Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Innova Privat-Akademie.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, die Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 9.00 Uhr, entnehmen können.
Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, sie nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich hierbei um die Tagesordnungspunkte 22 und 23.
Forderung der Initiative „Bremer und Bremerinnen für den sofortigen Atomausstieg“ zum sofortigen Atomausstieg nebst Unterschriftenlisten.
Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zur Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ – Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft beschlossen hat, die morgige Sitzung entfallen zu lassen, wenn die Tagesordnung am heutigen Tag abgearbeitet wird.
Nach Ablauf der Frist für die heutige Sitzung ist noch ein Wahlvorschlag der SPD-Fraktion für den staatlichen Rechnungsprüfungsausschuss eingegangen.
Ich schlage Ihnen vor, diesen ausnahmsweise zuzulassen, um dafür nicht die morgige Sitzung stattfinden zu lassen.
Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, darf ich dem Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Dr. Güldner, zu seinem heutigen Geburtstag die Glückwünsche des Hauses aussprechen! Ich wünsche Ihnen alles Gute, Kraft und Durchhaltungsvermögen in dieser schwierigen Zeit!
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen elf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Verwendungszulage“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.
2C 30.09, 2C 27.10, 2C 48.10, über die Verwendungszulagen, und plant der Senat eine Umsetzung der Vorgaben aus diesem Urteil?
Wie vielen Personen im öffentlichen Dienst sind Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes für länger als 18 Monate übertragen?
Welche Auswirkungen hat dieses Urteil in personeller und finanzieller Hinsicht auf den öffentlichen Dienst in Bremen, wenn es umgesetzt werden würde?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Bundesverwaltungsgericht hat in den angesprochenen Urteilen den Rechtsanspruch auf die sogenannte Verwendungszulage nach Paragraf 46 Bundesbesoldungsgesetz auch auf Fälle ausgeweitet, in denen die Wahrnehmung des höherwertigen Amtes nicht nur vorübergehend vertretungsweise, sondern auf Dauer angelegt ist. Der Senat wird diese höchstrichterliche Rechtsprechung umsetzen. Die Dienststellen werden in Kürze in einem Rundschreiben über die Konsequenzen aus den Urteilen informiert.