Protocol of the Session on April 22, 2015

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(Drucksache 18/1822)

1. Lesung 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/

Die Grünen und der SPD

vom 21. April 2015

(Drucksache 18/1831)

u n d

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

vom 21. April 2015

(Drucksache 18/1837)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeis

terin Linnert.

Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzes

antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD „Zweites Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes“ vom 16. Dezember 2014, Drucksache 18/1677, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 72. Sitzung am 17. Dezember 2014 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzes antrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz

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und Informationsfreiheit überwiesen worden. Die ser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1822 seinen Bericht und Gesetzesantrag dazu vor.

Wir setzen die erste Lesung zum Gesetzesantrag

der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD fort und kommen gleichzeitig zur ersten Lesung des Gesetzesantrages des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete

Mustafa Öztürk.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Reform des Informationsfreiheitsgesetzes hat das Amtsgeheimnis ausgedient. Bisher noch geschlos sene Aktendeckel werden in Zukunft geöffnet, das ermöglicht mehr Transparenz, um staatliches Handeln zu kontrollieren. Die Behörden müssen in Zukunft bestimmte Dokumente unverzüglich veröffentlichen, und hier liegt die Betonung auf unverzüglich. Das ist eine absolut neue Regelung, die den Bürger eben nicht mehr nur in der Bittstellerrolle lässt, sondern mit der der Staat proaktiv von sich aus veröffentlicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das heißt aber auch, dass die bisherigen Ermessens

spielräume seitens der Behörde der Vergangenheit angehören werden. Ein Kernpunkt der Novelle ist das Recht auf Zugang zu Informationen, das man vor Gericht einklagen kann. Mit diesem Punkt haben wir, glaube ich, bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal, darauf können wir ziemlich stolz sein. Ich hoffe, dass gerade dieser Punkt auch Nachahmer finden wird.

Der Katalog der Veröffentlichungspflichten wurde

massiv erweitert, ich möchte jetzt nicht auf die ein zelnen Punkte eingehen, sie stehen auch in unserem Änderungsantrag. Alle Bremerinnen und Bremer erhalten erstmals Einblick in alle Verträge ab einer Wertgrenze von 50 000 Euro. Die Veröffentlichungs pflicht gilt ohne Ausnahme für alle Vertragsformen. Gestückelte Verträge desselben Vertragspartners werden ebenfalls veröffentlicht, sobald sie zusam men die Wertgrenze von 50 000 Euro erreichen. Für Gutachten gilt, dass sie ab einer Vertragssumme von 5 000 Euro veröffentlicht werden müssen. Im Kern kann man sagen, dass der Staat transparent zu sein hat und nicht seine Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Mit dieser Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes ist Bremen in puncto gläserner Staat bundesweit ziemlich einsam an der Spitze.

Nicht alle Bundesländer haben ein Informations

freiheitsgesetz, das ist sehr bitter. Das heißt aber auch für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie keine

Rechte auf Zugang zu Informationen haben, obwohl man dem mündigen Bürger im 21. Jahrhundert doch etwas zutrauen und kein Misstrauen aussprechen sollte. Es gibt keinen Grund, staatliches Handeln unter Verschluss zu halten. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf. In Bremen erweitern wir diese Rechte, und das zu Recht, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Transparenz sollte kein staatlicher Gnadenakt sein,

sondern ein selbstverständlicher Service.

An dieser Stelle möchte ich eigentlich Schluss

machen, denn dieses Gesetz hat uns alle sehr ge fordert. Ich möchte an dieser Stelle einfach nur mei nen Dank an die Initiativen Mehr Demokratie e. V., Transparency International, Humanistische Union, aber auch an meine Kolleginnen und Kollegen, auch aus den Oppositionsfraktionen, für die Beratung und die Diskussion im Ausschuss aussprechen. Länger sollten wir die Bürgerinnen und Bürger nicht auf ein solches Gesetz warten lassen, sondern zusehen, dass wir es nun endlich zügig verabschieden.

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Das gibt es aber schon!)

Nein, das ist die Novelle, die wir verabschieden,

deswegen haben wir ja unseren Änderungsantrag eingereicht. Ich danke für den Hinweis meines Kol legen Herrn Schildt.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Er hat es eingeführt!)

Ja, das erwähne ich noch, Kollege Schildt, darum kommen Sie nicht herum, dass Sie hier lobende Worte erhalten. Seit dem Jahr 2006 gibt es das In formationsfreiheitsgesetz. Bremen war eines der ersten Bundesländer, die es eingeführt haben, auch mit dem Support des Kollegen Schildt, der damals aktiv dafür geworben hat.

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Und des CDU- Senators und des Bürgermeisters!)

Im Jahr 2008 gab es die erste Novelle und im Jahr

2011 die zweite, aber mit dieser Novelle, die wir heute verabschieden, werden wir, wie schon eben erwähnt, bundesweit einsame Spitze sein. Ich kann nur hoffen und wünsche mir, dass es in Deutschland in einigen Bundesländern Nachahmer gibt, die sich von diesem Gesetz das eine oder andere abschauen und sagen, dass es da ein Bundesland, einen Staat gibt, der seinen Bürgern traut, der nichts mehr zu verheimlichen hat. In dem Sinne mache ich Schluss und bitte um Zustimmung! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

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