Protokoll der Sitzung vom 07.06.2012

Ich eröffne die 22. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich neu eingestellte Nachwuchskräfte für die bremische Verwaltung und Teilnehmerinnen und Teilnehmer der dreijährigen Ausbildung zur beziehungsweise zum Justizfachangestellten.

Seien Sie alle ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, die Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 9.00 Uhr, entnehmen können. Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, sie nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um den Tagesordnungspunkt 54, Forschung an bremischen Hochschulen ausschließlich zu zivilen Zwecken, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/452.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Bericht des Senats zur Umwandlung der stillen Einlagen bei der Bremer Landesbank in Stammkapital

Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –

Satzung der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –

Konsortialvereinbarung der Träger der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –

Mitteilung des Senats vom 29. Mai 2012 (Neufassung der Drucksache 18/409 vom 8. Mai 2012) (Drucksache 18/428)

Wir verbinden hiermit:

Bericht des Senats zum Verkauf von Anteilen an der Bremer Landesbank durch das Land Bremen an die Stadtgemeinde Bremen

Mitteilung des Senats vom 5. Juni 2012 (Drucksache 18/440)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Lehren, die Europa aus der Banken- und Finanzkrise zu ziehen versucht, gehören Vorschriften zur Bilanzierung, das Ausweisen von Risiken und auch eine bessere Absicherung der Banken durch Eigenkapital. Diese Vorschriften sind auch als Basel III bekannt. So soll verhindert werden, dass in Zukunft noch einmal hoch riskante Spekulationsgeschäfte ganze Staaten an die Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit bringen. Diese stärkere Bankenkontrolle – europaweit und national – wird vom Senat ausdrücklich unterstützt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Seit circa 1,5 Jahren zeichnet sich ab, dass stille Einlagen bei Banken, wie Bremen sie im Wert von 480 Millionen Euro in der Bremer Landesbank stecken hat, sukzessive nicht mehr zum sogenannten harten Kernkapital gerechnet werden. Zunächst konnten wir davon ausgehen, dass die Bremer Landesbank bis 2020 Zeit hat, eine höhere Kernkapitalquote von angestrebten sieben Prozent ohne stille Einlagen zu erreichen, und ohne zusätzliches Geld der beiden Träger Nord/ LB und Freie Hansestadt Bremen zurechtkommen kann.

Im Sommer 2011 wurde allerdings deutlich, dass die europäischen Vorschriften über die geltenden deutschen hinausgehen werden und die verschärften Eigenkapitalausstattungsvorschriften auch deutlich vorher in Kraft treten werden. Da sowohl die Existenz von Landesbanken als auch die Möglichkeit stiller Einlagen, die mit besonderen Rechten versehen sind, in anderen europäischen Ländern eher unüblich sind, wurde auf die deutschen Besonderheiten bei der Ausgestaltung des europäischen Rechts relativ wenig Rücksicht genommen. Das Ergebnis ist nun, dass europaweit für sogenannte systemrelevante Banken, also Großbanken mit einer bestimmten Bilanzsumme, im Laufe des Jahres 2012 neun Prozent harte Kernkapitalquote gezeigt werden muss. Das gilt für die Nord/LB.

Kleinere Banken unterliegen diesen Vorschriften zwar nicht, nach belastbaren Aussagen der deutschen Bankenaufsicht wird im nächsten Jahr aber auch die Bremer Landesbank sieben Prozent harte Kernkapitalquote ausweisen müssen. Auf jeden Fall wird der Markt sich an der Kapitalquote orientieren, und Banken, die da nicht so gut dastehen, müssen höhere Zinsen bezahlen und erleiden dadurch Wettbewerbsnachteile.

