Sülmez Dogan
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Wir fragen den Senat:
Erstens. Wie bewertet der Senat grundsätzlich den aktuellen Stand bei der Umsetzung der schulischen Inklusion an den Schulen in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens. Welche inhaltlichen und zeitlichen Planungen verfolgt der Senat, die seit dem Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes 2009 an den Schulen in Bremen und Bremerhaven eingeführte und praktizierte Inklusion extern evaluieren zu lassen, um hieraus wiederum Konsequenzen für die weitere Arbeit ziehen zu können?
Drittens. In welchen Bereichen bedarf es aus Sicht des Senats grundsätzlicher Aktualisierungen und Ergänzungen im „Entwicklungsplan Inklusion“?
Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank auch Ihnen, Herr
Staatsrat Kück. Ich habe eine zusätzliche Frage. Es ist positiv, dass wir bundesweit Spitzenreiter sind. Das erfreut, glaube ich, nicht nur mich, sondern sehr viele in der Bürgerschaft. Mich würde aber noch interessieren, wann diese Arbeitsgruppe die Ergebnisse den Abgeordneten präsentiert, in welchen zeitlichen Schritten in die Evaluation gegangen wird und als letzter Punkt, inwieweit Bremerhaven einbezogen wird?
Und die Frage zu Bremerhaven?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Veränderung des Aufnahmeverfahrens ist aus unserer Sicht gut und richtig. Wir wollen grundsätzlich, dass jedes Kind an die Schule gehen kann, an die es gehen möchte. Das gelingt hier in Bremen zum Glück auch in den allermeisten Fällen, sowohl beim Wechsel in die Grundschule als auch beim Wechsel in die fünfte Klasse. Schülerinnen und Schüler sollen die Schule besuchen können, die sie besuchen möchten, das ist in der Regel die Schule in der Nähe, die sogenannte Sprengelschule, das ist uns besonders wichtig. Es ist in der Grundschule deshalb so wichtig, weil wir uns sicher sind: Kurze Beine, kurze Wege! Gerade in der Grundschule sollen die Kinder einen
kurzen Weg haben, auch weil die Freunde dann in der Nähe wohnen, sie nicht zur Schule gebracht werden oder den öffentlichen Personennahverkehr nutzen müssten.
Für den Fall, dass die Kapazitäten an einer Schule nicht ausreichen, gibt es bestimmte Verfahren, die regeln, welches Kind vorrangig an eine bestimmte Schule kommt. Hier gab es Nachsteuerungsbedarf. Uns war wichtig, dass es klare Regelungen gibt, wie in einer solchen Situation verfahren wird. Geschwisterkinder sollen dann die Möglichkeit haben, die gleiche Schule zu besuchen, wenn die Versagung der Aufnahme zu massiven Problemen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen würde.
Es muss auch eine klare Regelung für behinderte Kinder geben. Wenn die Anwahlen an einer Grundschule so hoch sind, dass die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen, dann gibt es nun die Regelung, dass die behinderten Kinder, für die es sonst eine besondere Härte bedeuten würde, bevorzugt an der angewählten Schule aufgenommen werden. Diese Kinder sind unserer Ansicht nach vorrangig zu berücksichtigen. Herr Güngör hat darauf vorhin Bezug genommen, das sind juristische Feinheiten, man hätte es auch weglassen können, aber uns Grünen war besonders wichtig, dass das auch mit aufgenommen wird.
In einem nächsten Schritt soll dann über das Losverfahren entschieden werden, welches der Kinder aus dem Stadtteil beziehungsweise als Geschwisterkind einen Schulplatz bekommt. Uns ist es wichtig, dass es gemeinsam mit den Eltern und Schülerinnen und Schülern Lösungen im Konsens gibt. Wir erwarten vom Ressort, dass es sich grundsätzlich darum bemüht, hier nach für alle Seiten zufriedenstellenden Lösungen zu suchen, und ich habe mit Freude registriert, dass das Ressort viel Energie hineinsteckt, damit das auch gelingt, das haben wir in den letzten Jahren auch festgestellt. Wir begrüßen auch, dass es über das normale Anwahlverfahren hinaus nun die Möglichkeit gibt, Kindern in bestimmten Situationen beziehungsweise vor dem Hintergrund einer besonderen Härte in der Familie oder für das Kind vonseiten der Behörde einen Schulplatz zuweisen zu können.
Ich möchte zur Begründung der Ablehnung des Antrags der LINKEN nichts hinzufügen, Herr Güngör hat vorhin dargestellt, dass einiges darin aus rechtlichen Gründen problematisch wäre. Ein anderer Punkt wurde auch von uns übernommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Wir diskutieren über den Antrag der CDU „Änderung des Jugendgerichtsgesetzes“, wie eben in der Rede von Herrn Hinners ausführlich begründet wurde. Ziel des Antrags ist es, dass aus dieser Sollvorschrift des Paragrafen 34 Absatz 2 Satz 1 JGG eine Mussvorschrift wird. Das bedeutet, dass die CDU begehrt, dass dem Jugendrichter zwingend die familiengerichtlichen Erziehungsaufgaben übertragen werden.
Die CDU begründet dies damit, dass es bei Straftaten von Jugendlichen geboten sei, sich der Situation in den Familien insgesamt anzunehmen, um das Kindeswohl zu schützen sowie Eltern und Geschwister einzubeziehen, damit der Jugendrichter im Umfeld des straffällig gewordenen Jugendlichen aktiv werden und eventuell vorprogrammierten zukünftigen Verfehlungen präventiv begegnet werden kann.
Das hört sich zunächst sehr gut an. Aber mit diesem Änderungsbegehren der CDU kann kein präventiver Einfluss auf Geschwister genommen werden, wie die CDU dies in ihrem Antrag darstellt und Herr Hinners dies vorhin begründet hat. Gegen diesen Antrag spricht zunächst, dass Paragraf 1 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz nur dann gilt, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
Das bedeutet, dass die familiengerichtlichen Erziehungsaufgaben nur für diejenigen Jugendlichen gelten, die sich strafbar gemacht haben. Das bedeutet – ich wiederhole es –, dass präventiv kein Einfluss auf Geschwister des Angeklagten durch die Gesetzesänderung bewirkt werden kann.
Die Begründung des Antrages, den die CDU in ihrer Rede nennt, ist durch eine gesetzliche Änderung, wie erläutert, nicht umzusetzen. Deshalb ist der Antrag abzulehnen, meine Damen und Herren.
Ein weiteres wichtiges Argument, das gegen diesen Antrag spricht, ist aber auch, dass bei familiärem Problemen oder Kindeswohlgefährdung nicht erst mit Beginn der Strafmündigkeit der Jugendlichen, also der Vollendung des 14. Lebensjahres, sondern bereits im Kindesalter Familiengerichte und damit auch Familienrichter zuständig sind. Es erscheint auch nicht sinnvoll, bei seit Jahren laufenden Verfahren vor Familiengerichten die Zuständigkeit plötzlich auf den Jugendrichter zu übertragen, obwohl bereits ein Familienrichter die Familie und das Kind/den Jugendlichen seit Jahren kennt und seine Entwicklung verfolgt hat. Warum sollte die Zuständigkeit dann bei einer strafrechtlichen Verfehlung vom Familienrichter, der diese Familie sehr gut kennt, auf den Jugendrichter wechseln, obwohl der Jugendrichter diese Familie bisher nicht kannte?
Dafür gibt es keine sachlichen Argumente, meine Damen und Herren, da sowohl das Jugendamt als auch der Jugendrichter dem Familiengericht die Sache vorlegen kann, wenn der Eindruck entsteht, dass eine familiengerichtliche Maßnahme ergriffen werden soll.
Damit sehen Sie, meine Damen und Herren, der Antrag der CDU geht ins Leere. Deswegen werden wir den Antrag der CDU ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Diese Vereinbarung, auf die Herr Dr. vom Bruch eingegangen ist, ist im Jahr 1995 mit dem Land Niedersachsen geschlossen worden. Diese Vereinbarung gibt auch wenig Spielraum dafür, dass es Veränderungen geben kann, denn nach Paragraf 4 dieser Vereinbarung kann jedes Land über eine angemessene Erhöhung oder Verringerung des Ausgleichbetrags verhandeln, wenn sich die Schülerzahlen um mehr als 10 Prozent ändern oder sich die Lehrerge
hälter ändern. Es ist nicht in unserem Interesse, dass die Vereinbarung weiterhin nur auf diese zwei Punkte beschränkt bleibt, darüber sind wir uns, glaube ich, alle in diesem Raum einig.
Diese Vereinbarung sieht – das hat Herr Dr. vom Bruch auch aufgeführt – einen pauschalen Ausgleichsbetrag durch Niedersachsen in Höhe von mittlerweile 3,9 Millionen Euro vor. Zutreffend ist auch, dass Niedersachsen durch den Schulbesuch der Landeskinder in Bremen spart, weil es für den Ausgleichsbetrag weniger aufwendet, als die eigenen Ausgaben pro Schüler wiedergeben.
