Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer und die Vertreter der Medien.
Ich möchte auch die Gruppen auf der Besuchertribüne herzlich begrüßen, aber ich weiß jetzt nicht, ob Sie vom Gymnasium Obervieland oder von der Schule am Halmerweg sind.
Die interfraktionellen Absprachen können Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 9.00 Uhr, entnehmen.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 39 – Strafen für Kinderpornografie verschärfen – Strafbarkeitslücken unverzüglich schließen! – Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU – heute Nachmittag nach Tagesordnungspunkt 6 – Europafähigkeit der öffentlichen Verwaltung – aufzurufen.
Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 26. Februar 2014 (Drucksache 18/1291)
Es herrscht eine gewisse Unruhe, meine Damen und Herren. Die letzte Reihe dort hinten, von mir aus gesehen rechts, bitte ich doch, aufmerksam dem Prozedere zu folgen!
Gemäß § 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1203, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Frau Senatorin Stahmann, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten wollen, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können. – Das ist der Fall.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des Todesfalls des kleinen Kevin ist viel passiert, und einiges hat sich deutlich verbessert, wie zum Beispiel die Einführung des Kinder- und Jugendschutztelefons. Dennoch bleibt die Kindeswohlsicherung ein ständiger Prozess, den wir konstruktiv, aber auch kritisch begleiten.
Einen besonderen Schwerpunkt sehen wir als CDUFraktion weiterhin im Bereich der Kindeswohlsicherung von Kindern im Drogenumfeld. Für uns als CDUFraktion ist klar: Drogenrückstände haben in einem Kinderkörper nichts zu suchen!
Kinder haben ein Recht darauf, in einem drogenfreien Umfeld aufzuwachsen. Wir haben es daher als CDUFraktion ausdrücklich unterstützt, dass das Land Bremen als erstes Bundesland Haaranalysen durchgeführt hat. Die damaligen Ergebnisse haben uns jedoch erschüttert.
2012 wurde bei 80 Prozent der Kinder in irgendeiner Form Drogenkontakt festgestellt. Das war für uns als CDU-Fraktion in keiner Form akzeptabel. Wir wollten daher die aktuellen Zahlen nachfragen, um zu sehen, wie sich die verschiedensten Maßnahmenbündel an dieser Stelle ausgewirkt haben und wie die derzeitigen Zahlen aussehen. Die Antwort lautet: leider nicht besser!
In Bremen wurden vom 1. März bis 30. April 2012 73,8 Prozent aller Kinder positiv getestet, in Bremerhaven 2012 100 Prozent positive Haarproben und 2013 80 Prozent. Das zeigt: Obwohl es nunmehr ein verbindliches Netzwerk aller Akteure und verbesserte Standards bei der Beigebrauchskontrolle substituierter Eltern gibt, ist hier immer noch gegeben, dass viel
Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz ehrlich: Ich habe keine Lust, erneut darüber zu diskutieren, ob die Eltern die Drogen genommen haben und der Schweiß der Eltern auf die Kinder übertragen wurde oder ob die Drogen sogar selbst den Kindern verabreicht wurden. Ich sage Ihnen hier an dieser Stelle für die CDU-Fraktion: Kinder haben ein Recht darauf, in einem drogenfreien Umfeld aufzuwachsen. Das ist bei diesen Kindern eben nicht der Fall. Für die CDU-Fraktion ist jedes dieser Kinder ein Kind zu viel.
Damit nicht gleich wieder der pauschale Vorwurf kommt: Die CDU-Fraktion will nicht jedem Elternteil seine Kinder wegnehmen. Aber wenn die Kinder in der Familie verbleiben, dann ist es doch die verdammte Pflicht des Staates, die Familien so engmaschig zu begleiten und zu unterstützen, dass das Kind in einem drogenfreien Umfeld aufwachsen kann.
Wenn wir in dem Sieben-Punkte-Positionspapier aller Gröpelinger Kindergärten, in dem Hilferuf, der dort von den Erziehern formuliert wurde, lesen – ich zitiere wörtlich –: „Die einzuhaltenden Wege bei Kindeswohlgefährdung sind geregelt, aber nicht hinreichend, und die für die besonderen Problemlagen erforderliche koordinierte Zusammenarbeit mit Behörden, Ärzten, Beratungsstellen, Familien etc. steigt beständig an, ohne dass wir hier diese multiplen Problemlagen überhaupt noch schaffen können.“, dann nehmen wir als CDU-Fraktion das sehr ernst. Wenn die Erzieher, die diese Kinder jeden Tag sehen, auch noch fordern, dass das Personal in benachteiligten Gebieten systematisch auf dieses Thema fortgebildet werden muss, dann nehmen wir als CDU-Fraktion das auf und sagen: Sie haben recht.
Wenn ich mir die Aussage von Herrn Frehe in der Fragestunde vom Januar vor Augen führe, dass die Zahl von Kindeswohlgefährdungen, die ein Casemanager bearbeitet, nichts mit der Qualität seiner Arbeit zu tun haben soll, dann frage ich mich ehrlich, ob er das ernst meint. Im Bereich der Casemanager war das Jugendamt Bremen trotz einer generellen Aufstockung seit 2012 stark unterbesetzt, teilweise mit bis zu zehn Vollzeitkräften. In Bremerhaven fehlten zeitgleich auch drei Leute. Ich erinnere nur an gestern, als ich zu dem Hilferuf der Familienhebammen sprach, die schriftlich mitteilen, dass sie beispielsweise in Bremerhaven so unterbesetzt waren, dass sie ständig in
Das zeigt eines: Erstens, Herr Möhle hatte in der letzten Debatte zu diesem Thema völlig recht, als er forderte, dass wir mehr Kontinuität bei den Casemanagern brauchen, dass diese besser fortgebildet und besser zu erreichen sein müssen.
Die interdisziplinäre Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern drogenabhängiger und subsituierter Eltern ist immer noch nicht unterschrieben. Von den Ärzten wissen wir, dass sie diese Vereinbarung für unzureichend halten und deswegen nicht unterzeichnen. Von den Erziehern wissen wir nun, dass sie das ebenfalls so sehen.
Wir halten also abschließend fest, dass, erstens, in Bremen und Bremerhaven nach wie vor 70 bis 80 Prozent aller Kinder bei drogenabhängigen oder substituierten Eltern direkten Kontakt zu Drogen haben und dass, zweitens, es in allen wesentlichen Stellen, die im Frühwarnsystem wichtig sind, personelle Diskontinuitäten und Hilferufe gibt. Das gilt für Casemanager ebenso wie für Familienhebammen oder Erzieher oder auch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter. Es endet sicher nicht bei der interdisziplinären Rahmenvereinbarung, die die Ärzte hier unterschreiben wollen.
Das zeigt uns an dieser Stelle, dass wir nach wie vor deutlichen Handlungsbedarf haben. Wir dürfen uns auf den Erfolgen, die wir in Teilschritten schon erreicht haben, nicht ausruhen. Hier sind Kinder, die unsere Aufmerksamkeit, die unsere Hilfe brauchen, und daher fordern wir Sie an dieser Stelle auf: Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir hier weiter voranschreiten und diese Kinder aus dem Drogenumfeld herausholen oder die engmaschige Begleitung dieser Familien so forcieren, dass ihnen ein drogenfreies Aufwachsen in ihren Familien möglich wird. – Danke schön!