Antje Grotheer
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Frau Präsidentin, sehr
geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Krankenhäuser brauchen Vertrauen, um kranke Menschen zu heilen, Patientinnen und Patienten brauchen Vertrauen, um gesund zu werden. Die öffentliche Skandalisierung des Teilersatzneubaus aber schadet diesem Vertrauen!
Deshalb ist es wichtig, komplexe Vorhaben wie den Teilersatzneubau zu erklären, Fehler zu benennen und die Gründe für die Kostensteigerung aufzuklären.
Für die kollegiale Zusammenarbeit im Untersu
chungsausschuss möchte ich mich bei allen Kolle ginnen und Kollegen, fraktionsübergreifend, und der Bürgerschaftskanzlei bedanken.
Wenn der persönliche Umgang nicht von derarti ger Wertschätzung getragen gewesen wäre, wäre die Arbeit schwer erträglich gewesen, das darf ich Ihnen sagen.
Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Bürgerschaftskanzlei, insbe sondere Frau Schneider, Frau Witt, Herrn Löffler und Herrn Scheller, sowie allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Haustechnik, Catering, Sicher heit, Druckerei, den Reinigungsfachkräften, die alle zum Gelingen dieses Untersuchungsausschusses beigetragen haben!
Mein besonderer Dank gilt dem Ausschussvorsit
zenden, der, wenn auch relativ spät im Jahr, endlich dafür gesorgt hat, dass wir auch etwas anderes als Wasser und Kaffee zu trinken bekommen haben.
So, jetzt zum Inhalt!
Nach dem Ende des PPP-Verfahrens beschloss der
Senat im Jahr 2008, den Teilersatzneubau mit einem Budget von 231 Millionen Euro zu errichten. Dieses Budget wurde damals von allen Beteiligten als sehr ambitioniert, aber machbar angesehen. Angesichts der angespannten Haushaltslage wurde es deshalb so zugrunde gelegt.
Rückblickend war dies eine Fehleinschätzung.
Im Einzelnen kam es nämlich auf der Grundlage eines ersten Risikoberichts im Jahr 2011 zu einer Erhöhung des Baubudgets auf 266 Millionen Euro, seitdem haben sich zusätzliche Risiken von zirka 26 Millionen Euro ergeben. Insgesamt werden die Bau kosten voraussichtlich 292 Millionen Euro betragen. Ob es zu weiteren Kostensteigerungen kommt, lässt sich mit keiner Prognose endgültig beantworten. Zweifel daran, dass die Kostenprognosen seitens des externen Projektsteuerers einwandfrei erstellt worden sind, bestehen aber auch nicht. Den Gründen für die Kostensteigerung sind wir nach gegangen und haben sie ausführlich im Abschluss
bericht dargestellt. Ein Teil der Kostensteigerungen, nämlich sechs Millionen Euro, ergab sich daraus, dass nach dem Keimausbruch die hygienischen Anforderungen an den Teilersatzneubau erhöht wurden und Umplanungen notwendig waren. Zu Kostensteigerungen von elf Millionen Euro kam es durch Verzögerungen bei der Rohbauvergabe. Meiner Auffassung nach war es deshalb eine Fehlentschei dung des damaligen Geschäftsführers der GeNo, in dem Vergabeverfahren Nebenangebote zuzulassen. Diese falsche Wertung dieser Nebenangebote wurde seinerzeit auch vom OLG Bremen kritisiert.
Schließlich lassen sich die Kosten der Bauab
laufstörung beim Trockenbau einerseits relevanten Fehlern in der Ausführungsplanung, andererseits auch einer mangelnden Kooperationsbereitschaft und schlussendlich der Leistungsverweigerung des Trockenbauunternehmens zuordnen. Es gibt also individuelle Gründe, die hinsichtlich jeder einzelnen Kostenposition unterschiedlich sind. Fakt ist daher, dass keineswegs die Projektstruktur gescheitert ist oder die politische Steuerung versagt hätte.
Mit Einzelvergabe und Beauftragung eines Gene
ralplaners schuf der Bauherr einerseits eine so flexible Projektstruktur, dass auf nachträgliche unabweisbare Änderungen, etwa infolge der Fortentwicklung der Medizinstrategie, angemessen reagiert werden kann. Andererseits zieht die GeNo aber auch für Tätigkei ten, die sie nicht können kann, wie die Koordination der Fachplaner, einen Generalplaner heran.
Man muss angesichts der beiläufigen Ausführungen
im CDU-Minderheitenvotum, wonach möglicherwei se auf einen Generalplaner hätte verzichtet werden können, auf Folgendes hinweisen: Die GeNo betreibt vier Krankenhäuser und kein Architekturbüro.
Die kommunalen Krankenhäuser helfen täglich Men schen. Das sollen sie tun, und sie sollen sich nicht mit der Koordination von Fachplanungen befassen.
Verklausuliert gesteht sogar die CDU ein, dass die
Projektorganisation richtig ist. So führt das CDUMinderheitenvotum zu der Projektstruktur aus, ich zitiere: „Grundlegend kann man bezüglich der ge wählten Projektstruktur für eine Eigenlösung mittels Einzelvergabe nicht sagen, dass sie falsch gewählt wurde. Hätte die GeNo anstatt eines Generalpla ners einzelne Fachplaner beauftragt, wären mehr Schnittstellen entstanden. Damit wäre der Koordina
tionsaufwand höher, aber nicht unlösbar gewesen.“ Das klingt ein bisschen anders als das, was Herr Bensch uns gerade in seinem mündlichen Vortrag bieten konnte.
Der Bau ist engmaschig von der Senatorin für
Finanzen und dem Senator für Gesundheit begleitet worden. Der Aufsichtsrat befasste sich in jeder Sit zung ausführlich mit dem Teilersatzneubau. Es gab ein intensives und kontinuierliches Fachcontrolling. Ziel dieser politischen Steuerung ist aber nicht, die Geschäftsführung aus ihrer ureigenen Verantwortung zu entlassen.
Hier geht es um klare Verantwortungszuweisungen und nicht um Verantwortungsverwischung, wie sie die CDU betreibt, wenn sie sogar von einer Bau herrnfunktion des Senats spricht. Richtig ist und bleibt, Bauherr ist die Gesundheit Nord, vertreten durch ihre Geschäftsführung.
Schließlich hat auch die CDU eingeräumt, dass es
kein Fehlverhalten in der Steuerung durch den Senat gibt. Nach dem Abschluss einer mehrmonatigen Aktenlektüre und einer intensiven Beweisaufnahme kündigte die CDU zwar noch an, dass sie weiterhin prüfe, ob sie den Rücktritt eines Senators fordern sollte, nach einer weiteren intensiven und mehrere Wochen dauernden Prüfung verzichtete die CDU dann aber richtigerweise darauf, einen Rücktritt zu fordern. Zumindest das haben Sie tatsächlich richtig gemacht, liebe CDU!
Selbst aus Sicht der CDU gab es offenbar dieses
Ergebnis der Rücktrittsforderung eines Senators eben nicht. Wenn man sich dann bei Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, auf eines verlassen kann, dann darauf, dass Sie schon bei einem geringen Fehlverhalten ansonsten immer den Rücktritt eines Senators oder einer Senatorin fordern.
Es gab keinen Skandal, das Wort ist bei der CDU nur eine abgegriffene Floskel ohne passenden Sachver halt geworden.
So blieb Ihnen dann auch, liebe Kolleginnen und
Kollegen von der CDU, nichts anderes übrig, als Ihre Mühe darauf zu verwenden, in einer Pressekonferenz und zu Beginn des Minderheitenvotums ausführlich die Einsetzung des parlamentarischen Untersu chungsausschuss zu begründen. Für diese Erkenntnis hätte es allerdings keines Untersuchungsausschusses und keines Untersuchungsauftrags bedurft, der ein weites Feld und, lassen Sie es mich so formulieren, für die Opposition auch ein zu weites Feld war.
Die jetzigen Erkenntnisse hätten Sie auch mit den zahlreichen wirksamen Kontrollrechten des Parla ments erlangen können.
Ich greife meinen Gedanken vom Beginn meiner
Rede wieder auf: Dieser Ausschuss war überflüssig und hat geschadet,
er kostete das Parlament und damit die Steuerzah lerinnen und Steuerzahler zwischen einer halben und einer Million Euro. Die weiteren Kosten beim Senat und unseren kommunalen Krankenhäusern betragen mehrere Hunderttausend Euro.
Noch schlimmer ist aber, dass Sie, sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, aus politischem Kalkül Vertrauen zerstört haben.
Der Untersuchungsausschuss hat Vertrauen zwischen den Projektbeteiligten zerstört. Vertrauen ist aber entscheidend, um ein komplexes Bauvorhaben zu verwirklichen. Auch Mitarbeiter auf dem Bau hören auf, einander zu vertrauen, wenn sie mit drei Tage lang dauernden Vernehmungen zu jedem Detail ihrer Arbeit rechnen müssen.
Der Missbrauch unser kommunalen Krankenhäuser
als Punchingball einer irrlichterden CDU-Opposition hat zudem das Vertrauen der Menschen in unsere kommunalen Krankenhäuser beschädigt.