Ich möchte Ihnen aber in einem Punkt widersprechen, Herr Dr. vom Bruch! Ich habe es nicht so wahrgenommen, dass sich die Senatorin für Bildung in den letzten Jahren nicht bemüht hat, Verhandlungen mit Niedersachen durchzuführen, das möchte ich hier noch einmal klarstellen. Ich möchte aber auch noch einmal problematisieren, wenn man Ihrem Antrag zustimmen und die Vereinbarung kündigen würde, dass wir dann aber auch keine rechtliche Grundlage mehr für die Zahlung dieses Ausgleichs hätten. Ich glaube, das kann auch nicht in unserem Interesse sein.
Nach der Beendigung der Vereinbarung hätten die neu unter die Schulpflicht fallenden niedersächsischen Schülerinnen und Schüler keine Möglichkeit, sich in Bremen einschulen zu lassen, und ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir weiterhin ein großes Interesse daran haben, diese Schülerinnen und Schüler bei uns zu beschulen.
Im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch könnte das Land Bremen nach Beendigung der Vereinbarung, das heißt, einer Kündigung, wie sie die CDU hier fordert, nur eine Aufwandsentschädigung nach den Regeln der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag geltend machen, jedoch ist das Vorliegen einiger Anspruchsvoraussetzungen problematisch, sodass die erfolgreiche Verfolgung dieses Anspruchs nicht sicher ist. Das bedeutet, dass wir dann nicht einmal einen Anspruch auf diese 3,9 Millionen Euro hätten. Ich glaube, das kann nicht in unserem Interesse als Haushaltsnotlageland sein. In unserem Interesse ist es aber wichtig, weil wir auch auf diese finanziellen Mittel angewiesen sind. Das eint uns alle, die Bildungspolitiker aller Fraktionen, und deswegen ist es wichtig, dass wir einen höheren Beitrag von Niedersachsen erhalten, um unseren Schulen diesen auch zur Verfügung stellen zu können.
Ich glaube, dass wir alle das gemeinsame Ziel verfolgen, diese Schülerinnen und Schüler hier weiter zu beschulen und mehr Geld für die Schulen zu bekommen und eine neue Vereinbarung erarbeitet werden muss, die die Senatorin für Bildung schließen sollte. Weil es gerade diese rechtlichen Schwierigkeiten gibt, haben wir uns mit unserem Koalitions
partner darauf verständigt, einen Änderungsantrag zu dem von Ihnen eingebrachten Antrag einzureichen, den wir im Grunde eigentlich teilen, außer, dass die Kündigung durchgeführt wird. Danach sollte man tatsächlich mit dem Bundesland Niedersachsen über eine neue Vereinbarung zum Kostenausgleich verhandeln, die sich natürlich auch angemessen an den gegenwärtigen und realen Kosten orientiert und zwischenzeitliche qualitative schulische Veränderungen berücksichtigt und für zukünftige Entwicklungen eine Dynamik auf Grundlage der Entwicklung der Schülerzahlen und der sogenannten Gesamtausgaben je Schülerin und Schüler enthält. Sie haben gesagt, dass Sie das gut finden.
Ich würde mich freuen, wenn wir hier alle ein Signal senden, dass wir die Schülerinnen und Schüler weiterhin bei uns beschulen wollen, dass wir aber natürlich auch als Haushaltsnotlageland ein großes Interesse daran haben, eine Vereinbarung zu schließen, die den jetzigen Gegebenheiten entspricht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren unsere Anfrage „Ganztagsschulen im Land Bremen: Ausbaustand, Qualität und Weiterentwicklung des Ganztags“. Aus der Antwort auf diese Anfrage ist ersichtlich und erfreulich, dass in der Stadt Bremen mittlerweile 42 Prozent aller Grundschulen und fast 60 Prozent aller Sek-I-Schulen Ganztagsschulen sind. Ähnlich sieht es auch in Bremerhaven aus, wo sowohl in der Grundschule als auch in der Sek I die Hälfte aller Schulen Ganztagsschulen sind.
Es wird immer normaler, dass die Schüler und Schülerinnen ganztägig beschult werden. Es ist kein exotisches Schulmodell mehr. Hier hat Rot-Grün aus meiner Sicht in den letzten sieben Jahren gute Arbeit geleistet.
Es gibt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für Ganztagsschulen. Das zeigt auch die Nachfrage. Das erfahre ich auch in vielen Gesprächen mit den Eltern, Schülerinnen und Schülern und den Schulen. Diese Ganztagsschulen leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung jedes einzelnen Kindes, aber vor allem für Kinder, die von Armut betroffen sind und Nachteile aufgrund familiärer und sozialer Herkunft haben. Das diskutieren wir auch in unterschied
lichen Gremien, hier in der Bürgerschaft oder im Armutsausschuss. Sie wissen alle – das sagen wir auch immer wieder –, dass wir sehr viele Kinder und Jugendliche haben, die mit ganz vielen Risikofaktoren beschult werden. Ganztagsschulen sind ein wichtiger Beitrag, diese Kinder individuell und optimal fördern zu können. Deshalb freue ich mich sehr, dass es das eindeutige Signal des Senats gibt, den weiteren und möglichst flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen im Land Bremen weiter anzustreben.
Als Grüne ist uns dabei auch wichtig, dass neben der Quantität zentral immer auch die Qualität ganztägiger Beschulung in den Blick genommen wird. Denn ganztägige Schulen sind nur so gut, wie das pädagogische Konzept ist. Von den Schulen ist bisher sehr viel geleistet worden. Wir haben das vorhin bei den Kitas diskutiert: Wichtig ist für uns als Grüne, dass die Qualitätsentwicklung immer weiter vorangetrieben und natürlich verbessert wird.
Aus der Antwort auf die Anfrage geht hervor, dass als ein Schwerpunkt die Weiterentwicklung bestehender offener Ganztagsschulen zu gebundenen Ganztagsschulen beabsichtigt ist. Das begrüße ich. Das ist der richtige Weg. Wir haben ganz viele Ergebnisse aus Studien, die uns aufzeigen, dass eine verbindliche Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an schulischen Ganztagsangeboten einen größeren Spielraum in der Gestaltung von informellen Lernangeboten und Unterricht über den Tag ermöglichen, aber auch den Eltern größtmögliche Verlässlichkeit in der Betreuung bieten.
Die Forschungsergebnisse weisen einen größeren Lern- und Leistungserfolg sowie eine bessere Förderung von Kindern und Jugendlichen nach. Damit tragen Ganztagsschulen zu einem höheren Bildungserfolg und zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei. Das ist das Ziel, das wir hier im Land Bremen gemeinsam anstreben, meine Damen und Herren.
Mit der Einführung weiterer fünf Ganztagsschulen in der Stadt Bremen im nächsten Schuljahr und der Umwandlung einer offenen in eine gebundene Ganztagsschule wird dieser Weg auch konsequent umgesetzt. Ich als Bremerhavenerin wünsche mir natürlich, dass dieser Weg auch weiterhin für Bremerhaven umgesetzt wird.
Im Bereich der Inklusion im Rahmen ganztägiger Beschulung halte ich es für wichtig und gut, wenn eng mit dem Senator für Gesundheit zusammengearbeitet wird, damit wirklich alle Schülerinnen und
Schüler auch im Ganztag einbezogen werden, damit diese Schülerinnen und Schüler nicht abends in die Therapie gehen müssen, die für sie auch nötig ist. Dass hierbei eine Verständigung – das geht aus der Antwort auf die Anfrage hervor – zwischen der Senatorin für Bildung und dem Senator für Gesundheit vorliegt und daran gearbeitet wird, ein Konzept zu erstellen, begrüße ich ausdrücklich.
Ich glaube, dass es auch für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern begrüßenswert ist, dass sie gemeinsam arbeiten. Das ist wichtig für diese Kinder.
Wir als grüne Fraktion haben Anfang des Monats eine öffentliche Anhörung mit sehr vielen Experten vor Ort durchgeführt. Sowohl von den Schulen als auch aus dem Ganztagsschulverband kam das klare Signal, dass sich gute Ganztagsschulen nur in gebundener Form umsetzen lassen.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen9 Die Interessen der Familien sind uns als Grüne für die Weiterentwicklung guter Ganztagsschulen sehr wichtig. Wir sollten uns gemeinsam dafür stark ma- chen, dass sich weitere Schulen auf den Weg zu ge- bundenen Ganztagsschulen begeben und Ganztags- schulen werden. Dann können die Vorteile der ganz- tägigen Beschulung konsequent genutzt werden. Wir müssen zukünftig überlegen, in welchen Stadt- teilen von Bremen und Bremerhaven weitere Ganz- tagsschulen eingeführt werden sollen, da bestehen- de Lücken gefüllt werden sollten und um eine wohn- ortnahe Versorgung von Ganztagsschulangeboten sicherzustellen. Wir alle sollten gemeinsam daran arbeiten, mehr Bildungsgerechtigkeit herzustellen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Das sind wir vor allem den Kindern hier im Land Bre- men, die von diesen Risikofaktoren betroffen sind und unter Armut aufwachsen, schuldig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)
Sie haben dargestellt, dass Sie die gebundene Ganztagsschule favorisieren. Mich interessiert, wie Sie das in Einklang damit bringen, dass die Wahlfreiheit hergestellt wird. Das habe ich nicht verstanden. Das ist aus meiner Sicht ein Widerspruch in sich. Können Sie das erläutern?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Kollegen haben vorhin auch noch einmal dargestellt, dass die Schulen in Bremen mit dem Schulgesetz 2009 grundlegend verändert worden sind, und durch die Zusammenführung der verschiedenen Schulformen in die Oberschule und die Reduzierung auf eine Zweizügigkeit ist das System grundsätzlich durchlässiger geworden. Schülerinnen und Schüler an den Oberschulen können hier alle Abschlüsse machen und müssen dies nicht bereits mit dem Wechsel von Klasse 4 in Klasse 5 festlegen, und das ist aus unserer Sicht ein Gewinn.
