Patrick Öztürk

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Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie beurteilt der Senat die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Konzepts „Windto-Gas“, bei dem überschüssiger Strom aus erneuerbarer Windenergie in Wasserstoff oder Methan umgewandelt wird?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Voraussetzungen und Chancen Bremens und insbesondere Bremerhavens, sich als Kompetenzregion für „Wind-toGas“ und die damit verbundenen Märkte zu positionieren und dabei auch neue Unternehmen, insbesondere aus der H2-Wirtschaft, anzuziehen?
Drittens: Was unternimmt oder plant der Senat, damit diese Chancen für das Land Bremen genutzt werden?
Sie sprechen in Ihrer Antwort von einer geringen Wirtschaftlichkeit von „Power-to-Gas“ wegen zu geringer Wirkungsgrade. Es gibt aber ein EU-gefördertes Projekt namens HELMETH am Karlsruher Institut für Technologie, das von Herrn Professor Trimis koordiniert wird, mit dem bei der Umwandlung von Strom in Methan durch Hochtemperaturelektrolyse ein Wirkungsgrad von 85 Prozent erzeugt werden konnte, was wiederum die Wirtschaftlichkeitsprognosen von „Power-to-Gas“ erheblich steigert. Ist Ihnen dieses Projekt bekannt, und lassen diese Ergebnisse nicht doch darauf schließen, dass die „Power-to-Gas“-Technologie außerordentliche Chancen für Bremerhaven und die Windkraftindustrie in Bremerhaven bereitstellt?
Erst einmal finde ich es sehr schön, dass Sie das weiterleiten. Sie berichten in Ihrer Antwort – das finde ich gut, das haben meine Fraktionskollegen, insbesondere Kollege Jägers und ich, ja auch gefordert –, dass eine Potenzialstudie durchgeführt werden soll, um wirtschaftliche Chancen von „Power-to-Gas“ konkreter herauszuarbeiten. In der Antwort wird aber nicht deutlich, ob in diesem Vorhaben auch die Zielsetzung enthalten ist, zu versuchen, CO2-Emissionen zu reduzieren, indem man Industrien mit hohem CO2-Ausstoß mit in die Potenzialanalyse einbindet. Wir wissen ja, zur Umwandlung von Strom in Methan brauchen wir – –.
Ich komme direkt dazu, das Thema ist ja ein bisschen komplexer!
Wäre es dann nicht clever zu prüfen, dass wir auch Industrien, die einen hohen CO2-Ausstoß haben, mit in diese Überlegungen einbeziehen, um zu sehen, ob wir nicht zwei Probleme auf einmal lösen können?
Das freut mich zu hören! Sie haben ja eben den Workshop angesprochen. Ist es möglich, dass Sie auch die Volksvertreter zu diesen Workshops einladen?
Ich wollte noch einmal nachfragen, das Bremische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sichert einem gewissen Personenkreis einen Rechtsanspruch auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu. Gehört der Personenkreis der Lehrer auch dazu?
Zuerst einmal möchte ich sagen, ich finde es sehr gut, dass Sie sich hier so klar positionieren.
Zweitens ist es ja nun einmal so, dass die Angebote, die wir vorhalten und die ich für absolut richtig halte, auch veränderte Anforderungen an die Träger, die demente Menschen betreuen, stellen. Meine Frage lautet: Halten Sie die vorhandenen Grundlagen für die Finanzierung dieser Träger für auskömmlich, oder besteht hier gerade auch mit Blick auf den Bereich von multifaktoriell betroffenen behinderten Menschen, die an einer Behinderung und vielleicht noch zusätzlich an Demenz erkrankt sind, Veränderungsbedarf?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie schätzt der Senat die negativen Ge
sundheitsfolgen durch Aluminium in Deosprays ein?
Zweitens: Hält der Senat eine Kennzeichnungs
pflicht mit Hinweis auf negative Gesundheitsfolgen auf Deosprays und anderen desodorierenden Pro dukten, die Aluminium beinhalten, für angebracht?
