Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Zahl der eingegangenen Beschwerden bei der Bundesnetzagentur, als der zuständigen Aufsichtsbehörde und Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit „WAPBilling“ beliefen sich bundesweit im Jahr 2014 etwas oberhalb von 50 Fällen. Die Fallkonstellationen waren nicht auf den Bereich des WAP beschränkt, vielmehr konnten diese generell im Rahmen der mobilen Nutzung des Internets oder der Nutzung von Apps auftreten.

Zu Frage 2: Der Senat hat bisher noch keine Initiative auf Bundesebene ergriffen, da die genannte Problematik in den Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung als auch in den Vorbereitungen zur „Digitalen Agenda 2014 bis 2017“ thematisiert werden sollte. Da es hier zu keinen expliziten Aussagen kam, wurde die Bundesnetzagentur seitens des Senats um aktuelle Sachlage und Bewertung gebeten.

Zu Frage 3: Die Bundesnetzagentur weist in ihrer Bewertung darauf hin, dass man sich im damaligen Gesetzgebungsprozess bei der Neufassung der gesetzlichen Regelung bewusst gegen eine Drittanbietersperre als Standardeinstellung entschieden hat, um bestehende etablierte Geschäftsmodelle nicht zu erschweren. Im Land Bremen würde dies beispielhaft das sogenannte Handyparken als eines von mehreren Bezahlangeboten der Bremer BREPARK GmbH betreffen.

Telekommunikationsunternehmen bieten aktuell in unterschiedlichem Rahmen auch selektive Auswahlmöglichkeiten bei der Drittanbietersperre an. So können Spiele gesperrt, Ticket-Dienste aber erlaubt

bleiben oder Abonnements verboten und Einzelkäufe erlaubt werden.

Der Senat prüft, ob verstärkte Informationspflichten über die Möglichkeiten solcher Drittanbietersperren die Ziele des Antrags vom 25. September 2013 unterstützen können. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie hatten in Ihrer Antwort davon gesprochen, dass sich die 50 bei der Bundesnetzagentur vorliegenden Beschwerden nicht nur auf das WAP-Billing beziehen, sondern auch auf weitere Geschäftspraktiken. Könnten Sie mir sagen, worum es sich dabei handelt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Bei den 50 Fällen – das muss man, glaube ich, auch sagen – ist zu vermuten, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt, weil die Zahlen, die dort genannt worden sind, sehr niedrig sind. Sie beziehen sich nicht nur auf „WAP-Billing“, sondern ganz offensichtlich auch auf andere Formen mobiler Internetnutzung. Wir können versuchen, das noch einmal genauer darzustellen. Ich weiß es so im Einzelnen nicht. Es ist eine geringe Zahl, wenn man das bundesweit betrachtet. Deswegen würden wir mit der Bundesnetzagentur noch einmal darüber sprechen, ob man das genauer aufschlüsseln und vielleicht die Dunkelziffer etwas genauer erfassen kann.

Frau Kollegin Ryglewski, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, daran schließt meine nächste Frage an. Sie würden sagen, dass das Problem insgesamt größer ist als die genannten 50 Fälle und dass die missbräuchliche Nutzung von bestimmten Internetdiensten in der Tat ein relevantes Problem ist.

Bitte sehr, Herr Staatsrat!

Es ist ein Problem. Das sehe ich eindeutig auch so. Man darf es aber nicht dramatisieren, denn wir brauchen diese mobilen, auch Bezahldienste. Die Drittanbietersperre ist relativ einfach zu handhaben, aber man wird mit den Telekommunikationsunternehmen darüber sprechen müssen, ob man das nicht noch besser und noch transparenter für die Nutzer macht. Aber, ich glaube, das Problem ist größer, als es in den 50 Zahlen zum Ausdruck kommt.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, eine letzte Frage hätte ich noch. Wir hatten in unserem Antrag die sogenannte Buttonlösung angesprochen, die im Zuge der EU-Richtlinie vorgesehen war, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr schützen sollte. Die Frage ist, ob sich diese Button-Lösung auch auf das mobile Internet anwenden ließe und ob diese Möglichkeit ein Problem lösen würde, denn einzelne Mobilfunkanbieter, wie beispielsweise „o2“, nutzen das Ganze schon freiwillig.

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir werden es prüfen. Wir werden das auch in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses der Wirtschaftsministerkonferenz für Telekommunikation und Informationstechnologie noch einmal mit ansprechen, sodass wir dem auch nachgehen können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Krankenhaushygiene im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Antje Grotheer, Winfried Brumma, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Grotheer!

Wir fragen den Senat:

Erstens. Wie viele Hygieneaudits wurden inzwischen im Land Bremen an den Krankenhäusern durchgeführt, sind geplant und inwiefern werden sie zukünftig durch angekündigte und unangekündigte Begehungen – auch nicht anlassbezogene – unterstützt?

