Gabriela Piontkowski

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Entschuldigen Sie es, dass ich etwas voreilig zum Rednerpult geeilt bin. Ich möchte Ihnen den Bericht des Petitionsausschusses, der Ihnen ja auch schriftlich zugekommen ist, gern vorstellen, und zwar handelt es sich um den Bericht von Beginn dieser Legislaturperiode bis
zum April dieses Jahres, und zwar für die Stadtbürgerschaft und für das Land Bremen.
Die Grundlage für die Arbeit des Petitionsausschusses ist der Artikel 17 des Grundgesetzes. Danach hat jedermann das Recht, sich einzeln oder im Zusammenhang mit anderen – –.
Was?
Ja, jede Frau auch, gut! Danach haben jeder Mann und jede Frau das Recht, sich einzeln oder im Zusammenhang mit anderen schriftlich mit Bitten, Anregungen oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Ich hoffe, dass ich jetzt allen Männern und Frauen gerecht geworden bin.
Das denke ich auch!
Der Petitionsausschuss kontrolliert in einer gewissen Weise die Verwaltung. Er hat eine wichtige Mittlerrolle zwischen Bürger und Staat. Durch den Petitionsausschuss wird Politik hautnah erlebbar, und zwar für beide Seiten, sowohl für die Abgeordneten, die mit den Bürgern sprechen, als auch für die Bürger, die sich mit ihren Sorgen und Nöten den Abgeordneten anvertrauen.
Die Abgeordneten können auch sehen, wo sich im Einzelfall gesetzliche Regelungen, die sie selbst beschlossen haben, bewähren oder eben auch nicht. In gewisser Weise ist der Petitionsausschuss auch so etwas wie der Anwalt der Bürger, jedenfalls wenn es um die Beziehung des Bürgers zum Staat geht. Oftmals ist er auch die letzte Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, die bereits alle Möglichkeiten und Hilfen ausgenutzt haben, um Unterstützung zu suchen.
Viele Petitionen stehen nicht im Mittelpunkt des medialen Interesses. Der Petitionsausschuss befasst sich mit konkreten, manchmal mit kleinen Problemen der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel mit Baugenehmigungen, mit dem Arbeitslosengeld, der Rundfunkgebührenordnung – das war relativ häufig in der letzten Zeit –, mit der Schaffung von Hundeauslaufflächen oder mit Verkehrslärm in den einzelnen Stadtteilen. Zunehmend haben wir aber auch mit öffentlichkeitswirksamen Petitionen zu tun. Sie haben ja die Debatte beispielsweise um das Privatschulgesetz hier heute verfolgt, und auch dazu gibt es eine Petition oder aber zur Schließung des Unibads.
Der Petitionsausschuss führt in den einzelnen Ortsamtsbereichen der Stadtgemeinde Bremen Bürgersprechstunden durch. In dem Zusammenhang kön
Zunehmende Bedeutung erlangen in letzter Zeit auch die öffentlichen Petitionen, und zwar haben die Petenten hier die Möglichkeit, in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses auch öffentlich vorzutragen, was sie belastet. Auch die Behörde wird zu diesen öffentlichen Sitzungen eingeladen, in denen sie dann entsprechend Stellung nehmen muss. Das ist auch eine Sache, die sehr wichtig ist für die öffentliche Wahrnehmung des Petitionsausschusses. Ich hätte mir gewünscht, wenn wir jetzt diesen Punkt hier diskutieren, dass noch ein paar Pressevertreter anwesend wären, sodass diese über unseren Petitionsausschuss auch etwas hätten schreiben können.
