Protokoll der Sitzung vom 21.01.2016

sicht darauf genommen würde, inwieweit die Polizisten schon durch Mehrarbeit belastet sind oder nicht. Insofern haben diese Überstunden in dem Sinne keine Bindfäden, die zu einem bestimmten Erstattungsanspruch oder zu Geld führen, sondern es gibt einen Gesamtbetrag im Haushalt, der für die Auszahlung von Überstunden zur Verfügung gestellt werden kann, und im Rahmen dieses Betrages kann die Auszahlung erfolgen, darüber hinaus nicht.

Herr Timke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nur eine Anmerkung! Gleichwohl müssen wir doch feststellen, Herr Staatsrat, dass Sie 300 000 Euro erstattet bekommen haben, die Sie nicht für die Einsatzstunden aufgewendet haben, die die Polizeibeamten für den G7-Gipfel geleistet hatten. – Danke!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Lübke! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, 280 000 Euro wurden vom Land Bayern überwiesen. Was ist mit dem Geld passiert? Wohin ist es geflossen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Na ja, das ist wie immer, wenn Geld eingeht. Es fließt in den Haushalt, und zwar in den Haushalt der Polizei Bremen, aber in einen Haushalt, der im letzten Jahr zum Jahresende eine Unterdeckung von etwa 2,5 Millionen Euro auswies. Insofern ist das Geld nicht übrig, und es hat sich auch niemand ein schönes Leben davon bereitet.

(Beifall SPD)

Dieses Geld ist in den Haushalt gegangen, und aus diesem Haushalt der Polizei Bremen werden die Gehälter und auch Überstunden der Polizeibeamten bezahlt, aber sozusagen die direkte Weiterüberweisung der eingesetzten Beamten, das will ich auch noch einmal deutlich sagen, erfolgt in keinem einzigen Bundesland. In allen Bundesländern gibt es den Grundsatz, dass zunächst Mehrarbeit durch Freizeitausgleich vergütet wird. In allen Bundesländern!

Darüber hinaus ist es so, dass die Bundesländer in unterschiedlicher Intensität Überstunden ausbezahlen; manche tun das gar nicht, andere tun das sehr umfassend. Das hat nicht ausschließlich, aber auch viel mit der Frage der Finanzausstattung dieser Bundesländer zu tun. Baden-Württemberg und Bayern sind da großzügiger als Schleswig-Holstein. Baden-Württemberg und Bayern verfügen aber auch über andere finanzielle Ressourcen als Schleswig-Holstein. Noch einmal: Eine Eins-zu-eins-Auszahlung von Überstun

den erfolgt in keinem Bundesland, sondern unterschiedlich intensiv und nach den dort jeweils geltenden Regeln.

Herr Kollege Lübke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, könnten Sie denn sagen, wann die Kollegen mit einer Auszahlung des Geldes rechnen könnten?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Lübke, noch einmal: Die Auszahlung von Mehrarbeit erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und nach dem Konzept der Polizeiführung, das heißt, bei einem Wechsel der Dienststelle, bei einer bestimmten Überstundenbelastung, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Ableistung in Freizeit möglich ist. Das ist die Konzeption. Deshalb mag es im Übrigen auch so sein, das will ich nicht vollständig ausschließen, dass bei einzelnen Kolleginnen und Kollegen die Auszahlung unterschiedlich erfolgt. Das weiß ich nicht, weil ich die individuellen Belastungen nicht kenne und nicht sagen kann, inwieweit sie in das jeweilige Konzept passen. Den Haushalt für dieses Jahr haben wir in der Tat noch nicht beschlossen, das wäre zunächst einmal die Voraussetzung, dass wir Finanzmittel im Haushalt haben, die wir für die Auszahlung von Überstunden nutzen können.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Timke! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wie hoch war denn die Summe, die sie im letzten Jahr für die Vergütung von Überstunden ausgegeben haben? Wissen Sie das?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Summe betrug meines Erachtens zunächst 300 000 Euro, und es gab dann durch den Haushalts- und Finanzausschuss eine weitere Freigabe zum Jahresende, die nach meiner Erinnerung ebenfalls in der Größenordnung von etwa 300 000 Euro gelegen haben muss.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das war aber jetzt das Geld, das in diesem Jahr ausgezahlt wird, habe ich Sie da richtig verstanden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat im Dezember eine Freigabe für Überstunden er

