kernpunkt des Bundeswasserstraßennetzes ist, der fragt sich, wie das angehen kann. Entweder ist es nach meinem Geschmack zu weit südlich oder südwestlich, aber es hat weder etwas mit der Küste noch mit dem Süden zu tun, mit dem Osten schon gar nicht. Dann kommt die wirklich beste Begründung, die damals von Herrn Ramsauer geliefert wurde: die relative Nähe von zwei Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, nämlich Mainz und Münster. Das liegt nun auch richtig nah beieinander und hat mit der Kompetenz, die wir benötigen, wenig zu tun. Um was für Schiffe geht es eigentlich auf den Flüssen? Auf den Flüssen fahren überwiegend Schiffe, die zwischen 24 und 100 TEU transportieren können, das sind 24 bis 100 Container. Wenn man jemanden aus dem Bereich der Flusswirtschaft erzählt, was wir für Schiffe haben, und ihm sagt, dass das alles sehr gut sei, er solle einmal die Container von 40 bis 100 seiner Schiffe mitbringen, die passen auf eines von unseren, weil bei uns nämlich Schiffe mit einer Kapazität von 14 000 TEU, einer Länge von 400 Metern und einer Breite von bis zu 55 Metern anlegen, der weiß, dass es hier um ganz andere Kompetenzen geht, die benötigt werden. Meine Damen und Herren, daran sieht man schon, um bei einer maritimen Sprache zu bleiben, dass wir hier wirklich einen richtig tiefen Tanker haben, bei dem es mehr als eines Schleppers bedarf, damit er in die richtige Richtung fährt, deshalb finde ich den interfraktionellen Antrag richtig.
Ich glaube, der ganze Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung muss verkleinert werden. Es
muss im norddeutschen Raum für Nord- und Ostsee einen gemeinsamen Ansprechpartner geben, der sich mit seinen Planungen und Aktivitäten an den verkehrswirtschaftlichen und logistischen Bedürfnissen der maritimen Kunden orientiert und eben nicht am Tagesgeschäft des Bauhofs oder der Tonnenleger. Das ist, glaube ich, entscheidend, meine Damen und Herren. Wenn man es so macht, dann kann man eine weitere Verwaltungsebene – das ist zumindest die Meinung der Grünen –, nämlich die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, komplett auflösen. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist dann zentral für den Norden und den Rest der Republik zuständig. Damit entfiele auch der Wunsch anderer, sie bräuchten für die Oder, den Main, den Mittellandkanal, für Berlin und so weiter auch eine WSD.
Unterstützen Sie unseren Antrag! Die Schiffe werden an der Küste nicht kleiner, sondern größer. – Ahoi!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bernhard, das war eine ganz merkwürdige Nummer. Sie sagen, der Senat sei seiner Verpflichtung laut Mindestlohngesetz nicht nachgekommen. Da müssen Sie irgendetwas nicht richtig gelesen haben. Der Senat hat im September 2013 – vor Ihrem Antrag – über das Ergebnis der Tagung der Landesmindestlohnkommission entschieden. Die Landesmindestlohnkommission – das können Sie in der Vorlage für die Sitzung des Senats nachlesen – hat entschieden, keine Empfehlung herauszugeben, und hat ebenfalls als empfohlen, im Landesmindestlohngesetz auf einen jährlichen Rhythmus abzustellen, weil Niedersachsen gedenkt, ein Tariftreue und -vergabegesetz einzuführen. Das finde ich nachvollziehbar.
An dieser Stelle muss ich auch sagen: Wir sind nicht von Schleswig-Holstein umzingelt, wir sind nach wie vor von Niedersachsen umzingelt. Oder habe ich da irgendwo nicht aufgepasst? Insofern läuft an der Stelle auch dieser Hinweis von Ihnen völlig ins Leere.
Ich habe mir noch etwas notiert – ich wollte ja eigentlich ganz anders reden –, was mich richtig ärgert.
