Protokoll der Sitzung vom 17.07.2014

(Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Ich wer de darauf zurückkommen! Wir können uns dann ja noch draußen weiter unterhalten! – Senator D r. S c h u l t e - S a s s e : Gern!)

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage des Abgeord

neten Dr. Güldner. – Bitte sehr!

Senator, der Ärztliche Beweissicherungsdienst hat ja weitere Aufgaben als die eben genannten, zum Beispiel die medizinische Versorgung derjenigen Menschen, die im Abschiebegewahrsam sind, und hat auch im Bereich der Drogendelikte die Aufgabe der Beweissicherung. Können Sie uns sagen, wie an diesen Tagen, an denen der Dienst nun ausgefallen ist, diese weiteren Aufgaben, zum Beispiel eben die medizinische Versorgung der Abschiebehäftlinge, erbracht wurden?

Bitte, Herr Senator!

Grundsätzlich sollte

ich vielleicht an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass diese Aufgaben, die Herr Professor Birkholz als Leiter des Gerichtsmedizinischen Instituts wahrnimmt, ja nicht originäre Aufgaben des Gerichtsmedizini schen Instituts sind, sondern Herr Professor Birkholz nimmt sie im Rahmen einer Nebentätigkeit im Auftrag des Innenressorts wahr. Das heißt also, es handelt sich eigentlich aus der Perspektive meines Ressorts nicht um eine originäre gesundheitspolitische Aufga be, aber es handelt sich trotzdem um eine wichtige Aufgabe, und es ist natürlich auch vernünftig, dass dies im Rahmen einer Nebentätigkeit durchgeführt wird. Da dies aber rein von der Fachaufsicht her nicht meinem Bereich, sondern dem Innenressort unterliegt, bin ich vorsichtig mit irgendwelchen fachlichen Bewertungen.

Herr Kollege Dr. Güldner, eine

weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

einen kranken Menschen, der sich im Abschiebge wahrsam befindet, ist die fachaufsichtliche Betrach tung sicherlich sekundär, sondern seine medizinische Situation ist primär. Meine Frage war, wer die Versor gung denn dann übernommen hat, wenn tageweise niemand von diesem Dienst erreichbar war!

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich gern

nachliefern, da bin ich im Moment nicht sprachfähig.

Herr Senator, weitere Zusatz

fragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Betreuungsgeld

gegen Chancengerechtigkeit?“. Die Anfrage ist un terschrieben von den Abgeordneten Dr. Schlenker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Dr. Schlenker!

fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Familien beziehen derzeit im

Land Bremen Betreuungsgeld, und wie hat sich diese Zahl seit August 2013 entwickelt?

Zweitens: Hat der Senat Kenntnis darüber, ob

die Aussage des Deutschen Jugendinstituts, dass insbesondere bildungsferne Familien und Familien mit Migrationshintergrund das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, auch auf Bremen zutrifft?

Drittens: Teilt der Senat angesichts der besonderen

Bedeutung frühkindlicher Bildung für Armutsprä vention die Auffassung des Deutschen Jugendinsti tutes, dass das Betreuungsgeld die Herstellung von Chancengerechtigkeit erschwert?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Frau Senatorin Stahmann.

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Zahl der Familien, für die im Land

Bremen das Betreuungsgeld neu bewilligt wird, schwankt von Monat zu Monat zwischen etwa 100 und 200. Bis Mai dieses Jahres sind 1 246 Anträge bewilligt worden. Die ersten 79 Anträge waren im September 2013 bewilligt worden, bis Dezember waren es insgesamt 451.

Zu Frage 2: In einer Stellungnahme des Deutschen

Jugendinstituts aus dem Februar 2014 konnte noch keine Aussage zu der Wirkung des Betreuungsgeldes auf die Inanspruchnahme von außerfamiliärer Kinder tagesbetreuung gemacht werden. Der Zeitraum für den Betreuungsgeldbezug ist für eine Einschätzung der Wirkung zu kurz. Auch für Bremen liegen aus diesem Grund noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Auf der Basis von internationalen Erfahrungen sowie mit Hilfe von Simulationsrechnungen hat das Deutsche Jugendinstitut gleichwohl Einschätzungen vorgenommen. Danach kann angenommen werden, dass das Betreuungsgeld in hohem Maße geschlechts- und schichtspezifisch wirkt. Es gibt keine Anhalts punkte, dass dies nicht auch auf Familien im Land Bremen zutreffen kann.

Zu Frage 3: Die besondere Bedeutung von früh

kindlicher Bildung für die Entwicklung von Kindern wird vom Senat an vielen Stellen herausgestellt und befördert. Der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung speziell auch für Kinder unter drei Jahren ist ein Zeugnis dafür. Der Senat vertritt die Auffassung, dass alles, was einer stärkeren Bildungsbeteiligung von Kindern entgegenwirkt, dem Bemühen um Chancengleichheit abträglich ist. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Bilanzierung und

Weiterentwicklung des „Bremer Konsenses zur Schulentwicklung“ in 2016. Die Anfrage ist unter schrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dogan!

fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat heute grundsätzlich

den 2008 gemeinsam zwischen den Landesvorsitzen den der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU abgeschlossenen und für zehn Jahre vereinbarten „Bremer Konsens zur Schulentwicklung“?

Zweitens: Mit welchem Verfahren und in welchem

Zeitrahmen plant er die darin für 2016 vereinbarte Bilanzierung des Erreichten vorzunehmen und die Schulentwicklung im Land Bremen vor dem Hinter grund der Vereinbarungen im Rahmen des Konsenses zu evaluieren?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Prä