Protocol of the Session on November 11, 2004

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Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die vorgehaltenen Sitzplätze einzunehmen. Die Sitzung ist eröffnet.

Wir kommen als erstes zur

Fragestunde

und damit zur Frage Nummer eins. Herr Abgeordneter Sarrazin.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Im Rahmen des Konzepts "Sprung über die Elbe" wie auch in der Einschätzung der stadtplanerischen Entwicklungschancen Harburgs räumen alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien der Entwicklung des Harburger Binnenhafens eine maßgebliche Rolle ein.

(Glocke)

Herr Abgeordneter, Sie tragen eine andere Textfassung vor als die eingereichte.

Oh, ich korrigiere mich.

In den vergangenen Wochen sind durch einen vom Amtsleiter des Amtes für Strom- und Hafenbau publizierten Artikel im Fachmagazin "Hansa-Online" Planungen des Amts für Strom- und Hafenbau über den Bau einer neuen Hafenbahntrasse in unmittelbarer Nähe des Harburger Binnenhafens bekannt geworden, die dessen Entwicklungschancen zu beeinträchtigen scheinen, obwohl alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien der Entwicklung des Harburger Binnenhafens eine maßgebliche Rolle einräumen.

Erstens: Wie will der Senat im weiteren Verfahren – also auch im Rahmen der angekündigten Senatsdrucksache zur Entwicklung des Schlossinselbereichs des Harburger Binnenhafens – sicherstellen, dass städtebauliche Beeinträchtigungen für die Entwicklung des Harburger Binnenhafens durch einen Bau einer neuen Hafenbahntrasse im Bezirk Harburg ausgeschlossen werden können?

Zweitens: Wird dabei auch eine Trassenverschiebung nach Westen hinter das östlichste Hafenbecken des Harburger Seehafens geprüft?

Herr Staatsrat Dr. Doppler.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Wie der Erste Bürgermeister zum Abschluss der Sitzung der Senatskommission für Stadtentwicklung am 21. Oktober dieses Jahres festgestellt hat, gibt es keine Präjudizierung der Entscheidung über die neue Hafenbahntrasse. Die dort dargestellten Planungsvarianten müssen jetzt in einem engen Abstimmungsprozess mit den Behörden und Bezirken weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse dieses Prozesses müssen abgewartet werden. Darüber hinaus wird zeitnah eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Harburger Wirtschaft und der kommunalpolitischen Gremien erfolgen. Bei der weiteren Trassenplanung soll insbesondere darauf hingewirkt werden, dass städtebauliche Beeinträchtigungen für die

Entwicklung des Harburger Binnenhafens minimiert werden; das zur ersten Frage.

Zur zweiten Frage: Eine Trassenvariante zwischen Seehafen 1 und Seehafen 2 ist aufgrund der starken Auswirkungen auf die Seehafenbetriebe sowie den Standort der Shell-Raffinerie Auf der Hohen Schaar nicht weiter verfolgt worden.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Lieven.

Herr Staatsrat, ist es richtig, dass das Amt für Strom- und Hafenbau in der Senatskommission angewiesen wurde, weitere Trassenalternativen zusätzlich zu der genannten Präferenztrasse zu prüfen? Und wenn ja, wird diesen Planungen auch das Kriterium der Vermeidung von Lärmemissionen für den Harburger Binnenhafen zugrunde gelegt?

Herr Staatsrat.

Ich hatte in meiner Antwort bereits dargelegt, dass die Planungsvarianten geprüft werden und dieser Prozess abgewartet werden muss. Dabei wird auch, wie ich dargestellt habe, darauf geachtet, dass die Beeinträchtigungen, also auch die Lärmemissionen, möglichst minimiert werden.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Kerstan.

Herr Staatsrat, der Senat betreibt die Entlassung des Harburger Binnenhafens aus dem Bereich des Hafenentwicklungsgesetzes. Inwiefern sieht der Senat in einer möglichen Lärmbeeinträchtigung durch den Bau einer solchen Hafenbahntrasse ein Hindernis für die geplanten Entwicklungen des Harburger Binnenhafens mit gemischter Bebauung?