Mutwillig, aus puren parteipolitischen Gründen, aber grundlos haben Sie es beschädigt, wie wir in mühevoller Kleinarbeit nachgewiesen haben. Dabei ist aber Vertrauen das wichtigste Kapital der Ärz tinnen und Ärzte sowie der Krankenschwestern und Krankenpfleger. Wie Hohn muss deshalb die CDUWahlkampffloskel „Neues Vertrauen in Bremen“ in den Ohren der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer kommunalen Krankenhäuser klingen. – Vie len Dank, meine Damen und Herren!
Wir fragen den Senat:
Erstens. Wie viele Hygieneaudits wurden inzwischen im Land Bremen an den Krankenhäusern durchgeführt, sind geplant und inwiefern werden sie zukünftig durch angekündigte und unangekündigte Begehungen – auch nicht anlassbezogene – unterstützt?
Zweitens. Beabsichtigt der Senat angesichts des Keimausbruchs am Universitätsklinikum SchleswigHolstein im Dezember 2014 und im Januar 2015 die Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung an die aktuelle Fassung des Paragrafen 11 – Infektionsschutzgesetz – anzupassen?
Drittens. Wie beabsichtigt der Senat angesichts des Keimausbruchs am Universitätsklinikum SchleswigHolstein die aktuelle Hygieneverordnung des Landes Bremen am Maßstab der in den anderen Bundesländern geltenden Hygieneverordnungen zu überprüfen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2014 entschieden hat, dass der private Fernsehsender ProSieben künftig auf einzelne Regionen zugeschnittene Werbespots senden darf?
Zweitens: Welche potenziellen langfristigen Folgen sieht der Senat für das wirtschaftliche Überleben bremischer Medien und für den Erhalt der Meinungsvielfalt, wenn nationale Medienkonzerne zukünftig in lokale und regionale Werbemärkte eindringen können?
Drittens: Welche Schritte unternimmt der Senat, um lokale und regionale Medien angesichts möglicher negativer wirtschaftlicher Folgen des Urteils zu unterstützen?
Ich wollte nur wissen, ob der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit im Weiteren zeitnah darüber informiert wird, wie diese Verhandlungen voranschreiten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Entwurf des Sechzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge – was für ein Titel! Schwerfälliger geht es kaum! Aber dies ist ein guter Titel, weil es der Titel eines guten Gesetzes ist.
Kurz zum Inhalt: Es wird beschlossen, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015 um 48 Cent von derzeit 17,98 Euro auf 17,50 Euro zu senken. Super, sage ich. Endlich!
Dass dies heute möglich ist, hat auch etwas damit zu tun, dass die Bemühungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten um Einsparung und Konsolidierung so erfolgreich waren. Es hat auch etwas damit zu tun, dass der Rundfunkbeitrag zu mehr Ehrlichkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt hat – nicht ganz freiwillig, wie wir wissen; darüber haben wir uns bei der Verabschiedung hier im Parlament auch trefflich unterhalten.
Gleichzeitig ist es mit diesem Gesetz gelungen – ich hoffe, dass es auch die Zustimmung der anderen Länder finden wird –, den Anteil für Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk an der Finanzausgleichsmasse der ARD von bislang einem Prozent auf 1,6 Prozent zu erhöhen. Auch hierzu: Hurra!
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der Anteil von Radio Bremen innerhalb dieser 1,6 Prozent auch um fast 3 Prozent gestiegen ist. Auch dazu: Hurra!
Als wir seinerzeit über den Entwurf geredet haben, gab es große Bedenken, ob wir das rechtlich durchhalten, ob die Umstellung von einer Gebühr auf einen Beitrag funktionieren wird. Heute können wir sagen: Ja, sie hat sogar hervorragend funktioniert. Zwei Landesverfassungsgerichte haben gesagt, dass das mit der Verfassung ihres Landes vereinbar ist, und hatten keine Bedenken, dass die Ausgestaltung der Beitragserhöhung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen könnte. Auch weit über 80 Verwaltungsgerichte haben sich dieser Auffassung inzwischen angeschlossen.
Von dem, was wir beim letzten Mal verabredet haben, bleiben eine Evaluation über die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag und die Lastenverteilung zwischen
Privathaushalten, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand übrig. Diese Evaluation, meine Damen und Herren, ist geplant; sie steht nicht in diesem Gesetz, denn sie ist bereits verabredet.
Als ich zusammen mit Herrn Schildt, dem Vorsitzenden des Hörfunkrats Deutschlandradio, vor 14 Tagen bei Herrn Metzger gewesen bin, um über die Zukunft Radio Bremens und über die Frage, wie wir als Politik einen weiteren Beitrag leisten können, zu sprechen, waren wir zusammen über das erreichte Ziel begeistert. Ich darf freundlich sagen, ich würde mir wünschen, dass uns das, was im ARD-Finanzausgleich für Radio Bremen gelungen ist, im Länderfinanzausgleich auch für Bremen gelänge.
Wir sehen die Chance, dass sich Radio Bremen mit diesem erhöhten Anteil weiter profilieren kann, und hoffen sehr, dass das besondere Jugendangebot von Radio Bremen „Bremen NEXT“ – das Sie demnächst hoffentlich alle regelmäßig verfolgen werden –, Ihre allgemeine Zustimmung findet. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das nicht so schlimm, meine Musikfarbe ist das auch nicht, aber ich gehöre auch nicht zur Zielgruppe dieses Programms. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu Beginn, Herrn Fecker zu widersprechen! Ich bin mir noch nicht sicher, welche dieser neuen Instrumentarien wir im Untersuchungsausschuss brauchen werden, und wenn wir sie brauchen, bin ich ganz sicher, dass wir sie dann auch zur Anwendung bringen.
Insofern kann man auch damit bundesweite Be
kanntheit erreichen, wenn man sich, wie wir Anfang März 2012, entscheidet, tatsächlich vor Ort selbst zu durchsuchen, Schränke anzusehen, in denen sich medizinische Proben befinden, und dann zu entscheiden, dass man diese lieber nicht öffnet, weil man auch verhindern möchte, dass korrekte Proben möglicherweise dadurch beschädigt werden. Da war jedenfalls eine Erfahrung, die ich heute nicht missen möchte.
Sie haben recht, wir haben bei dieser Durchsuchung
und bei der anschließenden Beschlagnahme der vorgefundenen Unterlagen tatsächlich für den Unter suchungsausschuss Ergebnisse erzielt und im Bericht an das Parlament zur Frage, wie in Krankenhäusern mit Hygienevorschriften umgegangen werden muss
und welche Steuerungs- und Kontrollmechanismen in Gesundheitsbehörden installiert werden müssen, wegweisende Beschlüsse gefasst.
Wir haben immer wieder im Untersuchungsaus
schuss diskutiert, welche Mängel das bremische Untersuchungsausschussgesetz hat. Herr Fecker hat die wesentlichen Mängel angesprochen, das sind diejenigen, die wir jetzt durch diesen Gesetzentwurf zu beseitigen versuchen. Wir wollen rechtliche Zwei felsfragen regeln. Vieles von dem, was im bremischen Untersuchungsausschussgesetz unklar formuliert war, findet sich in anderen Untersuchungsausschussge setzen schon in, wie wir finden, geeigneterer Form wieder. Deswegen haben wir uns natürlich erlaubt, uns auch bei den anderen Ländern umzuschauen und uns auch im Untersuchungsausschussgesetz des Bundes zu bedienen. Deswegen haben wir unsere Regelungen dort, wo sie uns nicht ausgereicht haben, im Wesentlichen, muss man sagen, dem Untersu chungsausschussgesetz des Bundes nachgebildet, das ich für eines der besten halte, das wir an der Stelle zu bieten haben.
Wir haben, Herr Fecker hat es angesprochen,
ein Problem – das betrifft immer uns Bremer als Stadtstaat, nämlich bei der Frage, inwieweit dem Landesparlament für die Kommunen Untersuchungs ausschussrechte zustehen. Immer wieder diskutieren wir diese Frage, inwieweit eigentlich ein parlamen tarischer Untersuchungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft Einsicht in Kommunalangelegenheiten nehmen kann. Immer wieder wird die Frage disku tiert, ob das möglicherweise verfassungswidrig sein könnte oder ob es immanent der Landesverfassung ist, gerade weil wir ein Zwei-Städte-Staat sind. Wir haben eine pragmatische Lösung insoweit gefunden, als wir gesagt haben, es kann Streit darum geben, was davon verfassungswidrig oder verfassungsgemäß ist, aber mit den Teilen jedenfalls, die wir unstreitig für verfassungsgemäß halten, können wir bei der Untersuchung anfangen. Das entspricht ebenfalls dem Untersuchungsausschussgesetz des Bundes und führt dazu, dass wir dem Aufklärungsinteresse aller Fraktionen des Parlaments gerecht werden können.
Weiter regeln wir mit dem Änderungsgesetz auch
die Herausgabepflicht von Beweismitteln an den Untersuchungsausschuss sowie das Verfahren zur Durchsuchung und Beschlagnahme. Dabei geht es um erhebliche Eingriffe in die Grundrechte von Bür gern. Wir wollten mehr Rechtssicherheit erzeugen, als das bislang durch die pauschalen Regelungen des bremischen Untersuchungsausschussgesetzes gegeben hat. Das halte ich für eine erhebliche Ver besserung des Untersuchungsausschussgesetzes.
