Protocol of the Session on July 17, 2014

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bung ist mir neu, das sage ich ganz offen. Ich weiß, dass im Juli tatsächlich an einzelnen Tagen des Wo chenendes der Sicherungsdienst durch das Rechts medizinische Institut aufgrund von Personalmangel und Urlaubszeit nicht gewährleistet werden konnte. Das ist übrigens einer der Gründe, warum wir, wie auch in anderen Bereichen hoheitlicher Aufgaben, eher die Lösung in einer Kooperation mit Nieder sachsen oder anderen Bundesländern sehen, weil dort natürlich auf einen ganz anderen Personalpool zurückgegriffen werden kann, um in solchen Zeiten dann auch eine Sicherung im 24-Stunden-Betrieb, eine Bereitschaft an sieben Tagen in der Woche sicherstellen zu können. Dass das dann im Ersatz bereich nicht geklappt hat, ist mir, wie gesagt, neu, dem gehe ich gern nach. Ich weiß nicht, was die Gründe dafür sind.

Frau Kollegin, eine weitere Zu

satzfrage? – Bitte sehr!

Trifft es zu, dass

kein Rechtsmediziner im Zeitraum um Pfingsten herum greifbar war, um Leichenschauen an zwei Leichen, die aufgefunden wurden, durchzuführen?

Bitte, Herr Senator!

Ja, das trifft zu, über

Pfingsten gab es einen Tag, an dem diese Präsenz auch nicht gewährleistet war. Die Gründe hatte ich eben schon genannt. Für mich steht außer Frage, dass wir mit dem altersbedingten Ausscheiden des jetzigen Leiters des Gerichtsmedizinischen Instituts eine Grundsatzentscheidung treffen müssen, und für mich steht auch außer Frage, dass diese nicht bloß in einer Wiederbesetzung dieser Position liegen kann.

Frau Kollegin, eine weitere Zu

satzfrage? – Bitte sehr!

Ist Ihnen bekannt,

dass sich die Polizei bereits Hilfe suchend an die GeNo-Ambulanzen gewandt hat hinsichtlich der Durchführung von Blutentnahmen, Haftfähigkeits bescheinigungen und der Attestierung von Verlet zungen?

Bitte, Herr Senator!

Ob der Begriff Hilfe

suchend da richtig ist, das bezweifle ich, weil die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern – ich hatte es in der Antwort des Senats ja schon ausgeführt – für solche Fälle geradezu Teil des Systems und so vorgesehen ist. Da muss man eigentlich nicht um Hilfe ersuchen, sondern das ist eine bewährte Kooperation.

Frau Kollegin Piontkowski, eine

weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es tut mir leid,

dass ich so viele Fragen habe, aber das ergibt sich einfach aus dem, was Sie gesagt haben. Was sagen Sie dazu, dass die Polizei mit ihrem Ersuchen um rechtsmedizinische Versorgung in den Ambulanzen abgewiesen wurde oder in einem anderen Fall drei Stunden auf eine Blutentnahme warten musste?

Bitte, Herr Senator!

Ich schlage dann doch

vor – weil es jetzt in einer Fragestunde unglaublich schwierig für mich ist, da ich die Einzelfälle nicht kenne –, dass wir außerhalb der Bürgerschaft solchen Einzelfällen nachgehen, ich also die entsprechenden Informationen bekomme und es dann gern aufklären kann, aber ich bin, da ich die Einzelfälle nicht ken ne, nicht in der Lage, darauf jetzt eine vernünftige Antwort zu geben.

Frau Kollegin, eine weitere Zu

satzfrage? – Bitte sehr!

Worin sehen Sie

denn die Gründe für die Probleme in der rechtsme dizinischen Versorgung, abgesehen von dem, was Sie bereits gesagt haben?

Bitte, Herr Senator!

Wir sind ein kleines

Land, wir leisten uns – ich sage es einmal ganz zugespitzt – den Luxus eines eigenen Rechtsmedizinischen Instituts für Bremen; aufgrund der hier anfallenden Volumina von Aufgabenbereichen oder Aufgaben in den einzelnen Bereichen ist aber eine Sicherung im 24-Stunden-Betrieb mit dem Personal nur sehr schwer zu garantieren. Wir machen es ja wie gesagt auch in anderen Bereichen, zum Beispiel im Bereich der Lebensmittelkontrolle oder anderer gewerbe rechtlicher Aufsichtsfunktionen, in allen solchen Bereichen empfiehlt sich eine Kooperation, in diesen Fällen immer mit Niedersachsen, wobei wir im Falle der Rechtsmedizin eher an eine Kooperation mit Hamburg denken.

Frau Kollegin, eine weitere Zu

satzfrage? – Bitte sehr!

(A) (C)

(B) (D)

Sind Sie mit mir

der Meinung, dass Beweismittelverlust droht, wenn zum Beispiel keine rechtzeitigen Blutentnahmen durchgeführt werden können, zum Beispiel bei Ver kehrsdelikten, wo es ja gerade darauf ankommt, dass man den Blutalkoholgehalt auch rechtzeitig und sicher feststellen kann?

Bitte, Herr Senator!

Als Gesundheitssenator

und nicht als Innensenator –, der aber aufgrund seiner medizinischen Vorbildung ein bisschen davon weiß, vermute ich, Sie haben recht.

(Heiterkeit)

Frau Kollegin Piontkowski, haben

Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Welche weiteren

Maßnahmen will der Senator für Gesundheit er greifen, um die Rechtsmedizin und den Ärztlichen Beweissicherungsdienst auf eine solide wirtschaft liche Basis zu stellen? Ist insbesondere in diesem Zusammenhang daran gedacht, das Instrument von qualifizierten Leichenschauen einzusetzen?

Bitte, Herr Senator!

Wie ich eben schon

ausgeführt habe, befinden wir uns in Gesprächen mit dem Institut für Rechtsmedizin am Universitäts krankenhaus Eppendorf in Hamburg. Der Leiter des dortigen Instituts für Rechtsmedizin, Herr Professor Püschel, hat in einem kürzlich stattgefundenen Ge spräch zwischen Mitarbeitern meines Hauses und dem Institut sein hohes Interesse an einer Kooperation mit Bremen bereits zum Ausdruck gebracht. Das kann zum Beispiel dann auch darin bestehen, dass hier in Bremen eine Außenstelle des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin betrieben wird, aber in der Hoheit von Hamburg, in der betriebswirtschaft lichen Verantwortung von Hamburg und dann auch in der Sicherstellung der entsprechenden Personal ausstattung.

Frau Kollegin, eine weitere Zu

satzfrage? – Bitte sehr!

Ist denn geplant,

die qualifizierte Leichenschau in Bremen gesetzlich zu verankern?