Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn. – Das Wort hat die Abg. Janine Wissler, DIE LINKE.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Rest der LINKEN-Fraktion eigentlich im Streik, oder warum redet heute nur Frau Wissler? – Weitere Zurufe)

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Weitere Zurufe)

Ich brauche sowieso keine fünf Minuten, von daher – –

Meine Damen und Herren, hier spricht immer der, der sich zu Wort gemeldet hat, und kein anderer. – Mach weiter.

Ich habe noch gar nicht angefangen. – Dann fange ich jetzt einmal an.

Mit der Privatisierung der Universitätskliniken Marburg und Gießen hat die damalige Landtagsmehrheit nicht nur einen großen politischen Fehler begangen – das will ich

nochmals ausdrücklich sagen: dass es ein großer Fehler war, diese Privatisierung überhaupt durchzusetzen –, sondern Sie haben ein Gesetz gemacht, das auch noch in Teilen verfassungswidrig war. Sie haben die Rechte der Beschäftigten in eklatanter Weise missachtet. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht hingewiesen: dass das Land in seiner Doppelfunktion eine ganz unrühmliche Rolle gespielt hat. Das Land Hessen war nämlich sowohl Arbeitgeber als auch Gesetzgeber und hat sich dann selbst per Gesetz aus seiner Arbeitgeberfunktion verabschiedet und sich seiner Verantwortung als Arbeitgeber entledigt.

Sie haben das deshalb getan, weil Sie damals diese Privatisierung möglichst schnell durchziehen wollten. Sie wuss ten, wenn Sie den Beschäftigten ein Widerspruchsrecht einräumen – das war Gegenstand auch der damaligen Debatte, bei der Anhörung –, dass es dann natürlich sein kann, dass sehr viele Beschäftigte von dem Rückkehrrecht Gebrauch machen – und das hätte natürlich die gesamte Privatisierung verzögert, wenn nicht sogar verhindert.

Es hat eine ganze Weile gedauert, bis Sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Die Verfassungsgerichtsentscheidung erging im Januar. Dieser Gesetzentwurf ist vollkommen unzureichend. Es bleibt eine ganze Menge Fragen offen. Das wurde auch in der Anhörung nochmals klar. Die Frage ist, ob überhaupt die Personengruppen, die jetzt im Gesetz genannt werden, abschließend bestimmt sind und alle Personen erfasst sind, um die es geht. Es sind Fragen zum gesamten Ablauf, zum Prozedere aufgetreten. Es ist eine hoch komplizierte Situation, weil man jetzt für jeden einzelnen Beschäftigten die Tarifentwicklung der letzten Jahre nachvollziehen muss und sehen muss, dass man diese Beschäftigten so berät, dass sie die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie in den Landesdienst zurückkehren wollen oder nicht.

Einen Vorschlag aus der Anhörung haben Sie aufgenommen. Darin war sich auch die Klinikumsleitung mit den Betriebsräten einig: nämlich dass drei Monate definitiv nicht ausreichend sind, um diese sehr umfangreichen Beratungen vorzunehmen. Diese Frist haben Sie auf sechs Monate verlängert. Das fanden wir richtig, dem haben wir im Ausschuss auch zugestimmt.

Leider haben Sie sonst nichts von dem aufgenommen, was an weiterer Kritik in der Anhörung vorgetragen wurde. Wenn man die Presse verfolgt, dann ist es offensichtlich so, dass die Beschäftigten am Universitätsklinikum in der aktuellen Situation sehr verunsichert sind und es dort eine ganze Menge Kritik gibt.

Es muss ein Rückkehrrecht zum Land geben. Das ist das eine. Aber – und das war auch unsere zentrale Forderung – betriebsbedingte Kündigungen müssen ausgeschlossen werden. Das haben Sie nicht getan. Dazu bekennen Sie sich nicht. Das haben Sie auch nicht ins Gesetz geschrieben.

Aus unserer Sicht ist klar: Die Beschäftigten brauchen Klarheit. Sie brauchen Sicherheit in Bezug auf ihre Arbeitsplätze. Es ist ein riesiges Problem, dass dieses falsche politische Projekt der Privatisierung auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird und ihnen so viel Unsicherheit bringt.

Wir können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir halten ihn für vollkommen unzulänglich. Der große politische Fehler, den Sie damals begangen haben, nämlich die Privatisierung des Universitätsklinikums, wird damit leider nicht rückgängig gemacht.

Wir hätten uns gewünscht, dass man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass genommen hätte, um wenigstens einmal zu prüfen, inwieweit eine Rückabwicklung dieser Privatisierung möglich gewesen wäre. Denn wir sind der Meinung, Medizin, Krankenhäuser, Hochschulmedizin gehören in die öffentliche Hand, nicht in die Hände von privaten Unternehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Kollegin Wissler, vielen Dank. – Das Wort hat Frau Abg. Karin Wolff, CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Worte der Kollegin Wissler haben es wieder einmal gezeigt, worum es der Opposition eigentlich geht: nämlich gegen die Privatisierung zu Lande, zu Wasser und in der Luft zu polemisieren.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Demonstrativer Beifall der Abg. Marjana Schott und Barbara Cárdenas (DIE LINKE))

Ich stelle fest: Beifall des gesamten Hauses. – Meine Damen und Herren, aber die Investitionen, die durch diese Privatisierung möglich gewesen sind,

(Dr. Thomas Spies (SPD): Das hätte auch das Land machen können!)

sind für dieses Universitätsklinikum in Gießen und Marburg lebenswichtig gewesen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Herr Dr. Spies, die Bemerkung „hätte auch das Land machen können“ ist natürlich in gewisser Weise zutreffend. Nur hat das Land die Investitionen zu einem Investitionsstau von 200 Millionen € auflaufen lassen, bevor wir an die Regierung kamen und dies im Sinne des Universitätsklinikums in Gießen und Marburg geändert haben.

Ich nenne exemplarisch nur vier Blöcke: 44 Millionen € für die Kinderklinik in Gießen, erster Bauabschnitt; 170 Millionen € für den zentralen Neubau in Gießen, zweiter Bauabschnitt; 90 Millionen € für die Erweiterung des Gebäudes in Marburg; schon vorher 50 Millionen € für das Mutter-Kind-Zentrum in Marburg. Das sind existenziell notwendige Investitionsblöcke für diese zwei Klinika,

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Ja, das hätten wir doch auch machen können!)

in Mittelhessen zu einem Universitätsklinikum zusammengeschlossen und dadurch doppelt schlagkräftig für die Menschen, für die Patienten in Mittelhessen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war die große Leistung der Regierung Koch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Widerspruch des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Dann will ich Ihnen einmal die Grußworte nach der Vollendung des zweiten Bauabschnitts in Gießen zitieren, die

in der damaligen Festschrift geschrieben worden sind. Dort heißt es – ich zitiere –:

Mit diesem Neubau steht Patientinnen und Patienten, aber auch dem Personal eine moderne Infrastruktur zur Verfügung, die den heutigen Anforderungen gerecht wird.

Dann wird gesagt:

Wir begrüßen aber, dass das Klinikum die vorhandenen Netzwerke im mittelhessischen Gesundheitssektor intensiv nutzt

(Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zum Thema!)

und die private Trägerschaft einer Zusammenarbeit aller Anbieter nicht im Wege steht. Diese Vernetzung sollte, wie vom Wissenschaftsrat dringend empfohlen, insbesondere auch in der Beziehung beider Standorte verbessert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau dies ist geleistet worden. Deswegen finde ich: Der Autor dieses Grußwortes hat recht. Der Autor dieses Grußwortes war Thorsten Schäfer-Gümbel.

(Helmut Peuser (CDU): Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, dies ist im Sinne der Patienten, im Sinne der Gesundheitsversorgung in Mittelhessen geleistet worden. In der Tat war es auch der Wille, dass alle Beschäftigten beim neuen Dienstgeber beschäftigt sind und ihren Dienst in einer einheitlichen Dienstfunktion erfüllen können. Das war in der Tat die Absicht dieses Gesetzes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir hätten uns gewünscht, dass das Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle dem Bundesarbeitsgericht, das vorher sein Urteil gesprochen hatte, gefolgt wäre. Das hat es nicht getan.

Deswegen machen wir jetzt unsere Hausaufgaben und schließen diese heute auch ab, indem wir Rechtssicherheit und -frieden herstellen und es damit ermöglichen, dass im nächsten Jahr nach der verlängerten Beratungsfrist – die auch der Kollege Paulus nochmals erwähnt hat – das Verfahren tatsächlich abgeschlossen werden kann und damit in dieser Beziehung wieder Ruhe in diesem Universitätsklinikum einkehren kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Forderungen der Opposition dienen diesem Rechtsfrieden nicht. Nein, sie verlängern die Unruhe, die Ungewissheit,

(Widerspruch der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

und sie wecken Hoffnungen, die tatsächlich nicht einzulösen sind. Sie sind dezidiert nicht im Interesse der Beschäftigten, für die das Land in einer vergleichbaren Größenordnung tatsächlich keine Alternativen anzubieten hat.

Zur Versorgung der Patienten und für die Organisation des Klinikbetriebs in Mittelhessen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gießen und Marburg gebraucht. Ich glaube, jetzt ist es notwendig, dass wir nach dem Ende dieses Gesetzgebungsverfahrens dort zu einer Ergänzung des Tarifvertrags kommen, wie sie sich bereits im Gespräch und in Verhandlungen befindet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir – die Koalition – leisten unseren Beitrag, damit das UKGM sich

wieder auf die Spitzenforschung konzentrieren kann, auf eine Lehre auf ganz hohem Niveau, darauf, die notwendigen Investitionen vor Ort zu vervollständigen, und auf die Gesundheit der Menschen in Mittelhessen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)