Drittens: Welche weiteren Möglichkeiten sieht der
Senat, die Bevölkerung vor den negativen Gesund heitsfolgen durch Aluminium in Deosprays und ande-
ren desodorierenden Produkten zu schützen und aufzuklären?
Auch die Österreichische
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit stellt auf ihrer Webseite klar, dass im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes aluminiumhaltige Antitranspirantien nicht auf die frisch rasierte Ach selhöhle oder auf die frisch rasierte Haut gebracht werden sollten, und auch Sie nehmen in Ihrer Antwort Bezug auf die EU-Verordnung 1223/2009. Betrach ten Sie unter diesem Gesichtspunkt eine Liste der Bestandteile auf den aluminiumhaltigen Deodorants sowie den Hinweis „Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden“ für ausreichend, um Verbraucher darauf hinzuweisen, dass ein Deodorant Aluminium beinhaltet und es eine inkonsistente wissenschaft liche Datenlage zu den Gesundheitsrisiken dieser Deodorants gibt?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie beurteilt der Senat den Prozess der
Digitalisierung des terrestrischen Radioempfangs bei dem mit dem neuen Standard DAB+ ein neuer Anlauf gewagt wurde?
Zweitens: In welchem Umfang ist digitaler Ra
dioempfang in Bremen und Bremerhaven bereits möglich?
Drittens: Welche Strategie verfolgt das Land Bre
men beim Ausbau des digitalen Radioempfangs im Lande Bremen?
Wissen Sie etwas da
rüber, dass die KEF ab den Jahren 2016/2017 die Bewilligung von Ausbaumitteln für das Digitalradio unter anderem auch davon abhängig machen möchte, dass es einen Abschalttermin für das analoge Radio in den Antrag stellenden Bundesländern gibt?
Sehen Sie Möglichkei
ten, Anreize zu schaffen, um private Anbieter dahin gehend zu bewegen, sich mehr für den Digitalausbau zu engagieren?
Der uneingeschränkte
Ausbau des Digitalradios ist auch für Bremerhaven an die Projektmittel gekoppelt, die Sie genannt haben, und diese Projektmittel stehen unter dem Aspekt der Frage nach dem Abschalttermin zur Diskussion. Ist das richtig?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Dolmetscherinnen/Dolmetscher beziehungsweise Übersetzerinnen/Übersetzer sind 2013/2014 von den Jobcentern Bremen und Bremerhaven hinzugezogen worden, wenn es sprachliche Barrieren bei den Kundinnen und Kunden gab?
Zweitens: Wie viele Dolmetscherinnen/Dolmetscher beziehungsweise Übersetzerinnen/Übersetzer sind 2013/2014 von den Jobcentern Bremen und Bremerhaven für ihre Tätigkeit entlohnt worden und mit welcher Vergütung?
Drittens: Inwieweit stellen die Jobcenter Bremen und Bremerhaven sicher, dass ihre Kundenbetreuerinnen/Kundenbetreuer bei Sprachbarrieren zu den Kundinnen/Kunden eine Hinzuziehung einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers beziehungsweise Übersetzerin/Übersetzers veranlassen und dass sie ihre Kundinnen/Kunden darüber aufklären, dass diese einen Rechtsanspruch auf diese für sie kostenlose Leistung haben?
Aus der Antwort zu Frage 3 entnehme ich, dass die Sachbearbeiter der Jobcenter ihre Kunden nicht über ihren Rechtsanspruch aufklären. Ist das richtig?
Mich würde interessieren, ob seitens der Jobcenter Kooperationen mit Vereinen oder Verbänden bestehen, wie es hier in der Antwort beschrieben wird, und ob dahingehend Verträge für Dolmetscherleistungen bestehen.
Eine letzte noch! Sind Fälle bekannt, in denen auch Kinder der Antragssteller als Dolmetscher herangezogen worden sind?
Nur eine kurze Einschätzung: Wie schätzen Sie die Kooperationsbereitschaft zwischen Ärzten und Kinder- und Jugendpsychologen in diesem Bereich ein?
