Protocol of the Session on February 18, 2015

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Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es sich um neue Aufgaben – auch neue Vollzugsaufgaben – handelt, für deren Bewältigung im Moment in der Verwaltung die Ressourcen nicht vorhanden sind. Wir müssen entsprechende finanzielle und personelle Strukturen schaffen. Das wird auch ein Thema in den kommenden Haushaltsverhandlungen sein. Wir haben uns in anderen Großstädten vergleichbarer Größe umgehört. Es ist mit einem Personalbedarf von vier bis sechs Stellen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu rechnen. Mir ist wichtig, dass wir das im Hinterkopf behalten; aber ich denke, das sollte es uns wert sein.

Im Gesetzgebungsverfahren werden wir uns noch der Unterbringungsstrategie widmen müssen, das heißt der Frage, wie man die Menschen, die in verwahrlosten oder überbelegten Wohnungen leben, mit Alternativen versorgen kann. Die Zentrale Fachstelle Wohnen übernimmt bereits in vielen Bereichen solche Aufgaben. Wir müssen schauen, inwieweit ihr das weiterhin möglich ist beziehungsweise ob sich der Aufgabenumfang erweitert. Deshalb sind die Verknüpfung mit der Sozialarbeit und die Berücksichtigung der familiären Bezüge der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sehr wichtig. Diese Herausforderungen werden wir angehen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Antrag heute entsprächen. Ich empfehle jedenfalls, es zu tun. Wir werden das Gesetzgebungsverfahren zügig weiterführen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1748 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! interjection: (Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und BIW)

(A) (C)

(B) (D)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz, Drucksachen-Nummer 18/1735, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz, Drucksachen-Nummer 18/1735, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Drittes Hochschulreformgesetz

Mitteilung des Senats vom 10. Februar 2015 (Drucksache 18/1736) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Kück.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erstem erteile ich das Wort Herrn Kollegen Tsartilidis.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Hochschulreformgesetzes behandelt zum einen wichtige Regelungen, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden müssen, vor allem Regelungen organisatorischer Art, beispielsweise Änderungen des Zulassungs- und Promotionsrechts wie auch bezüglich der Bildung von Teilkörperschaften im Wissenschaftsbereich. Diese Regelungen sind zumindest in der bisherigen Diskussion weitgehend unkritisch betrachtet worden. Gleiches gilt für die Entwicklung eines Qualitätsmanagements. Auch die Stärkung des Zentrums für Lehrerbildung wird von uns begrüßt; denn nur so kann eine praxisnähere und an den Herausforderungen der Inklusion orientierte Lehrerbildung gewährleistet werden.

(Beifall bei der SPD)

Spannender und in Teilen kontroverser wird es bei der Umsetzung der politischen Beschlüsse, die in diesem Hause aber letztlich doch eine breite Mehrheit gefunden haben. Auf diese Punkte möchte ich mich in Anbetracht der Kürze meiner Redezeit beschränken.

Mit der Verankerung einer Ombudsperson an den Hochschulen sorgen wir für eine verbesserte Situation der Studierenden in schwierigen Phasen ihres

Studiums, insbesondere bei Problemen mit Prüferinnen und Prüfern. Das ist ein Vorhaben, das nicht nur bei den Studierenden auf große Zustimmung stößt.

Der Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Publikationen im Rahmen von Open Access entspricht aus unserer Sicht einer modernisierten Version unseres Wissenschaftsbetriebes. Open Access erleichtert die Forschungsarbeit. Außerdem glauben wir, dass öffentlich finanzierte Ergebnisse von Forschung auch öffentlich gemacht werden sollten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Dies in das Hochschulgesetz aufzunehmen ist also mehr als sinnvoll.

Das nächste Vorhaben, welches sich Rot-Grün auf die Fahnen geschrieben hat, ist die Schaffung von Transparenz in der Drittmittelforschung. Hier werden die Positionen schon um einiges kontroverser. Die Schaffung erhöhter Transparenz in der Drittmittelforschung ist nicht nur uns, sondern auch vielen Akteuren aus dem Wissenschaftsbereich ein wichtiges Anliegen. Wir zumindest begreifen Transparenz als ein Mittel zur Gewährleistung von Wissenschaftsfreiheit und halten sie insbesondere für öffentliche Institutionen für unabdingbar.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die Neuregelung muss man vor allen Dingen vor dem Hintergrund betrachten, dass für den Großteil der Drittmittel seitens der Europäischen Union, des Bundes und der DFG schon sehr transparente Regelungen existieren. Allein für die Drittmittel aus der freien Wirtschaft kommt es nun zu Änderungen, aber mit Augenmaß. Wir befinden uns insoweit nicht nur im Einklang mit Niedersachsen, sondern übernehmen auch eine Praxis aus dem angelsächsischen Raum, die dort auch vonseiten der Wirtschaft nicht zur Disposition gestellt wurde.