Sie sagen in der Tat: Der Senat macht hier eine Aussetzung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. – Das ist doch völliger Blödsinn! Die Landesmindestlohnkommission – übrigens besetzt aus Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Wissenschaft – hat festgestellt, dass sie zurzeit eine Erhöhung nicht für angemessen hält.
Wenn Sie allerdings Ihrem Antrag zugrunde legen, dass Sie grundsätzlich ohne Prüfung eine Steigerungsrate von jährlich 2 Prozent annehmen – das mag ja in Ihrer linken Ideologie und so, wie Sie bisher hier debattiert haben, folgerichtig sein –, wären wir im Jahr 2017 bei 9,40 Euro und bei 9,60 Euro in 2018. Sie schreiben danach, eigentlich seien 10 Euro sowieso angebracht. Ich weiß ja, dass Sie das fordern. Das haben Sie ja auf Plakaten in mehreren Wahlkämpfen besonders groß herausgestellt. Das mag ja richtig sein, aber Fakt ist doch, dass die Festlegung im Bremischen Landesmindestlohngesetz – –. Das ist übrigens immer noch das einzige in der Bundesrepublik. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, wie weit Bremen da ist, und allen Beteiligten dafür danken.
Ja, das ist klar, denn darin steht ja nicht 10 Euro!
Wenn Sie die Verbindung herstellen wollen, dass es im Bund irgendeine Koalition gibt, die das erst 2017 und 2018 verbindlich einführen möchte, dann ist das falsch. Wenn Sie an dieser Stelle wiederholt den Eindruck erwecken wollen, unser Mindestlohngesetz sei nichts wert, dann ist auch dies falsch. Ich bin mir sicher, wenn die rot-grüne Regierung in diesem Lande kein Mindestlohngesetz gemacht hätte, würde es auch in der Großen Koalition keinen Mindestlohngesetzansatz geben. Da bin ich mir sicher.
Zum Schluss, um es noch einmal klar zu sagen – ich habe mir überlegt, was ich dieses Mal anderes zum Landesmindestlohngesetz sagen sollte, als ich es sonst gesagt habe –: Der Mindestlohn ist keine Fürsorgeleistung. Es geht dabei um eine faire Bezahlung und den Schutz vor Ausbeutung. Er ist schlicht die unterste Grenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Einflussbereich Bremens Arbeit leisten müssen oder dürfen; gesetzlich garantiert! Aus die Maus und mehr nicht!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein paar Stichwörter, die mich irgendwie doch nicht sitzen lassen können. Also, Frau Bernhard, niemand hat die Ideen und auch den Rhythmus des Bremischen Landesmindestlohngesetzes eingefroren. Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen. In der Mitteilung des Senates liest sich, dass die Landesmindestlohnkommission am 19. August und am 5. September getagt und ihre Arbeit mit dem Ergebnis abgeschlossen hat, keine Empfehlung für eine Erhöhung des Landesmindestlohns auszusprechen. Wem wollen Sie denn da jetzt das Wort reden?
Erstens. Die Landesmindestlohnkommission ist gesetzlich verankert. Zweitens. Sie hat getagt. Drittens. Sie hat auftragsgemäß dem Senat eine Empfehlung vorgelegt. Wollen Sie jetzt den Rat oder den Auftrag in Abrede stellen?
Natürlich passt die Mindestlohnkommission nicht an, weil sie keine Empfehlung abgegeben hat, und die Begründung findet sich auch darin. Sie sagt: Ein ausschließliches Abstellen auf die Inflationsrate ist von der Kommission erörtert, im Ergebnis aber verworfen worden. Andere Prämissen, die sie zu einer Erhöhungsempfehlung getrieben hätte, gab es für sie nicht. Sie müssen doch anerkennen, wenn die Tarifpartner zusammen mit der Wissenschaft in der Landesmindestlohnkommission sitzen und im Ergebnis nicht zu einer Erhöhungsempfehlung kommen, weil es ihrer Ansicht nach keine zwingenden Gründe dafür gibt. Das ist doch anzuerkennen.
