und Förderung der Elektromobilität – Förderpro gramm des Bundes zum Ausbau der Ladeinfra struktur nutzen
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, bei den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 24, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 19/939, 36, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Internationalen Frauentag zum gesetzlichen Feiertag machen, Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/959, und 44, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, 8. Mai zum gesetzlichen Feiertag machen, Dringlichkeitsantrag
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift: „Videodol metschen in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Kappert-Gonther, Frau Yildiz, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: In welchen Bereichen wird in Bremen das Videodolmetschen eingesetzt, um mit Personen ohne Deutschsprachkenntnisse zu kommunizieren?
Zweitens: Welche Erfahrungen hat der Senat bisher mit dem Einsatz von Videodolmetscherinnen und Videodolmetschern gesammelt, und welchen Stel lenwert misst der Senat dem Videodolmetschen in Zukunft bei?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beant worte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Das Videodolmetschen wird in Bre men im Moment im Amt für Soziale Dienste und im Gesundheitsamt eingesetzt. Das System zum Video dolmetschen wird im Amt für Soziale Dienste in einer Pilotphase getestet. Es sind derzeit sechs Arbeitsplätze technisch für die Nutzung dieses Dienstes ausgerüstet, jeweils zwei in den Bereichen „Wirtschaftliche Hilfen“, „Casemanagement“ und „Erstversorgung umA“.
Das Gesundheitsamt verfügt über vier Zugangsbe rechtigungen. Seit November 2016 wird das Vide odolmetschen vor allem für die Durchführung der Erstuntersuchung und der ärztlichen Sprechstunden eingesetzt, insbesondere in den Erstaufnahmeun terkünften.
Zu Frage zwei: Das Gesundheitsamt und das Amt für Soziale Dienste haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Einsatz des Videodolmetschens gemacht. Der Senat bewertet den Einsatz von Videodolmetsch diensten insgesamt sehr positiv und hält dies für ein geeignetes Mittel, um in bestimmten Arbeitsbereichen Sprachbarrieren zu überwinden. Videodolmetschen stellt eine wichtige Ergänzung zum System des per
sönlichen Dolmetschens dar. Über den Umfang des zukünftigen Einsatzes von Videodolmetschdiensten kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden, weil sich das Projekt noch in der Pilotphase befindet. – Soweit die Antwort des Senats!
Wenn es jetzt so positiv angelaufen ist, wie ich es verstehe – es gab ja zuerst ziemlich viel Kritik, ob das überhaupt angemessen wäre, und jetzt höre ich, dass die Erfahrungen gut sind, ich finde das auch, ich finde, das ist ein guter Weg –, wie sieht es denn dann mit der Verstetigung aus? Wie wird es denn jetzt weiterbetrieben? Im Moment ist es eine Modellphase, wenn ich es richtig verstanden habe.
Wir werden die Erfahrungen noch abschließend auswerten und nach dem, was wir bisher wissen, dann auch sicher verstetigen und schauen, wie wir damit in die Breite gehen können.
Wie ist das denn geplant? Im Moment wird diese Technik ja im Amt für Soziale Dienste und im Gesundheitsamt genutzt. Wie sieht es aus, wird es für die GeNo geplant, dass da irgendwelche Dolmetscher eingesetzt werden?
Die Entscheidung über den Einsatz liegt in den jeweiligen Dienststellen und sicher bei der GeNo auch in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführung. Wir stellen gern unsere Erfahrungen zur Verfügung, um eine Einführung zu unterstüt zen, sodass bestimmte Lernprozesse nicht zweimal durchlaufen werden müssen.