nen, die hintenherum und anonym ganz mutig nach vorne gehen, schätze ich diejenigen, die unter Namensnennung sagen, so und so ist es und das und das habe ich zu beanstanden.
Es geht und ging insgesamt um eine Konsolidierungsverpflichtung von 1,07 Millionen DM. Das ist der Gegenwert von etwa sieben bis acht Richterstellen plus sonstiges Personal. Ich habe Frau Görres-Ohde gefragt, wenn es Schwierigkeiten vor allem auf der Strafseite gebe – das ist immer das besonders Spektakuläre –, was sie im Augenblick brauchten, um aus der größten Bredouille herauszukommen. Sie hat mir gesagt, wir brauchen zu den ohnehin einige Wochen vorher schon freigegebenen zwei zusätzliche Kammern, nämlich zwei Vorsitzende- und zwei bis drei Beisitzer-Richterstellen.
Ich habe daraufhin die Zeit zwischen diesem 22. und dem 31. Mai, als die Personalversammlung war, genutzt und – das ist hier schon erwähnt worden – unter Mithilfe wirklich aller, die dafür zuständig sind, eine Vereinbarung erreichen können, fünf weitere Richterstellen besetzen zu dürfen, also zwei große Strafkammern oder, anders ausgedrückt, in Höhe von etwa 600 000 DM eine Stundung der an sich rechnerisch bestehenden Konsolidierungspflichten.
Mit dieser Auskunft bin ich in diese Personalversammlung gegangen, die natürlich lebhaft war, aber im Stil vollkommen angemessen. Ich habe mich diesem Gespräch nicht mal eben gestellt, sondern wir haben über zwei Stunden ausführlich diskutiert. Als ich mich verabschiedet habe, bin ich mit einem langanhaltenden Beifall verabschiedet worden,
was nicht der Fall ist, wenn man herausgeht und sagt, um Gottes willen, das war ja alles gar nichts. Wenn die mich hätten heraushaben wollen, hätten sie mich gar nicht erst eingeladen; das wäre einfacher gewesen.
In dieser Personalversammlung war übrigens nicht die Rede von den ein paar Tage später erfolgten Forderungen der dort versammelten Richterinnen und Richter, sämtliche 38 gestrichenen Richterstellen aus 1995 bis 2000 wieder zu beschaffen. Diese Forderung, wie ich sie verstanden habe, fand sich erstmals in der Presseerklärung vom 5. Juni. Natürlich war mir angekündigt worden, daß man in die Öffentlichkeit gehen würde, das hat mich nicht überrascht, aber es wurde nun zum ersten Mal geäußert, daß die Richterinnen und Richter so gestellt werden wollten wie im Jahr 1994. Es sollte alles, was seit 1995 geschehen ist, ungeschehen gemacht werden.
Zur Begründung dieser extraordinären Forderung wurde angeführt, die Pro-Kopf-Belastung der Landrichter sei seit 1995 so gestiegen, daß sie – ich zitiere –
Ich glaube, lieber Herr Kruse, dieses Haus ist daran interessiert zu erfahren, was wirklich geschehen ist.
Ganz sicherlich nicht in fünf Minuten, aber wenn Sie es möchten, kann ich natürlich auch mehrfach sprechen. Ich glaube aber, daß es Sinn macht, es im Zusammenhang zu erläutern.
Es stellte sich nämlich bei der dann angestellten Recherche heraus, daß diese Behauptung „bei nahezu gleich gebliebener Belastung“ nicht richtig ist. Von 1995 bis 2000 sind in allen Bereichen des Landgerichts die Eingänge zurückgegangen, zum Teil dramatisch, bis auf einen Bereich, und das ist der Zivilbereich erste Instanz. Damit erklärt sich auch die Unruhe der Strafrichter, denn bisher konnte, wenn es bei den Strafrichtern eng wurde, auf die Zivilrichter zurückgegriffen werden, sie konnten als Beisitzer aushelfen; das ist jahrelang so geschehen. Wenn nun aber die Zivilrichter plötzlich eine zusätzliche Last haben, funktioniert dieser Mechanismus nicht mehr.
