Die Aufgabe der Landesregierung ist es, die Wohnungsbaugesellschaften und die Kommunen so auszustatten, dass keine weitere Haushaltssanierung auf Kosten der Mieterinnen und Mieter erfolgt. An dieser Stelle rächt sich übrigens, dass Schwarz-Grün den Wohnraumkoordinator gleich zu Beginn kalt geschasst hat.
Die halbherzige Wohnungspolitik zeigt sich auch daran, dass ein von Schwarz-Gelb in der vergangenen Legislaturperiode komplett in die falsche Richtung entwickeltes Wohnraumfördergesetz nur halbherzig verändert wurde. Anstatt die Eigentumsförderung als völlig verfehltes Element in diesem Gesetz zu streichen, die Bindungsfristen – so wie von vielen Seiten gefordert – wieder deutlich zu erhöhen und eine Art Vermittlungsgarantie für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber auf eine Sozialwohnung festzuschreiben, beließ es Schwarz-Grün bei einer Gleichstellung von Eigentumsförderung und sozialem Wohnungsbau. Spätestens da war klar, dass die Wohnungspolitik zwar nun im Verantwortungsbereich einer grünen Ministerin liegt, diese aber die bisherige Politik ohne nennenswerte Änderungen fortführen wird.
Unser Entwurf eines Gesetzes gegen Zweckentfremdung und Leerstand wurde mehrheitlich abgelehnt – mit zum Teil haarsträubenden Gründen. Herr Caspar von der CDU warf uns seinerzeit in all seiner Verzweiflung vor, dass das Betretungsrecht für Wohnungsämter zur Überprüfung von Zweckentfremdung und Leerstand an die DDR erinnere und man somit unsere Gesinnung erkennen könne.
Wohlbemerkt: ein Paragraf, der 1 : 1 so im bayerischen Gesetz steht. Ähnliche Regelungen sind auch in anderen Bundesländern zu finden, meine Damen und Herren. – So viel zu dem Zwischenruf.
Wir brauchen aber in Hessen ein wirksames Gesetz, das ungerechtfertigte Zweckentfremdung und Leerstand bekämpft. Dies wäre ein wichtiger Baustein für eine gute Wohnungspolitik. Aber nichts passiert.
Ich möchte nicht verschweigen, dass diese Regierung die Fehlbelegungsabgabe wieder eingeführt hat – eine Maßnahme, die wir grundsätzlich unterstützen. Ihr Gesetz ist jedoch so gestrickt, dass es viel zu früh ansetzt und damit Haushalte betrifft, die vielleicht gerade so über der relevanten Einkommensgrenze liegen. Darüber hinaus sind die von Ihnen pro Quadratmeter auferlegten Abgaben für diese Familien zu hoch.
Unser Gesetzentwurf, an dessen Ausarbeitung Praktiker aus der kommunalen Wohnungswirtschaft beteiligt waren, war hingegen sozial ausgewogen.
In der Folgezeit nahmen dann die handwerklichen Fehler dieser Landesregierung zu. So wurde bei der Feststellung der Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf ein zu enger Maßstab angelegt. Viele Kommunen, in denen großer Wohnraummangel herrscht, wurden nicht aufgenommen. So zählen Städte wie Maintal oder Eschborn bis heute nicht dazu. Das ist mir unverständlich.
Ein weiterer großer Fehler war der Verkauf des Geländes des alten Polizeipräsidiums in Frankfurt. Während man die Kommunen in Hessen nun dazu bringen will, Flächen nur durch Konzeptvergabe zu veräußern, ging das Land mit schlechtem Beispiel voran und handelte wie ein Spekulant, der seine eigenen Grundstücke meistbietend verhökert.
Selbst wenn nun aufgrund des Drucks der Öffentlichkeit ein Teil des Verkaufserlöses für preiswerte Wohnungen eingesetzt werden soll, bleibt die Verdrängung von Familien mit geringem Einkommen aus der Innenstadt zurück.
Ich sage Ihnen aber: Die Stadt gehört allen. Machen Sie mit der Verdrängung aus den Innenstädten endlich Schluss.