Zweitens. Beabsichtigt der Senat angesichts des Keimausbruchs am Universitätsklinikum SchleswigHolstein im Dezember 2014 und im Januar 2015 die Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung an die aktuelle Fassung des Paragrafen 11 – Infektionsschutzgesetz – anzupassen?

Drittens. Wie beabsichtigt der Senat angesichts des Keimausbruchs am Universitätsklinikum SchleswigHolstein die aktuelle Hygieneverordnung des Landes Bremen am Maßstab der in den anderen Bundesländern geltenden Hygieneverordnungen zu überprüfen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Planung und Einführung der Hygieneaudits im Jahr 2013 fanden noch im gleichen Jahr zwei umfangreiche Probeläufe der Gesundheits

ämter in Bremen und Bremerhaven mit Unterstützung des Gesundheitsressorts statt. Im Jahr 2014 wurde ein drittes Probeaudit und ein mehrtägiges regelhaftes Hygieneaudit an einem weiteren Krankenhaus durchgeführt. Im Januar dieses Jahres hat bereits ein weiteres Hygieneaudit in einem Bremer Krankenhaus stattgefunden, fünf weitere sind in diesem Jahr geplant.

Die Konzipierung sieht vor, dass während eines Audits auch nicht angekündigte Bereiche in den Krankenhäuser begangen werden. Ergänzt werden die Hygieneaudits durch anlassbezogene Begehungen insbesondere im Rahmen von Baumaßnahmen, Meldungen besonderer Krankheitsgeschehen sowie Beschwerden.

Zu Frage 2: Die bremische Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz wird derzeit überarbeitet. Eine Anpassung an Paragraf 11 Infektionsschutzgesetz ist dabei nicht erforderlich.

Zu Frage 3: Die Verordnung über die Hygiene und die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen des Landes Bremen aus dem Jahr 2012 wurde in Anlehnung an eine Musterverordnung als Empfehlung für die Länder erstellt. Sie wurde für Bremen unter anderem um die Forderung erweitert, dass alle Krankenhäuser im Land Bremen dem zuständigen Gesundheitsamt und von dort dem Senator für Gesundheit einen jährlichen Bericht über alle hygienerelevanten Infektions- und Erregerdaten zur Verfügung stellen müssen. Die Abfrage der Daten erfolgt mittels eines vom Gesundheitsamt Bremen erstellten standardisierten Erfassungsbogens, der zeitnah auf der Homepage des Gesundheitsamtes eingestellt werden wird. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir haben auch schon hier im Parlament über die Ausstattung der Gesundheitsämter diskutiert. Sind die Gesundheitsämter in Bremerhaven und Bremen mittlerweile in der Lage, die unter Frage eins abgefragten Audits und Begehungen auch unangekündigt jederzeit durchzuführen?

Die Tatsache, dass wir die Zahl der geplanten Audits von drei im letzten Jahr auf sechs in diesem Jahr, also auf die volle Sollzahl, erhöhen konnten, zeigt, dass wir dazu in der Lage sind.

Herr Kollege Bensch, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist demnach zu erwarten, wenn die Gesundheitsämter ihren nächsten Jahresbericht vorlegen, dass wir auf alle Fälle eine bessere Zah

len- und Datenlage bekommen als im jüngsten Bericht aus dem Jahr 2013, also dem, der uns Ende des Jahres 2014 vorgelegt wurde? Ich will jetzt keine große Diskussion führen, aber er war doch in manchen Punkten mangelhaft. Sind bessere Zahlen für das Jahr 2014 zu erwarten?

Mehr Zahlen, und auch andere Zahlen! Da ich nicht weiß, was Sie unter besser verstehen, möchte ich Ihre Frage nicht pauschal mit Ja beantworten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft den Quelltext von Überwachungssoftware. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte Herr Kollege Hamann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Konnte der Senat, wie im Mai 2012 von der Bürgerschaft (Landtag) gefordert, Drucksache 18/ 408, sicherstellen dass bei der Beschaffung von Software, die für Ermittlungs- oder Überwachungstätigkeiten genutzt wird, den Behörden der Quelltext der Software zur Verfügung gestellt wird und so sichergestellt werden kann, dass die Software keine den Behörden unbekannte Funktion enthält? Zweitens: Ist es dem Senat gelungen, für die vor dem Jahr 2012 beschaffte Software den Quelltext nachträglich anzufordern?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es ist seit dem Mai 2012 keine Software, die für Ermittlungs- oder Überwachungstätigkeiten genutzt wird, beschafft worden.

Zu Frage 2: In der Telekommunikationsüberwachung besteht eine Kooperation mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen. Dem Landeskriminalamt Niedersachsen ist es nicht gelungen, den Quellcode der Software zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Der Quellcode einer vermarkteten Software wird als Vermögenswert eines Unternehmens beurteilt und demzufolge grundsätzlich als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis geschützt. – Soweit die Antwort des Senats!