Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte dann die Schriftführerinnen, die Stimmzettel einzusammeln.
Sind alle Stimmzettel eingesammelt worden? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird jetzt ermittelt und ich werde es Ihnen im Laufe der Sitzung bekanntgeben.
Wir kommen zum Punkt 38 der heutigen Tagesordnung, dem Antrag der CDU-Fraktion: Förderung von Teilzeitausbildung in Hamburg.
Diesen Antrag möchte die GAL-Fraktion an den Sozialausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Meyer-Kainer hat es.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Teilzeitausbildungen bieten insbesondere jungen Müttern mit Sozialleistungsbezug eine sehr gute Möglichkeit, eine Berufsausbildung aufzunehmen und auch abzuschließen. Aus Gesprächen mit verschiedenen Einrichtungen wissen wir, dass gerade sehr junge Mütter oft nicht bereit sind, ihre Kinder ganztags in die Krippe zu geben, und dann lieber auch auf eine Ausbildung verzichten. Teilzeitausbildungen bieten hier eine erhebliche Entlastung und tragen dazu bei, dass auch Jugendliche eine Ausbildung beginnen, die sie sonst nicht zum Abschluss bringen würden. ________ * Ergebnis siehe Seite 4040 B
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für ein Leben frei von sozialen Leistungen. Ein solches Leben möchten wir den jungen Menschen hier in Hamburg ermöglichen.
Ausbildungen in Teilzeit sind laut Gesetz jederzeit umsetzbar. Dennoch wurde von dieser Möglichkeit in Hamburg bisher noch zu wenig Gebrauch gemacht. In unserem Antrag ersuchen wir daher den Senat, gemeinsam mit den Kammern und der Agentur für Arbeit ein Konzept zur Förderung von Teilzeitausbildungen zu entwickeln. Dabei sollen auch die Erfahrungen aus SchleswigHolstein für Hamburg genutzt werden. Dort läuft seit 2005 eine Initiative zur Förderung von Teilzeitausbildung mit sehr großem Erfolg. 77 Teilzeitausbildungsverträge wurden bereits geschlossen und über 170 Betriebe akquiriert. Ich bin mir sicher, dass wir dies in Hamburg auch können.
Man muss die Vorteile dieses Modells nur bekannt machen. Bisher sind hier noch zu wenige Chancen in den Betrieben genutzt worden. Vorteile ergeben sich insbesondere für kleinere Unternehmen, die nicht die Kapazität haben, in Vollzeit auszubilden. Ich denke hier zum Beispiel auch an Handwerksbetriebe oder Betriebe, deren Büro nur halbtags besetzt ist. Wenn wir es wirklich schaffen, diese Unternehmen entsprechend zu motivieren, gelingt uns beides, zusätzliche Ausbildungsbetriebe zu gewinnen und mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen.
Sie mögen nun einwenden, es ginge nichts über eine Ausbildung in Vollzeit. Hier stimme ich Ihnen zu. Vollzeitausbildungen müssen die Regel bleiben, Ausnahmen lässt das Bundesberufsbildungsgesetz daher auch nur in ganz engen Grenzen zu. Der Auszubildende muss ein berechtigtes Interesse vorweisen. Das heißt zum Beispiel: Wenn er ein eigenes Kind betreuen möchte oder auch ein näherer Angehöriger zu betreuen und zu pflegen ist, muss man davon ausgehen, dass das Ausbildungsziel auch in dieser gekürzten Zeit erreicht werden kann. In der Regel ist dies der Fall.
Wenn die Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes 25 Wochenstunden beziehungsweise 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt, dann verlängert sich die Ausbildungszeit nicht. Beträgt die betriebliche Ausbildungszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes mindestens 20 Wochenstunden, verlängert sich die Ausbildungszeit um ein Jahr. Der Berufsschulunterricht findet bei beiden Modellen in Vollzeit statt. Infolge der Verkürzung ist der Auszubildende zwar deutlich weniger im Betrieb, aber dadurch verringert sich natürlich auch die Ausbildungsvergütung entsprechend und es ist für beide Seiten eine größere Flexibilität gegeben. Andererseits müssen die Auszubildenden auch mit weniger Praxis am Ende gleich viel können. Es wird ihnen also nichts geschenkt.
Die Erfahrungen aus Schleswig-Holstein zeigen, dass junge Menschen, die bereits eigene Kinder zu versorgen haben, häufig sehr motiviert sind und wissen, dass ein Berufsabschluss für sie die einzige Möglichkeit ist, die Familie zu ernähren.
Andererseits müssen sich die Jugendlichen jedoch erst einmal auch dafür entscheiden, überhaupt eine Ausbildung zu beginnen. Hier liegt häufig das Problem im Detail. Viele Jugendliche aus sozial schwierigen Verhältnissen sind nur bedingt reif für eine Ausbildung.
