Protocol of the Session on July 17, 2014

Login to download PDF

Darüber hinaus sprechen diese Institutionen dem

europäischen beziehungsweise nationalen Gesetzge ber gegenüber Empfehlungen für diejenigen Stoffe

(A) (C)

(B) (D)

aus, für die sich nachweislich gesundheitliche Beden ken oder Risiken aufzeigen, um deren Verwendung im Zuge von Rechtsänderungen einzuschränken oder zu verbieten.

Der Senat sieht in dem bewährten Zusammenspiel

zwischen der Veröffentlichung aktueller wissenschaft licher Erkenntnisse und einer daraus gegebenenfalls resultierenden rechtlichen Anpassung eine ausrei chende Transparenz für die Bevölkerung sowie die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Öztürk, haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Auch die Österreichische

Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit stellt auf ihrer Webseite klar, dass im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes aluminiumhaltige Antitranspirantien nicht auf die frisch rasierte Ach selhöhle oder auf die frisch rasierte Haut gebracht werden sollten, und auch Sie nehmen in Ihrer Antwort Bezug auf die EU-Verordnung 1223/2009. Betrach ten Sie unter diesem Gesichtspunkt eine Liste der Bestandteile auf den aluminiumhaltigen Deodorants sowie den Hinweis „Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden“ für ausreichend, um Verbraucher darauf hinzuweisen, dass ein Deodorant Aluminium beinhaltet und es eine inkonsistente wissenschaft liche Datenlage zu den Gesundheitsrisiken dieser Deodorants gibt?

Bitte, Herr Senator!

Soweit ich jetzt die

Nachfrage verstanden habe, haben wir beide diesel ben Quellen, denn unsere Texte sind nahezu identisch.

(Heiterkeit und Beifall)

Herr Kollege Öztürk, betrachten

Sie damit die Frage als beantwortet?

(Abg. Patrick Ö z t ü r k [SPD]: Ja, vielen Dank für den Hinweis!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die rechts

medizinische Versorgung im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Piontkowski, Bensch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Piontkowski!

Wir fragen den Se

Wie hat sich die Anzahl der Sektionen, Leichen

schauen, Blutentnahmen und forensischen Begutach

tungen von Verletzungen in Straf- und Ordnungswid rigkeitsverfahren durch das Institut für Rechtsmedizin und den Ärztlichen Beweissicherungsdienst in den letzten vier Jahren entwickelt?

Welche Probleme sieht der Senat bei der rechtsme

dizinischen Versorgung in Bremen und Bremerhaven, insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen?

Wie beabsichtigt der Senat, die rechtsmedizini

sche Versorgung in Bremen und Bremerhaven in Zukunft sicherzustellen beziehungsweise welche Verbesserungen plant er?

Auch diese Anfrage wird beant

wortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine

sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Zahl der Blutentnahmen, Leichen

schauen, Gutachten zur Arrestfähigkeit, Untersu chungen nach Körperverletzung und der forensischen Begutachtungen durch den Ärztlichen Beweissi cherungsdienst beträgt im Betrachtungszeitraum 2011 bis 2013 jährlich durchschnittlich circa 1 600 Fälle. Im Jahr 2014 ist der Ärztliche Beweissiche rungsdienst bisher, Stand Anfang Juni 2014, in 635 Fällen in Anspruch genommen worden. Die Anzahl der gerichtlichen Sektionen betrug im Durchschnitt 82 pro Jahr.

Zu Frage 2: Zurzeit ist die rechtsmedizinische

Versorgung in Bremen durch das Institut für Rechts medizin im Klinikum Bremen-Mitte sichergestellt. Vorübergehende Engpässe im Ärztlichen Beweis sicherungsdienst, zum Beispiel an Wochenenden und Feiertagen, werden kompensiert. Bei Kapital verbrechen erfolgt dies durch die Gerichtsmedizin Hamburg und in sonstigen Fällen durch die örtlichen Krankenhäuser. In Bremerhaven ist die rechtsme dizinische Versorgung durch einen Rufdienst im dortigen Gesundheitsamt für einzelne Aufgaben des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes wie auch durch die Rechtsmedizin Hamburg sichergestellt.

Zu Frage 3: Der Senat wird auf der Grundlage

der gesetzlichen Vorgaben die rechtsmedizinische Versorgung auch in Zukunft sicherstellen. Derzeit werden ressort- und länderübergreifend verschiedene Optionen geprüft, um durch strukturelle und organi satorische Anpassungen im Sinne einer Bündelung der Aufgaben den Herausforderungen angemessen begegnen zu können. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, wie

bewerten Sie denn den Umstand, dass an sämtlichen Wochenenden im Juli der Ärztliche Beweissicherungs dienst für einen bis zwei Tage nicht zur Verfügung

(A) (C)

(B) (D)

stand? Was sagen Sie dazu, dass es trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, Ärzte für den Er satzdienst zu gewinnen und auch der Kassenärztli che Notdienst nicht zur Verfügung stand, sodass in diesem Zeitraum keine forensischen Leichenschauen durchgeführt werden konnten?

Bitte, Herr Senator!

Diese letzte Beschrei