Protocol of the Session on November 26, 2014

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Hierzu liegt Ihnen mit Drucksache 20/13742 ein Antrag der FDP-Fraktion vor.

Wer möchte zunächst diesen annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann hat dieser Antrag keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen zum Bericht des Haushaltsausschusses.

Wer möchte Ziffer 1 der Ausschussempfehlung folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Wer möchte Ziffer 2 folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist Ziffer 2 mehrheitlich beschlossen worden.

Punkt 19, Drucksache 20/13499, Bericht des Haushaltsausschusses: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Gleichstellungsrechts im öffentlichen Dienst.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/12157: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Gleichstellungsrechts im öffentlichen Dienst (Senatsantrag) – Drs 20/13499 –]

[Antrag der SPD-Fraktion: Novellierung des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes – Drs 20/13743 –]

Hierzu liegt Ihnen mit Drucksache 20/13743 ein Antrag der SPD-Fraktion vor.

Die Fraktion DIE LINKE möchte beide Drucksachen federführend an den Haushaltsauschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

Wer folgt dem Überweisungsbegehren? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren mit großer Mehrheit abgelehnt.

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE das Wort begehrt wird. Gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung bekommt das Wort Frau Artus für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Wir haben die Rücküberweisung beantragt, und ich möchte Ihnen kurz darlegen, warum. Bei der Gleichstellung wurde in den vergangenen 50 Jahren durchaus viel erreicht. Durch gesetzliche Regelungen wurden viele Impulse gegeben, um Frauendiskriminierung zu beenden.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Jetzt sogar die Frauenquote!)

Das neue Gleichstellungsgesetz für Hamburg soll ein weiterer Meilenstein sein, ich meine aber, dass es nur ein Meilensteinchen ist und Chancen vertan werden. Unsere Kritik haben wir durch ein umfangreiches Petitum zum Ausdruck gebracht; Sie finden es im Bericht des Haushaltsausschusses. So ist es falsch, dass Gleichstellungsbeauftragte künftig nicht mehr gewählt werden müssen und dass Gleichstellungsbeauftragte nicht mehr gleichzeitig dem Personalrat angehören dürfen. Und es ist falsch, dass der Maßstab für eine Diskriminierung

(Präsidentin Carola Veit)

künftig das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht sein soll. Dass sich die Bürgerschaft erst wieder in vier Jahren mit der Verwirklichung des Gesetzes befassen soll, finde ich ebenso falsch. Es ist außerdem falsch, dass nur zwei Gleichstellungsbeauftragte für die gesamte Schulbehörde inklusive Schulen vorgesehen sind. Auch wenn es eine Mindestregelung ist, ist es das falsche Signal.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe außerdem den Eindruck, dass die SPD es mächtig leid ist, über ihre Gleichstellungspolitik zu diskutieren, denn sie hat nicht einmal die wichtigen Vorschläge der Gewerkschaftsfrauen von ver.di, GEW, DGB oder vom Landesfrauenrat aufgenommen, die zur Verbesserung des Gesetzes beigetragen hätten. Es herrscht großes Kopfschütteln und Unverständnis über diese Art und Weise, sehr geehrte Frau Dobusch.

Die SPD-Fraktion, obwohl sie von der Anzahl der ihr zustehenden Debatten her es hätte möglich machen können, hat dieses Gesetz heute noch nicht einmal zur Debatte angemeldet. Ihr kurzfristig eingereichter, übrigens reichlich geschwurbelter und bittstellerischer Zusatzantrag sollte daher wenigstens Anlass dafür sein, dass Sie den Gesetzentwurf samt diesem Antrag noch einmal an die Ausschüsse geben und endlich Bereitschaft zeigen, mit den frauenpolitischen Akteuren der Stadt über Ihr Gesetz zu diskutieren und die Vorschläge auch anzunehmen. Ansonsten müssen Sie sich, verehrte SPD, den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie sich dem Diktat des Personalamts, wo das neue Gleichstellungsgesetz gestrickt wurde, und nicht etwa in der Gleichstellungsbehörde, wie man vielleicht annehmen möchte, unterwerfen. Das Gesetz in der jetzigen Form verhindert emanzipatorische Prozesse im Arbeitsleben, denn es sieht auch Männer künftig als benachteiligt an, sobald sie das unterrepräsentierte Geschlecht sind.

(Dirk Kienscherf SPD: Ja, das ist doch so!)

