Protocol of the Session on December 12, 2013

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Ich eröffne die 52. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Vertreter der Medien. Die Schulklasse kann ich noch nicht begrüßen; das holen wir später nach.

Meine Damen und Herren, die interfraktionellen Absprachen können Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 9.00 Uhr, entnehmen.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Aufhebung des Friedhofzwangs“. Die Anfrage ist von den Abgeordneten Frank Imhoff, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU unterschrieben.

Bitte, Herr Kollege Strohmann.

Wir fragen den Senat:

Wann ist mit einer Gesetzesnovelle zur Liberalisierung des Friedhofzwangs zu rechnen?

Zu welchem Ergebnis ist der Senat in Bezug auf die Prüfung der Bestattungsrechtsreform gekommen?

Welche Reaktionen hat es seitens der Vertreter öffentlicher Belange, insbesondere der Kirchen, auf die Pläne zur Liberalisierung des Friedhofzwangs gegeben?

Diese Frage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Golasowski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Bürgerschaft hat am 12. Juni 2013 einen Antrag zur Novellierung des Bremer Bestattungsrechts beschlossen, der eine Individualisierung von Bestattungsformen unter verschiedenen Aspekten vorsieht. Der Antrag umfasst eine notwendige Novellierung sowohl des Friedhofs- als auch des Leichengesetzes. Mit einer Gesetzesnovelle ist im Sommer 2014 zu rechnen.

Zu Frage 3: Zu dem Antrag der Bremischen Bürgerschaft liegen dem Senat bislang verschiedene Stellungnahmen vor, unter anderem von Vertretern der beiden großen christlichen Kirchen, aber zum Beispiel auch von Vertretern der Friedhofsgärtnereien. Die Stellungnahmen befassen sich mit verschiedenen Aspekten des Antrages der Bremischen Bürgerschaft und tragen – jeweils aus der Sicht der Vertreter betroffener Belange – Kritikpunkte vor.

Die Kirchen können den Wunsch nach Individualisierung nachvollziehen, sorgen sich jedoch insbesondere mit Blick auf die angestrebte Lockerung des Friedhofszwangs für Urnen um den Schutz des Wertes und der Würde des Menschen. Sie verweisen auch auf Aspekte öffentlicher Trauerkultur. Im Rahmen der Erarbeitung der Gesetzesnovelle wird den Trägern öffentlicher Belange formell Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenen und sich mit diesen auseinandergesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Strohmann, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Ja, die habe ich. – Herr Staatsrat, teilen Sie die rechtlichen Bedenken von Bürgermeister Böhrnsen, der sagt, dass der tote Mensch keine Verfügungsmasse sei?

Mir ist bekannt, dass sich der Bürgermeister dazu geäußert hat; ich selbst habe eine rechtliche Bewertung dieser Stellungnahme nicht vorgenommen. Wir werden auch diese Bedenken im Rahmen der Bearbeitung des Antrags berücksichtigen.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Ja, dazu würde ich gern noch einmal nachfragen: Wie gedenken Sie denn mit diesem Widerspruch oder Widerstand des Bürgermeisters umzugehen?

Wir werden die Gesetzesnovelle mit verschiedenen Senatsressorts besprechen müssen – das ist auch der Auftrag des Senats –, unter anderem mit dem Sozialressort, der Senatskanzlei und dem Kirchensenator. Wenn wir soweit sind, werden wir mit der Senatskanzlei auch über die Bedenken des Bürgermeisters sprechen. Aber wir sind noch nicht soweit.

Herr Kollege Strohmann, eine weitere Zusatzfrage?

Ja. – Wie bewerten Sie die Bedenken Ihrer grünen Kollegen aus Bremerhaven, die sich Sorgen machen, weil der Verwaltungsaufwand zu groß sei, um zu kontrollieren, ob die Urne nach zwei Jahren überhaupt und auch mit der richtigen Asche beerdigt wird?

Grüne Kollegen aus Bremerhaven? Ich nehme an, Sie meinen Abgeordnete oder die grüne Partei. Ich kenne die Stellungnahme aus Bremerhaven dazu nicht.

Herr Kollege Strohmann, eine weitere Zusatzfrage?

(A) (C)

(B) (D)

Grüne Abgeordnete aus Bremerhaven haben rechtliche Bedenken.

(Widerspruch beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ja, ja, das behauptet ihr immer!

Liebe Kollegen! – Herr Kollege Strohmann, haben Sie noch eine konkrete Frage an Herrn Staatsrat Golasowski?

Ja. – Herr Staatsrat, Sie kennen also diese Bedenken nicht? Das ist jetzt falsch?

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wenn es sie nicht gibt, kann er sie nicht kennen!)

Ich kenne diese Bedenken nicht, werde mich aber noch einmal danach erkundigen. Die Bearbeitung findet zurzeit im zuständigen Referat statt, wo alles gesammelt wird; eine Vielzahl von Stellungnahmen liegt vor. Ich werde auch diese Bedenken, sofern es sie gibt, prüfen.

Herr Kollege Strohmann, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Nein, erst einmal nicht!)

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Dr. Schaefer. Bitte, Frau Kollegin!

Danke, Herr Präsident! – Herr Staatsrat, ist Ihnen oder Ihrem Ressort bekannt, dass es Rechtsgutachten gibt, zum Beispiel von Aeternitas, die sich genau mit dieser Fragestellung – ob man den Friedhofszwang aufheben darf – auseinandersetzen?

Es liegt uns eine Vielzahl von Stellungnahmen auch rechtlicher Art vor; diese müssen wir bewerten.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Hat den Bür- germeister aber nicht überzeugt!)

Ich möchte dazu noch nichts sagen. Wenn das einer vertieften Prüfung zugeführt wird, prüfen wir das auch in unserer Rechtsabteilung und nicht nur in der Fachabteilung. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich keine Aussage dazu treffen, zu welchem Ergebnis wir dabei kommen werden.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Der Bürger- meister wird es schon richten!)

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Übergriffe auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Jan Timke und Gruppe Bürger in Wut.

Bitte, Herr Kollege!

(Unruhe)

Bitte, Kollegen! Es ist ein wenig unruhig im Saal. Frau Kollegin Dr. Schaefer, jetzt möchte der Kollege die Frage stellen!

Bitte, Herr Kollege!