Katja Husen
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Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" war die erste, die die Anzahl der erkrankten Kinder in Zusammenhang mit den Erkrankten allgemein stellte, aber auch mit der Zahl an Kindern, die an einem Unfall gestorben sind. Diese Argumentation finde ich unredlich,
denn es werden in diesem Land beispielsweise auch sehr wenige Kinder Opfer von Sexualmördern und ich wäre absolut erstaunt zu hören, dass wir diese Zahl in Zusammenhang mit der Anzahl von Kindern, die durch einen Unfall sterben, setzen und dann entscheiden, dass dort der Handlungsbedarf nicht gegeben sei. Jedes Kind, das im Umfeld von Atomkraftwerken erkrankt und eventuell sogar daran stirbt, ist ein Kind zuviel.
Nach der aktuellen Lage - da wird auch die Auswertung dieser Studie nichts anderes ergeben - gibt es einen Zusammenhang zwischen Wohnortnähe zu Atomkraftwerken und dem Risiko besonders für kleine Kinder, an Krebs zu erkranken. Es stimmt, dass die Strahlendosis in die Studie nicht einbezogen worden ist. Es kann aber auch sein, dass sie, selbst wenn sie einbezogen worden wäre, keine belastbaren Ergebnisse geliefert hätte, denn das ist ein Grund, der unter Umständen für diese höheren Erkrankungen verantwortlich ist. Es gibt Ärztinnen und Ärzte, die sagen, es könnte sein, dass aufgenommene verstrahlte Mikropartikel, die so gut wie überhaupt nicht nachweisbar sind, gerade bei Embryonen, Föten und Kindern Krankheitsbilder hervorrufen können, die man nie in Zusammenhang wird setzen können mit den Daten, die man über Strahlenbelastung und Krebs hat. Das heißt, wir brauchen mehr Forschung über die Ursachen, die zu Erkrankungen in der Nähe von Atomkraftwerken führen.
Dann möchte ich noch einmal auf die Beweislastumkehr zurückkommen. Jeder, der sich hier vorne hinstellen und sagen möchte, vielleicht waren es gar nicht die Atomkraftwerke, der wende sich doch bitte im Rahmen der Daten, die alle vorliegen, an die Atomkraftwerksbetreiber und die können dann ein Studiendesign entwerfen, was sie entlastet. Aber im Augenblick sind sie belastet, die Beweise in Bezug auf Wohnortnähe zu Atomkraftwerken und das Risiko, an Krebs zu erkranken, sind eindeutig. Das heißt, es geht nicht nur um Beweislastumkehr, sondern darum, dass, wenn jemand eine andere These aufstellt, er diese beweisen muss. Es ist mir völlig egal, wie Sie das nennen, aber eine These wurde von atomkraftkritischen und atomkraftbefürwortenden Wissenschaftlern untersucht und eindeutig beantwortet. Ich bin mir sicher, dass alle Kritteleien am Konzept nicht zu anderen Ergebnissen kommen werden.
Wir brauchen jetzt Studien, die versuchen nachzuweisen - ich weiß, dass es das immer wieder gegeben hat und immer wieder gescheitert ist -, woher das kommt. Selbst wenn wir den genauen Grund nicht nachweisen können, warum es diesen Zusammenhang gibt, möchte ich noch einmal die Forderung aufrechterhalten, dass, solange es diesen kausalen Zusammenhang zwischen Wohnortnähe und Erkrankung gibt, Atomkraftwerke natürlich abgeschaltet gehören, und zwar im Namen jedes Kindes, das zuviel erkrankt ist, das erkrankt ist, weil es dort wohnt.
Prüfen wir uns doch alle einmal selber. Würden wir einer jungen schwangeren Frau raten, in den Fünf-KilometerUmkreisradius um ein Atomkraftwerk zu ziehen? Herr Engels, Sie werden gleich noch einmal nach vorne kommen, die Antwort auf diese Frage würde mich wirklich interessieren, denn ich glaube nicht, dass irgendjemand von uns das Risiko eingehen würde, irgendjemandem zu sagen, da gibt es kein Risiko, da kannst du gerne hinge
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hen, das ist nur statistisch entstanden. Wir müssen unbedingt herausfinden, was der Hintergrund ist.
Eines vielleicht noch zum Abschluss. Es ist keine Alternative zu glauben, man könnte jetzt einen Haufen Kohlekraftwerke bauen, wenn die GAL es tatsächlich durchsetzen könnte, die Atomkraftwerke schneller abzuschalten, denn die Kohlekraftwerke werden uns mit ihrer Feinstaubemission in naher Zukunft in Bezug auf chronische Atemwegserkrankungen bei Kindern auch noch einige Freude machen. Dazu werden wir sicherlich hier noch diskutieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Hier muss niemand Leute bange machen. Wenn Sie sich die Altersstruktur der Rückkehrerinnen und Rückkehrer einmal anschauen, dann wissen Sie, warum sie Asklepios den Rücken kehren. Von den 1.960 Leuten sind 910 älter als 50 Jahre. Wenn Sie sich dann mal ansehen, was diese Menschen ausweislich dieser Drucksache verdienen, dann ist Ihnen schon klar, dass diese Leute Bange sind. Sie haben Angst, dass sie nach einer bestimmten Karenzzeit auf der Straße stehen und keinen neuen Job erhalten.
Sie haben schon Angst und kehren daher zur Stadt zurück. Und was wir gerade veranstalten, das macht ihnen noch viel mehr Angst. Dessen bin ich mir ganz sicher.
Dieses Gerede, dass sie sich einfach irgendwo bewerben können, ist doch absurd. Wir kennen doch die Arbeitsmarktsituation von über 50-Jährigen in dieser Stadt.
Nur 23 Rückkehrerinnen und Rückkehrer sind unter 35 Jahre. Das zeigt doch, dass es ganz klare Gründe gibt, die bereits in der beruflichen Karriere dieser Menschen liegen, was sie zu erwarten haben oder meinen, erwarten zu können, wenn Asklepios ihr Arbeitgeber bleibt und sie nach einer bestimmten Zeit unter Umständen auf der Straße stehen. Dass die Gespräche von Asklepios mit den Rückkehrwilligen nicht mehr als 29 Leute erbracht haben, die bereit sind, auf ihr Rückkehrrecht zu verzichten, zeigt doch auch, dass diese Leute wahrscheinlich recht haben, dass Asklepios sicherlich dankbar ist, wenn diese Menschen den Konzern verlassen, weil es ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, die in Bereichen arbeiten, die - wenn wir ehrlich sind - kostenträchtig sind. Asklepios ist glücklich und zufrieden, dass sie statt den 600 Rückkehrern, für die sie eine Einmalzahlung leisten muss, fast 2.000 Leute an
die Stadt zurückgeben kann und wir haben ein unkalkulierbares finanzielles Risiko.
Das ist überhaupt keine Aussage über die Qualitäten und Fertigkeiten dieser Menschen, aber es ist eine Aussage über die Qualität von Asklepios als Arbeitgeber.
Und es ist sehr wohl auch eine Aussage darüber, wie unfähig Sie im Vorfeld waren, auch nur in Ansätzen abzuschätzen, mit welch einem Problem wir hier zu tun haben würden, obwohl Ihnen doch die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstruktur bekannt sein dürfte.
Diese Herunterrechnung in Dreiergrüppchen von 1.960 auf jetzt 1.800 oder 1.850 - vielleicht hat man durch ein Gerichtsverfahren noch 357 arme Menschen mehr von ihrem Rückkehrrecht quasi entfernen können -, ist doch alles Pipifax im Vergleich zu dem, was wirklich für die Stadt an Herausforderung dahintersteht. Das sind ungefähr 1.500 Menschen, die sinnvoll in Lohn und Brot gebracht werden und für die über Jahre hinweg noch Stellen vorhanden sein müssen.
Herr Goldberg, ich gebe Ihnen sogar recht, dass wir wahrscheinlich diese Debatte heute führen, weil auch die SPD ein gewisses Interesse daran hat, im Wahlkampf noch einmal daran zu erinnern, wie unglaublich schlecht Sie verhandelt haben, als es um den LBK-Verkauf ging.
Das Problem ist doch nur, welchen Grund der Senat gehabt hat, diese Drucksache jetzt Ende und nicht Anfang des Jahres vorzulegen, wo er doch weiß, dass angeblich noch ein paar ganz wichtige Entscheidungen anstehen, die die Zahl der Rückkehrer angeblich noch massiv drücken kann.
Ich glaube, dass der Senat diese Drucksache jetzt vorgelegt hat, weil er genau weiß, dass sie drei Monate später mitten im Wahlkampf noch viel schlechter ausgesehen hätte. Es wären dann weitere drei Monate vergangen, in denen sich an den Zahlen nichts Substanzielles geändert hätte. Also fällt der Wahlkampfvorwurf genauso auf Sie zurück, wie Sie ihn gerade an die SPD formuliert haben.
Politisch bleibt nur festzuhalten, dass wir total zwischen den Stühlen sitzen. Wir haben in dieser Stadt eine Gruppe von Menschen, die offensichtlich völlig zu Recht massiv verunsichert sind und denen Sie keine politischen Perspektiven anbieten können. Auf der anderen Seite haben wir - wie bereits erwähnt - ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für die Stadt, nicht nur für 2008, sondern auch noch für viele Jahre hinaus.
Wenn Sie diese Risiken einmal vom Verkaufspreis des LBK abziehen, dann landen Sie wirklich bei einem
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Ergebnis, das jeden in dieser Stadt an der Wirtschaftskompetenz Ihrer Partei zweifeln lassen sollte. - Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Krüger, auch der Enthusiasmus in Ihrer Rede hat sehr wohl gezeigt, dass unser Begehren einer Überweisung an den Gesundheitsausschuss vielleicht ganz im Sinne aller anwesenden Kollegen und Kolleginnen gewesen wäre, die nicht Mitglied im Gesundheitsausschuss sind und sich dieser Fachdebatte jetzt doch stellen müssen.