Das generelle Verfahren der Versetzung beziehungsweise Nichtversetzung ist von den Leistungsbildern abhängig, die wiederum nicht im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes und damit im Ermessen Bremens liegen, sondern das Ergebnis der Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz und somit bundesweit verbindlich sind. Frau Vogt hat vorhin in ihrer Rede auf die Ungerechtigkeiten Bezug genommen, die, wie sie begründet hat, auch der Akzeptanz der Oberschulen schaden könnten. Vielleicht müsste man diese Problematik, die von Ihnen aufgezeigt worden ist, auf der Kultusministerkonferenz
noch einmal diskutieren, ob das mit dem Notendurchschnitt so fortgeführt werden oder ob man das ändern kann.
Ich möchte aber bei dieser Diskussion jetzt nicht auf die Aspekte, die andere hier schon dargestellt haben, eingehen. Bei dieser Diskussion ist mir noch einmal wichtig, und das spielt überhaupt keine Rolle in Ihrer Anfrage, Frau Vogt, dass neben den Gymnasien, an denen man das Abitur im Land Bremen machen kann, auch die berufsbildenden Schulen eine große Bedeutung haben, denn auch dort kann man das Abitur oder das Fachabitur machen, was natürlich auch die Möglichkeit zum Besuch einer Universität oder Fachhochschule eröffnet. Ich möchte hier auch noch einmal betonen, im Bundesvergleich gehören wir in Bezug auf die beruflichen Schulen zu den Besten, das wird auch bundesweit so wahrgenommen, aber sehr selten erwähnt, und deswegen, finde ich, muss man das auch in dieser Debatte sagen, weil mir auch bei ganz vielen Gesprächen und Besuchen in berufsbildenden Schulen mitgeteilt worden ist, dass die Schülerinnen und Schüler leider nicht immer so beraten werden, dass sie auch die Möglichkeit haben, in den berufsbildenden Schulen das Abitur zu machen. Ich denke, da dürfen die Berufsschulen nicht in ihrer Arbeit ausgebremst werden, denn sie sind auch ein wichtiger Bestandteil in der bremischen Schullandschaft, und man muss sie aus meiner Sicht noch mehr unterstützen.
Zum Schluss möchte ich erwähnen, so wünschenswert es tatsächlich ist, dass so viele Schülerinnen und Schüler das Abitur schaffen, so gut ist es auch, wenn sie über eine erfolgreiche berufliche Ausbildung verfügen und im Anschluss eine Anstellung finden. Wir benötigen viele Möglichkeiten und Angebote für den Zugang zur Arbeitswelt, die sich auch an den Unterschieden der Kinder und Jugendlichen orientieren und ihnen auch im Laufe ihrer Schulkarriere immer wieder Möglichkeiten eröffnen, sich zu verändern und neue, anspruchsvollere Ziele zu erreichen. Aus unserer Sicht leisten die Oberschulen, die Gymnasien, aber auch die beruflichen Schulen in Bremen eine gute Arbeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich möchte auf das Bezug nehmen, was Frau Piontkowski eben versucht hat, deutlich zu machen, und mich kurz dem Opferschutzgedanken widmen, bevor ich auf die Änderungsanträge der Fraktionen der LINKEN und der CDU vertieft eingehe.
Frau Peters-Rehwinkel hat vorhin bereits gesagt, dass der Rechtsausschuss eine Anhörung durchgeführt und Referenten eingeladen hat, damit diese dem Ausschuss Hinweise zu der Frage geben, ob der Entwurf, der vorgelegt worden ist, gut ist oder nicht. Von den meisten erfolgte eine sehr große Zustimmung. Ich bedanke mich für die Anregungen, die wir von den Referenten erhalten haben. Frau Peters-Rehwinkel hat bereits darauf hingewiesen, dass man im Protokoll über diese Anhörung nachlesen kann, was die einzelnen Referenten gesagt haben.
Aus dem Protokoll kann man auch ersehen – Frau Piontkowski hat es soeben gesagt; ich möchte es noch einmal betonen –, dass es bei diesem Gesetz nicht in erster Linie um die Opfer geht; mit ihm werden vielmehr die Rechte der Gefangenen diskutiert, und es geht nur am Rande um die Opfer. Das müssen Sie wissen, meine Damen und Herren. Aufgrund des Hinweises von Herrn Hinners haben wir nach der Anhörung festgestellt, dass wir den Weißen Ring nicht um eine Stellungnahme gebeten hatten. Der Weiße Ring hat seine Stellungnahme nun nachträglich abgegeben. Einige Anregungen haben wir in den Entwurf eingepflegt.
Ich möchte auf einige Punkte, die in dieser Anhörung kritisch diskutiert worden sind, eingehen.
DIE LINKE fordert in ihrem Änderungsantrag, die Zehnjahresfrist im Hinblick auf die Langzeitausgänge auf fünf Jahre zu verkürzen. Das haben einige we
nige Referenten auch in der Anhörung vorgeschlagen. Ich möchte noch einmal begründen, warum wir dies als Koalition nicht aufgenommen haben.
Frau Piontkowski hat richtigerweise dargestellt, dass das bestehende Strafvollzugsgesetz eine starre Zehnjahresregelung vorsieht. Sie begehrt in ihrem Änderungsantrag, dass wir bei dieser starren Regelung bleiben, und DIE LINKE ist dafür, wie gesagt, dass wir heruntergehen auf fünf Jahre. Wir haben uns aber mit unserem Koalitionspartner auf einen Kompromiss verständigt, der aus meiner Sicht die bundesgesetzliche Regelung optimiert. Dabei haben uns auch einige Referenten gute Hinweise gegeben. In der Regel soll eine solche erstmalige Gewährung eines Langzeitausgangs erst nach Ablauf von zehn Jahren in Betracht kommen wie bisher. Es gibt aber auch atypische Ausnahmefälle, das wissen wir alle, denen muss die Möglichkeit gegeben werden, dass dieser Einzelfall näher betrachtet und genauer geprüft wird, ob dem Gefangenen tatsächlich vor Ablauf von zehn Jahren schon Langzeitausgänge gewährt werden können.
Dies kann auch ein Anreiz für die Gefangenen sein, so wurde uns von den Referenten gesagt, am Vollzugsziel besonders intensiv mitzuwirken. Es wurde ja auch von Ihnen, Frau Piontkowski, gesagt, dass es uns wichtig ist, die Gefangenen zu resozialisieren und in die Gesellschaft zu integrieren. Deswegen soll es bei dieser Zehn-Jahres-Frist bleiben, aber es soll auch möglich sein, weiterhin individuelle Einzelfallprüfungen vorzunehmen.
Das war ein ganz strittiger Punkt, der dort diskutiert worden ist. Ich möchte auch noch auf einen anderen Bereich eingehen, und zwar auf die Arbeitspflicht, die der Musterentwurf so nicht vorsah. Unserer Auffassung nach ist die Arbeitspflicht aber für die Resozialisierung total wichtig, weil die Gefangenen dadurch natürlich auch wichtige Kompetenzen erwerben, und das fördert auch die Resozialisierung. Die Gefangenen können natürlich mit dem verdienten Geld zum Beispiel ihre Schulden abbauen, was ja auch sehr wichtig ist.
Aus diesen Gründen teilen wir die Auffassung der LINKEN nicht, dass es keine generelle Arbeitspflicht geben soll, wie sie es mit ihrem Antrag begehren. Die Argumente, die ich eben genannt habe, sprechen unserer Ansicht nach ganz eindeutig für die Wichtigkeit der Arbeit für die Gefangenen.
Auch aus diesem Grund werden wir dem Antrag der LINKEN nicht zustimmen.
