Vielen Dank, Herr Präsident. Der Bundestag hat am vergangenen Freitag mit den Stimmen von Rotgrün das Berufsausbildungssicherungsgesetz beschlossen.
Dieses geschah trotz massiver Kritik aus den eigenen Reihen und obwohl nahezu die gesamte Fachwelt dem Vorhaben ablehnend gegenübersteht.
Erstens: Ist die Freie und Hansestadt Hamburg als Arbeitgeber beschäftigungsstrukturell in der Lage, die gesetzlich festgeschriebenen 7 Prozent Auszubildende zu erreichen?
Die Ausbildungsquote der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt rund 4 Prozent. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auszubildenden liegt bei 983. Das ist der Stand vom 31. Dezember 2003. Die Zahl der Auszubildenden müsste um 722 auf 1705 gesteigert werden, um die Quote von 7 Prozent zu erreichen.
Hamburg hat als Arbeitgeber immer die Praxis vertreten, grundsätzlich bedarfsorientiert auszubilden und die ausgebildeten Nachwuchskräfte dann auch dementsprechend in den Verwaltungsdienst zu übernehmen, denn in eine Ausbildung zu investieren, für die es dann anschließend keine Beschäftigungsperspektive gibt, ist weder aus der Sicht des Arbeitgebers, aber noch weniger aus der Sicht der Nachwuchskräfte sinnvoll. Dieser Grundsatz, der auch in vielen Unternehmen vertreten wird, gilt aber besonders – wie zum Beispiel beim öffentlichen Dienst – für solche Berufe, für die eben nur ein Arbeitgeber infrage kommen kann und das ist bei einer Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten der Fall. Deswegen sagen wir, dass es im Sinne des Auszubildenden ist, wenn dieser eine Ausbildung bekommt, mit der er hinterher auch noch woanders mit eingesetzt werden kann. Es wäre leichtfertig, die Leute auszubilden in der Gewissheit, dass man sie hinterher nicht einstellen kann und es gar keinen anderen Arbeitgeber gibt, der sie einstellen kann, denn es gibt eben nur eine Stadt Hamburg.
Hinzuzufügen ist auch noch, dass es in Ausbildungsberufen, die einen Haupt- oder Realschulabschluss voraussetzen, bereits heute schwierig ist, ausbildungsfähige Nachwuchskräfte zu rekrutieren.
Wie hoch sind die für die Stadt Hamburg zu erwartenden Kosten im Hinblick auf eine Steigerung der Anzahl der Auszubildenden auf die gesetzlich festgeschriebenen 7 Prozent beziehungsweise die zu leistenden Ausgleichszahlungen?
Herr Abgeordneter Weinberg! Die Konstruktion des von Ihnen genannten Gesetzes ist so gewählt, dass es sehr, sehr schwierig ist, eine Einschätzung für die Kosten vorzunehmen, denn in diesem Gesetz sind sehr viele Unterstellungen gegeben, die eintreten müssen, damit eine Berechnungsmöglichkeit vorgenommen werden kann. Als Vorbemerkung kann ich Ihnen aber sagen, dass Beispielsrechnungen zeigen, dass Hamburg mit einer Belastung zwischen 2,5 Millionen Euro und 3 Millionen Euro zu rechnen hätte, wenn die eben genannte Zahl von 722 Kräften zusätzlich eingestellt werden müsste.
Nun fragen Sie weiter danach, welche Kosten für den Fall zu erwarten wären, dass die Stadt Hamburg nicht die Ausbildungsplatzabgabe bezahlt, sondern sagt, wir stellen – das wäre dann ja auch der sinnvollere Weg – die fehlenden 722 Auszubildenden in Hamburg ein. Die durchschnittlichen Kosten pro Ausbildungsplatz liegen bei rund 26 800 Euro. Wenn Sie die Rechnung für 100 Ausbildungsplätze machen, dann wären das somit 2,68 Millionen Euro für die Hansestadt. Wenn Sie 722 Ausbildungsplätze berechnen, dann wären das 19,35 Millionen Euro, die Hamburg zusätzlich zu bezahlen hätte.