Nur noch einmal kurz! Die erforderliche Einzelfallprüfung von Gastronomen bei Verstößen gegen den Jugendschutz spricht gegen einen automatisierten Konzessionsentzug. Sehen Sie trotzdem Möglichkeiten, der Forderung nachzukommen, automatisierte Konzessionsentzüge durchzuführen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einführung einer Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge zwischen den Hochschulen und den Unternehmen ist in der letzten Zeit heiß diskutiert worden. Für die SPD-Fraktion ist dahingehend zunächst erst einmal festzuhalten, dass wir es grundsätzlich positiv sehen, dass unsere Hochschulen es fortwährend geschafft haben, so erfolgreich Drittmittel einzuwerben.
Anstatt, wie es manch andere Fraktion in diesem Parlament tut, die Drittmittelforschung zu verteufeln, würdigen wir es, dass unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler so erfolgreich bei der Drittmittelakquise sind; denn von unserem Standpunkt aus sind Kooperationen zwischen den Hochschulen und den Unternehmen erstrebenswerte Zusammenschlüsse, um einen Wissenstransfer zwischen der Forschung und der Praxis zu generieren.
Auf der anderen Seite sind wir uns aber auch bewusst über unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die selbstverständlich ein berechtigtes Interesse hat zu wissen, welche Forschungsprojekte sie überhaupt mitfinanziert. Immerhin nutzen Unternehmen, die Kooperationen mit Hochschulen eingehen, auch die dort gegebene und mit Steuermitteln finanzierte Infrastruktur. So ist es in der Vergangenheit zu berechtigten öffentlichen Nachfragen gekommen, insbesondere in Bezug auf ethische Fragestellungen und die Rüstungsforschungen sowie zur Kritik, ob die Drittmittelforschung nicht die Unabhängigkeit der Forschung gefährdet.
Ich kann Ihnen deutlich versichern, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion Bremen unterstützt keinerlei militärischen Mittel, die nicht auf einem Mandat der UN und einem Beschluss des Deutschen Bundestags beruhen und nicht in ein politisches Gesamtkonzept eingebettet sind. Wir wollen es nicht im Geheimen den Unternehmen und Forschern überlassen, ob wir Rüstungsforschung, welcher Art auch immer, aus Steuermitteln unterstützen, denn wir halten es für ein Anrecht der Öffentlichkeit, hier mitreden zu wollen und auch zu müssen.
Außerdem kann ich mit Nachdruck betonen, für die SPD-Fraktion Bremen ist die Freiheit der Wissenschaft ein enorm hohes Gut, das es zu unterstützen gilt und das nur durch die Offenlegung von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Externen gewährleistet werden kann. Hier setzt auch der Antrag der Koalition an.
Anders als die CDU verlangt die Koalition größtmögliche Transparenz, wenn es um Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Externen geht, um von vornherein den Verdacht auszuschließen, wie meine Kollegin Frau Schön auch schon betont hat, dass interessengeleitet geforscht wird, und im Zweifelsfall der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, eigene Einschätzungen zu finden. Dabei machen wir aber, anders als es der Antrag der LINKEN tut, ganz differenzierte und klare Vorgaben, weil wir auch nicht möchten, dass Fehleinschätzungen oder Wettbewerbsnachteile die Drittmitteleinnahmen gefährden. Selbstverständlich müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden, und es muss Bedingungen geben, bei denen die Forschungs-, Vertrags
und Wettbewerbsfreiheit nicht tangiert werden. Eine frühzeitige Offenlegung aller Informationen über ein Forschungsvorhaben zu verlangen, würde Wettbewerbsnachteile für den Wissenschaftsstandort Bremen erzeugen. Die Identität eines Drittmittelgebers, den Projekttitel sowie die Fördersumme und Laufzeit ab einem Projektvolumen von 5 000 Euro offenzulegen, wie im Antrag gefordert, ist jedoch ein völlig legitimes Anliegen der Koalition. Es fördert Transparenz, Vertrauen und Demokratie.
