nicht nur für Patienten, sondern auch für die Klinikleitungen selbst. Deshalb propagiere ich das sehr offensiv.
Zum Thema Personalausstattung. Dieses Thema beschäftigt uns in diesem Jahr sehr intensiv, auch im Rahmen der Krankenhausreform. Die privaten Krankenhäuser sind in Fragen der Personalausstattung genau zwischen den kommunalen und den freigemeinnützigen Krankenhäusern platziert, aber für alle Kliniken in Deutschland gilt, dass in den vergangenen zehn Jahren seit Einführung der Fallpauschalen eine deutliche Arbeitsverdichtung gerade im Bereich der Pflege stattgefunden hat. Es wurden Arztstellen aufgebaut, auch Stellen für Pfleger im OP, aber die Pflege am Bett ist abgebaut worden. In Deutschland versorgt eine Krankenpflegekraft im Durchschnitt zehn Patientinnen und Patienten, in den Niederlanden sind es nur halb so viele. Das ist relevant für das Thema Patientensicherheit, aber es ist auch relevant für das Thema Arbeitsbedingungen im Krankenhaus, und das in einer Situation, in der wir händeringend Fachkräfte suchen, die unsere Kranken und Pflegebedürftigen pflegen. Deshalb war es mir auch sehr wichtig, bei der Krankenhausreform, die wir auf Bundesebene verabredet haben, eine Antwort für diese Situation zu finden, und zwar für alle Krankenhäuser. Deshalb haben wir auf Forderung der SPD hin vereinbart, dass der Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ermittelt und ein erhöhter Pflegebedarf, zum Beispiel von demenzkranken oder behinderten Patienten, adäquat vergütet wird. Zudem soll kontrolliert werden, ob dieses Geld tatsächlich in der Pflege ankommt.
Bis das System da ist, überbrücken wir die Zeit mit einem Pflegesonderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro. Das konnte auch nur verknüpft mit der Krankenhausfinanzierung auf Bundesebene geregelt werden, und nicht, wie Sie immer wieder gefordert haben, im Landeskrankenhausgesetz der Stadt Hamburg, denn die Finanzierung gehört untrennbar dazu. Das Krankenhausgesetz nutzen wir aber, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, durch Vorgaben in qualitätssensiblen Bereichen für Patientensicherheit zu sorgen und auch dafür, dass unfairer Wettbewerb durch Unterlaufen medi
Noch ein Wort zum Thema Veröffentlichung des Vertrags. Der Beteiligungsvertrag enthält umfangreiche Regelungen zur Vertraulichkeit, und es gibt in diesem Punkt kein Umdenken bei Asklepios. Allerdings ist im Vertrag festgelegt, dass er nebst allen Anlagen in der Bürgerschaftskanzlei zur Einsichtnahme durch die Abgeordneten ausgelegt werden kann.
Ja. Das andere ist in diesem Vertrag leider ausgeschlossen worden. Der Senat hätte überhaupt kein Problem damit, diesen Vertrag zu veröffentlichen.
Ich bin der Meinung – und das habe ich Asklepios auch schon oft gesagt –, dass dieser Konzern mehr Transparenz walten lassen muss, sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber der Bürgerschaft.
Ich habe die Antwort bekommen, dass ein Zugehen auf die Abgeordneten, auf die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses Öffentliche Unternehmen geplant ist.
Es gibt aber auch viele Regelungen im Kaufvertrag, die schon längst in Drucksachen veröffentlicht wurden; sie sind heute schon zitiert worden. Dazu gehört auch, dass Gewinne reinvestiert werden. Dem kann ich keinerlei schlechten Aspekt abgewinnen. Ich begrüße ausdrücklich, dass Gewinne nicht entnommen, sondern in die Kliniken reinvestiert werden. Das schont auch die städtischen Investitionen in Krankenhäuser.
Meine Damen und Herren! Es ist mir unklar, wie wir mit einer Offenlegungspflicht eine Rückübertragung der Krankenhäuser befördern könnten, genauso wie mir schleierhaft ist, wie wir das als Senat überhaupt bewerkstelligen sollten angesichts der Tatsache, dass Enteignung nicht vorgesehen ist und Asklepios nicht verkaufen will. Aber vielleicht ist die Debatte unter dem Motto "Gut, dass wir einmal darüber gesprochen haben" zu begreifen.