Eine weitere Frage, über die wir gesprochen ha
ben, war die, wann die Vernehmung eines Zeugen eigentlich abgeschlossen ist. Das ist deswegen von Interesse, weil es durchaus den Straftatbestand ei ner uneidlichen oder eidlichen Falschaussage gibt, der auch für die Aussagen vor Untersuchungsaus
schüssen gilt. Dazu muss die Aussage aber beendet sein, damit man sagen kann, jetzt ist der Zeitpunkt erreicht, zu dem der Zeuge nicht mehr sagen kann, er habe sich vorhin versprochen oder in der letzten Woche geirrt. Auch hier haben wir eine eindeutige Klarstellung vorgenommen, die, an der Stelle gebe ich dem Zeugen Fecker recht –
dem Kollegen Fecker, so weit ist es ja noch nicht! –, hoffentlich nicht zur Anwendung kommt.
Über all dies hinaus, was wir an rechtlichen Re
gelungen jetzt verbessern und stärken wollen, ist die wesentliche Erfahrung, die ich in meinem ersten Untersuchungsausschuss und jetzt auch im zwei ten Untersuchungsausschuss gemacht habe, der unbedingte Aufklärungswille dieses Parlaments, herauszufinden, was falsch gelaufen sein kann, wer dafür verantwortlich ist und wie gegebenenfalls zukünftig gegengesteuert werden kann. Das heißt, das Gesetz mit Leben zu füllen, diese Erfahrung habe ich gemacht, war bislang äußerst positiv, und ich hoffe, wir können die Arbeit so konstruktiv fort setzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion begrüße ich die Vorlage des Entwurfs für den Wissenschaftsplan 2020.
Wir sind sehr froh, dass in den nächsten Wochen ausführlich Gelegenheit bestehen wird, mit allen Beteiligten über die Fortentwicklung der bremischen Wissenschaftslandschaft zu debattieren. Frau Vogt, wenn Sie sagen, dass wir die Diskussion jetzt schon beendet hätten, obwohl sie gerade erst anfängt, dann irren Sie sich!
Wir fangen mit der Diskussion an, und jeder dieser Vorschläge ist bislang ausdrücklich ein Vorschlag, der zur Diskussion steht. Wir wollen natürlich politisch feststellen, was wir uns vorstellen können, nur wenn wir weiterhin so tun, als würden wir nicht darüber reden, kommen wir auch nicht zu Ergebnissen.
Man kann doch nicht von vornherein den ersten Aufschlag verdammen und sagen, was auch immer Sie diskutieren wollen, das jedenfalls geht nicht. Zu diesem Punkt hätte ich schon einen inhaltlichen Beitrag erwartet.
Grundlage des Wissenschaftsplans – man kann es nicht oft genug sagen – sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrats, der dem bremischen Wissenschaftsund Hochschulsystem ein sehr positives Zeugnis ausgestellt, aber weitere Verbesserungsvorschläge gemacht hat. Diese können wir doch nicht einfach vom Tisch wischen, sondern wir nehmen sie ernst, sonst hätten wir uns den Wissenschaftsrat und dessen Begutachtung im wahrsten Sinne des Wortes ersparen können.
Die wichtigste Botschaft des Wissenschaftsplans in dieser Entwurfsfassung ist jedenfalls, dass ungeachtet der schwierigen Haushaltslage keineswegs gekürzt, sondern vielmehr die aktuelle Finanzausstattung mit dem für den Doppelhaushalt 2014/2015 erreichten Zuwachs fortgeschrieben wird.
Frau Vogt, das ist ausdrücklich etwas anderes, als Sie hier behauptet haben, und deswegen können wir es so nicht stehen lassen. Bitte schauen Sie in das Haushaltsgesetz!
Frau Vogt, Sie können weiter den Untergang des Abendlands im Wissenschaftsbereich beschwören, weiter kommen sie so aber nicht!
Insofern verstehe ich Ihr Argument nicht ganz, Frau Grobien. Was wollen wir denn? Wollen wir eine politische Schwerpunktsetzung des Senats, eine Autonomie der Hochschulen, oder soll das Parlament entscheiden? Das wollen wir doch gemeinsam diskutieren, nur so macht es Sinn. Der Senat hat aufgrund der Haushaltsbeschlüsse dieses Parlaments Planungen für die Hochschulen und die Universität vorgenommen, und er hatte jetzt die Aufgabe, für die nächsten Jahre Planungen vorzulegen. Der Entwurf liegt vor, und an diesem Entwurf arbeiten wir uns jetzt alle ab.
Wie der Wissenschaftsrat ebenfalls festgestellt hat, steht das Haushaltsnotlageland Bremen beim Ausbau des Wissenschafts- und Hochschulsystems unter besonders hohem finanziellen Druck. Wir sind dringend darauf angewiesen, dass das Kooperationsverbot zwischen dem Bund und den Ländern im Bildungs- und Wissenschaftsbereich aufgehoben wird, um die Herausforderung in beiden Bereichen meistern zu können.
Dabei halten wir es als SPD für dringend erforderlich, dass die Umsetzung des Grundsatzes „Geld folgt Studierenden“ erfolgt,
um diejenigen Länder zu belohnen, die wie die Freie Hansestadt Bremen in einem hohen Maß attraktive Studienplätze zur Verfügung stellen.
Ja, deutlich mehr, als sie müssten und sie an eigenen Studienabsolventen hinterher auch einer Tätigkeit in diesem Land zuführen können.
Bremen ist nicht in der Lage, alles Wünschenswerte und Notwendige zu finanzieren, sodass wir gezwungen sind, an einigen Stellen Korrekturen und Einsparungen vorzunehmen, um wichtige Bereiche zu stärken und auch neue Angebote realisieren zu können. Dabei geht es uns gerade darum, Planungssicherheit für die Hochschulen zu schaffen. Das ist immer wieder von uns im Wissenschaftsausschuss gefordert worden. Die Hochschulen haben gesagt: Sagt uns, in welche Richtung es gehen soll, damit wir uns an dem Planungsprozess beteiligen können und hinterher wissen, was uns erwartet! Das genau tun wir jetzt, damit fangen wir jetzt an.
Die Hochschulen sind deshalb ebenfalls gehalten, entsprechend ihrer jeweiligen Stärken ihr Studienangebot zu überprüfen, um es zu konsolidieren und zu profilieren. In diesem Sinne sind an die Hochschulen Prüfaufträge ergangen. Die Universität hat einen Prüfauftrag für den Studiengang Psychologie erhalten. Mit seiner Einbindung in die Lehrerausbildung könnte dessen Kompetenz an der Universität erhalten bleiben, und zugleich könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Ausweitung der inklusiven Pädagogik auf das Lehramt für Oberschulen und Gymnasien zu realisieren.
Inklusive Pädagogik ist etwas, das wir dringend brauchen, was wir hier alle wollen, was wir beschlossen haben und an welcher Stelle sich Bremen zum Vorreiter gemacht hat. Wir müssen in diese Richtung stärker ausbilden.
Die CDU hat vor einem halben Jahr andere Studiengänge – ich sage das einmal vorsichtig, wir wollen ja in der Diskussion bleiben – mit Prüfaufträgen ins Gespräch gebracht.
Die CDU hat im Rahmen der Haushaltsberatungen schon einmal vorgeschlagen, man könne unter anderem über die Studiengänge Rechtswissenschaften und Religionswissenschaften reden. Das können wir machen, auch dort werden die Studierenden und die anderen Beteiligten der Universität einbezogen, und dann werden wir sehen, was am Ende dieses Prozesses steht.
Die Hochschule Bremen ist gehalten, ihr breites Studienangebot durch Schwerpunktbildung zu konsolidieren und an den zur Verfügung stehenden Ressourcen auszurichten. Sie hat daher nach entsprechenden Empfehlungen des Wissenschaftsrats für die Fächer Journalistik, VWL, Politikmanagement, Freizeitwissenschaften und Tourismusmanagement Prüfaufträge erhalten.
Die Hochschulen soll sich dort, wo es ähnliche Angebote gibt, besser untereinander abstimmen und mit benachbarten Studiengängen stärker kooperieren, um Doppelangebote abzubauen beziehungsweise ihre Angebote jeweils unterschiedlich auszugestalten, zum Beispiel Gesundheitswissenschaften an der Universität und an der Hochschule Bremen oder Informa
tik oder BWL an den Hochschulen Bremen und Bremerhaven. Was ist daran verwerflich? Was ist an dem Gedanken verwerflich zu schauen, wie man unterschiedliche Schwerpunkte setzt, um auch Studierenden die Entscheidung für den einen oder anderen Studiengang zu erleichtern, oder zu prüfen, ob es Gemeinsamkeiten gibt, die man gemeinsam sinnvoll bedienen kann, damit möglichst vielen Studierenden dieses Angebot gewährt werden kann?
Wichtig ist für mich auch, dass die durch diese Umschichtung frei werdenden Mittel im System bleiben, und dass sie der Stärkung bestehender Angebote und der Entwicklung von neuen Angeboten dienen.