Tatsächlich ist es so, dass es angesichts der hamburgweiten Übereinstimmung aller Beteiligten mit diesem Krankenhausplan nicht viel Negatives zu sagen gibt. Ich hätte im Ausschuss gerne mehr darüber gehört, wie der Ausbau der Geriatrie und der Palliativmedizin genau aussehen soll. Man findet dazu leider wenig Konkretes im Krankenhausplan. Ich hoffe ein bisschen auf die Zwischenfortschreibung 2009 in den Bereichen. Herr Krüger hatte außerdem angesprochen, dass am UKE Plätze für komorbide Kinder und Jugendliche, nämlich sowohl für psychisch als auch an Suchtmitteln erkrankte Kinder eingerichtet werden. Wir haben im Gesundheitsausschuss gehört, dass die Finanzierung für diese zwölf, im Krankenhausplan bis zu 15 Betten nicht sichergestellt ist. Ich würde sehr darum bitten, dass es da möglichst bald zu einer Sicherstellung der Finanzierung kommt, und zwar zu einer Finanzierung, die geeignet ist, diese Betten auch kinder- und jugendgerecht auszubauen. Ich hoffe sehr, dass Sie an das restliche kinder- und jugendpsychiatrische Angebot im UKE angebunden sind, denn ich habe bei diesen zwölf Betten ein bisschen die Befürchtung, dass es dazu kommen kann, dass es eventuell nicht genug komorbide Kinder gibt, die stationär am UKE betreut werden müssen. Ich würde sehr dafür plädieren, dass diese Betten dann jedenfalls auch allgemein kinder- und jugendpsychiatrisch genutzt werden können. Im Zweifelsfall können Sie dazu auch noch etwas sagen.
Ansonsten noch zwei Anmerkungen. Ich hoffe, dass Sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen werden, dass das DRG-System möglichst bald aus der Konvergenzphase kommt, damit es endlich Planungssicherheit gibt und auch der Krankenhausplan in der Fortschreibung der nächsten Jahre mit dem DRG-System möglich ist, weil er dann natürlich - Frau Bestmann hatte das ausgeführt - auch wieder deutlich aussagekräftiger werden wird. Im Augenblick ist er so ein Zwischending.
Eine letzte Bemerkung als grüne Frauenpolitikerin: Es wäre sehr schön, wenn man bei Gelegenheit einen Krankenhausplan bekäme, der auch dem Genderaspekt eine bestimmte Aufmerksamkeit schenkt und sich nicht so ganz geschlechtsblind zeigt wie das der bisherige tut. - Danke schön.
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich so - Herr Riecken hat das soeben angesprochen -, dass in der Drucksache bereits ziemlich am Anfang erwähnt wird, dass man 2008 die Strategie weiter konkretisieren wolle. Nun ist 2008 nicht mehr allzu weit hin und wenn man sich die Drucksache
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durchliest, fragt man sich ganz ehrlich, warum Sie nicht bis 2008 gewartet haben, um dann hoffentlich konkretisiert diesen Strategiebericht vorzulegen.
Wir beschäftigen uns also mit der Drucksache, die Sie uns jetzt vorgelegt haben. Es ist eine Sammlung - Herr Riecken nannte es bereits - von Einzelprojekten, zusammengefasst von einer Klammer aus allerschönsten IT-Berater-Sprech, also wirklich wunderbar. Hierin ist beispielsweise der Veränderungsmanager, der in den Firmen Change Manager heißt, mit enthalten. Überhaupt läuft alles nur über das Management. Das Problem ist einfach nur, dass das, was mit diesem Berater-Sprech sozusagen beschrieben wird, alles ganz schön platt ist. Platt im Sinne, dass das alles Beispiele für gutes Regieren und gutes Verwaltungshandeln sind, von denen ich persönlich angenommen hätte, dass Sie das schon lange durchführen. Sie schreiben jetzt in eine E-GovernmentDrucksache beispielsweise hinein, dass es vorteilhaft ist, wenn die Verwaltung Zielgruppen definiert und möglichst viele Zugänge zu sich eröffnet. Meinen Sie das im Ernst? Ist das tatsächlich ein Teil Ihrer jetzt ach so neuen Strategie? Außerdem wollen Sie Prozessoptimierung betreiben? Prozessoptimierung im Jahre 2007, das ist ja ganz was Neues.
Interessant wird die Drucksache eigentlich nur dort, wo sie Lücken hat.
- Genau, hier stimme ich dem SPD-Kollegen zu.
Interessant ist die Drucksache auch dort, wo sie in ihrem Strategiedenken tatsächlich fast schon ein bisschen größenwahnsinnig wird. Hierzu möchte ich Ihnen einen Satz aus der Drucksache vorlesen, ich zitiere:
"Eine strategische Neuausrichtung von E-Government ist erforderlich, da sonst der IT-Einsatz in Staat und Gesellschaft ungesteuert abläuft und dem Zufall überlassen bleibt."
Da stellt sich natürlich die Frage, ob Sie mit "ungesteuert ablaufen und dem Zufall überlassen bleiben" solche Projekte meinen wie "Web 2.0", Plattformen wie "YouTube" und "Flickr", Kommunikationsnetzwerke wie "StudiVZ" oder "OpenBC", jetzt "Crossing" und ob das Beispiel positiver staatlicher Steuerung vielleicht die bisher nicht eingeführte Gesundheitskarte sein könnte. Wenn das nämlich so ist, dann kann man Ihnen nur vorwerfen, dass Sie ein völlig falsches Verständnis davon haben, wie sich IT-Kommunikations- und IuK-Strukturen zukünftig entwickeln werden.
Die Drucksache äußert sich fast gar nicht zum Datenschutz, der notwendigerweise natürlich in jeder ITStrategieplanung auftauchen muss. Sie schreiben, dass Daten allgegenwärtig zur Verfügung stehen werden. Dann müssen Sie ein Konzept dafür entwickeln, wie diese Daten im Zweifelsfall gesichert werden, obwohl die Bevölkerung, mit der Sie zu tun haben, bereit ist, ihre Daten relativ offen herzugeben. Das heißt, Sie müssen unter Umständen versuchen, eine Datensicherung quasi nicht gegen den Willen der Bevölkerung, aber zumindest gegen deren erklärtes Ziel durchzusetzen. Das wird ein riesiges Problem werden. Die Menschen haben in Bezug auf Daten, die man nicht sehen kann, überhaupt kein ausgereiftes Problembewusstsein. Dazu sagen Sie in Ihrer Drucksache überhaupt nichts.
Wozu Sie sich in Ihrer Drucksache auch nicht äußern, ist die Frage, ob Sie die Zugänge zur Bevölkerung zukünftig auf jeden Fall technisch sicherstellen werden. Es bringt nämlich überhaupt nichts, wenn Sie den Zugang allein über Windows-Systeme feststellen. Erstens haben Sie dann wieder ein Datenschutzproblem und zweitens werden Sie immer Leute haben, die diese Systeme aus Datenschutzgründen nicht benutzen und dann unter Umständen von diesem Kommunikationszugang zur Verwaltung abgehängt sind.
Sie schreiben etwas zum digitalen Wahlstift. Ich muss doch noch einmal auf etwas hinweisen, was mein Kollege Herr Müller in letzter Zeit immer wieder gesagt hat. Wenn Sie tatsächlich das Vertrauen der Bevölkerung in solche neuen E-Government-Formen stärken wollen, dann müssen Sie am Anfang zum Beispiel mit einer analogen Handauszählung der Stimmzettel dafür sorgen, dass dieses Vertrauen wirklich hergestellt werden kann. Sie können kein neues Verfahren implementieren und dann behaupten, das wäre alles super, bloß weil das in Ihrer Drucksache steht.
Ein letzter Punkt, zu dem Sie sich gar nicht äußern - wir hatten das Thema schon im Ausschuss, Frau Dräger war da eine Mitstreiterin -, ist "hamburg.de". Dazu findet sich außer einem Satz, dass es ein wichtiges Instrument ist, mit Kunden zu kommunizieren, lediglich die Aussage, es sei die Visitenkarte der Stadt. Sie äußern sich nicht dazu, was mit "hamburg.de" passieren wird, Sie äußern sich nicht dazu, ob Sie "hamburg.de" tatsächlich dazu benutzen werden, es mit "Web 2.0" zu verknüpfen. "Web 2.0" taucht bei Ihnen nur im Wissenschaftsbereich auf. Das ist eine Verkürzung dieses Konzepts. "Web 2.0" ist die Möglichkeit, dass sich Menschen miteinander austauschen, ohne eine Hierarchieebene darüber zu haben, die das steuert. Das heißt, Ihre Form von Bürgerbeteiligung mit zweiwöchigen Diskussionsforen, die irgendwie aufgemacht, zugemacht, ausgewertet und anschließend ein bisschen transparent dokumentiert werden, ist altbacken im Vergleich zu dem, was "Web 2.0" Ihnen an Möglichkeiten geben würde, die Bevölkerung in IT- und E-Government-Prozessen, die die Verwaltung vorhat, einzubinden. Es gäbe zum Beispiel die Möglichkeit, auf jeder Seite, die die Verwaltung anbietet, durch ein Punkteverfahren von eins bis fünf zu kommentieren, ob man mit den Leistungen zufrieden ist. Man könnte zum Beispiel kommentieren, ob man mit den Touristikangeboten zufrieden war, damit andere User sehen, was Leute von den Angeboten, die sie schon in Anspruch genommen haben, halten. Solche Möglichkeiten nutzen Sie überhaupt nicht. Ich weiß nicht, ob Sie daran nicht gedacht haben oder ob Sie davor Angst haben, was dabei herauskommen könnte. Sie bleiben hinter dem stehen, was wir mittlerweile schon im IuK-Unterausschuss diskutiert haben. Das fällt sogar noch hinter Ihre Aktionsfahrpläne zurück, weil es viel behauptet, was es nicht einhalten kann. Ich bin gespannt, wie Sie das im Ausschuss konkretisieren wollen. Deshalb freue ich mich sehr über Ihre Überweisung an den Ausschuss. Eine Strategie im Sinne von einem Wandel ist nicht zu erkennen. Sie reden teilweise sogar vom demografischen Wandel im Jahre 2050, in der Drucksache steht noch nicht einmal etwas über das Jahr 2010.
