Protocol of the Session on March 19, 2015

Login to download PDF

Ich eröffne die 79. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich die Klasse 9 d des Gymnasiums Horn, einen Grundkurs „Politik“ des Schulzentrums Walle, eine Ausbildungsklasse zur/zum Verwaltungsfachangestellten der Berufsbildenden Schule Delmenhorst und eine Berufsschulklasse der Europaschule Schulzentrum Utbremen, die einen Kontakt zu einer Partnerschule in Izmir plant.

Seien sie alle ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 15 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die Anfrage 14 ist inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen worden.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Unerkannte Tuberkulosefälle bei Flüchtlingen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Bensch, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Wie viele Fälle von Tuberkulose bei Flüchtlingen im Land Bremen sind dem Senat seit Anfang 2014 bekannt?

Wie lange warteten Flüchtlinge im Land Bremen im Jahr 2014 im Durchschnitt auf ihre regelhafte Tuberkuloseuntersuchung?

Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um zu verhindern, dass es zu einer Ausbreitung von Tuberkulose durch unerkannte Fälle kommt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2014 haben mehr als 800 Flüchtlinge über 15 Jahre gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sowie des Asylverfahrensgesetzes eine Röntgenuntersuchung der Lunge zum Ausschluss

einer Tuberkuloseerkrankung erhalten. Dabei wurde in keinem Fall eine Tuberkulose diagnostiziert. Ebenfalls im Jahr 2014 wurden neun Flüchtlinge wegen einer zu einem späteren Zeitpunkt diagnostizierten Tuberkuloseerkrankung medizinisch behandelt, nur drei der Patienten hatten eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose.

Zu Frage 2: In Bremen ankommende Flüchtlinge erhalten im Zuge des Aufnahmeverfahrens in der Zentralen Aufnahmestelle, ZASt, eine Aufforderung, sich in der medizinischen Sprechstunde der Erstaufnahmeunterkünfte gemäß den Vorgaben des Asylverfahrensgesetzes untersuchen zu lassen. Eine zeitnahe medizinische Untersuchung aller Flüchtlinge innerhalb weniger Tage einschließlich der Überweisung zur Röntgenuntersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose ist gegeben.

Zu Frage 3: Die Tuberkuloseüberwachung Bremens ist im „Leitfaden Tuberkulose“ beschrieben; dieser ist auf der Homepage des Senators für Gesundheit eingestellt. Tuberkuloseerkrankungen der Lunge werden im Rahmen einer Röntgenuntersuchung erkannt und sind gegenüber den Gesundheitsämtern meldepflichtig. Erkrankte Personen werden von den Gesundheitsämtern während des gesamten Zeitraums der stationären und ambulanten Therapie engmaschig überwacht. Kontaktpersonen zu einem Erkrankten werden identifiziert und untersucht. Im Rahmen der Überwachung sind auch Absonderungsmaßnahmen möglich, um eine Ausbreitung der Tuberkulose zu verhindern. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

In Bremen-Nord hat es ja solche Fälle gegeben. Ich habe jetzt leider nicht den Leitfaden vor Augen, von dem Sie eben gesprochen haben. Können Sie noch einmal sagen, wie in Bremen-Nord konkret mit den Fällen umgegangen wurde?

So, wie ich es gerade geschildert habe, werden alle röntgenologisch diagnostiziert und dann im Hinblick auf die Frage, ob sie ansteckungsfähig erkrankt sind oder nicht, noch einmal in zwei Untergruppen aufgeteilt. Sie werden in jedem Fall behandelt, und die Behandlung wird engmaschig kontrolliert.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie wird konkret bei der Feststellung des Impfstatus, den die Flüchtlinge dann schon mitbringen, vorgegangen? Wenn Blutanalysen notwendig sind, werden diese von der AOK bezahlt?

(A) (C)

(B) (D)

Meinen Sie jetzt den Impfstatus in Bezug auf Tuberkulose?

(Abg. Frau G r ö n e r t [CDU]: Nein, auch eher allgemein!)