Insgesamt müssen wir hier also zu einem gangbaren Verfahren für Bremen kommen, das Rechte nicht verletzt oder einschränkt, aber für mehr Transparenz im Wissenschaftsbereich sorgt. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, die Hochschulen besonders in dieses Vorhaben einzubeziehen und ihnen den Raum zu geben, selbstständig Compliance Management Systeme zu etablieren. Dies umfasst ebenso die kritische Auseinandersetzung der Studierenden mit den durch die Veröffentlichungspflicht von Kooperationsverträgen gewonnen Erkenntnissen und verlangt ein verstärktes Angebot an fachbezogener Ethik, in der die Studierenden für Loyalitätskonflikte sensibilisiert werden sollen, denn immerhin hat das Studium erhebliche Auswirkungen darauf, welchen Typ Menschen es formt und welches Menschenbild die Akademikerinnen und Akademiker von morgen haben. In diesem Sinne hoffe ich auf die Zustimmung für unseren Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie ist der Stand der Anpassung der bremischen Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife an die aktuelle Beschlusslage der KMK?
Zweitens: Wird bereits mit dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, IQB, daran gearbeitet, Kriterien und Verfahrensregelungen zur Einreichung von Abiturprüfungsaufgaben sowie zur Aus
wahl der eingereichten Abiturprüfungsaufgaben mit Erwartungshorizonten und Bewertungsvorschlägen zu entwickeln?
Drittens: Wird bereits mit dem IQB daran gearbeitet, Kriterien zu entwickeln, anhand derer beurteilt werden soll, ob beziehungsweise inwieweit eine Abiturprüfungsaufgabe zur Erfassung der in den KMK-Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife beschriebenen Kompetenzen geeignet ist?
Die Implementierung der IQB-Bildungsstandards geht einher mit kompetenzorientiertem Unterricht. Wie schätzen Sie die Vorbereitung der Lehrkräfte darauf ein?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz und dessen Novellierung im Jahr 2011 setzt die rot-grüne Koalition bundesweit einen hohen Maßstab für die Transparenz von behördlichem und politischem Handeln.
Wenn wir uns den siebten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anschauen, ist zu verzeichnen, dass wir auf Landesebene auf einem guten Weg sind, unseren gesetzten Maßstäben nachzukommen.
Erfreulich ist die Zunahme der von den Behörden in das zentrale Informationsregister eingestellten Dokumente. Auch wenn der Zuwachs beachtlich ist, sind weitere Verbesserungen erforderlich, wenn es darum geht, nicht nur Pressemitteilungen einzustellen, sondern auch Dokumente aus anderen Bereichen, die das Informationsfreiheitsgesetz fordert und die von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch explizit in ihrem Bericht benannt werden.
Es ist daher positiv zu bewerten, dass der Senat bereits angekündigt hat, weitere Maßnahmen durchzuführen, um die Quantität, aber auch die Qualität des Informationsregisters zu steigern und die bestehenden gesetzlichen Vorschriften konsequenter umzusetzen.
Hier bleibt abzuwarten und zu prüfen, ob dem nachgekommen wird oder ob weiterer Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers erforderlich ist.
Besonders erfreulich ist ebenso die Veröffentlichung der besonderen Kontrollorte durch das Innenressort, wenn auch eine regelmäßige Aktualisierung sowie die Bekanntgabe der verübten Taten wichtig wären, um als Grundlage zu dienen für eine öffentliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Notwendigkeit eines solchen Kontrollortes.
Erheblicher Verbesserungsbedarf besteht aus meiner Sicht zudem bei der Auffindbarkeit, der Durchsuchbarkeit, der Druckbarkeit und der Bearbeitungsfähigkeit der eingestellten Dokumente im Allgemeinen. Mit eingescannten pdf-Dateien ist es unmöglich, dort enthaltene Textstellen zu suchen und zu finden. Wünschenswert wäre ein Umschwenken auf auswertbare Dokumente wie Word-Dateien oder andere einheitliche Datenformate, zum Beispiel xml-Dateien, die die Auffindbarkeit und Wiederverwertbarkeit der Daten plattform- und implementationsunabhängig sicherstellen würden.
