Protocol of the Session on February 23, 2006

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Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet. Ich beginne zunächst mit Geburtstagsglückwünschen. Sie gehen heute an unsere Kollegin Britta Ernst.

(Beifall des ganzen Hauses)

Liebe Frau Ernst, im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen sehr herzlich zu Ihrem Geburtstag und wünsche Ihnen alles Gute für Ihr neues Lebensjahr. Ich sehe, man kann auch von hier oben erkennen, wo das Geburtstagskind sitzt.

Wir kommen zur

Fragestunde

und zur Frage Nummer 1 und der Abgeordneten Dr. Brüning.

Was unternimmt der Senat, um den Studierenden der Medizin nach dem geplanten Abriss des Mensa-Gebäudes auf dem Gelände des UKE Mahlzeiten zu den an anderen Hochschulen gültigen oder billigen Mensapreisen zu ermöglichen?

Herr Staatsrat Dr. Salchow, ich würde Sie bitten, diese Frage zu beantworten, auch wenn sie nicht wie eingereicht gestellt worden ist.

Herr Präsident, ich tue das. Der Masterplan für das UKE sieht bekanntlich eine eigene Mensa nicht mehr vor, sondern ein Betriebsrestaurant bietet Essen für Mitarbeiter und Studenten gleichermaßen an. Die so genannte Kantinenrichtlinie regelt dann das Verfahren. Die Richtlinie ist 30 Jahre alt und wurde im Jahre 2000 noch einmal neu geschüttelt.

Demgemäß haben der Betreiber des Betriebsrestaurants, das UKE und das Studierendenwerk vereinbart, nach welchem Prinzip welche Preise genommen werden, und es ist dort vereinbart worden, gleiche Preise zu nehmen für Studenten wie für Mitarbeiter. Dieses fand dann auch die Zustimmung des Betriebsrats.

Das ist der Ausgangspunkt der ganzen Situation. Es ist nicht Aufgabe des Senats, die Preise im Betriebsrestaurant des UKE zu reglementieren.

Übrigens gibt es ungefähr 20 Kantinenbetreiber – so genannte Dritte –, die Essen für Studierende anbieten. Das kommt im Jahr ungefähr auf 120 000 ausgegebene Mahlzeiten. Das gilt zum Beispiel für Studierende am Lerchenfeld oder an der Musikhochschule oder für Lehrkrankenhäuser im LBK. Es ist also nichts Neues.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Brüning.

Ist dem Senat bekannt, dass das Studierendenwerk angeboten hat, weiterhin die Versorgung der Studierenden der Medizin auf dem Gelände des UKE zu den an anderen Hochschulen üblichen Preisen zu übernehmen?

Herr Staatsrat.

Auch diese Frage ist etwas anders, als man sie angedeutet hat.

Da es auf dem UKE-Gelände keine Mensa mehr gibt, können dort Mensa-Preise nicht mehr vereinbart werden. Die Gestehungskosten für ein Essen sind in einem Betriebsrestaurant eben deutlich höher als in einer Mensa, denn das Essen in einem Betriebsrestaurant ist – wie man so schön sagt – höherwertiger und damit etwas teurer als in der vergleichbaren Mensa. Aber verbilligt ist es schon, Frau Dr. Brüning, denn das Essen in dem Betriebsrestaurant wird nicht zum Selbstkostenpreis ausgegeben, sondern es wird unterstützt. Das geht dann ungefähr so: Aus dem Etat des UKE wird ungefähr 1 Million Euro pauschal an Subventionierung gegeben. Das deckt die Fixkosten ab und beläuft sich auf ein einzelnes Essen – heruntergebrochen – in der Größenordnung von ungefähr 1 Euro. Was die Studierendenzahl betrifft, wird dieser 1 Euro genau refinanziert aus dem Studierendenwerk.

Das Essen im Betriebsrestaurant ist ganz gut und ich würde mir bei der Gelegenheit erlauben, Sie dort einmal zum Mittagessen einzuladen, Frau Dr. Brüning.

(Oh-Rufe von der CDU und der SPD – Glocke)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Begeisterung ob der Einladung ein wenig zu begrenzen. – Frau Dr. Brüning.

Vielen Dank, Herr Staatsrat. Ich werde das Angebot annehmen.

Dennoch stelle ich jetzt eine Nachfrage. Halten Sie es für sozial gerecht, dass die Studierenden in der UKE-Kantine bis zu 1 Euro und mehr zahlen müssen als Studierende in anderen Hamburger Mensen?

Herr Staatsrat.

Frau Dr. Brüning, wie ich eben schon sagte, ist das in den ungefähr anderen 20 Kantinen schon jetzt der Fall für diverse Studierende. Zweitens ist dieses ein Agreement, das nicht der Senat mit jemandem abgeschlossen hat, sondern das Studierendenwerk mit dem UKE. Dazu steht mir ein weiterer Kommentar nicht zu.

Frau Dr. Brüning.

Die zweite Frage.

Warum wurde zwischen dem Studierendenwerk, dem Kantinenbetreiber und der Leitung des UKE nicht im Voraus festgelegt, dass die Studierenden nach dem geplanten Abriss der Mensa weiterhin zu verbilligten Mensapreisen essen können?

Herr Staatsrat.

Dies kann ich nicht beurteilen, Frau Dr. Brüning.

Eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Lein.

A

B

C

D

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Trifft es zu, dass das Gebäude, das derzeit nicht mehr genutzt wird, jetzt als Archiv genutzt wird?

Herr Staatsrat.

Ja.

Herr Lein mit einer Nachfrage.

Wann soll das Gebäude abgerissen werden?

Herr Staatsrat.

Dieses weiß ich nicht genau, aber das soll nicht mehr allzu lange dauern. Aber das kann ich nachforschen und Ihnen zukommen lassen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur zweiten Frage und der Abgeordneten Köncke.

Nach Auskunft des Senats wird die Unterkunft für Zuwanderer im Wördemannsweg, in der 2005 rund 150 Zuwanderer und Zuwanderinnen untergebracht waren, von einem Unterkunftsleiter und sechs Ein-Euro-Kräften betreut.

Meine erste Frage: Teilt der Senat die Auffassung, dass das Kriterium der Zusätzlichkeit bei diesem Missverhältnis (1 : 6) nicht gewährleistet ist?

Herr Staatsrat Bonz.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Nein. Ich könnte es bei dieser Antwort belassen, weil damit die Frage beantwortet wäre. Ich will es aber auch begründen.

Sie waren selber am 13. Februar bei dem entsprechenden Träger und haben sich informiert. Aber ich würde trotzdem zum allgemeinen Verständnis gern einmal den Sachverhalt darstellen und daraus die Begründung ableiten, wieso das nicht so ist.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Nach den entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen sollen von den Kommunen Aufnahmeeinrichtungen für Zuwanderer bereitgestellt werden. Eine solche Aufnahmeeinrichtung ist am Wördemannsweg durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und der Hamburger Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft (HAB) errichtet worden; in diesem Fall für 151 Personen.

Nach den entsprechenden bundesrechtlichen Vorschriften in Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Arbeitsgelegenheiten, ist es so, dass solche Einrichtungen betreut werden können. Hier ist eine Betreuung in der Weise erfolgt, dass die HAB einen Hausmeister und sechs Reinigungskräfte zur Verfügung gestellt. Ein in Ihrer Frage intendierter Verstoß gegen das Zusätzlichkeitsprinzip liegt schon deswegen nicht vor, weil für den Fall, dass die HAB das nicht bereitgestellt hätte, nicht andere private Firmen, sondern die Zuwanderer selbst