Was gab es noch? Im April 2013 – da war ich noch nicht die Vorsitzende des Petitionsausschusses – reiste der Petitionsausschuss, damals noch mit Frau Motschmann an der Spitze, nach München, um sich über das dortige Petitionsrecht zu informieren. Da wurde festgestellt, dass sich die Behandlung von Petitionen in Bayern entscheidend zu der in der Stadtgemeinde und dem Bundesland Bremen unterscheidet. Der dortige Eingabenausschuss entscheidet nämlich abschließend über die Behandlung der Petitionen. Sitzungen und Ortsbesichtigungen finden grundsätzlich öffentlich statt, das ist hier anders, das Regelausnahmeverhältnis ist hier ein anderes. Pro Petition gibt es in Bayern zwei Berichterstatter, einen von der Regierungskoalition und einen von der Opposition.
Die Erkenntnisse aus diesem Besuch in Bayern waren dann auch Anlass für die Überprüfung des Bremer Petitionsrechts. Zu diesem Zweck wurde eigens ein eigener Unterausschuss mit dem Vorsitzenden Herrn Oppermann gegründet. Der Unterausschuss hat sich mit der Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie zusammengesetzt, die ebenfalls Vorschläge eingebracht hat. Dort wurden verschiedene Vorschläge diskutiert. Es ist noch nicht ausdiskutiert worden, aber einige Vorstellungen, die auch bereits in Bayern Gesetz geworden sind, wurden hier auch erörtert. Wir können gespannt sein, wie diese Diskussion ausgehen wird. Ich hoffe, dass wir noch in der laufenden Legislaturperiode zu einem Ergebnis kommen.
Vom 8. Juni 2011 bis zum 30. April 2014 wurden insgesamt 354 Eingaben an den Petitionsausschuss des Landtags und 274 Petitionen an den Petitionsausschuss der Stadtbürgerschaft gerichtet. Damit ist die Zahl der Petitionseingänge im Vergleich zu der vorangegangenen Legislaturperiode in etwa gleichgeblieben. Was die Petitionen an den Landtag angeht, so sind diese in etwa gleichmäßig auf die Ressorts verteilt. Ein Großteil der Petitionen aus der Stadtbürgerschaft entfällt auf den Bereich Umwelt, Bau und Verkehr.
Viele Petitionen werden mittlerweile auch online über ein auf der Homepage der Bremischen Bürgerschaft zu findendes Formular eingereicht. Zusätzlich wird mittlerweile häufig die Veröffentlichung von Petitionen gewünscht. Im Berichtszeitraum haben 156 Petentinnen und Petenten den Wunsch geäußert, dass ihr Anliegen veröffentlicht wird. In 83 Fällen hat der Petitionsausschuss diese Veröffentlichung abgelehnt. Das lag daran, dass es sich dabei um Einzelfallbeschwerden handelte oder um Beschwerden, die bereits in der parlamentarischen Prüfung sind, oder es bestand keine Zuständigkeit des bremischen Petitionsausschusses. Im Einzelnen können sie im Petitionsgesetz nachlesen, weswegen Petitionen nicht veröffentlicht werden können.
Auch wenn eine Petition im Sinne des Petenten nicht zum Erfolg führt, so haben wir als Petitionsausschuss immerhin die Möglichkeit, dem Petenten zu erklären, wie diese behördliche Entscheidung zustandegekommen ist. Manchmal haben wir es so gelöst, dass wir, nachdem wir eine Petition schon abgeschlossen hatten, noch einmal ein Gespräch vermittelt haben, wenn der Petent diesen Ausgang nicht verstanden hat. Ich glaube, dass sich die Petenten auch dann sehr gut aufgehoben gefühlt haben und das auch ein Beitrag dazu ist, die Entscheidungen der Behörde zu akzeptieren und zu verstehen.
Im Petitionsausschuss selbst haben wir in der Regel sehr sachorientiert diskutiert, haben überwiegend einvernehmlich und fraktionsübergreifend entschie
den. Insofern bedanke ich mich auch ganz herzlich bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses für die konstruktive Atmosphäre im Ausschuss!
