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Wir fragen den Senat: Wie viele auswärtige Polizeibeamte wurden in
Bremen bei der konkreten Terrorgefahr am 28. Fe bruar 2015 eingesetzt?
Welche Probleme gab es bei dem Einsatz mit der
Ausrüstung der Bremer Polizei?
Wie viele Polizeibeamte wurden für den Einsatz
aus der dienstfreien Zeit in den Dienst gerufen, und welche Probleme gab es hierbei?
Herr Senator, verfügte die
Bremer Polizei beispielsweise über schusssichere Fahrzeuge, um einen möglichen Einsatz von At tentätern, die zum Beispiel über Maschinenpistolen verfügen, entsprechend begegnen zu können?
Herr Senator, nach solchen
Dingen habe ich nicht gefragt, sondern ich habe
danach gefragt, ob Sie beispielsweise Fahrzeuge aus Niedersachsen oder aus Hamburg brauchten, um für den Fall, dass Maschinenpistolen eingesetzt werden, entsprechende Polizeibeamte in die Nähe des Ortes bringen zu können!
Hat die Bremer Polizei aus
reichend über Sprengstoffsuchhunde verfügt?
Ich habe nicht danach ge
fragt, was Sie denken, sondern ob es tatsächlich so war. Danach habe ich gefragt.
Wir fragen den Senat:
In welchen Fällen kam es bei Großveranstaltungen
seit der Änderung des Gebühren- und Beitragsge setzes zu einer Kostenbeteiligung der Veranstalter für Polizeieinsätze?
Welche Höhe hatten die bisherigen Gebühren
bescheide?
Plant der Senat, noch in der aktuellen Fußball-Bun
desliga-Saison einen Gebührenbescheid zu erlassen?
Können Sie schon etwas
über diesen Gebührenbescheid sagen? In welcher Größenordnung wird er erstellt werden? Welche Grundlagen hat dieser Gebührenbescheid?
Herr Senator, rechnen Sie mit
einem Rechtsstreit wegen dieses Gebührenbescheids?
Herr Senator, nun wissen
wir, dass schon auf dem Weg von Hamburg nach Bremen Züge beschädigt worden sind, wir wissen, dass es weit vom Stadion entfernt massive Ausein andersetzungen sogenannter Fans untereinander und auch mit der Polizei gegeben hat. Wie glauben Sie denn, dass mit einem Gebührenbescheid, den Sie erstellen wollen, diese Gewalt, die zweifelsohne vor und nach dem Spiel stattgefunden hat, beseitigt werden kann?
Herr Senator, Sie haben dar
auf hingewiesen, dass es eine Trennung zwischen der Todesfeststellung und der qualifizierten Leichenschau geben soll. Bedeutet das für Sie, dass dies auch an zwei verschiedenen Orten stattfinden wird?
Herr Senator, Ihnen ist schon
klar, dass bei dieser Regelung, die qualifizierte Lei chenschau an einem anderen Ort wahrzunehmen, eine große Gefahr besteht, dass für den Fall, dass dabei Fremdverschulden festgestellt wird, der Tatort und auch die Leiche oder die Bekleidung der Leiche nicht mehr in dem Zustand sind wie am Auffindeort? Damit verlieren dieser Tatort, dieser Auffindeort und die gesamte folgende Beweisführung ganz erheblich an Wertigkeit.
Eine letzte! Sie betrifft den
Abtransport des Leichnams. Sie haben eben den Hinweis gegeben, diese qualifizierte Leichenschau könnte auch bei einem Beerdigungsinstitut stattfin den. Haben Sie eine Vorstellung, auf wessen Anwei sung, auf wessen Initiative und wie der Abtransport stattfinden soll, möglicherweise durch wen bestimmt, an welchen Ort und so weiter? Ist das aus Ihrer Sicht schon geklärt?
Wir fragen den Senat:
Wie viele Mitarbeiter, berechnet nach Vollzei
täquivalenten, hatten die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven jeweils zu den Stichtagen 1. Januar 2008 und 1. Januar 2015?
Wie viele Einstellungen von Polizeivollzugsbe
amten wurden jeweils für die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven in den Jahren 2012, 2013 und 2014 vorgenommen?
Wie viele Polizeivollzugsbeamte der Polizei Bremen
und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven werden voraussichtlich in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in den Ruhestand gehen?
Herr Senator, Sie haben
in der März-Sitzung gesagt: „Wer behauptet, dass während meiner Zeit als Senator für Inneres bei der Polizei Mitarbeiter eingespart worden sind, der lügt!“ Würden Sie unter dem Eindruck des vorgetragenen Ergebnisses, welches Sie soeben selbst vorgetragen haben, diese Behauptung wiederholen?
Herr Senator, würden Sie
die Zahl für den 1. Januar 2008 und den 1. Januar 2015 noch einmal wiederholen? Sie werden dann feststellen, dass Sie jetzt weniger haben, als Sie am 1. Januar 2008 hatten. Sie haben die Zahlen eben selbst genannt. Wenn Sie immer noch behaupten, dass derjenige – nämlich ich –, der behauptet, wäh rend Ihrer Zeit als Senator wäre Personal eingespart worden, lügen würde – –.
Moment, ich komme gleich auch noch auf die nächs ten Jahre zu sprechen!
Nein, wir wollen keine Personaldebatte führen, ich will nur vom Senator hören, ob er die Behauptung wiederholt: Wer das behauptet, lügt!
