Protocol of the Session on March 9, 2017

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Ich eröffne die 40. Sitzung der Bür gerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Die Eingänge bitte ich dem heute verteilten weiteren Umdruck zu entnehmen.

I. Eingänge gemäß § 21 Satz 1 der Geschäftsordnung

1. Zukunftsfähige Mobilität in Bremen durch Ausbau

und Förderung der Elektromobilität – Förderpro gramm des Bundes zum Ausbau der Ladeinfra struktur nutzen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 8. März 2017 (Drucksache 19/975)

2. Erzieherinnen/Erzieher gesucht – Bedarf an pä

dagogischen Fachkräften

Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 8. März 2017 (Drucksache 19/976)

3. Nutzerinteressen schützen – Ad-Blocker erhal

ten Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 8. März 2017 (Drucksache 19/977)

4. „Wer will schon behindert sein“ – für eine Um

benennung des Schwerbehindertenausweises

Antrag der Fraktion der FDP vom 8. März 2017 (Drucksache 19/978)

Diese Angelegenheiten kommen auf die Ta gesordnung der April-Sitzung.

II. Kleine Anfrage gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäfts

ordnung

Rückruf bei VW – welche Fahrzeuge sind in Bremen betroffen?

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 8. März 2017

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, bei den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 24, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 19/939, 36, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Internationalen Frauentag zum gesetzlichen Feiertag machen, Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/959, und 44, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, 8. Mai zum gesetzlichen Feiertag machen, Dringlichkeitsantrag

der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/967, auf eine Aussprache zu verzichten.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die Anfrage neun ist zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen worden.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift: „Videodol metschen in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Kappert-Gonther, Frau Yildiz, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dr. Kappert-Gonther!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchen Bereichen wird in Bremen das Videodolmetschen eingesetzt, um mit Personen ohne Deutschsprachkenntnisse zu kommunizieren?

Zweitens: Welche Erfahrungen hat der Senat bisher mit dem Einsatz von Videodolmetscherinnen und Videodolmetschern gesammelt, und welchen Stel lenwert misst der Senat dem Videodolmetschen in Zukunft bei?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Fries.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beant worte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das Videodolmetschen wird in Bre men im Moment im Amt für Soziale Dienste und im Gesundheitsamt eingesetzt. Das System zum Video dolmetschen wird im Amt für Soziale Dienste in einer Pilotphase getestet. Es sind derzeit sechs Arbeitsplätze technisch für die Nutzung dieses Dienstes ausgerüstet, jeweils zwei in den Bereichen „Wirtschaftliche Hilfen“, „Casemanagement“ und „Erstversorgung umA“.

Das Gesundheitsamt verfügt über vier Zugangsbe rechtigungen. Seit November 2016 wird das Vide odolmetschen vor allem für die Durchführung der Erstuntersuchung und der ärztlichen Sprechstunden eingesetzt, insbesondere in den Erstaufnahmeun terkünften.

Zu Frage zwei: Das Gesundheitsamt und das Amt für Soziale Dienste haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Einsatz des Videodolmetschens gemacht. Der Senat bewertet den Einsatz von Videodolmetsch diensten insgesamt sehr positiv und hält dies für ein geeignetes Mittel, um in bestimmten Arbeitsbereichen Sprachbarrieren zu überwinden. Videodolmetschen stellt eine wichtige Ergänzung zum System des per

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sönlichen Dolmetschens dar. Über den Umfang des zukünftigen Einsatzes von Videodolmetschdiensten kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden, weil sich das Projekt noch in der Pilotphase befindet. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Dr. Kappert-Gonther, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn es jetzt so positiv angelaufen ist, wie ich es verstehe – es gab ja zuerst ziemlich viel Kritik, ob das überhaupt angemessen wäre, und jetzt höre ich, dass die Erfahrungen gut sind, ich finde das auch, ich finde, das ist ein guter Weg –, wie sieht es denn dann mit der Verstetigung aus? Wie wird es denn jetzt weiterbetrieben? Im Moment ist es eine Modellphase, wenn ich es richtig verstanden habe.

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir werden die Erfahrungen noch abschließend auswerten und nach dem, was wir bisher wissen, dann auch sicher verstetigen und schauen, wie wir damit in die Breite gehen können.

Frau Kollegin, eine weitere Zu satzfrage? – Bitte sehr!

Wie ist das denn geplant? Im Moment wird diese Technik ja im Amt für Soziale Dienste und im Gesundheitsamt genutzt. Wie sieht es aus, wird es für die GeNo geplant, dass da irgendwelche Dolmetscher eingesetzt werden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Entscheidung über den Einsatz liegt in den jeweiligen Dienststellen und sicher bei der GeNo auch in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführung. Wir stellen gern unsere Erfahrungen zur Verfügung, um eine Einführung zu unterstüt zen, sodass bestimmte Lernprozesse nicht zweimal durchlaufen werden müssen.

Frau Kollegin, haben Sie eine wei tere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte, vielen Dank, Herr Präsident! Die Frage bezieht sich auf die Finanzierung. Es gibt immer diese Debatte, wer diesen Einsatz bezahlt. Es gibt die Überlegung, ob der Bund da mehr in die Verantwortung gehen könnte. Ich fände das richtig. Wie stehen Sie dazu? Gibt es erste Gespräche?

Bitte, Herr Staatsrat!