Abschließend sei gesagt: Ich bin erst kurze Zeit im Petitionsausschuss, und mir hat die Arbeit in der Vergangenheit sehr viel Spaß gemacht. Ich hoffe, dass es auch in Zukunft noch eine sehr angenehme Atmosphäre sein wird. Mir persönlich ist sehr wichtig, dass man sich wirklich um die Bürgerinnen und Bürger kümmern kann, und die Verwaltung ist sehr viel zugänglicher, wenn man ihr in einem persönlichen Gespräch gegenübertritt. Letztlich ist mir auch wichtig, dass man auf diese Art und Weise für die Bürgerinnen und Bürger sehr viel erreichen kann. Gerade das ist Ansporn, jedenfalls für meine politische Arbeit, und es wirkt auch ein wenig der Politikverdrossenheit entgegen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Beschlussfassung in erster Lesung in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 16. Mai 2013 wurde das Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Gegenstand der Gesetzgebung ist die Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2013 und 2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Diese orientiert sich in der Praxis insbesondere am aktuellen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, der eine Erhöhung der Entgelte zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent sowie zum 1. Januar 2014 um weitere 2,95 Prozent vorsieht.
Gemessen an diesem Tarifabschluss sieht das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013 und 2014 im Wesentlichen Folgendes vor: Das Tarifergebnis vom 9. März 2013 wird für die bremischen Beamtinnen und Beamten der unteren und mittleren Besoldungsgruppen sowie für die Grundbezüge der Anwärter inhaltsgleich, jedoch über einen Zeitraum von sechs Monaten zeitversetzt übernommen. Für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 11 bis einschließlich A 12 a erfolgt ebenfalls eine Erhöhung des Grundgehalts, jedoch abweichend vom Tarifergebnis um ein Prozent. Es erfolgen entsprechende Erhöhungen weiterer Zuschläge und der Bezüge der bremischen Versorgungsempfänger. Für die Besoldungsgruppen ab A 13 und für die Besoldungsordnungen B, C, R und W soll keine Erhöhung des Grundgehalts erfolgen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Juni 2013 kontrovers beraten und auf Antrag der CDU-Fraktion eine öffentliche Anhörung verschiedener Gewerkschaften und Interessenvereinigungen durchgeführt. Teilgenommen an dieser Anhörung haben Dr. Andreas Helberg vom Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte, Horst Göbel von der Gewerkschaft der Polizei, Ralf Mannick von der Deutschen Polizeigewerkschaft, Petra Rump vom Bund deutscher Kriminalbeamter, Michael Graf-Jahnke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Annette Düring vom Deutschen Gewerkschaftsbund, Arno Dick von ver.di und Jürgen Schröder vom Deutschen Beamtenbund. Außerdem hat Herr Burkhard Radtke vom Gesamtpersonalrat Stellung genommen. Daneben hat der Ausschuss auch eine schriftliche Stellungnahme des Senators für Justiz und Verfassung zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs eingeholt und eine Vertreterin des Ressorts zu dieser Stellungnahme angehört.
Ich stelle Ihnen jetzt die wesentlichen Ergebnisse dieser Anhörung vor: Die angehörten Gewerkschaften und Interessenvereinigungen lehnen übereinstimmend eine zeitversetzte Übernahme sowie eine unterschiedliche Staffelung der Erhöhungsanpassung zwischen den Besoldungsgruppen und -ordnungen ab und fordern, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter zu übertragen. Sie rügten eine mangelnde Einbeziehung der Gewerkschaften im Vorfeld.
Die angehörten Vereins- und Gewerkschaftsvertreter sind der Auffassung, der Gesetzentwurf sei, soweit dieser von Beamten höherer Besoldungsgruppen sowie Richtern einen Sparbeitrag zur Sanierung des bremischen Haushalts verlange, verfassungswidrig und ein Ausdruck mangelnder Wertschätzung. Das Gesetz wirke sich negativ auf die Motivation der Beschäftigten aus, erschwere die Gewinnung qualifizierten Personals und führe gar zu einer Abwande
rung hochqualifizierten Personals in andere Bundesländer.