Das ist jetzt natürlich eine komplett andere Frage, die den Bereich der Tuberkulose nicht umfasst. Wie das Verfahren jetzt im Einzelnen abläuft, kann ich Ihnen so direkt nicht sagen, da müsste ich mich selbst erst noch einmal genau kundig machen, bevor ich hier spekuliere und Ihnen etwas sage, was hinterher der Überprüfung nicht standhält.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kappert-Gonther!

Herr Senator, sind Sie mit mir der Auffassung, dass das Erkennen und Behandeln von Tuberkulose glücklicherweise derzeit in Bremen ein eher nachrangiges Problem in der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge ist?

Absolut!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie sind denn derzeit die Flüchtlinge insgesamt, jenseits von Tuberkulose, vor Ansteckungen innerhalb der Unterbringung geschützt? Welche Hygienemaßnahmen werden da im Moment vorgehalten?

Wir haben in der Zentralen Aufnahmestelle eine eigene, vom Gesundheitsamt betriebene ärztliche Stelle, die mit zwei Ärztinnen besetzt ist, es handelt sich um eine Vollzeit- und eine Teilzeitstelle. Alle aufgenommenen Flüchtlinge in der Zentralen Aufnahmestelle werden von den Ärztinnen untersucht, sie stellen sich bei ihnen vor. Im Hinblick auf die ansteckungsfähigen Erkrankungen gibt es also einen ärztlichen Status zu Beginn des Aufenthalts in diesen Einrichtungen. Soweit es in diesem Zusammenhang möglich ist, werden natürlich auch Angaben bei den Menschen selbst erhoben und danach gefragt, welche Impfungen denn durchgeführt wurden. Es ist ja mehr als unwahrscheinlich, dass jemand, der sich auf der Flucht befindet, sollte er überhaupt über einen entsprechenden Impfausweis nach den Empfehlungen der WHO verfügen, diesen auch bei der Flucht mitnimmt, sodass man sich hierbei dann mehr oder weniger in Bezug auf den Impfstatus erst einmal auf die Angaben des Betroffenen selbst verlassen muss.

Mir ist allerdings auch in den ganzen letzten Jahren keine Situation bekannt geworden, in der sich aus der theoretischen Überlegung, dass ansteckungsfähige Erkrankungen dort vorkommen und diese dann zu Problemen in einem weiteren Umfeld führen. Ich bin sicher, wenn es so gewesen wäre, hätte ich davon erfahren.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Brumma!

Wenn der Impfstatus nicht vollständig ist, können Sie dann sagen, wie der weitere Weg in Bremen ist? Wie werden die Impfungen finanziert? Wie ist der Ablauf bei Flüchtlingen in Bremen?

Alle Flüchtlinge bekommen bei uns eine Versichertenkarte der AOK und werden dann auch im Rahmen des Versicherungsumfangs der AOK behandelt – das ist bundesweit als das „Bremer Modell“ bekannt, das vorbildlich organisiert ist, Hamburg hat das „Bremer Modell“ inzwischen auch eingeführt –, und die AOK rechnet diese Leistungen als Einzelleistungen mit dem Sozialamt ab. Das hat den großen Vorteil, dass erstens im Hinblick auf die administrative Betreuung der Flüchtlinge hohe Professionalität gewährleistet ist, und zweitens, dass wir in unserem eigenen Bereich im Sozialamt keine eigenen Kräfte einstellen müssen, die sich die Kenntnisse zu diesem Thema erst noch aneignen müssten. Das führt zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung und gleichzeitig auch zu einer Kostensenkung des Aufwands der medizinischen Betreuung von Flüchtlingen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie sieht das bei fehlenden Impfungen aus? Können Sie dazu etwas sagen?

Soweit fehlende Impfungen im Erwachsenenalter nachgeholt werden können, wird dies natürlich von den betreuenden Ärzten mit den jeweiligen Patienten besprochen. Impfungen sind in der Regel freiwillig. Das heißt, hier bedarf es der Aufklärung und dann auch der Einwilligung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf „Kostenfallen im mobilen Internet“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Sarah Ryglewski, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Ryglewski!

(A) (C)

(B) (D)