teilt, die zum damaligen Zeitpunkt bestanden. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob dieses Geld noch im Dezember ausgezahlt worden ist, weil das ja auch dann von der Performa ins Werk gesetzt werden muss. Ich will nicht ausschließen, dass die Auszahlung mit den Januar-Gehältern erfolgt ist, das weiß ich jetzt schlicht nicht. Es sind aber sozusagen für das Haushaltsjahr 2015 zweimal Mittel von jeweils in etwa 300 000 Euro zur Verfügung gestellt worden.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Betriebliche Förderprogramme zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen – Förderrichtlinien ‚Programm I – Chance betriebliche Ausbildung‘, Stand: 25. Juni 2014 – niemand benachteiligen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schäfer, Leidreiter und Gruppe ALFA.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Sind die verminderten Zugangsvoraussetzungen für Jugendliche mit Migrationshintergrund, wie sie in den Richtlinien zum Programm I „Chance betriebliche Ausbildung“ der betrieblichen Förderprogramme zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 25. Juni 2014 spezifiziert werden, mit Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vereinbar, wonach unter anderem niemand wegen seiner Abstammung, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden darf?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Ja, das Programm steht in Einklang mit Artikel 3 des Grundgesetzes. Ein ausdifferenziertes zielgruppenspezifisches Förderangebot im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung, um mögliche sich aus der Sprache oder der Heimat und Herkunft ergebende Benachteiligungen zu beseitigen und damit den Verfassungsauftrag umzusetzen. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Prüfung Personalhaushalt im Land Bremen und in den Kommunen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Professor Dr. Hilz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Professor Dr. Hilz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Findet aus Sicht des Senats die Landeshaushaltsordnung im Land und in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven vollumfänglich Anwendung?

Zweitens: Wird insbesondere der Paragraf 95 in Verbindung mit Paragraf 118 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung in Bremen und Bremerhaven zur Zufriedenheit des Senats angewendet?

Drittens: In welcher Form kommt der Senat seiner Kommunalaufsicht in Bezug auf die Prüfung der Haushalte in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nach?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage eins: Die Landeshaushaltsordnung, LHO, findet im Land und in der Stadtgemeinde Bremen vollumfänglich Anwendung. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven gelten gemäß Paragraf 118 Absatz 2 Satz 1 LHO deren Vorschriften mit Ausnahme der Paragrafen 88 bis 94, 96 bis 104 und Paragraf 114 entsprechend.

Zu Frage zwei: Der Senat legt dem Rechnungshof gemäß Paragraf 95 LHO die verlangten Unterlagen vor und erteilt die erbetenen Auskünfte. Die entsprechende Anwendung des Paragrafen 95 LHO durch die Stadt Bremerhaven obliegt nicht der Beurteilung durch den Senat. Gemäß Paragraf 118 Absatz 3 LHO hat die Stadtgemeinde Bremerhaven ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Ein solches ist in Bremerhaven vorhanden.

Zu Frage drei: Die Genehmigungen bezüglich des Haushalts der Stadtgemeinde Bremerhaven werden gemäß Paragraf 118 Absatz 4 und Absatz 4 a LHO erteilt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Professor Dr. Hilz!

Abg. Professor Dr. Hilz: Wird nach Ihrer Ansicht der Paragraf 118 Absatz 3 a, in dem es heißt, dem Rechnungsprüfungsamt sind personenbezogene Daten aus Personalakten zur Verfügung zu stellen, soweit sie für die Aufgabenerfüllung des Rechnungsprüfungsamtes erforderlich sind, zur Zufriedenheit des Senatsangewendet?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Das entzieht sich meinem Beurteilungsvermögen. Es kann nicht sein, dass Probleme in Dienststellen, ohne dass die dafür vorgesehenen rechtlichen Wege eingehalten werden, auf Zu

ruf, über Pressemeldungen oder durch eine Unzufriedenheit zum Aufgabenbereich der Kommunalaufsicht werden.

In diesem Fall ist es so, dass die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven als oberste Behörde – ich weiß nicht, ob das genau stimmt, aber jedenfalls als das Organ – den Sachverhalt beurteilen muss, ob das zwar in inhaltlich Fragen weisungsfreie, ihr ansonsten jedoch untergeordnete Amt ausreichende Arbeitsmöglichkeiten aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlage erhält. Wenn die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven Kritik daran äußert, auf welche Weise der Magistrat mit den Anforderungen des Rechnungsprüfungsamtes umgeht, und wenn sie das auch beschließt, dann wird selbstverständlich die Kommunalaufsicht tätig. Dies ist jedoch nicht auf den Wunsch einzelner Dienststellen hin möglich.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!