Sie haben eben auch dar
gestellt, Herr Senator, wie viele Einstellungen Sie in den Jahren 2012, 2013 und 2014 vorgenommen haben, und Sie haben ebenfalls dargestellt, wie viele Mitarbeiter bei der Polizei in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in den Ruhestand gehen. Wenn wir diese Zahlen jetzt gegenüberstellen, und das sind genau die Referenzjahre, dann gibt es dort ein Delta von circa 100 Mitarbeitern. Wenn Sie hier vortragen, dass jeweils Ihre Vorgänger daran schuld seien, dass bei der Polizei eingespart worden sei, dann könnte Ihr Nachfolger sagen: Als ich angefangen habe, waren soundso viele Polizisten da, aber mein Vorgänger hat zu wenig eingestellt! Das Delta zwischen den Einstellungszahlen und den 100 weiteren Mitarbei tern, die in den Ruhestand versetzt werden, ist klar erkennbar, Sie haben es hier selbst beziffert. Was sagen Sie dazu?
Frau Präsidentin, meine
sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat am 17. Januar 2012 – das ist immerhin dreiein halb Jahre her – den Antrag, Facebook-Fahndung einführen, eingebracht.
Ich finde, das war schon beeindruckend schnell, was die Fraktionen der Koalition da geleistet haben.
Dieser Antrag wurde von der Bürgerschaft sei
nerzeit federführend an die staatliche Deputation für Inneres und Sport sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informati onsfreiheit überwiesen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist anwesend.
Am 25. Februar 2015 - also vor wenigen Wochen -
hat die Deputation für Inneres und Sport beschlossen, soziale Netzwerke zur Informationsweitergabe und Kommunikation zu nutzen. Was das heißt, werde ich gleich darstellen. Die Dienststellen werden in dem Beschluss aufgefordert, die jeweiligen Informationsin teressen beziehungsweise Veröffentlichungspflichten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen. Eine Öffentlichkeitsarbeit soll danach unmittelbar über soziale Netzwerke erfolgen, keine Fahndung, sondern vielmehr durch Verlinkung zur Homepage der ausschreibenden Behörde durchge führt werden. Das ist aus Sicht des Datenschutzes richtig und sinnvoll.
Unter Berücksichtigung des Senatsbeschlusses be
absichtigen die Polizeien Bremen und Bremerhaven, allerdings nur für die Bereiche Presse und Öffent lichkeitsarbeit, Krisenkommunikation, Prävention und Nachwuchswerbung, die direkte Nutzung von
Facebook einzurichten. Des Weiteren soll die Prü fung einer datenschutzrechtlichen und konformen Nutzung von Facebook für Fahndungszwecke - also das, was unser ursprünglicher Antrag vor dreieinhalb Jahren war beinhalte – erfolgen. Der Start war zum 1. Januar 2015; nach einem Jahr solle eine Evaluation des Wirkbetriebes erfolgen.
Das hatte mit unserem Antrag nur noch herzlich
wenig zu tun, weil wir seinerzeit gefordert hatten - ich komme noch einmal darauf zurück –, die sozialen Netzwerke, die für immer mehr Menschen eine sehr große Bedeutung im täglichen Leben haben, auch für öffentliche Fahndung bei schwerwiegenden Verbrechen zu nutzen. Einige Bundesländer machen das seit diesen dreieinhalb Jahren immer mehr, weil über diese Facebook-Fahndung, das kann sich jeder vorstellen, viele Erfolge im Bereich einer öffentlichen Fahndung zu erzielen sind und in diesen Bundes ländern auch erzielt werden.
Meine Damen und Herren, öffentliche Fahndungen
sind nach der Strafprozessordnung rechtlich möglich, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung began gen werden und entsprechende Hinweise vorliegen. Das ist zum Beispiel bei vermissten Kindern oder Jugendlichen oder nach schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung die übliche Praxis.
Natürlich sehen auch wir von der CDU-Fraktion
die datenschutzrechtlichen Probleme. Viele Daten werden im Ausland gespeichert – das wissen alle, die Facebook nutzen – und sind damit diesem Zu griff entzogen. Schon damals habe ich aber hier vorgetragen, dass die Polizei Niedersachsens einen Weg, der auch den Datenschutz gewährleistet, ge funden hat, demnach läuft die gesamte Fahndung nur über einen Link zur Polizei, und damit ist die Datensicherheit gegeben.
Das soll – auch darauf habe ich schon hingewiesen
in Bremen ebenfalls praktiziert werden, und zwar in den genannten Bereichen Presse- und Öffentlich keitsarbeit und so weiter. Dass die Fahndung nicht dazugehört, finden wir von der CDU-Fraktion beson ders misslich, erstens, weil das unser ursprünglicher Antrag war, und zweitens, weil das das wichtigste Instrument der polizeilichen Arbeit in diesem Bereich sein sollte.
Meine Damen und Herren, wir haben deswegen
den Bericht in der Innendeputation nach der Diskus sion abgelehnt. Er entspricht in keiner Weise unse rem ursprünglichen Antrag. Wir bitten Sie, unserem damaligen Antrag zuzustimmen und den Bericht der Innendeputation abzulehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr
verehrten Damen und Herren! Jeder Bürger, der eine Straftat bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigt, erwartet völlig zu Recht, dass die Polizei diese auch unverzüglich bearbeitet, dabei Ermitt lungsansätze aufgreift, Spuren auswertet, Hinweise überprüft und Tatverdächtige oder Zeugen anhört, denn erstens hatte der Bürger in der Regel einen Schaden, und zweitens ist sein Sicherheitsgefühl beeinträchtigt.
Drittens ist diese Arbeit für die Polizei eine origi
näre und gesetzliche Aufgabe.