DIE LINKE begehrt in ihrem Antrag weiterhin, dass sich die Gesamtdauer bei Besuchen von Kindern um
weitere drei Stunden erhöhen soll. Zutreffend ist, dass Gefangene natürlich Kontakte zu ihren Kindern und Familienangehörigen haben und diese auch gefördert werden müssen. Diese Auffassung teilen wir auch. Wir haben aber in dieser Anhörung von dem Leiter der Justizvollzugsanstalt in Bremen gehört, dass manchmal bei Besuchen Kinder vorgeschoben werden und sich die Gefangenen mit den Kindern überhaupt nicht beschäftigen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird ein Konzept erarbeitet, das die Gefangenen auch dazu befähigen wird, mit ihren Kindern bei solchen Besuchszeiten besser umzugehen. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass in der Anstalt diese Trainingsmaßnahmen durchgeführt werden, weil auch der Leiter noch einmal deutlich gemacht hat, dass wir uns schon bisher nicht an die Besuchszeiten halten, die wir im Gesetz geregelt haben, sondern darüber hinausgehen, und das möchten wir auch weiterhin fördern. Insgesamt wurde dieser Gesetzesentwurf sehr gelobt, und ich bin froh, dass auch Frau Piontkowski in ihrem Änderungsantrag Dinge aufgeschrieben hat – dazu kann sie ja gleich vielleicht auch Stellung nehmen –, die wir schon als Koalition übernommen haben wie zum Beispiel, dass Schreiben der Gefangenen an Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Aufsichtsbehörde nicht überwacht werden sollen. Wir haben auch nach der Stellungnahme vom WEISSEN RING Ihren Vorschlag zu Paragraf 40, „Für Lockerungen sind die nach den Umständen des Einzelfalls erforderlichen Weisungen zu erteilen. Bei der Ausgestaltung der Lockerungen ist auch den berechtigten Belangen der Opfer Rechnung zu tragen“, übernommen, und deswegen habe ich, ehrlich gesagt, nicht verstanden, warum Sie den noch einmal in Ihrem Antrag ausgeführt haben. Vielleicht sollte er noch wichtiger klingen, als er auf den ersten Blick erscheint. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Mir ist zu dem letzten Beitrag noch eine Sache aus der Anhörung in Erinnerung geblieben. Wir hatten dort einen Referenten, der uns dargestellt hat, dass es in Nordrhein-Westfalen ein Modellprojekt gegeben hat, um zu entkräften, dass die Gefangenen eben nicht arbeiten sollen. Er hat noch einmal ganz deutlich gesagt, dass dieses Modellprojekt empirisch begleitet und festgestellt worden ist, dass die Gefangenen, denen in der Haftanstalt tatsächlich berufliche Qualifikationen und Arbeit ermöglicht worden sind, später viel seltener rückfällig geworden sind als Gefangene, die gar nichts gemacht haben. Ich möchte darauf noch einmal kurz eingehen, weil vorhin so der Eindruck entstanden ist, in der JVA würde kaum etwas für die Gefangenen getan. Ich habe mir dort die Schule angeschaut, in die Schüler wirklich regelmäßig gehen. interjection: (Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Was können die denn da machen? Hauptschul- abschluss?)
Frau Piontkowski, wir haben hier in der Bürgerschaft schon einmal eine Große Anfrage der Grünen zu dieser Thematik ausführlich diskutiert. Wir haben auch im Haushalt einen Betrag dafür beschlossen, damit das ausgeweitet wird. Wir können natürlich darüber diskutieren, und darüber haben wir auch in der letzten Woche im Rechtsausschuss diskutiert, wie man sich noch verbessern kann, aber sich hierhin zu stellen und so zu tun, als ob die JVA in vielen Bereichen nicht arbeitet, finde ich nicht fair. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Staatsrat Stauch, mich würde neben den Fortbildungsveranstaltungen interessieren, viele Häftlinge christlichen Glaubens haben die Möglichkeit zu einem Priester zu gehen, ob es nicht auch eine Möglichkeit sein kann, zum Beispiel vielen jungen Häftlingen, die muslimischen Glaubens sind, auch in der Justizvollzugsanstalt die Möglichkeit zu geben, zu Imamen, von denen man eine gute Einschätzung hat, zu gehen, damit eine Radikalisierung in der Justizvollzugsanstalt nicht stattfindet? Gibt es eine solche Zusammenarbeit, gibt es Imame, an die sich solche Häftlinge wenden können?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir fordern mit unserem Antrag die Entwicklung eines gemeinsamen Rahmenbildungsplans für Kinder von null bis zehn Jahren. Mit einem gemeinsamen Rahmenbildungsplan werden Kindergarten und Grundschule schrittweise enger verzahnt, um eine möglichst optimale und nachhaltige Förderung der Kinder von null bis zehn Jahren zu erreichen. Das ist uns Grünen besonders wichtig.
Im Land Bremen gibt es für den Elementarbereich und den Grundschulbereich bisher zwei Rahmenbildungspläne, die die Ziele der Arbeit im Kindergarten einerseits und in der Grundschule andererseits festlegen. Kindergarten und Grundschule haben unterschiedliche Aufträge und Schwerpunkte, dennoch ist es wichtig, dass gemeinsame Leitlinien erkennbar sind, sodass es beim Übergang nicht zu Brüchen in der Entwicklung der Kinder kommt. Dazu haben wir Grünen Anfang des Jahres einen großen Fachtag veranstaltet, an dem sehr viele Fachleute aus den Schulen teilgenommen haben.
Frau Schmidtke meldet sich die ganze Zeit!
Ich wollte nur behilflich sein!
Ich möchte noch einmal auf unseren Fachtag zurückkommen, den wir Anfang dieses Jahres veranstaltet haben und an dem sehr viele Fachleute, Experten, Erzieher, Lehrkräfte und viele andere teilgenommen haben. Ein Ergebnis dieses Fachtags war, alle Fachleute waren sich einig, dass eine engere Verzahnung von Kindergarten und Grundschule für die Kinder wichtig ist und ihre Bildungschancen erhöht. Ein gemeinsamer Rahmenbildungsplan, den es auch schon in anderen Bundesländern gibt, kann dabei eine sehr wichtige Aufgabe erfüllen. Das Ziel ist, dass jedes Kind beim Übergang von der Kita in die Grundschule dort abgeholt werden soll, wo es steht. Deswegen muss die Förderung über Institutsgrenzen hinweg stärker aufeinander abgestimmt werden.
Die zentrale Aufgabe eines solchen Rahmenbildungsplans ist, die Aufgaben im Kindergarten und in der Grundschule zu benennen und darüber hinaus konkrete Aussagen über bestimmte Bereiche zu treffen, wie die Gestaltung des Übergangs zwischen beiden Institutionen, die inklusive Beschulung, Fragen der Armutsprävention, die Elternarbeit, die Sprachförderung und so weiter. Kita und Grundschule legen mit der Vermittlung wichtiger Kompetenzen das Fundament für eine erfolgreiche Entwicklung der Kinder.
Ein gelungener Übergang erhöht die Bildungschancen der Kinder und trägt damit auch zur Armutsbekämpfung bei. Ich würde mich wirklich sehr darüber freuen, wenn Sie alle heute mit Ihren Stimmen unseren Antrag auch unterstützen würden! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir
fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat heute grundsätzlich
den 2008 gemeinsam zwischen den Landesvorsitzen den der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU abgeschlossenen und für zehn Jahre vereinbarten „Bremer Konsens zur Schulentwicklung“?
Zweitens: Mit welchem Verfahren und in welchem
Zeitrahmen plant er die darin für 2016 vereinbarte Bilanzierung des Erreichten vorzunehmen und die Schulentwicklung im Land Bremen vor dem Hinter grund der Vereinbarungen im Rahmen des Konsenses zu evaluieren?
Sehr
geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf einiges vom dem eingehen, was Sie gesagt haben, Herr Dr. vom Bruch! Ich kann für meine Fraktion erklären, dass wir sehr frühzeitig mit der Landesarbeitsgemeinschaft in Gespräche eingetreten sind. Wir haben sie in unsere Fraktions büros eingeladen, wir haben daneben nicht nur die Vertreter eingeladen und mit ihnen gesprochen, wir haben sogar Schüler in unsere Arbeitskreise eingela den und mit ihnen diese Problematik erörtert, sodass ich zurückweisen möchte, dass wir mit niemandem Gespräche geführt hätten!
Ich möchte bei der Bewertung des Privatschul
gesetzes auf einige Punkte eingehen! Zum ersten Punkt! Sie haben vorhin von Wertschätzung gespro chen, dass wir zwar in dem Gesetz aufgenommen hätten, dass die Schulen in freier Trägerschaft eine Ergänzung darstellen, das aber auch gelebt werden müsse und Sie es nicht so richtig fänden, dass das nur im Gesetz steht. Das wurde von den Beteiligten, wenn man sich das Beteiligungsverfahren anschaut, in ihren Stellungnahmen als sehr positiv hervorge hoben, und das fand ich sehr gut, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen!
Für unsere Fraktion kann ich sagen, dass die Schu
len in freier Trägerschaft nicht nur eine Ergänzung zu den öffentlichen Schulen, sondern aus unserer Sicht eine Bereicherung für die Bildungslandschaft sind,
sie sind auch Impulsgeber für die pädagogische Entwicklung.
Ich glaube, in diesem Haus ist es unstrittig, dass
wir uns in einer Haushaltsnotlagesituation befin den, das haben wir gestern auch sehr ausführlich diskutiert. Unstrittig hat sich Herr Röwekamp hier hingestellt und dargestellt, wir würden ja an gar keinem Punkt sparen.
Das ist wieder einmal ein Beispiel dafür: Entweder
möchten Sie jeden Tag Geld ausgeben, oder Sie wol len nur sparen. Ich kann es verstehen, wenn Eltern, Lehrer und Schüler auf die Straße gehen, weil sie selbst betroffen sind und sagen, dass sie das nicht mittragen möchten.
Wir haben aufgrund unserer Haushaltslage wirklich
versucht, mit Augenmaß zu schauen, was wir bei der Haushaltslage machen können, und wir haben uns deswegen dafür entschieden, dass an den Grund schulen überhaupt nichts gekürzt wird,
wir haben uns dafür entschieden, dass die Ober schulen mehr Geld bekommen. Es ist zwar richtig, was Herr Dr. vom Bruch gesagt hat, dass tatsächlich eine Kürzung bei der gymnasialen Oberstufe statt findet, aber das ist auch nur eine Anpassung zu den Ist-Personalausgaben zu den öffentlichen Schulen.
Ich bitte Sie darum, mir zuzuhören!
Bei
der Tobias-Schule, der einzigen Förderschule, die ich persönlich schon vor einigen Jahren besucht habe, ist es so, dass Sie auch damit einverstanden waren, weil der Status quo erhalten bleibt. Ich finde, das alles muss bei dieser Diskussion berücksichtigt werden.
Wenn man wirklich einmal bundesweit vergleicht,
und wir werden – und das haben wir gestern auch noch einmal ganz deutlich und ausführlich hier diskutiert – von anderen Bundesländern aufgrund unserer Haushaltslage beäugt, und wenn wir beäugt werden und andere Bundesländer teilweise viel weniger Geld für ihre Schulen in freier Trägerschaft ausgeben, dann kann es natürlich nicht sein, dass wir hier keine Einsparungen vornehmen, wie wir es auch teilweise in den öffentlichen Schulen getan haben, meine Damen und Herren!
Ich bitte, Folgendes zu berücksichtigen: In der
letzten Woche hat es eine Haushaltssperre gege ben, darüber haben wir gestern auch ausführlich diskutiert, und ein Grund neben vielen anderen dafür war, dass die Kosten für die Schulen in freier Trägerschaft steigen werden, nämlich um circa zwei Millionen Euro jährlich. Das bitte ich Sie auch bei dieser ganzen Diskussion zu berücksichtigen, meine Damen und Herren!
Ich habe die Gespräche mit den Beteiligten, mit
den Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft als sehr positiv empfunden.
Ich habe zwar vernommen, dass sie sich mit der
Kürzung in Höhe von 2 Prozent bei der gymnasialen Oberstufe einverstanden erklärt hätten, wenn wir die Übergangsregelung von fünf Jahren nicht auf drei Jahre gekürzt hätten, aber mit den anderen Dingen, die ich eben erwähnt habe, waren sie zufrieden und einverstanden.
Zum Einzigen, was auch kein Geld kostet, da
gebe ich Ihnen recht, kann ich für meine Fraktion sagen, wir haben keine Probleme damit, die Schu len in freier Trägerschaft auch so zu benennen, das wird auch in anderen Bundesländern so gehand habt, diese Begriffe werden in Kommentaren auch synonym verwandt. Ich erkläre für meine Fraktion: Wir haben damit überhaupt keine Probleme, und deswegen benutze ich auch immer diese Begriffe, meine Damen und Herren.
Ich bitte Sie, bei dieser Diskussion zu unterschei
den, denn wenn man mit den Bürgern spricht, ha ben sie das Gefühl, dass wir hier in den Schulen in freier Trägerschaft wirklich in den Grundschulen, Oberschulen, an der Tobias-Schule alles gekürzt haben, aber das stimmt nicht! Da hat es, wie gesagt, keine Kürzungen, sondern sogar eine Erhöhung bei der Oberschule gegeben, und das, obwohl wir ein Haushaltsnotlageland sind.
Ich bitte noch einmal, sich in Erinnerung zu ru
fen: Herr Dr. vom Bruch, Sie haben, glaube ich, im vergangenen Jahr eine ganz gute Anfrage in das Parlament eingereicht,
in der noch einmal ganz deutlich schriftlich darge legt worden ist, wie im Land Bremen die Kosten für Schulen in freier Trägerschaft in den letzten elf Jahren gestiegen sind, und zwar von 16 Millionen Euro auf jetzt 25 Millionen Euro, Tendenz steigend, meine Damen und Herren!
Zum Schluss möchte ich auch etwas zu den Schü
lern sagen, die heute hier sind: Wir haben sehr viel mit Schülern gesprochen, und es fällt Abgeordne ten, auch der rot-grünen Koalition, nicht leicht, bei bestimmten Dingen, gerade im Bildungsbereich, Kürzungen vorzunehmen. Ich bitte Sie aber zu be rücksichtigen, dass wir ein Haushaltsnotlageland sind und alles daransetzen müssen, eine gute Bil dungspolitik für unsere Kinder heute zu machen, dass wir aber gleichzeitig die Verantwortung, die wir zukünftigen Generationen gegenüber haben, auch wahrnehmen müssen. Das bitte ich Sie bei den ganzen Diskussionen zu berücksichtigen! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Auf welchem konkreten Stand befinden sich die Planungen des Senats bezüglich der Einführung eines verbindlichen Qualitätsmanagements an jeder Schule in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens: Welche Schwerpunkte muss ein solches Qualitätsmanagement an Schulen aus Sicht des Senats haben?
Drittens: Inwieweit und zu wann plant der Senat, auch Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, die Qualität des Unterrichts und das Schulklima an ihrer Schule zu bewerten?
Wir wissen alle, dass die Qualität an Schulen ein zentraler Schlüssel dafür ist, Kinder und Jugendliche zu fördern und zu unterstützten werden, damit sie eine gute Schullaufbahn absolvieren. Sie haben eben auch auf die beruflichen Schulen mit dem Projekt Q2E und auch auf die allgemeinbildenden Schulen Bezug genommen. Teilen Sie die Auffassung, dass weitere konkrete Schritte und Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Qualität an den allgemeinbildenden Schulen noch zu verbessern?
Eine weitere Frage bitte noch! Gibt es bei einigen auch Misstrauen bezüglich dieser Feedbackkultur, gerade auch wenn Schüler die Lehrer bewerten sollen und so weiter? Das ist ja eine Chance, um die Qualität zu verbessern, darauf haben Sie Bezug genommen, Frau Senatorin! Sie haben als Beispiel eine Schule genannt, an der es gut funktioniert. Mich würde interessieren, ob das an jeder Schule geschieht.
Wir fragen den Senat:
Erstens: An wie vielen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven ist es derzeit für die Schülerinnen und Schüler möglich, im Rahmen der Ganztags- beziehungsweise bei Halbtagsschulen optional ein Mittagessen zu bekommen, und an wie vielen Schulen besteht dieses Angebot bisher nicht?
Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat mittelfristig für eine sukzessive Erweiterung des Mittagessenangebots in Bremen und Bremerhaven, und wie bewertet der Senat einen solchen Schritt grundsätzlich?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Zunächst einmal möchte ich betonen, dass die Schulen in freier Trägerschaft die Schullandschaft durch ihre besonderen Profile und Schwerpunkte bereichern. Deshalb war uns auch wichtig, dass dies in das Gesetz aufgenommen wird, da die Schulen in freier Trägerschaft das öffentliche Schulsystem durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts ergänzen. Es war uns als Koalition wichtig, weil es vorher nicht im Gesetz stand, dass das aufgenommen wird.
Es ist aus unserer Sicht gut, dass es diese Schulen gibt und sie auch in der äußeren Struktur und in ihren Zielen den öffentlichen Schulen entsprechen müssen. Wichtig ist aber auch, dass sie eigene Wege bei ihren Bildungs- und Erziehungsinhalten gehen können. Dadurch wird die Bildungslandschaft auch bunter, das ist uns Grünen besonders wichtig.
Die nun geplanten Änderungen des Privatschulgesetzes sind nötig, weil die hier im Schulgesetz 2009 vorgenommenen Veränderungen auch für die Schulen in freier Trägerschaft angepasst werden müssen, darauf haben meine Kollegen ja auch eben Bezug genommen. Wir begrüßen es auch, dass nun die Schulen in freier Trägerschaft, wie die öffentlichen Schulen, verbindlich den Auftrag bekommen, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Das ist ja auch nicht zuletzt aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention der Auftrag für alle Schulen im Land Bremen.
Kontrovers wurden in den letzten Wochen diese geplanten Veränderungen in der Stadt und im Land diskutiert. Das ist auch verständlich, da es ja auch um die Senkung des Zuschussvolumens um zwei Prozent geht – Herr Dr. vom Bruch hat ja auch die Zahlen genannt –, es geht um eine Summe von 500 000 Euro. Meine Damen und Herren, dabei muss man aber berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine Anpassung der Schulstruktur an das öffentliche Schulwesen und -system handelt und es hierfür eine längere Übergangsfrist für die Schulen in freier Trägerschaft gibt, damit sie das auch richtig und gut umsetzen können.
Die Zuschüsse für Privatschüler sollen zukünftig an die Personalausgaben der öffentlichen Schulen angelehnt werden. Dabei war es uns als Koalition wichtig, dass es gerade im Bereich der Grundschulen – die genauen Zahlen hat Herr Güngör eben erwähnt – auf keinen Fall zu Kürzungen kommt, weil dort die entscheidenden Weichen für die weitere Bildungsbiografie der Kinder gestellt werden.
Das heißt, dass hier der Zuschuss auf der bisherigen Höhe bleibt.
Für die Oberschulen – das hat Herr Güngör auch noch einmal ausgeführt – steigen die Zuschüsse, das bitte ich auch noch einmal zur Kenntnis zu nehmen. Zutreffend ist, dass es Kürzungen in der gymnasialen Oberstufe geben wird, weil die Zuschüsse dort bisher über denen der Zuschüsse für die öffentlichen Schulen lagen. Das geht aus den Unterlagen ja auch hervor, und das haben wir auch sehr ausführlich in der Bildungsdeputation besprochen.
Die einzige Förderschule, nämlich die Tobias-Schule, erhält die Zuschüsse wie bisher, es bleibt beim Status quo, es wird überhaupt nicht zu irgendwelchen Änderungen dort kommen, das bitte ich in dieser kontroversen Diskussion auch einmal zur Kenntnis zu nehmen!
Im Bundesvergleich steht das Land Bremen nach der Novellierung des Privatschulgesetzes im Mittelfeld. Sie kennen ja auch die Stellungnahmen der Schulen in freier Trägerschaft, in denen einige auch
dies zur Kenntnis genommen und gesagt haben, es ist allseits bekannt, dass sich das Land Bremen in einer Haushaltsnotlage befindet und man das nachvollziehen kann. Das bitte ich bei der Bewertung dieses Gesetzes und bei den ganzen Diskussionen zu berücksichtigen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich bin ja immer ein Fan davon, dass man, wenn man etwas in seiner Rede erklärt, das auch immer schön mit Fakten belegt, nachdem ich eben
den Vorwurf von Herrn Dr. Korol hörte, mit dem, was ich behauptet habe, dass wir in Bremen im Mittelfeld stehen, nicht richtig zu liegen.
Dankenswerterweise hat Herr Dr. vom Bruch am 4. Juni 2013 hier eine Kleine Anfrage gestellt, und die Antwort des Senats kann man nachlesen. Da steht zum Beispiel auf die Frage, wie sich staatliche Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft in den übrigen 15 Bundesländern darstellen, eine Tabelle. Diese Tabelle ist leicht verständlich. Wenn man sich andere Bundesländer anschaut, ich nehme einmal den Betrag, der hier jetzt in Rede steht, nämlich 3 135 Euro für die Grundschulen, und nenne ihnen Länder, in denen es eben nicht so ist, zum Beispiel in RheinlandPfalz, dort beträgt der Zuschuss nur 2 488 Euro und in Sachsen 2 745 Euro, und es gibt auch noch andere Länder, die die Grundschulen nicht so ausstatten wie wir.
Soeben ist ja auf die Inklusion eingegangen worden. Wir haben uns als Koalition darauf verständigt, den Zuschuss bei den Grundschulen auf jeden Fall beizubehalten, weil die Zielvereinbarung ist, dass sich alle Schulen zu inklusiven Schulen weiterentwickeln, und sogar bei den Oberschulen die Zuschüsse zu erhöhen, um die Inklusion auch umzusetzen.
Herr Dr. vom Bruch, Sie nennen die Schule an der Fritz-Gansberg-Straße und die Tobias-Schule. Das ist ein gewaltiger Unterschied!
Ich habe beide Schulen besucht, aber ich teile – lassen Sie mich bitte ausreden, weil wir vielleicht gar nicht auseinander liegen – die Auffassung, dass man sich vielleicht in den nächsten Jahren noch genauer anschauen muss, wie sich die Inklusion sowohl an den staatlichen Schulen als auch an den Schulen in freier Trägerschaft entwickelt. Das geht auch aus den Unterlagen hervor, die wir in der Deputation von der Senatorin bekommen haben.
Herr Güngör hat ja eben auch noch einmal darauf Bezug genommen, weil ja von vielen jetzt in dieser kontroversen Diskussion eine Gefahr heraufbeschworen wird: Meine Damen und Herren, ich bitte darum, dass diese Diskussion versachlicht wird! Wenn man sich diese Antwort anschaut, die ich auch heute sehr hilfreich für die Diskussion fand, dann erkennt man auch anhand der Fakten, dass sich seit dem Jahr 2003 mit 16,93 Millionen Euro Ausgaben in einer Lage, in
der jetzt im Grundgesetz die Schuldenbremse verankert ist und wir Haushaltsnotlageland sind, dieses Volumen extrem auf 25 Millionen Euro ausgeweitet hat. Da kann man nicht davon reden, finde ich, dass wir als Koalition hier nichts für die Schulen in freier Trägerschaft tun.
Ich glaube, es ist jetzt auch ein bisschen deutlicher geworden, dass man die Grundschulen und Oberschulen gut ausstattet, es leider an den gymnasialen Oberstufen zu Erhöhungen kommt, aber die Tobias-Schule auch noch einmal den Status quo erhält. Ich bitte darum, dies bei dieser kontroversen Diskussion, die geführt wird, auch in den Blick zu nehmen! – Ich bedanke mich noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Im Februar dieses Jahres haben wir Grünen einen Fachtag zum Thema „Brücken bauen: Kindergarten und Grundschule enger verzahnen!“ durchgeführt, bei dem wir mit Experten darüber dis
kutiert haben, welches die entscheidenden zukünftigen Aufgaben sind, um die Kinder von Anfang an intensiv zu unterstützen und zu fördern.
Herr Professor Dr. Fthenakis, der von uns als Experte eingeladen war, hat auf dem Fachtag deutlich gemacht, dass die Elternarbeit und damit der Beitrag des Elternhauses zur schulischen Leistung der Kinder stärker als bisher in den Fokus und in den Blick genommen werden sollte, da dies nach der PISADebatte in der öffentlichen Diskussion aus dem Blick geraten ist. Er hat dargestellt, dass sich ein Kind, das einen wertschätzenden Umgang zwischen den Eltern und den Fachkräften in der Kita und in der Schule wahrnimmt, wenn diese sich gemeinsam um sein Wohlergehen und seine Bildung bemühen, sicher und unterstützt fühlt.
Die Kinder profitieren durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern, Erziehern und Lehrkräften in ihrer ganzen Persönlichkeit und in ihrer Bildungsbiografie.
Eine intensive Beziehung zwischen diesen Sozialisationsinstanzen gilt in der Bildungsforschung als positiv für die Entwicklung von Kindern. Dadurch werden die Bildungschancen aller Kinder erhöht, und soziale Ungleichheit kann verringert werden. Das ist uns Grünen besonders wichtig, meine Damen und Herren!
Wir Grünen haben diese Große Anfrage eingereicht, um uns einen Gesamtüberblick auch in den Städten Bremen und Bremerhaven zu verschaffen. Aus der Antwort auf die Große Anfrage geht hervor, dass der Senat auch die Auffassung vertritt, dass die Zusammenarbeit mit Eltern für eine kontinuierliche Bildung und Betreuung von Kindern im Elementarbereich eine zentrale Rolle spielt, eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig ist und der Erziehungsauftrag für die Kinder gemeinsam mit den Eltern gestaltet werden sollte. Hier teile ich die Einschätzung des Senats, denn eine gute Zusammenarbeit von Elternhaus, Kindergarten und Grundschule kann Nachteile einzelner Kinder aufgrund ungünstiger sozialer Bedingungen deutlich verringern und ist somit auch Armutsprävention, meine Damen und Herren.
Vielen Eltern liegt sehr viel am Lern- und Schulerfolg ihrer Kinder, und sie möchten auch ihre Kinder gern unterstützen, scheitern aber oft daran, weil sie entweder das Wissen nicht haben oder es selbst nicht können. Eltern können aber durch eine gute Elternarbeit Bildungsprozesse viel besser verstehen und
begleiten lernen. Sie können dadurch auch die komplexen Bildungsprozesse besser verstehen und sich mit ihren Fähigkeiten auch einbringen, diese erweitern und dadurch auch ihre Kinder auf jeden Fall stärken.
Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass es in Bremen und Bremerhaven sehr viele Maßnahmen, Programme und Projekte hinsichtlich der Elternarbeit gibt, zum Beispiel QUIMS, Qualität in multikulturellen Stadtteilen und Schulen, in Huchting, Gröpelingen und Blumenthal, wobei besonders Eltern aus bildungsfernen Milieus und mit Migrationshintergrund in den Fokus genommen werden. Die Quartierbildungszentren an den Grundschulen Robinsbalje, Fischerhuder Straße und in Blockdiek bieten auch niedrigschwellige Angebote für alle Eltern. Für Bremerhaven, das geht aus der Antwort des Senats hervor, ist hervorzuheben, dass die Willkommensbesuche, die stadtweit durchgeführt werden, auf sehr positive Resonanz gestoßen sind.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass es sehr viele Projekte, Maßnahmen und Programme im Land Bremen gibt. Dennoch bin ich der Auffassung, dass wir uns nicht zurücklehnen dürfen, sondern diesen Bereich stärker in den Fokus rücken sollten, um den Kindern gerade in den ersten Lebensjahren, in denen die entscheidenden Weichen gestellt werden, Lebenschancen zu eröffnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche zeitlichen Planungen verfolgt der Senat, einen neuen und aktualisierten Entwicklungsplan Inklusion aufzulegen, der – ausgehend vom bisher Erreichten – Orientierungshilfen bietet und die nächsten Ziele zur Weiterentwicklung benennt?
Zweitens: Welche Ziele und weiteren Schritte sind aus Sicht des Senats bei einer Neuauflage des Entwicklungsplans Inklusion dabei als leitend und zentral anzusehen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es wird bei diesem Thema schnell deutlich, dass es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt und die Schulen nicht alles allein leisten können, vor allem im Bereich des Cybermobbings.
Wichtig ist, dass Mobbing in Schulen möglichst keinen Raum findet. Das heißt in einem ersten Schritt, dass es zentrale Aufgabe der Schulen ist, die Werte der sozialen Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit zu vermitteln. Wichtig ist es, dass in der Schule eine Kultur herrscht, wo nicht weggesehen wird und wo man sich gegen Diskriminierung wendet und Unterdrückung abwehrt.