Wir begrüßen außerdem, dass sich alle Hochschulen im Land Bremen eine Zivilklausel gegeben und so die Möglichkeit eines Diskurses über ethische Konsequenzen von Wissenschaft und Forschung geschaffen haben. Dieser Diskurs ist meiner Auffassung nach notwendiger Bestandteil einer kritischen und reflektierten Wissenschaft. Wir wollen diesen aktuellen Status mithilfe des Hochschulgesetzes festschreiben, lassen aber den Hochschulen bei der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Zivilklausel freie Hand. Wir sind der Auffassung, dass die Hochschulen so die Gelegenheit bekommen, ihrem Verfassungsauftrag, an einer friedlichen Gesellschaft mitzuwirken, gerecht zu werden.

Wir werden über den vorliegenden Entwurf in der nächsten Woche im Rahmen einer Anhörung im Wis

(A) (C)

(B) (D)

senschaftsausschuss diskutieren und mögliche Fragen klären. Hierauf freue ich mich. Ich hoffe, dass trotz des nahenden Wahltages eine sachliche Diskussion möglich sein wird. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, das Präsidium ist, was sonst selten vorkommt, sprachlos. Aber ich kann keinen Redner aufrufen.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Ist das so?)

Ich rufe auf Frau Kollegin Vogt.

Entschuldigung! Ich habe es nicht gesehen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich will ich mich dieser Debatte nicht entziehen. Kurz vor Ende der Legislaturperiode legt der Senat den Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes vor. Ich muss vorwegsagen: Wir als LINKE sind mit dem Zeitplan unzufrieden, weil die Beteiligung und die Anhörung der verschiedenen Statusgruppen jetzt sehr schwierig werden. Die Dekane der Universität fordern deshalb schon die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens. Den Zeitplan finde ich auch deswegen schwierig, weil der Entwurf Monate oder sogar Jahre in der Schublade gelegen hatte. Ich habe im Wissenschaftsausschuss mindestens zweimal nachgefragt, wann wir mit der Vorlage rechnen könnten. Die Senatorin Frau Professor Quante-Brandt hat am 14. Juli letzten Jahres im Rahmen einer Veranstaltung von DGB und Arbeitnehmerkammer öffentlich angekündigt, sie werde den Gesetzentwurf unverzüglich an alle Interessierten schicken und in den parlamentarischen Prozess einspeisen. Das ist damals leider nicht passiert. Jetzt soll im Hauruckverfahren abgestimmt und beschlossen werden; das finden wir schade.

Aber zu den Inhalten! Es wird endlich eine gesetzlich verbindliche Zivilklausel geben. Dafür hat DIE LINKE hier im Haus lange gekämpft. Dafür haben auch Studierende und Beschäftigte an Universität und Hochschulen lange gekämpft. Wir führten zu Beginn der Legislaturperiode erbitterte Debatten. Ich will das nicht alles wiederholen, aber damals war eine Mehrheit in diesem Haus strikt dagegen, diese Zivilklausel einzufügen. Wir haben klar und deutlich gesagt, die Hochschulen dürfen nicht die verlängerte Bank von Rüstungsfirmen sein.

Forschung und Lehre müssen unabhängig von der Rüstungslobby sein. DIE LINKE wird daher weiterhin auf die Einhaltung der bestehenden hochschulinternen Zivilklauseln achten und das gesetzliche Verbot in der Zukunft auch parlamentarisch kontrollieren.

Zweitens finden wir an dem Entwurf gut, dass die Transparenz der Drittmittelforschung verbessert wer

den soll. Die Öffentlichkeit kann dann einsehen, welche Forschungsprojekte mit welchem Geld durchgeführt werden. Das ist sehr sinnvoll. Viele Bundesländer haben entsprechende Regelungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Nachteil müssen die Hochschulen in Bremen deswegen nicht befürchten.

DIE LINKE unterstützt diese beiden Punkte ausdrücklich, wir haben sie auch schon in der Bürgerschaft beantragt. Mehrere Anfragen wurden hier bereits diskutiert, die belegt haben, wie wichtig das Thema ist. Auch Recherchen von Studierenden und der Medien haben belegt, wie wichtig es ist, wenn man da Transparenz herstellt. Ich erinnere nur an das Projekt BüLAND, bei dem das Bundesverteidigungsministerium Grundlagenforschungen in Auftrag gegeben hat. Es war nicht so einfach, Informationen zu erhalten, und wir hoffen, dass das in Zukunft unproblematischer sein wird.