Ebenso wichtig wie eine hierdurch entstehende Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit des Informationsregisters ist dessen Vermarktung bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch innerhalb der Verwaltung selbst, denn wie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in ihrem Bericht anführt, gab es mehrere Vorfälle, in denen sie Abhilfe leisten musste. Diese Vorfälle machen deutlich, dass die Grundidee des Informationsfreiheitsgesetzes unabhängig vom berechtigten Interesse, grundsätzlich jedem Zugang zu Informationen zu gewähren, noch nicht überall in der Verwaltung durchgedrungen ist und weiterhin noch Fortbildungen durchgeführt werden sollten.
Zudem kann ich jedem Bürger und jeder Bürgerin nahelegen mitzuhelfen, diesen Umstellungsprozess voranzutreiben und auch aktiv individuelle Anträge oder Anfragen auf Informationsherausgabe zu stellen, das ist im Übrigen auf der Eingangsseite des Informationsregisters unter der Rubrik „individueller Antrag“ möglich.
Mit Blick auf die Bundesebene und die von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dargestellten aktuellen Entschließungen der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland sind deren Positionen generell positiv zu bewerten.
Das macht auch deutlich, dass einige dieser Positionen bereits mit Anträgen aus der Bremischen Bürgerschaft flankiert worden sind, so liegt ein Antrag der Regierungskoalition vor, um mehr Transparenz in der Wissenschaft durch die Offenlegung von Kooperationsverträgen herzustellen. Wenn dies gleichwohl eine qualifizierte und sehr differenzierte Betrachtung der dort anzufindenden Information verlangt, ist dieser Vorstoß meines Erachtens sehr zu begrüßen. Ebenso wichtig sind die Entwicklungen im Bereich der Informationsfreiheit auf europäischer Ebene, die ich aufgrund der getroffenen Einschränkungen in diesem Bereich mit großer Besorgnis betrachte. Hier ist die Bundesregierung dringend gefordert, mein Blick geht auch in Richtung der CDU-Fraktion, sich im Europäischen Rat für mehr Transparenz einzusetzen – das muss sie aber auch mit Blick auf das eigene E-Government-Gesetz innerhalb der eigenen Reihen tun –, indem sie den geforderten Umstellungsprozess schneller vorantreibt.
Im Bereich der Krankenhaushygienedaten sind Erhebungen bundesweit und anonym durchgeführt worden. Die Anonymität dient laut Auskunft des Senats der Bereitschaft der Kliniken, an diesen Erhebungen teilzunehmen. Mit diesem Hintergrund ist eine weitreichende Melde- und Veröffentlichungspflicht der Krankenhäuser bundesweit wünschenswert, aber langwierig umzusetzen. Für das Land Bremen wäre daher, wie vom Senat geschildert, eine kurzfristige Benennung von Qualitätsindikatoren, zum Beispiel vergleichbare Hygienedaten, bestimmten Leistungsbereichen sowie die Angabe der Infektionssituation der Kliniken im Rahmen einer Erweiterung der Qualitätsberichte erstrebenswert, um hier das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Kliniken zu stärken.
ich bin gleich fertig! –, sondern sich auch auf ein ganz neues Verständnis von Verwaltung als Servicedienst
Ja, da kann man auch einmal applaudieren!
Ich möchte mich kurz bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Dr. Sommer, für die hervorragende und oft auch nicht ganz so einfache Arbeit bedanken sowie bei den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit für die stets sachlichen und zielführenden Diskussionen und den kollegialen Umgang miteinander! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sie haben angesprochen, dass Mädchen in manchen Bereichen weniger Selbstbewusstsein haben als Jungen. Wir haben in Bremen bereits einige Programme aufgelegt, die die Förderung psychosozialer Ressourcen zum Ziel haben, zum Beispiel das Programm „Design your life“. Wie beurteilen Sie die Ausbaufähigkeit dieser Programme?