Die Senatorin hat in der letzten Woche den Entwurf an die Hochschulen übergeben, die bis zum 23. Juni 2014 nunmehr Stellung beziehen können. Lassen Sie uns diese Diskussion jetzt mit den Hochschulen und der Universität mit allen Beteiligten führen! Wir wollen alle gemeinsam eine möglichst sinnvolle Fortführung der Wissenschaftsplanung. Wir wollen einen Wissenschaftsplan 2020, mit dem am Ende nie alle zufrieden sein werden, das werden wir nicht schaffen, aber wir wollen einen Wissenschaftsplan, der den Studierenden nicht nur ein Studienangebot, sondern ein effektives Studienangebot ermöglicht.
Ich erkläre für meine Fraktion, dass ich mir auch Gedanken darüber mache, was aus diesen Studierenden nach ihrem Abschluss wird. Sie haben im Wissenschaftsausschuss gelobt, dass die Hochschule Bremerhaven so sehr regionalwirtschaftlich aufgestellt ist und schaut, was aus den Studierenden nach ihrem Abschluss wird.
Gerade ist von der anderen Seite des Hauses vorgeworfen worden, dass die Wissenschaftsbehörde die Hochschulen zu sehr selbstständig arbeiten lässt. Es wäre schön, wenn Sie sich einig wären.
Das kann man bei solch unterschiedlichen Fraktionen wahrscheinlich nicht erwarten, aber ich sehe, wir haben noch viele Gelegenheiten zur Diskussion, und ich bin mir sicher, wir werden sie nutzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte kein zweites Mal reden, fühle mich aber dadurch genötigt, dass Frau Vogt hier Dinge behauptet, die sich explizit anders aus dem Entwurf des Wissenschaftsplanes ergeben.
Zu der Frage, ob wir die Mittel eines Hochschulpaktes, den es so noch gar nicht gibt, schon ausgegeben haben, sodass das Ganze deswegen jetzt schon unseriös finanziert ist! Erstens: Wir haben in Bremen einen Haushalt für die Jahre 2014 und 2015 beschlossen, Punkt! Das sind die finanziellen Rahmenbedingungen, die wir jetzt haben. Darüber hinaus reden wir über die Planungen für die nächsten Jahre und überlegen, wie wir sie finanzieren können. Dazu steht, und ich zitiere: „Vor diesem Hintergrund wurde der Hochschulpakt 2020 mit seiner ersten Phase im Jahr 2007 in Form einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen, um den Hochschulen für eine ausreichend hohe Studienplatzzahl die notwendigen Finanzmittel gemeinsam zur Verfügung zu stellen.“ Dann wird das ausgeführt.
An anderer Stelle heißt es, das kann jeder im Entwurf nachlesen: „Für das Jahr 2020 wurden vorerst keine Bundesmittel aus dem Hochschulpakt eingerechnet.“ Punkt! „Ohne Berücksichtigung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt betragen die veranschlagten Ausgaben 237,2 Millionen Euro im Jahr 2015.“
Sehr geehrte Frau Vogt, Sie können uns natürlich vorwerfen, dass unsere Planungen noch nicht fertig sind und auch nicht bis in das Jahr 2135 reichen. Diesen Vorwurf muss ich mir vielleicht gefallen lassen, weil es tatsächlich so ist. Ich kenne keine Planungen meiner Fraktion und auch keine der Grünen bis zum Jahr 2135, aber dass Sie uns an dieser Stelle unseriöse Planungen für die nächsten Jahre vorwerfen, das kann ich so nicht stehen lassen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kinderpornografie ist schrecklich, Kinderpornografie ist furchtbar! Niemand von uns mag sich vorstellen, was in den Kindern vorgeht, die Opfer dieser Straftaten werden, die hinterher auch noch aushalten müssen, von diesen Bildern über Jahrzehnte über das Internet verfolgt zu werden.
In den letzten Wochen und Monaten sind Lücken aufgetaucht in der Strafverfolgungsmöglichkeit im Bereich Kinderpornografie. Wir können diese Lücken nicht an Einzelfällen festmachen. Andersherum: Diese Einzelfälle zeigen, wo die Lücken liegen. Es ist richtig, dass wir uns gemeinsam mit der Frage beschäftigen müssen, wie man diese Lücken so ausfüllt, dass der Besitz, die Verbreitung, die Erstellung von Kinderpornografie in jedem Fall unter Strafe gestellt werden.
Der Grat ist schmal – Frau Piontkowski hat es angesprochen –: Jeder von uns, der Kinder hat, hat, nehme ich an, jedenfalls mal seine Kinder im Planschbecken fotografiert, hat sich daran gefreut, hat diese Fotos auch Oma und Opa gezeigt, die sich auch gefreut haben. Aber das genau ist der Unterschied. Das ist die private Freude an den eigenen Kindern und nicht die Zurschaustellung dieser Kinder als Sexualobjekte.
Wenn wir also heute über die Frage reden, wie wir die Strafen für Kinderpornografie verschärfen kön
nen und wie wir Strafbarkeitslücken schließen, dann geht dieser Antrag in die richtige Richtung.
Leider ist es so, dass wir das hier heute nicht gemeinsam beschließen können, denn wir sind nicht zuständig. Richtig ist, dass es Aufgabe der Bundesregierung und des Bundesgesetzgebers ist, einen Entwurf vorzulegen, der diese Lücken schließt. In den letzten Tagen ist angekündigt worden, dass bis zu den Osterferien ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll und dass dieser Gesetzentwurf die in diesem Antrag angesprochenen Punkte, wie ich glaube, im Wesentlichen aufnimmt. Insofern bin ich froh, dass wir gucken können, was dabei herauskommt. Deswegen halte ich es hier und heute für richtig, diesen Antrag an den Rechtssauschuss zu überweisen, damit wir dort in unserem fachlich zuständigen Gremium genau beraten können, ob das, was wir als Probleme ansehen, in dem Gesetzentwurf Platz gefunden hat, oder ob wir noch fordern müssen, dass darüber hinausgegangen werden muss. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob „Tatort“ oder „Tagesschau“ – die öffentlich-rechtlichen Anstalten und ihr Programm werden von uns allen, von allen Bürgerinnen und Bürgern, mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die produzierten Inhalte in Ton und Bild sind damit öffentliches Allgemeingut und sollten der gesamten Bevölkerung ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen.
Das ist bislang nicht so. Im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden vor gut vier Jahren auf Druck der privaten Verleger und Medienkonzerne Löschfristen für Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten eingeführt. Seitdem gilt als Grundregel eine Frist von 7 Tagen. Inhalte, die länger abrufbar bleiben sollen, müssen den sehr aufwendigen sogenannten Drei-Stufen-Test bestehen, der für die Anstalten und ihre Gremien einen erheblichen Aufwand bedeutet. Ich gehe natürlich davon aus, dass Sie alle wissen, was sich dahinter verbirgt; deswegen erläutere ich das jetzt nicht.
Tatsächlich ist es so, dass diese Regelung eingeführt wurde, weil die privaten Verleger und Medienkonzerne die Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen Anstalten befürchteten. Da wir jedoch feststellen, dass sich das Internet absehbar zum Leitmedium unserer Gesellschaft entwickeln kann, dürfen diese wertvollen und von der Allgemeinheit bereits einmal finanzierten Inhalte keinen künstlichen Beschränkungen mehr unterliegen.
Private Verleger verdienen in der Regel ihr Geld mit tagesaktuellen Inhalten. Die „Tagesschau“ oder
die Dokumentationen aus dem Jahr 2010 stellen keine kommerzielle Konkurrenz zu RTL, „SPIEGEL ONLINE“ et cetera dar. Eingekaufte Inhalte wie Spielfilme oder Fußball bilden natürlich eine Ausnahme; es besteht kein Anspruch darauf, aktuelle HollywoodBlockbuster beitragsfinanziert ins Internet zu stellen.
Der Vorwurf der Privaten, dass die öffentlichen Subventionen eine Wettbewerbsverzerrung im Internet hervorrufen könnten, ist nur teilweise richtig, denn die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind eine gewollte Wettbewerbsverzerrung. Private Mediatheken unterliegen bislang keinen Beschränkungen. Wieso lässt sich „Bauer sucht Frau“, um nur ein Beispiel zu nennen, aus dem Jahr 2009 immer noch abrufen, der „Weltspiegel“ allerdings nicht?
Möglicherweise sucht der Bauer immer noch eine Frau, und die, die jetzt schauen, könnten dann sehen, warum er keine gefunden hat; das mag richtig sein.
Es ist allerdings für die Weltbevölkerung – zumindest für diejenigen, die hier fernsehen – sicherlich interessanter, wie sich die Situation von Flüchtlingen in den letzten Jahren verändert hat, um zu schauen, ob die von uns mitbeschlossenen politischen Instrumente, um Verbesserungen herbeizuführen, gegriffen haben oder nicht. Deswegen halte ich den „Weltspiegel“ für deutlich interessanter.
Es ist also niemandem zu erklären, wieso eine durch Rundfunkbeiträge voll finanzierte Produktion, etwa von Radio Bremen, nach ein paar Wochen wieder gelöscht werden muss, während ein auf dem Handy gefilmtes Privatvideo auch nach Jahren noch auf YouTube abrufbar bleibt.
Hierzulande ist „SPIEGEL ONLINE“ als privates Angebot das Nachrichtenflaggschiff im Internet; die kommen offensichtlich mit der Konkurrenz der Öffentlich-Rechtlichen ganz gut klar. In den USA wird mit hochwertig kommerziell produzierten Serien im Internet viel Geld verdient. Das muss auch hier möglich sein. Audiovisuelle öffentlich-rechtliche Inhalte sind auch Teil des gesellschaftlichen Gedächtnisses. So könnte man sich zum Beispiel das Kanzlerduell aus dem Jahr 2009 nochmals anschauen und prüfen, ob alle Versprechen gehalten wurden. Wir haben es extra kontrolliert, weil das Kanzlerduell aus diesem Jahr gemeinsam von Privaten und Öffentlich-Rechtlichen übertragen worden ist, und wir durften zum Glück feststellen, dass es auch bei der ARD noch ab
rufbar ist und nicht nur bei den Privaten. Das wäre auch der Gipfel der Unverständlichkeit gewesen.
Um es am Ende kurz zu machen: Wir sind der Meinung, es muss etwas passieren. Es muss möglich sein, dass diese Angebote, die sehr teuer und aufwendig produziert worden sind, auch bei den ÖffentlichRechtlichen weiter im Internet verfügbar sind. Wir konnten lesen, dass auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober auch über diese Frage gesprochen wurde, und erhoffen uns jetzt große Veränderungen.
Wir sind froh, dass wir als rot-grüne Koalition diese Debatte hier angestoßen haben, und sind begeistert, dass sich die CDU sogar mit einem Änderungsantrag, den wir unterstützen können, beteiligt hat, und wir hoffen, dass auch DIE LINKE zustimmt. Ich bitte Sie um Ihre Stimme sowohl für den Antrag der Koalition als auch für den Änderungsantrag der CDU!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Grobien, Sie haben bei mir ganz unterschiedliche Emotionen geweckt. Zu Anfang habe ich mir gesagt: Großartig! Zwischendurch habe ich gedacht: Um Gottes Willen! Am Ende habe ich gesagt: Da kann ich mitmachen, toll! Die gesamte Bandbreite also! Hier noch einmal so viel Spaß zu haben, hätte ich angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit gar nicht erwartet.
Meine Damen und Herren, wir sprechen hier über Hochschulbau und über die Notwendigkeit von Hoch
schulbau. DIE LINKE beschreibt in der Analyse die Situation, dass ab Mitte Oktober die Universität wieder ganz schön voll sein wird, richtig. Das ist die gefühlte Wahrnehmung ab Mitte Oktober. Wer jetzt in die Universität geht, hat die ebenfalls richtige, wenn auch gefühlte Wahrnehmung, dass die Universität ganz schön leer ist.
Es lässt sich gut mit den Debatten vergleichen, die wir hier führen. Wenn Sie Debatten um Anpassung von Besoldung führen, sind die Ränge voll, da überlegt man, ob die Leute stehen müssen oder ob die Zuschauerbänke zu wenige sind. Wenn Sie heute Nachmittag einmal auf die Zuschauerränge schauen, stellen Sie fest, wir haben vielleicht Überkapazitäten. Jetzt kann man überlegen, ob man einen weiteren Zuhörerraum für die drei Debatten im Jahr baut, bei denen ein bisschen mehr los ist. Wir wollen unsere Planung nicht von Zufälligkeiten abhängig machen, sondern wir wollen unsere Planungen vom tatsächlichen Bedarf abhängig machen.
Weil auch wir erkannt haben, dass die Universität in einigen Fällen tatsächlich aus den Nähten platzt, haben wir festgestellt, und so wollen wir es auch in die Haushaltsberatungen aufnehmen, dass insgesamt 9 Millionen Euro für Sanierungs- und Bauinvestitionen an den Hochschulen in den Haushalt eingestellt werden.
Sicher kann die Opposition nun an dieser Stelle kritisieren, dass diese Mittel nur einen kleinen Beitrag darstellen. In Richtung der CDU-Fraktion – und das kann ich mir an dieser Stelle nicht ersparen – muss aber gesagt werden, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung für das Einstampfen der Bundesmittel im Hochschulbau verantwortlich ist.
Das Land Bremen versucht, im Rahmen seiner Möglichkeiten noch so zu agieren, dass daraus etwas werden kann. Diejenigen von Ihnen, die an der Bremer Universität selbst studiert haben, werden bemerkt haben, dass die Universität in den ersten 14 Tagen nach Vorlesungsbeginn besonders voll ist. Viele Studierende besuchen eine ganze Reihe von Veranstaltungen, um herauszufinden, welche der zum Teil parallel inhaltlich angebotenen Veranstaltungen für sie die richtigen sind. Erfahrungsgemäß nimmt dieses Problem, dass es dann besonders voll ist, nach wenigen Wochen ab. Für den weiteren Raumbedarf scheint es deswegen im Moment betriebswirtschaftlich sinnvoll, gegebenenfalls externe Räumlichkeiten anzumieten und
auf den Neubau eines Veranstaltungsgebäudes zu verzichten.
Wichtig ist, das ist auch schon angesprochen worden, dass es hier darauf ankommt, diese Debatte nicht vorwegzunehmen, sondern im Rahmen der allgemeinen Haushaltsberatungen zu führen, damit wir dann gemeinsam darüber entscheiden können, welche Schwerpunkte wir setzen wollen.
Ein Argument, das ich überhaupt nicht verstanden habe, möchte ich noch ansprechen, Frau Grobien! Wir machen uns gemeinsam auf den Weg, vom Wissenschaftsrat prüfen zu lassen, wo die Chancen und Entwicklungsperspektiven der bremischen Hochschullandschaft sind, wenn wir das tun, dann sollten wir aber diese Ergebnisse abwarten und anschließend die richtigen Entscheidungen treffen.
Es macht doch überhaupt keinen Sinn, dass wir, wenn wir irgendwann in der Beratung des Wissenschaftsrats zu einem Ergebnis kommen, bestimmte Studiengänge gar nicht mehr verfolgen zu wollen, so zu planen, als wären sie in 10 Jahren noch vorhanden. Lassen Sie uns das doch in die Beratung einbeziehen!
Es fällt doch fast zeitlich mit den Haushaltsberatungen zusammen. Wir verlieren doch gar nichts dadurch, sondern wir versprechen uns davon einen Zuwachs an Qualität, und den sollten wir uns erlauben. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Ausbruch von ESBL bildenden Klebsiellen hat die Bürgerinnen und Bürger in Bremen erschüttert. Sie haben auch Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser verloren. Um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen, hat der Untersuchungsausschuss fraktionsübergreifend alles getan, um den Sachverhalt aufzuklären. Er hat dabei alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft. Allein bei der Durchsuchung von Räumlichkeiten im Klinikum Bremen-Mitte und der Gesundheit Nord sind 35 Bände Akten beschlagnahmt worden, die dem Untersuchungsausschuss ohne die Durchsuchung nicht zur Verfügung gestanden hätten. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei Frau Piontkowski persönlich bedanken, die mich bei der Durchführung dieser Durchsuchung neben den anderen Beteiligten fachkundig und sehr pragmatisch unterstützt hat.
Meine Damen und Herren, dies ist unseres Wissens der erste Untersuchungsausschuss in der Geschichte der Bundesrepublik – wenn es jemand besser weiß, mag er oder sie mich korrigieren –, der tatsächlich selbst eine Durchsuchung durchgeführt hat, der nicht nur einen Durchsuchungsbeschluss beantragt hat und dann unter Zuhilfenahme der Mitarbei
terinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft oder der Polizei die Akten hat suchen und sicherstellen lassen, sondern selbst vor Ort gewesen ist. Das war schon, ich will es einmal vorsichtig ausdrücken, sehr speziell.
Gewisse Erfahrungen haben wir schon zum Teil in einem kleinen Kreis berichtet, soweit wir es unter Wahrung der Vertraulichkeit der Arbeit dieses Ausschusses konnten. Viele Dinge sind erst durch die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses deutlich geworden. So war der Öffentlichkeit bis dahin nicht bekannt, dass bereits im Jahr 2005 Klebsiella pneumoniae aufgetreten sind. Es beruht auf den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, dass der Ausbruchsstamm wahrscheinlich nicht der des aktuellen Ausbruchs ist.
Es sind auch zahlreiche Mängel im Hygieneverhalten von Beschäftigen des Klinikums Bremen-Mitte erst durch die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses aufgedeckt worden. So hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss etwa festgestellt, dass der Verbrauch von Händedesinfektionsmitteln auf der neonatologischen Station in den Jahren 2009 bis 2011 zurückgegangen ist, obwohl das Klinikum Bremen-Mitte an der Aktion „Saubere Hände“ teilgenommen hat.