Der Senat hat an der Stelle nichts anderes gemacht, als das Ergebnis der Mindestlohnkommission zu beschließen. Ich finde, daran gibt es gar keinen Aufreger. Ich wünsche mir für mich natürlich, dass die Löhne höher sind. Aber wenn die von mir gewollte Mindestlohnkommission so empfiehlt, danke ich dem Senat, dass er so entschieden hat. Alles richtig!
Herr Kau, manchmal frage ich mich – wir haben ja schon häufiger, auch wir beide, über den Mindestlohn gesprochen –, ob Sie eigentlich den Mindestlohn verstanden haben. Sie haben Ihre Rede damit angefangen, dass Sie ihn als Eingriff in die Tarifautonomie bezeichnet haben. Mitnichten ist der Min
destlohn ein Eingriff in die Tarifautonomie. Der Mindestlohn ist nichts anderes als die unterste Grenze, zu der Menschen in diesem Land Arbeit verrichten.
Alle Tarifpartner sind frei, Herr Kau, oberhalb einer gesetzlich festgelegten Grenze zu entscheiden. Ich kann Ihnen gerne noch einmal aufzählen, wie viele andere europäische Länder Mindestlöhne haben. Das wissen Sie alles. Das ist kein Eingriff in die Tarifautonomie, weder aus unserer Sicht, noch aus der Sicht derer, die an der langen Anhörung, die wir hier hatten, beteiligt waren, noch ist es ein Eingriff in die Tarifautonomie, was die Rechtsprechung angeht. Das müssen Sie als CDU anerkennen. Übrigens sind es, um nicht in Prozentzahlen zu arbeiten, fünf Millionen Menschen in dieser Republik, die zu weniger als 8,50 Euro arbeiten. Die meisten davon arbeiten übrigens unterhalb von 6,50 Euro. An der Stelle ist der Mindestlohn gerecht.
Sie haben, als Sie uns das so schön aufgezählt haben – ich würde das einmal so subsumieren –, von Lohnstandards nach sozialem Status gesprochen. Welchen Ausbildungsstatus habe ich, welchen Schulabschluss, was auch immer? Wenn Sie den Mindestlohn an den sozialen Status oder Bildungsstatus binden, dann unterlaufen Sie, wie ich finde, jedes Ziel irgendeines Mindestlohns und haben für mich nicht verstanden, worum es bei Mindestlöhnen geht.
Bildung ist der beste Schlüssel, um mehr als den Mindestlohn zu erreichen, um dann bei im Rahmen der Tarifautonomie ausgehandelten Gehältern zu landen, aber der Bildungsstatus darf nicht der Grund dafür sein, keinen Mindestlohn zu bekommen.
Doch! Herr Kau hat gesagt, die meisten, die zu niedrigen Löhnen arbeiten und aufgrund der Entscheidungen da nicht wegkommen, hätten diese oder jene Bildungsabschlüsse und deshalb der Hinweis an Frau Quante-Brandt, an besserer Bildung in Bremen zu arbeiten! Der Mindestlohn hat nichts mit dem Bildungsstatus zu tun, denn er setzt – das habe ich eben gesagt – eine unterste Grenze, zu der man arbeitet. Daraufhin habe ich gesagt: Aus die Maus. – Dabei bleibe ich. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Bier braucht Heimat“ findet man bei Facebook: 7 310 Likes heute Morgen aktuell. Schöne Seite, gute Aktion, meine werten Kolleginnen und Kollegen des Betriebsrats! Die Petition hat inzwischen 2 731 Unterstützer. Herr Geschäftsführer Gerber, vielleicht können wir ja mit Ihnen darüber reden, ob wir Ihnen nicht den Schlüssel wegnehmen – das wäre doch mal was! –, sodass es nicht nur darum geht, dass Sie darüber reden, Beck‘s 151 Arbeitsplätze wegnehmen zu wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vom AB InBev-Konzern geplanten 151 Stellenstreichungen betrachtet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit großer Sorge. Allerdings will ich an dieser Stelle deutlich einfügen, dass wir nicht den Eindruck erwecken wollen, wie es eben die Kollegin Bernhard mit dem viel geprägten Wir gemacht hat, dass uns AB InBev gehören würde oder dass wir über Anteile bei AB InBev beteiligt wären. Gleichwohl will ich sagen, dass wir auch in unseren Gesprächen mit dem Betriebsrat, die wir im November letzten Jahres geführt haben, klar darauf hingewiesen haben, dass wir das mit großer, großer Sorge betrachten.