Herr Senator, Sie haben eine ganz entscheidende Sache nicht verstanden.
Herr Riecken und ich haben überhaupt nicht dagegen gesprochen, dass Sie die Projekte, die Sie der Bürgerschaft als Aktionsfahrpläne vorgestellt haben, hier noch einmal vorstellen, und dass die immer noch genauso gut sind wie damals und im IuK-Ausschuss von allen Fraktionen gleichermaßen positiv bewertet wurden. Was wir Ihnen vorwerfen, ist etwas ganz anders. Sie bezeichnen den Aktionsfahrplan plötzlich als Strategiebericht. Er ist aber nicht strategisch. Das mag Ihnen gar nicht auffallen, weil Sie vielleicht nicht strategisch denken.
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Diesem E-Government-Strategie-Bericht fehlt jede Auseinandersetzung mit zukünftigen Problemen. Er beschäftigt sich nicht mit der sozialen Spaltung und wie man sie überwinden will. Das wären alles Fragen, die in einem E-Government-Strategie-Bericht, der angeblich mehr ist als die Auflistung von Projekten, beantwortet werden müssen. Genau vor dieser Beantwortung drücken Sie sich. Sie schreiben sogar in Ihren Strategiebericht hinein, dass Sie noch mehr vorlegen wollen. Jetzt schimpfen Sie Herrn Riecken und mich dafür, dass wir die Sätze aus dem Strategiebericht zitieren, die Ihnen nicht in den Kram gepasst oder die Sie vielleicht selbst übersehen haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird, das ist auch im Ausschuss schon deutlich geworden, diesem Antrag zustimmen. Ich persönlich freue mich sehr, dass es nach langem zähen Ringen gelungen ist, auch mit mehr Unterstützung aus der Justizbehörde, eine sichere Finanzierung für die nächsten Jahre hinzubekommen.
Der Opferschutz ist gerade schon angesprochen worden. Natürlich freuen wir uns, dass die Möglichkeit, dass Opfer sich dort anonym beraten und ihre Verletzungen dokumentieren lassen können, durch diesen Antrag erhalten bleibt. Ich habe neulich von einem Kollegen gehört, dass er das schon einmal in Anspruch genommen hat und wohl deshalb auch persönlich von dieser Einrichtung sehr angetan ist.
Ich möchte noch ein zweites, eher gesundheitspolitisches Argument nennen. Wir müssen nämlich immer wieder in der Zeitung lesen, dass insgesamt in Deutschland deutlich zu wenig Autopsien vorgenommen werden, um festzustellen, ob Menschen tatsächlich an einem Unfall oder zum Beispiel an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung gestorben sind und dadurch bleiben eine Menge Gewaltverbrechen ungesühnt, weil unentdeckt. Ich freue mich schon sehr, dass es zumindest gelungen ist, das Niveau des Rechtsmedizinischen Instituts zu halten. Ich glaube allerdings, dass wir langfristig sehr wohl einmal darüber nachdenken müssen, ob nicht zumindest in bestimmten Bereichen mehr Autopsien, mehr Forensik notwendig ist - das aber jetzt nur so dahingestellt. Von daher unterstützen wir dies auch von unserer Seite aus.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Brinkmann wies gerade schon darauf hin: Es gab nach der Anhörung einen relativ umfangreichen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, da sich herausgestellt hat, dass der Senatsentwurf eine Reihe von Schwächen hatte. Unserer Meinung nach sind drei massive Schwächen im Entwurf weiterhin nicht behoben. Sie haben es jedenfalls nicht geschafft, uns vom Gegenteil zu überzeugen. Deshalb werden wir trotz der Krokodilstränen, die Sie, Herr Müller-Kallweit, deswegen vielleicht vergießen mögen, die Novellierung ablehnen.
Zum Ersten konnten Sie nicht darlegen - ich habe, ehrlich gesagt, gar nicht verstanden, was daran gesundheitspolitisch sein soll -, warum Privatisierung und damit die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Private eine Verbesserung der gesundheitlichen Standards im Maßregelvollzug sein soll. Das ist, glaube ich, eine ziemlich absurde Argumentation. Und wenn man dagegen rechtliche Vorbehalte hat, dann, finde ich, wiegt das schwer, wenn man sagt, dass man der Meinung sei, dass das Grundgesetz die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auch im Rahmen eines Beleihungsvertrags bei solch massiven Grundrechtseingriffen wie Maßregelvollzug verbietet. Sich darüber einfach hinwegzusetzen mit einem Kommentar in der Weise "Na ja, Asklepios macht das ganz toll und Sie sind bloß nicht in der Lage, das zu erkennen" finde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen platt.
- Danke schön.
Das Zweite ist, dass Sie uns überhaupt nicht von der Notwendigkeit der Einbindung der Staatsanwaltschaft überzeugen konnten. Ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass das in Niedersachsen ganz gut funktioniert. Es wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass Nordrhein-Westfalen damit nicht so gute Erfahrungen gemacht hat. Es stellt sich - einmal davon abgesehen, dass Dr. Knecht erwähnt hatte, dass es sehr wenige Fälle gibt, in denen die Staatsanwaltschaft mit ihrer Einflussnahme überhaupt eine Verbesserung, nämlich zum Beispiel das Verhindern einer Entweichung, bewirken könnte - weiterhin die Frage , ob denn die personellen Ressourcen der Staatsanwaltschaft überhaupt vorhanden sind, um diese Einbindung tatsächlich sinnvoll durchführen zu können.
Der dritte Punkt - das ist für meine Fraktion eigentlich auch der entscheidende -, warum wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen werden, ist die einigermaßen absurde Situation gewesen, dass Sie sich vom Datenschutzbeauftragten während der Senatsbefragung sagen lassen mussten, dass mit dem Gesetzentwurf, wie Sie ihn vorgelegt haben, überhaupt keine Möglichkeit gegeben war, Videoüberwachung in irgendeiner Form vorzunehmen, woraufhin Sie dann gleich beschlossen haben, dass sofort die ganze Anstalt mit Kameras überschwemmt wird und diese außerdem einen Monat lang die Filmchen speichern darf, im Zweifelsfall sogar noch länger, wenn irgendwie Gefahr im Verzug ist - so ähnlich drücken Sie es im Gesetz aus.
Wir sind der Meinung, dass es, da es auch in dem Punkt wieder um Grundrechtseingriffe von Menschen geht, die Sie, Herr Müller-Kallweit, zu Recht als in erster Linie krank und erst in zweiter Linie kriminell bezeichnet haben, völlig unverhältnismäßig ist, Besuche zu überwachen, das gesamte Gelände zu überwachen und die privaten
Wohnräume der Leute zu überwachen. Sowohl in der Expertenanhörung als auch in der Senatsbefragung ging es ausschließlich um die Frage der Videoüberwachung der Räume, in denen Fixierung stattfindet, um - wenn kein Personal anwesend ist - sicherzustellen, dass sofort erkannt wird, wenn sich für den Patienten oder die Patientin eine gesundheitsgefährdende Situation ergibt, beispielsweise durch Selbstverletzung. Was Sie daraus gemacht haben, ist wirklich eine Pervertierung des Datenschutzes. Anders kann man es, glaube ich, überhaupt nicht ausdrücken.
Ich möchte abschließend noch auf zwei Punkte zu sprechen kommen, die mir ganz besonders wichtig sind, die in der Expertenbefragung genannt wurden und leider in Ihrem Änderungsantrag auch überhaupt keinen Widerhall gefunden haben. Das eine ist die Tatsache, dass Dr. Knecht darauf hingewiesen hatte, dass es sehr sinnvoll wäre, wenn die Beschulungen der Patientinnen und Patienten auch vergütet werden würden, damit es nicht dazu kommt, dass die Patientinnen und Patienten auf Beschulungen und Ausbildungen verzichten, weil sie in den Arbeitsmaßnahmen, in die sie gehen können, etwas verdienen können, während natürlich ihre Ausbildung und Qualifikation sehr viel sinnvoller wäre.
Das Zweite ist - da muss ich auch noch einmal auf das Thema zu sprechen kommen, das Frau Brinkmann gerade angesprochen hat - nämlich die Frage der Beurlaubung und des Probewohnens. Ich hatte während der Senatsbefragungen - das blieb unwidersprochen im Raum stehen - die Befürchtung geäußert, dass es dabei vor allem darum geht, Patientinnen und Patienten möglichst schnell zu entlassen, anstatt sie über einen langen Zeitraum - in Niedersachsen geht es um Jahre - in Probewohnungen wohnen zu lassen, weil sie dann nämlich nicht mehr Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten sind, sondern Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen, was natürlich für die Stadt deutlich billiger ist.
Dr. Knecht hatte darauf hingewiesen, dass er sich sehr wünschen würde, dass die Nachsorge Teil des Maßregelvollzugs selber ist, weil erstens die Finanzierung sichergestellt wird und sich zweitens auch einfach der Druck erhöht, sich tatsächlich um Nachsorge zu kümmern, die - wie Dr. Knecht das dargestellt hat - schwierig ist, weil es zu wenige Wohnmöglichkeiten gibt und diese Patienten stigmatisiert sind und deshalb forensische Patienten in den meisten Einrichtungen nicht gerne gesehen sind, um dort deutlich mehr zu erreichen. Auch dem haben Sie sich nicht anschließen können, was ich sehr bedauerlich finde. Sie werden dazu auch nichts mehr sagen. Der gesundheitspolitische Teil Ihrer Fraktion ist leider abgeschlossen. Frau Spethmann wollte sich auf das rein Rechtliche konzentrieren. Damit, denke ich, haben Sie eine große Chance vertan. - Diese Novellierung des Maßregelvollzugs ist die Zustimmung definitiv nicht wert.