Darüber hinaus ist es zur Verhinderung weiterer
Straftaten sehr wichtig, dass der Täter möglichst früh ermittelt wird und durch die polizeilichen und justiziellen Maßnahmen von weiteren Straftaten abgehalten wird. Deshalb ist auch die Bagatelli sierung dieser Delikte aus kriminalistischer Sicht völlig falsch, denn Sie kennen das Konzept gegen die Episodentäter – zumindest der Staatsrat und die innenpolitischen Sprecher werden es kennen –, wonach möglichst die Einflussnahme auf den Täter nach der ersten Tat erfolgen sollte, um zukünftiges straffälliges Verhalten zu verhindern.
Wie sieht es jedoch in Bremen aus? Bei der Polizei
liegen circa 8 000 Akten unbearbeitet auf Halde, in diesen Akten werden Ermittlungsansätze oder aus wertbare Spuren nicht mehr bearbeitet. Diese Akten werden irgendwann nur noch statistisch erfasst, an die Staatsanwaltschaft geschickt, von dort wird das Verfahren eingestellt, und der oder die Geschädigte bekommt einen entsprechenden Bescheid. Das trägt nicht unbedingt zur Zufriedenheit bei den Bürgern bei. Soweit zur Praxis in Bremen!
Für die 8 000 Tatverdächtigen – schauen wir uns
diese jetzt einmal an! – bleibt die Tat ungesühnt, und die Lehre daraus für die Täter kann sich jeder vorstellen: Weiter so, es ist ja nichts passiert! Ich habe Gewinn gemacht, es hat keine Konsequenzen gegeben, keine Bestrafung, alles richtig gemacht! Bei
den geschädigten Opfern hingegen bleibt nur der Vertrauensverlust in staatliche Organe und Hilflo sigkeit übrig. Nicht selten ist auch noch zusätzlicher Ärger mit Versicherungen zu erwarten, denn häufig hat es ja einen materiellen Schaden gegeben, den die Geschädigten auch ersetzt bekommen wollen. Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist das ein Offenbarungseid des Senators für Inneres bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.
Um es deutlich zu sagen, hier hat nicht die Po
lizei Schuld, sondern eindeutig der Senat. Immer neue Aufgabenfelder werden der Polizei übertragen, Arbeits- und Ermittlungsgruppen müssen einge richtet werden, Schwerpunktmaßnahmen müssen durchgeführt werden, und was macht der Senator für Inneres? Er hinterlässt bei den Bürgern gern den Eindruck, das könne die Polizei alles wahrnehmen. Im Klartext: Den Bürgern wird an der Stelle Sand in die Augen gestreut, denn gleichzeitig wird das Personal bei der Polizei gekürzt, und wie wir den Medienberichten in den letzten Wochen entnehmen konnten, ist beabsichtigt, in den nächsten Monaten weitere 50 Stellen bei der Polizei zu streichen. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, dann fehlen im Jahr 2017 circa weitere 100 Mitarbeiter bei der Polizei.
Wie wir schon beim Thema Wohnungseinbrüche
festgestellt haben, entwickelt sich Bremen damit immer mehr zum Eldorado für Straftäter. Für die CDU-Fraktion ist das ein unhaltbarer Zustand.
Wir fordern daher den Senat auf, endlich gegen
zusteuern und die Polizei personell und materiell so auszustatten, dass sie ihre originären Aufgaben wahrnehmen kann! – Vielen Dank!
Herr Staatsrat, würden Sie mir
recht geben, wenn ich sage, dass es gerade bei dem Konzept Episodentäter, das ich ja kurz angesprochen habe, fatal sein kann, wenn die Erstansprache der Tatverdächtigen unterbleibt? Sie haben ja die Laden
diebstähle und das Schwarzfahren angesprochen, das sind ja typische Delikte des Episodentäters und des Einstiegs in die Kriminalität. Gerade dort sollte das Konzept der Gefährderansprache greifen. Geben Sie mir recht, dass es ein fataler Fehler wäre, wenn wir das in diesen Fällen nicht machen?
Wir fragen den Senat: Welche Aufgaben nimmt die Operative Fallanalyse beim Landeskriminalamt Bremen wahr? Wie viele Funktionsstellen sind hierfür eingeplant, und wie viele sind davon besetzt? Inwiefern können die Aufgaben der Operativen Fallanalyse wahrgenommen werden beziehungsweise sind Veränderungen geplant?
Herr Senator, sind Sie der Meinung, dass diese operative Fallanalyse – Sie haben die Aufgaben ja eben geschildert – von großer Bedeutung für die Aufklärung von schweren Verbrechen, Sexualstraftaten und so weiter ist und weiter benötigt wird?
Vielleicht können Sie denjenigen, die nicht richtig oder nicht ganz verstanden haben, welche Aufgaben dort wahrgenommen werden, den Begriff „Profiler“ erläutern! Sagt Ihnen dieser Begriff etwas?
Nein, darf ich nicht sein! Nein, keine weiteren Fragen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gesetzliche Regelung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 aufgehoben. Darüber haben wir hier schon mehrfach debattiert.
Ob das ein Grund ist, dass Sie das mit Beifall begleiten, ist sehr fraglich, meine Damen und Herren.
Herr Kollege, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollten Sie sich ein wenig genauer anschauen.
Das Gericht hat nämlich nicht die Maßnahme an sich, Herr Kollege Fecker, für verfassungswidrig erklärt, sondern die Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit bemängelt
und dabei insbesondere auf die sechsmonatige Speicherfrist abgestellt.
Ja, die sechs Monate – das kann man nachvollziehen – können durchaus als maßlos angesehen werden, Herr Kollege Kuhn.
Die CDU hätte seitdem gern eine neue Regelung geschaffen, jedoch scheiterten wir auf Bundesebene zunächst an der FDP und seit dem Jahr 2013 auch an dem Koalitionspartner SPD.
