Protocol of the Session on May 9, 2012

Login to download PDF

Ich eröffne die 20. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Studentinnen und Studenten des Europäischen Studiengangs Wirtschaft und Verwaltung und des Studiengangs Public Administration, Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fortbildungskurses Haushaltsmanagement des Lehrgangs zur Qualifikation für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14.

Seien Sie alle ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Diese drei Gruppen kommen von der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen.

Zum Ablauf der Haushaltsberatungen wurde Folgendes vereinbart: Die Haushaltsberatungen werden mit der Berichterstattung der Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, bis zu 15 Minuten, eröffnet.

Für die Beratungen wurden Gesamtredezeiten vereinbart. Sie betragen für die Fraktion der SPD bis zu 85 Minuten, für die Fraktion der CDU bis zu 80 Minuten, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bis zu 70 Minuten, für die Fraktion DIE LINKE bis zu 45 Minuten und für den Abgeordneten Timke bis zu 5 Minuten. Der Senat wird gebeten, mit einer Redezeit von 50 Minuten auszukommen. Hinsichtlich der Reihenfolge der Redner in der Grundsatzdebatte ist vereinbart, zunächst dem ersten Redner der Fraktion der SPD, dann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort zu erteilen; ihnen folgen der erste Redner der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE und der Abgeordnete Timke. Danach wird die Senatorin für Finanzen das Wort erhalten.

Die Beratung des Haushalts der Stadtgemeinde Bremen wird in die Haushaltsdebatte des Landtags einbezogen. Die Verabschiedung des Haushalts der Stadtgemeinde Bremen erfolgt durch die Stadtbürgerschaft im Anschluss an die Landtagssitzung.

Für die Debatte werden folgende Schwerpunktthemen gebildet: erstens Generaldebatte Finanzen, zweitens Bildung, Wissenschaft und Gesundheit, drittens Bremerhaven und Häfen, viertens Wirtschaft, Arbeit, Kultur, fünftens Frauen, Jugend und Soziales, sechstens Inneres und Sport, Justiz, siebtens Umwelt, Bau und Verkehr, achtens Schlussrunde.

Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute 9.00 Uhr entnehmen.

Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, sie nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um den Tagesordnungspunkt 3, Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013, Mitteilung des Senats, Drucksache 18/356, den Tagesordnungspunkt 4, Bericht der Freien Hansestadt Bremen zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012/2016, Mitteilung des Senats, Drucksache 18/357, und den Tagesordnungspunkt 5, Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013, Bericht und Dringlichkeitsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 18/406.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013

Mitteilung des Senats vom 28. Februar 2012 (Drucksache 18/280) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 hier: Veränderungsnotwendigkeiten gegenüber den von der Bürgerschaft (Landtag) bereits in erster Lesung beratenen Haushaltsgesetzen und Haushaltsplänen 2012/2013 (einschließlich Produktgruppenhaushalt)

Mitteilung des Senats vom 24. April 2012 (Drucksache 18/356)

Für die Beratungen und anschließenden Abstimmungen bilden die soeben aufgerufenen Vorlagen insgesamt die Haushaltsvorlage des Senats. Zu diesen Vorlagen sind von den Fraktionen Anträge und Änderungsanträge gestellt worden, die verbunden werden:

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, Drucksachen 18/366 bis 18/383, Änderungsanträge und

(A) (C)

(B) (D)

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksachen 18/387 bis 18/400, 18/402, 18/403, Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/405.

Ferner werden folgende Tagesordnungspunkte mit den Haushaltsberatungen verbunden:

Finanzplan 2011 bis 2016 der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 14. Februar 2012 (Drucksache 18/245)

u n d

Bericht der Freien Hansestadt Bremen zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012/2016

Mitteilung des Senats vom 24. April 2012 (Drucksache 18/357)

s o w i e

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013, Mitteilung des Senats vom 28. Februar 2012, Drucksache 18/280, sowie Mitteilung des Senats vom 24. April 2012, Drucksache 18/356

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 8. Mai 2012 (Drucksache 18/406)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Meine Damen und Herren, die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2012 und 2013, Drucksache 18/280, wurden in der 17. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 22. März 2012 in erster Lesung beschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2012 und 2013, die Haushaltspläne für die Jahre 2012 und 2013, die Produktgruppenhaushalte für die Jahre 2012 und 2013, die Stellenpläne und produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Jahre 2012 und 2013, die Wirtschaftspläne 2012 und 2013 der Eigenbetriebe, Sonstigen Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben und zur Ausschöpfung von Einnahmequellen im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahmen, Artikel 131 a Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen waren, und zwar der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, der Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und

Entwicklungszusammenarbeit und der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, überwiesen.

Außerdem hat die Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 18/356 Eingang in die Beratungen des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses gefunden.

Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 18/406 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und Anträge und der Stadthaushalt besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet.

Die gemeinsame Beratung der miteinander verbundenen Punkte ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Piontkowski.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mitglieder der Haushalts- und Finanzausschüsse vom Landtag und Stadtbürgerschaft haben in den letzten Wochen viel Arbeit investiert, um die Haushaltsentwürfe, die der Senat vorgelegt hat, zunächst einmal nachzuvollziehen, zu beurteilen und zu beraten. Nur zum Teil haben wir bereits in erster Lesung über sie debattiert. Der Senat hat jedoch nach Paragraf 32 der Landeshaushaltsordnung noch Ergänzungen vorgelegt, die sich insbesondere auf die Tarifsteigerung in den Jahren 2012 und 2013, auf die Sanierung des Deutschen Schiffahrtsmuseums in Bremerhaven und auf den Haushalt der Bremischen Bürgerschaft bezogen haben. Wir haben die Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde in der Fassung dieser Ergänzungen beraten.

Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses obliegt es mir, wie es in der Vergangenheit auch üblich war, über das Verfahren und über das Ergebnis der Ausschussberatungen zu berichten. Die schriftlichen Berichte des staatlichen und des städtischen Haushalts liegen Ihnen bereits vor. Wie Ihnen sicher bekannt ist, berät das Parlament den Haushalt ausführlich, kein anderes Parlament berät den Haushalt so viel. Zwar mögen anderswo die Summen größer sein als bei uns, vielleicht die Papiere an der einen oder anderen Stelle noch dicker, aber größere Summen bedeuten nicht unbedingt größere Probleme, es sei denn, die großen Summen liegen bei den Kreditaufnahmen und Schulden, dazu aber später.

Anders als alle anderen Länder beraten wir in den Ausschussberatungen und heute hier im Plenum zwei Haushalte, einen staatlichen und einen kommunalen. Dass wir dies in einer gemeinsamen Beratung tun, ist üblich und sinnvoll, denn es erlaubt, die Beratungen an den Ressorts zu orientieren. Deren Haus