Insofern finden Sie in diesem Energiezukunftsgesetz z. B. Fördergrundsätze, die in die Zukunft gerichtet sind. Sie werden in den Formulierungen nicht unbedingt Festlegungen auf bestimmte Technologien finden, und zwar deshalb nicht, weil wir nicht nur die Technologie von heute, sondern von heute, morgen und der Zukunft fördern wollen. Deshalb gibt es diese allgemeinen Formulierungen bei den Fördertatbeständen.
Wir haben bei unserem Energiezukunftsgesetz z. B. die Elektromobilität mit aufgenommen haben, die vorher nicht im Energiegesetz verankert gewesen ist. Wir haben z. B. die Änderung der Bauordnung im Hinblick auf die Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen mit aufgenommen. Wir haben darin die Änderung der Kompensationsverordnung. Wir haben mit aufgenommen, dass wir einen zukunftsorientierten Ansatz haben und uns nicht auf Techniken von heute beschränken, sondern auf Techniken der Zukunft.
Wenn ich über die Förderungen rede – dieses Energiezukunftsgesetz umschreibt bestimmte Fördertatbestände –, dann sind die Fördertatbestände auf diejenigen gerichtet, die auch die Energiewende mittragen, d. h. die Bürgerinnen und Bürger, auch Unternehmen, Städte und Gemeinden. Deshalb ist z. B. ein Rahmen geregelt, wie den Eigentümern von Einfamilienhäusern, wenn Heizungsanlagen ausgetauscht oder wenn Gebäude zusätzlich gedämmt werden, Förderungen geleistet werden können, was also das betrifft, was bei den Menschen ankommt.
Das Gesetz gibt es her, dass wir einen Förderrahmen haben, um Unternehmen zu unterstützen, wenn sie KraftWärme-Kopplung rationell nutzen wollen oder entsprechende Pilotprojekte durchführen. Wir haben insbesondere für die Städte und Gemeinden den Rahmen geschaffen. Wenn energetisch saniert wird, dann wollen wir die Möglichkeit haben, Städte und Gemeinden zu unterstützen.
Wir wollen, dass kommunale Energiekonzepte unterstützt werden können. Wir wollen, dass Energieagenturen mit unterstützt werden können und dass Städte und Gemeinden bei dem, was sie aktuell tun wollen, auch unterstützt werden. Wir als Land fassen nicht nur politische Beschlüsse, sondern sind Vorbild und bieten die entsprechenden Unterstützungen. Lassen Sie mich abschließend und verkürzt noch eines sagen. Inzwischen ist das Energiezukunftsgesetz nach dem ersten Kabinettsdurchgang in der ersten Anhörung gewesen. Mich hatte besonders gefreut, dass dieses Gesetz auf eine breite Zustimmung „quer durch“ gestoßen ist.
Wenn ich „quer durch“ sage, dann tatsächlich vom BUND bis zur VhU. Wenn ich diesen Bogen ziehe, dann hat mich sehr gefreut, dass man uns dort bestätigt hat, dass wir mit diesem Energiezukunftsgesetz auf einem guten Weg sind. Es würde mich auch freuen, wenn wir das gemeinsam gut beraten würden. – Besten Dank.
Schönen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Wortmeldung habe ich Frau Kollegin Hammann von den GRÜNEN. Die Herren haben sich Ihnen allen hinten angeschlossen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Puttrich, ja, es geschieht etwas. Nach sehr vielen Jahren des Redens haben wir endlich einen Gesetzentwurf dieser Landesregierung im Bereich der Energien. – Frau Ministerin, ich würde Sie bitten, dass Sie mir vielleicht zuhören, wenn ich Sie persönlich anspreche.
Aber, Frau Ministerin, es ist doch so, dass Sie hinter dem zurückbleiben, was wirklich machbar wäre, selbst hinter dem, was der Energiegipfel Ihnen im Konsens aufgeschrieben hat. Wir bedauern es. Wir hatten in der letzten Plenarrunde schon eine Diskussion. Wir haben schon auf einige Bereiche hingewiesen, wo wir Änderungsbedarf in einem Energiezukunftsgesetz als notwendig angesehen haben.
Das Gesetz hat wirklich einen ganz besonderen Namen. Unter diesem Namen muss sich natürlich etwas Positives verbergen. Wir sagen, dass das, was sich darunter verbirgt, etwas ist, das in vielen Bereichen schon im jetzigen Hessischen Energiegesetz festgelegt und festgeschrieben ist, was man heute schon umsetzen könnte.
Wer sich das einmal kritisch anschaut und das jetzt bestehende Gesetz mit dem vergleicht, was Sie vorgelegt haben, wird nicht sehr viel Neues wiederfinden.
Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage: Es ist und bleibt ein Schmalspurgesetzentwurf. Er bleibt einfach hinter
dem zurück, was wirklich notwendig ist. Ich glaube auch nicht, dass es damit zu dem notwendigen Ruck kommen würde, den wir alle für den Energiebereich wirklich erhoffen. Möglicherweise liegt es aber auch daran, dass Ministerpräsident Bouffier hier offensichtlich die Augen verschließt.
Er war auf dem Energiegipfel der Bundeskanzlerin Merkel. Danach gab es eine Presseberichterstattung, der zufolge er sagte:
Dann wird da geschrieben, Hessens Regierungschef Volker Bouffier habe vor schnellen Lösungen bei der Energiewende gewarnt. Der Erhalt des Wohlstandes bleibe das Maß der Dinge, soll er am Mittwochabend in Wiesbaden gesagt haben. Das war ein Onlinebericht von 23. Mai 2012.