Übereinstimmend gaben die Vereins- und Gewerkschaftsvertreter an, sich um die Zukunft des öffentlichen Dienstes in Bremen und die Qualität der Leistungserbringung zu sorgen. Das Gesetz bewirke eine langfristig wirkende Gehaltsbenachteiligung der Fachund Führungskräfte, die sich auch auf ihre Familien auswirke. Dies führe zu erheblichen und dauerhaften Verwerfungen in der Besoldungsstruktur und sei deshalb kein lediglich begrenzter, sondern eben ein unbegrenzter Sparbeitrag. Sie verwiesen zudem auf frühere Einschnitte bei der Besoldung der Beamten, die zu einem Kaufkraftverlust geführt hätten. Nur einen begrenzten Sparbeitrag habe das Bundesverfassungsgericht aber in der Vergangenheit als noch zulässig angesehen. Der Gesetzentwurf lasse eine Abwägung des verfassungsrechtlichen Gebots der amtsangemessenen Alimentation mit der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse vermissen. Es sei unzulässig, die Höhe der Besoldung ausschließlich von der Haushaltslage abhängig zu machen.
Die Vereins- und Gewerkschaftsvertreter sahen in der Differenzierung allein nach der Besoldungsgruppe eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte forderte daher die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Besoldungsanpassungsgesetzes.
Darüber hinaus wurden Klagen der Beamten und Richter für den Fall angekündigt, dass das Gesetz in der vorgelegten Fassung beschlossen werden sollte. Seitens des Senats erklärte der zuständige Staatsrat der Senatorin für Finanzen insoweit die Bereitschaft zum Abschluss einer Musterklagevereinbarung. Die Vertreterin des Senators für Justiz und Verfassung teilte ebenso wie ein Vertreter der Senatorin für Finanzen die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Sie verwiesen darauf, dass der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Festlegung einer amtsangemessenen Besoldung habe. Eine solche liege dann nicht mehr vor, wenn die Bezüge evident unzureichend seien, wobei es auf einen Vergleich mit der allgemeinen Einkommensentwicklung, hier der absoluten Höhe der Nettobezüge, ankomme.
Wann eine greifbare Abkopplung von den allgemeinen Einkommensverhältnissen vorliege, sei noch nicht geklärt. Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte könne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Festlegung der Höhe der Bezüge aber durchaus berücksichtigt werden. Die Vertreterin des Justizsenators wies auf mehrere Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zum Bundesverfassungsgericht hin, aus denen sich möglicherweise eine höchstrichterliche Klärung der amtsangemessenen Besoldung er
gebe. Eine Prognose über einen Erfolg einer Musterklage gegen das Bremische Besoldungsanpassungsgesetz wollte sie nicht geben.
Die Fraktion der CDU unterstützt die Positionen der angehörten Gewerkschaften beziehungsweise Interessenvertretungen und hält den Gesetzentwurf ebenfalls für verfassungswidrig. Sie sieht ihre Position – und das wurde auch in der Ausschusssitzung dargelegt – durch ein Gutachten von Herrn Professor Dr. Lichtenberg untermauert, der unter anderem das verfassungsrechtlich garantierte Alimentationsprinzip durch den Gesetzentwurf als verletzt ansieht. Nach seiner Auffassung werden durch das Gesetz bestimmte Besoldungsgruppen ohne sachlichen Grund von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt.
Die Fraktion DIE LINKE sprach sich ebenfalls für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Richter aus. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sei zu befürchten, dass es nicht bei einem einmaligen Sparbeitrag bleibe.