Der negative Höhepunkt der schwarz-grünen Wohnungspolitik ist jedoch die sogenannte hessische Mietpreisbremse. Die auch auf Bundesebene schlecht konstruierte, dennoch wichtige Maßnahme wurde im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Frankfurt förmlich für rechtsunwirksam erklärt, weil im Umweltministerium ein Formfehler begangen wurde. Das bestreitet Ministerin Hinz aber bis heute. Deshalb können derzeit in Hessen alle Mieterinnen und Mieter nicht gegen Mietwucher erfolgreich klagen. Frau Ministerin, diese Angelegenheit muss schnellstens bereinigt werden – schnellstens, sage ich.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Wir haben unsere zentralen Forderungen in dem vorliegenden Antrag zusammengefasst. Dies zeigt auch die bisherigen Versäumnisse und Fehler der schwarz-grünen Regierung auf. Konsequentes Handeln der Landesregierung zum Bau von jährlich mindestens 10.000 Sozialwohnungen und 2.000 Wohnungen für Studierende ist eine zentrale Aufgabe und muss mit Nachdruck verfolgt werden. Dafür setzen wir uns weiterhin ein.
Vielen Dank, Herr Schaus. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.
Ich stelle fest, dass die beiden Anträge an den Ausschuss überwiesen werden sollen. Oder? Ist das richtig? – Beide an den Umweltausschuss.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Die Regierung spricht auch nicht dazu? Ist das der neue Regierungsstil, dass sich noch nicht einmal die Ministerin dazu äußert?)
Herr Präsident! Wenn es keine Wortmeldungen zu dem Themenkomplex gibt, dann stimmen wir über die Anträge ab.
Jetzt ist beantragt, über die Anträge direkt abzustimmen. Wollen wir so verfahren? – Herr Kollege Schäfer-Gümbel, melden Sie sich zur Geschäftsordnung, oder was? Wir sind in dem Verfahren. Die Aussprache ist beendet, hatte ich festgestellt.
Das ist durchaus mein Ernst. Wenn sich niemand meldet, dann ist die Debatte zu Ende. So sieht es die Geschäftsordnung vor.
Herr Präsident! Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sich fristgerecht aus dem Parlament niemand gemeldet hat. Ich habe jetzt gesehen, dass Kollege SchäferGümbel in die Debatte einsteigen möchte. Mein Vorschlag wäre, dass wir, auch wenn vom Präsidium selbstverständlich wie immer alles richtig gemacht wurde, diese Debatte, also den Redebeitrag von Herrn Kollegen Schäfer-Gümbel und eventuelle Redebeiträge weiterer Kollegen, noch zulassen.
Das war jetzt ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Wiedereröffnung der Debatte. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall.
Dann nehme ich die Wortmeldung von Herrn Kollegen Schäfer-Gümbel entgegen. Bitte sehr. Sie haben das Wort. – Vielleicht kann man daraus lernen, sich in Zukunft, wenn man reden will, auch zu Wort zu melden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist natürlich auch Ausdruck der taktischen Spielchen, im Rahmen einer solchen Debatte – –
Ich glaube nicht, dass das etwas mit Pädagogik zu tun hat. Ansonsten sind Sie offensichtlich aus dem vorletzten Jahrhundert, was Pädagogik angeht. Aber das würde mich jetzt auch nicht wundern, Herr Boddenberg.
Aber es ist ja geübte Praxis in dem Haus, dass es einen gewissen Verschnitt zwischen unterschiedlichen Rednerinnen und Rednern gibt. Natürlich haben wir auch erwartet, nachdem Sie einen eigenen Antrag eingebracht haben, dass, wie es hier bisher, zumindest bis vor zehn Minuten, der Fall war, die antragstellenden Fraktionen zuerst reden.
Ich will es deswegen zumindest in der Eröffnung relativ kurz machen und Ihnen dann die Gelegenheit geben, ein bisschen zu reden. Danach würde ich mich in der zweiten Runde noch einmal melden.
Der Landtag stellt fest, dass die Landesregierung eine Trendwende bei der Wohnungsbauförderung für sozialen Wohnraum und bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eingeleitet hat und diesen Weg konsequent und erfolgreich geht.