In Schleswig-Holstein gibt es daher entsprechende Vorbereitungskurse. Inwieweit wir dieses auf Hamburg herunterbrechen müssen und es auch sinnvoll ist, muss dann vor Ort im Einzelnen geprüft werden. Teilzeitausbildungen bieten, wie wir gesehen haben, viele Vorteile. Dass sie auch nachgefragt sind, sehen wir in SchleswigHolstein. Jetzt kommt es auch darauf an, dieses Thema in Hamburg bekannt zu machen
(Dirk Kienscherf SPD: Dann tun Sie das doch einmal! – Gegenruf von Olaf Ohlsen CDU: Das geht los, Herr Kienscherf!)
und Betriebe sowie Einrichtungen, die mit jungen Müttern und Vätern in Kontakt stehen, enger zu vernetzen. Hier sind vor allem die Experten aus der Praxis in den Betrieben gefragt. Ich kann sagen: Die Politik kann die Anstöße geben, aber dies sollten wir geschlossen tun. Deshalb bitte ich Sie von der Opposition auch um Ihre Unterstützung für mehr Ausbildung in Hamburg.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, Frau Meyer-Kainer, um es gleich vorweg zu sagen: Wir begrüßen selbstverständlich,
dass nach Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein nun auch in Hamburg ein Konzept zur Förderung von Teilzeitausbildungen umgesetzt werden soll.
Wir hätten uns gewünscht, dass Hamburg mit so einem Vorstoß nicht erst an elfter Stelle steht, aber Frauen- und Familienförderung hat bei Ihnen leider keinen sehr hohen Stellenwert. Das ist auch einer der Unterschiede zwischen dieser wachsenden Stadt und einer menschlichen Metropole.
Dabei ist das mit den Teilzeitausbildungen ein alter Gedanke, der in der 16. Legislaturperiode schon zu entsprechenden Überlegungen im Hamburger Gleichstellungsausschuss führte. Eltern, die schon eine Ausbildung haben, können halbtags arbeiten, Auszubildende konnten das nicht. Die rotgrüne Bundesregierung hat deshalb mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Das hat dann leider bis 2005 gedauert und da regierten in Hamburg bekanntlich schon Sie. So blieb es dann bis heute liegen, aber besser spät als nie.
Weil eine qualifizierte Berufsausbildung die wichtigste Voraussetzung für eine eigene Lebensperspektive ist, müssen wir erhebliche Anstrengungen dafür unternehmen, dass gerade auch junge Frauen und Männer mit Kindern eine qualifizierte Ausbildung erhalten können.
Aber so, wie schon die Vereinbarkeit von Elternschaft und Erwerbstätigkeit überhaupt ein vielfach ungelöstes Problem ist, gilt es in noch viel stärkerem Maße für die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie. Schwierige Kinderbetreuung, skeptische Ausbildungsbetriebe und überforderte Berufsschulen machen es vor allem jungen Müttern sehr schwer. Dass eine Berufsausbildung auf Teilzeitbasis grundsätzlich funktioniert, zeigen die Erfahrungen in den schon erwähnten übrigen Bundesländern.
Vor diesem Hintergrund, Frau Meyer-Kainer, ist es eigentlich unverständlich, warum Ihr Antrag so sehr im Allgemeinen bleibt.
Sie haben selbst gesagt, wie viele Fragen für Sie da noch offen sind. Denn wie es konkret aussehen und funktionieren soll und mit welchen Maßnahmen, Angeboten und Initiativen für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – es klappen soll, haben Sie sich leider noch nicht überlegt. Das ist schade.
Ich will nur ein Beispiel nennen, das Sie eben selbst erwähnt haben, für das Ihnen aber keine Lösung eingefallen ist. Wer an einer Teilzeitausbildung teilnimmt, erhält auch nur einen Teil der Ausbildungsvergütung. In vielen Berufen ist schon die komplette Ausbildungsvergütung nicht üppig. Da ist dann eine Teilzeitvergütung als Familieneinkommen, Frau Meyer-Kainer, ein richtiges Problem.
Aber es hat sich längst ein bundesweites Netzwerk zu dem Thema gebildet. Die nächste norddeutsche Tagung zum Erfahrungsaustausch findet noch in diesem Monat statt. Vielleicht schickt der Senat ja jemanden hin, der sich da schlau machen kann, damit Hamburgs junge Mütter und Väter nicht noch weitere Monate und Jahre warten müssen, bis auch sie in den Genuss dieser fortschrittlichen rotgrünen Regelung kommen können. – Vielen Dank.