Mit einer Absenkung der als Eigenkonsum tolerablen Menge setzen wir auch hier ein deutliches Signal. Mit unserem Antrag unterstützen wir den Senat bei der erfolgreichen Bekämpfung der Drogenkriminalität und fordern ihn auf, sich überregional für eine Herabsetzung der Grenzwerte stark zu machen. - Ich danke Ihnen.
Es ist ausgesprochen lobenswert, dass ein Berichtsersuchen zur Abwechslung mal auf diese Art und Weise und nicht unter Verschiedenes in Ausschusssitzungen beantwortet wird, wie das oftmals geschieht.
Das ist das einzig Gute an dieser ganzen Geschichte. Ansonsten kann man nur sagen: Hier kreißte ein Berg und nicht einmal ein Mäuselein kam heraus.
Was sich verändert hat, ist, dass der Grenzwert bei Cannabis-Produkten von 10 Gramm auf 6 Gramm reduziert worden ist. Heureka, wenn das alles ist, aber an der Sache selbst wird sich überhaupt nichts verändern. Der Zustand bleibt der gleiche, ob draußen an den Schulen oder überall dort, wo er bisher war.
Sollte infolge einer Angleichung über mehrere Bundesländer hinweg etwas mehr Klarheit geschaffen worden sein, dann ist das auch noch lobenswert. Aber, Herr Böttger, wenn Sie in diesem Zusammenhang die offene Drogenszene anführen, dann war das schlichtweg daneben, denn die offene Drogenszene hat damit überhaupt nichts zu tun.
Daher nur noch der eine Satz: Angleichung über die Bundesländer hinweg ist gut, aber es wird sich nicht wirklich etwas verändern. Insofern kann man in dieser Sache gegen die Kenntnisnahme nichts einwenden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Inhaltlich haben wir das Thema bereits debattiert, als es seinerzeit um das Ersuchen der Bürgerschaft ging.
Ich kann nur ausführen, dass Ihr Beitrag ein wahnsinnig gutes Beispiel dafür ist, wie man Drogenpolitik machen kann, Herr Böttger. Scharfe Kante, Null-Toleranz-Politik und dann geht es um eine Absenkung von 10 auf 6
Gramm. Nicht einmal auf null, wie man von Null-ToleranzPolitik eventuell ableiten könnte oder wenigstens eine Halbierung. Hier wird eine Gleichmacherei über die Bundesländer, die tatsächlich auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert ist, in einer Art und Weise hochstilisiert, dass es wirklich nur noch lächerlich ist.
Eine Bemerkung kann ich mir auch nicht verkneifen. Ich hatte Sie seinerzeit in der Debatte schon darauf hingewiesen, dass es keiner Verschärfung in den Fällen bedarf, in denen Kinder und Jugendliche gefährdet sind, weil das das alte Gesetz schon hergegeben hatte. Sie konnten nicht glauben, dass es auch unter Rot-Grün Gesetze gegeben hat, unter denen tatsächlich Kinder und Jugendliche bereits vor Drogen geschützt wurden. Jetzt haben Sie das von Ihrem eigenen Senat in dieser Drucksache erfahren. Herzlichen Glückwunsch. Vielleicht kann man das nächste Mal substanziellere und vor allem etwas mehr durchschlagende Drucksachen debattieren. Das würde mich freuen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich spreche hier heute in Vertretung für Herrn Senator Lüdemann, der leider erkrankt ist. Aber ich denke, dass wir auf jeden Fall in der heutigen Debatte auf einige ganz wichtige Dinge setzen sollten.
Es mag sein, dass diese Absenkung ein kleiner Schritt ist. Aber wenn der Schritt in die richtige Richtung geht, dann ist es ein wichtiger Schritt, den wir auch alle mit unterstützen sollten.
Wenn Sie sich einmal die Allgemeine Verfügung zu dem Paragraphen 31a Betäubungsmittelgesetz anschauen, dann besteht diese Allgemeine Verfügung nicht nur darin, dass wir uns jetzt mit neun weiteren Ländern auf 6 Gramm anstatt vorher 10 Gramm geeinigt haben, was auch eine erhebliche Verringerung ist, sondern diese Allgemeine Verfügung hat noch zwei andere Punkte, die wir nicht einfach unter den Tisch fallen lassen sollten.
Es gab bisher eine Besitzgrenze, die im Bereich von Ecstasy-Tabletten erlaubt war und die es nun nicht mehr gibt. Das haben wir absolut auf null zurückgedreht und wir sollten das an dieser Stelle auch eindeutig erklären, wie wichtig das ist. Ecstasy ist insbesondere für Jugendliche und junge Heranwachsende gefährlich.
