In Hessen gibt es immer noch Ortschaften, die ohne jeglichen Mobilfunkempfang dastehen, und zwar nicht in den Ballungsräumen und Metropolregionen, für die die Landesregierung und insbesondere die GRÜNEN hier als Lobby dienen. Das Problem der weißen Flecken, der Gebiete ohne Mindestmobilfunkempfang, liegt nicht dort, wo bereits viele Mobilfunkmasten stehen, sondern es liegt eindeutig auf dem von der Landesregierung vernachlässigten Land.
Die SPD hat daher vollkommen recht, wenn sie Mindestmobilfunkempfang heutzutage als integralen Bestandteil der Daseinsvorsorge bezeichnet. Sie hat auch vollkommen recht, wenn sie die Landesregierung für ihre Untätigkeit anprangert. Aber der vorliegende Gesetzentwurf verallgemeinert das Funklochproblem; denn mit einer Erhöhung der Mobilfunkmastendichte in den Ballungszentren wird doch das Problem auf dem Land nicht gelöst.
Ich komme zurück zum August 2022, also jenem Monat, aus dem das Anfangszitat meiner Rede stammt; denn in genau diesem Monat gab das hessische Digitalministerium in einer Pressemeldung bekannt, dass bis Ende 2024 in Hessen rund 4.000 Mobilfunkstandorte neu errichtet oder ertüchtigt werden sollten. Bis zum Zeitpunkt dieser Meldung seien bereits 894 Maßnahmen abgeschlossen worden. Dabei seien im ersten Halbjahr 2022 mehr als 400 5GFunkmasten errichtet worden.
Meine Damen und Herren, es zeugt nicht gerade von guter und gerechter Politik, wenn in einigen Regionen unseres Bundeslandes die Menschen in Funklöchern sitzen, während anderswo 5G-Funkmasten dicht an dicht errichtet werden. Es muss zuerst die Grundversorgung aller hessischen Bürger gesichert werden, bevor man Millionen in den 5G-Ausbau steckt.
Wir hatten hier schon mehrfach das Thema 5G im Plenum, und ich möchte nicht zu sehr vorgreifen; denn für morgen steht das Mobilfunkausbaubeschleunigungsgesetz der Landesregierung auf der Tagesordnung.
Wir werden dabei genug Gelegenheit zur Aussprache haben. Aber eines soll bereits heute gesagt sein: Was die Landesregierung tut, ist ein scheinheiliges Ablenken von den wahren Problemen der Mobilfunkversorgung.
Wir als AfD sind davon überzeugt, dass aktuell gültige Regelungen in der Hessischen Bauordnung ausreichen, um die weißen Flecken der Mobilfunkversorgung in Hessen von der Landkarte zu tilgen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Auch wenn er gut gemeint ist, fasst er das Problem nicht bei der Wurzel und verschweigt, wo die wirklichen Probleme liegen.
Ich habe noch etwas Zeit. Ich weiß nicht, Bellino, was das mit Putin zu tun hat oder was ich mit Putin zu tun habe.
Warum bin ich ein „Putin-Versteher“? Was habe ich mit Putin zu tun? Erstens habe ich mit Russland nichts zu tun, bin dort nicht geboren und komme auch ursprünglich nicht dorther, sondern meine Großeltern kommen aus der Ukraine und wurden verschleppt, vielleicht auch mit Blick darauf, was Ihre Vorfahren in diesem Land angerichtet haben.
Damit liegen keine Wortmeldungen mehr zu Tagesordnungspunkt 6 vor. Nunmehr hat Frau Staatsministerin Sinemus das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kommen wir zum Thema zurück, Mobilfunk für alle.
Über den Weg dorthin, beim Wie, sind wir uns an vielen Stellen uneinig. Ich möchte heute nur auf den Gesetzentwurf der SPD eingehen. Sie haben genau zwei Vorschläge eingebracht, und die bestehen nach unserer Bewertung den Praktikabilitätstest leider nicht.
Warum? Sie schreiben 20 m im Außenbereich als neuen Vorschlag ins Gesetz mit der Begründung, das würde mehr Antennenstandorte ermöglichen. – Mitnichten. Hätten Sie mit Praktikern, Architekten, Ausbauern gesprochen, dann hätten die Ihnen gesagt, dass die Erhöhung von 15 auf 20 m – die 15 m hatten wir ja schon 2020 in der Hessischen Bauordnung geändert – im Außenbereich nicht zu deutlich mehr Masten führt. Vielmehr sind es die niedrigen Masten mit einer hohen Lastkapazität, die mit hoher Schlagzahl ausgebaut werden.
