Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Petersen hat recht, wenn er sagt, daß die Mitarbeiterinnen in Haus 18 einen sehr schweren Job leisten. Sie leisten ihn auch recht gut. Das Bittere daran ist aber, daß die Debatte hierüber erst dann stattfindet, nachdem es Negativschlagzeilen gegeben hat. Ich glaube, das macht diesen Job im Haus 18 noch schwerer und deutlich, wieviel Respekt wir vor den Arbeiten haben müssen, die dort geleistet werden müssen.
(Dr. Mathias Petersen SPD: Aber alle! – Petra Brink- mann SPD: Na, denn denken Sie doch mal an Ihren Beitrag vom letzten Mal!)
Die Mitarbeiterinnen leisten einen guten Job. Ihnen sind Rahmenbedingungen gegeben worden, die sie bei dem, was sie sonst besser machen könnten, sehr eingrenzen.
Die Gestaltung des Maßregelvollzugs – darüber haben wir beim letzten Mal tatsächlich schon gesprochen – ist genauso wie beim Strafvollzug immer eine Gratwanderung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und dem Anspruch der Wiedereingliederung der Patienten. Es ist nicht einfach, insbesondere nicht mit Hauruck-Lösungen, dort ein schwieriges Problem zu lösen. Aufgrund von Negativschlagzeilen nun eine Debatte loszutreten und jetzt grundsätzlich darüber zu debattieren, ist, wie ich finde, nicht der richtige Zeitpunkt. Es ist Wahlkampf, und da sind wieder einmal die einfachen Lösungen gefragt nach dem Motto: nicht lange fackeln, Gesetze ändern, Türen abschließen und die Mauern noch erhöhen. Blinder Aktionismus wird zu einem schweren politischen Fehler führen.
Deswegen finden wir, daß der Ansatz, den die CDU hier hereingebracht hat und der eben schon deutlich auseinandergenommen worden ist, kein konstruktiver Beitrag ist, über die Situation im Maßregelvollzug zu reden. Wir lehnen
eine Überweisung an den Ausschuß ab, weil es in der Tat Quatsch ist, was Sie vorgelegt haben, wie Frau Freudenberg bereits ausgeführt hat.
Wenn wir aber einmal über den Maßregelvollzug in der Stadt debattieren, dann müssen wir uns damit auseinandersetzen, wie die Bedingungen im Haus 18 tatsächlich sind. Darüber haben wir anhand des letzten Berichts der Aufsichtskommission für den Maßregelvollzug vor zwei Jahren schon einmal geredet. Wir haben darüber gesprochen, wie die Bedingungen dort die Arbeit erschweren, von der Überbelegung und der Personalknappheit, von dem schlechten Angebot an Therapieplätzen, und wir haben festgestellt, daß die Bedingungen nicht so sind, wie sie sein müßten. Gemeinsam haben wir auch festgestellt, daß das geändert werden und eine Entlastung geschaffen werden muß.
Dementsprechend haben Sie zugestimmt und fanden es gut, daß das Haus 18 erweitert wird, damit sich die Rahmenbedingungen verbessern. Jetzt sagen Sie doch nicht, das stimmt nicht, Frau Brinkmann;
dafür haben Sie in der Debatte sehr deutliche Worte gefunden. Ich wundere mich, daß Sie das vergessen haben.
Es ist notwendig geworden, dieses Haus zu erweitern; das findet statt. Die Bedingungen werden sich dann hoffentlich auch verbessern.
Ich finde es allerdings auch wichtig, in dieser Zeit einmal die Fragen zu stellen, warum diese Häuser in so großem zunehmenden Maße gebraucht werden, warum müssen immer mehr Plätze eingerichtet werden, warum gibt es immer mehr Menschen, die psychisch so krank sind, daß Gewalttätigkeiten Bestandteil ihrer Krankheiten sind? Diese Debatte würde ich gern mit Ihnen in Ruhe im Ausschuß führen, aber nicht anhand dieser Negativschlagzeilen und vor dem Hintergrund eines Wahlkampfes, bei dem schnelle Lösungen für schwierige Probleme geschaffen werden sollen, die so einfach nicht zu lösen sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Geschehnisse des Klinikums Nord, der heutige Antrag, als aber auch der Debattenbeitrag von Herrn Lüdemann haben deutlich gemacht, daß der Hamburger Maßregelvollzug auf eine neue Grundlage gestellt werden muß.
Bedauerlich ist es, daß die Senatorin selbst für diese Thematik keine Sensibilität hat, denn sie hat wahrnehmbar nach dem letzten Debattenbeitrag das Haus verlassen; das finde ich nicht gut.
Richtig ist, daß die Einsetzung einer Kommission allein die Probleme noch nicht unmittelbar und schnell lösen wird. Die Kommission allein kann natürlich nicht alles lösen, und darum ist die Antragsinitiative der CDU zur Neufassung
einiger Punkte im Maßregelvollzug zu begrüßen. Sie ist nicht nur zu begrüßen, sondern notwendig. Insofern ist sie auch zu unterstützen.
Sosehr es auch das gemeinsame und gesellschaftspolitische Anliegen der Resozialisierung und der Wiedereingliederung straffällig gewordener Täter sein mag, steht unzweifelhaft in unserer gesellschaftspolitischen Verantwort der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor sozial schädlichem Verhalten im Vordergrund. Darüber dürfen alle Bemühungen um Wiedereingliederung und Resozialisierung in keiner Weise hinwegtäuschen.
Bei aller Sensibilität, die im Maßregelvollzug angebracht ist, ist es aber auch das vielfach getrübte Weltbild im Glauben, daß alle Straftäter die gleichen Resozialisierungsvoraussetzungen mitbringen, welches im Ergebnis schon oft dazu führte, daß der Schutz der Gesellschaft hinter den Resozialisierungsbemühungen zurückgeblieben ist. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat Priorität, hinter der im Zweifel Resozialisierungsversuche mit unbeaufsichtigten Freigängern von Straftätern, insbesondere Sexualstraftätern, zurückzustehen haben. Opferschutz geht ohne jede Frage vor Täterschutz. Dieses Anliegen nehmen die Änderungspunkte der Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes mit auf den Weg.
Entscheidend wird aber sein, wie die Behörde – insbesondere die leider nicht mehr anwesende Senatorin – mit dem Gesetz umgehen wird und in der Gesamtverantwortung ihres Amtes ihrer Aufsichtspflicht gegenüber dem LBK und dem Klinikum Nord nachkommen wird. Denn richtig ist, daß selbst gute Gesetze in aller Regel nichts wert sind, wenn sie nicht mit dem notwendigen Umsetzungswillen sowie mit der entsprechenden Sensibilität, der Sorgfalt und der Aufsichtspflicht begleitet werden.
So werden wir die Noch-Senatorin, wie es heute schon angeklungen ist, mit der uns gebotenen Wachsamkeit begleiten
und hoffen, daß sie aus den Defiziten ihrer Aufsichtspflicht und des Hamburger Maßregelvollzugs gelernt hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Jobs, liebe Frau Dr. Freudenberg, es sollte uns bei dieser Diskussion über den Maßregelvollzug nicht um den Wahlkampf gehen,
sondern – das müßte uns alle verbinden – um die Sicherheit der Bürger und um verbesserte Bedingungen für den Maßregelvollzug. Herr Jobs, da können wir nicht länger warten, da müssen wir handeln,
denn diese Diskussion ist keine Wahlkampfdiskussion, sondern sie ist entstanden, weil Dinge an die Öffentlichkeit gekommen sind.
Und wären diese Dinge vor ein oder vor zwei Jahren an die Öffentlichkeit gekommen, dann hätten wir auch darüber im
Aber Sie haben bisher die Öffentlichkeit darüber im unklaren gelassen, wie die Verhältnisse in Hamburg sind. Der Senat hat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage, die ich am 13. Februar 1998 gestellt habe, auf die Frage, ob er angesichts der vielen Vorfälle im Klinikum Nord das Hamburger Maßregelvollzugsgesetz hinsichtlich der Behandlung von Straftätern sowie zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger noch für angemessen halte, geantwortet, die Ausbrüche beziehungsweise Entweichungen aus Maßnahmen der Unterbringungslockerungen ständen in keinem Zusammenhang mit der Regelung des hamburgischen Maßregelvollzugs; es werde daher kein Anlaß zu einer Novellierung gesehen. Damit haben Sie gesagt, alles ist in Ordnung, nichts ist notwendig, es ist alles prima hier und wir machen weiter so.