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Sie gehen vielmehr davon aus, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagene abgestufte Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014 durch den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung einer amtsangemessenen Alimentierung gedeckt und in Anbetracht der anstehenden Haushaltskonsolidierung als begrenzter Sparbeitrag von Empfängern höherer Bezüge auch erforderlich sei.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt nach Abschluss seiner Beratungen in seiner Sitzung am 14. Juni 2013 mehrheitlich mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und DIE LINKE, den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/ 2014 in der Freien Hansestadt Bremen unverändert in zweiter Lesung zu beschließen. – Soweit der Bericht!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Haushalts- und Finanzausschuss hat über das Gesetz zur
Neuregelung der Spielbankabgaben in seiner letzten Sitzung am letzten Freitag beraten. Es geht darum, dass die Höhe der Spielbankabgabe an das Leistungsvermögen der Spielbank angepasst werden soll. Die Spielbankabgabe soll auf 20 Prozent und die weitere Leistung ebenfalls auf 20 Prozent mit der Möglichkeit festgesetzt werden, die Abgaben insgesamt auf bis zu 11 Prozent zu reduzieren.
Damit soll eine Insolvenz der Spielbank abgewendet und zugleich erreicht werden, dass dem Haushalt auch in Zukunft weiterhin Einnahmen zur Verfügung stehen und damit auch die Finanzierungsgrundlage der Stiftung „Wohnliche Stadt“ gesichert wird. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diesen Gesetzentwurf beraten und empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn in zweiter Lesung zu beschließen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mitglieder der Haushalts- und Finanzausschüsse vom Landtag und Stadtbürgerschaft haben in den letzten Wochen viel Arbeit investiert, um die Haushaltsentwürfe, die der Senat vorgelegt hat, zunächst einmal nachzuvollziehen, zu beurteilen und zu beraten. Nur zum Teil haben wir bereits in erster Lesung über sie debattiert. Der Senat hat jedoch nach Paragraf 32 der Landeshaushaltsordnung noch Ergänzungen vorgelegt, die sich insbesondere auf die Tarifsteigerung in den Jahren 2012 und 2013, auf die Sanierung des Deutschen Schiffahrtsmuseums in Bremerhaven und auf den Haushalt der Bremischen Bürgerschaft bezogen haben. Wir haben die Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde in der Fassung dieser Ergänzungen beraten.
Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses obliegt es mir, wie es in der Vergangenheit auch üblich war, über das Verfahren und über das Ergebnis der Ausschussberatungen zu berichten. Die schriftlichen Berichte des staatlichen und des städtischen Haushalts liegen Ihnen bereits vor. Wie Ihnen sicher bekannt ist, berät das Parlament den Haushalt ausführlich, kein anderes Parlament berät den Haushalt so viel. Zwar mögen anderswo die Summen größer sein als bei uns, vielleicht die Papiere an der einen oder anderen Stelle noch dicker, aber größere Summen bedeuten nicht unbedingt größere Probleme, es sei denn, die großen Summen liegen bei den Kreditaufnahmen und Schulden, dazu aber später.
Anders als alle anderen Länder beraten wir in den Ausschussberatungen und heute hier im Plenum zwei Haushalte, einen staatlichen und einen kommunalen. Dass wir dies in einer gemeinsamen Beratung tun, ist üblich und sinnvoll, denn es erlaubt, die Beratungen an den Ressorts zu orientieren. Deren Haus
halte liegen zwar nach Stadt und Land getrennt vor, wurden aber dennoch unter einer Ressortverantwortung aufgestellt und werden in der Praxis wenn nicht als Einheit, so doch als eng verwoben wahrgenommen. Für die beiden Kollegen im Ausschuss aus Bremerhaven, Herr Tsartilidis und Herr Willmann, und für die Kolleginnen und Kollegen, die nur einem der beiden Ausschüsse angehören, bedeutet dies natürlich mehr Arbeit.
Zuerst, bevor ich hier in die eigentliche Berichterstattung einsteige, möchte ich allen meinen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die geleistete Arbeit und die gute und faire Zusammenarbeit danken.
Hier beziehe ich ausdrücklich alle vier Fraktionen mit ein!
