Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Frau Abg. Beer für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen meiner Vorrednerinnen – – Erst beim Vorgehen eben ist mir das aufgefallen: Ich weiß nicht, warum die Herren der Schöpfung nichts zur Kindheitspädagogik zu sagen haben, aber in diesem Fall ist es offensichtlich so.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Herr Rhein kommt ja noch!)

Herr Landau kann sich da ja noch einarbeiten, nachdem jetzt der Nachwuchs da ist.

Nach den Vorreden meiner Kolleginnen kann ich es relativ kurz machen. Als FDP-Fraktion haben wir bereits in der ersten Lesung gesagt, dass wir die Anerkennung der Kindheitspädagoginnen und -pädagogen durch dieses Gesetz unterstützen. Damals haben wir Fragen aufgeworfen, insbesondere die, warum es unterschiedliche Modelle hinsichtlich der Praxiszeiten geben soll. Dies haben wir in einen Änderungsantrag münden lassen, nachdem in der Ausschusssitzung – Frau Kollegin Wiesmann, Sie werden sich daran erinnern – die Regierungskoalition, verstärkt durch einen Mitarbeiter des Ministeriums, diese unterschiedlichen Regelungen noch verteidigt hat.

Dass Sie nun durch einen nachgeschobenen eigenen Änderungsantrag hier eine Korrektur vornehmen, das können wir als Fraktion nur begrüßen. Es kommt nachher auf dasselbe hinaus. Wir haben grundsätzlich ein Jahr für alle Berufsgruppen mit der Möglichkeit einer Experimentalklausel für die 100 Tage. Das soll so sein, weil es dazu Ansätze gibt, die man ausprobieren sollte und die man dann evaluieren kann. Dazu gibt es eine Absprache in der Kultusministerkonferenz. Selbstverständlich war immer daran gedacht, denen, die schon angefangen haben, auf der Grundlage der Vorgabe in der Kultusministerkonferenz zu arbeiten, eine Anerkennung zukommen zu lassen.

(Beifall des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Summa summarum kommen wir, nach einem etwas verholperten Verfahren, zum richtigen Ergebnis. Das sollte in der Sache ziehen.

Frau Kollegin Wiesmann, als Juristin unter denen, die jetzt gesprochen haben, hätte ich aber für zukünftige Gesetzgebungsverfahren eine Bitte: Vielleicht können wir zukünftig Gesetze so gestalten, dass sie auch der normale Laie lesen

kann – ich nehme nicht an, dass jeder Kindheitspädagoge zusätzlich Jura studiert hat. Das macht man gewöhnlich mit einheitlichen Regelungen, und das würde auch uns als Abgeordneten die Arbeit erleichtern. – Danke schön.

(Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Herr Abg. May, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal ist es schön, dass sich das Haus einig ist, dass man die hochschulische Ausbildung in Kindheitspädagogik staatlich anerkennen möchte und dass man die Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich nicht schlechter stellen möchte als in anderen Bundesländern.

Dennoch werden wir gleich eine Änderung gegenüber den anderen Bundesländern beschließen und damit einen hessischen Sonderweg beschreiten. Hoffentlich ist das allen bewusst. Denn während sich die Jugend- und Familienministerkonferenz für eine 100-tägige Praxis als Mindeststandard entschieden hat, beschließen wir jetzt im Grundsatz 200 Tage als Mindeststandard.

Über die Beweggründe haben meine Vorrednerinnen schon einiges gesagt. Wir schließen uns diesem Motiv voll und ganz an.

Dennoch ist es nicht so, dass wir uns in dieser Gesetzesberatung, wie Frau Schott gesagt hat, nur wie einem Ritual folgend verhalten hätten. Deshalb möchte ich Sie doch noch kurz darauf hinweisen, dass es zwischen den beiden Varianten FDP und CDU/GRÜNE einen kleinen, aber, wie ich finde, gewichtigen Unterschied gibt. Dabei geht es um die Praktikabilität für die Absolventinnen und Absolventen. Seien Sie also einmal ganz Ohr.

Die FDP hatte grundsätzlich eine Veränderung zu 200 Tagen beantragt. Aber jene Absolventinnen und Absolventen, die derzeit in einem Studiengang sind oder zuvor einen Abschluss gemacht haben, hätten sich das auf Antrag anerkennen lassen können, wenn sie ausreichend Berufspraxis haben. Das wäre also eine Gesetzesregelung, die sich an den Einzelnen richtet.

Die Koalitionsfraktionen haben sich bewusst dafür entschieden, die Praxis der Altfälle insofern zu verändern, als wir sagen: Die Studiengänge, die es jetzt gibt, werden anerkannt. Das heißt, nicht die einzelnen Studierenden müssen nachweisen, dass sie im Sinne dieses Gesetzes ausreichend qualifiziert sind, sondern wir sagen: Jene Studiengänge, die es jetzt schon gibt, bekommen eine Übergangsmöglichkeit,

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

und diejenigen Studiengänge, die in Zukunft noch eingerichtet werden, müssen sich das ebenfalls durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst anerkennen lassen. Dabei muss dann gezeigt werden, dass sie dieselbe berufliche Praxis vorzuweisen haben. Das ist ein Unterschied, der, wie ich meine, schon zu erwähnen ist. Ich finde es auch richtig, dass wir das auf diese Art und Weise gemacht haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Nun wurde auch gesagt, das alles sei sehr kompliziert gewesen. Ich muss sagen, auch mir als Nichtjuristen hat das einige Schwierigkeit bereitet. Daher muss ich für die Koalitionsfraktionen sagen: Es tut uns leid, dass wir damit direkt in die Ausschusssitzung hineingekommen sind. Das soll nicht die Regel werden.