Ich möchte eigentlich nur noch einmal die Auskunftspersonen, die in der Anhörung Kritik oder zumindest Zweifel an der Privatisierung geäußert haben, gegen Ihre dummdreiste Argumentation in Schutz nehmen, dass es dabei um den LBK ginge.
Wir haben als Auskunftspersonen Professor Tondorf, Dr. Willenbruch und Dr. Schott gehabt, die alle drei gesagt haben, dass es im Bereich der Privatisierung im Maßregelvollzug in diesem Gesetz Punkte gibt, die sehr wohl der Überlegung wert sind. Dann hier zu behaupten, diese Argumentation sei einzig und allein getrieben davon, dass man den Mitarbeitern von Asklepios, die natürlich die gleichen Mitarbeiter sind, die auch unter dem LBK schon exzellente Leistungen erbracht haben, ans Bein pinkeln wollen würde, ist dumm und ärgerlich.
Ja, ich kann mir vorstellen, dass ich nicht die Einzige bin, die nach Hause möchte. Von daher werde ich Sie jetzt nicht mit Argumentationen und Rückblicken belästigen, die meine Vorredner und Vorrednerinnen dankenswerterweise schon sehr ausführlich gebracht haben. Ihr Gesetzentwurf ist gut. Wir werden ihm zustimmen. Er könnte besser sein, wenn Sie unserem Zusatzantrag zustimmen. Ich finde auch, dass er besser sein könnte, wenn Sie auch dem zweiten Punkt des SPDZusatzantrags zustimmen würden.
Ich möchte zu einigen Punkten kurz noch etwas sagen. Ich teile nicht die Auffassung, dass der Flughafen ausgenommen werden sollte, weil er technischen Nichtraucherschutz praktiziert. Wir geben diese Möglichkeit, technischen Nichtraucherschutz zu praktizieren, aus gutem Grund auch anderen Einrichtungen nicht, da wir an technischen Nichtraucherschutz nicht glauben. Das schien mir jedenfalls Konsens im Ausschuss gewesen zu sein. Von daher wundert mich ein wenig, warum der Flughafen mit modernen Abluftanlagen arbeiten darf, mit denen andere nicht arbeiten dürfen. Außerdem: Weil Sie dem Flughafen unbedingt dieses Privileg sichern wollen, nehmen Sie jetzt die Passagierterminals der Häfen, die vergleichbare Regelungen nicht haben, auch nicht mit hinein. Das finde ich wirklich inkonsequent.
- Ich habe es gesehen, da haben gerade die Nichtraucher und Nichtraucherinnen geklatscht.
Wirklich ganz inständig bitten möchte ich Sie eigentlich, doch den Spielplätzen zuzustimmen. Ich finde auch, dass das Argument, das von Herrn Krüger und auch im Gesundheitsausschuss schon gebracht worden ist, dass es in irgendeiner Form nicht ins Gesetz passen würde, nicht trägt. Ich möchte Ihnen noch einmal etwas vorlesen. Ich habe das im Gesundheitsausschuss schon gemacht, aber ich möchte es hier einfach noch einmal für das ganze Haus tun. Sie haben in Paragraf 2 Absatz 5 darauf hingewiesen:
"In den Fällen …"
Kita und Schule - Ich kürze das jetzt einmal ab.
"… erstreckt sich das Rauchverbot auch auf das Gelände, auf welchem sich die Gebäude befinden, sowie auch auf alle schulischen Veranstaltungen und alle Kinder- und Jugendveranstaltungen außerhalb der Gebäude."
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Das bedeutet: Wenn die Kita-Gruppe mit ihren Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern zum Spielplatz geht, dann dürfen die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner nicht rauchen, und zwar aus Passivrauchschutzgründen. Die Eltern, die daneben stehen, dürfen ihre Kleinen allerdings bequarzen. Ich finde das ehrlich gesagt kein besonders gutes Signal.
Ich finde, man hätte Spielplätze ohne Schmerz aufnehmen können, egal ob die Bezirke es regeln oder nicht. Ich finde, die Signalwirkung, wenn wir es im Landesgesetz haben, ist de facto die größere. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es bei Ihnen Leute gibt, die sagen: "Aber auf Spielplätzen möchte ich eigentlich gerne rauchen." Denn auch da sind wir uns, glaube ich, einig - Frau Bestmann hatte das gerade schon angesprochen - dieses Gesetz ist natürlich ein erster Schritt hin zu einer Verhaltensänderung. Aber diese Verhaltensänderung muss natürlich auch über den Rahmen dessen, was gesetzlich regelbar ist, hinausgehen.
Es muss ganz klar weiter Aufklärung bei Schwangeren, bei Menschen, die mit Schwangeren leben und bei Menschen, die mit Kindern leben, geben, dass gerade Schwangere und Kinder von Passivrauch besonders gefährdet sind und dass deshalb natürlich wünschenswert ist, dass möglichst alle Kinder in Hamburg auch im häuslichen Umfeld rauchfrei aufwachsen. Ich bin ganz der Meinung von Frau Bestmann und, ich denke, auch von Ihnen, Herr Krüger, dass sich das dem gesetzlichen Einflussbereich entzieht, weil es eben auch die Wohnung als unantastbaren Raum und das Erziehungsrecht der Eltern gibt, aber dass es unser aller Interesse sein müsste, Kinder, soweit es geht, vor Passivrauch zu schützen. Deshalb ist es wirklich wichtig, dass Spielplätze mit hineinkommen.
Eine letzte Sache: Wir haben es in unserem Zusatzantrag schon nicht mehr drin, weil ich wusste, dass es nicht durchkommt. Ich persönlich finde immer noch, dass der Einzelhandel eigentlich auch gerne unter das Nichtraucherschutzgesetz hätte fallen dürfen, weil ich finde, dass es ehrlich gesagt auch nicht gerade ein Ausdruck von wirtschaftlicher Freiheit oder Ähnlichem ist, bei einem Frisör oder in einer Videothek bequalmt zu werden. Aber sei es drum.
Abschließend: Dem SPD-Antrag werden wir in Punkt 2 zustimmen, weil wir die Ergänzungen, die dort stehen, absolut richtig finden. Bei den anderen Sachen sind wir nicht ganz Ihrer Meinung. - Dem CDU-Antrag werden wir bei Punkt 1 zustimmen. Wir finden immer noch, dass wir in Bezug auf die Bußgelder die beste, weil weitestgehende, Formulierung haben. Wir freuen uns aber, dass Sie sich immerhin haben beraten lassen, dass ein Raucherregister vielleicht ein bisschen zu hoch gegriffen ist, um Raucherinnen und Raucher im Wiederholungsfall belangen zu können. Wir freuen uns sehr, dass 13 Monate - ziemlich genau 13 Monate -, nachdem wir den ersten Antrag zu dem Thema eingebracht haben, jetzt ein Gesetz dazu hoffentlich einstimmig verabschiedet wird und es eben 19 Monate nach der Antragseinbringung sogar zur Umsetzung des Gesetzes kommt. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe gerade mit Interesse eine Debatte verfolgt, eine Große Anfrage und ein Antrag der CDU, eingebracht von der SPD sowie eine Menge schlaue Kommentare, die in der Beratung des Ausschusses nicht gefallen sind und sich daher auch nicht im Protokoll wiederfinden, was ich im Übrigen von beiden Seiten merkwürdig finde, weil beide Fraktionen während der Ausschussberatung anwesend waren.
Ich kann für meine Fraktion nur erklären, dass wir tenure track für eine interessante Möglichkeit halten, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu fördern.
Ich möchte aber zu bedenken geben, dass sowohl im Ausschuss als auch jetzt noch ungeklärt geblieben ist, inwieweit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Ausbildung in Hamburg begonnen haben, in den Genuss von tenure track kommen sollen, da noch immer kein Konzept vorliegt.
Wir von der GAL sehen das eher negativ, weil wir glauben, dass Mobilität für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehr wichtig ist und man nicht die ganze Zeit im eigenen Saft schwimmen sollte, auch wenn sich das viele Leute unter Sicherheit in der wissenschaftlichen Karriere vorstellen.
Ich merke schon an der Aufmerksamkeit, die Sie mir gerade nicht zukommen lassen, dass dieser Antrag gar nicht so interessant zur Beratung ist. Viel interessanter wäre es, noch einmal über tenure track zu reden, wenn tatsächlich ein Konzept existiert beziehungsweise erste Erfahrungen vorliegen. Hiermit möchte ich es auch bewenden lassen. - Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Pädosexualität ist eine sexuelle Störung, bei der sich vor allem Männer ausschließlich von Kindern angezogen fühlen. Diese ist - das wird auch den Berliner Patienten sofort mitgeteilt - nicht heilbar, das heißt, das Entscheidende ist, ob sie kontrollierbar ist. In diesem Zusammenhang ist das Berliner Projekt sicherlich, auch was den Opferschutz angeht, ein besonders spannendes, weil man Menschen - da merkte man auch, dass Herr Krüger ein bisschen auf glattes Eis kam -, die noch nicht straffällig geworden sind, das von sich selber aber vermuten, dazu bekommen muss, sich selber jemandem als potenzieller Straftäter mitzuteilen.
Es wird allen vertraut sein, dass das tatsächlich auch ein hohes Maß an Leidensdruck bedeutet. Vor dem Hintergrund ist natürlich die Anzahl der Männer, die sich dem Berliner Projekt sozusagen als Patienten angeboten hat, relativ erstaunlich. Man sollte, glaube ich, auch nicht unterschätzen, dass pädophile Männer eigentlich immer in Gruppen unterwegs sind, übrigens auch die, die in der Charité als Patienten aufgenommen wurden, indem beispielsweise in bestimmten geschützten Chatrooms kinderpornografisches Material ausgetauscht wird, in denen sie sich auch über ihre Neigungen austauschen. Denn Kinderpornografie zu besitzen, ist kein Ausschlusskriterium für das Berliner Projekt. Sie dürfen nur noch
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nicht wegen einer solchen Straftat verurteilt sein, sind aber natürlich, sage ich jetzt einmal, nicht notwendigerweise gute Jungs, die es geschafft haben, von dem gesamten Themenfeld bisher ihre Finger zu lassen. Das darf man natürlich auch bei der Frage nicht vergessen, wo man ein Projekt ansiedelt und mit wie viel Öffentlichkeitsarbeit man ein solches Projekt begleitet. Die Männer, die dort hinkommen, haben natürlich ein gewisses Gefährdungspotenzial, sonst würden sie an diesem Projekt nicht teilnehmen.
