antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD „Zweites Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes“ vom 16. Dezember 2014, Drucksache 18/1677, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 72. Sitzung am 17. Dezember 2014 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzes antrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz
und Informationsfreiheit überwiesen worden. Die ser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1822 seinen Bericht und Gesetzesantrag dazu vor.
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD fort und kommen gleichzeitig zur ersten Lesung des Gesetzesantrages des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Reform des Informationsfreiheitsgesetzes hat das Amtsgeheimnis ausgedient. Bisher noch geschlos sene Aktendeckel werden in Zukunft geöffnet, das ermöglicht mehr Transparenz, um staatliches Handeln zu kontrollieren. Die Behörden müssen in Zukunft bestimmte Dokumente unverzüglich veröffentlichen, und hier liegt die Betonung auf unverzüglich. Das ist eine absolut neue Regelung, die den Bürger eben nicht mehr nur in der Bittstellerrolle lässt, sondern mit der der Staat proaktiv von sich aus veröffentlicht.
spielräume seitens der Behörde der Vergangenheit angehören werden. Ein Kernpunkt der Novelle ist das Recht auf Zugang zu Informationen, das man vor Gericht einklagen kann. Mit diesem Punkt haben wir, glaube ich, bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal, darauf können wir ziemlich stolz sein. Ich hoffe, dass gerade dieser Punkt auch Nachahmer finden wird.
massiv erweitert, ich möchte jetzt nicht auf die ein zelnen Punkte eingehen, sie stehen auch in unserem Änderungsantrag. Alle Bremerinnen und Bremer erhalten erstmals Einblick in alle Verträge ab einer Wertgrenze von 50 000 Euro. Die Veröffentlichungs pflicht gilt ohne Ausnahme für alle Vertragsformen. Gestückelte Verträge desselben Vertragspartners werden ebenfalls veröffentlicht, sobald sie zusam men die Wertgrenze von 50 000 Euro erreichen. Für Gutachten gilt, dass sie ab einer Vertragssumme von 5 000 Euro veröffentlicht werden müssen. Im Kern kann man sagen, dass der Staat transparent zu sein hat und nicht seine Bürgerinnen und Bürger.
Mit dieser Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes ist Bremen in puncto gläserner Staat bundesweit ziemlich einsam an der Spitze.
freiheitsgesetz, das ist sehr bitter. Das heißt aber auch für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie keine
Rechte auf Zugang zu Informationen haben, obwohl man dem mündigen Bürger im 21. Jahrhundert doch etwas zutrauen und kein Misstrauen aussprechen sollte. Es gibt keinen Grund, staatliches Handeln unter Verschluss zu halten. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf. In Bremen erweitern wir diese Rechte, und das zu Recht, meine Damen und Herren!
machen, denn dieses Gesetz hat uns alle sehr ge fordert. Ich möchte an dieser Stelle einfach nur mei nen Dank an die Initiativen Mehr Demokratie e. V., Transparency International, Humanistische Union, aber auch an meine Kolleginnen und Kollegen, auch aus den Oppositionsfraktionen, für die Beratung und die Diskussion im Ausschuss aussprechen. Länger sollten wir die Bürgerinnen und Bürger nicht auf ein solches Gesetz warten lassen, sondern zusehen, dass wir es nun endlich zügig verabschieden.
deswegen haben wir ja unseren Änderungsantrag eingereicht. Ich danke für den Hinweis meines Kol legen Herrn Schildt.
Ja, das erwähne ich noch, Kollege Schildt, darum kommen Sie nicht herum, dass Sie hier lobende Worte erhalten. Seit dem Jahr 2006 gibt es das In formationsfreiheitsgesetz. Bremen war eines der ersten Bundesländer, die es eingeführt haben, auch mit dem Support des Kollegen Schildt, der damals aktiv dafür geworben hat.
2011 die zweite, aber mit dieser Novelle, die wir heute verabschieden, werden wir, wie schon eben erwähnt, bundesweit einsame Spitze sein. Ich kann nur hoffen und wünsche mir, dass es in Deutschland in einigen Bundesländern Nachahmer gibt, die sich von diesem Gesetz das eine oder andere abschauen und sagen, dass es da ein Bundesland, einen Staat gibt, der seinen Bürgern traut, der nichts mehr zu verheimlichen hat. In dem Sinne mache ich Schluss und bitte um Zustimmung! – Danke schön!