Denn diese kann man bereits mit 5G ausbauen, und das haben wir vor – so zumindest die Praktiker, die ausbauen. Ihr Vorschlag besteht – ich sagte es schon – daher die Praktikabilitätsprüfung nicht.
Als Zweites fordern Sie eine Erhöhung der genehmigungsfreien Standzeiten mobiler Masten auf 48 Monate. Lieber Herr Kaffenberger, das Einzelbeispiel zeigt, dass Sie vielleicht sehr pessimistisch gestimmt sind in der Annahme, dass in 48 Monaten nicht einmal ein fester Mast gebaut werden kann. Wir werden in dem morgen zu beratenden Entwurf der Regierungsfraktionen einen Zeitraum von 24 Monaten vorschlagen. Auch dies ist aus Praktikabilitätsgründen aus unserer Sicht ein Standard, der dem, was auch die Gigabitstrategie des Bundes und der Länder fordert, angemessen ist. Aus meiner Sicht wäre es doch gut, wenn Sie sich genau diesem Vorschlag anschließen; denn Opposition heißt nicht, immer nur dagegen zu sein. Es kann auch durchaus sinnvoll sein, sich kurzerhand einmal einem Vorschlag der Regierungsfraktionen anzuschließen,
der zumindest von den Branchenverbänden und den Handwerkern, die die Masten bauen müssen, auf Plausibilität geprüft ist.
Deswegen freue ich mich, wenn wir morgen weiter darüber diskutieren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir hören uns morgen früh um 10:15 Uhr zu unserem Setzpunkt wieder.
Frau Staatsministerin, erst einmal bleiben wir noch hier. Das ist jedenfalls meine herzliche Bitte. – Gibt es noch irgendwelche Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt 6? – Das ist nicht der Fall.
Wir haben verabredet, dass dieser zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Digitales und Datenschutz überwiesen wird. Widerspricht jemand diesem Vorschlag? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Sozialdemokratie dann dem Ausschuss für Digitales und Datenschutz überwiesen.
Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Hessen“ – Drucks. 20/9973 zu Drucks. 20/9132 –
Herr Präsident, das mache ich sehr gerne. – Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags in zweiter Lesung anzunehmen, mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen AfD und Freie Demokraten und bei Enthaltung von SPD und DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich eröffne die Lesung und bitte Frau Kollegin Arnoldt von der CDU, dass sie als Erste das Wort ergreift.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung hatte ich an dieser Stelle bereits darüber gesprochen, welche große Rolle die Erinnerung an die deutsche Teilung in meinem Wahlkreis und auch in meinen Betreuungswahlkreisen einnimmt. Im Gegensatz zu manch anderen Epochen und auch Ereignissen der deutschen Geschichte liegen die Teilung und die Wiedervereinigung noch nicht so lange zurück. Viele der Bürgerinnen und Bürger im Werra-Meißner-Kreis und im Landkreis Hersfeld-Rotenburg können sich sehr lebendig und umfangreich an die Zeit und die Ereignisse erinnern.
Den besonderen Stellenwert der Erinnerungskultur haben wir an vielen Stellen in den Anhörungen immer wieder gespürt, und er wurde auch in vielen Stellungnahmen betont. Über einige Dinge an der innerdeutschen Grenze, an der ehemaligen Grenze ist wortwörtlich Gras gewachsen; aber die Erinnerung ist weiterhin lebendig und soll auch lebendig gehalten werden, um aus der Geschichte zu lernen.
Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, um den Personen einen Dank für ihre Arbeit auszusprechen, die sich mit großem persönlichen Einsatz haupt- und ehrenamtlich an zahlreichen Orten entlang der innerdeutschen Grenze der Vermittlung der Geschichte der deutschen Teilung verschrieben haben.