Allerdings sollten die Kollegen, die jetzt von der SPD vorschnell Beifall gegeben haben, daran denken, dass ihr Bundesvorsitzender aktuell sehr dafür plädiert, diese Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.
Im Land Bremen, meine Damen und Herren, haben wir im Jahr 2010 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – gefordert, eine neue und diesem Urteil gesetzeskonforme Regelung einzuführen und dafür eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Rot-Grün – Herr Fecker hat deswegen sicherlich eben auch geklatscht – hatte das seinerzeit abgelehnt.
Allerdings haben in all den Jahren bei allen Innenministerkonferenzen die Innenminister und Senatoren – im Übrigen auch der Bremer Vertreter Herr Mäurer – einer Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich zugestimmt. Auch der neue BKA-Präsident Holger Münch, der in Bremen nicht nur bekannt ist, sondern auch einen sehr guten Ruf hat, forderte die Einführung – ganz aktuell sogar – der sogenannten Vorratsdatenspeicherung.
Er hat es damit begründet, dass diese gespeicherten Daten besonders gut geeignet sind, Terrornetzwerke aufzuhellen. Das hat in Paris dazu geführt – das hat Herr Münch ausgeführt, als BKA-Präsident wird er dazu exzellente Informationen haben –, nach dem Anschlag sofort zu erkennen, wer mit wem kommuniziert hat und wer mit wem offensichtlich diesen Anschlag – es gab mehrere Beteiligte und auch mehrere Anschlagsziele – zu verabreden.
Die Strukturen konnten schnell erkannt werden – so hat es Herr Münch öffentlich dargestellt – und die Mittäter konnten identifiziert werden, um weitere Anschläge zu verhindern.
Insgesamt 500 Telefonate konnten aus der unmittelbaren Zeit vor dem Anschlag rekonstruiert werden. Die Kontaktdaten – ich werde noch einmal erklären, was überhaupt Vorratsdatenspeicherung ist – der jeweiligen Teilnehmer konnten miteinander festgestellt werden. Dadurch war eine Sofortfahndung möglich und weitere Festnahmen konnten durchgeführt werden.
Im Übrigen haben diese Maßnahmen dazu geführt, dass in Belgien wenige Tage später ein unmittelbar bevorstehender Anschlag verhindert werden konnte.
Meine Damen und Herren! Bei der Vorratsdatenspeicherung werden nur die Verbindungsdaten, das heißt, wer mit wem wann kommuniziert hat, gespeichert und keineswegs die Inhalte. Das wird immer wieder falsch dargestellt und die meisten, die das falsch darstellen, wissen eigentlich, dass es eine andere Speicherung gibt. Es geht hierbei auch nicht um den Generalverdacht, der immer wieder behauptet wird, sondern es geht darum, dass die bei den Providern sowieso vorhandenen Daten nur etwas länger, als für den Provider erforderlich, gespeichert bleiben, und im Übrigen – das ist auch ein wichtiger Hinweis – nur im Rahmen der Bekämpfung schwerer Kriminalität und mit Richtervorbehalt, also nur durch richterlichen Beschluss, genutzt und ausgewertet werden dürfen.
Das ist in der Vergangenheit häufig falsch dargestellt worden und – wie ich eben schon sagte – auch von vielen bewusst falsch dargestellt worden, um Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Die Daten bleiben beim Provider, solange der Gerichtsbeschluss nicht vorhanden ist und für die Sicherheitsbehörden vom Provider herausgegeben werden müssen.
Deswegen habe ich die ganze Zeit von der sogenannten Vorratsdatenspeicherung gesprochen, viel treffender ist die Bezeichnung „Mindestspeicherfristen“, und diese Bezeichnung soll bei dem neuen Gesetz auch benutzt werden.
Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion steht zweifelsfrei fest, dass wir diese Verbindungsdaten zur Aufklärung von schweren Strafdaten, beispielsweise von Terroranschlägen, der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet, der organisierten Kriminalität und dem internationalen Waffenhandel, benötigen. Vieles läuft diesbezüglich über Kommunikationswege, die über die Mindestspeicherfristen ausgewertet werden können. Um diese Strafdaten aufzuklären, ist dieses gesetzliche Instrumentarium zweifelsohne wichtig.
Meine Damen und Herren! Eine Aufbewahrungsfrist von drei Monaten bei den Providern – ich hatte es schon angedeutet – halten wir für ausreichend. Wir bitten deshalb, unseren Antrag zu unterstützen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme gern der Bitte meines Kollegen Öztürk nach und gehe auf die Grundrechte ein.
Ich finde es extrem wichtig, an der Stelle auf die Grundrechte Freiheit und Sicherheit bei den Mindestspeicherfristen oder bei der Vorratsdatenspeicherung – mir ist es letztendlich egal, wie wir es am Ende nennen – einzugehen. Es ist eine Veränderung der Mindestspeicherfristen.
Ich glaube – darüber sollten wir uns hier im Hause alle einig sein –, dass zu den Grundrechten nicht nur die persönliche Freiheit gehört, sondern auf gleicher Ebene und gleicher Höhe auch die persönliche
Sicherheit, und zwar ohne Einschränkungen. Wenn man diese beiden extrem wichtigen Grundrechte miteinander in Einklang bringt – das sind keine Gegensätze, sondern das sind aus meiner Sicht ganz klar miteinander kommunizierende und möglichst harmonisch miteinander verbundene Grundrechte –, dann ist das doch wichtig.
Wenn ich dann hier höre, Generalverdacht und alle Menschen werden in die kriminelle Ecke gestellt,
dann ist doch das totaler Quatsch.