Die Haushalts- und Finanzausschüsse führen seit Jahren die Beratungen durch ein Berichterstatterwesen durch, in dem alle Fraktionen berücksichtigt werden. Die damit verbundene Aufgabe der Berichterstatterinnen und Berichterstatter ist es, einen Produktplan des Produktgruppenhaushalts und die zugehörigen Einzel- und Stellenpläne zu verstehen, mit Vertretern der Ressort und der Senatorin für Finanzen zu sprechen und auch die Fachpolitiker der eigenen und der anderen Fraktionen einzubeziehen. Zu erkennen, was gelungen ist und wo Probleme fortbestehen, ist wegen der Komplexität der Haushalte – Sie haben die Stapel alle gesehen – nicht ganz einfach. Der Bericht, den der Ausschuss erstattet hat, dokumentiert diese Mitarbeit aller Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss.
23 zu beratene Produktpläne gibt es im Produktgruppenhaushalt. Die Produktpläne sind im Umfang und in ihrer Bedeutung im Haushalt ganz unterschiedlich. Sie reichen von Produktplan 09, Staatsgerichtshof, mit nur einem Produktbereich und nur einer Produktgruppe, bis hin zu Produktplan 41, Jugend und Soziales, der acht Produktbereiche und 30 Produktgruppen enthält. Dennoch hat nicht der Kollege Gottschalk, der Berichterstatter für Jugend und Soziales war, die meiste Arbeit auf sich genommen, sondern der Kollege Rupp. Er hat es übernommen – wie schon in den letzten Haushaltsberatungen –, über alle vier Produktbereiche der Senatorin für Finanzen und auch noch über den Datenschutz und die Häfen zu berichten. Trotzdem war er einer der Ersten, der seine Berichte bei der Ausschussassistenz eingereicht hat.
Der Ausschuss hat der Opposition von den 23 Produktplänen neun zur Berichterstattung überlassen. Dies betraf neben den soeben von Herrn Rupp erwähnten noch die Produktpläne Frauen, Bildung, Umwelt, Bau und Verkehr, über die von der CDU berich
tet wurde. Dies zeigt einerseits die aktive Einbindung aller Fraktionen in die Beratung, andererseits aber auch die Bedeutung, die gerade der Opposition bei den Haushaltsberatungen zukommt.
Ich danke allen Mitgliedern im Ausschuss und vor allem der Ausschussmehrheit in der Koalition, dass diese besondere Rolle der Opposition nicht nur in der Person der Vorsitzenden, die traditionell von der stärksten Oppositionspartei gestellt wird, sondern auch im Inhalt der Beratungen zum Ausdruck kommt!
Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass ohne Fachleute kein Parlamentarier eine derart komplexe Materie wie einen Haushalt abschließend durchdringen kann. Ich möchte daher an dieser Stelle vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachressorts und bei der Senatorin für Finanzen – einige davon sind hier ja auch auf der Besuchertribüne anwesend und haben an der Berichterstattung maßgebend mitgewirkt – ausdrücklich danken!
Der gleiche Dank gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerschaftsverwaltung – auch sie sitzen oben auf der Besuchertribüne –, die für den reibungslosen Ablauf des umfangreichen Beratungsgangs gesorgt haben. Sie haben der Vorsitzenden wie auch den Fraktionen hilfreich bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratungen zur Seite gestanden. Vielen Dank dafür!
Grundlage der Beratungen waren die Haushaltsentwürfe des Senats einschließlich der schon angesprochenen nachträglichen Ergänzungen nach Paragraf 32 Landeshaushaltsordnung, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe, Sonstige Sondervermögen, Museumsstiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und insgesamt 28 Änderungsanträge der Koalition sowie 39 Änderungsanträge der LINKEN.
Zu den Änderungsanträgen hatte die Bürgerschaft ihr Einverständnis erteilt, dass sie unmittelbar an den Ausschuss zur Beratung und Berichterstattung weitergeleitet werden. Sie betrafen nahezu alle Produktpläne. Den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wurden im Ausschuss zugestimmt, die der Fraktion DIE LINKE wurden dort abgelehnt. Die Übersichten zu den Änderungsanträgen, zu ihrem Inhalt, zu den Zahlen und zu den Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Ausschuss finden Sie in den Tabellen, die als Anlagen den Berichten beigefügt sind.