Ich muss aber auch sagen: Frau Wiesmann hat das an diesem Morgen so gut erklärt, dass ich zum ersten Mal das Gefühl hatte, dieses Gesetz vollkommen zu verstehen. Insofern haben wir uns da auch viel Mühe gegeben.

Wenn wir vom Ergebnis her schauen, kann sich dieser Gesetzentwurf sehen lassen. Wir schaffen die staatliche Anerkennung für die Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich. Wir schaffen Klarheit für die Studierenden und für die Hochschulen. Das bedeutet, dass wir in diesem sensiblen Bereich Kindheitspädagogen haben wollen, die über ausreichende Praxiserfahrung verfügen. Diejenigen, die diese Praxiserfahrung schon anderswo gesammelt haben und die in nachqualifizierenden Studiengängen diese Ausbildung noch obendrauf setzen, haben nach wie vor die Möglichkeit, eine verkürzte Praxisphase zu absolvieren. Damit haben wir mit diesem Gesetz eine gute Regelung gefunden. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Der zuständige Minister hat das Wort. Herr Minister Rhein, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Spät, aber immerhin noch haben Herr May und ich, also die Männer, in diesem Bereich die Ehre der Männer gerettet und führen zu einem relativ ausgewogenen Verhältnis in dieser Debatte.

Ich habe jetzt fünf Jahre gewartet, um einmal eine solch große Einigkeit in einem Zusammenhang herbeizuführen, an dem ich irgendwie beteiligt bin.

(Heiterkeit der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Das macht mir am heutigen Tag umso mehr Freude. Allerdings will ich auch hinzufügen: Die Verabschiedung dieses Gesetzes zur staatlichen Anerkennung von Kindheitspädagogen – Sie haben das fraktionsübergreifend alle erwähnt –

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ja, wenn Sie etwas richtig machen!)

ist aus mehreren Gründen dringend geboten. – Frau Wissler, wenn Sie mir bei den Fragen der inneren Sicherheit so gefolgt wären wie hier,

(Lachen der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

hätte das uns allen sicher gutgetan.

(Beifall der Abg. Astrid Wallmann und Kurt Wiegel (CDU) – Hermann Schaus (DIE LINKE): Herr Minister, das ist zu viel verlangt!)

Herr Schaus, Sie haben recht. Ich will nicht zu viel verlangen.

Erstens ist dieses Gesetz dringend notwendig. Das ist für mich der wichtigste Aspekt, denn so werden die Chancen der Absolventen kindheitspädagogischer Studiengänge, die aus Hessen kommen, deutlich verbessert. In nahezu allen Bundesländern – ich glaube, es gibt nur noch ganz wenige Ausnahmen – gibt es bereits diese staatliche Anerkennung für Kindheitspädagogen. Für diejenigen, die aus Hessen kamen und in andere Länder gegangen sind, ist es bislang so gewesen, dass sie ungerechterweise in vielen Tätigkeitsbereichen außen vor geblieben sind. Wenn wir dieses Gesetz verabschiedet haben, wird sich das ändern.

Zweitens wird natürlich – auch ein Aspekt, der für mich sehr wichtig ist – für jene Hochschulen Rechtssicherheit geschaffen, die kindheitspädagogische Studiengänge anbieten oder planen. Denn jetzt erhalten die Hochschulen eine feste Richtschnur, an der sie sich bei der Gestaltung ihrer kindheitspädagogischen Studiengänge orientieren können.

Drittens wird durch die gesetzlichen Vorgaben zur staatlichen Anerkennung von Kindheitspädagogen ein wirklich wichtiger und wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung in diesem Bereich geleistet. Letztendlich muss man ganz ehrlich sagen – jedenfalls ich finde das –: Der jetzt eingeflossene Antrag der Regierungsfraktionen bietet in vielerlei Hinsicht eine handhabbare und am Ende auch alle Interessen berücksichtigende Entwicklung. Alles in allem kann man wirklich sagen: eine runde Sache.

Deswegen möchte ich mich bei Ihnen allen – das ist sehr ernst gemeint – sehr herzlich dafür bedanken, dass wir das jetzt hinbekommen haben, dass wir es auf diesem Wege hinbekommen haben. Denn das ist der raschere Weg. Insbesondere senden wir mit diesem Gesetz ein gutes Signal an die Betroffenen, die dringend darauf warten.

Damit werden wir in der Tat auf einem der letzten weißen Flecken auf der bundesdeutschen Landkarte ein sehr ordentliches Ausrufezeichen setzen. Wir wünschen den Kindheitspädagoginnen und -pädagogen viel Erfolg bei ihrer Arbeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung zustimmen kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Die Beschlussfassung ist einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch – Drucks. 19/994 zu Drucks. 19/905 zu Drucks. 19/844 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Schwarz. Ich erteile ihm das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Ihnen in der Aussprache das Wort.