Wir GRÜNEN sagen Herrn Bouffier jedoch: Die Energiewende ist nicht eine Gefahr für den Wohlstand, sondern sie sichert den zukünftigen Wohlstand.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie der Abg. Timon Gremmels und Gernot Grumbach (SPD))
Es irritiert mich schon, dass ich in einer anderen Veröffentlichung der Presse wiederum finden muss, dass Herr Bouffier den Wildwuchs bei der Energieerzeugung beklagt. Ich möchte hier etwas aus der „Wetzlarer Neuen Zeitung“ vom 24. Mai 2012 zitieren. Da steht geschrieben – das ist die Aussage des Herrn Ministerpräsidenten Bouffier –, seit Abschluss des Atomausstiegs laufe ein Wettbewerb darum, wer am schnellsten die Wende vollziehe.
Das könne nicht das Ziel sein, kritisierte der Hessische Ministerpräsident: „Ein Wettlauf um alternative Energien führt zu nichts, wenn ich nicht weiß, wohin es gehen soll.“
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das ist Quatsch!)
Doch, das muss man wirklich so sagen. – Es ist doch allen bekannt, dass es nach dem Energiegipfel eine große Übereinstimmung dahin gehend gibt, dass die Energiewende so schnell wie möglich vollzogen werden muss. Dieses schnelle Vollziehen sehen wir in vielen Teilen nicht nur von Herrn Bouffier, sondern leider auch auf der Bundesebene in vielen Teilen ausgebremst.
Sie brauchen sich doch nur einmal anzuschauen, was auf dem Energiegipfel herausgekommen ist, den Bundeskanzlerin Merkel einberufen hat. Für uns war es eine Offenbarung des Versagens.
Wir mussten doch erkennen, dass es überhaupt keine Entscheidung in der Frage gegeben hat, wie die Energie
wende bundesweit beschleunigt werden kann. Ich möchte sogar die Kritik anbringen, dass man sich noch nicht einmal Gedanken darüber gemacht hat, wie man das Problem im Hinblick auf das löst, was auf Ebene der Europäischen Union schon längst Beschlusslage ist und was man auf Bundesebene noch nicht umsetzen will, ja, was man sogar blockiert. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union gibt, deren Umsetzung von der Bundesregierung immer noch massiv gebremst wird.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Timon Gremmels (SPD) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Wir haben immer noch keine Einigung zwischen dem Bund und den Ländern, wie die Förderung der energetischen Sanierung der Gebäude aussehen soll. Es gibt immer noch keinen durchschlagenden Erfolg. Die Bundesregierung hat noch kein Einlenken gezeigt und gesagt, wie man das Ganze umsetzen könnte. Da müssen wir aber doch ansetzen, da wir wissen, wie schnell die Sanierungsquote erreicht werden soll und wie hoch die Sanierungsquote sein wird.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen. Beim Netzausbau, dessen Ertüchtigung und der Netzinfrastruktur müssen wir doch erkennen, dass auf Bundesebene dem Ganzen bislang wirklich tatenlos zugesehen wird. Es passiert rein gar nichts. Auch bei den Speichertechnologien sehen wir, dass es überhaupt kein Fortkommen gibt. Meine Damen und Herren, das wissen Sie doch auch: Der Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien wird sogar noch blockiert.
Wir sehen das bei der Nutzung der Solarenergie ganz deutlich. Die überzogenen und überhasteten Kürzungen haben zu einer großen Verunsicherung bei denjenigen geführt, die investieren wollen. Auch der Solarindustrie in Deutschland hat das massiv geschadet. Sie haben der Solarindustrie in die Kniekehle getreten.
Es ist aber nicht nur die Bundesebene, die Probleme im Hinblick auf den Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien und im Hinblick auf die Energiewende hat. Ich brauche nur nach Hessen zu schauen. Dann kann ich sehen, wer da die Blockade betreibt.
Diejenigen, die verhindert haben, dass auf dem Energiegipfel auch der Verkehr mit dessen Verbrauch an Energie behandelt wurde, haben eine falsche Entscheidung getroffen. Die, die falsche Entscheidung getroffen haben, sitzen eindeutig auf der Seite der FDP-Fraktion.
Es ist erkennbar, dass sich die FDP in diesem Bereich wirklich als Bremser hervorgetan hat. Ich brauche nur in das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zu sehen. Herr Kollege Rock, seit März 2012 werden die regionalen Energiekonzepte für die Regionalplanung in den Regionen Nord-, Mittel- und Südhessen angekündigt. Gibt es sie heute schon? – Nein, da besteht ein Defizit. Da wird blockiert und gebremst. Die regionalen Energiekonzepte gibt es bis heute noch nicht.
In der Hessischen Gemeindeordnung wurde das durch die FDP so schlecht reguliert, dass die Kommunen gar nicht in die Lage versetzt wurden, den Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien eigenständig zu forcieren. Das war eine krasse Fehlentscheidung, die hier erfolgt ist. Ich bedaure sehr, dass sich die FDP so verhalten hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) und Janine Wissler (DIE LINKE))
Es zeigt sich für uns ganz deutlich, dass sich zahlreiche wichtige Bereiche in dem Gesetzentwurf, der jetzt vorgelegt wurde, nicht wiederfinden. Die hauptsächliche Blockade erfolgt vonseiten der FDP. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass Herr Bouffier dies zur Chefsache gemacht hätte. Wer die Energiewende will, muss sich massiv dafür einsetzen. Er kann es nicht dem kleineren Koalitionspartner überlassen, wie die Energiewende in Hessen zu vollziehen ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie noch einmal auf Folgendes aufmerksam machen: In dem Energiegesetz, das uns jetzt als Entwurf vorgelegt wurde, gibt es nur Absichtserklärungen. Aber Absichtserklärungen werden die Energiewende nicht wirklich weiterbringen.