zeichnungspflicht für Deos mit Aluminium“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Patrick Öztürk, Brumma, Frau Ryglewski, Tschöpe und Fraktion der SPD.
pflicht mit Hinweis auf negative Gesundheitsfolgen auf Deosprays und anderen desodorierenden Pro dukten, die Aluminium beinhalten, für angebracht?
miniumsalze vorwiegend aufgrund ihrer schweiß hemmenden Wirkung eingesetzt. Die geschätzte Aluminiumaufnahme aus Antitranspirantien über die Haut hat das Bundesinstitut für Risikobewertung bewertet und in einer Stellungnahme vom 26. Februar 2014 veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Ausfüh rungen des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 26. Februar 2014 sieht der Senat keine unmittelbare Gesundheitsgefahr für den Verbraucher durch eine Aluminiumaufnahme aus kosmetischen Mitteln. Ein Zusammenhang zwischen einer Aluminiumaufnah me und der Alzheimerkrankheit beziehungsweise Brustkrebs konnte aufgrund inkonsistenter Datenlage bislang nicht wissenschaftlich fundiert belegt werden. Im Vergleich zur Aufnahme über Lebensmittel oder Medikamente ist die Aufnahme von Aluminium über Antitranspirantien gering.
Verordnung Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel ist eine Kennzeichnung mit „Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden“ für Produkte, die Aluminiumzirkoniumchloridhydroxid enthalten, bereits vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen ge mäß der EU-Verordnung über kosmetische Mittel alle Behältnisse und Verpackungen unter anderem mit einer Liste über Bestandteile gekennzeichnet werden, die für die Herstellung dieses Produktes verwendet worden sind. Diese Verbraucherinfor mationen ermöglichen es bereits heute jeder Ver braucherin und jedem Verbraucher, aluminiumfreie und aluminiumhaltige Produkte vor dem Kauf zu unterscheiden. Des Weiteren werden aluminiumfreie Produkte durch eine entsprechende Kennzeichnung besonders ausgelobt, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, sich bewusst für ein aluminiumfreies Produkt zu entscheiden.
Mitteln zu gewährleisten, werden kontinuierlich wissenschaftliche Studien durchgeführt, sobald ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit infrage gestellt wird. Die europäische Behörde für Lebensmittelsi cherheit und das Bundesinstitut für Risikobewertung zählen zu den namhaften Institutionen, die solche Studien durchführen oder in Auftrag geben und die Ergebnisse im Internet veröffentlichen.