Die interfraktionellen Absprachen können Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 9.00 Uhr, entnehmen. Diesem Umdruck können Sie auch den Eingang gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei dem interfraktionell vereinbart wurde, ihn nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um den Tagesordnungspunkt 38, Steuerhinterziehung konsequent bekämpfen – Steueransprüche konsequent durchsetzen, Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/914.
Ich möchte Sie noch daran erinnern, dass wir heute Abend um 18.30 Uhr einen parlamentarischen Abend bei der Commerzbank haben. Ich bitte, dass Sie das noch in Ihren Terminkalendern vermerken, wenn Sie es nicht schon getan haben!
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25. April 2013 (Neufassung der Drucksache 18/870 vom 18. April 2013) (Drucksache 18/875)
Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG 2013/2014)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! „Tarifergebnis auch für Beamtinnen und Beamte übernehmen!“, das ist genau das, was wir in unserem Antrag fordern.
Worum geht es? Die Gewerkschaften haben für die tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder eine Tarifsteigerung erstritten. Diese wird in Bremen auch für die Angestellten des öffentlichen Dienstes übernommen, und die Einigung sieht eine Erhöhung der Entgelte in Höhe von 2,65 Prozent zum 1. Januar 2013 und eine weitere Erhöhung in Höhe von 2,95 Prozent zum 1. Januar 2014 vor. Schon während der Auseinandersetzungen und der Warnstreiks, die auch in Bremen stattgefunden haben, konnten sich die Beamten nicht sicher sein, ob sich ihr Einsatz auf der Straße lohnt, denn bereits Anfang des Jahres hatte Bremens Finanzsenatorin im „Weser-Kurier“ mitgeteilt, dass sie wegen der Haushaltslage nicht gedenke, Tarifsteigerungen eins zu eins auf die Beamten zu übertragen. Sie nannte das in diesem Interview den Klassiker.
Ein Klassiker ist dieses Vorgehen in der Tat, denn entgegen öffentlichen Äußerungen, dass man in Bremen jetzt auf diese Kürzungsmaßnahme zurückgreifen müsse, weil die Haushaltslage nichts anderes hergebe, stehen Einschnitte bei der Anpassung der Besoldung der Bremer Beamten nun seit dem Jahr 2007 bereits zum vierten Mal auf der Tagesordnung. Wenn wir uns erinnern: Im Jahr 2007 hatte der Senat die Tarifübernahme um zwei Jahre verzögert und die Einmalzahlung nicht gewährt. Im Jahr 2009 wurde der Tarif zwar zeitgleich übernommen, aber der Sockelbetrag von 40 Euro halbiert. Im Jahr 2011 wurde die Tarifsteigerung gestaffelt nach Besoldungsgruppen zeitver––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
zögert übernommen, und Beamte ab der Besoldungsgruppe A 9 erhielten die Einmalzahlung nicht mehr. Was in dieser Aufzählung gar nicht enthalten ist, sind die Kürzungen und Streichungen beim Urlaubsund Weihnachtsgeld in den vergangenen zehn Jahren.
Nun tut der Senat aber aktuell so, als würde er jetzt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erstmals von den Beamten ein Sonderopfer verlangen. Nein, meine Damen und Herren vom Senat und von den Regierungsfraktionen, das stimmt nicht! Allerdings stimmt es, dass Sie in den vergangenen Jahren nie so weit gegangen sind wie dieses Mal.
Was haben Sie konkret vor? Bis zur Besoldungsstufe A 10 soll das Tarifergebnis übernommen werden, aber um ein halbes Jahr verzögert. Öffentlich haben Sie sich hingestellt und gesagt, das sei fair, die Vollzugsbeamten würden ausgenommen, denn Beamte der Feuerwehr und der Polizei sind überwiegend in den unteren beziehungsweise mittleren Besoldungsstufen zu Hause, im Übrigen ein Unding, wie ich finde! Ein Beamter der Feuerwehr liegt bei einer 48-Stunden-Woche mit seinem Einkommen zwischen 1 800 und 2 500 Euro brutto, überwiegend wird die Feuerwehr nämlich nach A 7 oder A 8 besoldet. Fair ist das in meinen Augen nicht.
