Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor:
„Ich schwöre, daß ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will.“
Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ nachzusprechen.
Herr Senator, Sie haben damit vor der Bürgerschaft den erforderlichen Eid abgeleistet. Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand in der Amtsführung und viel Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Alles Gute im Amt.
Meine Damen und Herren! Der Senat wird jetzt zur Regelung seiner Geschäftsverteilung zusammentreten. Die Sitzung wird deshalb für kurze Zeit unterbrochen. Ich werde dann auf den Wiederbeginn unserer Sitzung aufmerksam machen.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Mir ist eben ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen. Dieses hat folgenden Wortlaut:
„daß der Senat Herrn Senator Olaf Scholz mit dem Amt des Präses der Behörde für Inneres und mit der Verantwortung für das Personalamt betraut hat. Der Senat hat ferner beschlossen, daß Herr Senator Scholz auch im übrigen in der Geschäftsverteilung des Senats an die Stelle seines Amtsvorgängers tritt. Mit freundlichen Grüßen – Der Erste Bürgermeister.“
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 51 auf. Das ist die Drucksache 16/6041 in ihrer Neufassung, der Antrag der CDU-Fraktion zum Rücktritt des für die Behörde für Inneres zuständigen Senators Hartmuth Wrocklage.
[Antrag der Fraktion der CDU: Rücktritt des für die Behörde für Inneres zuständigen Senators Hartmuth Wrocklage – Drucksache 16/6041 (Neufassung) –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute nicht das isolierte Scheitern eines zurückgetretenen Innensenators, sondern das Scheitern der SPD-Innenpolitik.
Eine Misere, die dadurch entstanden ist, daß Sie seit langem ein gespanntes Verhältnis zu den Erfordernissen der Inneren Sicherheit haben. Leugnen, schönreden, schleifen lassen, das war Ihre Devise in den letzten Jahren und Monaten, und damit kommen Sie nicht weiter durch. Das ist deutlich geworden.
Die politische Verantwortung dafür trägt nicht isoliert der zurückgetretene Innensenator, sondern dafür trägt die SPD insgesamt und allen voran der mit Richtlinienkompetenz ausgestattete Erste Bürgermeister die Verantwortung. Er ist verantwortlich für diese Entwicklung.
Wie sieht diese Bilanz aus? Ich komme gern auf das zurück, was der Kollege Zuckerer über die Untersuchung von Bertelsmann gesagt hat, daß man natürlich nicht Unvergleichliches vergleichen kann und daß es natürlich, wenn es um Innere Sicherheit geht – da hat er recht –, vernünftig, fair und richtig ist, Flächenstaaten nicht mit Stadtstaaten zu vergleichen, sondern Ballungszentren zu vergleichen, Großstädte zu vergleichen.
Gucken wir uns doch einmal diesen Vergleich an. Die Statistik des Bundes weist eindeutig aus – das wird morgen wieder im „Stern“ stehen, ist heute vorab veröffentlicht –: Hamburg die deutsche Hauptstadt des Verbrechens. Das haben Sie, meine Damen und Herren von der SPD, mit zu vertreten.
Um es konkreter zu machen, möchte ich an dieser Stelle eine Anregung aufgreifen, Herr Runde, die Ihr Amtsvorgänger, Herr Dr. Voscherau, neulich in der „Welt“ – glaube ich – oder im „Hamburger Abendblatt“ gemacht hat. Da hat er gesagt, es wäre unsinnig, Hamburg mit New York zu vergleichen, sondern Hamburg wäre vergleichbar mit München.
Vergleichen wir einmal Hamburg mit München. Sie haben vorhin so gerne Bayern zitiert, Frau Brinkmann. Wir tun das also. Vergleichen wir also Hamburg mit München.
Straftaten insgesamt, das heißt Straftaten pro 100 000 Einwohner: München 9263, Hamburg 16 675, fast das Doppelte wie München.
Gewaltkriminalität: In München ist das Risiko, Opfer eines Gewaltdeliktes zu werden, nur halb so groß wie in Hamburg.
Raubdelikte, Fallzahl: München 72, Hamburg 349. Das Risiko, ausgeraubt zu werden, ist in Hamburg fünfmal so groß wie in München. Das ist die traurige Wahrheit, meine Damen und Herren.
Das Risiko, auf der Straße Opfer eines Verbrechens von Straßenraub zu werden, ist in Hamburg elfmal so groß wie in München.
Das Risiko, daß ein Kraftfahrzeug gestohlen wird, ist in Hamburg sechsmal so groß. Der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ist in Hamburg viermal so groß. Ich nehme gern die Voscherau-Idee auf und vergleiche mit München, und wenn ich das tue, ist das eine katastrophale Situation, die wir in Hamburg zu beklagen haben. Das ist die Wirklichkeit.
Nun kann man natürlich sagen, was sagen diese Taten aus? Es wäre ja nicht so schlimm, wenn die Polizei so gut ausgestattet wäre und eine hohe Aufklärungsquote damit korrespondieren würde. Wie sieht die Aufklärungsquote bei den Straftaten insgesamt aus? München: 58,1 Prozent, Hamburg nur 43,4 Prozent. Gewaltkriminalität: Aufklärungsquote München 75,2 Prozent, Hamburg 52 Prozent. Meine Damen und Herren, das ist das blamable Zeugnis für Ihre Politik, und da hilft Schönreden und Wegtauchen nicht mehr weiter.
Nun hört man hier und da, daß sich jetzt einiges ändern soll, getreu dem Volksmund „Neue Besen kehren gut“. Meine Damen und Herren, wenn ich dieses Bild einmal aufnehme, ist der neue Besen in Wirklichkeit ein ganz alter Schrubber.