Wir haben den Familien-TÜV eingeführt, bei uns wird jeder Antrag, jede Maßnahme auf Familienfreundlichkeit geprüft. Wir haben Familienhebammen, WellcomeProjekt und Nachbarschaftszentren eingerichtet. Das hat alles schon unsere Senatorin gesagt.
Wir haben aber neue Wege aufgeführt: Ein Beispiel sind Lesecafés, in denen wunderbare Leseprojekte eingeführt werden. Die SPD hat zu ihren Zeiten viel mehr Bücherhallen geschlossen.
Sparmaßnahmen sind immer bitter, aber manchmal nützt es nichts. Wir müssen uns auf finanziell solide Grundlagen stellen, sonst kann man keine vernünftige Familienpolitik machen.
Fazit: Liebe Opposition, mit der CDU wird die Stadt familienfreundlich. Das wollen wir und daran arbeiten wir. Keine Experimente, Hamburg ist und bleibt in guten Händen.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Inneres - Drs. 18/7072 -]
Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält je ein Feld für Zustimmung, für Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf dem Stimmzettel ein Kreuz machen, aber bitte nur eines, mehrere Kreuze beziehungsweise weitere Eintragungen oder Bemerkungen machen den Stimmzettel ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidung vor.
Meine Damen und Herren! Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? - Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird jetzt ermittelt und ich werde es Ihnen im Laufe der Sitzung bekanntgeben.
Wir kommen zum Punkt 2 a der Tagesordnung, Drs. 18/7103: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts - Drs. 18/7103 -]
Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragrafen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt.
Ich bin mir sicher, dass Sie das alles bereits mehrfach gehört haben, aber es wäre für das Verfahren ganz hilfreich, wenn Sie vielleicht etwas leiser wären.
Wir verfahren so, dass Frau Thomas und Frau Martens abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, die Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen.
Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen. Wir sehen uns in fünf Minuten wieder. Daher lohnt es nicht, sich weit zu entfernen.
Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt: Bei der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 111 Stimmzettel abgegeben worden, die alle gültig waren. Herr Dr. Klaus David erhielt 100 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.
Damit ist Herr Dr. David zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden. Sie sind bereits nach vorn in unsere Mitte gekommen, daher brauche ich Sie nicht zu bitten.