Ich freue mich sehr, dass wir eine Überweisung an den Ausschuss haben werden. Ich hoffe, dass wir dort die Experten sowohl der Asklepios-Klinik Nord als eben auch des UKE und hoffentlich vielleicht sogar jemanden aus Berlin hören können zu der Frage, ob sich eine Fortsetzung oder Weiterführung dieses Projektes auch in Hamburg anbietet. Ich würde mir wünschen, dass, wenn es sich denn herausstellen sollte, dass in Berlin tatsächlich substanzielle Erfolge mit diesem Projekt erzielt werden - und ich hoffe, das können die Damen und Herren dort einigermaßen sicher beweisen -, dann natürlich auch finanzielle und personelle Ressourcen in Hamburg zur Verfügung stehen, um dieses Projekt dann hier fortzuführen. - Danke.
Danke, Frau Präsidentin! Ich möchte nur ganz kurz etwas sagen. Herr Kollege Sardina, Sie haben gerade eindrucksvoll bewiesen, wie man mit selektivem Zitieren den Inhalt einer Aussage komplett verfremden kann. Ich kann wirklich nur hoffen, dass Sie politisch und wissenschaftlich normalerweise so nicht arbeiten.
Das Zitat, das Sie gerade vorgelesen haben, geht folgendermaßen weiter:
"Trotzdem vertrete er …"
- Manuel Sarrazin -
"… die Auffassung - fuhr der GAL-Abgeordnete fort -, dass die Vorgaben für den Senat im Punkt fünf des CDU-Petitums zu vage formuliert seien, denn in Bezug auf die öffentliche Beschaffung reiche eine bloße Befragung der Lieferanten mit einer anschließenden Berichterstattung an die Bürgerschaft nicht aus."
Das leuchtet wohl jedem ein, dass, wenn man wirklich etwas ändern möchte, eine Befragung der Lieferanten mit anschließender Ergebnispräsentation an die Bürgerschaft ein echter Witz ist.
Deshalb kann ich Sie nur noch einmal auffordern, den ersten Punkt im Petitum des heutigen GAL-Antrages zu lesen. Dort steht nämlich, dass bei Beschaffung nur Produkte zu berücksichtigen sind, die unter Einhaltung sozialer Mindeststandards hergestellt worden sind.
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Dass eine Berücksichtigung bei zukünftigen Anschaffungen deutlich mehr ist als einmal eben seine Lieferanten zu fragen, ob sie Lust haben, ihr Verhalten zu ändern, und der Bürgerschaft dann zu sagen, dass 90 Prozent das abgelehnt hätten, erklärt sich eigentlich von selbst. - Das war dazu ein richtig schlechter Vortrag von Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Inhaltlich haben wir das Thema bereits debattiert, als es seinerzeit um das Ersuchen der Bürgerschaft ging.
Ich kann nur ausführen, dass Ihr Beitrag ein wahnsinnig gutes Beispiel dafür ist, wie man Drogenpolitik machen kann, Herr Böttger. Scharfe Kante, Null-Toleranz-Politik und dann geht es um eine Absenkung von 10 auf 6
Gramm. Nicht einmal auf null, wie man von Null-ToleranzPolitik eventuell ableiten könnte oder wenigstens eine Halbierung. Hier wird eine Gleichmacherei über die Bundesländer, die tatsächlich auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert ist, in einer Art und Weise hochstilisiert, dass es wirklich nur noch lächerlich ist.
Eine Bemerkung kann ich mir auch nicht verkneifen. Ich hatte Sie seinerzeit in der Debatte schon darauf hingewiesen, dass es keiner Verschärfung in den Fällen bedarf, in denen Kinder und Jugendliche gefährdet sind, weil das das alte Gesetz schon hergegeben hatte. Sie konnten nicht glauben, dass es auch unter Rot-Grün Gesetze gegeben hat, unter denen tatsächlich Kinder und Jugendliche bereits vor Drogen geschützt wurden. Jetzt haben Sie das von Ihrem eigenen Senat in dieser Drucksache erfahren. Herzlichen Glückwunsch. Vielleicht kann man das nächste Mal substanziellere und vor allem etwas mehr durchschlagende Drucksachen debattieren. Das würde mich freuen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte war lächerlich, bevor die Senatorin das Wort ergriffen hat, aber jetzt ist sie vollends peinlich geworden.
Cannabis mit einem Gehalt von 50 Prozent THC, das glauben Sie doch im Leben nicht. Dann wollen Sie Jugendliche in das Erziehungsregister eintragen, das Ihnen eine Hilfestellung bei deren Kriminalisierung geben soll. Auch das ist ein Gedanke, der völlig absurd ist.
Wir reden im Augenblick über eine Droge, an der noch niemand gestorben ist und das zu einer Zeit, in der Jugendliche sich an Alkohol, einer legalen Droge, zu Tode saufen.
Sie behaupten auch, dass der Unterschied zwischen 10 und 6 Gramm den Unterschied einer Drogenpolitik ausmachen würde. Diese Idee ist dermaßen absurd.
Hinsichtlich dieser Null-Toleranz-Strategie darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht eindeutige Urteile dahingehend gefällt hat, dass es geringe Mengen geben muss. Sie werden unter Umständen mit Ihren Ecstasy-Tabletten noch richtig auf die Nase fallen, dass Sie dort die geringe Menge abgeschafft haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass sozusagen die Selbstverletzung von Menschen, die Drogen gebrauchen, ein Recht ist, das man ihnen nicht einfach absprechen kann. Es ist nicht möglich, hierbei eine Null-Toleranz-Strategie zu fahren, auch bei illegalen Drogen nicht.
Das ist ein Bundesverfassungsgerichtsurteil. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich davor drücken, zuzugeben, dass Menschen natürlich das Recht haben, auch selbstschädigendes Verhalten an den Tag zu legen. Die Idee, dass man das immer sofort kriminalisieren kann, ist wirklich absurd.
Die Vorstellung, dass man mit dieser restriktiven Verschärfung Jugendlichen und Kindern helfen könnte, ist ganz besonders abwegig, insbesondere, wie Sie es gerade argumentiert haben.
Wirklich notwendig wäre, dass wir Jugendliche und Kinder, die tatsächlich und in einem hohen Maße ein selbstschädigendes Verhalten aufweisen, identifizieren und ihnen helfen. Und hierbei geht es nicht um 5, 7 oder 8 Gramm, mit denen sie aufgegriffen werden, sondern um Anzeichen von schlechten schulischen Leistungen und Hinweise für den Drogenmissbrauch aus ihrer Familie und ihrem Umfeld.
Das können Sie doch nicht daran festmachen, mit wieviel Gramm Sie die eventuell irgendwann mal auf der Straße aufgegriffen haben, zumal diese Regelung in Bezug auf Jugendliche gar nicht greift, weil Jugendliche sowieso nie davon erfasst wurden, sondern Erwachsene. Ihre Argumentation ist wirklich absurd, so zu tun, als würden Sie mit dieser Gesetzesverschärfung irgendein Kind retten können, das wirklich psychische Probleme hat und deshalb eventuell eine Drogenkarriere anstrebt. Das ist Veräppelung. Anders kann man es nicht nennen.
Herr Staatsrat, welche speziellen Regelungen seitens der Finanzbehörde gibt es für den Umgang mit Sexdienstleistenden?
Im Rahmen des Prostitutionsgesetzes sind Sexdienstleistungen erstmals überhaupt anerkannt worden. Im Gegensatz zu dem, was der Staatsrat gesagt hat, muss es zum Beispiel vor Ort für Finanzämter Umsetzungsrichtlinien oder irgendetwas gegeben haben, wie mit den neuen Berufen umzugehen ist. Mich würde einfach interessieren, was die Finanzbehörde in Hamburg in dem Zusammenhang gemacht hat.
Also Fälle, wie es sie aus anderen Kommunen gegeben hat, dass die Finanzbehörde, wenn Prostituierte ihre Sexdienstleistungen als Gewerbe angemeldet haben, diese aufgefordert hat, für die letzten Jahre rückwirkend Steuern zu zahlen auf einen wie immer gearteten fiktiven Satz, sind Ihnen nicht bekannt?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Krüger, warum echauffieren Sie sich so, wenn die SPD und jetzt die GAL mit ihrem Zusatzantrag versuchen, die Debatte weiterzutreiben. Darum geht es doch bloß. Natürlich gab es die Absprache, dass wir im Gesundheitsausschuss erst einmal nicht abstimmen. Sie überweisen das ja an den Gesundheitsausschuss, also werden weiterhin keine Abstimmungen zu diesem Thema stattfinden. Aber immerhin passiert mal wieder etwas.
Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist, dass Sie sagen, es habe schon im Mai letzten Jahres keinen Handlungsbedarf gegeben. Wären wir im Mai letzten Jahres hier in Hamburg ein bisschen aus dem Quark gekommen, hätte Hamburg sich vielleicht bundesweit schon in der Vorreiterrolle bei diesem Thema präsentieren können,
und zwar nicht nur im Bezug auf Kinder und Jugendliche, sondern im Bezug auf alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Wieso tun Sie jetzt so, als wenn Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche gegen Gesundheitsschutz für Erwachsene ausspielen ließe. Das ist doch absurd. Es bestreitet niemand, dass Hamburg im Bereich Schulen und Kindertagesstätten die restriktivsten Gesetze in Deutschland hat. Aber das spricht doch nicht dagegen, auch restriktive Gesetze für die Bereiche zu schaffen, in denen sich vor allem Erwachsene aufhalten. Wo ist der Sinn, Kinder und Jugendliche zu schützen, aber ihre Eltern nicht? Das leuchtet mir jedenfalls nicht ein.
