Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Ich eröffne die 58. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich einige Gruppen von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Zukunftstages, verschiedene Gruppen, die bei uns heute Gast im Hause sind, von den Fraktionen, aber auch Kinder von Beschäftigten aus dem Sozialressort.

Alle, die Sie heute in das Parlament gekommen sind, begrüße ich recht herzlich, und ich hoffe, Sie haben einen angenehmen Tag!

(Beifall)

Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 9.00 Uhr, entnehmen.

Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 61, Normenkontrollantrag der Länder Bayern und Hessen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich (2 BvF 1/13): Stellungnahme des Senats, Mitteilung des Senats, Drucksache 18/1336, und den Tagesordnungspunkt 62, Wahl von 12 Mitgliedern und 12 stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 18 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Anpassung der bremischen Bildungsstandards an die Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK)“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Patrick Öztürk, Güngör, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Öztürk!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie ist der Stand der Anpassung der bremischen Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife an die aktuelle Beschlusslage der KMK?

Zweitens: Wird bereits mit dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, IQB, daran gearbeitet, Kriterien und Verfahrensregelungen zur Einreichung von Abiturprüfungsaufgaben sowie zur Aus

wahl der eingereichten Abiturprüfungsaufgaben mit Erwartungshorizonten und Bewertungsvorschlägen zu entwickeln?

Drittens: Wird bereits mit dem IQB daran gearbeitet, Kriterien zu entwickeln, anhand derer beurteilt werden soll, ob beziehungsweise inwieweit eine Abiturprüfungsaufgabe zur Erfassung der in den KMK-Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife beschriebenen Kompetenzen geeignet ist?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In den bremischen Bildungsplänen sind die Kompetenzen formuliert, die Bremer Schülerinnen und Schüler bis zur Abiturprüfung erreichen sollen. In den Fächern, in denen die Kultusministerkonferenz im Oktober 2012 Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife beschlossen hat, werden die Bildungspläne zurzeit vom Landesinstitut für Schule überarbeitet. Die überarbeiteten Pläne werden bis zum Beginn des kommenden Schuljahres vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt tritt der erste Jahrgang, der die Abiturprüfung unter den Bedingungen der Bildungsstandards ablegt, in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ein. Eine gründliche Vorbereitung auf neue Anforderungen in den Bildungsstandards ist gesichert.

Zu den Fragen 2 und 3: Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, IQB, hat im letzten Jahr ein Konzept für den Aufbau eines Pools für Abituraufgaben vorgelegt, dem die Kultusministerkonferenz im Juni 2013 zugestimmt hat. Die Länder stellen dem IQB ihre Prüfungsaufgaben ab dem Abitur 2013 zur Verfügung. Eine Kommission, in der die Länder und das IQB mit seinen Fachkoordinatorinnen und koordinatoren vertreten sind, hat allgemeine Kriterien für die Qualität der Prüfungsaufgaben und des Erwartungshorizonts entwickelt.

Im Januar haben Fachkommissionen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch am IQB ihre Arbeit aufgenommen. Sie entwickeln in einem ersten Schritt fachliche Kriterien für die Übereinstimmung von Prüfungsaufgaben, Erwartungshorizont und Bewertungsregeln mit den Bildungsstandards. In einem zweiten Schritt werden die von den Ländern eingereichten Prüfungsaufgaben aus dem Abitur 2013 nach diesen Kriterien überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.

Die Prüfungsarbeiten, die den Standards entsprechen, sollen im Herbst veröffentlicht werden und dienen den Schulen als Beispielaufgaben zur Einführung der Bildungsstandards und zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Abitur 2017.

Aus weiteren Prüfungsaufgaben, die den Bildungsstandards genügen, wird am IQB ein Pool mit Abiturprüfungsaufgaben gebildet, die die Länder ab Abitur 2017 für die Abiturprüfung nutzen können. Die Aufgaben schließen den Erwartungshorizont und die Bewertungskriterien ein. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Öztürk, haben Sie eine Zusatzfrage?

Die Implementierung der IQB-Bildungsstandards geht einher mit kompetenzorientiertem Unterricht. Wie schätzen Sie die Vorbereitung der Lehrkräfte darauf ein?