Bezüglich der Ausstattung mit pflegerischem und medizinischem Personal ist in dem Bericht festgestellt worden, dass die formalen Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses hinsichtlich des pflegerischen Personals eingehalten worden sind. Allerdings – und auch dies ist ein Ergebnis unserer Durchsuchung – erfüllte das Klinikum Bremen-Mitte bezüglich der Qualifikation des stellvertretenden ärztlichen Leiters der Geburtshilfe nicht die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Auch das Gutachten zur Auditierung des Reinigungsdienstes der Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH im Klinikum Bremen-Mitte war der senatorischen Behörde unbekannt und ist der Öffentlichkeit erst durch die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses bekannt geworden. Diese führten schließlich dazu, dass die Geschäftsführung der Gesundheit Nord mit zwei Gesellschafteranweisungen unter dem 24. Mai 2012 sicherstellte, dass in allen Bereichen der Krankenhäuser des Klinikverbunds von allen Reinigungskräften nur Einmalhandschuhe benutzt werden.
Im Rahmen der Ermittlungen des Untersuchungsausschusses wurde bekannt, dass es gravierende Schwierigkeiten im Bereich der Desinfektion gab. So hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss festgestellt, wie unkoordiniert und streckenweise auch chaotisch die Desinfektionsmaßnahmen am Klinikum Bremen-Mitte organisiert waren.
Auch hinsichtlich des Ausbruchs- und Hygienemanagements sind zahlreiche Tatsachen erst durch die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses offenkundig geworden. Der Hygieneplan
legt, wie der Untersuchungsausschuss in seinem Bericht dargelegt hat, gerade ein strukturiertes Vorgehen nicht fest. Über die erforderlichen Maßnahmen müsse, so der Hygieneplan, im Einzelfall entschieden werden. Auf die mangelnde Teilnahme an den Sitzungen der Hygienekommission und die fehlende Qualifikation des Krankenhaushygienikers habe ich bereits bei der Vorstellung des Abschlussberichts hingewiesen.
In dieser Debatte ist deutlich geworden, wie viele kleine Schritte gegangen werden müssen, um die Krankenhaushygiene am Klinikum Bremen-Mitte zu verbessern. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass wirklich alle dieser Schritte gegangen werden. Sie wird den Bericht nach Abschluss dieser Debatte nicht zur Seite legen, sondern ihn als Handlungsanweisung für die Zukunft nehmen.
Die SPD-Fraktion wird sich in der Gesundheitsdeputation berichten lassen, ob das Qualitätsmanagement tatsächlich ein fester Bestandteil der Sitzungen der Geschäftsführungen ist und die Geschäftsführungen des Klinikums Bremen-Mitte und der Gesundheit Nord wirklich alles tun, um die einzelnen Defizite zu beheben. Auch aus meiner Sicht ist die Empfehlung wichtig, dass in Zukunft tatsächlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend und regelmäßig in den Bereichen Hygiene und Reinigung geschult werden und dass diese Schulungen dauerhaft fortgeführt werden. In Zukunft werden auch die Hygienepläne in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen.
Auf der Ebene des Gesundheitsamtes stellt aus der Sicht der SPD-Fraktion eine wesentliche Handlungsempfehlung des Ausschussberichts dar, dass das Gesundheitsamt Bremen bei einem Ausbruchsverdacht unverzüglich Begehungen durchführt. Die SPD-Fraktion wird darauf achten, dass sehr gewissenhaft geprüft wird, ob das Personal im Referat Infektionsepidemiologie beim Gesundheitsamt hierfür wirklich ausreicht. Mein Einruck ist, dass dieses Referat beim Gesundheitsamt einer weiteren personellen Aufstockung bedarf. Der Prüfauftrag, den der Bericht formuliert, ist also ergebnisoffen und keine Beerdigung zweiter Klasse für berechtigte Forderungen, wie es einmal von anderen Fraktionen an anderer Stelle gesagt worden ist, doch – und das finde ich wichtig festzustellen – gebietet die sparsame Haushaltsführung auch, erst genau die weiteren, nicht vom Untersuchungsauftrag umfassten Bereiche des Gesundheitsamtes zu analysieren und dann über das Ob und den Umfang zu entscheiden.
Die Hygieneverordnung muss im Lichte des nunmehr in allen Bundesländern bestehenden Hygieneverordnungswesens noch einmal zeitnah überarbeitet werden. Auch ist sicherzustellen, dass die Meldewege
so geregelt werden, dass tatsächlich die senatorische Behörde und das Robert-Koch-Institut zeitnah informiert werden. Jede einzelne der genannten Empfehlungen und der zahlreichen weiteren Empfehlungen des Berichts wird die SPD-Fraktion im Blick behalten. Wir wissen, dies ist viel Arbeit für die staatliche Deputation für Gesundheit, aber dieser Arbeit werden sich unsere Kolleginnen und Kollegen stellen. Wir werden sie auch vom Senator für Gesundheit einfordern. Die Fülle dieser Aufgaben neben der gewaltigen Sanierungsaufgabe, die ihre Ursache in der strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken in Deutschland insgesamt hat, und der beachtlichen Investitionen eines Teilersatzneubaus rechtfertigen aus meiner Sicht auch, dass nunmehr für eine Übergangszeit ein eigenständiges achtes Ressort geschaffen wird.
Die Empfehlungen stellen aus unserer Sicht die jetzt nötigen Schritte dar, um das erschütterte Vertrauen der Patienten in die Qualität der Versorgung wiederherzustellen. Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses haben bereits zu konkreten Veränderungen am Klinikum Bremen-Mitte geführt. Die Gesellschafteranweisung im Bereich der Reinigung nach Bekanntwerden des Reinigungsgutachtens habe ich bereits erwähnt. Es finden zudem nunmehr neunmal monatlich Sichtkontrollen der Reinigung durch die Hauswirtschaftsleitung statt, und es wurden regelhafte Abklatschuntersuchungen durch das Hygieneinstitut neu eingeführt. Auch im Hygienemanagement gab es im Laufe der Arbeit des Untersuchungsausschusses Korrekturen. In der Vorstellung des Abschlussberichts habe ich etwa erwähnt, dass die ärztliche Geschäftsführung nunmehr hauptamtlich wahrgenommen wird. Ferner ist bezüglich des EDV-gestützten Dokumentationssystems für Keimbefunde das Programm nunmehr installiert und die Pilotphase abgeschlossen. Auf allen Stationen, die Frühgeborene versorgen, ist nunmehr ebenfalls eine direkte Zuordnung von hygienischem Material zum Patienten gewährleistet, auch dies war ein Mangel. Hygienevisiten finden in der Kinderklinik jetzt wöchentlich statt. Unterweisungen in den Hygieneplan fanden statt – auch hier gab es Defizite, die im Bericht dokumentiert sind –, auch hier muss auf eine regelmäßige Unterweisung geachtet werden. Die Beispiele, in denen dies bereits geschehen ist, zeigen aber auch, dass letztlich gute Hygiene, gute Reinigung und ein gutes und transparentes Ausbruchsmanagement von den Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern – oder den Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspflegern, wie sie jetzt heißen –, den Reinigungsmitarbeiterinnen und Reinigungsmitarbeitern, den Ärztinnen und Ärzten gelebt werden muss. Jeder Einzelne und jede Einzelne von ihnen muss mitmachen, muss Hygiene in seinem und ihrem Bereich als sein oder ihr Anliegen betrachten.
Dies wiederum erfordert eine hohe Motivation bei jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter des Klinikums Bremen-Mitte und der Gesundheit Nord. Diese hohe Motivation kann nur gefördert werden, wenn wir trotz des andauernden Sanierungskurses und trotz der bohrenden Fragen, die im Untersuchungsausschuss gestellt werden mussten, das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Klinikum Bremen-Mitte erhalten oder neu erwerben.
Bremen kann es sich nicht leisten, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hoch qualifiziert sind, vom Klinikum Bremen-Mitte abwenden und andernorts eine neue berufliche Perspektive suchen. Ohne hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Klinikum Bremen-Mitte gäbe es keine gute medizinische Versorgung in Bremen.
Das dürfen wir trotz allem nicht aus dem Blick verlieren. Alle Mitarbeiter müssen wissen, dass wir sie und ihre tägliche Leistung schätzen, und jeden Einzelnen und jede Einzelne von ihnen fordern wir auf, sich den Verbesserungsvorschlägen anzunähern, die der Untersuchungsausschuss in seinem Bericht in großer Anzahl formuliert hat. Gleichzeitig gilt es auch, vor den möglichen Fehlern von Kolleginnen oder Kollegen nicht die Augen zu verschließen, sondern sie darauf anzusprechen.
Lassen Sie mich noch einmal kurz zur Frage der Einheitsgesellschaft Stellung nehmen! Die Empfehlung der CDU-Fraktion, der Bürgerschaft eine Änderung des Krankenhausunternehmensortsgesetzes vorzulegen, ist nicht zur Empfehlung des Untersuchungsausschusses geworden. Die Errichtung eines Einheitsbetriebs für die kommunalen Kliniken wird von der CDU-Fraktion auf circa eineinhalb Seiten ihres Minderheitenvotums begründet. Die Einheitsgesellschaft hat auch nach meiner Einschätzung durchaus Vorzüge. Krankenhäuser müssen jedoch jeden Tag Spitzenleistungen erbringen.