Dass Sie der SPD vorwerfen, sie bringe nur den Kompromiss der Arbeitsgruppe auf Bundesebene ein, ist nicht ganz fair, denn dass die Arbeitsgruppe auf Bundesebene im letzten Moment einen Rückzieher gemacht hat, liegt nicht allein an der SPD auf Bundesebene, sondern auch an der CDU auf Bundesebene, die sich von dem Kompromiss auch, so schnell sie konnte, wieder verabschiedet hat.
Das ist eine relativ gute Grundlage. Wir haben Sie um drei Punkte ergänzt, von denen wir denken, dass sie eine Rolle spielen. Das eine ist – Sie haben es schon angesprochen – die Bürgerschaft selbst. Viele Kolleginnen und Kollegen werden es gar nicht wissen, aber die Hausordnung der Hamburgischen Bürgerschaft sieht tatsächlich vor, dass die Bürgerschaft jetzt schon bis auf die Lobby komplett rauchfrei ist.
Das wird gerade die rauchenden Kolleginnen und Kollegen sehr überraschen. Ich weiß, dass es hier die Realität gibt, dass jeder Ort, an den man einen Aschenbecher geschleppt hat, auch in der Hamburger Bürgerschaft zur inoffiziellen Raucherecke bestimmt wurde. Tatsächlich kann man, erst recht, wenn man über ein Gesetz redet, sich selbst nicht ausnehmen, bloß weil man weiß, dass man nicht gerade Durchhaltevermögen hat.
Des Weiteren haben wir Einrichtungen des Einzelhandels eingefügt. Da hätten Sie Ihre Spielclubs gleich mit drin. Wir dachten eher an Videotheken, Friseursalons, aber auch beispielsweise Einkaufszentren. Ich gehe davon aus, dass die meisten Menschen, die solche Einzelhandelslokalitäten betreten, heute schon davon ausgehen, dass sie dort nicht beraucht werden und bass erstaunt sind, wenn sie feststellen, dass das Hausrecht es ihnen beispielsweise im Friseursalon zumutet, dass sich nebenan doch jemand hinsetzt und sie die ganze Zeit vollqualmt, während sie dort sitzen. Das mag bei Männern auch noch etwas anderes sein als bei Frauen, weil deren Verweildauer beim Friseur unter Umständen nicht so lange ist, aber ich möchte darauf hinweisen, dass das definitiv ziemlich eklig ist, wenn man sich dort eine halbe Stunde lang vollquarzen lassen muss, während man beim Friseur ist.
Ich weiß, dass im Gegensatz zum Gaststättenrecht – darauf bin ich von einem Kollegen hingewiesen worden – der Einzelhandel der Bundesgesetzgebung unterliegt. Das Problem haben wir aber im Bezug auf Rauchen die ganze Zeit. Deshalb freue ich mich auch, dass wir im Ausschuss noch einmal diskutieren können, dass wir es mit konkurrierender Gesetzgebung zu tun haben und eben feststellen müssen, dass der Bund im Moment nicht handeln wird und wir deshalb bestimmte Verantwortung auf Länderebene ziehen können, auch wenn sie nicht wie im Gastronomierecht im Rahmen der Föderalismusreform in unsere Kompetenz gefallen sind.
Eine letzte Ergänzung, die wir noch vorgenommen haben, sind Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Dort fordern wir vor allem gesetzliche Regelungen für Taxen, für die es bisher keinerlei gesetzliche Regelung gibt. Theoretisch können Sie, wenn Sie selbst als Taxifahrer nicht rauchen, das vollgerauchte Taxi Ihres Kollegen übernehmen, von innen einen Nichtraucherbut
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ton an die Tür machen und das Taxi zum Nichtrauchertaxi erklären. Das es trotzdem stinkt – wir wissen ja auch, dass kalter Rauch auch gesundheitsgefährdend ist – ist kein Zustand, den wir gut finden sollten. Es würde Hamburg auch als Tourismusstadt gut zu Gesicht stehen, wenn die Menschen sich darauf verlassen können, dass, wenn sie ein Nichtrauchertaxi bestellen, sie auch ein nicht nach Rauch stinkendes Taxi erhalten.
Ihr Wort in Gottes Ohr, damit wir tatsächlich am Ende des ersten Quartals zu einer gemeinsamen oder auch einer alleinigen CDU-Regelung zum Nichtraucherschutz kommen. Im Gegensatz zu Ihnen – ich möchte das noch einmal betonen – glaube ich, dass es im Bereich Nichtraucherschutz eher fünf nach als fünf vor zwölf ist. Den Handlungsbedarf sehen mittlerweile nicht nur die Kommentatoren der Medien. Ärztinnen und Ärzte haben ihn ja schon länger gesehen. Mittlerweile sieht ihn auch die Bevölkerung. Es würde Ihnen als CDU-Fraktion gut zu Gesicht stehen, da jetzt in die Pötte zu kommen. – Danke schön.
Heute ist der Tag der gesundheitspolitischen Debatten in der Bürgerschaft.
Sehr zu Ihrem Leidwesen, nehme ich an, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im November im Gesundheitsausschuss über ein Thema gesprochen, das nicht nur für Hamburg eine besondere Relevanz hat, sondern tatsächlich bundesweit. Da geht es um die Weiterführung des Modellversuchs zur Heroinvergabe. Im November war damals schon klar, dass es vor allem vonseiten der CDU – dort von Frau Eichhorn – auf Bundesebene massiven Widerstand dagegen geben würde, die positiven Ergebnisse des Modellversuchs zur Kenntnis zu nehmen und sich dafür einzusetzen, die Heroinvergabe zur Regelversorgung zu machen.
Damals hatte die GAL einen Antrag gestellt, in dem der Senat aufgefordert wurde, sich dafür einzusetzen, dass es eine Bundesratsinitiative gibt, da absehbar war, dass der Bundestag nicht handeln würde. Es sollte zu dem Ergebnis kommen, dass Diamorphin – das ist reines Heroin – an Schwerstabhängige, bei denen alle anderen Therapien nicht angeschlagen haben, unter ärztlicher Kontrolle abgegeben wird, wie das im Modellversuch auch geschehen ist. Es zeugt von der ideologischen Verbohrtheit der Hamburger CDU, dass sie sich nicht dazu durchringen konnte, den Senat im November schon dazu aufzufordern, was der Senat vor eineinhalb Wochen in einer Pressemitteilung als großen Schritt nach vorne verkauft hat, sich nämlich genau für diese Bundesratsinitiative einzusetzen.
Sie sind gleich dran.
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Sie haben das Petitum der GAL, in dem die Bundesratsinitiative geändert wird, dahin gehend verändert – das können Sie im Ausschussbericht nachlesen, Herr Böttger –, dass Sie dieses Petitum zur Seite gewischt haben. Das Petitum gab es dann nicht mehr, also gab es auch keine Aufforderung mehr an den Senat. Stattdessen haben Sie damals den Status quo abgefeiert, dass es eine Einigung gegeben hat, das Modellprojekt bis Ende Juni dieses Jahres laufen zu lassen. Sie haben damit genau den drogenpolitischen Schritt, der im November nötig gewesen wäre, rückwärts gemacht und wieder Angst vor der eigenen Courage gehabt. Zum gleichen Zeitpunkt hat Petra Roth, CDU-Bürgermeisterin von Frankfurt am Main – wiedergewählt mit sicherlich auch grünen Stimmen –, offen gesagt, sie möchte es auf jeden Fall, dass es in dem Bereich zur Übernahme in die Regelversorgung kommt. Den Mut haben Sie nicht gehabt, weil Sie sich genauso provinziell und kleingeistig angestellt haben, wie Sie in der Drogenpolitik sind, und nicht so fortschrittlich, wie Sie als Großstadtpartei immer vorgeben zu sein.
Nun hat der Senat deutlich gemacht, dass er sich für eine Bundesratsinitiative einsetzt. Das begrüßen wir. Das ist spät, aber es kann überhaupt nicht zu spät dafür sein, weil es immer Menschen geben wird, die schwerstabhängig von Heroin sind und für dieses Programm in Frage kommen. Jetzt stellt sich allerdings auch noch eine fachliche Frage, zu der ich hier noch etwas sagen möchte: Wie lange bekommen Menschen Diamorphin auf Versichertenkosten? Da finde ich die Unterscheidung in "gute Kranke" und "böse Kranke", also "Suchtkranke", die an ihrer Erkrankung selber schuld sind und daher nicht die medizinisch beste Versorgung verdient haben, menschenverachtend.
Ich finde es zynisch, dass der Senat sich für eine zeitlich begrenzte Diamorphinvergabe einsetzt. Man muss sich vorstellen, wie das praktisch ablaufen wird. Die Menschen werden Diamorphin in staatlich kontrollierter Abgabe erhalten, wie das im Modellprojekt gelaufen ist. Dann werden sie das Diamorphin nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr erhalten, sondern man wird versuchen, sie in irgendeine andere Therapieform, die früher schon bei ihnen gescheitert ist, zu überführen. Das wird vielleicht bei einem Teil der Leute klappen. Der Grund, warum es nicht bei allen klappt, ist, dass sie süchtig sind. Die Definition von Sucht ist, dass es nicht klappt, sich in einem bestimmten Zeitraum von Sucht zu befreien. Die Definition ihrer Krankheit ist, dass es nicht funktioniert, Menschen auf Druck von dieser Krankheit zu befreien. Um zu beweisen, dass sie die Krankheit haben, von der jeder weiß, dass sie sie haben, weil sie die Voraussetzung für die Heroinvergabe ist, müssen sie beweisen, dass sie in der Lage sind, rückfällig zu werden.