Die Schulen haben in ihrem Schulprogramm Leitbilder und Ziele für das gemeinsame Miteinander definiert, sodass Konflikte früher erkannt und nachhaltig bearbeitet werden können. Diese Programme sind aber auch immer nur so gut, wie sie auch umgesetzt und mit Leben gefüllt werden.
Mobbing ist ein wichtiges Thema an den Schulen. Die Übergänge sind fließend. Mobbing zu erkennen, setzt einen aufmerksamen Blick und vertrauenswürdiges Umgehen mit den Schülerinnen und Schülern voraus. Man spricht von Mobbing, wenn einzelne Schülerinnen und Schüler regelmäßig über einen längeren Zeitraum ausgegrenzt, gedemütigt, ausgelacht, schlechtgemacht und geschlagen werden.
Wichtig ist, dass bei der Lösung dieses Problems alle relevanten Personen einbezogen werden, nämlich die Klassenkameraden, die Eltern und das Kollegium. In schweren Fällen ist es sogar gut, wenn die ReBUZ auch dort unterstützen können.
Klar muss auch sein, dass die Schulen dies nicht alles allein leisten können; denn dass dies ein grundsätzliches Problem ist – das habe ich eben bereits gesagt –, zeigt auch das sogenannte Cybermobbing. Diese beiden Formen des Mobbings lassen sich nicht voneinander trennen, und damit wird der Einflussbereich der Schule durch die Form des Mobbings räumlich und zeitlich außerhalb der Schule komplizierter und geringer.
Cybermobbing tritt in der Regel ergänzend zum Mobbing auf. Das Problem bei Cybermobbing ist die mögliche Anonymität der Täter. Aus Sicht der Grünen ist es gut, dass es bereits zahlreiche Hilfsangebote hier im Land Bremen gibt, so nutzen Schulen und Lehrkräfte die Angebote des LIS. Des Weiteren gibt es viele Unterrichtsmaterialien und Broschüren, um sich selbst im Umgang mit diesem Thema zu sensibilisieren und gleichzeitig auch die Schülerinnen und Schüler im richtigen Umgang beim Erkennen und Unterbinden von Formen des Mobbings zu unterstützen. Bei meinen zahlreichen Schulbesuchen – das haben Sie eben auch gesagt, Frau Vogt – ist dies ein häufiges Thema, und es wird deutlich, dass viele Schulen in diesem Bereich sehr sensibilisiert sind, auch wenn es sich um eine große Herausforderung für die Schulen handelt. Es gibt Vertrauenslehrer und Sozialpädagogen, aber auch die Streitschlichter und Mobbingscouts haben unter den Schülerinnen und Schülern eine wichtige Funktion, so wurde uns von den Schülerinnen und Schülern berichtet.
Aus Sicht der Grünen ist es wichtig, dass alle Gruppen in den Schulen für dieses Thema sensibilisiert werden und niemand wegsieht, und das heißt unter anderem, ein offenes Ohr zu haben, um schon frühzeitig gegenzusteuern. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Eine gute Schule ist gleichzeitig eine gesunde Schule, eine gesunde und eine gute Schule haben somit große Schnittmengen.
Eine gesunde Schule ist eine Schule, in die man gern geht, und in der die Mehrzahl der Lehrer und Lehrerinnen im Lande Bremen ihren Beruf gern ausübt und sich auch mit ihm identifiziert. Gleichzeitig klagen aber auch viele darüber, dass sie hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt seien. Neuere Untersuchungen belegen, dass sich Lehrkräfte, die gut und gesund mit ihrem Beruf umgehen, besonders gut und angemessen ihren Schülern gegenüber verhalten und dabei einen hohen Bildungserfolg erzielen. Wer kraftlos und ausgelaugt ist, kann für die Schülerinnen und Schüler schwerlich ein guter Partner bei der Persönlichkeitsentwicklung sein.
Die Gesundheit ist die Basis für einen guten Unterricht. Deshalb ist das Gesundheitsmanagement eine ganz wesentliche Führungsaufgabe. Wichtig für Lehrerinnen- und Lehrergesundheit sind Fragen der Partizipation und der eigenen Gestaltungsmöglichkeit, Fragen der Führung und der Arbeit im Team, Zeit- und Raumfragen sowie die Bedeutung einer richtigen Führung und die Steuerung in der jeweiligen Einzelschule. Die Wissenschaft benennt verschiedene strukturelle Belastungsfaktoren für Gefährdungen am Arbeitsplatz Schule, von denen ich einige wiedergeben möchte:
Eine Lehrkraft wird nie fertig mit ihrer Arbeit. Ein beträchtlicher Teil der Arbeit wird zu Hause geleis
tet, sodass die Distanz zu schulischen Problemen fehlt. Die Erwartungen an Lehrer sind heutzutage sehr hoch, und es gibt wenige positive Rückmeldungen zum Erfolg des Lehrerhandelns. Die gesellschaftlichen und bildungspolitischen Veränderungen wirken sich auch auf die Arbeit aus, sodass einige unter den beruflichen Belastungen leiden und dem erhöhten Risiko des Ausbrennens ausgesetzt sind.
Zur Lehrergesundheit haben wir vor eineinhalb Jahren eine Veranstaltung durchgeführt. Ein zentrales Ergebnis war, dass im Gegensatz zu sogenannten Stressoren, wie zum Beispiel ungenügende Anerkennung und Feedback, keine klare Trennung von Arbeit und Freizeit, das Erleben sozialer Unterstützung und ein positives Klima in der Schule, der Zusammenhalt im Kollegium und die Unterstützung durch die Schulleitung wichtige Aspekte sind, um die Lehrergesundheit zu erhalten. Das möchte ich hier betonen, weil man immer über Zeiten spricht, aber diese Dinge, die ich eben genannt habe, wie das Feedback und der Zusammenhalt im Kollegenteam und auch die Partizipation sehr wichtige Aspekte sind, um die Lehrergesundheit zu erhalten, meine Damen und Herren!
Wir haben das an einer anderen Stelle zu einer Großen Anfrage bezüglich Erkrankungen von Lehrern diskutiert. Dort haben wir festgestellt, dass es bei Langzeiterkrankten meistens so ist, dass gerade auch sehr viele ältere Kollegen lang krank sind, und das beruht auf Fehlentscheidungen aus einer Zeit, in der die CDU mitregiert hat. Deswegen ist es wichtig, meine Damen und Herren, dass man darauf achtet, eine ausgewogene Durchmischung bei der Altersstruktur der Kolleginnen zu haben. Die Frage von flexibleren Arbeitszeitmodellen ist dabei auch wichtig.
Ich möchte aber auch zum Schluss betonen, dass in der Öffentlichkeit die Anforderungen an Lehrer oft unterschätzt und kaum anerkannt werden. Deshalb appelliere ich an Sie alle: Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, dies zu verbessern! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat das Modell, das in der Bremer Grundschule am Buntentorsteinweg mit fünf Kindergärten gemeinsam bereits seit vier Jahren umgesetzt wird, bei dem es zweimal im Jahr möglich ist, Kinder einzuschulen?
Zweitens: Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht des Senats vorliegen beziehungsweise geschaffen werden, damit das zweimalige Einschulen auch an anderen Grundschulstandorten möglich wird?
Drittens: Gibt es weitere Grundschulen in Bremen und/oder Bremerhaven, die in einem gemeinsamen Verbund mit Kindergärten Interesse daran geäußert haben, zweimal im Jahr einschulen zu können, beziehungsweise liegen hierfür bereits Anfragen vor?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Urteile vertieft eingehen, die Sie hier ja richtigerweise, Frau Piontkowski, dargelegt haben. Sie haben das rechtliche Problem aus meiner Sicht ausführlich dargestellt, und auch meine anderen Vorredner haben aufgezeigt, dass es eine Strafbarkeitslücke gibt. Ihr Antrag geht aus unserer Sicht – und das hat Frau Böschen eben auch gesagt – in die richtige Richtung, aber nicht so, wie Sie es vorgeschlagen haben. Sie haben sich aber auch damit einverstanden erklärt, dass wir das ausführlicher im Rechtsausschuss diskutieren können, weil Sie wissen, dass es jetzt nicht nur einen Antrag der CDU hier im Land Bremen gibt, sondern auch andere Landtage beschäftigen sich schon länger mit dieser Thematik.
Das Problem war, Sie waren auch vorher auf Bundesebene – es handelt sich ja um ein Bundesgesetz – an der Bundesregierung beteiligt. Leider war es nicht durchsetzbar, diese Gesetzesänderung wegen der Ansicht der Bundesjustizministerin umzusetzen. Erfreulich ist, dass Sie im Koalitionsvertrag – das möchte ich schon positiv erwähnen – mit der SPD vereinbart haben, diese Strafbarkeitslücke auf jeden Fall zu schließen. Ich freue mich, dass wir hier alle einer Auffassung sind, dass hier auf jeden Fall Handlungsbedarf besteht, und ich freue mich auch auf die inhaltlichen Diskussionen, die wir im Rechtsausschuss führen werden, weil es ja auch andere Vorschläge gibt.