Herr Senator, die Alternative zur Ausbildungsplatzabgabe ist der Ausbildungspakt. Darf ich Sie fragen, warum unter der Leitung des Senates ein solcher Ausbildungspakt für Hamburg bisher nicht zustande gekommen ist?
Herr Kollege Grund, es kommt nicht darauf an, dass man sich formal zusammensetzt und einen Ausbildungspakt beschließt.
Damit ist überhaupt nichts getan, sondern damit erreichen Sie nur wieder einen Aktionismus, den Sie nachweisen können. Es kommt darauf an, dass wir uns für die Ausbildungsplatzsuchenden bemühen, entsprechende Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
mit großem Engagement in einem Zusammenspiel mit allen Beteiligten gemacht. Das wird auch in diesem Jahr stattfinden, aber ich werde darauf hinwirken, dass wir keinen Frühstart machen. Sie müssen in der Kampagne zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungs
plätzen, Herr Kollege, immer wieder neue Stufen nehmen können, um die Dramatik noch zu erhöhen. Deswegen wäre es zu früh, den von Ihnen eben angesprochenen Ausbildungspakt zu begehen. Wir werden aber alle Maßnahmen ergreifen, damit wir bei der Ausbildungsplatzsituation zu einem positiven Ergebnis in Hamburg kommen werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Senator, in der vorvergangenen Legislaturperiode gab es eine Initiative für Arbeit und Ausbildung in Hamburg. Können Sie mir vor diesem Hintergrund erklären, wie es dazu kam, dass der Senat diese erfolgreiche Initiative beendet und in der Zwischenzeit offensichtlich viel versäumt hat?
Dieses ist falsch, Herr Kollege! Es hat keine großen Versäumnisse des Senats gegeben, sondern wir haben im vergangenen Jahr eine in etwa ausgeglichene Ausbildungsbilanz in Hamburg erreicht.
Ich möchte aber auf folgendes Problem hinweisen, wenn Sie schon in die Vergangenheit gehen, nämlich dass in jedem Jahr eine gewisse Zahl von Jugendlichen keinen Ausbildungsplatz bekommt, weil diese Jugendlichen zum Beispiel durch eine nicht ausreichende schulische Bildung schwer vermittelbar sind. Die werden natürlich auch im nächsten Jahr nur zu einem Teil zu vermitteln sein und so baut sich von Jahr zu Jahr ein immer größerer Bestand auf. Es wäre jetzt, wenn Sie schon in die Geschichte zurückgreifen wollen, interessant, einmal zu untersuchen, Herr Grund, wer in der Regierung war, als dieser Sockel entstanden ist.
Herr Senator, Sie haben uns dargestellt, wie viel die 700 zusätzlichen Ausbildungsstellen im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg brutto kosten müssten. Stimmen Sie mir zu, dass Sie, um die wahre Belastung des Hamburger Haushalts einschätzen zu können, die Alternativkosten dagegenrechnen beziehungsweise abziehen müssten, die nämlich 700 Jugendliche, die dann Sozialhilfe beziehen würden, verursachen würden? Wie hoch wären dann diese Kosten?
Wenn man unterstellt, dass alle Jugendlichen, die nicht in den Verwaltungsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen werden, sofort in die Sozialhilfe gehen,
dann, Herr Kollege, wäre eine solche Betrachtung sinnvoll. Aber ich gehe davon aus, dass diese Jugendlichen durchaus auch eine Chance in anderen Berufsfeldern haben.
Ich will jetzt auf eine Gefahr hinweisen, die bisher immer unterschätzt worden ist. Es muss auch so sein, dass ein Ausbildungsplatzangebot von den Unternehmen, von der Verwaltung in dem Maße vorgenommen wird, in dem dieser Berufszweig eine positive Entwicklung nach oben zeigt. Wenn man zu irgendeiner Zwangsverpflichtung oder Zwangssteuerung kommt, so wie Sie es mit Ihrer Ausbildungsplatzabgabe wollen,
dann werden Sie eine Entwicklung fördern, dass auch in Berufszweigen ausgebildet wird, die keine großen Zukunftschancen mehr haben. Dort wird über Bedarf ausgebildet werden, mit dem Ergebnis, dass Sie eine absolute Fehlsteuerung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland haben und damit legen Sie die Wurzel für weitere Verschlimmerungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland.