Karoline Linnert
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Herr Präsident, meine
sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein schöner Anlass, zu dem ich hier sprechen darf, wir verbessern nämlich unser Bremisches Informationsfreiheitsgesetz, das schon sehr gut war und mit dem Bremen eine Pionierrolle eingenommen hatte. Wir verbessern es jetzt noch einmal, nachdem wir die Erfahrungen ausgewertet haben. Allen, die dazu beigetragen haben, gilt mein herzlicher Dank!
Es geht um die ganz große Linie, wenn man damit
einmal anfangen darf, nämlich das Land Bremen das sich sehr viel Mühe gibt, persönliche Daten zu schützen, den Bürgerinnen und Bürgern beim Schutz ihrer persönlichen Daten zu helfen und gerade auch junge Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass die allgemeine Entblößungswut, die offensichtlich eine moderne Gesellschaft begleitet, vielleicht auch ihre Schattenseiten hat.
Das ist die eine Seite, dass wir dort sehr viel ver bessern wollen.
Gleichzeitig soll – und das ist das heutige Thema
staatliches Handeln allumfassend transparent wer den, auch und insbesondere weil Sie als Haushalts gesetzgeber in der besonderen Verpflichtung sind, das auch gesetzlich zu regeln, Sie müssen darüber Auskunft erhalten, wie die Öffentlichkeit damit dann automatisch auch. Transparenz ist also eine klare Priorität eines modernen Staates und des am tierenden Senats, und das auch voller Überzeugung. Bremen ist immer noch ziemlich gut, und wir wollen jetzt unseren ersten Platz auch gern verteidigen und behalten. In Bremen sind mittlerweile 32 500 Dokumente veröffentlicht, in Hamburg sind es nur knapp 30 000. Hamburg wird uns jetzt überholen, weil es viel größer ist, aber wir können auf das, was wir bisher erreicht haben, schon auch ganz stolz sein.
Ein Teil der Transparenzlinie des Senats ist, dass
wir das neue Transparenzportal veröffentlicht ha ben, eine bunte Reihe veröffentlichen und hoffen, dass die Menschen sich dann dort schon irgendwie zurechtfinden. Das ist veraltet, wir müssen als Senat sicherstellen, dass man die Dinge leicht auffinden kann und die Suchmaschinen funktionieren.
Wenn Sie Lust haben, öffnen Sie einmal mit Ih
rem iPad transparenz.bremen.de, dann können Sie sehen, wofür sich die Menschen so interessieren, und das ist auch wirklich sehr interessant! Unter der Rubrik „Die fünf interessantesten Inhalte der letzten zwei Wochen“ heißt es: Eröffnung der neuen Recycling-Station in Blumenthal, Eissporthalle soll Notunterkunft für wenige Wochen werden, Infos zum Schwerbehindertenausweis am 23. April 2015, Schulen treffen Unternehmen im Projekt MINT FOR ING, Einstiegsqualifikation für Flüchtlinge.
Die fünf am häufigsten aufgerufenen Inhalte der
letzten zwei Wochen sind Karteninhalte von GeoIn formation – ich bin fest davon überzeugt, dass das sowieso der Renner sein wird, sie werden ja auch vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sehr liebevoll aufbereitet –, die „nette Toilette“, Bevölkerung nach Altersgruppen und Wohndauer, durchschnittliches Alter der Bevölkerung, Bevölkerung nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppen. Das können Sie alles sehr einfach dort finden.
Wir geben uns Tag für Tag Mühe, noch mehr
Informationen einzustellen und das Vollzugsdefizit, das wir auch einräumen müssen, weil es eben doch ein zusätzlicher Arbeitsaufwand ist, die Dinge ins Netz zu stellen, zu beheben. Das Gesetz ist wichtiger Rückenwind für uns, es jetzt auch wirklich immer und allumfassend zu machen. Es wird immer weiter wachsen und selbstverständlich in den Alltag einer Informationsgesellschaft hineinwirken.
Als Mitglied des Senats will ich ausdrücklich noch
einmal darauf aufmerksam machen, ich habe gesagt, das Gesetz ist eine Unterstützung für uns, aber dass es mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung einhergeht, ist offensichtlich. Wir machen das gern, zumal für uns alle auch die Hoffnung damit verbunden ist, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit und auch die Arbeit gegenüber dem Parlament und den Ausschüssen verbessern werden. Ich kündige hier an, wir werden Sie jetzt öfter, wenn wir Dinge gefragt werden, die man ganz leicht durch das Aufrufen des Transparenzportals finden kann – der Senat wird selbstverständlich die Auskunft nicht verweigern –, darauf hinweisen, welche Informationen dort schon leicht zugänglich sind und wie man sie nutzen kann, damit wir das auch zusammen üben, damit es nicht einfach just for fun oder für Freaks ist, sondern in den nächsten Jahren zu einem wesentlichen Bestandteil des normalen politischen Agierens werden könnte.
Ich will dann auf die Grenzen hinweisen, damit hier
keine Erwartungen geweckt werden, die wir nicht erfüllen können. Immer dann, wenn es um perso nenbezogene Daten geht – das ist hier schon gesagt worden –, wird der Senat keine Transparenz schaffen und nichts einstellen. Das gilt auch für Verträge mit Firmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung, da sind dann eben doch die Grenzen.
Der Senat wird auch keine Transparenz über lau
fende Entscheidungsprozesse herstellen, also wenn wir über das Ansgari-Quartier verhandeln oder über Investitionen in Baugebiete. Das sind Dinge, die in diesem Stadium nicht in die Öffentlichkeit gehören, und mir wäre wichtig, dass sie das immer übermit teln, weil es nämlich sonst zum Teil unerfüllbare Erwartungen weckt.
Bremen ist gut, und dieses Gesetz hilft uns, noch
besser zu werden. Dies ist eine klare Linie des Se nats, auf die wir auch zusammen stolz sein kön nen. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Interesse! Wahrscheinlich werden wir dann in der nächsten Legislaturperiode wieder zusammen auswerten, was wir zusammen geschafft haben, und ich verspreche, dass wir uns anstrengen werden. Die Botschaft, die Sie hier senden, ist angekommen, sie ist erwünscht und deckungsgleich mit der Philosophie des Senats. Den zusätzlichen Arbeitsaufwand werden wir schon bewältigen, ich möchte nur, dass er nicht außer Acht bleibt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senat sieht es als eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendpolitik, bei der Entwicklung von Angeboten in besonderer Weise an die Erfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen anzuknüpfen. Online zu sein ist für Jugendliche wichtiger Bestandteil des Alltagslebens. Aus dem Grund begrüßt der Senat die wachsende Anzahl von Onlineberatungsangeboten im Land Bremen, die wichtige Bestandteile einer flexiblen, niedrigschwelligen, nutzerorientierten Infrastruktur in der Beratungslandschaft darstellen.
Zu Frage 2: Der Senat begrüßt ausdrücklich die Ausbauaktivitäten der Träger im Bereich der Onlineberatungsangebote. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage kann er derzeit zusätzliche Haushaltsmittel leider nicht in dem Maße aufwenden, wie dies wünschenswert wäre. Er unterstützt die Träger aber bei der Einwerbung von Drittmitteln oder dem Einsatz von Eigenmitteln. – Soweit die Antwort des Senats!
Das geht gar nicht mehr. Es gibt nur noch den Weg nach vorn. Wir werden in den nächsten Jahren erleben, dass es für alle Angebote von Trägern – auch im Sportbereich, bei Soziales, in der Schuldnerberatung, bei Gesundheit – zum Standardangebot werden wird, dass man eine Internetplattform hat, an die man sich wenden kann, wo man Informationen über den Träger bekommt, sich schriftlich um Termine bemühen oder auch Fragen stellen kann. Das ist der Weg nach vorn. Dafür werden wir noch ein paar Jahre brauchen. Es ist mir auch klar, dass es vielleicht Einzelfälle geben wird, bei denen man das mit zusätzlichem Geld ausstatten muss. Aber die Zeit ändert sich, und es gibt kein zurück.
Soweit ich das verstanden habe, gibt es auch funktionierende Angebote beim „Mädchenhaus“ und bei „Schattenriss“ und bei einem Angebot für Jungen. Das wollen wir ganz bestimmt aufrechterhalten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vierte Fortschrittsbericht ist ein guter Anlass, sich hier über das leider etwas sperrige, aber trotzdem wichtige Thema zu verständigen. Für mich ist es auch ein Anreiz, wieder mit neuem Schwung und guten Vorsätzen in meinen Arbeitsalltag zu gehen, denn eines ist völlig klar: Beim Gender-Mainstreaming – –.
Beim 10. Mal noch nicht, Herr Hinners! Es ist völlig klar, dass Gender-Mainstreaming davon lebt, dass es Menschen gibt, Männer und Frauen, die den eigentlichen Gedanken dahinter nämlich, anzuerkennen, dass Männer und Frauen unterschiedlich sind, das scheinbar geschlechtsneutrale Wirken der Politik sehr wohl Wirkung zeigt, wir die Wirkung hervorziehen und kennenlernen wollen und darüber Rechenschaft abgeben, Teil des politischen Alltags sein muss. Insofern gibt es auch einen ganz wunderbaren Bruch zwischen der Genderprüfung, die dann in jeder Senatsvorlage und hoffentlich dann bald auch in jeder Deputationsvorlage steht, und der Frage, wie sich eigentlich der politische Alltag gestaltet.
Ich würde für mich in Anspruch nehmen, dass ich mir bei jeder Entscheidung, die ich treffe, Gedanken darüber mache, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Geschlechter hat, was es für die bremischen Finanzen bedeutet, was es für ökologische Fragen heißt oder ob es eher den armen oder eher den reichen Menschen nützt. Das sind für mich Standardfragen, aber die Dokumentation, das räume ich sehr wohl ein, kann besser werden.
Mein Lieblingsbeispiel: Ich sammle manchmal Stilblüten, und die schönste bei der Genderprüfung war, dass in der Beantwortung der Frage stand, sie hätte keine Auswirkungen auf das Verhältnis der Geschlechter. Ja, es kommt darauf an, würde ich einmal sagen! Wenn sie es ihm vorgelesen hat oder er es ihr, dann vielleicht doch! Daran merkt man auch, wie wenig es bisher gelungen ist, und das haben auch meine Vorrednerinnen gesagt, das aus einem sperrigen Karton herauszuholen und es zu einem wirklich gut gelebten Alltag zu machen. Wenn aber Luft nach oben ist, ist es ja auch eine Herausforderung. Ich finde, erst einmal kann man sagen, dass der Senat auch einen Bericht vorlegt, in dem er auch zeigt, dass wir noch besser werden können. Da möchte ich mich gerne auch weiter anstrengen und bedanke mich ganz herzlich für die Anregungen!
Ich möchte ein paar Punkte nennen, von denen ich denke, dass sie besonders gute Perspektiven enthal
ten, und am Ende auch über zwei Dinge sprechen, über die ich mich sehr gefreut habe! Sie haben die Zuwendungsdatenbank ZEBRA angesprochen – daran arbeite ich ja seit ein paar Jahren –, damit in Zukunft Zuwendungen automatisiert gewährt werden können und dass die Abrechnungen nach einem einheitlichen System und nach einheitlichen Spielregeln elektronisch erfolgen. In Zukunft wird es leichter sein, Daten zu gewinnen, wir werden in die Zuwendungsberichte mit aufnehmen, welche Auflagen die Träger bekommen, und dazu gehört selbstverständlich die Frage der Wirkung von Beratungs- und Hilfsangeboten auf Männer und Frauen. Darüber brauchen wir mehr Transparenz, auch, um gezielter wirken und das Geld einsetzen zu können. Das ist jetzt mit ZEBRA auch ohne großen Aufwand möglich. Die Voraussetzung zu schaffen war eine Sisyphusarbeit, aber jetzt geht es leichter, und wir können zukünftig auf einer anderen Datengrundlage arbeiten.
Sie wissen ja, dass ich im Aufsichtsrat diverser Gesellschaften bin, übrigens bei der Bremer Landesbank und bei der BLG, welchen, die dieses Thema eher nicht mit der Muttermilch aufgesogen haben, und ich sehe das als eine Herausforderung. Wenn aber bei der Bremer Landesbank zum Beispiel Werbekonzepte gemacht werden, bei denen man mit muskelbepackten Treckerfahrern um Kunden wirbt, ist es jedenfalls möglich zu diskutieren, welches Bild man damit auch von sich vermittelt. Das waren interessante Diskussionen mit dem Vorstand, als ich gefragt habe, ob es dort überhaupt einen Bewusstseinsprozess darüber gibt, wie man eigentlich so wirkt. Mir hat es jedenfalls Spaß gemacht.
Völlig klar ist, dass wir in der Ausbildung besser werden müssen, es ist ja geplant, dass das selbstverständlich implementiert wird in die Curricula unserer eigenen Ausbildung. Ich möchte jedenfalls, dass eine Generation in den öffentlichen Dienst kommt, die nicht sagt, sie könne damit nichts anfangen, und die es als etwas Fremdes und Komisches empfindet. Zum Teil ist ja diese sonderbare Reaktion darauf Unsicherheit.
Wenn wir nun eine Generation ausbilden, die versteht, dass man damit nichts Böses anrichten will, sondern dass es ein ganz normales Instrument zur Überprüfung der Wirkung des eigenen Handelns ist, dann haben wir schon etwas gewonnen, und das können wir auch ohne großen Aufwand erreichen.
Uns ist nach vielen Versuchen, das Handeln in den bremischen Gesellschaften mehr zu standardisieren, zumindest in Bezug auf die Beratungsaufträge und Gutachten, jetzt vielleicht auch, der Kragen geplatzt, so könnte man es sagen. Es gibt jetzt jedenfalls einen Senatsbeschluss, nach dem sämtliche Gutachten und Beratungsaufträge, die in den Gesellschaften vergeben werden, per Senatsbeschluss beschlos
sen werden müssen; im Kernbereich auch, aber das war nicht so sehr das Problem, sondern das Problem waren die Gesellschaften. Das gilt jedenfalls für unsere 100-prozentigen Eigengesellschaften, die im Wesentlichen Verwaltungshandeln ausführen. Ich kann Ihnen sagen, das wird auch etwas ändern, weil wir in diese Handlungsanleitung in die Arbeitshilfe, wie erstellt man diese Senatsvorlage –, wo alle Beratungsaufträge und Gutachten dargelegt werden, damit der Senat sie beschließen kann, mit aufnehmen, dass die Grundsätze des Gender-Mainstreaming angewendet werden müssen. Dann haben wir dort auch einen Fuß in der Tür, und man kann dem nicht mehr ausweichen, indem man Dinge über Gesellschaften abwickelt, weil einem das im Kernbereich vielleicht zu mühselig ist. Außerdem arbeiten wir an der Konzeption für ein neues Haushaltsverfahren, in dem die Konstruktion des Produktgruppenhaushalts mit dem kameralen Haushalt besser verzahnt werden soll. Ich habe schon lange die Hoffnung, dass wir nicht bei der quantitativen Steuerung des Haushalts aufhören zu sagen, noch mehr dies, noch mehr das, noch mehr jenes. Das ist möglicherweise ein Aspekt dessen, dass wir es uns auch oft nicht mehr leisten können. Die Frage ist aber, wie arbeitet dieses und jenes Mehr oder das Weniger denn, findet es gute Bedingungen vor? Wie schaffen wir es denn eigentlich, dass wir die qualitativen Anforderungen an die Arbeit der Menschen so stellen, dass Sie als Haushaltsgesetzgeber eine Leistung bestellen, bei der wir uns hinterher auch Gedanken drüber machen können, ob das eigentlich geklappt hat? Lange Rede kurzer Sinn: Diese Verschränkung des kameralen Haushalts mit den Produktgruppenhaushalten bietet weitere und neue Möglichkeiten für Gender-Budgeting und den Versuch die unterschiedliche Wirkung auf die Geschlechter in die Leistungskennzahlen mit aufzunehmen. Ich verspreche, dass ich mich auch selbst darum kümmern werde, wenn wir das jetzt weiter vorantreiben, dass die Frage der Auswirkungen bestimmter Politikbereiche auf die Geschlechter, also Gender-Mainstreaming, zum Teil dort, wo es sinnvoll ist, nicht flächendeckend, das habe ich immer gesagt – –. Das gilt auch für das ganze Gender-Budgeting, wir können nicht den ganzen Haushalt in einen Männer- und Frauenhaushalt zerlegen. Das muss aber auch gar nicht geschehen, denn es gibt die wichtigen Politikfelder mit ihren Wirkungen, die wir auch kennen, und wir die schon einmal zu fast 100 Prozent erreichen, dann wären wir schon ein Stück weiter. Wir bemühen uns, damit es auch nicht so ankommt, als ginge es immer nur um Frauenförderung – was heißt nur, es geht auch um Frauenförderung! –, es geht um einen familienfreundlichen öffentlichen Dienst, da sind wir auch ziemlich gut, finde ich,
es geht aber auch um das gezielte Werben von Männern für Kindergärten und Grundschulen. Neben der Tatsache, dass wir mehr Frauen in Führungspositionen haben möchten, möchten wir mehr Männer in Kindergärten und Grundschulen,
weil ich davon überzeugt bin, dass es in unserer Gesellschaft sehr wichtig ist, dass Kinder mit Männern und mit Frauen in Kontakt kommen. Sie müssen Vorbilder vorfinden für eine Orientierung in ihrem Erwachsenenleben.
Zu guter Letzt möchte ich noch etwas sagen, worüber ich mich sehr gefreut habe. Ich habe gesehen, dass sich neben allem, was man in Berichte fassen und vielleicht an Stilblüten in Senatsvorlagen lesen kann, außer dem zutreffenden Gedanken, dass wir uns noch verbessern können, doch vieles verändert hat und in den Alltag Einzug gehalten hat.
Als ich vor ein paar Monaten im Stadtteil BremenOst zu einem Stadtteilfest eingeladen war, begegnete ich Herrn Professor Carus, dem Ärztlichen Direktor des Krankenhauses Bremen-Ost. Er stand dort in einem weißen Kittel, hatte in der Schule einen Stand aufgebaut mit Bluthochdruckmessgerät und noch anderen Dingen, und ich fragte ihn, was er denn hier mache. Mir war es im ganzen Leben noch nicht passiert, dass einer der Götter in Weiß sich dazu herablässt, sich auf einem Stadtteilfest zu präsentieren. Er antwortete mir, dass dort sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund aus den östlichen Ländern leben, und bei ihnen sei es noch unüblicher als bei, ich sage einmal, einheimischen männlichen Wesen, auf die Gesundheit zu achten und zum Arzt zu gehen. Er gehe hierher, hier seien seine Kunden, und er präsentiere sich hier.
Darüber habe ich mich so richtig gefreut, weil ich dachte, da hat jemand darüber nachgedacht, wie er seine Arbeit machen kann, er hat gesehen, dass Männer und Frauen unterschiedlich sind, und darum ging er eben dort hin. Das zeigt vielleicht, dass auch viele positive Dinge im Alltag passieren, die man nicht im Bericht findet, aber trotzdem gibt es sie. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aus Sicht des Senats nur noch einmal für unser Transparenzportal www.informationsfreiheit.bremen.de werben. Fordern Sie das Portal, schauen Sie, was fehlt! Wir haben versucht, es mit einer wirklich guten Suchmaschine auszustatten und hoffen, dass es so nutzerfreundlich und umfassend ist, unserem ersten Platz in Deutschland, nämlich sowohl gesetzlich als auch in der Umsetzungspraxis die Ersten und Besten zu sein, weiterhin gerecht zu werden, das ist jedenfalls das Ziel des Senats. Wir sind uns ganz sicher, dass wir in den nächsten Jahren erleben werden, wie das Transparenzportal zu einer Grundlage für eine noch lebendigere Demokratie und eine faktenreichere Debatte in Bremen werden kann, und darüber freue ich mich sehr.
Ich glaube, die von Frau Grobien angesprochenen Punkte, wo es immer Konflikte zwischen staatlichem Handeln und Informationsfreiheit gibt, mag es geben, aber eigentlich ist es auch nicht so sehr kompliziert. Wir sind gehalten, staatliches Handeln so transparent zu machen, dass die Rechte der Öffentlichkeit und Ihre Rechte, nämlich die Rechte des Parlaments, den Senat zu kontrollieren, nicht ins Leere laufen. Sie können uns nur kontrollieren und Ihrem Verfassungsauftrag gerecht werden, wenn Sie Informationen über staatliches Handeln haben. Das ist deshalb etwas ganz Grundlegendes, und es ist wirklich ein ganz besonderes Geschenk, dass dieser urdemokratische Gedanke durch die neuen Technologien so einen weiteren Auftrieb bekommt und die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen sind, dass auch solche radikalen demokratischen Gedanken in neuem Licht erscheinen und neu genutzt werden können.
Wir wollen aber keinen Einfluss auf laufende Entscheidungsprozesse des Senats, jedenfalls nicht, wenn es darum geht, Einfluss auf pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das ist nicht nur ein Punkt, bei dem man sich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern abschottet, wie es manchmal gesehen wird, sondern
ich möchte keinen Staat, in dem die Informationsfreiheit bei allen Überlegungen, wie etwas gemacht werden soll, von großen und mächtigen Lobbyverbänden genutzt wird, um Einfluss auf pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das wollen wir nicht, und natürlich immer dann, wenn es um personenbezogene und schützenswerte Daten von Privatpersonen geht, wollen wir das auch nicht.
Alles andere ist aber in der Regel etwas, was wir veröffentlichen können, das wissen Sie auch. Sie können mittlerweile alle Senatsvorlagen, mit ganz wenigen Ausnahmen, auch finden, und wir sind froh darüber, denn durch jedes Jahr, in dem wir es weiter schaffen, unsere Vorlagen einzuarbeiten, trägt zu einem größeren Fundus bei, gibt Ihnen Möglichkeiten, unser Handeln zu beurteilen und verbessert die öffentliche Debatte über staatliches Handeln. Davon sind wir ein Teil, und wir wollen gern vorn bleiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen tritt als vertrauenswürdige Hüterin der Daten der Bürgerinnen und Bürger auf. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Datenschutz und Datensicherheit, und Bremen engagiert sich in dieser Frage überregional viel stärker, als man es bei einem so kleinen Bundesland, wie wir es sind, vermuten könnte. Wir agieren auf Augenhöhe mit anderen Ländern. Wir stehen dafür mit unserem Agieren. Wir haben erkannt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein sehr wichtiges Grundrecht ist, das aus meiner Sicht immer größere Bedeutung erhalten wird.
Bremen hat in den letzten Jahren das Richtige getan. Komplexere Technik muss durch immer knapperes Personal beherrscht werden. Auch der Aufbau sicherer Rechenzentren erfordert viele Ressourcen. Das verlangt Bündelung. Die bremische Verwaltung bündelt zusammen mit anderen Bundesländern bei Dataport, unserem IT-Anbieter in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Das ist einer der Kernbausteine für Datensicherheit. Nicht immer allerdings hält die Dokumentation mit der dynamischen Entwicklung der Technik Schritt, und deshalb ist die Kritik der Datenschützerinnen und Datenschützer in diesem Zusam
menhang hilfreich. Sie haben eine wichtige Kontrollfunktion, dass uns keine Fehler unterlaufen, und wenn doch, dass sie schnell gefunden werden.
Daneben gilt es, das Bewusstsein der Nutzer in der Verwaltung zu schärfen. Kritische Nachfragen sind erwünscht. Es ist zu erwarten, dass die dann gewählten Maßnahmen in der Dienststelle zielgenauer sind und von den Nutzerinnen und Nutzern auch akzeptiert werden. Außerdem begrüßt der Senat das Voranschreiten der EU-Datenschutzreform und verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Bundesratsinitiative – Frau Dr. Sommer hatte es angesprochen – unter Aufgreifen der Thesen der Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten aus Mai 2014.