Seitdem Beck‘s nicht mehr Beck‘s, sondern AB InBev ist, wird hier nicht nur Beck‘s oder Haake Beck gebraut, sondern es wird auch tschechisches Bier gebraut. Beck‘s und Haake Beck werden sehr viel mehr an den Abfüllorten, auch in Übersee, gebraut. Zum Teil übersteigen die Mengen, die dort gebraut werden, die, die in Bremen gebraut werden. Hin und wieder kommt es vor, dass in Bremen gar kein Beck‘s mehr gebraut wird, sondern ausschließlich, so sage ich mal, fremdes Bier. Bier braucht Heimat, Beck‘s
gehört zu Bremen, und darauf muss man, wie ich finde, achtgeben.
Für die Grünen ist Beck‘s ein wichtiger und imagefördernder Arbeitgeber im Land Bremen. Auch das muss eine Geschäftsführung sehen. Selbst dann, wenn sie anderes Bier als Beck‘s oder Haake Beck hier braut, ist Beck‘s eine Identifikationsmarke. Deshalb erklären wir uns an der Stelle mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern solidarisch und tragen auch ihren Protest mit.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen appelliert an die Konzernspitze, sich ihrer Verantwortung für die Beschäftigten und den Standort Bremen zu stellen und die Pläne zur Streichung zu verwerfen. Wir sind gerne weiterhin zu weiteren Gesprächen bereit. Wir unterstützen Sie auch gerne, wo wir dies tun können, bei dem Erhalt Ihrer Arbeitsplätze. Gleichwohl können wir Ihnen nicht über das Einfrieren von Wirtschaftsförderung oder das weitere Schaffen von direkten Arbeitsplätzen behilflich sein. Aber mit unserer Solidarität und unserem politischen Einfluss wollen wir gerne deutlich machen, dass der Ausverkauf des Konzerns, der internationalisiert ist, nicht am Standort Bremen stattfindet. Deshalb finde ich Ihre Aktion „Bier braucht Heimat“ richtig. Mein Bierglas stelle ich gerne auf Ihren Bierdeckel. – Vielen Dank!
Vielen Dank! Herr Senator, stimmen Sie mir zu, dass Hebammen und Familienhebammen zwei völlig unterschiedliche Berufsfelder sind, weil das eine die Ausbildung zur Hebamme ist und das andere die Spezialqualifikation oder Weiterbildung oder auch Ausbildung zur Familienhebamme, und dass es sich, obwohl der Begriffsteil Hebamme dort steht, nicht um den gleichen Beruf handelt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man am 24. Oktober 2013 einen Antrag stellt, kann man in der Regel nicht wissen, was sich aktuell entwickelt. Als ich gestern Abend für heute die Unterlagen zusammenlegte und noch einmal in den Presseticker guckte, ließ sich eigentlich sehr, sehr schnell feststellen, wie aktuell der Antrag ist, der hier vorliegt.
Man sieht gerade am Standort Bremerhaven, einem neuen, aus dem Strukturwandel heraus entstandenen Standort, wie sensibel dieser ist. Es gibt nach wie vor bei der Verlässlichkeit, was die Finanzierung der geplanten und gewünschten Energiewende angeht, Unsicherheiten. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass jetzt verschiedene wichtige Unternehmen für die nächsten 12, 14 Monate die Auftragsbücher zwar mit Vormerkern gefüllt haben, aber längst nicht gesicherte, finanzierte und umsetzbare Aufträge vorfinden. Die Reaktion darauf ist an der Stelle für einen Standort, der sich in einer Branche etabliert, sicherlich nicht die beste.