Die Koalition wird auf ihre politischen Änderungsanträge später eingehen. Wie Sie sich denken können, fanden diese Anträge im Ausschuss keinen Konsens, sind aber letztlich mit Mehrheit im Ausschuss beschlossen worden und werden damit Bestandteil der Haushalte sein.
Als die Bürgerschaft im Jahr 2009 ihre letzten Haushaltsberatungen für die Jahre 2010 und 2011 durchgeführt hat, war der Konsolidierungspfad, der Bremen die Einhaltung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 ermöglichen soll, noch in der Vorbereitung. Der Haushalt für das Jahr 2011, dem ersten Konsolidierungsjahr, war erst später endgültig verabschiedet worden. Diese Haushaltsberatungen sind daher die ersten, die von vornherein unter dem Regime der Schuldenbremse und der Konsolidierung stehen.
Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses obliegt es mir, wie auch in der Vergangenheit üblich, ein paar mahnende Worte an dieser Stelle loszuwerden. Die Haushalte für die Jahre 2012 und 2013 überschreiten bei Weitem und schon wieder erheblich die Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung, denn Bremen nimmt erneut, wie schon seit Jahren und nur vom Boomjahr 2008 abgesehen, erheblich mehr Kredite auf, als es für Investitionen ausgibt.
Der Staatsgerichtshof hat aufgrund des Normenkontrollantrags der Fraktionen der CDU und der FDP gegen den Haushalt 2011 entschieden, dass der von Bremen mit dem Bund vereinbarte Konsolidierungsplan die Bedingungen erfüllt, die an eine verfassungskonforme Inanspruchnahme des ungeschriebenen Ausnahmetatbestands, der Bewältigung einer extremen Haushaltsnotlage, geknüpft sind.
Die Haushalte 2012 und 2013 halten insoweit die Verfassung ein, auch wenn im Zuge der Änderungsanträge das Haushaltsvolumen und auch die Kreditaufnahme geringfügig gegenüber den Entwürfen des Senats ansteigen. Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist jedoch – das hat der Staatsgerichtshof ausdrücklich gesagt –, dass der Konsolidierungspfad nur vorübergehend rechtlich kontrolliert und im Hinblick auf das Ziel der Haushaltskonsolidierung effektiv ist. Klar muss demnach sein, mehr Kredite aufnehmen zu dürfen, als Geld für Investitionen auszugeben, ist eine zeitlich begrenzte Ausnahme. Die Schuldenbremse zwingt sogar dazu, die Investitionen aus den Einnahmen am Ende zu finanzieren. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg.
Kurz ein paar Zahlen der Einfachheit halber aus dem Finanzplan 2011 bis 2016, den der Ausschuss ebenfalls beraten hat: Im Jahr 2010, dem sogenannten Referenzjahr des Konsolidierungspfads, haben die Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde noch ein Finanzierungssaldo von 1,2 Milliarden Euro bei Einnahmen von rund 3,2 Milliarden Euro ausgewiesen. 27,2 Prozent des Haushalts waren kreditfinanziert. Das war zum Höhepunkt der Finanzkrise! Von dieser erheblichen Last sind wir mittlerweile auf rund 775 Millionen Euro Defizit für das Jahr 2012 und 695 Millionen für das Jahr 2013 heruntergekommen. Beides übertrifft die Investitionen immer noch erheblich wie auch die geplanten Zinsausgaben, die in den beiden Jahren deutlich über 600 Millionen Euro be
tragen. Das Defizit macht aber noch 17,7 beziehungsweise 15,7 Prozent des Gesamthaushalts aus.