Herr Hamann, Sie haben recht, wir haben uns von CSC als Dienstleister getrennt, weil nicht hundertprozentig sichergestellt war, dass sie nicht mit amerikanischen Datenabschöpfern zusammenarbeitet. Unsere Mühlen mahlen vielleicht manchmal ein bisschen langsam, aber sehr verlässlich. Wir hatten diese Firma beauftragt und aus dem Vertrag musste man auch rechtssicher wieder herauskommen. Aber diese Debatte hat natürlich dazu beigetragen, den Standard und unsere Erwartungen nach oben zu schrauben, und davon profitieren wir alle.
Ein letzter Satz zur Nutzung von Facebook. Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass der Senat in der Öffentlichkeit auftritt und wir den Menschen helfen, sich darüber klar zu werden, was sie von sich preisgeben, wenn sie Portale wie Facebook nutzen. Ich persönlich verzichte ausdrücklich darauf, darüber zu kommunizieren, weil ich es für fahrlässig halte, dass man, wenn man den Staat vertritt, dieses Portal nutzt. Privatmenschen untereinander können das machen, wenn sie denn glauben, dass sie das Risiko beherrschen können. Aber für die Kontaktaufnahme mit dem Staat geht das meiner Meinung nach so nicht.
Wir haben eben über unser Informationsfreiheitsportal gesprochen und die Möglichkeit, sich an die Ressorts zu wenden. Mittlerweile sind eigene Kommunikationswege aufgebaut worden und die Nutzung von Monopolstrukturen, die nebenbei auch noch ordentlich Daten ausspähen, ist nicht mehr nötig. Mir ist es sehr wichtig, dass wir als Senat vorbildlich sind und der Öffentlichkeit zeigen, dass man moderne Kommunikation sehr wohl hinbekommen kann, ohne sich vor Einzelnen zu entblößen. Das ist uns als Botschaft nach außen sehr wichtig. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Aktuellen Stunde wirft die CDU dem Senat vor, dass er Risiken ignoriert, sich verrechnet, verschleiert oder Nebelkerzen zündet. Ich habe Behauptungen gehört, die wir – respektive ich – gesagt oder nicht gesagt haben sollen. Die Behauptungen wurden nicht belegt, und dann wurde sich daran abgearbeitet.
Sie sind weder auf die vom Senat vorgelegten Erklärungen und Vorlagen eingegangen, kennen sie auch nicht, noch haben Sie belegen können, welche Kalendersprüche ich angeblich gesagt haben soll. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben Probleme mit der Wahrhaftigkeit. Ich glaube schon, dass man genug Punkte finden kann, die man hier vor der Wahl, nach der Wahl oder während der laufenden Legislaturperiode kritisieren kann, aber die Technik, hier einfach irgendetwas zu erzählen und etwas zu unterstellen und sich dann daran abzuarbeiten, trägt doch einfach nicht!
In der dem Haushaltausschuss vorgelegten Senatsvorlage vom 13. März 2015 – das ist noch gar nicht so lange her – ist in der Anlage „Budgetrisiken“ aufgeführt, welche Budgetrisiken dem Senat bekannt sind, und es wird ein Vorschlag gemacht, wie wir damit umgehen wollen. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten in der Aktuellen Stunde, da heißt es unter dem Punkt „Weitere Risiken“: „Weitere Fälle aus dem Vorbelastungskataster (Mehrausgaben für Wahlen, Projekt E-Justice, konsumtive Bedarfe Kindertages- betreuung, Kindertagesbetreuung (Beitragsausfall, Planungsmittel), ESPQ-Transfer, Ausbildungsplanung: 18,2 Millionen Euro insgesamt für Stadt und Land. Aktuell gemeldete Ressortrisiken für das zweite Halbjahr (Bedarfe im PPL 07 Inneres, zusätzlicher Perso- nalbedarf im PPL 11 Justiz, Restbedarf Assistenz in Schulen, Privatschulzuschüsse, Tarifsteigerungen TVöD 2014 und TV-L 2015 (noch nicht bezifferbar), Mindereinnahmen Werberechte und Gewinne aus Beteiligungen (BLB) sowie KTH-Ausbau (noch nicht enthalten): insgesamt 36,3 Millionen Euro.“
Herr Kastendiek, ich weiß nicht: Reden Sie und Herr Kau nicht miteinander? Wie können Sie so eine Aktuelle Stunde hier vor dem Hintergrund dessen einbringen, was ich hier vorgelesen habe?
Eine Vorlage steht für alle Bürgerinnen und Bürger auch erkennbar im Netz, da können Sie es sehen. Wie können Sie auf solch einer Basis behaupten, wir würden Risiken ignorieren? Mir ist das schleierhaft!
Was ich richtig infam finde – Sie haben dann eine Reihe von Dingen aufgeführt, die wir hier angeblich
nicht benennen –, ist die Sache mit der Bremer Landesbank
Es reicht mir jetzt wirklich bald einmal! Dass Sie glauben, bei den Wählerinnen und Wählern Punkte machen zu können, indem Sie mich hier verleumden, ist die eine Sache, dafür müssen Sie selbst einstehen, aber dass Sie damit in einer Art und Weise einer Bank schaden, die 33 Milliarden Euro Bilanzsumme hat und über 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, finde ich einfach inakzeptabel!
Bei der Wandlung der stillen Einlagen, der die CDU im Übrigen zugestimmt hat, und was für niemanden leicht war, das ist doch völlig unstrittig, hatte Bremen sehr lange und sehr viel Energie hineingesteckt, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen, was uns übrigens andere attestieren, dass wir das haben.
Im Protokoll der Bürgerschaft (Landtag) vom 7. Juni heißt es zur Behauptung, ich hätte verschleiert, dass wir da Risiken eingehen, zitiere ich mit Genehmigung des Präsidenten in diesem Fall einmal ausnahmsweise mich selbst –:
„Wir mussten leider akzeptieren, dass eine Bevorzugung Bremens bei der Gewinnausschüttung nicht erlaubt ist, Niedersachsen auch nicht dazu zu bewegen war, Garantien aus dem Landeshaushalt zu gewähren und die schon ausgehandelte Verfahrensweise, wie man nämlich vorgehen kann im Fall, dass die Bremer Landesbank – –. Das ist nicht absehbar, das will ich hier auch noch einmal sagen, aber für den Fall, dass die Bremer Landesbank nicht in voller Höhe zahlen kann, gab es schon eine mit den anderen Trägern ausgehandelte Verfahrensweise, die leider auf die Kritik der Bankenaufsicht gestoßen ist, weshalb wir nicht daran festhalten können. Auch wenn die Risiken bei Nichtwandlung der stillen Einlagen nicht geringer sind und die Prognosen der langfristigen Planung der Bremer Landesbank gut sind, so sage ich es hier ganz deutlich: In Zukunft sind die Zahlungen an Bremen vom unternehmerischen Erfolg der Bremer Landesbank abhängig. Das heißt aber auch, dass in guten Jahren ein höherer Betrag vereinnahmt werden könnte.“
Wie kann man aus diesem Zitat schließen, dass ich hier behauptet hätte, mit der Wandlung der stillen Einlagen seien keine Risiken verbunden? Das kann ich gar nicht behaupten! Wir sind nämlich abhängig von der Europäischen Zentralbank, die nach gemeinsamen politischen Vorgaben versucht zu verhindern,
dass in Zukunft noch einmal Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Banken retten müssen, und ich finde es schon sehr eigenartig, dass Sie hier solche Dinge behaupten. Es entspricht nicht der Wahrheit!
Dann haben Sie gesagt, die Zahlungen der BLG in das Sondervermögen Hafen seien ein Risiko, weil die BLG die 50 Millionen Euro nicht erbringen könne. Das ist in der Tat ein Risiko auf die Gesamtlaufzeit, aber wir haben uns ja nicht auf die Anzahl der Jahre festgelegt. Der BLG geht es gut, sie wird Gewinne ausschütten, auch mehr, als wir für den Pensionsfonds brauchen, und im Jahr 2015 gibt es kein Risiko, was die Gewinnausschüttung der BLG betrifft. Im Übrigen ist auch diese ein erfolgreiches Unternehmen, das darauf angewiesen ist, dass wir auch in schwierigen Zeiten zu ihm halten und nicht Unsinn über dieses Unternehmen in die Welt setzen, aber es ist jetzt nicht so, dass es nicht zahlen kann.
Das City-Center ist angeblich ein Haushaltsrisiko im Jahr 2015, davon weiß ich nichts. Ich weiß, dass wir mit dem Investor zusammen gern gemeinsam einen Erfolg erzielen wollen. Die WFB würde sich melden, wenn sie Geld braucht, das muss sie auch, aber bisher hat sie es nicht getan. Sie wissen, dass ich eine Finanzsenatorin bin, die nicht auf Zuruf arbeitet, aber auf Gerüchte hin schon gar nicht, und dies ist nichts weiter als ein Gerücht,
das Sie auch noch in die Welt setzen und gern verbreiten. Von denjenigen, die mit der Sache befasst sind, gibt es niemanden, der gesagt hat, dass ein Haushaltsrisiko im Jahr 2015 entsteht.
Im Jahr 2015! Es wird ja wohl erlaubt sein, dass der Haushaltsgesetzgeber nach der Wahl hier einen neuen Haushalt beschließt, der im Übrigen ein Gesetz ist und keine lockere Empfehlung.
Da werden wir, wenn wir dann Probleme lösen müssen, diese auch lösen.
Verlustausgleich JadeWeserPort: Es ist, glaube ich, ein CDU-Hafensenator gewesen, der die Verträge geschlossen hat, die die Freie Hansestadt zu einem Ver
lustausgleich verpflichtet. Ich hoffe sehr, dass er in den nächsten Jahren geringer wird. Er wird aus dem Sondervermögen Hafen gedeckt, dafür ist es auch da. Es ist nicht so, dass der Fall jetzt im Haushalt ein Problem darstellt – der Wirtschaftssenator hat es mir gerade noch einmal bestätigt –, auch wenn Sie das sehr gern behaupten, es ist nicht zutreffend. Wieder Dichtung und Wahrheit!
Zur GeNo! Herr Rupp, die Planungen für die GeNo sind im Aufsichtsrat der GeNo beschlossen worden, mit der Arbeitnehmerseite. Da nun ein Jammertal zu konstruieren, dass der Senat zu seinen Krankenhäusern so schrecklich wäre – –. Wir haben uns mit einer sehr großen, gemeinsamen Anstrengung, gemeinsam mit den Beschäftigten, für diesen Neubau Mitte entschieden, und niemand im Senat hatte Illusionen, dass das ein leichter Weg würde. Es ist in der Tat richtig, dass der Kapitaldienst, der für die GeNo dabei herauskommt, stramm ist, und wir haben ja auch schon Entlastungen geschaffen, indem wir die Beschäftigten dort unterstützt haben. Jetzt wollen wir gern, dass ein Wirtschaftsplan vorgelegt wird, der Haushaltsausschuss kennt den Betriebsmittelkredit. Eines ist doch völlig klar: Wir halten zu unseren Krankenhäusern. Dass der Senat aber darauf bestehen muss, dass in Bremen das passiert, was in den allermeisten Kommunen auch verlangt wird, nämlich dass ein Krankenhaus so viele Einnahmen erwirtschaften muss, um mindestens den laufenden Betrieb und die Anschaffung von langlebigen Investitionsgütern finanzieren zu können, ist schon so.
Zu den Kita-Gebühren, die hier angesprochen wurden! Die vom Gericht jetzt für rechtswidrig erklärte Konstruktion stammt übrigens aus der Mitregierungszeit der CDU. Ich hätte ansonsten nichts dazu gesagt, aber es ist so, man nimmt das, was man vorfindet und versucht, das Beste daraus zu machen. Dann muss man dort aber, wenn man dabei selbst seine Füße im Nassen hatte, Frau Ahrens, vielleicht ein bisschen weniger aggressiv auftreten, jedenfalls gehört sich das bei mir so.
Herr Dr. Kuhn hat es schon gesagt, wir brauchen jedenfalls die genauen Einnahmen des Jahres 2014, um die Rückerstattung ausrechnen zu können, und selbstverständlich werden wir nach der Sommerpause offenlegen, um welche Summen es sich da handelt. Die Eltern haben einen Brief bekommen, dass sie das Geld zurückgezahlt bekommen werden. Dass das unter finanzpolitischen Gesichtspunkten nicht so erfreulich ist, daraus habe ich nie einen Hehl gemacht.
Dann kommt der Punkt der Bremer Straßenbahn AG. Zunächst einmal bekennen wir uns zu der Architektur des ausgehandelten ÖDLA, der ein Bekenntnis zur BSAG gibt. Bürgermeister Böhrnsen und ich haben einen Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschrieben, dass kein Zweifel daran aufkom
men kann, dass die Verschiebung der Investitionsentscheidung durch den Senat und die Bremische Bürgerschaft nichts damit zu tun hat, dass wir irgendwie von den Ergebnissen der Staatsrätegruppe Abschied nehmen und mit der BSAG nicht weiter zusammenarbeiten wollen. All das ist nicht der Fall. Wir hätten aber für die Anschaffung von 77 Straßenbahnen jetzt zu diesem Zeitpunkt einen Nachtragshaushalt gebraucht, und ich finde das einfach – –.
Ja, das ist doch den Wählerinnen und Wählern gegenüber nicht anständig, das jetzt einfach noch einmal kurz vor der Wahl zu machen! Das kenne ich aus Zeiten vor der rot-grünen Regierung, darüber habe ich mich damals auch schon immer geärgert. Wir brauchen ein Wählervotum dafür, das ist seriöse Haushaltspolitik und auch demokratisch richtig.
Ich will das auch gegenüber Berlin sagen, weil nämlich die Investitionsentscheidung für 77 Straßenbahnen Auswirkungen auf die Möglichkeit haben wird, in anderen Haushalten zu investieren. Dann ist es doch nur fair, der Öffentlichkeit zu sagen, dass das Abwägen in Bremen – und Bündnis 90/Die Grünen und SPD stehen dazu – dazu führt, dass wir bei dem Ankauf von neuen Straßenbahnen einen Schwerpunkt setzen, aber dann können wir das Geld nicht woanders ausgeben. Das finde ich einfach nach wie vor richtig.
Es gibt aus der Belegschaft für das, was Sie hier herbeireden, Herr Rupp, für uns hier nicht erkennbar irgendetwas, das zeigt, dass sie Angst davor hätten, wir würden uns nicht an das Versprechen halten. Selbstverständlich wird die BSAG einen kleinen Teil der Anschaffung mitfinanzieren, das ist mit den Beschäftigten schon besprochen. Das ist auch nicht der Untergang des Abendlandes, sondern das ist normal, in allen anderen Verkehrsbetrieben passiert das auch.
Bei den EFRE-Mitteln, das hat Herr Dr. Kuhn auch schon gesagt, gibt es jetzt einen Stau. Wir werden die Quartalsergebnisse auswerten, aber ich habe bisher von niemandem gehört, dass der bremische Haushalt die Zahlungen ausgleichen soll, sondern wir gehen davon aus, dass sie wieder fließen. Auch das ist kein Grund, uns Verschleierung vorzuwerfen.
Ich bin darauf angewiesen, keine Haushaltszahlen auf Zuruf zu erstellen. Der Haushalt 2015 ist ein Gesetz. Zuallererst müssen die Finanzsenatorin und der Senat – auch in Achtung vor dem Haushaltsgesetzgeber – darauf bestehen, dass der Haushalt eingehalten wird und nicht jedes Mal, wenn jemand einen Bedarf zu erkennen meint, gleich in Rotation geraten und neues Geld bereitstellen, das wir im Übrigen auch nicht haben.
Der Haushalt gilt, und wir verlangen, dass sich alle anstrengen, seinen Rahmen einzuhalten. Wenn es
Probleme gibt, schichten wir um – das wird hier vorgelegt – und wenn es weitere Probleme gibt, die durch Umschichtung nicht gelöst werden können, dann müssen wir weitersehen. Man kann nicht ausschließen, dass schon allein wegen der Straßenbahnen im Verlauf des Jahres ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden muss. Auch das ist etwas Normales. Wir achten darauf, dass wir die Spielregeln gegenüber Berlin einhalten, nämlich das Ausgabevolumen insgesamt nicht auszuweiten. Das ist aber nicht etwas, was wir vorher nicht klar und deutlich sagen. Wenn Herr Rupp mir vorwirft, dass in unserer Regierungszeit eine Milliarde Euro weniger Kredite aufgenommen wurden, als theoretisch erlaubt gewesen wäre, dann sage ich: Für mich war es nie – in meinem ganzen Leben nicht – eine politische Option, mich heute beliebt zu machen und den Menschen nach uns Probleme zu hinterlassen, die sie nicht mehr lösen können. Die Verschuldung Bremens ist so immens und so erwürgend, dass es aller Anstrengungen bedarf, um diese Spirale anzuhalten – und das tun wir. Dass damit nicht alle Wünsche erfüllt werden können, weiß ich auch. Wenn Sie aber immer weiter daran festhalten, den öffentlichen Dienst als Jammertal und als Hauptopfer des Senats darzustellen, genügt diesbezüglich vielleicht ein Blick in die von uns vorgelegten Controllingberichte. Wir haben mehr Personalausgaben als im Jahr 2007 und in etlichen Bereichen mehr Beschäftigte als im Jahr 2007. Dass es auch in einigen Bereichen zu Schwierigkeiten kommt, vor allem wenn man Personaleinsparpolitik sehr lange betreibt, das wissen wir. Aber das ist kein Grund, das große Jammern anzustimmen, sondern dann muss man sich diesem Problem widmen. Beim Senat ist es auf jeden Fall so, dass wir davor nicht abtauchen, da können Sie ganz sicher sein! Wir kümmern uns darum und finden eine Lösung. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass die bremische Haushaltspolitik ein Unterfangen ist, das uns viel Mühe abverlangt, aber der Senat steht dazu. Zu den Pauschalangriffen der CDU: Wir konnten, glaube ich, darlegen, dass das keine Substanz hat. Das wird im Übrigen in Berlin auch nicht so gesehen, sondern von dort bekommen wir sowohl unser Geld als auch attestiert, dass wir hier unsere Hausaufgaben machen, und das wird auch so bleiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2002 hat sich das Regionale Netzwerk E-Government Bremen/Niedersachsen gegründet. Darin arbeiten seitdem über 60 Kommunen, Landkreise und Städte zwischen Aurich, Harburg, Cuxhaven und Osnabrück zusammen. Im Jahr 2005 wurde das Netzwerk in die „Virtuelle Region Nordwest“ umbenannt. Die Geschäftsstelle liegt bei der Senatorin für Finanzen in Bremen, und die inhaltliche Arbeit wird durch eine Steuerungsgruppe koordiniert, in der unter anderem Bremerhaven, Oldenburg, Weyhe, der Landkreis Diepholz, der Niedersächsische Städtetag und das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen vertreten ist.
Zu Frage 2: 2010 hat sich in der Metropolregion Rhein-Neckar der gleichnamige Erprobungsraum gegründet. Ziel ist es, die Entwicklung und Erprobung innovativer IT-Angebote des Staates für Wirtschaft und Gesellschaft voranzubringen. 2012 wurde der Erprobungsraum Rheinland in Essen gegründet. Danach hat eine Arbeitsgruppe des Nationalen IT-Gipfels, in dem die Industrie, die Bundesregierung und die Länder gleichermaßen vertreten sind, das Konzept der Erprobungsräume weiter ausgearbeitet.
Anlässlich des 8. Nationalen IT-Gipfels in Hamburg im Oktober 2014 wurde die Virtuelle Region Nordwest nun zum dritten Erprobungsraum in Deutschland benannt. Gemeinsam mit den bisherigen Partnern, den anderen Erprobungsräumen und den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft des IT-Gipfels sollen nun die Vorhaben und Projekte des IT-Planungsrates ausprobiert und vorangetrieben werden.
Zu Frage 3: Die Virtuelle Region Nordwest hat eine Reihe von Projekten bisher erfolgreich umgesetzt. So wurden unter anderem ein Virtuelles Fundamt, eine Stellen- und Personalbörse und eine gemeinsame Ausschreibungsplattform aufgebaut. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Durchführung gemeinsamer Geschäftsprozessanalysen. Auch die Umsetzung der elektronischen Gewerbeanmeldung im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde in Bremen und Niedersachsen dank der VIR-Nordwest mit denselben Softwareprogrammen umgesetzt.
Die neuen Projekte des Erprobungsraumes Nordwest werden die Umsetzung der elektronischen Rechnung, der elektronischen Vergabe und der Langzeitarchivierung sein, sowie die Zusammenarbeit in Frage der IT-Sicherheit, der gemeinsamen Behördenrufnummer 115 und dem Einsatz des neuen Personalausweises. Dabei sollen durch den Erfahrungsaustausch und mögliche Kooperationen beim Softwareeinsatz Entwicklungskosten gespart und Synergieeffekte erzielt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Was wir machen, ist ein Verbund. Es gibt einzelne Angebote, die ausgetauscht werden. Die Resonanz auf das Bürgertelefon, wie es in Bremen heißt, 361 0 oder 115, ist sehr gut. Das läuft wunderbar. Es gibt einen regelmäßigen Austausch. Wenn Sie sich für die Details interessieren, rege ich an, dass wir darüber berichten.
Das direkte Angebot für die Bürgerinnen und Bürger ist die indirekte Folge einer Kooperation. Es ist nicht so, dass es sich um einen gemeinsamen Anbieter handelt. Deshalb könnte man die Frage nur beantworten, wenn man die Daten der einzelnen Teilnehmer zusammentragen würde. Das wäre sehr aufwendig.
Wir haben hier schon miteinander besprochen, dass wir anstreben, dass es möglich sein soll. Ich kenne den letzten Stand nicht. Es gab datenschutzrechtliche Bedenken, weil sichergestellt werden muss, dass das nicht jemand missbraucht oder mehrere Unterschriften abliefert. Ich kenne den letzten Stand jetzt nicht. Es gab den Auftrag zu prüfen, ob das auf EU-Ebene angewendete Verfahren auf Bremen übertragbar ist und damit die datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt sind. Was das Ergebnis dieses Prüfungsprozesses ist, habe ich im Moment nicht präsent. Wir können das aber schnell herausfinden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Das Schwarze Brett auf www.bremen.de erfreut sich bei den Nutzerinnen und Nutzern großer Beliebtheit. Pro Tag werden über tausend Anzeigen neu aufgegeben. Die Arbeitsplatzangebote und „Jobangebote gemeinnütziger Einrichtungen“ gehören in der Summe zu den Rubriken mit den meisten Anzeigen. Die Anzeigen in der Rubrik Arbeitsplatzangebote können nur von registrierten, gewerblichen Kunden geschaltet werden.
Für den Inhalt der jeweiligen Anzeige ist die Person oder Einrichtung verantwortlich, die die Annonce schaltet. bremen.online als Betreiber von www.bremen.de und dem Schwarzen Brett nimmt
keine Prüfung vor, ob die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten werden. Dies kann aufgrund der Vielzahl der Anzeigen nicht geleistet werden.
Zu Frage 2: Um verstärkt auf die Vorgaben des Antidiskriminierungsgesetzes hinzuweisen, wird ein Text im Schwarzen Brett eingebunden, der zu dem Gesetzestext verlinkt und somit für das Thema sensibilisiert. – Soweit die Antwort des Senats!
Vielen Dank für die Anregung! Wir haben sozusagen unser Online-Portal aufgeräumt. Bei der Senatorin für Finanzen bleibt der Teil, auf dem der Staat Gesetze, Verordnungen, Deputationsvorlagen, Senatsvorlagen veröffentlicht. Der allgemeine Teil ist bei der WFB gelandet. Sie wird ihn überarbeiten, damit wir ein besseres Stadtportal haben, die Tourismus- und Hotelangebote besser kundig gemacht werden. Die Profis bauen sozusagen den Auftritt Bremens nach außen. Das ist die neue Form. Das Schwarze Brett wird dort bleiben. Wir müssen vor dem Hintergrund Ihrer Anregung mit ihnen darüber reden. An der Schnittstelle zwischen Staat und Privat stoßen wir – wie bei Facebook oder solchen Dingen – immer auf Probleme.