Die Bremer Landesbank ist eine erfolgreiche und angesehene Bank mit einem verlässlichen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Geschäftsmodell. Sie hat rund 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zahlt

Gewinnausschüttung an die Träger und bedient die stillen Einlagen. Die Bremer Landesbank hat die Finanzkrise gut überstanden trotz Verlusten zum Beispiel im Geschäft mit Island und anderen Ländern. Der Grund liegt in der Verwurzelung in der Region und der Verpflichtung gegenüber der regionalen Wirtschaft und einem guten Management, das keine Firmensitze in Steueroasen wollte und sich der alten und übergangsweise unmodernen Geschäftsidee verschrieben hat, nämlich nur Geschäfte zu machen, die man selbst auch versteht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die stillen Einlagen Bremens in der Bremer Landesbank im Wert von 480 Millionen Euro waren für Bremen viele Jahre ein ziemlich sicheres und einträgliches Geschäft. Bei 20 Millionen Euro Zinsen hatte Bremen Anspruch auf ungefähr 27 Millionen Euro, wobei die Differenz zwischen der Bremer Verkehrsgesellschaft und der Bremer Aufbau-Bank für Wirtschaftsförderung als Verlustausgleich aufgeteilt wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir ist es auch an dieser Stelle wichtig, deutlich zu machen, dass die Bitte des Senats an die Bremische Bürgerschaft, der Wandlung der stillen Einlagen in eine offene Beteiligung zuzustimmen, keinen anderen Grund hat als die geänderten aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Im Herbst 2011 hat sich der niedersächsische Finanzminister Möllring an den Senat gewandt mit der Bitte, durch eine Wandlung der stillen Einlagen der Bremer Landesbank dazu beizutragen, dass die Muttergesellschaft Nord/LB eine harte Kernkapitalquote von neun Prozent ausweisen kann.

Der Senat hat im Januar 2012 beschlossen, diesen Vorschlag ergebnisoffen zu prüfen und unter Hinzuziehung bankenrechtlichen Sachverstands die Möglichkeiten, Chancen und Risiken zu überprüfen. Eine Arbeitsgruppe der Staatsräte Dr. Heseler, Dr. Joachim, Lühr und Strehl hat die Steuerung übernommen, sich in eine neue Rechtsmaterie eingearbeitet und das dahinterstehende sehr komplexe Vorhaben in handhabund entscheidbare Einzelteile zerlegt. Ihnen und Frau Dr. Beckmann-Petey von der Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye gilt mein besonderer Dank, das war in jeder Hinsicht eine große Herausforderung.

(Beifall)

Ich bitte Sie, den Dank dieses Hauses auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben, die dabei den ganzen Hintergrund bewältigt haben. Aus meiner Sicht ist es zum Glück so, dass es nicht so oft vorkommt, dass man fast eine halbe Milliarde Euro bewegen muss.

Im Verlauf der Beratungen wurde deutlich, dass die Handlungsvariante, einfach weiter die stillen Ein

lagen zu halten und auf Vertragserfüllung, also den 27 Millionen Euro zu beharren, nicht sinnvoll ist. Die Bankenaufsicht kann unter den neuen Bedingungen jederzeit bei aus ihrer Sicht zu geringer Kapitalausstattung der Nord/LB oder der Bremer Landesbank die Gewinnausschüttung untersagen. Auch die Möglichkeit der vorzeitigen oder fristgerechten Kündigung unserer stillen Einlagen musste als unrealistisch verworfen werden, weil die dazu erforderliche Genehmigung der Bankenaufsicht gar nicht erteilt worden wäre. Als Anteilseigner mit 7,5 Prozent – so wie wir das bisher waren – gibt es auch keinerlei Grund, in irgendeiner Weise auf Bremer Belange besondere Rücksicht zu nehmen.

Deshalb hat sich der Senat zur Wahrung der Bremer Interessen entschieden, die Wandlung der stillen Einlagen vorzuschlagen. Eine neue oder zusätzliche Kreditaufnahme ist damit nicht verbunden, und es wird auch keine Probleme mit dem Stabilitätsrat geben. Allerdings steigen die ausgewiesenen Schulden des Bremer Haushalts um 230 Millionen Euro an – leider –, da das bisherige Darlehen von der Bremer Aufbau-Bank aufgenommen worden war. Ein Wertgutachten ermittelte einen Unternehmenswert für die Bremer Landesbank in der Höhe von 809 Millionen Euro, woraus bei einem geschätzten und noch nicht endgültig feststehenden Abschlag, der von der EU vorgenommen wird und der sich zugunsten Bremens auswirkt, eine Höhe des Bremer Anteils von mindestens 41,2 Prozent resultiert.

Bei den Verhandlungen mit der Nord/LB und dem Land Niedersachsen hatte für Bremen das Problem des unternehmerischen Risikos durch die Wandlung der stillen Einlagen einen hohen Stellenwert. Falls die Bremer Landesbank ein schlechtes Jahr hat – oder mehrere –, besteht die Gefahr, dass keine oder eine zu geringe Gewinnausschüttung uns ein Problem im Haushalt beschert, das bis zu 27 Millionen Euro im Jahr betragen kann.

Wir mussten leider akzeptieren, dass eine Bevorzugung Bremens bei der Gewinnausschüttung nicht erlaubt ist, Niedersachsen auch nicht dazu zu bewegen war, Garantien aus dem Landeshaushalt zu gewähren und die schon ausgehandelte Verfahrensweise, wie man nämlich vorgehen kann im Fall, dass die Bremer Landesbank – –. Das ist nicht absehbar, das will ich hier auch noch einmal sagen, aber für den Fall, dass die Bremer Landsbank nicht in voller Höhe zahlen kann, gab es schon eine mit den anderen Trägern ausgehandelte Verfahrensweise, die leider auf die Kritik der Bankenaufsicht gestoßen ist, weshalb wir nicht daran festhalten können. Auch wenn die Risiken bei Nichtwandlung der stillen Einlagen nicht geringer sind und die Prognosen der langfristigen Planung der Bremer Landesbank gut sind, so sage ich es hier ganz deutlich: In Zukunft sind die Zahlungen an Bremen vom unternehmerischen Erfolg der Bremer Landesbank abhängig. Das heißt aber auch, dass

in guten Jahren ein höherer Betrag vereinnahmt werden könnte.

Bei anderen Verhandlungszielen konnte Bremen mehr Erfolge vorweisen. Unser Anteil wird mindestens 41,2 Prozent betragen. Wichtige Unternehmensentscheidungen können nicht gegen Bremen fallen, das gilt auch und insbesondere für die Berufung beziehungsweise Entlassung von Mitgliedern des Vorstands, und Bremen erhält die Möglichkeit, seine Anteile an der Bremer Landesbank im Falle eines Verkaufswunsches auch an private Dritte und nicht nur öffentlich-rechtliche Institute wie zum Beispiel Sparkassen zu verkaufen. Es ist für uns sehr wichtig, dass wir im Hintegrund diese Sicherheit haben. Ich kann es Ihnen vielleicht noch einmal sagen: Für die Sparkasse war es ein sehr großer Schritt zuzugestehen, dass wir am Ende den öffentlich-rechtlichen Raum verlassen können, wenn alle Stricke reißen, um einen guten Marktpreis zu bekommen. Die Nord/LB und der Niedersächsische Sparkassenverband wandeln ihre stillen Einlagen ebenfalls, jedenfalls haben sie das angekündigt. Bremen stehen in Zukunft vier Aufsichtsratsmandate zu.

Mir ist bewusst, dass nicht jedes Detail des Verhandlungsergebnisses auf Begeisterung stößt, ich bin aber der Meinung, dass ein für Bremen vorteilhaftes Gesamtergebnis erzielt wurde. Insbesondere wird Bremen befähigt, die Interessen des Standortes zu wahren, und ein „Durchregieren“ des Mehrheitsgesellschafters, nämlich der Nord/LB, ist nicht möglich. Wir haben uns entschieden, die gesamten Bremer Anteile an der Landesbank an die Bremer Verkehrsgesellschaft zu geben. Das hat vor allem steuerliche Gründe. Die Einnahmen mindern den Verlustausgleich aus dem Haushalt an die BVG, Mehreinnahmen kommen selbstverständlich dem Haushalt, zugute. Die Bremer Aufbau-Bank bekommt einen Ausgleich für die entgangene Gewinnausschüttung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beschlussfassung heute steht unter dem Vorbehalt, dass die beihilferechtliche Prüfung der EU keine Probleme sieht, wir rechnen auch nicht damit, aber endgültig ist es noch nicht entschieden. Außerdem werde ich Sie bitten, den unterschriebenen Staatsvertrag mit Niedersachsen hier in der Bremischen Bürgerschaft in einer der nächsten Sitzungen zu beschließen. Ein diesbezüglicher Kabinettsbeschluss in Niedersachen liegt vor.