Es gibt noch einen dritten Punkt, den Sie vorhin einfach weggelassen haben, indem Sie nur auf die Reduzierung von 10 auf 6 Gramm eingegangen sind. Wir wissen bereits seit längerem, dass der Konsum von Drogen für Jugendliche gegenüber Erwachsenen eine ganz besonders schlimme Wirkung hat. Das heißt aber auch, dass wir, was den Paragraphen 31 a Betäubungsmittelgesetz angeht, noch etwas verändern müssen.
Daher gibt es diesen dritten Punkt in der Allgemeinen Verfügung, der ganz eindeutig zum Ausdruck bringt, dass, wenn der Besitz von Drogen bei Jugendlichen festgestellt wird, in allererster Linie nicht der Paragraph 31 a
prioritär gilt, sondern dann gelten die Paragraphen 45 und 57 Jugendgerichtsbarkeit. Diese Paragraphen sagen eindeutig aus, dass vorrangig eine Eintragung in das Erziehungsregister erfolgt. Das ermöglicht uns wiederum, diesen Jugendlichen über deren Identifikation rechtzeitig zu helfen, um aus dem Teufelskreis wieder herauszukommen.
Natürlich gibt es noch Diskussionsbedarf, insbesondere hinsichtlich sogenannter harter Drogen. Aber ich muss an dieser Stelle doch nochmals betonen: Diese Verringerung von 10 Gramm auf 6 Gramm ist einerseits eine Mengenangabe, was völlig richtig ist. Aber wir wissen auch, dass diese Mengenangabe mit einer Droge kombiniert ist, die heute ganz andere Bestandteile besitzt, als vor 30 Jahren.
Schauen Sie sich das THC an, das heute sogar synthetisch hergestellt werden kann. Hier reden wir nicht mehr von 10 oder 15 Prozent, obwohl wir auch heute schon wissen, wie schädigend die Wirkung von 15 Prozent THC für Jugendliche ist. Das ist der Einstieg in eine ganz harte Drogenkarriere, wie wir heute wissen. Nein, synthetisch lassen sich heute Werte bis zu 50 Prozent THC in Haschisch erzeugen. Ich glaube, das ist den Jugendlichen viel zu wenig bekannt, sonst würden sie nicht so gedankenlos damit umgehen.
Daher wird Hamburg seinen konsequenten Weg bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität weiter fortsetzen. Wie ich schon zu Beginn ausführte, jeder kleine Schritt ist ein großer Schritt, wenn wir uns einmal anschauen, was heute hinter der Droge steht. Wir werden uns weiter um die Einheitlichkeit unter den Ländern bemühen. Aber ganz eindeutig sei an dieser Stelle auch gesagt: Sollte diese Einheitlichkeit nicht mit unseren Erwartungen und Erfahrungen in Hamburg übereinstimmen, nämlich das Ziel einer Null-Prozent- und einer Null-Gramm-Klausel, dann werden wir unseren Weg auch alleine gehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte war lächerlich, bevor die Senatorin das Wort ergriffen hat, aber jetzt ist sie vollends peinlich geworden.
Cannabis mit einem Gehalt von 50 Prozent THC, das glauben Sie doch im Leben nicht. Dann wollen Sie Jugendliche in das Erziehungsregister eintragen, das Ihnen eine Hilfestellung bei deren Kriminalisierung geben soll. Auch das ist ein Gedanke, der völlig absurd ist.
Wir reden im Augenblick über eine Droge, an der noch niemand gestorben ist und das zu einer Zeit, in der Jugendliche sich an Alkohol, einer legalen Droge, zu Tode saufen.
Sie behaupten auch, dass der Unterschied zwischen 10 und 6 Gramm den Unterschied einer Drogenpolitik ausmachen würde. Diese Idee ist dermaßen absurd.
Hinsichtlich dieser Null-Toleranz-Strategie darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht eindeutige Urteile dahingehend gefällt hat, dass es geringe Mengen geben muss. Sie werden unter Umständen mit Ihren Ecstasy-Tabletten noch richtig auf die Nase fallen, dass Sie dort die geringe Menge abgeschafft haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass sozusagen die Selbstverletzung von Menschen, die Drogen gebrauchen, ein Recht ist, das man ihnen nicht einfach absprechen kann. Es ist nicht möglich, hierbei eine Null-Toleranz-Strategie zu fahren, auch bei illegalen Drogen nicht.
Das ist ein Bundesverfassungsgerichtsurteil. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich davor drücken, zuzugeben, dass Menschen natürlich das Recht haben, auch selbstschädigendes Verhalten an den Tag zu legen. Die Idee, dass man das immer sofort kriminalisieren kann, ist wirklich absurd.