Kommen Sie mir jetzt bitte nicht damit, Feuerwehrleute hätten ja alle die Genehmigung, einer Nebentätigkeit nachzugehen! Warum machen sie das denn wohl? Kommen Sie mir bitte auch nicht damit, dass Sie die Vollzugsbeamten ausnehmen! Sie enthalten ihnen in den nächsten beiden Jahren die Tarifsteigerung jeweils für ein halbes Jahr vor. Das bedeutet nicht, dass Sie die Vollzugsbeamten von dem ausnehmen, was Sie vorhaben.
Die Besoldungsstufen A 11 und A 12 sollen zum 1. Juli dieses Jahres eine Steigerung von einem Prozent erhalten und ab dem 1. Januar 2014 ein weiteres Prozent. In dieser Besoldungsstufe finden sich viele Lehrkräfte wieder, denn auch die schlechter bezahlten Lehrinnen und Lehrer der Primarstufe bekommen A 11. Ab A 13 soll es dann komplette Nullrunden geben. Zur Besoldungsstufe A 13 gehören zum Beispiel Gymnasiallehrer, A 13 bekommen aber auch Beamte mit Leitungsfunktionen bei Feuerwehr und Polizei.
Sie sagen hier, andere Bundesländer machten das auch so, und verweisen auf Nordrhein-Westfalen. Sie verschweigen aber dabei, dass Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland ist, das ab einer gewissen Besoldungsstufe eine Doppelnull durchsetzt, die anderen Bundesländer übernehmen den Tarif ganz, gestaffelt oder verzögert. Es gibt nur vier Bundeslän
der, die sich bisher noch nicht geäußert haben, wie sie vorgehen. Zurzeit ist es so: Sie stehen mit Nordrhein-Westfalen dort ganz allein.
Die Anwärterinnen und Anwärter bekommen auch weniger, als eigentlich von den Gewerkschaften ausgehandelt. Sie sehen hier mit dem erst gestern um 11.00 Uhr vorgelegten Besoldungsanpassungsgesetz vor, dass Anwärterinnen und Anwärter auch nach einem halben Jahr Verspätung eine Erhöhung der Bezüge um 2,65 und 2,95 Prozent erhalten. Ausgehandelt hatten die Gewerkschaften aber für das erste Jahr für die Auszubildenden eine Erhöhung um 50 Euro, diese liegen über den 2,65 Prozent.
Für Versorgungsbezüge übernehmen Sie die Staffelung ebenfalls. Zusätzlich haben Sie in dem gestern erst vorgelegten Besoldungsanpassungsgesetz aufgenommen, dass die Versorgungsbezüge um 0,1 Prozent gemindert werden. Am Dienstag noch hatten Sie in der letzten Anhörung Gewerkschaftsvertretern zugesichert, diese Abzüge dieses Mal nicht vorzunehmen. Werte Kolleginnen und Kollegen und werte Damen und Herren vom Senat, das ist nicht seriös! Ehrlich gesagt würde ich mich als Gewerkschaftsvertreter getäuscht fühlen.
Das ist genau das: Getäuscht fühlen sich auch Bremens Beamte. In allen Bereichen des öffentlichen Dienstes wurde bereits seit Jahren gekürzt, abgebaut, gestrichen oder auch outgesourct. Die Arbeitsverdichtung hat zugenommen, aber die gesellschaftlichen Aufgaben sind in einem Ausmaß gewachsen, wie sie vor 20 Jahren noch nicht vorhersehbar waren. Eine schwieriger werdende soziale Lage hinterlässt Spuren und diktiert auch für den öffentlichen Dienst andere Bedingungen. Wer wüsste das nicht besser als zum Beispiel die Lehrer und die Polizeibeamten!
Es sind aber nicht nur die Bedingungen anders, es sind auch die Arbeitsplatzbeschreibungen von heute anders als vor 20 Jahren. Die Senatorinnen und Senatoren als Dienstherren der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, egal ob verbeamtet, angestellt oder ausgelagert an Träger, verlangen diesen eine Menge ab: Die Schulen werden ständig mit neuen Strukturen gefordert und sollen gesellschaftliche Defizite auffangen. Welche Probleme das mit sich bringt, haben wir hier in diesem Haus schon oft genug diskutiert.
Die Polizei soll irgendwie nebenbei auch Sozialarbeit leisten, und im Übrigen werden Sozialarbeiter in dieser Stadt oft nur befristet eingestellt, wie wir wissen. Die Feuerwehr hat mit einer viel zu knappen Personaldecke zu kämpfen und muss selbst aufpassen, dass sie aus den Einsätzen heil herauskommt. Die Einsätze in Brandfällen – das wissen die wenigsten – haben sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt. Im