Wenn Unternehmen dazu greifen, Stammpersonal zu entlassen, vor allen Dingen auch im Ingenieur-, also im Entwicklungsbereich, der entscheidend ist, dann führt das sicherlich dazu, dass eine Debatte, von der wir die Hoffnung hatten, dass sie nicht mehr darum geht, ob diese Branche überleben kann oder nicht, dahin geht, dass Standortfragen gestellt werden. Das ist – das will ich deutlich sagen – für den Standort Bremerhaven, der sich als zentrales Element beim Umbau der Energiepolitik begreift, sicherlich eine der schlechtesten Voraussetzungen.
Für die Grüne-Bürgerschaftsfraktion will ich deutlich sagen, dass wir die Unternehmen auffordern, vorsichtig, auch mit Rücksicht auf die Arbeitnehmerinnen, damit umzugehen und nicht sofort zu Entlassungen zu greifen, sondern ein anderes Instrumen
tarium zu finden; eines hatte der Kollege Schildt schon angesprochen, und das wäre Kurzarbeit.
Meine Damen und Herren, das ist die eine Seite, die im Moment nicht besonders rosig erscheint.
Die andere Seite ist die Frage, wie wir eigentlich mit dem Ausbau von Infrastruktur umgehen. Das ist in dem Antrag, wie er hier steht, zumindest ein wesentlicher Teil. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir nicht mit einem Standort alleine, der Bremerhaven heißt, das in der Nordsee errichten können, was wir zur Energiewende brauchen. Im Moment sind es die beschriebenen 6,5 Megawatt Leistung. Nein, wir brauchen an der Nordseeküste sicherlich mehrere spezialisierte Standorte. Allerdings muss man immer wissen, dass der Bau eines Hafens, der letztendlich eigentlich mehr nur Verladestation ist, nicht Hafen im klassischen Sinne, nicht reichen wird, um dieses zu erreichen, sondern wir brauchen mehrere.
Der Hinweis auf den Bürgermeisterwettbewerb, der in diesem Antrag steht, soll eigentlich zum Ausdruck bringen, dass wir Grünen nach wie vor gemeinsam mit der SPD der Überzeugung sind, dass es hier darum geht, das alte Thema Hafenkooperation an dieser Stelle wieder aufleben zu lassen und zu gemeinsamen verabredeten Strukturen zu kommen und nicht zu einem Bieterwettbewerb, wer den schönsten, größten und weitesten Hafen hat.
Ich glaube nach wie vor, dass ein Standort nur dann gut ist, wenn er die Gewerke anbietet, die die Elemente zur Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen haben. Es kann aber nicht funktionieren, wenn dahinter nicht ein spezialisiertes Ausfallstor ist, nämlich etwas, was diese sehr großen, sehr schweren, sehr unhandlichen Instrumente letztendlich umschlagen kann.
Darüber nachzudenken, irgendwo auf eine Industriebrache einen Flügelhersteller hinzusetzen, aber zu wissen, dass man 65-Meter-Flügel gar nicht durch die Gegend kriegt, weil die dahinterliegenden Straßen dazu nicht in der Lage sind, macht keinen Sinn. Genauso macht es keinen Sinn, 450, 500, 800 Tonnen schwere Elemente zu bauen und nicht zu wissen, wie man sie umsetzen kann. Auch dafür braucht man Spezialisierung
Es gibt – das will ich noch einmal deutlich für die Grünen-Fraktion sagen – immer noch die Debatten, man könne das ja auch durch die Gegend fahren und an vorhandenen Hafenumschlagsplätzen umschlagen. Das geht deutlich nicht. Wer sich das vorstellt, sollte nach Bremerhaven kommen. Diese großen Elemente quer durch die Stadt zu juckeln, hinterher noch die Flügel und die Gondelhäuser und was alles dazugehört, das funktioniert nicht.