Nicht ohne Grund haben wir in dem Änderungsantrag die Rolle der Gedenkstätten und die Stellung der mit dem Grünen Band verknüpften Erinnerungskultur daher noch einmal gestärkt. Die Natur hat ihre eigenen Gesetze, und sie hat die Chancen genutzt, die sich ihr geboten haben, als die Grenzanlagen errichtet wurden. Hier ist eine große Vielfalt von Lebensräumen für die Tier- und Pflanzenwelt entstanden – und es ist die Verknüpfung der Naturräume über alle politischen Grenzen und Regionen hinweg, die das Grüne Band, ökologisch gesehen, so wertvoll machten. Auch bei diesem Aspekt des Grünen Bandes kann man, denke ich, nach den Anhörungen davon sprechen, dass sich die Mehrheit der von diesem Gesetz unmittelbar betroffenen Gruppen und Akteure dem Naturschutz nicht verschließt.
In unserer ländlichen Heimat leben wir allerdings nicht nur in der Natur, sondern vor allem auch mit der Natur. Es sind eben nicht nur die Umweltschutzverbände, die einen wertvollen Beitrag für den Schutz unserer Lebensgrundlagen leisten, sondern es sind ebenso die Land- und Forstwirte, die unsere Kulturlandschaft prägen und sich beispielsweise mit Landschaftspflegemaßnahmen aktiv in den Naturschutz einbringen.
Genau an dieser Stelle, beim Thema Natur und Kulturlandschaft, waren die Anhörungen besonders wichtig. Denn, während sich im Todesstreifen der DDR eine Naturlandschaft entwickelt hat, waren im westdeutschen Gebiet auch entlang der Grenze Gebiete in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und sind in der Folge eher Kulturlandschaft. Obgleich man grundsätzlich dem Grünen Band aufgeschlossen entgegenstand, gab es daher einige Sorgen und Befürchtungen von den verschiedenen Eigentümern und Nutzern der Gebietskulissen zum künftigen Umgang mit dem Gebiet. Die detaillierten Kenntnisse zu den einzelnen Abschnitten und Parzellen des geplanten Grünen Bandes waren hier ein wertvoller Input.
Ebenso war zwar in den Stellungnahmen nicht das Ob des Naturschutzes infrage gestellt, aber es waren vielfach alternative Vorschläge für das Wie unterbreitet worden, besonders in Bezug auf die Möglichkeiten, welche sich für die Nutzung von Grundstücken ergeben, wenn sie in den verschiedenen Schutzzonen ein Teil dieses Naturmonuments werden. Diese Kritik haben wir sehr ernst genommen und in unsere Betrachtungsweisen und Überlegungen einbezogen. Denn für uns ist klar: Der von uns angestrebte Schutz der Natur kann nur gelingen, wenn er in Kooperation mit den Menschen vor Ort erfolgt. Deshalb: gewachsene Nutzungen ermöglichen und über Vertragsnaturschutz freiwillig entwickeln.
Zugegebenermaßen war der Start dabei etwas holprig. Viele Bürgerinnen und Bürger wussten nicht um die Bedeutung der ihnen angebotenen Informationsveranstaltungen und waren in der Folge nicht so informiert oder involviert, wie es eigentlich unser Anspruch ist. Auch aus diesem Grund haben die Anhörungen und Stellungnahmen eine besonders wichtige Rolle gespielt und sind in unseren Änderungsantrag gemündet. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung etwa, einschließlich der Beweidung von Grünland, bleibt möglich, ebenso wie das Baurecht für landwirtschaftliche Betriebe in Zone III. Gleichermaßen werden die reguläre forstwirtschaftliche Nutzung und der Einsatz von Jagdhunden in Zone II nicht mehr ausgeschlossen.
Wir wollen mit dem Grünen Band keine neuen Grenzen ziehen und die Menschen aus den Bereichen aussperren. Im Gegenteil, erst mit einer nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung sowie mit der Erschließung der touristischen Potenziale dieser Gebiete können wir die Chancen nutzen, die sich hier bieten, und das Grüne Band zu einem langfristigen Erfolgsprojekt entwickeln. Denn, dass diese Chancen und Potenziale vorhanden sind, war ebenfalls in den Anhörungen ersichtlich. Diese Chancen wollen wir nutzen mit guten und fairen Angeboten an die Eigentümer und die Nutzer. Entsprechend ist dieser Gesetzentwurf für uns eine sehr gute Grundlage für die Entwicklung in dieser Region. – Ich danke Ihnen