Hier werden Dinge behauptet, die weit von der Realität entfernt sind. Ich bitte jeden von euch, der hier so etwas behauptet, einmal für eine Stunde oder zwei Stunden zur Kriminalpolizei, zum Verfassungsschutz oder zur Staatsanwaltschaft zu gehen und sich zu informieren. Dort erfährt er, wie mit solchen sensiblen Daten, der Erkenntnis, wer mit wem wann kommuniziert hat und meinetwegen – Herr Hamann, Sie haben recht – auch noch, an welchem Standort wer sich zu dem und dem Zeitpunkt befunden hat, umgegangen wird.
Moment, der Kollege kann gleich seine Frage stellen.
Das sind aber bei vielen Aufklärungsmaßnahmen von schweren Strafdaten extrem wichtige Hinweise und – Frau Piontkowski als ehemalige Staatsanwältin hat zu Recht darauf hingewiesen – auch zur Unschuldsdarstellung desjenigen, der möglicherweise im Verdacht steht.
Herr Kollege, allein die Verbindung, daraus ein Misstrauen gegen alle Bürgerinnen und Bürger zu konstruieren, ist völlig falsch. Die Verbindungsdaten sind bei den Providern vorhanden, sie sollen nur etwas länger aufbewahrt werden.
Wenn es hier keine weiteren Hinweise gibt: Aber so viel Quatsch wie heute habe ich hier selten gehört. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jugendgerichtsgesetz steht nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung der straffällig gewordenen Jugendlichen im Vordergrund. Das ist auch richtig, denn in den allermeisten Fällen handeln die Täter nicht aus einer kriminellen Energie heraus, sondern weil das Elternhaus und/oder das soziale Umfeld nicht die erforderlichen positiven Einflüsse ausgeübt haben.
Um diesen Erziehungsauftrag bei straffällig gewordenen Jugendlichen erfüllen zu können, sieht das Jugendgerichtsgesetz mehrere Möglichkeiten vor. Eine davon betrifft den Paragrafen 34 Absatz 2, in dem geregelt ist, dass dem Jugendrichter zugleich die familiengerichtlichen Erziehungsaufgaben übertragen werden sollen. In der Praxis findet diese Übertragung jedoch kaum Anwendung, denn es fehlt im Gesetz die bindende Wirkung wegen des Begriffs „sollen“.
Bei einer CDU-Veranstaltung zum Thema „Jugendkriminalität“ hat sich der von uns eingeladene Berliner Jugendrichter und Buchautor Andreas Müller jedoch ausdrücklich für die konsequente Anwendung dieser Regelung ausgesprochen. Denn bei straffällig gewordenen Jugendlichen, so seine Ausführungen, ist es häufig geboten und wird in den Jugendgerichtsverfahren auch regelmäßig praktiziert, in die Familien und das soziale Umfeld zu schauen.
In der Regel sind Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Problemlagen erforderlich, die der betroffene Jugendliche allein nicht lösen kann, weil zum Beispiel die Erziehungsberechtigten die Probleme nicht wahrnehmen oder nicht in der Lage sind, ihren Er
ziehungsaufgaben gerecht zu werden. Wenn dies der Jugendrichter oder die Jugendrichterin übernehmen, ist eine Betreuung aus einer Hand gewährleistet.
Meine Damen und Herren! Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Jugendlichen und damit auf seine Erziehungsberechtigten – in der Regel sind es die Eltern oder ein Elternteil – und sein soziales Umfeld: häufig Geschwister, Freunde, Bekannte sind direkter und vielfältiger, da Auflagen oder Ähnliches sofort überprüft werden können. Nur so kann der Jugendrichter auch im Umfeld der straffällig gewordenen Jugendlichen aktiv werden und auf eventuell vorhandene, manchmal sogar vorhandene negative Einflüsse sofort präventiv einwirken.
Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag fordern wir den Senat auf, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um Paragraf 34 Absatz 2 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes dahin gehend zu ändern, dass aus der vorhandenen Sollvorschrift eine Mussvorschrift wird. Damit würden den Jugendrichtern die familiengerichtlichen Erziehungsaufgaben in jedem Fall temporär übertragen werden können. – Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dogan, Sie haben als Erste auf meinen Bericht geantwortet, deswegen spreche ich Sie jetzt auch persönlich an, weil sich alle anderen auf Sie bezogen haben. Sie haben gesagt, dass eine präventive Einflussnahme aus Ihrer Sicht nicht möglich ist. Wenn das so wäre, dann müssten wir eigentlich auch die Familiengerichte abschaffen,
denn was machen sie denn? Sie arbeiten in der Prävention, das ist gar keine Frage. Wir fordern mit unserem Antrag, dass die gleichen Rechte, die der Familienrichter oder die Familienrichterin hat, auch im Regelfall, also in der Mussbestimmung, auf den Jugendrichter übertragen werden. Wenn Sie daher sagen, präventiv können die gar nicht arbeiten, dann würde das auch genauso für die Familienrichter gelten, was selbstverständlich falsch ist, denn natürlich arbeiten sie präventiv, unbestritten! Sie haben nämlich Rechte, in die Familie einzugreifen.
Der Jugendrichter, der sich mit einem straffällig gewordenen Jugendlichen beschäftigt, kann Auflagen erteilen – das ist an der Stelle auch der Regelfall –, die auch überwacht werden. Es kann also auch Auflagen geben, die das soziale Umfeld dieses Jugendlichen betreffen, nämlich zu verhindern, dass er sich mit bestimmten Leuten – –. Dies müssen nicht seine Familienangehörigen sein, sondern in der Regel sind es dann Freunde auf der Straße, Sportkollegen oder ähnliche Personen, die möglicherweise einen schlechten Einfluss auf den jugendlichen Menschen ausgeübt haben. Solche Auflagen sind nicht unüblich, und wenn der Jugendrichter die Möglichkeit hat, diese zu überprüfen, weil er nämlich das soziale Umfeld sehr viel besser kennengelernt hat, dann ist das aus unserer Sicht sehr sinnvoll. Gerade im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit – ich habe nun mit meiner beruflichen Erfahrung nicht wenig damit zu tun gehabt – weiß ich, dass sehr intensiv versucht wird herauszufinden, in welchem sozialen Umfeld sich die straffällig gewordenen Jugendlichen bewegen und welche Möglichkeiten es gibt, sie dort noch wieder herauszuholen bevor es möglicherweise in der kriminellen Karriere weitergeht.
Auch an der Stelle ist der Jugendrichter, der durch intensive Ermittlung und Ausforschung dieses Problembereiches all dieses Wissen schon hat, idealerweise geeignet, diese Aufgaben auch der eher sozialen Behandlung dieses Problems, nämlich im Rahmen der Familiengerichtsbarkeit, zu verfolgen. Häufig, Frau Dogan, ist das Familiengericht in solche Verfahren noch gar nicht involviert. Sie haben gesagt, das sei typischerweise eine Aufgabe der Familiengerichte, richtig? Aber nur dann, wenn sie schon involviert sind.
Wenn sie gar nicht einbezogen sind, dann ist das Jugendgericht, das sich mit diesen ganzen Problemen schon beschäftigt hat, idealerweise dasjenige, das diese familiengerichtlichen Aufgaben auch übernehmen sollte. Der Jugendrichter oder die Jugendrichterin ist der richtige Mann oder die richtige Frau.
Wir aus Sicht der CDU bleiben natürlich bei unserem Antrag und sind ein bisschen überrascht, dass Sie diesen Antrag ablehnen wollen. Das ist nicht im Sinne einer vernünftigen Jugendgerichtsbarkeit, das muss deutlich gesagt werden. – Vielen Dank!
Herr Staatsrat, Sie haben eben mitgeteilt, dass das in der Regel jetzt schon möglich ist. Können Sie sagen, in wie vielen Fällen in den vergangenen Jahren – Sie haben gesagt, Sie haben intensiv mit den Jugendrichtern, Familienrichtern und so weiter gesprochen – diese Übertragung auf den Jugendrichter oder die Jugendrichterin stattgefunden hat? Denn in der Regel würde ja bedeuten, das ist im Regelfall so.
Eine Frage würde ich gern noch stellen, und zwar ob der Staatsrat in der Rechtsausschusssitzung im April vielleicht einmal Zahlen nennen kann, die er jetzt eben nicht liefern konnte, in wie vielen Fällen das tatsächlich im letzten Jahr oder in den letzten Jahren geschehen ist.
Wir fragen den Senat: Welche Sportarten werden in den einzelnen Stand
orten der Justizvollzugsanstalt angeboten?
Inwiefern werden hinsichtlich bestimmter Sport
arten, beispielsweise Selbstverteidigung oder Kraft training, Unterschiede zwischen den Gefangenen gemacht?
Inwiefern wurden in den Jahren 2013 und 2014
verbotene Stoffe zum Muskelaufbau in den einzel nen Standorten der Justizvollzugsanstalt gefunden?
Sie haben darauf hingewie
sen, dass auch Krafttraining in den verschiedenen Standorten der Justizvollzugsanstalt angeboten wird. Es wird auch nicht selektiert, haben Sie eben gesagt. Nun ist meine Frage: Wenn es Insassen gibt, die nun möglicherweise schon wegen schwerer Körper verletzung, gefährlicher Körperverletzungsdelikte verurteilt worden sind, vielleicht sogar mehrfach, halten Sie es trotzdem für sinnvoll, dass sie in der Justizvollzugsanstalt ohne eine Gewaltprävention Krafttraining machen?
Nein, nur einen Hinweis! Ich
habe von der Sozialtherapie nicht aus der Zeitung, sondern aus dem Rechtsausschuss erfahren!
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.
Die achte Anfrage trägt den Titel „Ausgleich von
Investoren- und Gemeinwohlinteressen beim Klein anlegerschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Werner, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Bitte, Herr Dr. Kuhn!
Herr Präsident, meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem ausgewogen formulierten Antrag, Herr Senkal, von Rot-Grün über den zukünftigen Einsatz von Bodycams durch die Polizei im Land Bremen zustimmen, wohlwissend, dass es zumindest bei einzelnen Polizeibeamten und auch in anderen Bun desländern durchaus kontrovers diskutiert wird, Herr Fecker hat darauf schon hingewiesen.
Einige Polizeibeamte, und das muss auch einmal
ganz deutlich gesagt werden, sehen darin durchaus eine weitere Überwachungsmaßnahme, und auch diese Bedenken sollten wir hier sehr ernst nehmen. Ich hatte eben schon darauf hingewiesen, uns ist es wichtig, dass die zunehmenden Straftaten – wir wissen, dass sich viele Beleidigungen zutragen, das Anspucken ist hier mehrfach angesprochen worden, aber auch gefährliche Körperverletzung mit Waffen und körperlicher Gewalt sind nicht selten – gegen Polizeivollzugsbeamte durch den Einsatz der Bo dycams entweder verhindert oder gegebenenfalls besser aufgeklärt und geahndet werden können.
Es ist hier schon darauf hingewiesen worden, dass
es eine Testphase in Frankfurt gegeben hat und es dazu ausgewogene und umfangreiche Berichte gibt. Diesen Berichten kann man unschwer entnehmen, dass sich während der Einsatzphase eine deeska lierende und präventive Wirkung eingestellt hat. Die Anzahl der Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte in Frankfurt-Sachsenhausen hat sich näm lich innerhalb dieser Zeit um insgesamt 25 Prozent verringert, und nur in zwei Fällen waren davon Be amtinnen oder Beamte betroffen, die eine Kamera getragen haben.
Es ist auch schon darauf hingewiesen worden,
dass diese Kameras sicherlich auch dazu beitragen werden – in Frankfurt-Sachsenhausen trugen sie dazu bei –, den immer wieder erhobenen Vorwurf der sogenannten Polizeigewalt zu relativieren. Es hat nämlich in dieser Zeit der Testphase keinen einzigen Fall gegeben, in dem sich dieser immer wieder zumindest von einigen Gesellschaftsgruppen erhobene Vorwurf bestätigt hat.
Ferner – und auch darauf wurde hier schon hin
gewiesen – wurden in der Testphase eine deutlich
gestiegene Kooperationsbereitschaft in Konfliktsi tuationen und ein Rückgang des aggressiven und unkooperativen Verhaltens gegenüber den Polizei vollzugsbeamten bei Erkennen der Videoüberwa chungsmaßnahme festgestellt. Auch die Rückmeldung aus der Bevölkerung – nicht nur in Frankfurt, auch die USA wurden hier ja schon angesprochen – kann durchaus als positiv angesehen werden.
Meine Damen und Herren, auch für die CDU
Fraktion ist von großer Bedeutung, dass sowohl der Landesbeauftragte – ich weiß gar nicht, warum er „der“ Landesbeauftragte heißt – für Datenschutz, Frau Dr. Sommer, als auch die zuständigen Personalräte in Bremen und Bremerhaven dem Konzept für den Einsatz von Bodycams in öffentlich zugänglichen Räumen zustimmen sollen. Es bleibt natürlich abzu warten – Herr Fecker hat eben darauf hingewiesen –, inwieweit wir in der Innendeputation oder auch hier in der Bürgerschaft für die aus meiner Sicht durchaus sinnvolle Maßnahme, die Bodycams auch in Wohnungen einzuschalten, eine rechtliche Mög lichkeit finden.
Wir erwarten allerdings vom Senator für Inneres,
dass das Konzept keine zusätzlichen Belastungen durch umfangreiche Dienstanweisungen oder Ähnli ches für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten beinhaltet, denn in der Regel ist ein Einschalten der Kamera in Konfliktsituationen erforderlich und sinn voll, übrigens auch mit Tonaufnahmen, das begrüßen wir. Gerade in solchen Fällen bleibt erfahrungsge mäß aber nicht viel Zeit, um über umfangreiche und komplexe Dienstanweisungen nachzudenken. Wir fordern deshalb eine umfangreiche Aus- und Fortbildung für die Polizeivollzugsbeamten, die mit den Bodycams ausgestattet werden sollen.
Abschließend noch der Hinweis: Wir begrüßen
es auch, dass die Deputation für Inneres innerhalb von sechs Monaten das Konzept zur Abstimmung vorgelegt bekommen soll, und dann werden wir sicherlich abschließend darüber befinden können. – Vielen herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine
sehr verehrten Damen und Herren! Der aktuelle Fall
einer jungen Polizeibeamtin, die bei der Festnahme eines Tatverdächtigen von diesem angespuckt worden ist und der Speichel in den Mundraum der Beamtin eindringen konnte, steht exemplarisch für viele wei tere Opfer. Durch die Übertragung von Speichel, Blut oder anderen Körperflüssigkeiten können schwere Infektionskrankheiten wie beispielsweise Hepatitis C oder Aids übertragen werden. Solche Sekrete können bei sexuellen Straftaten, Raubüberfällen, Körperver letzungsdelikten, aber auch bei Hilfeleistungen, zum Beispiel nach Unfällen, übertragen werden.
Die Opfer leben dann über einen längeren Zeit
raum, hinsichtlich der Frage nach einer Ansteckung mit einer großen Unsicherheit, denn die Inkubati onszeit von schweren Infektionskrankheiten kann mehrere Monate betragen.
Für eine prophylaktische, medizinische Behandlung
der Opfer ist die abschließende Kenntnis, um welche Infektionskrankheit es sich handeln könnte, von elementarer Bedeutung. Nach aktueller Rechtslage muss dazu der Verursacher seine Einwilligung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht geben.
Im vorgetragenen Fall der jungen Polizistin wurde
die Einwilligung verweigert, sodass die Polizistin selbst nach Monaten immer noch mit der großen Angst leben muss, ob sie sich angesteckt hat oder nicht, denn es gibt Anhaltspunkte, nach denen der Tatverdächtige in diesem Fall Hepatitis C und even tuell sogar Aids haben soll. Da sich solche Situationen sowohl bei professionellen als auch bei unprofessi onellen Helfern, aber auch bei Opfern von Strafta ten jederzeit wiederholen können, haben wir von der CDU-Fraktion einen Antrag zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes gestellt. Danach, wenn diesem Antrag stattgegeben werden würde, aber ich ziehe ihn nachher zurück, das schicke ich vorweg,
es geht darum, dass ich zumindest unseren Antrag begründen will –, soll es in besonders begründeten Einzelfällen auch ohne die Entbindung von der ärzt lichen Schweigepflicht möglich sein, Auskunft über eventuell vorhandene schwerwiegende Infektions krankheiten des Verursachers zu erhalten. Möglich wäre es nach Ansicht der CDU-Fraktion, eine ent sprechende Regelung im Bremischen Polizeigesetz unter dem Oberbegriff Schutz privater Rechte zu verankern. Rot-Grün, die regierende Koalition bis zum 10. Mai
stimmt, ich habe nichts Falsches gesagt! – ,hat
diesen Antrag aufgegriffen und durch einen eige nen Antrag dahingehend verändert, dass nicht das Polizeigesetz, sondern ein neues Bremisches Gesetz zur Behandlungserleichterung bei Infektionskrank heiten mit übertragbaren Krankheiten durch Dritte als Rechtsgrundlage geschaffen werden soll. Da wir sehr an der Problemlösung interessiert sind, ziehe ich – ich habe es schon angedeutet, hiermit unseren Antrag zurück, und wir stimmen dem Antrag der Koalition zu, sonst hätten wir unseren Antrag nicht zurückgezogen, Herr Tschöpe!
Ich weiß, Sie haben gut aufgepasst, Frau Vogt!
Wir erwarten allerdings, dass die Zuständigkeiten
im Paragrafen 2 des neuen Gesetzes für den Polizei vollzugsdienst unkompliziert geregelt werden, um möglichst unverzügliche entsprechende Maßnahmen nicht nur für Polizeivollzugsbeamte, sondern natürlich für alle Betroffenen einleiten zu können. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr
verehrten Damen und Herren! Rettungssanitäter, Notärzte, Feuerwehrleute und Polizisten klagen im mer häufiger darüber, dass sie während der Einsätze
beleidigt, beschimpft oder sogar körperlich bedroht und angegriffen werden.
Gerade am letzten Wochenende, die Medien haben
darüber berichtet, haben circa 50 bis 60 vermummte sogenannte Fußballfans – es soll ja in Zukunft ein anderer Begriff dafür gewählt werden, und das finde ich auch in Ordnung – der Bremer Ultraszene nach dem Spiel gegen Augsburg in Höhe der Weserter rassen auf eine von der Polizei begleitete Gruppe Augsburger Fans einen sehr massiven, gewalttätigen Angriff durchgeführt und dabei mehrere Polizisten und Augsburger Fans verletzt. Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist das in keiner Weise hinzunehmen,
denn diese Polizisten wollten anderen helfen und sie beschützen, und wurden dabei selbst zum Opfer sowie diejenigen, die sie beschützen wollten.
Mehrere Studien bestätigen diese von vielen Ret
tungskräften und Polizisten geäußerten Erfahrun gen. So hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen festgestellt, dass bei jedem zweiten Einsatz wegen Streitereien oder Körperverletzung, zu denen sie gerufen werden, die Polizeibeamten selbst beschimpft oder gar angegriffen wurden. Ähnliches wurde bei einer aktuellen Studie der Ruhr-Universität Bochum für Rettungskräfte in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Über 98 Prozent der Befragten gaben an, bei Einsätzen regelmäßig verbaler Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein, und 59 Prozent gaben an, schon mindestens einmal bei einem Einsatz körperlich angegriffen worden zu sein.
Rettungskräfte und Vollstreckungsbeamte werden
wie jeder andere Bürger von diversen Gesetzen im Strafgesetzbuch geschützt, und darüber hinaus gibt es die Paragrafen 113 und 114 des Strafgesetzbuchs, die speziell bei Angriffen oder Widerstandshandlun gen gegen Rettungskräfte und Vollstreckungsbeamte zur Anwendung kommen. Die CDU-Fraktion hat dieses Problem zum Anlass genommen, im Rahmen einer Großen Anfrage Auskunft vom Senat über die Entwicklung im Land Bremen zu bekommen, aber auch um zu erfahren, ob die vorhandenen Rechts vorschriften im Strafgesetzbuch die Betroffenen ausreichend schützen.
Aus den Antworten des Senats geht hervor, dass in
den Jahren 2011 bis 2014 zwischen 430, das war das Jahr 2011, und 508, das war das Jahr 2013, Straftaten, in der Regel Widerstand gegen Vollstreckungsbe amte und Körperverletzungsdelikte in der PKS, der Polizeilichen Kriminalstatistik, für das Land Bremen verzeichnet sind. Meine Damen und Herren, das sind ein bis zwei Fälle jeden Tag! Ich wiederhole: Für die CDU-Fraktion ist das nicht hinnehmbar!
Ganz offensichtlich hat in einem Teil der Gesell
schaft die Gewaltbereitschaft gegen Rettungskräfte und Vollstreckungsbeamte als Vertreter des Staates deutlich zugenommen, und in einem weiteren Teil der Gesellschaft ist offensichtlich eine ausgeprägte Toleranz gegenüber dieser Verhaltensweise vorhan den. Meine Damen und Herren, wir haben weder für das eine, noch für das andere Verständnis! Wir haben auch kein Verständnis dafür, dass in Teilen der Gesellschaft immer wieder von Polizeigewalt, also von Gewalt, die ohne Rechtsgrund von der Polizei ausgehen soll, gesprochen wird. Im Übrigen geht aus den Antworten des Senats überhaupt nicht hervor, dass es dafür eine Berechtigung gibt. Für die CDU-Fraktion werden hier regelmäßig die Opfer zu Tätern gemacht.
Aus den Antworten des Senats geht weiter hervor,
dass er über die Verbesserung des Schutzes von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften nachdenkt, allerdings ist eine abschließende Bera tung und Beschlussfassung dazu leider noch nicht erfolgt. Wir fragen heute den Senator für Inneres beziehungsweise seinen Vertreter, der hier anwesend ist, wann nunmehr mit einem Ergebnis diesbezüglich zu rechnen ist.