Das muß man aber wissen, und das relativiert auch die Befürchtungen, die die Richterinnen und Richter angestellt haben. Sie befürchten, daß sie in Zukunft im Strafrecht vermehrt zur Haftentlassung beitragen könnten, weil sie nicht rechtzeitig terminieren können. Sie befürchten, daß es zu Beweisverlusten kommt. Sie befürchten eine Verjährung von Straftaten, und sie befürchten, daß es vermehrt zu Deals kommen kann. Wer das Strafverfahren in Deutschland kennt, der weiß, daß es zu allen Zeiten Deals gegeben hat und daß dies auch zu allen Zeiten von vielen gewollt ist, zum Beispiel bei der Kronzeugenregelung, oder wenn viele Taten angeklagt sind, werden nur einige wenige verhandelt. Dies alles ist nichts Neues, aber das waren die Befürchtungen.
Und dann kam es zu Befürchtungen auf dem Zivilsektor, vor allen Dingen, was die angeblich zu lange Verfahrensdauer angeht.
Ich habe auch das im Bundesvergleich genau geprüft; das sind Zahlen, die wir nicht machen, sondern jedes Jahr kommt ein Bundesvergleich heraus. Die Zahlen des Bundesvergleichs für 1999 liegen vor, die für 2000 noch nicht. Danach ist die Verfahrensdauer wie folgt: In Zivilsachen hat das Landgericht Hamburg eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 6,6 Monaten – übrigens genau so wie Bayern –, der Bundesdurchschnitt liegt bei 7,1 Monaten, und Hessen liegt bei 8,3 Monaten, um das nur einmal zu sagen.
In Strafsachen ist es ganz ähnlich. Im Bundesdurchschnitt sind es 6,1 Sachen, Hamburg hat ebenfalls 5,9, ebenso wie Bayern, aber in Hessen sind es wieder 8,7. Damit will ich nur sagen, daß Hamburg vorn liegt und den Einbruch in der Justiz bisher nicht erlebt hat. Deshalb ist es zwar in Ordnung, daß sich die Landrichter zu Wort melden, denn niemand will, daß es zu Einbrüchen kommt; ich ganz sicher nicht und auch niemand im Senat oder in der Bürgerschaft. Es muß doch aber möglich sein, wenn eine solche Forderung mit einer bestimmten Begründung erhoben wird, deren Valenz nachzuprüfen.
Nun komme ich zu dem, was die Richter sagen, daß sie so gestellt werden möchten wie 1994. Das würde doch bedeuten, daß in ganz Hamburg nur eine einzige Berufsgruppe, noch dazu beschränkt auf die Landrichter, so gestellt würde, als hätte es nie eine Konsolidierungsver
Die CDU fordert 10 Prozent mehr Richter und Staatsanwälte. Das wären bei gut 800 Richtern und Staatsanwälten mal eben 80 Stellen. Den Gegenwert kann sich jeder ausrechnen; das will ich hier gar nicht tun. Aber es ist ganz typisch, daß diese Forderung zugleich mit der Bemerkung erhoben wird, die Justiz dürfe nicht kaputtgespart werden. Meine Damen und Herren von der CDU, diesen Begriff haben wir bis vor wenigen Tagen von der CDU in der größten deutschen Stadt, von dem dortigen Regierungsoberhaupt gehört, von Herrn Diepgen,
der gesagt hat: Die Stadt darf nicht kaputtgespart werden. In Wirklichkeit ist sie kaputtspendiert worden, das ist das Verheerende.
Wer so mit den nicht vorhandenen Geldern umgeht, belastet unsere Kinder und Kindeskinder und tut das in unerhörter Weise.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da ich mich auf fünf Minuten beschränken muß, kann ich nicht auf alle Ausführungen der Senatorin eingehen.
Diese Debatte hat wieder gezeigt: Das gestörte Verhältnis der SPD, der Grünen und der Regierungskoalition zur Justiz hält weiter an.
Die Äußerungen, die hier teilweise über die Richter gemacht wurden, finde ich haarsträubend. Wer Richter kennt, weiß, daß sie sich schwertun, in die Öffentlichkeit zu gehen. Sie versuchen, so etwas erst intern zu klären.
Ich möchte nur daran erinnern, daß wir beispielsweise ein Senatsmitglied hatten, das vor zwei Jahren in einer Hamburger SPD-Zeitung zitiert wurde, daß Richter arrogante Menschen seien. Später stellte es sich als Fehler heraus, dies hatte die Landesgeschäftsstelle gemacht. Trotzdem finde ich so eine Ausführung in einem SPD-Parteiblatt haarsträubend.