Es ist absurd und dumm, Menschen immer wieder dazu zu bringen, sich in einen solchen Kreislauf zu begeben, nur damit sie beweisen, dass sie schwerstabhängig genug sind, um Diamorphin vom Staat zu erhalten. Ich bitte Sie, sich an der Stelle noch einmal Folgendes zu überlegen: Wollen Sie schwerstabhängigen, chronisch kranken Menschen, die, egal welche Fehler sie vielleicht in ihrem Leben gemacht haben – auch in Bezug auf Drogen –, diese Art von Karriere wirklich zumuten? Wollen Sie die Diamorphinabgabe unbefristet laufen lassen, um diesen Menschen selber die Chance zu geben, den Zeitpunkt zu
bestimmen, an dem sie weit genug stabilisiert sind, um sich auch aus dem immer noch vorhandenen Kreislauf, ständig beim Arzt vorstellig werden zu müssen, zu befreien?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Zitate, die die Einstellung des Senats zur Gesundheitspolitik zeigen, sind in der Debatte um den Einzelplan 4 schon vorgetragen worden. Das eine Zitat war, dass man von Eltern von Kindern aus besser gestellten Stadtteilen wohl auch ein bisschen Solidarität mit Eltern von Kindern aus weniger gut gestellten Stadtteilen erwarten könne. Da drängt sich natürlich die Frage auf, wieso Solidarität immer nur innerhalb der Gruppe der Eltern gelten soll und warum man keine Solidarität von Nicht-Eltern und beispielsweise von der Wirtschaft gegenüber Eltern von Kindern aus schlechter gestellten Stadtteilen erwarten könne. Dies ist aber definitiv ein gutes Beispiel dafür, wie – linke Tasche, rechte Tasche – bei der CDU in der Sozial- und leider auch in der Gesundheitspolitik gespielt wird.
Das Zweite – ich verstehe es noch immer nicht ganz: Wir hatten ein Gesundheitssystem, das unter anderem insofern relativ niedrig schwellig war, als Menschen in den Einrichtungen der Freien Träger beispielsweise auf Ärztinnen und Ärzte und Psychologinnen und Psychologen getroffen sind, um dort stabilisiert zu werden und einen Zugang zum Regelsystem zu finden. Was in der Argumentation des Senats immer wieder deutlich wird und sich als Motiv Ihrer Gesundheits- und Sozialpolitik der letzten Jahre leider durchgezogen hat, ist, dass Sie den Menschen den Zugang zum Regelsystem dadurch immer weiter erschwert haben, dass Sie die niedrig schwelligen Angebote nicht mehr mit dem Regelsystem vernetzt haben. Stattdessen gibt es niedrig schwellige Angebote. Dort treffen die Leute aber eben gerade nicht mehr beispielsweise auf Ärztinnen oder Ärzte. Dafür müssen sie sich dem Regelsystem nähern.
Ich komme auf ein Zitat von Frau Koop zu sprechen: Frau Koop sagte, dies sei selbstverständlich und es müsse so sein, denn die Leute müssten Selbstverantwortung lernen. Ich kann Ihnen da nur sagen: Das stimmt. Menschen müssen natürlich möglichst in der Lage sein, für sich selbst verantwortlich zu sein. Wenn aber Menschen nicht in der Lage sind, das Regelsystem aufzusuchen – das
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haben Sie im Sozialbereich und garantiert auch im Gesundheitsbereich –, müssen Sie diesen Menschen Brücken bauen.
Wenn Sie ihnen keine Brücken bauen, wird eins passieren: Diese Menschen werden den Zugang zum Regelsystem nicht finden und dann werden sie verelenden. Und das tun sie: Süchtige in Hamburg verelenden, Menschen, die aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommen, verelenden, weil ihnen der Zugang zum Regelsystem als Kompetenz bereits zugesprochen wird, ohne dass sie diese Kompetenz mitbrächten. Das ist ein großes Problem gerade der Gesundheits- und Suchtpolitik in Hamburg, dass so getan wird, als ob Süchtige Menschen wären, die wie Sie und ich das Regelsystem in Anspruch nehmen könnten. Das können sie nicht.
Das System der Freien Trägerschaft ist für diese Menschen das Regelsystem und das haben Sie sukzessive kaputtgespart. Das wird Ihnen noch ganz kräftig auf die Füße fallen.
Gesundheitspolitik scheint ein Wurmfortsatz des Einzelplans 4. Das ist nicht weiter verwunderlich. Ein Staatsrat ist dafür zuständig, der seit der Zusammenführung der Gesundheits- mit der Sozialbehörde Staatsrat für relativ viel ist, seine Senatorin stützen und außerdem eine Behörde führen muss, die größer ist als die angeblich damals schon unführbare BAGS. Lassen wir das. Das Problem, das sich damit verbindet: Frau Bestmann hatte gesagt, man habe die Senatorin im Ausschuss schon länger nicht mehr gesehen. Das kann ja auch ein Vorteil sein, darüber ist man sich nicht immer ganz klar.
Das Problem dabei ist nur, dass sich der Stellenwert der Gesundheitspolitik des Senats auch daran zeigt, dass er ein Sechs-Stadtteile-Programm aufgelegt hat, in dem das Wort Gesundheitsförderung überhaupt nicht vorkommt. Das Einzige, das darin vorkommt, ist, dass es Suchtberatung für die Altonaer Altstadt geben soll. Das ist das einzige Mal, dass überhaupt irgendetwas zu diesem Querschnittsthema in diesem ganzen Konzept erwähnt wird. Das zeigt, dass es bei Ihnen als notwendiges Querschnittsthema leider völlig aus dem Bewusstsein gekippt ist. Das finden ich und meine Fraktion sehr bedauerlich und ein äußerst alarmierendes Anzeichen dafür, welchen Stellenwert Gesundheitspolitik in dieser Riesenbehörde haben wird.
Ich möchte das Rauchverbot noch einmal ansprechen: Frau Bestmann hatte ja darauf hingewiesen, dass sich SPD und CDU auf Bundesebene bei diesem Thema nicht mit Ruhm bekleckert haben. Es hätte erst geklärt werden müssen, was man tun könne, um dann zu handeln. Der GAL-Antrag – immerhin vom 31. Mai letzten Jahres, also schon einige Zeit alt – hatte den Senat aufgefordert, genau dies zu tun: Erst einmal festzustellen, wofür der Senat in diesem Bereich verantwortlich sein könnte, und dann zu handeln. Bisher konnte sich die CDU leider nicht durchringen, den Senat zum Handeln aufzufordern. In der "Welt" war jetzt zu lesen – und darüber habe ich mich
sehr gefreut, Herr Krüger –, dass die CDU noch im Januar zu einer Entscheidung kommen werde. Das ist ja immerhin elf Monate, nachdem der Antrag gestellt worden ist, relativ fix, möchte man fast meinen – und dass Sie hoffen würden, dass wir uns dann auf einen interfraktionellen Antrag einigen könnten. Das hoffe ich auch. Das wird aber nur gehen, wenn Sie sich von der Vorstellung verabschieden, man könnte den Status quo mit blumigen Worten umschreiben, nämlich "freiwillige Selbstverpflichtung" – was ja in sich schon ein Widerspruch ist –, und dann werde das schon irgendwie laufen. Da müsste schon ein bisschen mehr Butter bei die Fische.
Was den SPD-Antrag zum Heroin-Modell angeht, muss ich Ihnen widersprechen, Herr Krüger. Das wird Sie nicht weiter wundern. Das ist ja – vielen Dank auch dafür – eine Neuauflage des Petitums, das Sie mit Ihrer CDUMehrheit im Gesundheitsausschuss geändert haben. Die GAL hatte gefordert, dass sich die CDU in Hamburg als eine der betroffenen Städte und einzige Stadt unter den betroffenen, die gleichzeitig Stadt und Land ist, dafür einsetze, dass dieser Modellversuch nicht nur 30 Millionen Euro herausgeworfenes Geld ist, sondern einen Widerhall in Gesetzesänderungen findet. Sie haben mit Ihrer Mehrheit im Gesundheitsausschuss das Petitum dahingehend geändert, dass Sie den Versuch nur für dessen Auslaufen über ein halbes Jahr und die jetzt teilnehmenden Patientinnen und Patienten fortsetzen möchten.
Natürlich ist eine Bundesratsinitiative dringend notwendig. Ich kann nur meinem Kollegen Till Steffen beipflichten. Das hat Ihren Justizsenator noch nie interessiert, ob seine Bundesratsinitiativen Erfolg versprechend sind oder nicht. Jetzt geht es einmal um die Interessen der Hansestadt und einer schwer kranken und vom Überleben abhängigen Bevölkerungsgruppe, dass diese Diamorphinvergabe funktioniert. Da ist es dann plötzlich unmöglich, dass der Senat auch nur zuckt. Das leuchtet mir nicht wirklich ein.
Ein weiterer Punkt, der mir am Herzen liegt – da wundert es mich nicht ganz so sehr, dass es die SPD nicht angesprochen hat –, ist der Umstand, dass man vom Senat leider noch überhaupt nichts dazu gehört hat, was die Gesundheitsreform auf Bundesebene für Hamburg bedeuten wird. Da ist nämlich – gerade in dem Bereich, den Sie sonst immer sehr loben, im Bereich Innovation – einiges an negativen Auswirkungen zu erwarten, wie Ihnen auch alle Krankenkassen und sonstigen Vertreter der beteiligten Parteien werden bestätigen können. Zumindest, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wäre es wert, vielleicht auch öffentlich, aber da darf man wohl von Ihnen nicht zu viel erwarten, der Staatsrat ist vielleicht zu beschäftigt im Augenblick.
Im Bezug auf den LBK wundert mich nur Eines, dass es im Haushaltsausschuss immer hieß, Haftung sei in Bezug auf Asklepios überhaupt kein Thema, weil es dem LBK und Asklepios so gut gehe. Jetzt sollen 600 Leute entlassen werden, was nur geht, wenn es Asklepios beziehungsweise dem LBK nicht gut geht. Da besteht ein Widerspruch. Ich finde es sehr erfreulich, dass sich die SPD unserem Antrag anschließt, dort erst einmal ein bisschen langsamer zu machen, bis man diesen Wider
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spruch geklärt hat. Ich würde Ihnen empfehlen, dem zuzustimmen, rechne aber nicht wirklich damit.