Wenn wir jetzt noch einmal nach vorn sehen und mit der neuen Situation umgehen wollen, dann wird sehr deutlich: Es gibt Chancen und Risiken, Chancen auf verbesserte Mitgestaltung, Stärkung der Landesbank am Standort Bremen, Gewinne und Teilhabe an einer Wertsteigerung des Unternehmens, Risiken, die vor allem in einer nicht befriedigenden Ertragslage liegen, die dann zu einem Ausschüttungsverbot durch die Bankenaufsicht führen könnte. Deshalb ist es für Bremen, Senat und Parlament besonders wichtig, Probleme frühzeitig zu erkennen. Wir werden die

drei großen und wertvollen und Ertrag bringenden Beteiligungen Bremens, nämlich die Bremer Landesbank, die BLG Logistics Group und die GEWOBA in unsere Quartalsberichte für den Haushalts- und Finanzausschuss mit aufnehmen, damit Sie dort auch berichtet bekommen, was gerade so passiert. Da lasse ich mich auch von bankenrechtlichen Geheimhaltungsvorschriften nicht abschrecken.

Ich habe gehört, dass alle Fraktionen dem Vorschlag des Senats zustimmen werden. Dafür, falls es denn so sein sollte, bedanke ich mich ausdrücklich auch bei der Opposition. Es wäre ja leicht zu sagen, dass man damit nichts zu tun haben möchte. Dass Bremen dabei zusammensteht, finde ich, ist ein gutes Ende für die Arbeit des letzten halben Jahres. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bankenkrise hat seit 2008 ein durchgängiges Charakteristikum: Diejenigen, die die Suppe auslöffeln müssen, sind regelmäßig nicht die, die sie eingebrockt haben. Das gilt ein gutes Stück weit auch für die Frage, die wir heute beantworten müssen. Die erbetene Umwandlung von stillen Einlagen hat ihre Gründe nicht hier in Bremen, und sie hat sie insbesondere nicht darin, dass die Bremer Landesbank Probleme hätte und es Kapitalmaßnahmen bedürfe, um ihr zu helfen. Daher hat sich natürlich auch sehr stark die Frage gestellt, ob wir einer solchen Umwandlung, einem solchen Umwandlungswunsch Hannovers überhaupt zustimmen sollen, denn ein Wechsel von einer festverzinslichen Einlage hin zu einer Beteiligung und einer geschäftsabhängigen Dividende bedeutet auf jeden Fall einen Zuwachs an Risiken. Wir kommen darum nicht herum.

Schaut man sich aber die Rahmenbedingungen an, dann wird man sehr schnell feststellen, dass ein Festhalten an dem bisherigen Status quo nicht mit weniger Risiken verbunden wäre, möglicherweise sogar mit mehr, auf jeden Fall mit schwer kalkulierbaren Risiken. Wenn Bremen eine Umwandlung verweigern und die Nord/LB dadurch die geforderten neun Prozent an hartem Eigenkapital nicht erreichen würde, dann hätten nicht nur die Nord/LB und Niedersachsen, sondern auch Bremen und die Bremer Landesbank ein ernstes Problem, denn wir würden dann nur am Katzentisch sitzen. Wenn die Aufsichtsbehörden und vor allem der Restrukturierungsfonds eingreifen würden, dann bestände absehbar die Gefahr, dass über das weitere Schicksal der Bremer Landesbank über unseren Kopf hinweg entschieden würde. Wir