Gegenüber dem Jahr 2010 kann man den erheblichen Fortschritt der ersten Konsolidierungsjahre, die zugleich die Jahre des Aufschwungs aus der Finanzkrise heraus waren, durchaus erkennen. Wir werden nachher darüber streiten, was zu diesem Fortschritt geführt hat und was nicht. Wir werden sicher auch darüber debattieren, ob überhaupt und wie Bremen das Ziel der Haushaltskonsolidierung erreichen kann, ob die Ausgaben trotz Anstrengungen immer noch zu hoch sind, welche dies betrifft oder ob die Einnahmen zu niedrig sind, wer daran etwas ändern kann und wer nicht.
Der Ausschuss hat zu alldem – das dürfte Sie nicht überraschen – keine einheitliche Position. Dass vonseiten beider Oppositionsfraktionen hier Probleme gesehen werden, wenn auch unterschiedliche, brauche ich nicht zu verschweigen. Die Haushaltsentwürfe, die Ihnen nun nach den Ausschussberatungen mit den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen vorliegen, sind aufgrund der allen bekannten erheblichen Haushaltsprobleme Bremens keine Aufstellung aller politischen Wünsche, nicht derjenigen der Opposition und selbstverständlich auch nicht derjenigen der Koalition.
Wie Sie den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE entnehmen können, wird von dort erheblicher zusätzlicher Bedarf, insbesondere in den Bereichen Jugend, Soziales und Bildung, gesehen. Die politische Leitlinie, die diesen Anträgen zugrunde liegt, wird Ihnen DIE LINKE nachher sicher erläutern. Ob und inwieweit diese Entwürfe hinreichender Ausdruck von Haushaltsdisziplin sind oder nicht, ist natürlich zwischen den Fraktionen umstritten. Das muss auch so sein. Haushalt ist nicht nur mathematisches Zahlenwerk, das kleiner oder größer ausfallen kann, sondern ist auch Ausdruck politischer Vorstellungen. Der Haushalt, wie er Ihnen heute zur Abstimmung vorgelegt wird, ist die in Zahlen gegossene Politik der Mehrheit dieses Hauses.
Nun noch abschließend ein paar Bemerkungen zum Gang der Beratungen im Einzelnen: Die Bürgerschaft hat die Haushaltsentwürfe 2012 und 2013 im März in erster Lesung an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, überwiesen. Die Stadtbürgerschaft ist entsprechend verfahren. Die Haushalts- und Finanzausschüsse haben ihre Beratungen sehr gestrafft und im Wesentlichen auf einen Beratungstag, den 2. Mai, konzentriert. Dass das gelungen ist, ist der Beratungsdisziplin der Mitglieder und der Vorbereitung durch die Verwaltung geschuldet. Beiden möchte ich hierfür noch einmal danken!
Die schon erwähnten Berichte der Berichterstatterinnen und Berichterstatter wurden in den Beratungen im Einzelnen erläutert. Die Ressorts und Berei
che sowie die Senatorin für Finanzen, die Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse und die Sprecherinnen und Sprecher der Deputationen wurden zu den Beratungen eingeladen und hatten Gelegenheit, in der Ausschussberatung Stellung zu beziehen. Sie können den Berichten entnehmen, wie sich die Fraktionen im Einzelnen im Ausschuss verhalten haben. Hier war das Abstimmungsbild sehr unterschiedlich. Die Haushaltsentwürfe wurden, wie üblich, auch an die anderen parlamentarischen Ausschüsse überwiesen, die dem Haus aber nicht direkt, sondern über den Haushalts- und Finanzausschuss berichten. Die Ausschüsse haben zum Haushaltsentwurf Stellung genommen, soweit ihr jeweiliges Aufgabengebiet betroffen ist. Die Haushalts- und Finanzausschüsse haben die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und in die Beratungen einbezogen. Die Stellungnahmen sind dann in die Berichte aufgenommen worden, ich darf insoweit darauf verweisen. Soweit der Bericht der Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt! – Danke!