Ich stelle es mir so vor, dass wir mit der WFB besprechen, dass die einschlägigen Vorschriften, die der Senat für sich selbst und für seine Gesellschaften hat, was das Verbot von sexistischer Werbung und solche Dingen betrifft, dort mit veröffentlicht werden und denjenigen, der eine Anzeige schaltet, daran bindet, das einzuhalten. Das müssen wir mit der WFB besprechen. Das wäre der Weg.
Wir können nicht jede einzelne Kleinanzeige überprüfen.
Ich habe verstanden! Das können wir und wollen wir auch gemeinsam nicht. Darüber bin ich froh. Die Leute, die das Schwarze Brett nutzen, darauf aufmerksam zu machen, dass sie bestimmte Spielregeln einzuhalten haben, können wir sehr gerne tun.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Bezüglich der im Land Bremen gelegenen Immobilien im Bestand der BImA erklärt diese auf Anfrage: Derzeit gibt es drei laufende Verkaufsverfahren in Bremen und Bremerhaven. Erstens das Bundeswehrhochhaus, Falkenstraße 45: Das Verkaufsverfahren ruht bis zum Abschluss der Gespräche mit der Senatorin für Finanzen zur Vermietung für Asylbewerber. Zweitens Mehrfamilienhäuser in Bremen, Peenemünder Straße 4 bis 20: Hierzu werden Verkaufsgespräche geführt. Drittens in Bremerhaven, in der Adolf-Butenandt-Straße 22 bis 26: Hierzu laufen Verkaufsverhandlungen mit der Stadt Bremerhaven.
Die BImA erläuterte weiter auf Anfrage: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erstellt eine mittelfristige Verkaufsplanung für die nicht mehr für Bundeszwecke benötigten Immobilien, die jährlich angepasst wird und für die folgenden zwei Jahre eine gewisse Verbindlichkeit hat. Danach ist für das Jahr 2015 nur der Verkauf einiger Hochbunker vorgesehen. Die bisherige Planung für 2016 enthält außer einigen Hochbunkern keine weiteren Objekte in Bremen.
Verkäufe von Wohnliegenschaften in Bremen sind frühestens ab 2017 geplant. Verkäufe in Bremerhaven sind für die nächsten beiden Jahre ebenfalls nicht geplant.
Zu Frage 2: Hierzu erklärt die BImA auf Anfrage, das die BImA durch Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages ermächtigt ist, den Kommunen und den Ländern die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr benötigten Grundstücke im Wege der Erstzugriffsoption zu verkaufen. In den Fällen, in denen die Kommunen davon Gebrauch machen, wird das Grundstück nicht zum Höchstgebot am Markt angeboten, sondern zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert an diese veräußert. Es trifft zwar zu, dass die Bundesregierung beziehungsweise der Bundesminister für Finanzen beschlossen hat, den Kommunen ab 2015 Liegenschaften innerhalb eines befristeten Zeitraums von vier Jahren verbilligt zu verkaufen, hierzu gibt es aber noch keine Ausführungsbestimmungen, in denen geregelt ist, welche Liegenschaften zu welchen Zwecken um wie viel verbilligt verkauft werden können.
Zu Frage 3: Der Senat unterstützt ausdrücklich das Angebot der GEWOBA im Bieterverfahren zur Veräußerung des Bundeswehrhochhauses und begrüßt auch weitere Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Erwerb weiterer Bundesimmobilien. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe Ihnen die aufgezählt, die wir genannt bekommen haben. Wir haben selbst kein Kataster über den Bestand der BImA, sondern wir müssen sie fragen. Das haben wir für Sie getan, und dies sind die Immobilien, die genannt wurden.
Das ist auch eine möglich Option. Der Senat, das wissen Sie ja auch, gibt sich – ziemlich erfolgreich, wenn man das einmal mit anderen großen Städten in Deutschland vergleicht – sehr große Mühe, dass wir möglichst hochwertige Unterkünfte bekommen. Wir sind sehr darauf bedacht, alles das, was eine realistische Aussicht hat, auch zu bekommen, wobei wir mit der Ortspolitik zurechtkommen müssen und es sich kostenmäßig darstellen lassen muss.
Ja, glauben Sie einmal, es gibt fast eine Standleitung! Die BImA hat aber dieselben Probleme wie alle Großorganisationen: Bis der politische Wille aus dem Kabinett – oder in diesem Fall gibt es ja weitere Verabredungen im Zusammenhang mit dem Kompromiss zum Asylbewerberleistungsgesetz – in Richtlinien und Verwaltungen durchschlägt und richtig handlungsleitend wird, ist es ein ziemlich weiter Weg. Ich habe ja auch versucht zu sagen, wo wir da gerade stehen. Ich weiß, dass Herr Staatsrat Lühr sehr oft mit der BImA telefoniert. Wir kennen mittlerweile auch die Personen, es gibt enge Kontakte, und Bremen ist mit allen Möglichkeiten darauf bedacht, dass wir das bekommen, was wir hier benötigen.
Hoffentlich nicht! Ich habe verstanden, dass Sie sich das wünschen. Ich kann Ihnen das so nicht beantworten. Das müssen wir prüfen. Ehrlich gesagt, wir sind gut damit beschäftigt, mit den Problemen, die wir schon haben, klarzukommen. Sehr ungern holen wir uns neue! Ich kann aber
gar nicht beurteilen, ob, wenn die BImA direkt verkauft, andere Richtlinien gelten, als wenn wir das erst hätten. Ich will mich gern darum kümmern. Das kann ich im Rahmen der Fragestunde nicht beantworten. Eigentlich ist Bremen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten gehalten, nur das zu kaufen, was wir brauchen, und sich nicht als Zwischenwehr zu betätigen. Ich kann Ihnen hier keine qualifizierte Auskunft geben, aber ich will mich gern darum kümmern.
Das Angebot der Bundesregierung bezieht sich, soweit ich informiert bin, darauf, dass wir für befristete Zeiten anmieten können. Das ist unabhängig von den laufenden Verkaufsprozessen. Das würde sie nur verschieben. Die BImA hat zum Beispiel das Bundeswehrhochhaus, das für uns das interessanteste Objekt ist, in ihre Einnahmen und ihre mittelfristige Finanzplanung eingebucht. Soweit ich das verstanden habe, geht es um die Frage: Macht Bremen von dieser politisch versprochenen Option Gebrauch, befristet anzumieten? Die Frage ist: Wie wirtschaftlich ist das, oder gibt es nicht doch die Möglichkeit, das zu kaufen? Wir prüfen, welcher für uns der beste Weg ist.
Wir gehen jetzt den Weg, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BImA, die gutwillig sind und es im Rahmen ihrer Möglichkeiten hinbekommen wollen, den Kommunen zu helfen, einen ganz engen Draht aufzubauen. Das ist der Weg, den Bremen geht. Ich bin ganz optimistisch. Aber natürlich müssen wir darauf bestehen, dass die politischen Zusagen, die in Berlin getroffen wurden, schnell umgesetzt werden. Das ist doch klar.
Ich kann nicht für die BImA sprechen. Die BImA hat das Problem aller Großorganisationen. Das Versprechen, dass die BImA im Rah
men des Asylbewerberleistungsgesetzes stärker beiträgt, ist jetzt – glaube ich – fünf Wochen alt. Bis das in die Prozesse so eingewandert ist, dass man Richtlinien verändert, dauert. Aber das ist ein guter Hinweis. Wir können selbstverständlich mit der BImA auch über die Mietobjekte sprechen.
Da gibt es einen Verwaltungsvorlauf. Man schaut sich die Immobilien an und entscheidet sich: Die Immobilie ist besser zum Verkauf und die besser für Vermietung geeignet. Dann geben sie sie an den Markt. Bis der Prozess da unten gelandet ist, wird es noch ein bisschen dauern. Aber auch Ihre Frage in der Fragestunde trägt dazu bei, ein bisschen Druck zu machen, dass wir das schneller bekommen.
Die Menschen bei der BImA, mit denen wir Kontakt haben, wissen, dass es brennt. Sie geben sich alle erdenkliche Mühe, das hinzubekommen. Wir sind auf eine gute Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen.
Ich dachte, die Frage war, warum sie das einfach auf dem freien Markt eingestellt und uns nicht angeboten haben. Darauf habe ich geantwortet, dass das bei der BImA ein bisschen dauert. Danke für den Hinweis. Wir können der AG Flüchtlingsunterbringung, die ressortübergreifend eingerichtet ist, den Hinweis geben, dass es auch Wohnungen der BImA auf dem Markt gibt. Die schauen überhaupt auf den Markt, nicht nur bei der BImA, welche Wohnung auf dem Markt sind und angemietet werden können. Da kann ich gern weitergeben.
Die Gebäude, über die wir Kenntnis haben, habe ich Ihnen genannt. Jetzt haben Sie nach Flächen gefragt. Es gibt auf jeden Fall ständige Kontakte mit der BImA wegen Farge. Soweit ich informiert bin, gibt es keine konkreten Pla
nungen, sondern nur welche, die Betrachtungen über sehr lange Zeiträume anstellen. Von anderen ist mir nichts bekannt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte fußt auf dem völlig unzulässigen Satz „hätte ausgegeben werden müssen“ und dem Versuch, Ausgaben als etwas Objektives, Naturgegebenes und als eine über den Haushalt gefundene Ausgabenotwendigkeit, als etwas, was über den gesetzten Rahmen des Haushalts hinaus eine andere Kraft entfaltet, zu sehen.
Die Regeln, denen wir uns hier stellen, sind vom Haushaltsgesetzgeber festgelegt, nicht von der Bauwirtschaft, noch vom ADAC, dem ADFC, der Handelskammer oder den Gewerkschaften. Diese erzählen, was sie aus ihrer Sicht für notwendig halten, und die Bremische Bürgerschaft als Haushaltsgesetzgeber nimmt einen Ausgleich all der vielen gemeldeten Notwendigkeiten vor und beschließt eine Schwerpunktsetzung. Insofern gibt es über den Haushaltsrahmen hinaus – jedenfalls für den am Gesetz verpflichteten Senat – kein „hätte ausgegeben werden müssen“, sondern Sie haben das hier mehrheitlich bestimmt, was wir ausgeben sollen und dürfen. Es gibt also keinen objektiven, dem Haushalt übergeordneten Maßstab, nicht, weil ich das nicht möchte, sondern weil es vom Gesetz nicht gewollt ist.
Ich glaube, die Forderung der LINKEN, den Sanierungsstau – den wir gar nicht verschleiern, sondern mit dem wir auch argumentieren, insbesondere bei den Verhandlungen in Berlin und übrigens auch gegenüber dem Stabilitätsrat! –, systematisch zu erfassen, ist sehr teuer. Wir müssten dann nämlich völlig unabhängig davon, wieviel Geld Sie – die Bürgerschaft –, hier bereitstellen, jedes Gebäude systematisch erfassen und untersuchen, sowohl was seinen Gebäudezustand als auch seinen energetischen Zustand betrifft, und am Ende lässt sich vielleicht herausfinden, ob uns 350 oder 370 Millionen Euro fehlen, aber was ist der Sinn dahinter? Ich kann es nicht verstehen! Das ist wie gesagt sehr teuer, und ich möchte das Geld lieber in die Sanierungen fließen lassen.
Es ist dieser Senat gewesen, der einen Paradigmenwechsel im Sinne von „Wir sanieren erst, ehe wir neue Dinge planen“ vorgenommen hat, und das finde ich auch nach wie vor richtig. Insofern ist das eine Schwerpunktsetzung, die sicherlich immer Wünsche offen lässt, was weitere Sanierungen betrifft, die aber erst einmal der Tatsache Rechnung trägt, dass man sich nicht immer etwas Neues ausdenken kann, solange man nicht seine Bestände in den Griff bekommen hat.
