Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Context Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung GmbH.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Sachstand Masterplan Schaufenster Fischereihafen – Realisierung einer Fischereihafenbrücke?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Professor Dr. Hilz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Zweitens: Welche Schritte sind seit Veröffentlichung der Konzeption im Jahr 2012 ergriffen worden, um den Masterplan Schaufenster Fischereihafen umzusetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen eins und zwei: Die Umsetzung des Masterplans Schaufenster Fischereihafen ist weit vorangeschritten. Folgende zentrale bauliche Vorhaben wurden bereits abgeschlossen: Schaffung der Erlebnisausstellung „Expedition Nordmeere“, An- und Umbau, sowie Neukonzeptionierung des Seefischkochstudios im Forum Fischbahnhof, Attraktivitätssteigerung des Fischbahnhofs im Schaufenster Fischereihafen durch Schaffung einer Veranstaltungsfläche für maximal 800 Besucher unter Einbeziehung der Gastronomie mit einer direkten Verbindung zum neuen Seefischkochstudio.
Bebauung des ehemaligen Parkplatzes Kohlenkai/ Ostrampe mit dem neuen Verwaltungsgebäude der „Nordsee“, Umsiedlung der Eiswerke Bremerhaven von der Oststraße in die Straße Kühlhauskai. Neubau einer Touristeninformation mit öffentlichen Toiletten und Seglerdusche, Ergänzung der Steganlage am Fischkai um circa 80 laufende Meter zur Schaffung zusätzlicher Liegeplätze für Sportboote,
Zu Frage drei: Die sogenannte Fischkaibrücke ist eine der Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung des Schaufensters Fischereihafen im Rahmen des Masterplans vorgeschlagen worden sind. Die Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen aus dem Masterplan Schaufenster Fischereihafen erfolgt im Hinblick auf die größtmögliche Effizienz und Effektivität der eingesetzten Mittel. Vor diesem Hintergrund konnte die genannte Brücke nicht berücksichtigt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Die Verwirklichung dieses Bauvorhabens steht im Moment in der Prioritätenliste nicht auf einem der vorderen Plätze. Ich will es nicht abschließend ausschließen, dass wir hier nicht zu einem entsprechenden Ergebnis kommen, aber derzeit verfolgen wir das Projekt nicht prioritär.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die finanzielle Vergütung von Mehrarbeit während des G7-Gipfels. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke (BIW).
Erstens: Wie viele Polizeibeamte aus dem Land Bremen waren anlässlich des G7-Gipfels auf Schloss Elmau im Juni 2015 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen eingesetzt, wie viele Einsatzstunden haben diese Beamten dort abgeleistet, und welche Kosten sind dem Land dadurch entstanden (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven aufführen)?
Zweitens: Hat der Freistaat Bayern dem Land Bremen die Aufwendungen für die Bereitstellung der Polizeibeamten aus Ziffer 1 bereits erstattet, und wenn ja, wie hoch war der Erstattungsbeitrag, und wann erfolgte die Überweisung?
Drittens: Ist den am Einsatz „G7-Gipfel“ beteiligten Bremer Beamten ihre Vergütung für die während des Einsatzes in Bayern geleisteten Überstunden schon ausgezahlt worden, und wenn nicht, wann genau soll das geschehen?
Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: 182 Beamtinnen und Beamte der Polizei Bremen waren an dem Einsatz „G7-Gipfel“ beteiligt. Dabei fielen 37 128 Einsatzstunden an. Die damit zusammenhängenden, dem Freistaat Bayern in Rechnung gestellten Kosten beliefen sich auf 280 804,84 Euro. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat kein Personal für den Einsatz gestellt.
Zu Frage zwei: Der Freistaat Bayern hat den von der Polizei Bremen in Rechnung gestellten Betrag in zwei Raten am 1.10.2015 sowie am 20.11.2015 bezahlt.
Zu Frage drei: Überstunden, die in der Polizei Bremen anfallen, können von den davon betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten zur Auszahlung beantragt werden. Die Auszahlungsreihenfolge erfolgt nach einem von der Polizeiführung festgelegten Konzept und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die an dem Einsatz teilgenommen haben, berichteten mir, dass im Vorfeld des Einsatzes seitens der Polizeiführung klargestellt worden ist, dass die Kosten für diesen Einsatz ersetzt werden, sobald ein Antrag eingereicht wird. Dies ist nach dem Einsatz aber nicht erfolgt. Wie erklären Sie sich das?
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen im Einzelnen nicht sagen, was zwischen den Polizeibeamten und der Polizeiführung erörtert worden ist. Ich will einmal skizzieren, nach welchem System die Auszahlung von Überstunden erfolgt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es sich nicht um ein bremisches Spezifikum handelt.
Die Vergütung von Mehrarbeit erfolgt prioritär durch Freizeitausgleich. Diese Regelung wird von allen Ländern praktiziert. Für den Fall, dass kein Freizeitausgleich gewährt werden kann, ist im Einzelfall nach dem festgelegten Konzept der Polizeiführung eine finanzielle Vergütung der Überstunden möglich.
Im Hinblick auf den G7-Gipfel ist es so gewesen, dass es in der Tat einen Antrag der Polizeiführung im
Nachgang zu der Veranstaltung mit der Bitte gegeben hat, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um Überstunden auszahlen zu können. Dieser Antrag fiel in die Zeit der Haushaltssperre und ist deshalb von meinem Ressort abgelehnt worden.
Darüber hinaus standen – das muss man sagen – keine Haushaltsmittel zur Verfügung, aus denen eine Vergütung der Überstunden möglich gewesen wäre. Es ist zwar eine Zahlung aus Bayern eingegangen, gleichwohl sind die für die Auszahlung von Überstunden zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht gewesen.
Es hat dann Ende letzten Jahres dankenswerterweise durch den Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln zur Auszahlung von Überstunden bei der Polizei gegeben, diese erfolgte entweder im Dezember des Jahres 2015 oder jetzt im Januar, das kann ich Ihnen nicht ganz genau sagen, weil ich nicht weiß, wie weit wir buchungstechnisch vorangeschritten sind. Ob von dieser Auszahlung auch Beamtinnen und Beamte profitieren, die an dem G7-Gipfel beteiligt waren, weiß ich nicht.
Ja, Herr Ehmke, dann hätte ich gern Ihre Einschätzung als Staatsrat, ob Sie es für einen vertretbaren Zeitraum halten, wenn ein G7-Gipfel im Juni stattfindet, für den sich Beamtinnen und Beamte freiwillig melden, auch unter der Maßgabe, dass die Überstunden zeitnah ausgezahlt werden, und im Januar 2016, also sieben Monate später, die Auszahlung immer noch nicht erfolgte.