Ich will noch etwas zu dem Thema sagen, was Sie angesprochen haben, Herr Kerstan, nämlich das Thema Strahlentherapie in der Asklepios Klinik St. Georg. Ich will gleich zu Beginn die Unterstel
Stützen Sie sich tatsächlich auf einen Artikel in einer einzelnen Zeitung, ohne zu wissen, ob er den Tatsachen entspricht? Sie stellen Schriftliche Kleine Anfragen, aber die Antwort warten Sie nicht ab. Sie haben Ihr Urteil schon gefällt.
Vielleicht trennen wir zwei Dinge. Das eine ist der unstreitige Sachverhalt, dass es bei zehn Patientinnen und Patienten zwischen 2010 und 2013 zu einer Unterdosierung gekommen ist. Das hat die Klinik selbst gemeldet. Wir sind sofort tätig geworden, und zwar so, dass es nicht nur in Hamburg, sondern auch über Hamburg hinaus nicht mehr zu einem solchen Vorfall kommen kann. Wir haben dafür gesorgt, dass das Personal erneut geschult wurde, und wir haben über die zuständigen Bundesinstitute und Bundesministerien den Hersteller informiert. Der Hersteller hat inzwischen seine Software aktualisiert und verändert, damit solche Fehler nicht durch die Software ermöglicht werden. Wir haben also sowohl was das Personal betrifft als auch was die Geräte betrifft gehandelt.
Das Zweite ist eine routinemäßige Überprüfung der Strahlentherapie der Asklepios Klinik St. Georg durch die Ärztliche Stelle der Ärztekammer. Der Prüfbericht der Ärztlichen Stelle liegt uns seit Mitte November vor. Wir haben ihn selbstverständlich umgehend geprüft und Zusatzfragen gestellt, die wir mit der Ärztekammer besprochen haben. Dieser Dialog dauert noch an. Die Klinik selbst hat die Gelegenheit bekommen, Stellung zu den im Prüfbericht enthaltenen Vorwürfen zu nehmen. Diese Stellungnahme liegt seit 14 Tagen vor und wirft zahlreiche neue Fragen auf. Es geht darum, ob Therapieentscheidungen leitliniengerecht sind, es geht um Dokumentationsfragen – die Klinik sagt, sie habe ordnungsgemäß dokumentiert, die Ärztliche Stelle sagt, es sei nicht ordnungsgemäß dokumentiert worden –; es geht darum, ob Patientinnen und Patienten ohne Grund einer Strahlenbehandlung ausgesetzt worden sind. Die unterschiedlichen Standpunkte liegen auf dem Tisch. Da Prüfbericht und Stellungnahme Berichte von Strahlenmedizinern an Strahlenmediziner sind, haben wir einen renommierten Strahlenmediziner beauftragt, diese Berichte zu bewerten, den emeritierten Lehrstuhlinhaber der Universität Kiel, Herrn Professor Kimmig, Vorstandsmitglied der entsprechenden
Fachgesellschaft. Er wird eine Bewertung dieser Vorgänge vornehmen, denn wir nehmen das sehr ernst, aber wir gehen auch sorgfältig vor.
Wir werden selbstverständlich in kürzester Zeit und nicht erst, wie von der Ärztekammer geplant, in einem halben Jahr eine erneute Prüfung der Klinik vornehmen lassen, um zu überprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat. Wir haben übrigens auch veranlasst, dass die ambulante Einrichtung in St. Georg überprüft wurde. Dort gibt es keine Beanstandungen. Selbstverständlich werde ich der Bürgerschaft über die Ergebnisse dieser Prüfungen berichten, aber erst, wenn sie mir endgültig vorliegen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Lassen Sie mich zu Beginn noch einmal klarstellen, dass wir heute nicht die Rekommunalisierung der Asklepios-Kliniken beantragen,
Herr Dr. Schäfer, ich gebe Ihnen recht, der Rückkauf würde nicht so funktionieren wie bei den Netzen. Das ist uns klar.