Protocol of the Session on April 14, 2005

Login to download PDF

Eine Nachfrage des Abgeordneten Beuß.

Herr Staatsrat! Wie wird sich das Konzept finanziell tragen?

Herr Staatsrat.

Das ist im Moment noch nicht zu beantworten. Wir hoffen, dass es sich über den Verkauf von Eintrittskarten und durch Einwerbung von Sponsorengeldern selbst trägt. Die Sponsoren werden jedenfalls die Möglichkeit haben, sich in den Großveranstaltungen selbst darzustellen. Wir hoffen, dass sie dann das nötige Geld mitbringen.

Die beauftragte Agentur hat Erfahrungen mit einer Theaternacht gemacht. Insofern sind wir guter Hoffnung, das sich das Konzept finanziell trägt.

Eine zweite Nachfrage des Abgeordneten Beuß.

Herr Staatsrat! Soll die "Nacht des Wissens" zukünftig regelmäßig in Hamburg stattfinden?

Herr Staatsrat.

Regelmäßige Nächte sind – wie man weiß – immer eine Frage des Erlebnisses der ersten Nacht.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Das meine ich natürlich rein wissenschaftlich, Herr Präsident.

Diese erste "Nacht des Wissens" wird am 29. Oktober dieses Jahres stattfinden. Je nachdem wie sie ausgeht, wird man sehen, ob man das perpetuiert. In einigen anderen Städten wie in Berlin ist dies positiv gelungen und dann hat man es perpetuiert. Wir wollen in Hamburg aber zunächst einmal die erste Erfahrung abwarten.

A C

B D

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann komme ich zum dritten Fragsteller, dem Abgeordneten Schmidt.

Die Überschrift meines Fragenkomplexes lautet: Hamburgs Breitensport uninformiert sowie irritierende Erklärung des Senats.

Frage 1: Welchen Zeitplan sieht der Senat zur rechtzeitigen Umsetzung seiner breitensportfeindlichen Absicht vor, die Sportstättengebühr – oder auch Sportsteuer genannt – für den Haushalt 2006 einzuführen sowie den Zeitplan für die angekündigte Übergabe von Sportstätten an interessierte Vereine vorzulegen?

Herr Staatsrat Dr. Schmitz.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Die vorgesehene Betriebskostenbeteiligung ist keine breitensportfeindliche Maßnahme. Viele sozialdemokratisch regierte Städte der Bundesrepublik erheben seit langem eine Betriebskostenbeteiligung, ohne dass der Breitensport in diesen Städten weniger lebendig wäre als in Hamburg.

(Dr. Willfried Maier GAL: Das ist aber kein Argu- ment!)

Die Betriebskostenbeteiligung ist vielmehr – neben der Haushaltskonsolidierung – auch ein anerkanntes, wirkungsvolles Instrument zur Optimierung der Sportstättennutzung. Dass es sich bei der Betriebskostenbeteiligung um keine Steuer handelt, müsste Ihnen, Herr Abgeordneter, aus Ihrem beruflichen Umfeld geläufig sein.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Die Antwort auf die Fra- ge!)

Zu dem erfragten Zeitplan ist Folgendes zu sagen: Ihnen ist bekannt, dass das Präsidium des Hamburger Sportbundes mit der Behörde für Bildung und Sport ein Eckwertepapier verabschiedet hat, das im Wesentlichen zwei Wege zur Erbringung der Betriebskostenbeteiligung vorsah. Der eine Weg war eine Gebührenerhebung, der andere die Übernahme der Sportstätten in die Bewirtschaftung der Sportorganisationen, um auf diesem Wege eine Betriebskostenersparnis zu erzielen. Die Mitglieder des HSB sind dem Präsidium des HSB in der Zustimmung zu diesem Eckwertepapier nicht gefolgt, sondern haben eine Konkretisierung der Übernahmemöglichkeiten von Sportstätten gefordert. Dazu hat es vom 15. Februar bis zum 15. März ein Interessensbekundungsverfahren gegeben, das zurzeit ausgewertet wird.

In Kürze werden dazu mit den Sportverbänden Einzelverhandlungen geführt. Im Lichte dieser Verhandlungen ist dann noch in diesem Quartal mit dem HSB das Verfahren zur Betriebskostenbeteiligung abschließend zu verhandeln. Der HSB hat gegenüber der Behörde für Bildung und Sport ständig versichert, dass er sich vor einen Beitrag des Sports zur Haushaltskonsolidierung nicht drücken und dem auch nicht verschließen wird.

Die zweite Frage.

Meine zweite Frage:

Wie erklärt der Senat seine widersprüchliche Informationspolitik in Sachen Sportstättengebühr (Sportsteuer) – ich bleibe dabei –, wenn er nach Haushaltsbeschluss von

3,5 Millionen Euro ausgeht und der Bürgermeister im vergangenen Monat in einem Interview in der Verbandszeitschrift des Deutschen Turnerbundes dagegen – Zitat –:

"Wir fördern die Vereine beispielsweise dadurch, dass wir ihnen Sportstätten unentgeltlich zur Verfügung stellen"

eine grundlegend andere Auffassung in der bundesdeutschen Öffentlichkeit vertritt?

Staatsrat Dr. Schmitz.

Herr Abgeordneter! Offensichtlich muss ich Ihnen den Unterschied zwischen einer unentgeltlichen und einer kostenfreien Überlassung erklären.

(Heiterkeit bei der SPD – Ingo Egloff SPD: Sie sind ein Winkeladvokat!)

Wenn Ihnen ein Freund sein Automobil unentgeltlich für eine Reise überlässt, heißt das in der Regel nicht, dass er Ihnen auch für diese lange Reise die Benzinkosten erstattet. Ich hoffe, Sie können dies auf den Sport und die Betriebskostenbeteiligung übertragen.

(Beifall bei der CDU)

Eine Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Ich komme zurück auf meine erste Frage. Dazu stelle ich folgende Zusatzfrage:

Noch in der Sitzung des Sportausschusses am 20. Januar hat die Senatorin auf Nachfrage erklärt, dass der achtwöchige Verzug bei der Umsetzung der Betriebskostenbeteiligung durch intensive Verhandlungen mit dem HSB aufgeholt werde. Welche konkreten zeitlichen Überlegungen zur Umsetzung gibt es heute?

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter! Ich habe schon darauf hingewiesen, wie es zu diesem Zeitverzug gekommen ist. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir zurzeit mit den Vereinen konkret prüfen, wie die von den Vereinen und Sportverbänden bevorzugte Übernahme der Sportstätten geregelt werden kann, um auf diesem Wege die Betriebskostenersparnis zu erzielen. Ich kann dazu nicht mehr sagen.

Ich habe aber auch gesagt, dass in diesem Quartal die Verhandlungen mit dem HSB abgeschlossen werden müssen mit dem Ziel, die notwendigen Betriebskosteneinsparungen zu erzielen.

Eine zweite Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Kann der Senat zusagen, dass der entsprechende Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft in Höhe von 3,5 Millionen Euro politisch in dieser Höhe keinen Bestand mehr hat, sondern dass der Senat höchstens von einem Betrag von 2,5 Millionen Euro ausgeht?

Herr Staatsrat.

A

B

C

D

Herr Abgeordneter! Dies hängt vom Ausgang der Verhandlungen ab.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Rosenfeldt.