Protocol of the Session on August 31, 2011

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Meine Damen und Herren, ich eröffne die 4. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Innova Privat-Akademie.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, die Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 9.00 Uhr, entnehmen können.

Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, sie nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich hierbei um die Tagesordnungspunkte 22 und 23.

Die übrigen Eingänge bitte ich dem heute verteilten Umdruck zu entnehmen.

I. Eingänge gemäß § 21 der Geschäftsordnung

1. Stellungnahme des Senats zum 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

Mitteilung des Senats vom 23. August 2011 (Drucksache 18/37)

2. Gesetz zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Mitteilung des Senats vom 30. August 2011 (Drucksache 18/40)

Diese Angelegenheiten kommen auf die Tagesordnung der September-Sitzung.

II. Kleine Anfragen gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung

1. Tierverbrauchsfreies Studium sicherstellen

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. August 2011

2. Die Menschen an der Gesellschaft partizipieren lassen – Einbürgerung fördern

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. August 2011

III. Eingabe gemäß § 70 der Geschäftsordnung

Forderung der Initiative „Bremer und Bremerinnen für den sofortigen Atomausstieg“ zum sofortigen Atomausstieg nebst Unterschriftenlisten.

Diese Eingabe kann in der Kanzlei der Bürgerschaft eingesehen werden.

IV. Sonstiger Eingang

Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zur Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ – Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg

Mitteilung des Senats vom 16. August 2011 (Drucksache 18/34)

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft beschlossen hat, die morgige Sitzung entfallen zu lassen, wenn die Tagesordnung am heutigen Tag abgearbeitet wird.

Nach Ablauf der Frist für die heutige Sitzung ist noch ein Wahlvorschlag der SPD-Fraktion für den staatlichen Rechnungsprüfungsausschuss eingegangen.

Ich schlage Ihnen vor, diesen ausnahmsweise zuzulassen, um dafür nicht die morgige Sitzung stattfinden zu lassen.

Ich stelle Einverständnis fest.

Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, darf ich dem Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Dr. Güldner, zu seinem heutigen Geburtstag die Glückwünsche des Hauses aussprechen! Ich wünsche Ihnen alles Gute, Kraft und Durchhaltungsvermögen in dieser schwierigen Zeit!

(Beifall)

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen elf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Verwendungszulage“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011, Aktenzeichen

(A) (C)

(B) (D)

2C 30.09, 2C 27.10, 2C 48.10, über die Verwendungszulagen, und plant der Senat eine Umsetzung der Vorgaben aus diesem Urteil?

Wie vielen Personen im öffentlichen Dienst sind Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes für länger als 18 Monate übertragen?

Welche Auswirkungen hat dieses Urteil in personeller und finanzieller Hinsicht auf den öffentlichen Dienst in Bremen, wenn es umgesetzt werden würde?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Bundesverwaltungsgericht hat in den angesprochenen Urteilen den Rechtsanspruch auf die sogenannte Verwendungszulage nach Paragraf 46 Bundesbesoldungsgesetz auch auf Fälle ausgeweitet, in denen die Wahrnehmung des höherwertigen Amtes nicht nur vorübergehend vertretungsweise, sondern auf Dauer angelegt ist. Der Senat wird diese höchstrichterliche Rechtsprechung umsetzen. Die Dienststellen werden in Kürze in einem Rundschreiben über die Konsequenzen aus den Urteilen informiert.