Die Argumentation ist ein wenig so, wie man sie hier in Bremen zwölf Jahre lang geführt hat, wenn es um das Rechtfertigen von Wirtschaftsinvestitionen ging. Es wurde gesagt, dass es sich ja rechnen würde, dass man das nachrechnen könne und am Ende komme dann dabei heraus, dass es sich für den Staat in Zukunft rechne. Diese Rechnungen haben nie gestimmt, sie sind eine Begründung dafür gewesen, wie man ohne schlechtes Gewissen – in Verkennung realer Prozesse des Staates – sich selbst weitere Geldausgaben genehmigen kann. Am Ende haben sie nichts weiter hinterlassen, als einen immer und immer höher verschuldeten Staat.
Ja, gern!
Ja, das ist mir bekannt. Das Contracting ist aber eine andere Argumentation als ihr generelles „Investieren Sie mal 350 Millionen Euro, das spart man in der Zukunft auch alles wieder ein!“, so ist ja Ihre Argumentation. Bei dem Contracting werden – –. Ich sage einmal, dass ich kein Menschen bin, den man davon überzeugen muss, dass Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einen Sinn haben, da fühle ich mich aber gründlich missverstanden. Ich bin immer dafür, dass wir Wirtschaftlichkeit betrachten, auch in diesem Fall. Beim Contracting haben wir Modelle, bei denen sich für einen ganz isolierten, kalkulierbaren und überschaubaren Zeitraum und Sachverhalt Wirtschaftlichkeit herausstellt, und dagegen habe ich auch gar nichts. Das ist aber bei dem, was Sie hier fordern, ganz sicherlich nicht der Fall.
Ja, bitte!
Nein, das ist nicht abhängig von der Gesellschaftsform! Der Senat bemüht sich, innerhalb der Staatsausgaben die Frage der Nachhaltigkeit der Ausgaben ganz stark zu berücksichtigen, und wir machen ja auch weiter Schulden, Herr Rupp! Es ist ja nicht so, dass Sie es mit einem Parlament zu tun haben, dass es ganz schrecklich findet, Schulden zu machen. Sie wollen nur immer mehr machen, das ist der Dissens, und nicht, ob es überhaupt erlaubt ist, Schulden zu machen. Das wird ab dem Jahr 2020 durch die Verfassung geregelt, und darüber werden wir bestimmt auch noch viel reden, aber das ist nicht der Dissens zwischen uns. Es liegt nicht an der Gesellschaftsform, sondern der Senat ist gehalten, alle Ausgaben daraufhin zu überprüfen, was sie für die Zukunft bedeuten.
Sie haben völlig recht, der Rechnungshof sagt, dass wir einen hohen Sanierungsstau haben. Wie gesagt, Herr Dr. Kuhn hat schon darauf hingewiesen, dass es deutschlandweit eine wichtige Debatte ist, und das wissen wir auch. Der Senat würde hier sehr gern mehr Geld für unsere öffentlichen Gebäude ausgeben. Es heißt ja manchmal, dass es die Einschränkungen nur für die Nutzerinnen und Nutzer gibt, aber es ist nicht zu bestreiten, dass es Schultoiletten gibt, bei denen wir alle gemeinsam sagen würden, dass wir dringend etwas an ihnen tun müssten. Wir stellen einen Plan auf und versuchen, das Wichtigste zuerst zu machen, wie es im Grunde ja überall im Leben so ist, das macht der Senat hier auch. Der Rechnungshof sagt aber nicht – und das müssen Sie vielleicht auch noch einmal zur Kenntnis nehmen! –, dass wir dafür zusätzliche Kredite aufnehmen sollen. Das sagt er nicht, sondern er weist darauf hin, dass es dort Probleme gibt, und bei den nächsten Haushaltsberatungen, wenn neu darüber verhandelt wird, wie die investiven Mittel Bremens eingesetzt werden, werden wir darüber reden, inwieweit es gelingen kann, diesem Bereich stärker Rechnung zu tragen.
Mich verwundert immer sehr, dass sich DIE LINKE auf den Kurs festgelegt hat, Sondervermögen für etwas ganz Tolles zu halten, sie wollten hier schon ein Sondervermögen für das Bauen haben. Ich habe verstanden, dass Schleswig-Holstein diesen Weg geht, Bremen ist ihn einmal gegangen. Ich habe das immer sehr stark kritisiert, weil es damals jedenfalls der Verschleierung des realen Haushaltsverhaltens diente, und uns in Berlin immens geschadet hat. Das kann wirklich niemand bestreiten.
Schleswig-Holstein ist bloß in einer anderen Lage als wir! Es ist zwar auch ein Land, das Sanierungshilfen – und nicht Zinshilfen, wie Sie sagen! – erhält,
aber es hat ein viel positiveres Finanzierungssaldo. Wir machen aber weiterhin Schulden, und deshalb ist das doch völlig unvergleichbar, wenn die – –. Wir müssten eine Kreditermächtigung an die Sondervermögen geben, denen haben wir diese aber gerade weggenommen, damit im Stabilitätsrat der ewige Vorwurf, dass Bremen da mit Schattenhaushalten arbeitet – was ja auch einmal der Fall gewesen ist –, nicht länger erhoben werden kann.
Schleswig-Holstein also als lobendes und glänzendes Beispiel hinzustellen funktioniert nicht, denn es hat einen positiven Finanzierungssaldo, von dem wir leider immer noch ganz weit entfernt sind. Im Gegenteil, wir versuchen, die Sondervermögen weiter in den Griff zu bekommen, die Transparenz zu erhöhen und dafür zu sorgen, die Haushalte so zu gestalten, wie das Gesetz es vorsieht, das sieht nämlich keine Sondervermögen vor. Die gesetzlichen Vorgaben für den Haushalt lauten nämlich, dass er wahr, klar, vollständig, transparent und vor allem jährlich, Herr Rupp, zu sein hat! Wir versuchen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Das Spiel „Wenn wir weniger Steuern einnehmen, müssen wir mehr Schulden machen, aber wenn wir mehr Steuern haben, dann geben wir das Geld aus“ wurde unbestreitbar nach der Wirtschafts- und Finanzkrise so gespielt, was verheerende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalten hatte. Dieses Spiel kann zumindest auf Dauer nicht funktionieren. Der Stabilitätsrat hat Bremen vor einem Jahr eine Rüge erteilt, und dieses Jahr war er auch nicht nur nett zu uns, sondern wir wurden ermahnt, unsere Sanierungsanstrengungen zu verstärken und mehr gerechnete Projekte, die die Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung betrifft, darzulegen.
Bremen ist dort im Fokus, weil wir immer noch überdurchschnittliche Investitionsausgaben haben. Ich führe einen erbitterten Kampf dagegen, dass es uns als so negativ ausgelegt wird, weil es unter anderem auch mit der Abfinanzierung der Kapitaldienstzahlungen zu tun hat, aber eben auch, wie Dr. Kuhn erwähnt hat, mit den Häfen. Am Ende ist es doch so, Herr Rupp, wenn Sie sich durchsetzen würden, dass Sie sich im Ergebnis mit einer großen Gemeinschaft mit einer Politik gemeinsam in ein Boot begeben, die ein Interesse daran hat, zu verschleiern, dass bei dem Staat Einnahmen und Ausgaben in einem Verhältnis stehen müssen.
Ich habe das nicht verschleiert. Die Einnahmen des Staates stehen in einem direkten Verhältnis zu den Möglichkeiten, was er an Geld ausgeben kann. Wer für Steuermehreinnahmen kämpfen will, geht nicht in die Kapitalmärkte und erzählt den Leuten, es sei alles wunderbar, ohne dass sie zahlen müssten, sondern macht das Gegenteil. Er sagt: Mit dem Geld, das wir von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bekommen, können wir dies und das machen und das eben auch nicht.
Es wird so getan, als seien die Probleme bei der Sanierung öffentlicher Gebäude eine Spezialität von Rot-Grün. Schauen Sie einmal ein paar Jahre zurück. Da gibt es auch Zahlen, wie viel Geld in öffentliche Gebäude gesteckt wurde. Es ist in Bremen ein Auf und Ab mit den Investitionsmaßnahmen. 1991, als es schon einmal eine Regierung gegeben hat, an der die Grünen beteiligt waren, hat man in Bremen einen gigantischen Sanierungsstau vorgefunden, weil die Vorgängerregierung in ihrer ganzen Not, damit die Kreditaufnahme nicht andauernd durch die Decke schießt, stark bei den Investitionen gekürzt hat.
Dann hat es eine Sanierungsphase Bremens gegeben, wo wir mit erlaubten – jedenfalls haben wir das so gedacht –, weit überdurchschnittlichen Investitionsausgaben sehr viel investiert haben. Aus meiner Sicht nicht ausreichend in die Sanierung öffentlicher Gebäude! Aber auch da ist Geld hineingeflossen. Dass das Jahr 2007 möglicherweise ein wichtiges Jahr für Bremen gewesen ist, bestreite ich gar nicht. Aber wenn man Langzeitbetrachtungen über die Frage anstellt, wie viel Geld eigentlich in den Bestand öffentlicher Gebäude geflossen ist und wie sich alt gegen neu verhält, ergibt sich ein anderes Bild, als wenn man 2007 das Fallbeil fallen lässt und ab da berechnet, wie schlecht es hier gewesen ist.
Noch einen letzten Gedanken zum Kollegen Jägers! Ja, die Kritik an Immobilien Bremen kenne ich. Ich bin auch offen dafür. Immobilie Bremen ist wie Performa ein wichtiger Dienstleister. Für uns ist nicht nur ganz entscheidend, dass sie ihre Arbeit gut machen, sondern dafür auch die notwendige Anerkennung bekommen.
Wir haben es in der Tat damit zu tun, dass der Staat sehr teuer baut. Es ist eine ständige Herausforderung herauszufinden, wo wir das Verwaltungshandeln und planen und die Absprache zwischen den Ressorts mit Immobilien Bremen verbessern können und wo wir keine Gestaltungsmöglichkeiten haben, weil es einfach daran liegt, dass die Auflagen an öffentliche Gebäude hoch sind, was den Brandschutz, das Vorhalten von Fluchtwegen, energetische Standards, die Frage der Ausschreibung, den Mindestlohn, die Verwendung der Materialien betrifft. Wir haben ein sehr großes Konvolut an Vorschriften. Ich hätte auch große Lust, dass wir uns das bei Gelegenheit einmal gemeinsam anschauen. Das sind Verwaltung und Parlament, die das zusammengebastelt haben. Am Ende ist das Ergebnis jedenfalls, dass es sehr teuer ist. Wenn wir zusammen etwas daran ändern können, sehr gerne. Aber eine Rechnung aufzumachen: Mein Balkon ist viel billiger, kann ich so nicht akzeptieren. Man muss einfach sagen, dass man privates Bauen mit staatlichem nur sehr begrenzt vergleichen kann. Aber wir brauchen gemeinsam mehr Transparenz für die Punkte, die die Kostentreiber sind. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat bedankt sich für Ihre Initiative. Wir wollen uns gern im Bundesrat und den entsprechenden Ausschüssen dafür einsetzen, dass das Bundesdatenschutzgesetz in diesem Punkt verändert wird. Man muss sich dem schon stellen, was da gerade gesellschaftlich passiert. Ich glaube, das ist erst der Anfang. Wirtschaftsauskunfteien haben sehr viel Macht. Es ist so wie beim Ranken von Banken. Da wissen wir auch, dass nicht nur objektive Daten genommen werden, sondern dass sich dahinter sehr unterschiedliche Interessen verbergen. Aber es ist besser, wenn man sie kennt oder sich ihnen stellt. Hier ist das auch so. Wenn wir dem nicht Einhalt gebieten, werden wir in den nächsten Jahren erleben, dass bestimmte Produktgruppen durch die Ratingagenturen anders beurteilt werden als andere. Das heißt, dass in der sogenannten freien Marktwirtschaft der Marktzugang für Menschen stark behindert wird, ohne dass sie das selber gestalten können oder darüber Auskunft bekommen. Das darf nicht so bleiben.