Herr Staatsrat.

Wir werden unsere Vorlage mit einem Vorschlag zur Entlassung der Harburger Schlossinsel aus dem Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes der Senatskommission bald vorlegen und in dieser werden die gesamten Abwägungen dann auch dargestellt.

Eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Kerstan.

Bei den verschiedenen Abwägungen könnten sehr starke Lärmbelästigungen durch die Hafentrasse aufgezeigt werden. Wäre das ein Kriterium, von dem der Senat die Verwirklichung dieser Trassenpläne dann auch abhängig machen würde?

Herr Staatsrat Dr. Doppler.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Bei den dargestellten Planungsvarianten, und zwar dem Südkorridor, der am dichtesten an der Harburger Schlossinsel liegt, ist in dem Gutachten dargelegt worden, dass die Beeinträchtigung weitgehend vermieden werden kann, das heißt also, dass keine großen

A

B

C

D

Beeinträchtigungen der Lärmemission vorliegen werden. Dennoch werden wir das natürlich im weiteren Verfahren weiter prüfen.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Lühmann.

Hat denn das Amt für Strom- und Hafenbau in diesem Zusammenhang auch geprüft, ob es eine Alternativstrecke im Bereich Kattwykbrücke geben könnte?

Herr Staatsrat Dr. Doppler.

Ich habe vorhin gesagt, dass alle Planungsvarianten geprüft werden, und von daher kann ich jetzt weitere Aussagen dazu nicht machen.

Eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Lühmann.

Dann wüsste ich gerne von Ihnen, ob zu diesen vielen Trassenvarianten, die geprüft werden, auch gehört, dass man in Wilhelmsburg ein Überwerfungs- oder Unterwerfungsbauwerk bräuchte, um eine höhenungleiche Kreuzung der Gleise und damit den Anschluss zwischen den Hafenbahngleisen und der Strecke nach Lübeck zu erreichen?

Das Unterwerfungsbauwerk ist geplant.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Maaß.

Hält es der Senat für angemessen, in der Fragestunde der Bürgerschaft an den Senat ohne einen einzigen Senator oder ohne eine einzige Senatorin zu erscheinen?

Herr Staatsrat Dr. Doppler, diese Frage brauchen Sie nicht zu beantworten, sie ist unzulässig.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Sarrazin.

Herr Staatsrat, halten Sie beziehungsweise hält der Senat die im Rahmen der TENStudie durchgeführten Gutachten und Untersuchungen zur Frage der Lärmemissionen einer möglichen Hafenbahntrasse im Bereich des Binnenhafens beziehungsweise der Schlossinsel in Harburg für ausreichend?

Herr Staatsrat Dr. Doppler.

Ich hatte Ihnen doch vorhin dargestellt, dass jetzt die in diesem Gutachten dargestellten Planungsvarianten in einem engen Abstimmungsprozess weiterentwickelt werden. Dabei hatte ich auch dargestellt, dass wir die Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung von Harburg minimieren wollen.

Dann möchte ich eine andere Nachfrage stellen. Die Planungen über die neue Hafenbahntrasse im Bezirk Harburg wurden, wie schon ge

nannt, durch einen Artikel des Amtsleiters des Amtes für Strom- und Hafenbau veröffentlicht oder sind öffentlich geworden. Ist es aus Sicht des Senats zulässig, dass ein Amtsleiter unter Nutzung seiner Amtsbezeichnung und seiner Amtsadresse derartige Planungen, in die bis dahin meiner Kenntnis nach keine Betroffenen einbezogen wurden, in einer Zeitschrift veröffentlicht?

Herr Staatsrat.

Dazu möchte ich keine Stellung nehmen. Ich kann aber darauf hinweisen, dass wir die TEN-Studie in der Senatskommission für Stadtentwicklung ausführlich dargestellt haben und dort auch die ganzen Varianten und die Emissionsauswirkungen, die in dem Gutachten untersucht worden sind, dargestellt worden sind.