Das wusstet ihr gar nicht. Darüber stimmt ihr gleich ab.

Das ist aber in Anbetracht der strukturellen Diskriminierung, die Frauen seit Jahrtausenden erleben, wirklich nur lächerlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Dobusch von der SPD hat für ebenfalls maximal fünf Minuten das Wort.

(Hans-Detlef Roock CDU: Man muss nicht auf alles antworten!)

– Doch, ich antworte lieber darauf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie sich von meiner Vorrednerin nicht wuschig machen. Heute ist ein guter Tag für die Gleichstellung.

(Beifall bei der SPD und bei Ralf Niedmers CDU)

Der Senat hat im Juni dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Gleichstellungsrechts im öffentlichen Dienst vorgelegt. Die Neuregelung war überfällig, denn das jetzt gültige Gesetz stammt noch aus dem Jahr 1991. Wer – wenn auch nur sporadisch, wie der eine oder andere hier – etwas davon mitbekommen hat, was sich in puncto Gleichstellung seither getan hat, der weiß genau, dass mehr als zwei Jahrzehnte hier eine sehr große Zeitspanne sind. Jetzt schließt Hamburg endlich zu anderen Bundesländern auf und geht in einigen wesentlichen Punkten mutig voran, Frau Artus.

(Beifall bei der SPD)

Mehr Frauen in Führungs- und Spitzenfunktionen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind natürlich die vordringlichsten Ziele des Gesetzes. Es betrifft alle 80 000 Beschäftigten der Stadt sowie 57 000 Beschäftigte der öffentlichen Unternehmen. Zukünftig werden nicht mehr nur Frauen, sondern beide Geschlechter mit Fokus auf das jeweils unterrepräsentierte in den Blick genommen. Die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten werden präzisiert, konkrete Gleichstellungspläne verpflichtend gemacht, und die Zuständigkeit wird auf private Unternehmen, an denen die FHH eine Mehrheit hat, ausgedehnt. Damit ist ein weiterer wesentlicher Schritt in Richtung tatsächlicher Umsetzung der Gleichstellung getan, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Da eben schon davon die Rede war, erlaube ich mir, aus dem Schreiben des Landesfrauenrats an uns Abgeordnete zu zitieren:

"Angesichts der inzwischen auf internationaler Ebene bekannten positiven Erfahrungen und wirtschaftlichen Erfolge bei Firmen mit Frauen an der Spitze verspricht sich der Landesfrauenrat von der konsequenten Anwendung des Gesetzes – neben den selbstverständlich positiven Auswirkungen auf die Situation von Frauen im öffentlichen Dienst – eine Vorbildwirkung auch für die Privatwirtschaft unserer Stadt."

Meine Damen und Herren! Kritik klingt aus unserer Sicht etwas anders.

(Beifall bei der SPD)

Der Justiz- und Gleichstellungsausschuss hat sich mit dem Entwurf im September befasst und anschließend im Oktober der federführende Haus

(Kersten Artus)

haltsausschuss. Die drei Punkte, die wir in unserem Zusatzantrag aufgegriffen haben – die Regelung für die Polizeiakademie, das Vorziehen einiger Gleichstellungspläne und die zeitnahe Überprüfung getroffener Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit –, hatten wir bereits im Justiz- und Gleichstellungsausschuss angekündigt und versprochen. Insofern sehen wir überhaupt keine Veranlassung für eine erneute Befassung im Ausschuss. Wir legen viel Wert auf den per Gesetz vorgesehenen Bericht des Senats und die Debatte. Das wird dann ein guter Zeitpunkt sein für eine ausführliche Befassung des Parlaments mit dem Gesetz und den Erfahrungen, die bis dahin damit vorliegen.

Meine Damen und Herren! Sie haben es hoffentlich alle mitbekommen. Nachdem sich auch in Berlin heute einiges in puncto Gleichstellung getan und man sich auf eine Quotenregelung geeinigt hat, wage ich zu sagen, dass heute wirklich ein sehr guter Tag für die Gleichstellung war – in Hamburg, aber auch darüber hinaus. – Vielen Dank

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann können wir zu den Abstimmungen kommen. Wir beginnen mit dem SPDAntrag.

Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag einstimmig beschlossen worden.

Wir kommen zum Bericht des Haushaltsausschusses.

Wer möchte hier nun der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Neuregelung des Hamburgischen Gleichstellungsrechts im öffentlichen Dienst aus Drucksache 20/12157 mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.