Es ist – glaube ich – auch in Berlin angekommen, dass es sich um ein Problem handelt. Ich würde Ihnen gern den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz von 16. Mai 2014 in Rostock zu diesem Punkt vorlesen und dann sagen, wie es weitergeht. Da heißt es:
„So sind die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Verbraucherschutzressorts der Länder der Ansicht, dass mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.01.2014 zum Umfang und insbesondere auch zu den Grenzen des aktuell geltenden Auskunftsanspruchs bereits jetzt ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgezeigt wird. Sie erinnern an ihren Beschluss vom letzten Jahr zu strengeren Anforderungen an Scoring-Verfahren aus Verbrauchersicht. Darin haben die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Verbraucherschutzressorts der Länder unter anderem eine Überarbeitung des Auskunftsanspruchs gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz gefordert, um die Transparenz über durchgeführte Scoring-Verfahren im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter zu erhöhen.“
Weiter heißt es:
„Nach Ansicht der Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Verbraucherschutzressorts der Länder darf sich der gesetzliche Auskunftsan
spruch nicht darin erschöpfen, über das Gesamtergebnis der Berechnung sowie die dabei herangezogenen Daten Auskunft zu erteilen. Denn erst wenn Verbraucherinnen und Verbraucher auch die vorgenommene Berechnung hinreichend nachvollziehen können, sind sie in der Lage, auf individuelle Besonderheiten zu verweisen.“
Das ist, was Sie auch in Ihrem Antrag wollen. Der Senat teilt das voll. Es ist selbstverständlich auch mit den Stimmen Bremens dort zustande gekommen.
Wie geht es weiter? Die letzte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes ist aus 2009. Dort ist eine Evaluation beschlossen worden. Diese Evaluation soll sich auch mit dem Problem der Ratingagenturen beziehungsweise mit den Scoring-Daten beschäftigen und sollte eigentlich im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden. Deshalb haben wir verabredet, den Bericht abzuwarten. Wir sehen auch in diesem Hause: Der politische Konsens ist sehr groß. Aber wir wollen den Bericht abwarten, um dann gemeinsam zu sehen, was man ändern kann.
Für die heutige Debatte habe ich die Auskunft bekommen, dass im Justizministerium ein Referentenentwurf vorliegt und er im neuen Jahr schnell besprochen werden darf. Nicht akzeptieren wird der Senat eine Linie, die auf die Datenschutzrichtlinie der EU abstellt und sie abwarten will. Die Entwürfe, die wir kennen, treffen gar keine Angaben dazu, wie die Scoring-Daten verändert werden sollen. Aber es ist auch viel zu unsicher, wie lange das dann noch dauert. Deutschland kann unabhängig von dem Vorgehen der EU bei diesem politisch unumstrittenen Punkt in Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz tätig werden. Sie können sich darauf verlassen, dass der Senat alles tun wird, um diesen Prozess so weit zu beschleunigen, dass wir möglichst bald ein Ergebnis haben. Wie gesagt: Es geht um sehr viel. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben völlig recht, es ist eine große Herausforderung für den Staat, bei der Umstellung von, ich sage einmal, Briefpapierverkehr jetzt zu schauen, wie wir mehr Verwaltungshandeln, den Kontaktstart mit Bürgerinnen und Bürgern und umgekehrt auf elektronischem Weg bewerkstelligen können. Es ist selbstverständlich richtig, dass wir darauf achten müssen, unserer Vorbildfunktion Rechnung zu tragen, wie es auch in dem Antrag von uns verlangt wird, und den Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Kommunikation zu ermöglichen.
Wir sind trotzdem in einer Übergangszeit, die ziemlich herausfordernd ist, wenn man sich allein einmal ansieht, welche großen Anstrengungen wir unternehmen müssen, um in den nächsten Jahren die elektronische Akte einzuführen. Wir wollen diesen Übergang sehr gern gestalten, auch mit Ihnen gemeinsam unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bedingungen, aber wir haben das Problem, dass im Grunde beide Systeme nebeneinander existieren. Man schreibt uns einen Brief oder legt die Steuererklärung in einen Umschlag und wirft ihn in den Briefkasten, und der elektronische Weg besteht auch noch. Das miteinander so zu verzahnen, dass die Übergänge sinnvoll und datensicher gestaltet werden, ist gerade die große Kunst, und wir können das auch nicht mit großem Geldeinsatz bewältigen. Insofern bitte ich ein wenig um Verständnis, dass wir das alles nicht von heute auf morgen so aufstellen können, wie wir es uns auch gemeinsam wünschen.
Wenn man elektronisch mit dem Staat in Kontakt tritt, kann man, glaube ich, niemandem raten, uns eine normale E-Mail zu schicken, wenn es um schutzwürdige Belange geht. Das ist keine sichere Kommunikation. Bei der Steuererklärung, die über ELSTER abgegeben wird, gibt es eine dem System innewohnende Verschlüsselung, es gibt die Möglichkeiten der Kommunikation von Behörden untereinander, wie schon erwähnt wurde, über das EGVP. Wir sind dabei, auch unabhängig von diesem Antrag weiter an Modellen für De-Mail zu arbeiten, und wir wollen die Identifikationsmöglichkeiten nutzen, die die neuen Personalausweise bieten, damit sich jemand, wenn er mit dem Staat kommuniziert, keine falsche Identität zulegen kann. All das sind Bausteine einer Um
stellung auf elektronische Kontaktaufnahme und Kommunikation, aber das geht eben alles nicht von heute auf morgen.
Ich habe verstanden, Sie möchten gern, dass wir einen Pilotversuch mit PGP machen. Das machen wir auch und berichten dann dem Ausschuss, damit man das miteinander bewerten kann. Ich rege auch an, dass wir die Datenschutzbeauftragte hinzuziehen und sie es dann mit den Erfahrungen, die wir gemacht haben, bewerten kann. Das ist aber auch nur ein Baustein von vielen anderen, das muss man hier auch ehrlicherweise sagen. Es gibt nur eine sehr kleine Anzahl Bürgerinnen und Bürger, die PGP zurzeit nutzen. Für diese ist das dann ein gangbarer Weg, aber für den Staat ist selbstverständlich weiter die Herausforderung, erstens auch mit den Menschen zu kommunizieren, die uns noch ganz unmodern einen Brief schicken wollen, und zweitens auch mit all den anderen, die nicht die absoluten Experten sind, sondern einfach nur das Papier sparen und uns eine Mit-teilung zukommen lassen wollen. Für diese müssen wir auch noch Wege suchen.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit in dem Punkt! Wir werden uns dann mit einem Bericht über den Pilotversuch PGP wiedersehen, dann sehen wir weiter. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die effektive Bekämpfung von Korruption in allen ihren Erscheinungsformen ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für eine funktionsfähige und akzeptierte Verwaltung und für eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft. Korruptionsbekämpfung ist viel mehr als nur das strafrechtliche Verfolgen aufgedeckter Taten. Hierbei geht es zu allererst auch um eine gemeinsame Haltung, dass man nämlich keinen Zweifel daran lässt, dass es uns ernst ist und dass wir wissen, dass es große Standortvorteile für Deutschland gibt, wenn es uns gelingt, Korruption, soweit das nur möglich ist, zu unterbinden.
Deshalb habe ich auch die Haltung der CDU nicht so recht verstanden. Der Senat soll doch den Auftrag erhalten, auf der Basis der bestehenden Gesetze eine Lösung voranzutreiben. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Diskussion, was ComplianceRegeln in Unternehmen betrifft, in den letzten Jahren große Fortschritte erbracht hat. Ich bin Aufsichtsratsvorsitzende der Bremer Landesbank. Wenn man sich die dortigen Compliance-Vorschriften und die selbstverständliche Praxis anschaut, wenn man sieht, dass sich die Wirtschaftsprüfer ihren Kaffee mitbringen und dass sehr strenge Vorschriften für das Verhalten
des Vorstands gelten, so erkennt man, dass es ganze Branchen gibt, die denken, dass auf das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Stäubchen fallen darf, so wie das der Staat von seinen Beamtinnen und Beamten ja auch verlangt, und dass dies dort gängige Praxis ist. Wir müssen dafür sorgen, dass das für alle Branchen gilt und dass wir gerade in der Baubranche, in der die Probleme vielleicht am größten sind – im internationalen Vergleich stehen wir trotzdem sehr gut da –, ebenfalls vorankommen.
Für die Unternehmen wird es immer wichtiger, dass ihr Handeln von jedem Verdacht frei ist, es könnte mit unrechten Dingen zugehen. Das gilt auch für den Staat. Wir müssen das mit unserem Agieren weiter fördern.
Korruptionsbekämpfung muss immer mehrdimensional angelegt sein. Prävention, also die Verhinderung von Korruption, ist mindestens genauso wichtig wie deren strafrechtliche Ahndung. Dabei sind diese beiden Säulen der Korruptionsbekämpfung ganz eng miteinander verknüpft, sodass eine isolierte Betrachtung dem Thema ohnehin nicht gerecht würde.
Mit vielen guten Gründen und vor allem unterstützt durch die Bremische Bürgerschaft, hat sich Bremen entschlossen, diese enge Verzahnung auch organisatorisch abzubilden, und die Zentrale Antikorruptionsstelle, die bundesweit mit ihrer Kurzform ZAKS bekannt ist, eingerichtet. In der ZAKS sind für das Land Bremen die Aufgaben der Beratung und der Prävention einerseits sowie der kriminalpolizeilichen Bearbeitung von Korruptionsdelikten andererseits zusammengefasst.
Fortschrittlich war Bremen auch vor drei Jahren mit der Einrichtung des Korruptionsregisters. Damals wie heute bin ich davon überzeugt, dass die von einer Eintragung in dieses Register ausgehende Drohung ein wirksames Instrument zur Verhinderung von Korruption ist. Inzwischen haben Hamburg und Schleswig-Holstein nachgezogen und ein gemeinsames Korruptionsregister errichtet. Dass mit der heute beratenen Änderung des bremischen Registers die Möglichkeit eröffnet wird, ein gemeinsames Register mit anderen Ländern zu führen, ist ein richtiger und konsequenter Schritt. Korruption ist keine Frage von Landesgrenzen. Im Gegenteil. Eine länderübergreifende Zusammenarbeit in der Korruptionsbekämpfung ist perspektivisch unabdingbar.
Selbstverständlich werden vor der tatsächlichen Errichtung eines gemeinsamen Korruptionsregisters noch zahlreiche Detailfragen zu klären sein. Die Grundausrichtung, ein solches gemeinsames Register voranzutreiben und zu führen, ist jedoch vollkommen richtig. Hieran werden wir konsequent arbeiten und versuchen, eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu erreichen. Aber uns allen muss klar sein, dass es sich hierbei wieder nur um einen Durchgangsschritt handelt.
Die Konferenz der Justizminister der Länder hat sich inzwischen für die Errichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters ausgesprochen.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium will dies noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Das wäre wirklich sehr gut. Bremen wird das im Bundesrat selbstverständlich unterstützen. Ein solches bundesweites Korruptionsregister ist dringend erforderlich, um dieses Instrument wirklich sinnvoll einsetzen zu können. Wie man sehen kann, fördern Pioniertätigkeiten – auch die in Bremen – den Prozess.
Lassen Sie mich noch einen Schritt weitergehen – das schließt an den Redebeitrag von Herrn Rupp an –: Danach muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, ein europaweites Register einzurichten. Gelingt das, so wird es für den Standort Europäische Union ein ganz wichtiger positiver Faktor sein. Wenn man weiß, dass man hier steuerehrlich ist und dass hier das Geld, das man für einen Auftrag zahlt, wirklich dort landet, wo es landen soll, dass es für Rohstoffe, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Firmenkosten verwendet wird und nicht in den Taschen derjenigen verschwindet, die sich unrechtmäßig Vorteile verschaffen, dann ist das für einen Wirtschaftsstandort ein nicht zu unterschätzendes hohes Gut. – Schauen Sie sich an, welch unvorstellbar hohen volkswirtschaftlichen Schaden es für Länder anrichtet, wenn sie auf dem Korruptionsindex schlecht dastehen! – Wir haben daran ein großes gemeinsames Interesse. Sie können sich auf den Senat verlassen. Er wirkt mit Ihnen zusammen daran mit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss einräumen, dass mir das, was ich hier zum Teil gehört habe, den Blutdruck doch deutlich in die Höhe getrieben hat. Bei allen politischen Dissensen muss man irgendwo irgendwie auch noch ein paar Tatsachen zur Kenntnis nehmen. Es ist für uns alle keine gute Erfahrung, wenn die wirklich großen Bemühungen des Finanzressorts, für ein hohes Maß an Transparenz zu sorgen – die im Übrigen in Deutschland breit anerkannt sind –, einfach gar nicht zur Kenntnis genommen werden und man fröhlich weiter spekuliert und sich die Fakten so hindreht, wie man möchte.
