Herr Präsident, ich würde gern dem Senat zwei Fragen stellen. Erstens: Wie viele Schlafplätze gibt es in Hamburg im Winternotprogramm der Behörde für Soziales und Familie. Zweitens: Mussten in den vergangenen besonders kalten Nächten Menschen bei den Notunterkünften abgewiesen werden, weil keine freien Plätze mehr vorhanden waren?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Über die 3100 Plätze für Wohnungslose hinaus gibt es im Rahmen des Winternotprogramms 200 zusätzliche Plätze. Das zu Ihrer Frage Nummer 1.
Zur Frage Nummer 2: Es musste niemand abgewiesen werden, auch nicht in den besonders kalten Nächten. Die Auslastung in der Wohnunterkunft Sportallee lag in den kältesten Nächten zwischen 92 Prozent und 99 Prozent. Man hätte aber die Auslastung auch noch um 20 Prozent erhöhen können. Außerdem gab es noch weitere Schlafplätze. Es musste also auch in den kältesten Nächten niemand auf der Straße übernachten.
Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass viele Obdachlose neuerdings scheuen, die angebotenen Unterkünfte aufzusuchen, weil der Senat angewiesen hat, dass auch die Plätze im Winternotprogramm nur dann vergeben werden, wenn sich die Betroffenen legitimieren.
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Nach unserer Erfahrung ist das kein Grund, nicht aufgenommen zu werden. Jeder, auch derjenige, der sich nicht ausweisen kann, wird aufgenommen. Allerdings wird er um die Angaben gebeten, um zu prüfen, ob nicht auch Missbrauch betrieben wird, beispielsweise von Arbeitnehmern, die das als billige Übernachtungsunterkunft nehmen. Aber die Besorgnis, dass jemand deswegen nicht aufgenommen würde, ist unbegründet.
Herr Staatsrat, wenn von den Fachleuten vor Ort in den Unterkünften angegeben wird, dass es besonders bei der Vergabe von Winternotplätzen um reine Überlebensplätze geht, sind Sie dann nicht auch der Meinung, dass die Frage der Legitimation vor der Gefahr der Erfrierung zurücktreten sollte?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Selbstverständlich teile ich diese Auffassung. Daher will ich das Verfahren nochmals ein bisschen ausführen.
Dieses Verfahren der Ausweiskontrolle wird seit dem Winternotprogramm 2003/2004 angewandt. Können sich die Betreffenden nicht ausweisen und besteht nach den Antworten der Eindruck, dass Zweifel an dem Hilfebedarf vorhanden sind, so werden sie gebeten, den Sachverhalt am folgenden Werktag in der zuständigen Sozialdienststelle zu klären. Dort erhalten sie auch bei weiter bestehenden Zweifeln eine vorläufige Bewilligung zur Übernachtung in der Unterkunft für längstens eine Woche. Soweit erforderlich, werden sie dann zur zuständigen Dienststelle für Ausweisangelegenheiten geschickt.
Dieses Verfahren, das seit dem 1. November 2005 angewandt wird, ist notwendig, um missbräuchliche Nutzung des Winternotprogramms als kostenlose Unterkunft, beispielsweise durch Arbeitnehmer aus dem Ausland, zu verhindern. Das ändert nichts an meiner grundsätzlichen Aussage, dass ich Ihre Auffassung teile. Das ist vollkommen klar.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn das Winternotquartier auch bei Minustemperaturen nicht von allen angenommen wird, muss man sich fragen, woran das liegen kann. Es sind momentan Unterkünfte, die Zimmer für vier bis sechs Personen anbieten und sehr viele andere Defizite haben, wie Abziehdelikte,…
Daher möchte ich Herrn Staatsrat Meister fragen, ob er der Meinung ist, dass man nicht dezentraler und kleinere Angebote vorhalten sollte, damit die Menschen auch wirklich dort hingehen mögen.
Herr Staatsrat, Sie haben soeben behauptet, dass teilweise Arbeitnehmer die Schlafplätze im Winternotprogramm als sozusagen billige Hotelplätze nutzen würden. Haben Sie hierzu irgendwelche gesicherten Erkenntnisse oder Zahlen?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Ich habe nicht behauptet, dass dem so sei, sondern ich habe gesagt, das sei zu verhindern und hierzu diene auch die Ausweiskontrolle.
Können Sie noch einmal klar erklären, ob das nur eine hypothetische Möglichkeit ist, so wie Sie das soeben dargestellt haben, oder haben Sie irgendwelche gesicherten Erkenntnisse? Gibt es hierüber Zahlen?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Das ist eine Möglichkeit, die sich aus der Realität des tatsächlichen Lebens ergibt.
Herr Meister, hat es denn tatsächlich schon irgendwelche Fälle dieser Art gegeben, die Sie in irgendeiner Unterkunft haben beobachten können?
Herr Staatsrat, ich hätte die Bitte, dass Sie das Mikrofon einfach nur aus der herzlichen Umarmung entlassen. Wir verstehen Sie dann besser.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Die Bettler und die Obdachlosen konzentrieren sich häufig in Innenstädten und in Stadtteilzentren. Können Sie sagen, wie viele Obdachlosenplätze ohne zusätzlichen Fahrschein, beispielsweise von der Hamburger Innenstadt aus gesehen, erreichbar sind?