Würden Sie mir recht geben, dass das aktuelle Stipendiensystem in Deutschland der sozialen Ungerechtigkeit eher Rückenwind gibt, anstatt sie abzubauen, gerade in Anbetracht der 18. Befragung des Studentenwerks zur sozialen Lage?
Können Sie schon abschätzen, wie hoch der Personalaufwand sein wird, um das Gesetz umzusetzen?
Sehr geehrter Herr Prä
sident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Zahlen, die meine Kollegin Frau Schön genannt
hat, noch einmal wiederholen: Bundesweit sind laut Hochschulinformationssystem rund 83 Prozent aller Stellen im akademischen Mittelbau befristet, ein Großteil der Betroffenen, nämlich 53 Prozent, hat Ar beitsverträge von unter einem Jahr. Eine Zahl möchte ich noch hinzufügen: Ein Anteil von 36 Prozent der Arbeitsverträge hat eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren, und Frauen sind unter diesen kurzfristigen Beschäftigungsbedingungen insgesamt deutlich überrepräsentiert. Dabei bildet der akademische Mittelbau doch den Kernbestand des Personals, der an den Hochschulen oft auch Daueraufgaben in Forschung und Lehre übernimmt und trotzdem während der gesamten Laufbahn, meistens bis ins hohe Alter, diesen unwürdigen Beschäftigungsver hältnissen ausgesetzt ist und mit unsicheren und nicht planbaren Kettenverträgen den Lebensunter halt bestreiten muss.
Innerhalb des deutschen Wissenschaftssystems
scheint also folglich ein massiver interner Missstand zu bestehen, der durch das Wissenschaftszeitver tragsgesetz geschürt wird, da dieses Gesetz die Grundlage für derartige Beschäftigungsverhältnisse liefert. Auch wenn wir an der Universität in Bremen interne Regelungen getroffen haben, die die Be schäftigungsdauer an die Drittmittelprojektlaufzei ten bindet, so ist anhand der genannten Zahlen zu erkennen, dass bundesweit immer noch die meisten Beschäftigten im akademischen Mittelbau kürzer beschäftigt werden, als dies die Projektlaufzeiten eigentlich zulassen würden.
Es geht jedoch noch weiter: Wie Frau Schön schon
angedeutet hat, ist es den verantwortlichen Gewerk schaften durch die im Wissenschaftszeitvertragsge setz enthaltene sogenannte Tarifsperre untersagt, autonom eigene Tarifverträge mit den Hochschulen auszuhandeln. Diese Regelung ist insofern unge wöhnlich, als das Grundgesetz eigentlich eine Ta rifautonomie vorsieht, die wiederum die rechtliche Grundlage für Gewerkschaften bildet, um im Rah men der Aushandlung von Kollektivverträgen die Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Abeitneh mern zu unterbinden.
Sie sehen also, das Wissenschaftszeitvertragsge
setz macht einen akademischen Werdegang steinig und schwer, und dabei verliert der Beruf Wissen schaft durch zu hohe Karriererisiken, ökonomische Unsicherheiten und keine verlässlichen Perspekti ven gefährlich an Attraktivität. Dadurch wird die Befürchtung, hochqualifiziertes und gutes, an deut schen Hochschulen ausgebildetes Personal an die
Privatwirtschaft oder an Wissenschaftsinstitute im Ausland abtreten zu müssen, nicht nur immanent, sondern auch zur großen Gefahr für die internati onale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen. Aufgrund des zu erwarteten demografischen Wandels und der Internationalisierung der Arbeitsmärkte ist zudem zukünftig mit einem noch härteren Kampf um die klügsten Köpfe des Landes zu rechnen, bei dem unsere Hochschulen das Nachsehen haben werden, wenn sich nichts an dieser Entwicklung ändert.