Das Klinikum Bremen-Mitte steht vor gewaltigen Herausforderungen beim Bau des Teilersatzneubaus und bei der Organisation des Umzugs in den hoffentlich bald fertiggestellten Teilersatzneubau. Auch der fortdauernde Sanierungskurs führt zu einem andauernden Veränderungsprozess in den Abläufen und
Organisationsstrukturen. Diese stellen eine große Herausforderung und auch eine große Belastung für jeden einzelnen Mitarbeiter dar. Schließlich müssen die Gesundheit Nord und das Klinikum Bremen-Mitte große Anstrengungen unternehmen, um das Reinigungsmanagement, das Hygienemanagement und auch das neue Ausbruchsmanagement aufzustellen. Alles dies fordert täglich mehr als einen nur normalen Einsatz von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Würden wir in dieser Situation auch noch die gesamten Strukturen des Klinkverbunds grundlegend ändern, um eine Einheitsstruktur zu schaffen, so würde dies alle Beteiligten überfordern. Wir würden die Mitarbeiter und ihr Vertrauen in eine berufliche Zukunft in den Krankenhäusern des Klinkverbunds verlieren und damit die Patientensicherheit gefährden. Ein Krankenhaus muss jeden Tag Spitzenleistungen erbringen und nicht nur am Ende eines Reformprozesses.
Die Kritik an der Durchführung des Personalscreenings teilt die SPD-Fraktion im Übrigen ebenfalls nicht. Bei dem Personalscreening handelt es sich um eine Maßnahme, die über die KRINKO-Empfehlungen zum Ausbruchsmanagement hinausging. Auch in der im Januar 2012 veröffentlichten ergänzenden Empfehlung zur „Prävention nosokomialer Infektionen bei neonatologischen Intensivpflegepatienten mit einem Geburtsgewicht unter 1 500 Gramm“ heißt es im Lichte der Erfahrungen des Bremer Ausbruchs lediglich, ich zitiere: „Über ein Personalscreening ist situationsbezogen in Absprache mit dem Krankenhaushygieniker zu entscheiden.“ Genau dies ist geschehen. Das Personalscreening entsprach dem Stand der Wissenschaft.
Die SPD-Fraktion begrüßt auch die Flexibilität, wie sie in der Ausgestaltung des Personalscreenings in der neuesten KRINKO-Empfehlung gewahrt wird, die nach dem Bremer Ausbruch veröffentlicht worden ist. Jeder Ausbruch ist anders und wird auch in Zukunft anders sein. Es wird auch in Zukunft notwendig sein, dass das Gesundheitsamt, der Krankenhaushygieniker und die Krankenhausleitung überlegen, in welchem Umfang ein Personalscreening notwendig ist. Die weitergehenden Forderungen der CDU-Fraktion an die Durchführung des Personalscreenings, das damals nicht in den geltenden Empfehlungen enthalten war, sind übertrieben. Dies gilt umso mehr angesichts der Anzahl der getesteten Personen im Klinikum Bremen-Mitte und im Umfeld, die teilweise bis zu siebenmal gescreent worden sind. Es ist hier festzuhalten, dass dabei kein einziger Mitarbeiter als Keimträger identifiziert worden ist.
Das Vertrauen der Mitarbeiter gewinnen wir nur zurück, wenn wir auch in Zukunft die Gründe für die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser
eindeutig benennen. Das haben Frau Senatorin Jürgens-Pieper sowie Herr Staatsrat Dr. Schuster in ihren Vernehmungen getan, und dies macht auch der Untersuchungsausschuss in seinem Bericht. Er benennt bei seinen Empfehlungen an den Senat die Bereiche, die geändert werden müssen, um die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu beheben. Es müssen auf Bundesebene Regelungen eingeführt werden, die die Einführung von sachgerechten Orientierungswerten für Preissteigerungen vorsehen und damit zukünftig die vollständige Finanzierung der allgemeinen Kostenentwicklung der Krankenhausbetriebe sichern.
Zudem sind verbindliche Personalstandards in der Krankenhauspflege zu etablieren, um einen ruinösen Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten und der Patienten zu verhindern.
Gerade der Teilersatzneubau zeigt, dass die Krankenhausförderung weiterentwickelt werden muss und die Finanzierung bedarfsnotwendiger Investitionen im Bundesgebiet einheitlich gestaltet werden und der Weg unter anderem in Richtung eines prozentualen Investitionszuschlags auf die Fallpauschalen konsequent verfolgt werden muss.
Der Untersuchungsausschuss hat nach Auffassung der SPD-Fraktion kein Fehlverhalten von Frau Senatorin Jürgens-Pieper oder Herrn Staatsrat Dr. Schuster festgestellt.
Sowohl Frau Senatorin Jürgens-Pieper als auch Herr Staatsrat Dr. Schuster haben entschlossen und richtig gehandelt, als sie unmittelbar nach Bekanntwerden der Keimvorfälle in der Öffentlichkeit die Schließung der neonatologischen Station durchsetzten. Richtig war auch, dass die senatorische Behörde das Robert-Koch-Institut beigezogen hat. Für dieses entschlossene Vorgehen gebührt ihnen auch Anerkennung.
Die Neueröffnung der Station war ebenfalls eine vertretbare Entscheidung. Sie war in der damaligen
Situation eine gut begründete Entscheidung. Herr Dr. Eckmanns, der für das Robert-Koch-Institut den Ausbruch begleitete, führte in seiner Vernehmung vom 19. April 2011 aus, ich zitiere: „Nach wie vor stochern wir im Nebel und sind total verzweifelt. Ich weiß es auch nicht. Ich würde auch sagen, ich hätte die Station auch wieder eröffnet. Dass der Erreger da wieder aufgetaucht ist, ist – –. Wir haben verschiedenste Theorien, die ich immer wieder verwerfen würde, wenn ich irgendetwas anderes hätte, aber da wir nichts anderes haben, kann es tatsächlich sein, dass er vielleicht über 500 Meter von der einen Station auf die andere gebracht wurde, was ich aber fast für ausgeschlossen halte.“
Das erneute Auftreten des Keims war eben nicht vorhersehbar. Es war – und auch dies ist eine Feststellung, die wir treffen können – schicksalhaft. Ich möchte als Vertreterin der SPD-Fraktion auch sagen, dass ich das Misstrauensvotum gegen Herrn Staatsrat Dr. Schuster für einen Tiefpunkt in der Arbeit der Opposition hielt,
denn das Misstrauensvotum hatte aus den genannten Gründen keine Grundlage.
Die SPD-Fraktion steht zu den kommunalen Krankenhäusern in Bremen. Sie hofft, dass nach der intensiven Aufklärungsarbeit durch den Untersuchungsausschuss nunmehr der politische Streit um und über die kommunalen Krankenhäuser nachlässt. Die Krankenhäuser brauchen jetzt die Ruhe, um besser zu werden und sich wieder ihren Patientinnen und Patienten zuzuwenden.
Es gab in vielen Bereichen hinsichtlich der Ergebnisse und Empfehlungen des Untersuchungsausschusses eine Übereinstimmung zwischen den Fraktionen. Dies soll, auch wenn in einer Debatte die Unterschiede besonders betont werden, nicht unbeachtet bleiben. Meine Hoffnung ist, dass diese Übereinstimmungen ihren Beitrag dazu leisten, dass die kommunalen Krankenhäuser nicht mehr in politischen Schlachten missbraucht werden. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da ich schon ausführlich auf das Votum der CDU eingegangen bin, möchte ich nur noch einmal ganz kurz zu dem Votum der LINKEN Stellung nehmen! Frau Bernhard, Sie verfahren hier heute wieder ein bisschen nach dem Motto: Besser eine starke Behauptung als ein schwacher Beweis!
Ich will Ihnen deutlich sagen, dass wir hier heute aber Beweise bewerten. Es ist der Bericht des Untersuchungsausschusses, der vortragen soll, ob wir eine Ursache für den Keim gefunden haben. Die Wahrheit aber ist, dass wir die Quelle des Keims eben nicht gefunden haben, und deswegen ist es auch nicht richtig, wenn Sie in Ihrem Minderheitenvotum ausführen – ich erlaube mir zu zitieren –: „Die Ursache des Ausbruchs liegt in einem komplexen Organisationsversagen, bei dem nahezu alle Bestandteile des Multibarrierensystems schwere Mängel aufwiesen, sodass das System insgesamt der Herausforderung durch resistente Keime nicht gewachsen war.“ Diese
Behauptung – in diesem Fall sogar nur eine schwache Behauptung – haben Sie hier eben noch einmal vorgetragen. Damit behaupten Sie, mehr über die Keimquelle zu wissen als alle Sachverständigen und führenden Experten in Deutschland, die der Untersuchungsausschuss zu diesem Thema vernommen hat. Der Sachverständige vom Robert-Koch-Institut, Herr Dr. Eckmanns, bekundete demgegenüber, dass er die Keimquelle nicht kenne, das habe ich vorhin schon zitiert.
Soweit Sie ausführen, Frau Bernhard, dass die Verschlechterung des Betreuungsverhältnisses auf der neonatologischen Station eine wesentliche Ursache des Keimausbruchs darstellt, hat dies kein einziger der vernommenen Sachverständigen in der Beweisaufnahme gesagt. Die personelle Unterbesetzung von neonatologischen Intensivstationen stellt einen Risikofaktor dar, das ist richtig, das haben wir alle in unseren Berichten betont. Wir müssen in Zukunft gewährleisten, dass die Vorgaben auf der neonatologischen Intensivstation eingehalten werden, auch das ist eine Empfehlung unseres Berichts. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass wir die Quelle des Keims nicht kennen, dass wir nicht wissen, ob die personelle Unterbesetzung tatsächlich ursächlich war. Im Übrigen trat nämlich der Keim auch erneut wieder auf, als die Station zu Beginn dieses Jahres wiedereröffnet worden ist und die personelle Ausstattung – jedenfalls nach Aussage des verantwortlichen Arztes, Herrn Dr. Körner – gerade keine Defizite aufwies.