Ich glaube, dass wir sowohl die bundesweite Diskussion als auch die Vorschläge, die von der Bundesregierung kommen, kritisch begleiten sollten, und sollte es noch Bedarf geben, von uns aus initiativ zu werden, würde ich mich freuen, wenn wir dann eine
gemeinsame Bundesratsinitiative von Bremen aus initiieren können. Ich bedanke mich, dass Sie sich auch damit einverstanden erklären, dass wir den Antrag an den Rechtsausschuss überweisen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Bei sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung von Kindern sprechen wir von schrecklichen Verbrechen an Kindern, deren Folgen für diese tiefe Verletzungen der Seele und des Körpers bedeuten. Beim Kampf gegen sexuellen Missbrauch und gegen Kinderpornografie haben Sie uns an Ihrer Seite. Ich glaube, das gilt für alle Fraktionen hier in diesem Saal, meine Damen und Herren.
Ich möchte deutlich betonen, dass wir alle Anstrengungen unterstützen, die helfen, Kinder umfassend und wirksam vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Meine Kolleginnen haben ausführlich auf die Debatte, die derzeit in Deutschland geführt wird, Bezug genommen. Ich finde, dass der Antrag in die richtige Richtung zielt. Die EU-Richtlinie – darauf haben Sie, Frau Piontkowski, richtigerweise Bezug genommen, – hätte bis Ende letzten Jahres umgesetzt werden müssen. Die CDU war in der letzten Regierung. Unter dieser Regierung ist es leider bisher nicht umgesetzt worden. Ich finde es trotzdem gut, dass Sie es aufgenommen haben. Auch Punkt 2, dass der Schriftenbegriff erweitert werden muss, teile ich.
Allerdings möchte ich sagen, dass wir Ihren Antrag aus den Gründen, die Frau Grotheer hier eben erwähnt hat, nicht nur überweisen müssen, sondern ihn eigentlich sogar ablehnen müssten, weil Sie in Punkt 1 zum Beispiel fordern, dass geeignete Regelungen geschaffen werden sollen, aber selber keine eigenen Vorschläge machen. Wie die Ausnahmen geregelt werden sollen – das sagen Sie selber, und das haben Sie auch gegenüber der Presse gesagt –, können Sie nicht sagen, dafür sei es zu früh.
Deswegen finde ich es ganz gut, Frau Piontkowski, dass Sie selber gesagt haben, Sie können damit leben, wenn wir das im Rechtsausschuss ausführlich und intensiv diskutieren. Das geht nicht im Hauruckverfahren. Sie haben selber gesagt, dass es eine Grauzone gibt. Das muss man ganz genau betrachten. Lassen Sie uns ausführlich darüber im Rechtsausschuss diskutieren, natürlich auch mit Blick auf die bundesweite Diskussion. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für die Überweisung.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass Bremen sich an dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm beteiligt, für das die EU ab dem Schuljahr 2014/2015 Deutschland 19,7 Millionen Euro zur Verfügung stellt und an dem bereits acht Bundesländer teilnehmen?
Zweitens: Welche finanziellen Mittel müsste Bremen vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Reduzierung des Eigenanteils an den Kosten von bisher 50 Prozent auf 25 Prozent aufbringen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Auf welchem Stand befinden sich die konkreten Planungen bei der Umsetzung der Einführung von schulersetzenden Maßnahmen entsprechend Paragraf 55 Abs. 4 BremSchulG für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung durch die Regionalen Beratungsund Unterstützungszentren in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens: Ab welchem Zeitpunkt können Schülerinnen und Schüler in Bremen und Bremerhaven von der Fachaufsicht zur Erfüllung ihrer Schulpflicht einem ReBUZ zeitlich befristet zugewiesen werden?
Drittens: In welchem Umfang sind die zusätzlichen 20 Lehrerstellen, die für die Umsetzung zusätzlich im Haushalt 2014 in den Personalhaushalt eingestellt wurden, bereits besetzt, beziehungsweise wann werden diese Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeit aufnehmen können?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus Sicht der Grünen ist es wichtig, sich mit den gesellschaftlichen Veränderungen, die mit den Möglichkeiten bei der Nutzung von Informationsportalen, sozialen Netzwerken und vieler weiterer Funktionen im Internet verbunden sind, auseinanderzusetzen, nach den damit verbundenen Risiken und Chancen zu fragen und zu diskutieren, inwieweit dies auch die Arbeit an Kindergärten, Schulen, Hochschulen und so weiter verändert. Die Schule ist hierbei ein ganz wichtiger Bereich, denn die Kinder und Jugendlichen wachsen in der Regel schon sehr früh mit den neuen Medien auf und haben frühzeitig bereits Zugang zum Internet und verfügen über Smartphones und kommunizieren mit Freunden über soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter.
Die grüne Fraktion hat zum Thema Nutzung von Tablet-PCs, wie dem I-Pad, in der Schule schon eine interessante Veranstaltung durchgeführt, in der Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer über ihren Unterricht berichteten, in dem die Nutzung von Tablet-PCs von zentraler Bedeutung war. Dabei haben wir auch über die Frage diskutiert, mit welchen Gefahren, Risiken und Belastungen diese Nutzung verbunden ist. Auch hier wurde deutlich, meine Damen und Herren, dass immer das pädagogische Konzept entscheidend ist und es bei dem Einsatz von elektronischen Medien vor allem darum gehen muss: Wie komme ich gezielt an Informationen, die ich für mein jeweiliges Thema in der Schule brauche?
Bei unserer Großen Anfrage, über die wir heute diskutieren wollen, geht es um die Frage der Mög
lichkeiten der Nutzung von WLAN an den Schulen. Diese drahtlosen Internetnetzwerke werden bereits an vielen Schulen genutzt und sind Teil des Unterrichts. Sowohl in den Schulen als auch in den Elternhäusern wird intensiv über die Frage eines geeigneten Einsatzes des WLANs und entsprechender Endgeräte diskutiert. Dabei spielen medienpädagogische, wirtschaftliche, soziale und inhaltliche Faktoren eine Rolle. Es geht heute um die Frage, inwieweit drahtlose Zugangspunkte, sogenannte Access Points, heute kabelgenutzte Datensätze ersetzen können und welche Vorteile dies bietet, und die Frage, in welchem Umfang und in welcher Form die nötigen Endgeräte hierfür zur Verfügung gestellt werden können.
Aus der Antwort des Senats wird deutlich, dass Bremen und Bremerhaven hier durchaus unterschiedliche Wege gehen. Bremerhaven hat sich von einem festen Modell verabschiedet und stimmt über die Stadtbildstelle die Machbarkeit der jeweiligen Umsetzung schulindividuell mit den Schulen ab. So können Schulen in Bremerhaven ihren spezifischen Möglichkeiten entsprechend Access Points einrichten und sich einen gesicherten Zugang zum Internet verschaffen. Vielleicht wäre es auch sinnvoll, noch einmal genau zu überprüfen und zu schauen, was sich hiervon auf die Stadt Bremen übertragen lässt, was sich technisch umsetzen lässt und natürlich auch, mit welchem finanziellen Aufwand dies verbunden wäre. Das gilt es zu berücksichtigen.
Eine Flexibilisierung je nach Interesse und Anforderung der einzelnen Schulen scheint aus meiner Sicht aber reizvoll. Es ist aus meiner Sicht auch sehr begrüßenswert, dass sich Bremen mit dem Projekt „Mobiles Lernen 3 plus 2“ weitere wichtige Erkenntnisse und Informationen geschaffen hat, die dann auch in die Umsetzung eingeflossen sind. Inwieweit einzelne Elemente des Weges, den Bremerhaven gegangen ist, nicht auch auf die Stadt Bremen übertragbar wären, wäre aus meiner Sicht eine Frage, die man weiter und intensiv verfolgen und diskutieren sollte.
Aus meiner Sicht ist eine sofortige flächendeckende Umsetzung im Land Bremen nicht notwendig. Das wäre auch mit sehr hohen Kosten verbunden. Schulindividuelle Lösungen sind aber sicher ein interessanter Weg für die Schulen, die sich bessere Möglichkeiten für ihren Schulstandort wünschen, hier zu einer Lösung zu kommen.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Senat mobile Endgeräte für die Arbeit an Schulen für sehr geeignet hält. Das begrüße ich sehr, denn der Einsatz dieser Geräte, die bereits bei den meisten Kindern und Jugendlichen zumindest aus der SEK I schon selbstverständlich zum Alltag gehören, bietet viele Chancen auch im Schulalltag. Natürlich muss dabei sichergestellt werden, dass alle Kinder und Jugendlichen an diesen Geräten an den Schulen arbeiten können, unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten.
Ich begrüße es sehr, dass das Land Bremen daran arbeitet, allen Schulen ab 2014 schrittweise eine gemeinsame und einheitliche Lernplattform zur Verfügung zu stellen. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass dann wiederum auch gezielt in der jeweiligen Schule zwischen den Lehrenden und den Schülern und so weiter gearbeitet und kommuniziert werden kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich möchte zunächst auf den Antrag eingehen.
Sie haben gesagt, Sie hätten es sehr begrüßt, wenn wir diesen Antrag heute hier beschlossen hätten. Ich hätte es auch begrüßt, aber, liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU-Fraktion, dieser Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungsreif, weil die SPD-Mitglieder noch nicht abgestimmt haben
und wir nicht genau wissen, ob diese Gelder tatsächlich fließen werden. Aus diesem Grund haben wir als Koalition uns dafür ausgesprochen, diesen Antrag in die Fachdeputation für Bildung und dann in den Haushaltsausschuss zu überweisen, um dort intensiver diskutieren zu können.