Eine letzte Sache zu unseren Anträgen: Mein Gott, Herr Krüger, ich habe natürlich die Pressemittelung der Sozialbehörde gelesen. Es gibt eine Pressemitteilung vom 27. Oktober dieses Jahres, in der steht, dass von den Mitteln für den Bereich Suchtberatung für Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige, den wir im Haushaltsplan schon um 350 000 Euro für das Jahr 2006 und um 500 000 Euro für das Jahr 2007 aufgestockt hatten, 350 000 Euro erst 2007 gebraucht werden und 500 000 Euro 2008. Selbst wenn Sie jetzt den Kopf schütteln: Wir haben fünf Anträge über insgesamt 250 000 Euro gestellt. Das müssten also zumindest die Reste der eingestellten Mittel aus 2006 sein.
Die in diesem Antrag vorgesehene Gegenfinanzierung ist also völlig in Ordnung. Wir geben die 50 000 Euro pro Antrag jeweils nur ein einziges Mal aus. Hätten Sie den Antrag gründlich gelesen, hätten Sie dies auch erkannt. Dass Sie jetzt behaupten, von der Pressemitteilung des Senats nichts zu wissen, ist nicht mein Problem.
Wir stellen natürlich immer nur Anträge, die haushälterisch sauber durchgerechnet sind. Ich freue mich, dass Sie zumindest dem MiMi-Antrag zustimmen können. Was Hahnöfersand angeht, kann ich nur sagen, dass man nicht auf das Fachgremium warten muss, um zu wissen, dass es dort Wartelisten gibt, die man bis zur Tagung abarbeiten könnte. Das ist relativ absurdes Theater, was Sie hier aufführen. Das Zweite ist, dass die Aufklärungskampagne zu Essstörungen nicht einfach nur irgendetwas ist, sondern KAJAL wird Essstörungen als Themenschwerpunkt für nächstes Jahr setzen. Gerade Beratung für Kinder und Jugendliche zu Essstörungen, zu denen auch die Esssucht gehört, ist ein gutes Feld, um diese Einrichtung mit Resten aus diesem Bereich zu unterstützen. Vielleicht überlegen Sie es sich noch einmal. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Blick auf eine Gruppe von Menschen in dieser Stadt richten, die tatsächlich von Hafen und Tourismuspolitik höchstens indirekt profitiert, nämlich dann, wenn die dort erwirtschafteten Gewinne auch in sie investiert werden, und das sind Kinder und Jugendliche.
Es gibt eine neue Studie vom Robert-Koch-Institut, ein Kinder-, Jugend- und Gesundheits-Survey, in dem ganz deutlich wird, dass Kinder und Jugendliche, die aus sozial benachteiligten Schichten kommen, eigentlich bei allen Krankheiten, bis auf Allergien, ein deutlich erhöhtes, teilweise doppelt so hohes Risiko der Erkrankung tragen
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als Kinder aus wohlsituierten Familien. Ich möchte darauf hinweisen, dass das nicht allein ein Problem der sozialen Gerechtigkeit oder der Einzelfallgerechtigkeit irgendwelchen Kindern gegenüber ist, sondern ein ganz massives gesellschaftliches Problem. Wir reden hier nämlich von denjenigen Erkrankungen, bei denen völlig klar ist, dass sie in einer Art und Weise die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen und damit dann auch mit Folgekosten verbunden sind, die einer Stadt wie Hamburg, die sich weiter zum Wissensstandort ausbauen möchte und ihre Stellung im Vergleich zu anderen Großstädten zumindest halten, wenn nicht sogar ausbauen will, auf gar keinen Fall recht sein kann. Wir reden hier von Kindern und Jugendlichen, die massiv von Essstörungen betroffen sind. Damit sind bei den Mädchen vor allem Essstörungen wie Magersucht gemeint, bei den Jungen geht es häufiger um Übergewicht. Wir reden von Kindern, die ganz massiv von Bewegungsmangel betroffen sind mit all den Folgen, die das hat, und wir reden davon, dass diese Kinder in einem Umfeld aufwachsen, in dem Bewegung teilweise überhaupt nicht möglich ist. Deshalb ist soziale Stadtteilentwicklung für diese Kinder so besonders wichtig.
Ich möchte nur – da werden mir viele zustimmen können, die dort in den letzten Tagen einmal spazieren gegangen sind – einen ganz aktuellen Entwicklungsraum nennen, wo man die Chance gehabt hätte, an Kinder und Jugendliche zu denken, und das ist die HafenCity. Wenn Sie sich die HafenCity angucken, wird völlig klar, dass dort an Kinder, Jugendliche, an Familien und an die Bewegungsräume von Kindern und Jugendlichen überhaupt nicht gedacht wurde.
Dieser Stadtteil ist ausgerichtet auf Verkehr, auf Wirtschaft und gut situierte alleinstehende Menschen und nicht auf die Bedürfnisse von Familien, auf die Bedürfnisse von Kindern, die auch Räume als Erfahrungsräume brauchen, um das Selbstwertgefühl zu stärken. Diese Kinder sind nicht nur gesundheitlich im klassischen Sinne benachteiligt, sondern haben auch ein viel höheres Maß an psychischen Erkrankungen. Das Selbstwertgefühl dieser Kinder ist deutlich niedriger und man wird nur in den ersten Jahren an sie herankommen; das ist das Entscheidende. Der Survey umfasst Kinder zwischen null und 17, aber wenn Sie in den ersten sechs Jahren alles irgendwie nur laufen lassen, dann haben Sie einen Großteil dieser Kinder verloren. Deshalb ist es wichtig, diesen Kindern nicht mit Tourismus und irgendwelchen großen Entwicklungspolitiken zu kommen, die vielleicht erst in Jahren greifen, sondern diese Kinder brauchen jetzt Hilfe, sie brauchen einen Kindergartenanspruch, wenn möglich ab dem ersten Lebensjahr, und der muss kostenlos und möglichst auch sozusagen ernährungs- und bewegungspolitisch dem aktuellen Sachstand angemessen sein. Das bedeutet eben eine vollwertige Ernährung, das bedeutet überhaupt erst einmal warme Mahlzeiten am Tag, das bedeutet die Möglichkeit zu toben und sich sportlich zu bewegen. Alles, was Sie in dem Bereich gemacht haben, ist bisher definitiv sehr kontraproduktiv gewesen.
Ein Letztes vielleicht noch zu dieser Gruppe: Es hat eine aktuelle Umfrage der Psychotherapeutenkammer bei 48 privaten Versicherungen gegeben, ob diese Versicherungen Menschen versichern würden, die psychisch krank sind. 40 Versicherungen der privaten Krankenversicherungen haben sofort gesagt, dass sie das auf gar keinen
Fall tun würden, acht haben entweder gar nicht oder ausreichend reagiert. Wenn Sie sich überlegen, dass unsere sozialen Sicherungssysteme darauf aufgebaut sind, dass man eigentlich Glück gehabt haben muss, wo man aufgewachsen ist, weil man sonst ein höheres Risiko einer psychischen Erkrankung und damit dann das Risiko hat, zum Beispiel in der privaten Krankenversicherung gar nicht erst versichert zu werden, und das in der aktuellen Gesundheitsdebatte, da muss Ihnen doch klar werden, welcher sozialpolitische Sprengstoff darin steckt, wenn Sie in diese Kinder und Jugendlichen nicht investieren, und zwar wirklich vom ersten Tag an und auch über einen kontinuierlichen Zeitraum.
Diese Kinder und Jugendlichen dürfen Sie nicht aus dem Blick verlieren, wenn sie eingeschult werden oder in den Kindergarten kommen. Es ist absolut entscheidend, dass auf den allgemeinen gesundheitlichen Zustand dieser Bevölkerungsgruppe ganz besonders geachtet wird. Es gibt eine Art und Weise des Zusammenhangs zwischen Armut und Gesundheit, der einer so reichen Stadt wie Hamburg nicht würdig ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Antrag tut natürlich schon jemandem weh.
Sonst hätten wir keinen Zusatzantrag dazu gestellt. Es kann überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass es eine Annäherung der Rechtspraxis in den einzelnen Län
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dern geben soll. Das ist völlig unbestritten, das ist die Umsetzung, Herr Schäfer hat es gerade schon erläutert, eines Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1994. Die Umsetzung erfolgt, wenn sie im Jahre 2006 – und auch erst Ende des Jahres 2006 – angegangen wird, reichlich spät.
Es stimmt, dass ein Gutachten des Max-Planck-Instituts besagt, dass es in den verschiedenen Ländern eine unterschiedliche Praxis der Rechtsprechung gibt. Das hätte man – ehrlich gesagt – auch ohne das Max-PlanckInstitut-Gutachten wissen müssen, da es schon seit längerer Zeit einen Streit vor allem zwischen Bayern – mit einer sehr restriktiven Praxis – und den eher liberaleren Ländern des Nordens gibt.
Um vielleicht mit einem Missverständnis aufzuräumen – der Paragraf, über den wir hier reden, ist nicht der einzige Paragraf im Betäubungsmittelgesetz, der die Möglichkeit eröffnet, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Es gibt sehr wohl auch noch den Paragrafen 29, wie Herr Lüdemann uns im Zweifelsfall sicherlich gleich noch zu berichten weiß.
Das Entscheidende an dem Paragrafen 31 a Betäubungsmittelgesetz ist, dass er ganz explizit voraussetzt, dass es eine geringe Schuld des Täters und das Fehlen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung geben muss. Jetzt möchte ich schon noch einmal dazu kommen, wem das wehtut, wenn die Grenzwerte abgesenkt werden.
Der Paragraf 31 a ist alleine in Hamburg in den Jahren 2003, 2004 und 2005 13 000 Mal angewendet worden.