Es beginnt mit dem Vorwurf, Herr Rupp, ich würde Probleme erfinden und ein Katastrophenszenario zeichnen. Können Sie mir bitte einmal erzählen, warum ich das wohl machen sollte? Wahrscheinlich, weil ich ein libidinöses Verhältnis zu Geld habe, mich wie Dagobert Duck regelmäßig unter die Goldtalerdusche stelle und es mir ein besonderes Vergnügen bereitet, Nein zu all den Dingen zu sagen, die ich sehr häufig selbst als legitim und berechtigt empfinde. Das kann ja dann wahrscheinlich nur die Erklärung sein.
Ich habe dem Senat, der Öffentlichkeit und dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig über die auftretenden Haushaltsprobleme berichtet.
Als erste Unwahrheit haben Sie erzählt, ich hätte an irgendeiner Stelle gesagt, wir könnten zum Ausgleich für die auftretenden Haushaltsprobleme Zinsminderausgaben heranziehen.
Den Pressetext „Der Senat beschließt Haushaltssperre“ vom 8. Juli 2014, veröffentlicht von der Senatspressestelle, habe ich hier vor mir liegen. Die Presseerklärung ist für alle zugänglich, DIE LINKE schickt ja auch immer jemanden zu den Pressekonferenzen. Darin heißt es über die Haushaltsprobleme: „Bis zur Entscheidung des Senats im September wird klar sein, was ressortintern aufgefangen werden kann und in welchem Umfang ein Ausgleich aus dem Risikotopf und besser verlaufenden Haushaltsentwicklungen – zum Beispiel bei den Zinsen – möglich ist. Harte Einschnitte in den Ressorthaushalten
werden dennoch unvermeidlich sein.“ Wie können Sie vor dem Hintergrund eines solchen Textes hier so etwas behaupten? Im Übrigen ist der Haushaltsund Finanzausschuss jederzeit zu informieren. Jede Frage, die dort gestellt wird, wird wahrheitsgemäß von uns beantwortet.
In Ihrem Antrag geht es so weiter mit den Dingen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Auf Seite 1 heißt es, es habe nie irgendein Risiko gegeben, dass der Haushalt im Jahr 2014 nicht im Rahmen der beschlossenen Ein- und Ausgaben vollzogen werden kann. Das ist wirklich völliger Blödsinn! Wir haben über die Risiken berichtet. Wir wussten relativ genau, dass das Sozialbudget sich weit höher entwickeln wird. Das wissen Sie auch! Das wird im Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig in den Berichten vorgestellt, und spätestens seit der Mai-Steuerschätzung wissen wir, dass wir mit Mehreinnahmen zu rechnen haben. Es wurde alles überall dargelegt und transparent gemacht. Das wirft, wenn Sie es so behaupten wollen, aber ein eigenartiges Bild auf Ihre Einstellung zum Haushalt.
Der Haushalt ist ein Gesetz. Es ist kein Gesetz, in dem steht, wir nehmen 4,2 Milliarden Euro ein und geben 4,2 Milliarden Euro aus, und alles andere, was wir machen, ist egal. Die einzelnen Haushaltsanschläge sind gesetzlich geregelt. Das ist die Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers, der gewählten Bürgerschaft, der dem Senat Rahmendaten für einzelne Politikfelder gibt. Darin steht nicht, dass das Geld einfach irgendwoher genommen werden darf, wenn man nicht damit auskommt, und um die Details kümmern wir uns nicht. Sie als Haushaltsgesetzgeber haben uns klare Vorgaben gemacht, wofür wir das Geld ausgeben sollen und wofür nicht. Wenn wir in einem Haushaltsbereich wie in diesem Fall den Sozialleistungen oder der Beamtenbesoldung mit unseren Eckwerten, die Sie uns bewilligt haben, nicht auskommen, dann ist das ein Haushaltsrisiko – das ist jedenfalls überall in Deutschland so – und dann muss ich das sagen, auch wenn an anderer Stelle vielleicht Mehreinnahmen oder Zinsminderausgaben erwartet werden.
Wir haben das nie verschwiegen oder verschleiert, aber dass es eine Veränderung gegenüber dem beschlossenen Haushalt gibt, das ist unbestreitbar. Als ich hier noch Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses war, war es mir immer sehr wichtig, dass der Senat sich keine riesigen Bewilligungen abholt und Deckungskreise macht, damit im Haushalt alles verschoben werden kann, sondern dass der spezifisch vom Parlament bestellte Haushalt vom Senat auch gefälligst ausgeführt wird. Dafür stehe ich ein, wenn der Haushalt beschlossen ist. Es ist die Aufgabe der Finanzsenatorin, dafür zu sorgen, dass das
von Ihnen beschlossene Haushaltsgesetz auch eingehalten wird. So ist jedenfalls die Rechtslage.
Die zweite unzutreffende Behauptung von Ihnen – –.
Ja, sehr gern!
Ja, es ist im Rahmen des Rahmens, trotzdem brauchen wir Beschlüsse für die Veränderungen, und die haben der Haushalts- und Finanzausschuss und der Senat ja auch getätigt.
Denn der Haushaltsausschuss, der vom Haushaltsgesetzgeber beauftragt wurde unterjährige Veränderungen vorzunehmen, hat dies auch wahrgenommen. Wir haben uns überlegt, ob wir einen Nachtragshaushalt brauchen. Das ist das große Instrument bei sehr großen Verschiebungen. Aber der hinter Ihrer Frage stehende Gedanke, dass man eigentlich nur ein Problem hat, wenn man den absoluten Rahmen von 4,2 Milliarden Euro – oder, je nachdem, welche Gebietskörperschaften man jetzt zusammenrechnet, einen anderen absoluten Rahmen – überschreitet, ist einfach unzutreffend. Das ist eine falsche Vorstellung davon, was ein Haushalt bedeutet.
Die zweite unzutreffende Behauptung in Ihrem Antragstext lautet – ich zitiere –: „Allerdings hat sich das Finanzressort eine weitere, außerplanmäßige Ausgabe beim Haushalts- und Finanzausschuss genehmigen lassen: sie wollen für 20 Mio. Euro Derivatgeschäfte zur Zinssicherung tätigen.“ – Herr Kau ist gleich auf das Wort „Derivatgeschäfte“ hereingefallen. Ich kann Ihnen nur sagen: Erstens hat sich das Finanzressort keine außerplanmäßige Ausgabe genehmigen lassen, sondern der Senat. Die guten Ressorts und das böse Finanzressort – das ist ein schönes Spiel, entspricht aber auch nicht unserer Verfassungslage. – Machen Sie ruhig weiter!
Zweitens tätigen wir diese Ausgabe innerhalb des von der Bürgerschaft mehrheitlich genehmigten Zinsbudgets. Es ist keine zusätzliche Ausgabe, auch wenn
Sie das noch fünfmal behaupten, ist dies unzutreffend! Vielmehr bewegt sich diese im Rahmen des beschlossenen Budgets. Und für die Derivatgeschäfte, die wir machen, gibt es Richtlinien des Haushaltsausschusses. Herr Dr. Kuhn hat es schon gesagt: Eigentlich hatten wir bei der Veranschlagung der Zinsen einen höheren Anteil der Derivatgeschäfte geplant. Das sind Zinssicherungsgeschäfte, die, wie Sie jetzt auch schon eingeräumt haben, in Zukunft dafür sorgen, dass uns die Zinsentwicklung nicht den gesamten Haushalt in Schutt und Asche legt. Das hat ganz viel damit zu tun, dass wir für zukünftige Generationen mitdenken. Wir haben uns nicht 20 Millionen Euro zusätzlich genehmigen lassen, sondern wir haben das getan, was bei dem Anschlag „Bildung des Zinstopfes“ mitgedacht wurde, seinerzeit allerdings in einer größeren Größenordnung, als es jetzt umgesetzt worden ist, weil wir leider eine höhere Summe der Zinsersparnisse für andere Haushaltsprobleme brauchen.
Wenn Sie sich hier hingestellt und kritisiert hätten, dass wir nicht so viele Zinssicherungsgeschäfte machen, wie wir es eigentlich vorgehabt haben und wie es uns vom Haushaltsgesetzgeber auferlegt wurde, und dass wir das Geld für laufende Kosten ausgeben, so wäre diese Kritik allerdings zutreffend gewesen. Das, was Sie hier erzählt haben, ist einfach nur Blödsinn!
Was ich auch nicht schön finde, ist, dass so getan wurde, als sei der Haushalts- und Finanzausschuss Stimmvieh. Ich habe mir noch niemals etwas vom Haushaltsund Finanzausschuss genehmigen lassen. Vielmehr beschließt er, und wir halten das ein.
Es geht weiter mit den Legenden: „9,7 Millionen Euro dieser Überschreitungen selber (müssen) an anderen Haushaltsstellen im Ressort (gekürzt werden) … Darüber hinaus haben alle Ressorts nach einem Quotenmodell weitere 9 Millionen Euro einzusparen. Insgesamt haben die Ressorts aus dem beschlossenen Haushalt 18,7 Millionen Euro einzusparen. Damit können die zusätzlichen Derivatgeschäfte“ – dazu habe ich schon etwas gesagt – „im Rahmen der vorgesehenen Ausgabeanschläge finanziert werden.“
Diese Summe von 18,7 Millionen Euro setzt sich aus zwei verschiedenen Qualitäten von Ressortanmeldungen zusammen. Wir haben im Laufe des Haushalts gesehen, dass sich einige Ausgabenpositionen unerfreulich nach oben entwickeln, und haben, damit wir Probleme nicht scheibchenweise benennen müssen, alle Ressorts gebeten, die Probleme, die sie haben, anzumelden. Hierdurch sind diese 18,7 Millionen Euro zustande gekommen. Dann haben wir uns – das ist auch unsere Aufgabe als Finanzressort – mit den Ressorts zusammengesetzt und gesagt, ob wir das, was diese als Risiko angemeldet haben, akzeptieren oder nicht. Wir haben beispiels
Frau Präsidentin, meine
sehr verehrten Damen und Herren! Herr Liess hat es richtig gesagt: Es war ein ziemlich hoppeliger Prozess bis zu dieser Runde der Beamtenbesoldung. Darauf braucht niemand stolz zu sein. Ich bedauere für den Senat, dass es ein für viele schmerzhafter und anstrengender Prozess gewesen ist.
Offensichtlich haben wir die Frage der Verfas
sungsmäßigkeit des alten Besoldungsgesetzes, das Sie hier mit Mehrheit beschlossen haben, falsch eingeschätzt. Das legt jedenfalls die Entscheidung in Nordrhein-Westfalen nahe. Vor dem Bundesver fassungsgericht sind im Moment sehr viele Klagen wegen Problemen im Beamtenrecht anhängig. Ob das Bundesverfassungsgericht das auch so sieht, werden wir sehen. Man darf das Urteil nicht kommentieren oder kritisieren, man darf nicht darüber nachdenken, noch darf man Zweifel daran äußern – das hat das Gericht übrigens selbst insofern getan, als das Urteil keineswegs einstimmig gefallen ist.
Wir haben uns aus politischen Gründen dafür
entschieden, es trotzdem als Grundlage für eine Veränderung zu nehmen, weil wir der Auffassung waren, dass das Urteil – so umstritten es auch sein mag – doch sehr deutlich war. Da wir eine tragfähige Lösung mit den Beschäftigten wollen, haben wir uns dafür entschieden, uns an Nordrhein-Westfalen – es wurde schon gesagt – zu orientieren und hier eine andere Besoldungsrunde vorzuschlagen.