Auch ich habe die Fakten, die sich aus Sicht des Untersuchungsausschusses darstellen, genau benannt. Abschließend möchte ich Ihnen aber auch meinen Respekt zollen. Sie haben sich in einem sehr umfangreichen Minderheitenvotum mit der Situation in den Bremer Kliniken und mit dem Keimausbruch auseinandergesetzt. Es dient auch der politischen Debatte, wenn eine Fraktion so gründlich ihre Position zur bremischen Krankenhauspolitik darlegt.
Diese grundsätzliche Positionsbestimmung hat aber meines Erachtens an dieser Stelle eigentlich nichts zu suchen.
Hier geht es nämlich um die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses, und die wesentlichen Ergebnisse, die uns in der Beweisaufnahme trennen, habe ich deutlich gemacht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Medien haben in unserer Gesellschaft eine unverzichtbare Rolle: Meinungsbildung, Aufklärung, Unterhaltung und Beitrag zur politischen Willensbildung! Immer wieder diskutieren wir hier die Frage, wie wir in Bremen die Voraussetzung dafür schaffen können, dass alle an Medien teilhaben und Erkenntnisse aus Medien gewinnen können. Noch im Jahr 2008 hieß es im Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung: „Zeitungen und Zeitschriften können ihre wichtige gesellschaftliche und politische Funktion nur dann erfüllen, wenn ihnen funktionierende, das heißt, flächendeckende und nicht diskriminierende Vertriebsstrukturen zur Verfügung stehen. Ganz überwiegend verlagsunabhängig ausgestaltet garantiert das Presse-Grosso die Presse- und Meinungsfreiheit ‚an der Ladentheke’!“
Genau darum geht es hier heute. Die Printmedien nehmen in Deutschland bei der Verbreitung von Meinungen und vor allen Dingen bei der Verbreitung von Informationen eine führende Rolle ein, vor allem natürlich die Tageszeitungen. Der ökonomische Druck aber nimmt zu. Die Erlöse aus Anzeigen, Verkäufen und Abonnements sinken stetig. Die Auflagenzahlen gehen beinahe überall konstant zurück. Dies hat zur Folge, dass in immer mehr Regionen Deutschlands, inzwischen 60 Prozent, nur noch eine einzige Tageszeitung vorhanden ist, die dann eine Monopolstellung in ihrer Region innehat. In Bremen ist dies ebenfalls so.
Das bisherige System der Versorgung mit Zeitungen und Zeitschriften basiert größtenteils auf freiwilligen Vereinbarungen. Dies hat sichergestellt, dass alle Verkaufsstellen gleichwertig mit der größten deutschen Tageszeitung, anderen überregionalen Zeitungen, aber auch mit Neuerscheinungen und Nischenblättern sowie mit für nur eingeschränkte Bevölkerungsteile interessanten Hobbyzeitschriften versorgt werden, egal ob in Berlin oder auf den Nordseeinseln. Ein Verlag möchte nun aus diesem System aussteigen und hat dagegen erfolgreich geklagt. Würde dieses Beispiel Schule machen, könnten Groß
verlage ihre Marktmacht nutzen und eigene Vertriebssysteme aufbauen, mit denen kleine Verlage oder einzelne Zeitungen natürlich nicht konkurrieren können. Das lehnen wir ab.
Eine gesetzliche Klarstellung an dieser Stelle ist also notwendig. Entsprechende Vorschläge liegen vor, werden jedoch bislang – und es gibt wohl erste Signale, dass sie sich bewegt – von der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag blockiert. In Niedersachsen beispielsweise liegt ein Antrag vor, der von der CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SPD getragen wird. Der Bundesverband Presse-Grosso, eine dieser Organisationen, die die Zeitungen und Zeitschriften verteilen, hält eine gesetzliche Absicherung des heutigen Grosso-Systems auch für unbedingt erforderlich. Danach sollen Presse-Grossisten zum neutralen Vertrieb aller ihnen von Presseverlagen angebotenen Zeitungen und Zeitschriften verpflichtet werden.
Auch wenn viele allein den elektronischen Medien die Zukunft voraussagen, müssen wir doch beachten, dass wir an diesem Punkt noch nicht angelangt sind. Auch wenn ich bei vielen von Ihnen auf den Tischen schon die entsprechenden Medien sehe und manchmal zumindest auch in der Pause beobachten kann, dass Sie in das eine oder andere vorhandene elektronische Medium schauen, stellen wir doch fest, dass jedenfalls ein Großteil der Bevölkerung so noch nicht ausgestattet sind und deswegen der traditionelle Weg mit seiner international kaum erreichten Vielfalt gesichert werden muss. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schall ick dat nu op Platt moken? Nee, dat kann ich nämlich nicht. Es reicht für einen Zwischenruf, aber für viel mehr nicht. Auch deswegen finden wir, dass die niederdeutsche Sprache auch bei den privaten Rundfunkanbietern eine größere Rolle spielen soll, als sie es bislang tut. Wir sind der Meinung, das überfordert keinen privaten Anbieter. Es gibt bereits einen privaten Anbieter, der auch in Bremen ausstrahlt, der das auf eine sehr humoristische Art und Weise macht und auch, denke ich, die Leute morgens regelmäßig zum Lächeln bringt. Wir finden das richtig.
Erst vor wenigen Wochen haben wir hier beschlossen, dass wir die niederdeutsche Sprache stärken wollen, und einen entsprechenden Beirat eingerichtet, also ist es auch unsere Aufgabe, in allen anderen Bereichen, in denen wir eine Gesetzgebungskompetenz haben, dafür zu sorgen, dass zumindest gewollt wird, dass wir uns in diesem Bereich bewegen.
Gleichzeitig verkennen wir nicht, dass wir Bremerinnen und Bremer nicht alle ausschließlich deutschsprachiger Herkunft sind, ob es nun Plattdeutsch oder Hochdeutsch ist – einige hier sprechen manchmal auch eher Süddeutsch –, sondern wir erkennen an, dass es viele Migranten in Bremen und Bremerhaven gibt, die sich ebenfalls im privaten Rundfunk widerspiegeln wollen. Deswegen haben wir in das Landesmediengesetz auch die Verpflichtung aufgenommen, sich stärker mit den Belangen von Migranten zu beschäftigen. Ich bin besonders stolz darauf, dass wir das erste Landesparlament sind, das in einem Gremium, das über die Vergabe von Lizenzen für private Rundfunk
anbieter entscheidet, auch Musliminnen und Muslimen eine Stimme gegeben hat.
Vieles ist über dieses Gesetz bereits geschrieben worden: Der Staat verschleiere nur, dass er seine Staatsferne jetzt viel direkter ausübe, es werde viel stärker kontrolliert, in Wirklichkeit täten wir nur so, als würden wir uns verabschieden! Das Gegenteil ist richtig: Wir wollen heute gemeinsam entscheiden, was die Zusammensetzung des künftigen Medienrats angeht, dass eben nicht mehr das Parlament die Menschen, die die Arbeit machen sollen, entsendet, sondern dass es die gesellschaftlich relevanten Organisationen dieser Stadt sein sollen. Ich verkenne nicht, dass das, was gesellschaftlich relevante Organisationen in dieser Stadt und in diesem Land sein können, durchaus unterschiedlich gesehen wird. Diese Debatte wird auch nie abgeschlossen sein.
Trotzdem glaube ich, dass wir mit den Entwürfen und auch mit unseren Änderungen einen sehr vernünftigen Vorschlag gemacht haben, um in diese Debatte einzusteigen. Wir sind, was die Zusammensetzung des Medienrats angeht, sogar weiter als die Zusammensetzung des Rundfunkrats von Radio Bremen, eben weil wir zum Beispiel die Musliminnen und Muslime aufgenommen haben. Andere Bereiche haben wir geregelt, weil wir finden, dass es ansteht, so zum Beispiel die Transparenzregelungen. Auch da finden wir es richtig, dass sich das im Landesmediengesetz widerspiegelt.
Auf einen wesentlichen Punkt möchte ich noch hinweisen. Die heutige Struktur der Landesmedienanstalten ist eigentlich noch auf das gute alte System des analogen Rundfunks ausgerichtet. Angesichts der Entwicklungen im Medienbereich wird man über kurz oder lang wahrscheinlich nicht um eine grundlegende Änderung herumkommen. Ich nenne nur das Stichwort Medienanstalt der Länder. Auch für bundesweit tätige Sender könnte dies eine vernünftige Lösung sein. Da wir aber noch nicht an diesem Punkt sind, haben wir gesagt, wir wollen wenigstens unsere Landesmedienanstalt so gut wie möglich machen, und ich denke, das ist mit dem Entwurf und dem Änderungsantrag gelungen. – Vielen Dank!