Dieser geschilderte Trend, an den Hochschulen
möglichst viel Personal möglichst günstig, mög lichst flexibel und gern gerechtfertigt durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu beschäftigen, hat seine Ursachen sicherlich auch in einer durch das Kooperationsverbot bedingten ungenügenden Grundfinanzierung, während auf der anderen Seite die Tätigkeitsfelder der Hochschulen immer umfang reicher und die tarifgebundenen Stellen immer teu rer werden. Eine alleinige Rechtfertigung für diese Arbeitsbedingungen ist dies jedoch nicht, denn mit der Schwierigkeit schwankender Einnahmen sehen sich nicht nur Hochschulen konfrontiert.
Gerade in Anbetracht der aktuellen politischen Be
mühungen, für gute Arbeit Sorge tragen zu wollen, also atypische Beschäftigungsverhältnisse reduzie ren zu wollen, konterkariert das Wissenschaftszeit vertragsgesetz massiv die aktuellen Bemühungen. Kehren wir doch jetzt einmal bei uns vor der Haustür! Initiativen zur Änderung des Wissenschaftszeitver tragsgesetzes sind daher in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg sowie Evaluationen und An hörungen hierzu in Sachsen-Anhalt, Hessen und in Thüringen bereits auf dem Weg, und ich freue mich und bin stolz darauf, heute hier vor Ihnen stehen und verkünden zu dürfen, dass Bremen sich ebenso in diese Riege einreihen wird.
Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren,
unterstützen Sie den vorliegenden Antrag, 163 000 Beschäftigte im akademischen Mittelbau deutsch landweit werden es Ihnen danken, und das tue ich ebenso! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal mit Nachdruck die Wichtigkeit dieses Antrags betonen, es ist nämlich nicht allzu lange her, dass ich selbst Student an der Universität Bremen gewesen bin und auch akut selbst betroffen war. Wenn ich mich mit Blick auf den Ihnen vorliegenden Antrag an meine Studienzeit erinnere, so finde ich mich gleich in mehreren Situationen wieder, in denen meine Kommilitoninnen und Kommilitonen und ich dringend eine solche Ombudsperson benötigt hätten.
Zu meinen Studienzeiten waren Streitigkeiten an der Tagesordnung: mit Professoren über sich ständig ändernde Studienanforderungen, mit dem Prüfungsamt darüber, dass es sich doch bitte an die von ihm selbst vorgegebenen Fristen halten möge, oder mit anderen Personen oder Institutionen, von denen man als Student in irgendeiner Weise abhängig gewesen ist. Wir haben zu diesem Zeitpunkt immer scherzhaft gesagt, dass man nicht nur im eigenen Fach ausgebildet wird, sondern auch als halber Jurist oder halber Demokrat, weil man wirklich manchmal tagelang mit allen nur erdenklichen bürokratischen Mitteln beschäftigt war oder auch manchmal mit einer Sammelklage für seine Rechte einstehen musste.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir uns nichts vor: Alle, die einmal studiert haben, wissen, dass man als Student in einer gewissen Abhängigkeit von Personen und Institutionen an der Universität steht. Dies kann manchmal gravierende Folgen haben, wenn es zu Brüchen in diesen Verhältnissen kommt, weil mitunter auch die gesamte Karriere auf dem Spiel steht. Gerade an einer etablierten und gewachsenen Universität wie der Universität Bremen, an der mittlerweile über 20 000 Studenten studieren, kann es vorkommen, dass Einzelne in der Masse untergehen. Dies gilt auch zumindest für den akademischen Nachwuchs, also die Doktorandinnen und Doktoranden, sowie für die Lehrbeauftragten, die gar nicht in die Zuständigkeit des Personalrats fallen.
