Protocol of the Session on September 29, 2005

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Meine Damen und Herren! Nehmen Sie bitte Platz.

Die Sitzung ist eröffnet.

Wir kommen sogleich zur

Fragestunde

Als erstes der Abgeordnete Egbert von Frankenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Behörde für Bildung und Sport hat zum Schuljahr 2002/2003 erstmals die Untersuchung von Leistungen, Motivation und Einstellungen – kurz: ULME – der Schülerinnen und Schüler zu Beginn ihrer Ausbildung in Beruflichen Schulen durchgeführt, woran rund 13 000, also über 80 Prozent der fast 16 000 neuen Schülerinnen und Schüler in Berufsschulen und in voll- oder teilqualifizierenden Berufsfachschulen an der Untersuchung teilgenommen haben.

Ich frage: Wird die Behörde für Bildung und Sport hierzu Fortsetzungsuntersuchungen durchführen, die den unter ULME 1 zu Beginn der Ausbildung erhobenen Jahrgang und Personenkreis zum Ende seiner Berufsschulphase erneut zum bekannten Fragenkatalog befragen? Wenn ja, wann werden die Ergebnisse hierfür vorliegen?

Herr Staatsrat Dr. Schmitz.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren! Die Behörde für Bildung und Sport hat bereits zwei Folgeuntersuchungen zu ULME I durchgeführt, nämlich ULME II und ULME III.

ULME II war eine Folgeuntersuchung in teilqualifizierenden Bildungsgängen, die im Frühjahr 2004 an Berufsfachschulen mit dem bekannten Fragenkatalog und zusätzlich einem berufsspezifischen Test durchgeführt wurde.

ULME III war eine Folgeuntersuchung in 17 ausgewählten Berufen der Berufsschule. Diese wurde im Frühjahr 2005 durchgeführt. Sie hatte neben dem bekannten Fragenkatalog einen berufsübergreifenden Englischtest und jeweils für die 17 Berufe einen berufsspezifischen Test.

Die Ergebnisse von ULME II werden Ende dieses Jahres und die Ergebnisse von ULME III voraussichtlich im Herbst 2006 vorliegen.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten von Frankenberg.

Frau Präsidentin! Ist geplant, diese Erhebungen in standardisierter Form für alle neuen Jahrgänge fortzuführen?

Herr Staatsrat.

Die ULME-Untersuchungen sind Untersuchungen, die sich als Fortsetzungsuntersuchungen auf die LAU-Erhebungen beziehen, die sich bekanntermaßen in einem Jahrgang der Klassen 5, 7, 9, und 11 sowie jetzt eben in den verschiedenen ande

ren Stationen ihrer schulischen oder auch berufsschulischen Laufbahn befinden. Das heißt, die ULME-Untersuchungen selbst sind Fortsetzungsuntersuchungen der LAU-Erhebungen.

Wir haben parallel zu ULME in den allgemein bildenden Schulen sowie auch in den Wirtschafts- und technischen Gymnasien LAU 11 und LAU 13 durchgeführt. Hiermit ist sozusagen diese Sequenz abgeschlossen.

Ob wir noch eine neue Untersuchungsreihe oder Untersuchungen für den Berufsschulbereich auflegen werden, ist noch nicht entschieden.

Letzte Frage des Abgeordneten von Frankenberg.

Ist eine weiterführende Befragung der Schülerinnen und Schüler nach Abschluss ihrer Berufsausbildung denkbar und sinnvoll?

Herr Staatsrat.

Wir haben darüber nachgedacht, wissen aber nicht, wie wir das mit wissenschaftlich vertretbaren Methoden werden durchführen können. In der Tat wäre es interessant, diesen Jahrgang weiter zu verfolgen. Aber schon jetzt muss man feststellen, dass sich die Schüler dieses Jahrgangs mehr und mehr verlieren. Wir haben schon in ULME I feststellen müssen, dass neben den Hamburger Schülern dieses Jahrgangs viele Hamburger Schüler anderer Jahrgänge dazwischen waren und auch viele Schüler aus dem Umland. Das wird sich erst recht fortsetzen, wenn wir diese ehemaligen Schülerinnen und Schüler dann im Studium und Beruf weiter untersuchen.

Daher glaube ich eher, dass diese Untersuchungsreihe erst einmal ihren Abschluss finden wird. Allerdings wird es im Bereich der beruflichen Schulen in anderen Bildungsgängen, die wir jetzt in weiteren Berufen nicht untersucht haben, sicherlich Fortsetzungsuntersuchungen geben.

Weitere Wortmeldungen liegen mir hierzu nicht vor.

Dann kommen wir zur zweiten Frage und zum Abgeordneten Marx.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Für den Aufsichtsrat der Hamburger Port Authority hat der Senat den ehemaligen Bausenator Mario Mettbach benannt, obwohl dieser als Hafenpolitiker nie tätig war.

Erstens: Welche speziellen Kenntnisse qualifizieren Herrn Mettbach für dieses Amt?

Zweitens: Plant der Senat wegen des Hafensicherheitsgesetzes nun auch die ehemaligen Innensenatoren Schill und Nockemann in den Aufsichtsrat der HPA zu entsenden?

(Beifall bei Wilfried Buss SPD)

Herr Staatsrat Bonz.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Marx! Hinsichtlich des Aufgabenspektrums der Hamburg Port Authority verweise ich auf die Drucksache 18/2332. Das ist die Drucksache, in der das Gesetz zur Hamburg Port Authority der Bürgerschaft vorlag und beschlossen worden ist. Danach bestehen die wesentlichen Aufgaben der Port Authority neben den unmittelbaren Hafenaufgaben – das ist Paragraph 3 Absatz 1 – in der Schaffung der entsprechenden auch öffentlichen Infrastruktur im Hafen und im Hinterland sowie in der Überwachung der Hochwasserschutzanlagen des privaten und öffentlichen Hochwasserschutzes sowie wegerechtlicher und Straßenbaumaßnahmen.

Vor diesem Hintergrund der Aufgaben ist ein ehemaliger Senator, der für Fragen des Verkehrs und auch in der Baubehörde zuständig war, sehr geeignet, zumal Herr Mettbach in folgenden Aufsichtsräten tätig war, wie in der HGV, in der Wohnungsbaukreditanstalt, in der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft – dort sogar als Vorsitzender des Aufsichtsrats –, in der Hamburgischen Landesbank und bei der SAGA, der GWG. Eine Zeit lang war er auch bei der HHLA, in der HafenCity und auch bei der Projektierungsgesellschaft Finkenwerder im Aufsichtsrat tätig.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Ach, da ist auch Beton im Spiel!)

Insofern besteht neben diesen umfänglichen Kenntnissen und Erfahrungen gerade bei der Neueinrichtung der Port Authority als Anstalt öffentlichen Rechts, die ab 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, die Gewährleistung der entsprechenden Erfahrungen und ist eine Substanz, die sinnvoll ist. Das ist der erste Punkt.

Die Aufgaben des Aufsichtsrates nach dem Port Authority-Gesetz beinhalten außerdem, der Geschäftsführung neben Aufsichtsmaßnahmen auch Rat in dem Zusammenhang zu geben, den ich soeben dargestellt habe.

Insofern ist die aus Ihrer Sicht notwendige Qualifikation ohne Zweifel in jedem Umfang gegeben.

(Erhard Pumm SPD: Jetzt sind wir schwer über- zeugt!)

Eine Zusatzfrage von Herrn Marx.

Bevor ich meine Zusatzfrage stelle, bitte ich um Antwort auf meine zweite Frage.

Wenn der Senat so antwortet, wie er antwortet, kann ich hier leider auch nichts ändern. – Ja, Herr Staatsrat Bonz?

Zur zweiten Frage: Der Aufsichtsrat wird ebenfalls nach dem Gesetz für vier Jahre bestellt. Die Aufsichtsratsmitglieder sind bestellt. Insofern kann ich Ihre Frage mit nein beantworten.

(Michael Neumann SPD: Das machen wir dann!)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Marx.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsrat! Welche Aufwandsentschä

digung beziehungsweise welche Entschädigung ist für Aufsichtsratsmitglieder in der HPA vorgesehen?