wären bestenfalls Bittsteller und auf jeden Fall keine Mitentscheider. Ein Problem hätten wir aber auch dann, wenn wir uns weigern würden und es der Nord/LB irgendwie dann doch aus eigener Kraft gelingen würde, die neun Prozent an gefordertem harten Eigenkapital selbst darzustellen, denn Verweigerung einer Hilfe in einer solchen existenziell wichtigen Frage würde in Hannover so schnell nicht vergessen werden. Die Erinnerung daran würde die Partnerschaft bei der Bremer Landesbank auf Jahre hinaus schwer belasten, und angesichts der jetzigen Kräfteverhältnisse wäre abzusehen, wem das schaden würde, nämlich der Bremer Landesbank und auch dem Bremer Standort. Man muss zudem aber auch Folgendes sehen: Stille Einlagen, wie wir sie im Moment haben, sind ein Auslaufmodell. Diese Einlagen werden in den nächsten Jahren nach und nach ihre jetzige „Quasi-Eigenkapital-Qualität“ verlieren, möglicherweise sogar schneller, als das im Moment absehbar ist. Das bedeutet aber für Bremen, dass die jetzige Form der Quasi-Beteiligung nach und nach auf jeden Fall ihre Geschäftsgrundlage verlieren wird. Das bedeutet für die Zukunft, dass wir entweder dann doch umwandeln oder irgendwann unseren Einfluss auf die Bremer Landesbank verlieren würden. Wenn wir doch umwandeln müssten, dann müssten wir sehen, dass wir in ein paar Jahren mit Sicherheit nicht in einer ähnlich starken oder sogar noch stärkeren Position sind im Vergleich zu heute, in der Niedersachsen und die Nord/LB auf uns zugehen müssen. Wenn es zu weiteren Fusionen im Landesbankensektor kommt – und sie werden kommen –, dann würde unser Verhandlungspartner möglicherweise nicht mehr in Hannover sitzen, sondern in Frankfurt. Dass das für uns nicht besser wäre, kann jeder leicht nachvollziehen. Wenn man diese drei Punkte zusammennimmt, dann wird recht schnell klar: Es gibt eigentlich grundsätzlich keine sinnvolle Alternative zur Umwandlung der stillen Einlage. Es gibt auf jeden Fall keine Alternative, die mit weniger Risiken verbunden wäre. Wenn man sich einer Veränderung nicht verweigern kann, dann muss man dafür sorgen, dass die damit verbundenen Risiken möglichst gering bleiben oder die sich damit auch eröffnenden Chancen genutzt werden. Schaut man sich in dieser Hinsicht das Ergebnis der Verhandlungen an, dann ist festzustellen: Die Resultate dieser Verhandlungen sind nicht optimal in dem Sinne, dass all unsere Wünsche erfüllt worden wären. Wenn man sich aber nüchtern anschaut, was machbar war und was realistisch ist, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass die Verhandlungen in ihren Resultaten ein sehr gutes Ergebnis sind.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der erste und wichtigste Punkt! Der Einfluss Bremens auf die Bremer Landesbank, wird nicht nur ge

sichert, sondern deutlich gestärkt. Frau Bürgermeisterin Linnert hat das schon gesagt, dass gegen die Stimmen Bremens in der Trägerversammlung künftig keine Entscheidungen von grundlegender Bedeutung gefällt werden können. Das gilt aber im Prinzip auch für den Aufsichtsrat, der neben den grundlegenden Entscheidungen noch sehr viel näher am Tagesgeschäft ist. In diesem Aufsichtsrat wird Bremen zwar auf den ersten Blick lediglich vier von den zwölf Aufsichtsratsmandaten der Kapitaleignerseite stellen, aber darunter ist erstens auch der Vorsitz, und zweitens muss man sehen, dass es neben diesen zwölf Kapitaleignermandaten noch sechs Aufsichtsratsmandate der Arbeitnehmerseite gibt. Man kann deshalb davon ausgehen, wenn es um grundlegend wichtige Interessen des Standorts Bremen geht, dann werden wir in diesem Aufsichtsrat eher die Mehrheit haben als in der Minderheit sein.