Jedes größere Unternehmen kennt und nutzt mittlerweile Anlaufstellen, an die man sich im Streitfall als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wenden kann. Damit sind nicht nur die Betriebsräte oder ähnliche unternehmensstrukturelle Organe gemeint, sondern auch externe, denn manchmal braucht man etwas anderes als den Betriebsrat beziehungsweise im öffentlichen Dienst den Personalrat. Manchmal bedarf es einer unabhängigen Person, deren Aufgabe allein darin besteht, im Rahmen einer Schnittstellenfunktion zwischen Management auf der einen Seite und Basis auf der anderen Seite zu vermitteln, dort Koordinierungsarbeit zu leisten und konstruktive Lösungen gemeinsam mit dem Management und der Basis zu erarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat auch etwas mit Effizienz zu tun, da strukturelle Mängel bezüglich der Studienbedingungen oder bezüglich der Arbeits- und Forschungsbedingungen eher aufgedeckt und eher Gehör finden werden und weil Management und Basis mithilfe einer solchen Ombudsperson zielgerichtet und gemeinsam an Verbesserungen arbeiten können.
Wir Sozialdemokraten sowie die Fraktion vom Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb bereits vor Monaten Stellung bezogen und dieses Anliegen in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Damit möchten wir Ungerechtigkeiten abstellen, denen sowohl Studierende als auch Promovierende und Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen ausgesetzt sind. Wir möchten einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass die Studienbedingungen in unserem Land verbessert werden.
Dabei – das möchte ich noch einmal betonen – ist uns auch klar, dass es bereits viele Einrichtungen und Ämter an den Hochschulen gibt, die sich um die Belange der Studierenden kümmern. Hier ist aber zu prüfen, ob diese Angebote überhaupt ausreichend bekannt sind, ob es Überschneidungen gibt, ob es vielleicht sinnvoll ist, bestehende Angebote und Anlaufstellen an den Hochschulen zu bündeln, wie man solche von uns vorgeschlagenen Lösungen möglichst innerhalb der bestehenden Ressourcen finden kann und ob beziehungsweise wie sinnvoll es überhaupt ist, eine solche Ombudsperson einzusetzen.
Ich denke, dass eine solche Prüfung im Interesse aller hier Anwesenden liegen sollte, und bitte Sie daher, den Ihnen vorliegenden Antrag auf Prüfung zu unterstützen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich geschockt bin, dass ich hier in eine zweite Runde gehen muss.
Es wurde in den Raum gestellt, dass wir durch die Einführung einer Ombudsperson die Studentinnen und Studenten für unselbstständig erklären würden. Eine Ombudsperson unterstützt Studierende, sie bekräftigt sie in ihrer Autonomie.
Ich möchte einmal ganz konkret werden. Es wurde gesagt, wir sollen uns an die Studierenden wenden, mit ihnen sprechen und so weiter. Ich bin bis vor einigen Monaten Student gewesen, und ich habe ganz viele Freunde gehabt, die Probleme an der Universität hatten. Ich will jetzt keine Namen nennen, aber um konkret zu werden: Es gab ein Beispiel, bei dem vom Prüfungsamt eine Frist für eine Arbeit gesetzt wurde. Wäre diese Frist vom Prüfungsamt eingehalten worden, wäre es möglich gewesen, dass meine Kollegin direkt ins Referendariat hätte einsteigen können. Dadurch dass das Prüfungsamt diese Frist nicht eingehalten hat, ist das nicht der Fall gewesen, und die ganze Prozedur hat sich um ein Jahr verzögert. Das ist ein Beispiel, wie man als Student nicht allein fertig wird, wo man Hilfe und Unterstützung braucht und wo man in seiner Autonomie durch eine Ombudsperson unterstützt wird.
Zudem verstehe ich auch nicht, warum hier überhaupt debattiert wird. Wir haben einen Prüfauftrag im Antrag stehen. Wir wollen also schauen, wie, wann oder wo es möglich ist, eine Ombudsperson einzusetzen. Wir wollen uns die Angebote ansehen, die es für Studenten gibt, sei es der AStA, seien es andere Institutionen. Das wollen wir uns ansehen und prüfen, ob das zusammenpasst, ob das hilfreich ist und wie wir das verbessern können. Das ist ein Prüfauftrag, meine Damen und Herren. – Danke! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.