Mein Eindruck ist, dass unsere Lehrkräfte in der Lage sind, kompetenzorientiert zu unterrichten. Ich gehe auch davon aus, dass die Fortbildungen, die das Landesinstitut für Schule dafür anbietet, so gut sind, dass unsere Lehrkräfte sehr wohl mit viel Freude kompetenzorientiert unterrichten.

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. vom Bruch!

Frau Senatorin, die rotgrüne Landesregierung in Hannover hat es ja jetzt für richtig befunden, flächendeckend wieder für alle Schularten auf das neunjährige Gymnasium umzustellen. Wie ist die Auswirkung auf das, was hier jetzt gerade in Rede steht? Die Absicht ist ja, mehr Vergleichbarkeit, mehr Gerechtigkeit herzustellen. Glauben Sie, dass durch die veränderten Lernzeiten, die dadurch entstehen, das damit verbundene Ziel nicht gerade wiederum auch gefährdet wird?

Ich glaube, der Angang, den Niedersachsen jetzt vollzieht, hat erst einmal keine Auswirkungen auf die Anwendung der Bildungsstandards. Wir haben die Bildungsstandards für das Abitur. Wir haben die formulierten Erwartungshorizonte, und ich gehe davon aus, dass sich die Bildungshinhalte an der Stelle nicht verändern. Es ist ein Kanon festgelegt, was bis dahin gelernt werden muss und welche Kompetenzen hinterlegt sind. Ich gehe nicht davon aus, dass es zu einer grundlegenden Veränderung in der Anwendung und auch in der Vorbereitung auf die erwarteten Anforderungen der Bildungsstandards kommen wird.

Herr Kollege Dr. vom Bruch, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, teilen Sie meine Einschätzung, dass es vor dem Hintergrund von mehr Vergleichbarkeit, von mehr Gerechtigkeit

nicht besser gewesen wäre, hier wie bei den Standards auch eine Abstimmung, zum Beispiel im Rahmen der KMK, zu suchen?

Für mich ist die Frage: Wer soll sich jetzt abgestimmt haben? Könnten Sie die Frage noch einmal anders formulieren?

(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Die Landesregierungen, die zuständigen Bil- dungsbehörden zum Beispiel!)

Sie wissen, jedes Land hat die Handlungsautonomie. Es ist so, dass sich das Land Niedersachsen jetzt in dieser Frage auf den Weg gemacht hat. Es gibt andere Länder, die es nicht gemacht haben, und insofern ist es in der Autonomie und auch in der Absicht dieses Landes, so zu handeln. Ich bin nicht der Auffassung, dass sie sich mit uns abstimmen müssen, aber wir wussten davon, dass sie diesen Weg gehen wollen. Das ist aber keine Frage, die sie mit uns zu klären haben. Insofern ist das für mich ein Schritt, den Niedersachsen geht, sie werden ihre Gründe dafür haben, und wir werden sehen, wie zufrieden sie mit diesem Weg sein können.

Herr Kollege Dr. vom Bruch, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Nein, danke! Ich habe auch nicht gesagt, dass Sie das hätten tun müssen, sondern ich wollte zum Ausdruck bringen, dass es besser ge- wesen wäre, Sie hätten es getan!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich die zweite Anfrage aufrufe, kann ich nun unserer geschätzten Kollegin Frau Ahrens heute zu ihrem runden Geburtstag die Glückwünsche des Hauses aussprechen. – Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Ich freue mich sehr, dass Sie Ihren Geburtstag im Kreise der Parlamentarier feiern können.

Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Kreatives Europa – auch in Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Frau Grobien, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat das zum 1. Januar 2014 gestartete Kulturförderprogramm „Kreatives Europa“ der Europäischen Union, und welche Chancen

und Potenziale sieht er für die bremische Kultur- und Kreativszene?

Welche Maßnahmen trifft der Senat, um das Programm in der Kultur- und Kreativszene in Bremen und Bremerhaven zu bewerben?

Welche Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Senats stehen interessierten Kulturschaffenden zur Verfügung?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: