Gabriela Piontkowski
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Wir fragen den
Senat:
Wie bewertet der Senat das Präventionskonzept
„Kein Täter werden“?
Ist eine Beteiligung beziehungsweise Kooperation
des Landes Bremen oder seiner Gemeinden geplant?
Welche weiteren Präventionsprojekte gibt es in
Bremen, um Missbrauch von Kindern und/oder Ju gendlichen zu verhindern?
Sie haben ange
sprochen, Frau Senatorin, dass Sie das Projekt be werten und entscheiden wollen, ob das für Bremen etwas ist oder nicht. Wann ist mit dem Ergebnis der Bewertung zu rechnen?
Das wäre ja sehr
schön! Sie haben das Thema Schattenriss ange sprochen. Ich kann nicht darauf verzichten – weil das heute in der Zeitung zu lesen ist –, die mobile Beratung anzusprechen, die offensichtlich noch unter Geldmangel leidet. Ist diesbezüglich eine Verbesserung geplant?
Wir fragen den
Senat:
Welchen sachlichen Grund gibt es, dass der Ge
setzgebungsprozess zur gesetzlichen Verankerung der qualifizierten Leichenschau in Bremen noch nicht in Gang gesetzt wurde?
Aus welchem Grund wurde die ohne Gesetzes
änderung mögliche Einführung der qualifizierten Leichenschau in Alten- und Pflegeheimen sowie in den GeNo-Krankenhäusern noch nicht umgesetzt?
Wann konkret ist mit der Vorlage eines Gesetzent
wurfs zur Einführung der qualifizierten Leichenschau zu rechnen?
Ich würde gern
wissen, ob Sie das genauso sehen wie ich, dass wir in Bremen doch bereits einen hochqualifizierten Leichenschaudienst haben.
Sind Tötungsdelikte
wie zum Beispiel im Krankenhaus Delmenhorst nicht Warnung genug, um hier schneller zu handeln, als es bislang erfolgt ist?
Ich bin aber gern
bereit, für den Senator die Frage zu wiederholen! Ihnen ist doch bestimmt auch offenbar geworden, dass es in Delmenhorst Tötungsdelikte durch einen Krankenpfleger im Krankenhaus gegeben hat. Sind Sie mit mir der Meinung, dass solche Fälle, die dort vorgekommen sind, nicht Warnung und Anlass genug sein sollten, um sofort zu handeln?
Aus der Fernseh
berichterstattung bei „buten un binnen“ im letzten
Jahr ging hervor, dass zum Beispiel Fälle wie das Ertrinken in der Badewanne oder wenn jemand von der Leiter gefallen ist in Krankenhäusern als natür liche Todesursache angesehen wurde. Würden Sie das genauso sehen?
Im Universitäts
krankenhaus Eppendorf gibt es die qualifizierte Leichenschau bereits, und sie beruht offenbar auf einer vertraglichen Beziehung zwischen dem dortigen Institut für Rechtsmedizin und dem Universitätskli nikum Eppendorf. Wenn das dort geht, warum geht es dann hier nicht? Sie sagten, es seien längere orga nisatorische Vorkehrungen notwendig. Man könnte sie doch ganz einfach in den Krankenhäusern der GeNo durchführen. Warum handeln Sie nicht, wenn es doch schon zu solchen Fällen gekommen ist, wie ich sie eben geschildert habe?
Ja, es ist die letzte
Möglichkeit, in diesem Hohen Hause etwas zu sagen!
Ich habe mir eine
Deputationsvorlage vom 18. September 2014 ange sehen. In der Deputationsvorlage ist die Rede davon, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung in Zusammenarbeit mit rechtmedizinischer Expertise, zum Zweck der Einführung der qualifizierten Leichenschau gegründet werden soll, um Regelungen zu erarbeiten. Ist diese Arbeitsgruppe bereits gebildet worden?
Habe ich es richtig
verstanden, dass diese Arbeitsgruppe nicht mehr gebildet werden soll?
Mir ist in der letzten
Sitzung der Gesundheitsdeputation nicht ganz klar geworden, wie Sie die qualifizierte Leichenschau regeln wollen. Soll das Ihrer Auffassung nach eine hoheitliche Aufgabe werden?
Das Angebot nehme
ich natürlich an, wenn Sie dann noch im Amt sind, Herr Senator, das ist ja auch noch nicht sicher!
Ich habe Sie jetzt so
verstanden, dass Sie die qualifizierte Leichenschau als hoheitliche Aufgabe sehen. Damit hätten Sie ein Alleinstellungsmerkmal in dieser Republik, das ist Ihnen auch klar?
Ist es mit der Ärz
tekammer abgesprochen, dass eine solche Aufgabe als hoheitliche Aufgabe eingeführt werden soll?
Herr Senator, ich kann mich noch gut daran erinnern, dass es aus Ih
rem Haus auch einmal andere Töne gegeben hat, wenn ich zum Beispiel gewisse Berichterstattung bei „buten un binnen“ verfolge. Wie kommt es zu dem Sinneswandel?
Das freut mich außerordentlich, Herr Senator, dass die Behörde so lernfähig ist.
Nein, leider nicht! Ich habe noch eine andere Frage, und zwar dürfte das auch Auswirkungen auf die Krematoriums-Leichenschau haben. Wie sehen Sie das?
Gut, wir haben hier lauter Leichenschauexperten, ich sehe das schon!
Natürlich habe ich eine sachgerechte Fragestellung: Wenn Sie die qualifizierte Leichenschau – und das war Gegenstand der Fragestellung – einführen wollen, müsste auch das Gesetz über das Leichenwesen geändert werden. Können Sie uns eine zeitliche Perspektive nennen, bis wann das passiert sein soll und wann die entsprechenden Gremien damit befasst werden?
Mich würde einmal interessieren, Frau Senatorin, welche Angebote es speziell in der Justizvollzugsanstalt gegen den oder zur Prävention von Extremismus und extremistischen Tendenzen gibt und inwieweit – da wäre die Verbindung zu Ihrem Ressort – eventuell eine Kooperation auch mit bestehenden Beratungsstrukturen geplant ist oder schon läuft!
Daran anknüpfend: Kommen denn auch Berater speziell in die Justizvollzugsanstalt, um dort eine Beratung vorzunehmen? Ich erinnere nur an den Fall, den wir hier auch diskutiert haben, Salafismus in der Justizvollzugsanstalt war ja durchaus ein Thema, und da hat der Senat bislang auch reagiert, aber es würde mich interessieren, ob auch speziell in der Justizvollzugsanstalt etwas angeboten wird, um die Menschen dort direkt zu erreichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bremen ist in vielerlei Hinsicht Vorreiter im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Bereits im Jahr 1984 wurde bei der Staatsanwaltschaft in Bremen ein Sonderdezernat „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet, was zunächst sexualisierte Gewalt zum Gegenstand hatte und dann immer weiter auf häusliche Gewalt und schließlich auch auf Stalking ausgeweitet wurde.
Wir haben in Bremen eine sehr gute Vernetzungsstruktur und die Arbeitskreise „Häusliche Gewalt“ und „Bremer Modell“. Das „Bremer Modell“ ist weit über die Landesgrenzen hinweg bekannt geworden. Wir tun alles dafür, dass zum Beispiel Mehrfachvernehmungen von Opfern häuslicher Gewalt so weit wie irgend möglich verhindert werden. Es gibt eine gut funktionierende Arbeit der Hilfsorganisationen. Bei der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen, das möchte ich auch noch einmal hervorheben, haben wir eine Mitarbeitern, Frau Kurmann, die wirklich ganz außerordentliche Arbeit leistet.
Dafür möchte ich auch einmal meinen ausdrücklichen Dank aussprechen!
Wir haben die anonyme Spurensicherung für Opfer von Sexualstraftaten eingerichtet, das ist auch eine positive Sache, die im Übrigen aus diesem Arbeitskreis „Bremer Modell“ hervorgegangen ist, ich war selbst dabei. Wir haben das Stalking Kit, wir haben eine Aufstockung der Zuwendungen für „Neue Wege e. V.“, wir haben regelmäßige Fortbildungen in dem Bereich an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung.
Können wir uns also jetzt zurücklehnen und sagen, dass es das war? Ich meine nein, sondern wir müssen weitermachen, und vieles von dem, was Frau Böschen und auch Frau Hoch gesagt haben, kann ich so unterschreiben. Das haben wir auch alles gemeinsam erarbeitet, das sind gemeinsamen Vorstellungen.
Lassen Sie mich deswegen nur noch ein paar Ergänzungen hierzu vortragen, und das betrifft einmal die Beratung und die Beratungsstruktur direkt nach einer Tat: Meines Erachtens muss möglichst schnell, also unmittelbar nach der Tat, eine Beratungsmöglichkeit bestehen. Wenn man einmal den Selbstversuch macht und bei der einen oder anderen Hilfsorganisation anruft, erreicht man leider nur den Anrufbeantworter, und stellen Sie sich vor – ich war nun nicht Opfer häuslicher Gewalt, ich hatte dort aus anderem Interesse angerufen –, wenn das Opfer dort anruft und nicht sofort die Beratung bekommt, son
dern erst einmal auf das Band sprechen muss, ist das natürlich nicht gut! Sie erreichen die Opfer von Gewalt häufig dann nicht mehr, und die Gefahr, geraden in solchen Verfahren, ist ja, dass Opfer dann ihre Aussage, die sie vielleicht bei der Polizei gemacht haben, im weiteren Verlauf zurücknehmen.
Für viele Opfer ist es auch schwierig, sich in dem Beratungssystem zurechtzufinden. Es gibt viele verschiedene Beratungsangebote, etwa für Fälle sexueller Gewalt oder häuslicher Gewalt, oder Angebote, die sich beispielweise an Kinder oder an Jungen richten. Wir haben ja einmal – lassen Sie es mich noch einmal ansprechen! – die Einrichtung der Stelle eines Opferschutzbeauftragten vorgeschlagen. Ich weiß, jetzt kommt das Geldargument, aber wie auch immer, eine bessere Koordinierung dieser Opferhilfeeinrichtungen wäre sicherlich vonnöten.
Dann gibt es die Frage der Finanzierung der Frauenhäuser, auch dort habe ich den Selbstversuch gemacht, bin in das AWO-Frauenhaus gegangen und habe im Rahmen der Aktion „Inside“ mitgemacht. Was mich erwartete: Ich habe die Rolle einer geschundenen Frau übernommen. Als Erstes wurde mir ein Formular für das Jobcenter vorlegt, darin sollte ich erst einmal im Einzelnen aufzählen, was ich verdiene und wie das Geld vom vermeintlich schlagenden Ehemann wieder zurückbekommen werden soll und so weiter. Ich habe mir die Angaben in dem Moment natürlich ausdenken müssen, sie wussten dort ja, wer ich war.
Stellen Sie sich das einmal vor, da ist eine Frau mit einem blauen Auge, soeben Gewaltopfer des Ehemannes, und als Erstes kommt eine Papierflut, es wird gesagt, man solle erst einmal die ganzen Formulare ausfüllen! Das kann es nicht sein!
Deswegen müssen wir, meine ich, deutlich für eine Verbesserung der Finanzierung der Frauenhäuser einstehen.
Auch der Aufenthalt nach einer Zeit im Frauenhaus – auch in der Hinsicht ist es ganz gut, wenn man einmal vor Ort gewesen ist – sollte besser organisiert werden. Ich hatte dort Kontakt mit einer jungen Frau, die im Rollstuhl saß. Das Problem war, dass sie sagte, sie finde keine Wohnung und sei schon seit einem halben Jahr im Frauenhaus, ihre Kinder seien nicht bei ihr, weil es nicht ginge und sie nicht wüsste, wohin sie solle. Es war schwierig, mit dem Rollstuhl eine Wohnung zu finden. Auch dafür müssen wir Angebote schaffen, es kann nicht damit aufhören, eine Soforthilfe anzubieten, sondern diese Frauen müssen dann auch dauerhaft begleitet werden.
Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen, das ist der Punkt der personellen Ausstattung der Justiz und auch der Polizei, ich hatte das hier schon einmal vor ein oder zwei Jahren gesagt:
Gerade bei der Polizei bedeutet der Umgang mit diesen Verfahren, dass man doch sehr hinterher sein muss und auch sehr viel Zeit dafür benötigt, wenn zum Beispiel Vernehmungen durchgeführt werden. Sie können nicht einfach dorthin gehen und sagen, ich vernehme Sie jetzt, das ist sozusagen mein Beweismaterial, und dann auf Wiedersehen!, das geht nicht.
Man muss also auch vor- und hinterher ein paar einfühlsame Worte finden, möglicherweise auch einmal selbst zum Telefonhörer greifen und Hilfsorganisationen über das Geschehen in Kenntnis setzen. Oder man muss auch selbst einmal mitgehen, auch wenn der Weg zum Weißen Ring im Landgericht Bremen ein paar Etagen tiefer ist. All das habe ich gemacht, das hat aber Zeit gekostet, und deswegen sollte man auch immer wieder darüber nachdenken, dass dann auch Polizei und Justiz so ausgestattet werden, damit eine angemessene Behandlung dieser Verfahren möglich ist.
Hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Gewaltschutzsachen stimme ich mit Ihnen überein, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten bei den Familiengerichten nichts zu suchen haben.
Ich weiß, die Redezeit läuft ab, das Thema ist eben so umfangreich! Ich möchte noch einen nicht erwähnten Punkt ansprechen.
Ja, der ist aber wichtig!
Die anonyme Spurensicherung! Wir lagern im Moment die Spuren für 10 Jahre ein; die Verjährungsfrist, insbesondere bei Vergewaltigungsstraftaten, beträgt aber 20 Jahre. Warum werden die Spuren nicht länger eingelagert? Das wäre eigentlich noch eine Forderung zusätzlich zu den anderen guten Ansinnen, die wir auch noch einmal mit aufgreifen sollten.
Wir fragen den Senat:
Wie bewertet der Senat die geänderte Ausbildung der Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg?
Welche Vorzüge hätte eine Ausbildung der Gerichtsvollzieher an Fachhochschulen?
Inwiefern plant der Senat eine Änderung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher, und inwiefern besteht
die Möglichkeit der Beteiligung an einer solchen Ausbildung im Verbund mit anderen Ländern?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat den Ausgang des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens zum laxen Umgang mit Fördergeldern bei der „Interkulturellen Werkstatt Tenever“?
Zweitens: Wie hoch ist der Gesamtschaden für die öffentliche Hand, und in welcher Höhe wurden Rückforderungen gegen die Beteiligten geltend gemacht und eingenommen?
Drittens: Warum wurden keine dienstrechtlichen Maßnahmen gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger bei der ehemaligen bremer arbeit GmbH ergriffen?
Herr Staatsrat, halten Sie angesichts der Schadenshöhe von doch fast 200 000 Euro eine Verfahrenseinstellung wegen Ge
ringfügigkeit nach § 153 Strafprozessordnung für angemessen?
Ja, er hat immer dazwischengeredet!
Herr Staatsrat, welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die verwaltungsinterne Kontrolle zu verbessern, damit es gar nicht zu einem so hohen Gesamtschaden kommt?
Es geht ja hier auch um die Kontrolle von Zuwendungen. In welchen Zeit
räumen sind Zuwendungsnachweise vorzulegen? Wurden diese Zeiträume eingehalten?
Soweit mir bekannt ist, sind Zuwendungsnachweise innerhalb eines halben Jahres bei Projekten vorzulegen, und bei institutionellen Zuwendungen sind auch Zwischennachweise vorzulegen. Ist Ihnen bekannt, ob das passiert ist?
Fühlen Sie sich an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gebunden, das Verfahren nach Paragraf 153 StGB wegen Geringfügigkeit einzustellen, oder nehmen Sie auch eine eigene Prüfung vor?
Sind Sie mit mir der Meinung, dass es im staatsanwaltschaftlichen und im arbeitsrechtlichen Verfahren jeweils andere Prüfungsgegenstände sind?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ziel und Zweck des Strafvollzugs ist neben dem Schutz der Allgemeinheit die Wiedereingliederung des Gefangenen in die Gemeinschaft. Für die CDU-Fraktion ist darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, auch den Gedanken des Opferschutzes verstärkt im Strafvollzugsgesetz zu implementieren.
Es hat in der Vergangenheit eine Veränderung in der Strafprozessordnung gegeben. Danach ist es so, dass die Information des Opfers über Vollzugslockerungen des Täters in Betracht kommt, wenn das Opfer dies wünscht. Das gilt nicht nur bei erstmaligen Vollzugslockerungen, sondern auch bei allen weiteren Vollzugslockerungen. Entsprechungen sollten sich dann auch im Strafvollzugsgesetz finden, denn wenn wir auf der Seite der Strafprozessordnung schon eine Verbesserung des Opferschutzes haben, sollte das auch im Strafvollzugsgesetz erfolgen. Deswegen sind wir der Meinung, dass Lockerungen für Strafgefangene dann zu versagen sind, wenn sie den berechtigten Belangen der Opfer widersprechen. Wir sind froh darüber, dass auf Anregung der CDU-Fraktion die Koalition dies mit aufgenommen hat. Das war auch noch eine weitere Anregung des WEISSEN RINGS.
Wir hätten uns darüber hinaus natürlich auch gewünscht, dass der Gedanke des Opferschutzes noch weiter Einzug gerade an prominenter Stelle des Strafvollzugsgesetzes gefunden hätte, nämlich bei der Frage der Auseinandersetzung der Täter mit den Folgen der Straftaten für die Opfer. Auch das war eine Anregung des WEISSEN RINGS, die wir aufgegriffen haben. Wenn sich der Täter mit dem Opfer auseinandersetzen muss und damit, was die Tat für das Opfer bedeutet, kann das letzten Endes dazu führen, dass auch eine entsprechende Empathie erzeugt wird, die wiederum dazu führen kann, dass es nicht zu erneuten Straftaten kommt.
Der Ausgleich für Tatfolgen sollte unseres Erachtens so schnell wie möglich erfolgen, sodass es nicht zu einer Retraumatisierung von Opfern durch die Verfahrensdauer kommt. Auch der Gedanke des TäterOpfer-Ausgleichs sollte seine Entsprechung im Strafvollzugsgesetz finden und auch die Grundlagen dafür liefern, dass ein entsprechender Datenaustausch er
folgt. Das ist in der Strafprozessordnung beispielsweise vorhanden. Deswegen haben wir auch entsprechende Änderungsanträge gestellt.
Der beste Opferschutz ist selbstverständlich, dass es nicht zu weiteren Straftaten kommt. Jeder dritte Straftäter wird rückfällig. Bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung liegt die Rückfallrate sogar bei 52 Prozent, wenn man einen Beobachtungszeitraum von sechs Jahren zugrunde legt. Insbesondere in der ersten Zeit nach der Strafentlassung kommt es vermehrt zu Rückfällen. Deswegen müssen wir an die Ursachen für Straffälligkeit heran. Indem wir die Ursachen bekämpfen, sorgen wir dafür, dass es möglichst gar nicht erst zu neuen Straftaten kommt. Das bedeutet für uns einerseits eine frühzeitige Schuldenregulierung, eine Berufsausbildung, die Schaffung von Arbeitsangeboten im Vollzug und Therapiemöglichkeiten sowie eine Verbesserung des Übergangsmanagements vom Vollzug in die Freiheit.
Gerade Überschuldung ist eine häufige Ursache für ein erneutes Abgleiten in die Kriminalität. Das haben wir im Rechtsausschuss oft genug besprochen. Genau deswegen sollte nach Auffassung der CDUFraktion eine Schuldenregulierung so schnell wie möglich erfolgen, und zwar von Beginn des Vollzugs an. Da verhält sich unseres Erachtens das Gesetz nicht eindeutig genug. Man hätte hier die Chance ergreifen und eine Schuldenregulierung verpflichtend von Beginn an festschreiben können.
Ich war des Öfteren im Strafvollzug und habe mit Gefangenen und Bediensteten gesprochen, die genau das kritisiert haben. Wenn erst das Kind in den Brunnen gefallen ist, wenn die Schulden im Lauf des Vollzugs so weit angewachsen sind, dass die Gefangenen vor einem Berg von Schulden stehen. Wenn sie dann herauskommen, dann ist der Weg in erneute Straffälligkeit sehr schnell da. Es kommt hinzu, dass die Frist für die Erstellung eines Eingliederungsplans laut Koalitionsbeschluss jetzt von zwei auf drei Monate verlängert werden soll. Es gibt Argumente dafür, es gibt aber auch Argumente dagegen. Man könnte, wenn man schneller reagiert und einen entsprechenden Plan schneller aufstellt, selbst wenn er zunächst vorläufig ist, auch solche Prozesse schneller in Gang setzen.
In einem der ersten Ausgaben des „Diskus“ – das ist die Gefangenenzeitung – aus dem Jahr 2014 steht, dass die Schuldnerberatung durch die Straffälligenhilfe bei 600 Gefangenen nur zehn Wochenstunden insgesamt beträgt. Sie können sich vorstellen, dass die Kapazitäten nicht ausreichen. Deswegen hätten wir es sehr begrüßt, wenn eine entsprechende Verpflichtung ins Gesetz aufgenommen worden wäre. Das ist leider nicht erfolgt.
Ich möchte noch auf ein Modellprojekt aus Nordrhein-Westfalen zu sprechen kommen. Dort ist es so, dass Gefangene, wenn sie keine berufliche Qualifikation und keine Berufsausbildung haben und auch
nach der Haftentlassung nicht wieder in Arbeit kommen, zu 90 Prozent rückfällig werden. Wenn sie eine entsprechende Qualifikation haben, werden sie nur zu 32 Prozent rückfällig. Deswegen hätten wir es uns auch gewünscht, wenn statt der bisherigen Qualifizierungsbausteine – –.
Mir fehlt immer die Zeit, um das alles zu sagen, was ich eigentlich sagen möchte.
Die Qualifizierungsbausteine sind keine Ausbildung, sondern haben im Prinzip die Qualität eines besseren Praktikums. Insoweit hätten wir uns gewünscht, dass auch eine stärkere Verpflichtung der Anstalten, eine Berufsausbildung zur Verfügung zu stellen, aufgenommen worden wäre, und zwar so, dass diese von den Gefangenen eingefordert werden kann.
Da meine Redezeit abgelaufen ist, unterbreche ich jetzt und werde später in einem zweiten Anlauf noch einmal sprechen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schwierig, ein Gesetz, das über 100 Paragrafen hat, in einer FünfMinuten-Debatte darzulegen. Deswegen ist mein Redebeitrag notwendigerweise zerstückelt.
Ich möchte noch einmal betonen, dass der Strafvollzug unseres Erachtens nicht ohne die Belange der Opfer und den Blick hierauf gesehen werden kann. Es war die CDU-Fraktion, die im Rechtsausschuss angeregt hat, auch eine Stellungnahme des Weißen Rings einzuholen. Mein Kollege Hinners hat das extra angeführt. Ich finde, diese sollte berücksichtigt werden.
Sie haben es gesagt, aber Frau Peters-Rehwinkel hat es anders dargestellt. Ich wollte das an dieser Stelle klarstellen.
Ich möchte auf den Änderungsantrag der LINKEN bezüglich der Zehnjahresfrist zurückkommen. Stellen Sie sich einmal vor, ein Opfer einer Straftat – nehmen wir das Opfer eines versuchten Mordes – hat überlebt, und es begegnet nach fünf Jahren dem Täter auf der Straße. Was soll man denn diesem Opfer sagen? Oder was soll man den Angehörigen eines Mordopfers sagen, wenn sie dem Täter schon nach fünf Jahren auf der Straße begegnen? Ich finde, Strafe muss immer noch Strafe bleiben!
Nicht umsonst ist die Strafprozessordnung geändert worden. Paragraf 406 d StPO besagt, dass eine Information über erneute Vollzugslockerungen erfolgt, wenn das Opfer dies wünscht. Deswegen ist es mir so wichtig, den Opferschutzgedanken im Strafvollzugsgesetz zu implementieren.
Gleichwohl sind für uns Therapie und Resozialisierung sehr wichtig. Allerdings sollte, wenn man eine Therapie macht, diese nicht von der Bezahlung abhängen. Hier setzt auch unsere Kritik an dem Entwurf an, den Sie geschrieben haben. Würden die Gefangenen dafür bezahlt, dass sie eine Therapie machen, könnte hierdurch ein falscher Eindruck bei ihnen entstehen. Wenn Sie die Verhältnisse im Vollzug denen außerhalb des Vollzugs weitgehend anpassen wollen, dann bedeutet das für mich auch, dass an einer Therapie nicht gegen Entgelt teilgenommen wird. Au
ßerhalb des Vollzugs muss man sogar noch für sie bezahlen!
Eine weitere Kritik unsererseits betrifft die Kommentierung des Gesetzes. In der Begründung wird davon gesprochen, dass Sozialtherapie nur dann durchgeführt werden soll, wenn ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Es gibt circa 165 Gefangene, die Ausländer sind. Viele sprechen auch Deutsch, aber es gibt immer auch einige, die durch das Raster fallen. Sollen wir dann Gefangene erster und zweiter Klasse haben? Meines Erachtens nicht. Ich finde, man kann aus der Vorgehensweise der der Forensik durchaus lernen. Dort wird wie folgt vorgegangen: Entweder müssen die Gefangenen entsprechend ertüchtigt werden, oder es müssen Therapien gewählt werden, bei denen es auf die Sprachkenntnisse nicht ankommt.
Was die Arbeitspflicht anbelangt, so halten auch wir es für sinnvoll, dass diese weiterbesteht. Im Übrigen will ich an die Adresse der LINKEN sagen: Auch die Gefangenen finden die Arbeitspflicht gut. Sie sagen nämlich: Dann werden uns auch Angebote geschaffen, sodass es Arbeit gibt. Ich habe selber mit mehreren Gefangenen hierüber gesprochen.
Nun zum Wohngruppenvollzug! Auch hierzu liegt ein Änderungsvorschlag der CDU vor. Wir sagen, dass die Teilnahme am Wohngruppenvollzug nicht, wie es leider in der Begründung steht, davon abhängig gemacht werden darf, dass jemand keine altersgerechten sozialen Kompetenzen hat. Auch diejenigen, die über entsprechende soziale Kompetenzen verfügen, sollten in den Wohngruppenvollzug aufgenommen werden; denn sonst verlieren sie diese bis zum Ende ihrer Haftzeit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sinn des Gesetzes sein sollte.
Abschließend will ich noch sagen, dass ein Strafvollzugsgesetz nur so gut sein kann wie seine praktische Umsetzung. Wenn wir uns hier über den Strafvollzug streiten, dann streiten wir uns meistens über die praktische Umsetzung. Ich möchte an eine Debatte erinnern, die wir zur Bildungssituation in der Justizvollzugsanstalt geführt haben. Ich habe mich extra noch einmal erkundigt, ob sich inzwischen etwas gebessert hat. Das ist leider nicht der Fall. Im nächsten Jahr geht eine weitere Lehrerin in Pension, ohne dass diese ersetzt wird. Höhere Schulabschlüsse können nicht gemacht werden. Im Frauenvollzug gibt es keine interne Beschulung oder berufliche Qualifizierung. Eine Berufsausbildung – ich erwähnte es bereits – ist in der JVA nicht möglich. Die Qualifizierungsbausteine könnten durchaus erweitert werden. Berufsbegleitender Unterricht: Fehlanzeige! Sprachkurse, PC-Unterricht, Deutsch und Mathematik im Beruf, politische Bildung, Bewerbungstraining – in allen diesen Bereichen bestehen erhebliche Mängel.
Alles, was Sie vorgeschlagen haben, ist personalintensiv. Sprechen Sie mit den Mitarbeitern. Die werden Sie fragen, wie das funktionieren soll. Im Mo
Wir müssen, wenn wir vom Strafvollzugsgesetz sprechen, immer auch die tatsächliche Seite mit im Blick haben. Insoweit fordere ich auch den Justizsenator auf – er ist Gott sei Dank hier und wird zu diesem Thema sprechen – –.
Sonst ist immer nur der Staatsrat da; jetzt ist der Justizsenator leibhaftig da und kann uns bestimmt sagen, was er dazu beitragen wird, dass bessere Bedingungen geschaffen werden.
Ich hatte eigentlich eine Frage an Herrn Erlanson.
Dann mache ich eine Kurzintervention zu seinem Vortrag. Dass jemand, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde – von dem reden wir ja, wenn es um die Zehnjahresfrist geht –, nach fünf Jahren schon wieder entlassen wird, halte ich für äußerst unrealistisch und mit dem gegenwärtigen Strafrecht überhaupt nicht zu vereinbaren. Insofern ist es nicht nachzuvollziehen, was Sie sagen.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über salafistische Bestrebungen unter den Gefangenen in der JVA Bremen?
Zweitens: Sind Tendenzen einer Gruppenbildung erkennbar, und wenn ja, wie viele Gefangene werden dieser Gruppierung zugeordnet?
Drittens: Wie will der Senat extremistischen und salafistischen Bestrebungen in der JVA Bremen entgegenwirken?
Sind tatsächlich beide ehemalige Inhaftierte nach Syrien ausgereist, und wo befinden Sie sich jetzt?
Ist einer der Ausgereisten im Kultur- und Familienverein aktiv?
Können Sie ausschließen, dass der Gefangene, von dem hier die Rede war, aus der Justizvollzugsanstalt heraus Einfluss auf den Kultur- und Familienverein genommen hat?
Seit wann sind dem Senat die salafistischen Bestrebungen des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt bekannt, und wann hat der Verfassungsschutz die Leitung der Justizvollzugsanstalt darüber informiert, dass dieser Gefangene salafistisch agieren könnte?
Seit wann und wegen welchen Tatvorwurfs ermittelt der Generalbundesanwalt gegenwärtig gegen den Gefangenen? Hat er das Verfahren von sich aus an sich gezogen, oder ist es von Bremen an den Generalbundesanwalt übermittelt worden?
Welche Haftbedingungen galten für den Gefangenen, konnte er sich in der Justizvollzugsanstalt frei bewegen, konnte er frei telefonieren, und inwieweit gab es Einschränkungen hinsichtlich des Schriftwechsels?
Herr Professor Stauch, ist Ihnen Paragraf 29 Strafvollzugsgesetz bekannt?
Warum haben Sie von den Möglichkeiten nicht Gebrauch gemacht?
Es geht darin um die Überwachung des Schriftwechsels, und es bestehen gerade, wenn es um den Tatvorwurf nach 129a StGB in Verbindung mit 129b StGB geht, erweiterte Möglichkeiten, auch den Schriftwechsel zu überwachen. Das steht ja ausdrücklich darin.
Seit wann war der Gefangene in der Redaktion des „Diskus“ als Redakteur tätig, und trifft es zu, dass der Gefangene sich als Redakteur des „Diskus“ frei mit einem roten Ausweis, wie der Presse zu entnehmen war, in der Justizvollzugsanstalt bewegen konnte?
Noch einmal konkret nachgefragt, welche zusätzlichen Erleichterungen bringt dieser rote Ausweis oder diese rote Karte im Vergleich zu anderen Gefangenen für den Inhaber einer solchen roten Karte?
Waren die Haftbedingungen mit dem Verfassungsschutz abgesprochen, und hat der Verfassungs- und Staatsschutz diesen Haftbedingungen zugestimmt?
Tut mir leid, dass ich noch weiter nachfrage!
Ich bin aber neugierig.
Sie sprechen gerade die Durchsuchung der Zelle an. Was wurde dort gefunden? Jetzt zitiere ich wieder die Presse, es wurde ein Telefon gefunden. Um welche Art Telefon handelte es sich? War das ein netzfähiges Telefon, mit dem man das Internet nutzen konnte?
Meine letzte Frage wurde nicht vollständig beantwortet. Meine Frage ging dahin, ob es ein netzfähiges Telefon dahingehend war, dass man das Internet nutzen konnte?
Ich komme so langsam zum Ende! Herr Staatsrat, wie viele Fortbildungen zum Salafismus hat es in der Vergangenheit für – –.
Ich glaube, das entscheiden nicht Sie!
Wie viele Fortbildungen zum Salafismus hat es in der Vergangenheit für Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt gegeben, und wie viele haben daran teilgenommen?
Gibt es Ausstiegsprogramme für Salafisten in der Justizvollzugsanstalt in Bremen?
Wir fragen den Se
nat:
Wie hat sich die Anzahl der Sektionen, Leichen
schauen, Blutentnahmen und forensischen Begutach
tungen von Verletzungen in Straf- und Ordnungswid rigkeitsverfahren durch das Institut für Rechtsmedizin und den Ärztlichen Beweissicherungsdienst in den letzten vier Jahren entwickelt?
Welche Probleme sieht der Senat bei der rechtsme
dizinischen Versorgung in Bremen und Bremerhaven, insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen?
Wie beabsichtigt der Senat, die rechtsmedizini
sche Versorgung in Bremen und Bremerhaven in Zukunft sicherzustellen beziehungsweise welche Verbesserungen plant er?
Herr Senator, wie
bewerten Sie denn den Umstand, dass an sämtlichen Wochenenden im Juli der Ärztliche Beweissicherungs dienst für einen bis zwei Tage nicht zur Verfügung
stand? Was sagen Sie dazu, dass es trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, Ärzte für den Er satzdienst zu gewinnen und auch der Kassenärztli che Notdienst nicht zur Verfügung stand, sodass in diesem Zeitraum keine forensischen Leichenschauen durchgeführt werden konnten?
Trifft es zu, dass
kein Rechtsmediziner im Zeitraum um Pfingsten herum greifbar war, um Leichenschauen an zwei Leichen, die aufgefunden wurden, durchzuführen?
Ist Ihnen bekannt,
dass sich die Polizei bereits Hilfe suchend an die GeNo-Ambulanzen gewandt hat hinsichtlich der Durchführung von Blutentnahmen, Haftfähigkeits bescheinigungen und der Attestierung von Verlet zungen?
Es tut mir leid,
dass ich so viele Fragen habe, aber das ergibt sich einfach aus dem, was Sie gesagt haben. Was sagen Sie dazu, dass die Polizei mit ihrem Ersuchen um rechtsmedizinische Versorgung in den Ambulanzen abgewiesen wurde oder in einem anderen Fall drei Stunden auf eine Blutentnahme warten musste?
Worin sehen Sie
denn die Gründe für die Probleme in der rechtsme dizinischen Versorgung, abgesehen von dem, was Sie bereits gesagt haben?
Sind Sie mit mir
der Meinung, dass Beweismittelverlust droht, wenn zum Beispiel keine rechtzeitigen Blutentnahmen durchgeführt werden können, zum Beispiel bei Ver kehrsdelikten, wo es ja gerade darauf ankommt, dass man den Blutalkoholgehalt auch rechtzeitig und sicher feststellen kann?
Welche weiteren
Maßnahmen will der Senator für Gesundheit er greifen, um die Rechtsmedizin und den Ärztlichen Beweissicherungsdienst auf eine solide wirtschaft liche Basis zu stellen? Ist insbesondere in diesem Zusammenhang daran gedacht, das Instrument von qualifizierten Leichenschauen einzusetzen?
Ist denn geplant,
die qualifizierte Leichenschau in Bremen gesetzlich zu verankern?
Herr Senator, wie
Sie ja sicherlich wissen, ist im letzten Jahr das StORMGesetz in Kraft getreten, das ein eindeutiges Primat zugunsten der richterlichen Videovernehmung aus gesprochen hat. Deshalb meine Frage: Wie will der Senat auf diese eindeutige Wertung in Paragraf 58 a Strafprozessordnung reagieren und entsprechend die Gerichte auch so ausstatten, dass es tatsächlich auch möglich ist, diese richterlichen Videovernehmungen inklusive des Umfelds und der anschließenden zwin genden Verschriftung des Protokoll durchzuführen?
Meine Frage ging
insbesondere auch in die Richtung, wie Sie das per sonell unterfüttern möchten, denn es ist ja schwierig, die ganzen Verschriftungen zu machen, wenn man kein ausreichendes Personal hat. Wenn mehr rich terliche Vernehmungen gemacht werden müssen, braucht man letzten Endes mehr Richter oder mehr Leute, die das auch verschriftlichen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es waren spektakuläre Fälle, die bundesweit Wellen geschlagen und auch Unverständnis ausgelöst haben. Ein Vertretungslehrer etwa, der Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte,
musste im Dezember 2011 wegen einer Gesetzeslücke freigesprochen werden, denn der Mann war lediglich Vertretungslehrer des Mädchens und hatte kein Obhutsverhältnis zu Schutzbefohlenen, wie es das Gesetz voraussetzt. Diese Entscheidung ist kein Einzelfall.
Im Jahre 2012 hob der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Landgerichts Bochum auf, das einen angeklagten Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte. Der Lehrer unterhielt mit der Schülerin, die sich ihm aufgrund persönlicher Probleme anvertraut hatte, eine enge persönliche Beziehung, zu eng, wie sich dann herausstellte. Im Zuge dessen kam es nicht nur zum Austausch von Zärtlichkeiten, sondern auch zu Zungenküssen und diversen Formen des Geschlechtsverkehrs. Eine Verurteilung scheiterte auch hier daran, dass nicht festgestellt werden konnte, dass die Schülerin dem Lehrer im Rahmen eines Obhutsverhältnisses anvertraut war, und das, obwohl die Schülerin nebenbei noch in einem freiwilligen Schulsanitätskurs bei eben diesem Lehrer war und dieser Lehrer auch noch eine Jugendrotkreuzgruppe leitete, an der die Schülerin ebenfalls teilnahm.
Allein im Hellfeld gibt es bundesweit circa 500 Fälle sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener. Das sind 500 Fälle zu viel, meine Damen und Herren!
Das Problem ist: Allein der Umstand, dass ein Schüler oder eine Schülerin an derselben Schule wie der Lehrer ist, reicht eben nicht für ein solches Obhutsverhältnis, das Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach Paragraf 174 Strafgesetzbuch ist. Ebenso verhält es sich mit der Teilnahme an Jugendgruppen. Allein die Teilnahme an solchen Gruppen reicht auch nicht. Die ernüchternde Konsequenz ist dann der Freispruch im Namen des Volkes.
Meine Damen und Herren, diese Gesetzeslücke müssen wir schließen, und dazu dient auch unser Antrag! Mit dem Rechtsgefühl der großen Mehrheit der Bevölkerung, so meine ich, hat nämlich die derzeitige Rechtslage nicht mehr so viel zu tun. Eine Verurteilung darf nicht davon abhängen, ob ein Lehrer Klassenlehrer, Vertretungslehrer oder Fachlehrer ist. Das kann doch nicht das entscheidende Kriterium sein!
Eine Bestrafung darf auch nicht nur davon abhängen, wie es denn in den konkreten Umständen des Einzelfalls aussieht, wie groß die Schule im Einzelnen ist. Davon hat die Rechtsprechung eine Verurteilung abhängig gemacht, wie groß das Lehrerkollegium ist oder wie es auch in anderen Bereichen aus
sieht, wenn wir uns einmal von den Lehrern wegbewegen. Ich habe eben noch einmal nachgesehen: Es gab Rechtsprechung zum Beispiel gegen den Leiter einer Jugendherberge, einen Reisebegleiter oder einen Betreuer, bei denen wurde ein solches Anvertrautsein im Rahmen eines Obhutsverhältnisses nicht angenommen. Auf der anderen Seite wurde ein solches Anvertrautsein bei einem Heimleiter oder einem Leiter einer Sportgruppe allerdings angenommen. Das versteht letzten Endes keiner mehr.
Ich will sagen, es besteht eine derartige Unübersichtlichkeit der Rechtsprechung und eine Kompliziertheit dieser Rechtsvorschrift, dass ein normaler Bürger das kaum noch verstehen kann. Wenn eine solche Gesetzeslage an Kompliziertheit kaum noch zu überbieten ist, dann bedeutet das auch, dass ein solches Strafgesetz die Warnfunktion, die es eigentlich ausüben soll, letzten Endes nicht mehr erreichen kann. Aus diesem Grund müssen wir etwas daran ändern.
Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass ich keinesfalls eine ganze Berufsgruppe hier diskriminieren möchte. Es gibt immer nur einige wenige schwarze Schafe. Die Lehrer machen in der großen Mehrzahl bei der Entwicklung und Ausbildung junger Menschen eine sehr gute Arbeit, und das möchte ich hier an dieser Stelle auch noch einmal herausstellen, aber der Gesetzgeber muss eines deutlich machen: Lehrer oder auch andere Ausbilder haben schlichtweg generell die Hände von ihren Schützlingen zu lassen.
Sexuelle Kontakte zu Schülern, egal in welcher Form, sind mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht zu vereinbaren, und das muss auch deutlich werden.
Die Politik hat bisher keine hinreichenden Konsequenzen gezogen. Zwar wurden das Bundeskinderschutzgesetz oder auch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs erlassen, an der bestehenden Strafbarkeitslücke ändert das jedoch nichts.
Die Kultusministerkonferenz hat sich schon im Jahr 2012 für den Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellen Grenzüberschreitungen ausgesprochen und gesagt, dass sämtliche disziplinar- und arbeitsrechtlichen Möglichkeiten in diesem Bereich genutzt werden müssen. Die Kultusministerkonferenz hat bereits damals eine Änderung und Überprüfung des Paragrafen 174 Strafgesetzbuch angeregt und sich an die Justizministerkonferenz gewandt. Diese hat dann Ende des Jahres 2012 vorgeschlagen, den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen so zu erweitern, dass bei Erziehungsverhältnissen bereits ein tatsächliches Über-/Unterordnungsverhältnis ausreichend ist, innerhalb dessen sexuelle Handlungen im Rahmen der bisherigen Schutzaltersgrenzen strafbar sind.
Ein Anvertrautsein – und darauf kommt es nach der Rechtsprechung an –, das zumindest eine Mitverantwortung auch für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen beinhaltet, sollte danach nicht mehr erforderlich sein.
Auch im Koalitionsvertrag haben die Koalitionäre auf Bundesebene sich im letzten Jahr für einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen ausgesprochen. Allerdings ist seither noch nichts Ausreichendes geschehen.
Ich komme zum Schluss! Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht, weil wir meinen, dass wir diesen Prozess jetzt vorantreiben wollen, und wir haben den konkreten Vorschlag gemacht – darüber kann man diskutieren –, die bisherige Gesetzeslage um konkrete Regelbeispiele zu ergänzen, sodass größere Klarheit darüber herrscht, was der Gesetzgeber damit meint. Ich weiß, dass es andere Vorschläge dazu gibt, darüber können wir auch gern diskutieren, auch deswegen ist die Fraktion der CDU damit einverstanden, wenn der Antrag an den Rechtsausschuss überwiesen wird, um die Einzelheiten noch einmal auszudiskutieren. Ich denke aber, dass wir hiermit einen Impuls gesetzt haben, und das ist das Entscheidende. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! K.-o.-Mittel sind nur die Spitze des Eisbergs, wenn wir von sexueller Gewalt sprechen. Bekannt werden nur wenige Fälle, die sind allerdings spektakulär, das haben wir jüngst auch in Bremen gesehen. Das Leben der Opfer wird von heute auf morgen verändert.
Während meiner beruflichen Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Bremen hatte ich diverse Male mit dem Verdacht auf K.-o.-Mittel-Vergabe zu tun. Da haben dann die Opfer berichtet, sie sind am Morgen aufgewacht und hatten das Gefühl, vergewaltigt worden zu sein. Sie schildern einen Kontrollverlust über den eigenen Körper, fühlen sich wie in Watte gepackt, wussten letzten Endes aber gar nicht mehr, was konkret überhaupt passiert ist. Sie berichten lediglich davon, dass sie von flüchtigen Bekannten ein Getränk serviert bekommen haben, viele Leute um dieses Getränk herumstanden und dann auf einmal die Erinnerung aussetzt, und genau da fangen dann auch die Probleme an, denn wenn sich die Opfer tatsächlich schon einmal durchgerungen haben, eine Strafanzeige zu erstatten – und das ist häufig schwierig genug! –, erwartet sie nicht selten der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Das Problem: Die Tat konnte nicht konkret nachgewiesen werden, weil die Erinnerung viel zu unkonkret und undifferenziert ist. Das allerdings ist erforderlich, wenn eine Anklage erhoben werden soll, denn sonst ist kein hinreichender Tatverdacht vorhanden.
Der Notruf für vergewaltigte Frauen hatte im Jahr 2012 13 Fälle mit wahrscheinlichem GHB-Einfluss gezählt, die Fälle des Nachweises von K.-o.-Mitteln dürften im einstelligen Bereich liegen. Was bleibt, sind traumatisierte Opfer sowie Täter, die ungeschoren davonkommen.
Damit es gar nicht so weit kommt, ist es völlig richtig, das Augenmerk auf Prävention zu richten. Die beste Möglichkeit, Straftaten zu verhindern, ist, wenn solche Mittel gar nicht erst in die Hand potenzieller Täter kommen. Wenn ich dann aber im Internet recherchiere – da werde ich jetzt auch einmal etwas konkreter – und auf der Internetseite „k-o-tropfenkaufen.biz“ frei für jedermann K.-o.-Mittel der unterschiedlichsten Art angeboten werden, dann wird mir dabei ganz schwummerig, im wahrsten Sinne des Wortes! Da heißt es nämlich, das ist jetzt ein Zitat:
„Im Schnitt werden 0,2 bis 0,4 Milliliter für eine sechsstündige Betäubung benötigt. Die farb- und geschmacklose Substanz wird nicht wahrgenommen, die Wirkung (Schläfrigkeit, komatöser Schlaf) tritt innerhalb von 15 bis 30 Minuten ein. Innerhalb von 12 Stunden wird GHB im Körper bis unter die Nachweisgrenze abgebaut. Die Erinnerung an die Zeit unter Drogeneinfluss ist meist nur lückenhaft“, und dann geht es weiter: „Der konkrete Nachweis derartiger Vorfälle ist aufgrund des schnellen Abbaus schwierig.“ „K.-o.-Tropfen kaufen leicht gemacht“, heißt es dort. Der Anbieter verweist darauf, dass im Internetshop die Käufer ganz bequem und vor allem sicher alle bekannten K.-o.-Tropfen ohne Zollrisiko bestellen können. Schnelle, zuverlässige und diskrete Lieferung wird zugesagt, zweimal 5 Milliliter gibt es da für 79 Euro. Meine Damen und Herren, das kommt wirklich einer Anleitung zu Straftaten gleich, und damit muss es auch ein Ende haben!
Die Beschränkung des Zugangs zu GHB und GBL, zum Beispiel für Privatpersonen, greift aber meines Erachtens zu kurz, es geht um die unterschiedlichsten Arten von Drogen und von Medikamenten. Deshalb sind auch solche Methoden wie die Anwendung von Teststreifen, mit dem Getränke auf eine bestimmte Anzahl von Substanzen getestet werden, letzten Endes zu kurz gedacht, weil sie nicht das ganze Spektrum erfassen können. Viele Fälle beginnen auch damit, dass ein übermäßiger Genuss von Alkohol zu verzeichnen ist und dann noch andere Drogen oder auch K.-o.-Mittel hinzukommen. Auch da müssen wir ansetzen, da helfen Statistiken über K.-o.-Tropfen nur begrenzt, auch wegen der schlechten Nachweisbarkeit.
Sie fordern darüber hinaus in Ihrem Antrag Aufklärung und Vernetzung. Das gibt es, es ist bereits angesprochen worden, in Bremen eigentlich schon ganz gut. Das kann natürlich immer noch besser werden. Der Notruf für vergewaltigte Frauen leistet hervorragende Arbeit, das sollte man auch einmal herausstellen.
Es sind hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen, die Vorträge an Schulen halten, eine Wanderausstellung anbieten und damit 3 500 Schülerinnen und Schüler erreicht haben, 40 000 Flyer in Gaststätten und Diskotheken verteilt haben.
Es werden darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Das kann man natürlich alles noch intensivieren, indem man weitere Fortbildungsveranstaltungen anbietet. Allerdings sind solche Sachen, auch das müssen Sie wissen, personalintensiv, und
ich kann mich noch ganz genau daran erinnern, dass wir hier eine Haushaltsdebatte hatten, in der es darum ging, dass dem Notruf die Mittel um 10 000 Euro gekürzt wurden. Wenn man einerseits verlangt, dass der Notruf und ähnliche Organisationen eine Arbeit machen, um Aufklärung zu leisten, aber auf der anderen Seite die Mittel kürzt, dann ist das irgendwo eine Quadratur des Kreises. Das kann es nicht sein!