Sechster Punkt: Jetzt wird es interessant, es geht nämlich um eine Entschleunigung der entgegenkommenden Busse. Wenn beispielsweise auf der Metrobuslinie 5 ein Bus kommt, die Ampel auf grün geschaltet wird, aber nicht länger als 80 Sekunden, und dann nach 90 Sekunden der entgegenkommende Bus kommt, dann ist für den wieder rot. Sie sorgen durch diese absurde Maßnahme dieser generellen Priorisierung für eine Entschleunigung des entgegenkommenden Busverkehrs – eine tolle Leistung.
Siebter Punkt: Entschleunigung des folgenden Verkehrs. Sie wollen Busbuchten abschaffen und stattdessen Buskaps. Ich erkläre es für diejenigen, die den Begriff nicht so genau kennen. Der Bus hält auf der Fahrbahn an, die anderen Autos warten dahinter. Die Leute steigen ein und aus und irgendwann fährt der Bus wieder los. Was macht er? Er führt den Stau an. Das ist eine Entschleunigung des nachfolgenden Verkehrs.
(Beifall bei der FDP – Dirk Kienscherf SPD: Das ist es! Er muss sich jetzt nicht mehr hin- ten anstellen!)
Achter Punkt: Entschleunigung bei der Parkplatzsuche. Sie vernichten durch Ihr dämliches Busbeschleunigungsprogramm massenhaft Parkplätze. Ergebnis: Die Leute fahren stundenlang um den Block, blockieren die Straßen und produzieren Abgase. Das ist eine Entschleunigung des Parkplatzverkehrs – ganz schlimm.
Neunter Punkt: Entschleunigung der Haushaltssanierung. Der Bürgermeister will den Haushalt sanieren, und Sie ballern 260 Millionen Euro sinnlos raus und setzen sie im wahrsten Sinne des Wortes in den Sand. Das ist eine Entschleunigung der Haushaltssanierung, dafür sollten Sie sich schämen.
Zehnter Punkt: Nun wird es wirklich lustig, denn es geht um die Entschleunigung der Busse. Ich habe Ihnen schon ein paar Punkte genannt. Sie produzieren durch das Busbeschleunigungsprogramm während der Bauzeit und auch danach neue Staus. Wer steht denn in den Staus? Nicht nur die Autofahrer, sondern auch die Busse. Das Ergebnis der Busbeschleunigung wird sein, dass die Busse nicht schneller fahren, sondern langsamer. Was ist das für eine Bilanz, die Sie da aufzuweisen haben.
Meine Damen und Herren! Wenn man sich das alles überlegt, dann möchte man eines laut ausrufen: Mein Gott – nein, das ist zu hochgegriffen –,
Mensch, Olaf, tu doch endlich was und befreie uns von dem Bösen. Der Bürgermeister ist nicht da, richten Sie es ihm aus. Zeigen Sie endlich dem Busbeschleunigungsprogramm die Rote Karte. – Vielen Dank.
Bevor ich nun Frau Sudmann das Wort gebe, möchte ich auch Herrn Dr. Schinnenburg noch einmal an etwas erinnern: Ich bin mir sicher, dass Sie den parlamentarischen Sprachgebrauch verinnerlicht haben, und es wäre gut, wenn Sie sich auch daran halten würden. – Frau Sudmann hat das Wort.
Letztes Mal sollten alle die Gelbe Karte als Anreiz nehmen, um gelb zu wählen. Jetzt sind Sie schon so weit, dass Sie für DIE LINKE Werbung machen und sagen, Rote Karte, rot wählen. Danke, das ist unerwartet.
Es gibt eine Beschleunigung, die mir überhaupt nicht gefällt, und das ist die Beschleunigung der Bürgerschaftsdebatten. Mittlerweile haben wir in jeder Bürgerschaftssitzung eine Debatte zur Busbeschleunigung, die inhaltlich nicht richtig voranbringt. Darauf könnten wir vielleicht verzichten und die Debatten etwas anders gestalten.
Herr Hesse, ich habe Ihrer Rede gelauscht und mir gesagt, dass wir doch über Busse reden, und die sind doch ein Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie haben jedoch überwiegend über Autoentschleunigung gesprochen und sich Sorgen um den Autoverkehr gemacht. Was glauben Sie, was passiert wäre, wenn Sie Erfolg gehabt hätten – was ich mir sehr gewünscht hätte – und die Stadtbahn gebaut worden wäre? Wir hätten dieselben Probleme gehabt, denn der Autoverkehr hätte erst einmal stehen müssen. Da hätten Sie zu Recht mit mir gemeinsam gesagt: Liebe Hamburgerinnen und Hamburger, wir wollen hier etwas verbessern, deswegen steht der Autoverkehr.
Es ist nicht klar geworden, was Sie wollen. Wir müssen jetzt etwas tun. Ich kann nur jedes Mal sagen, dass diese SPD sich der Vernunft verweigert. Sie ist gegen die Stadtbahn, und deswegen muss sie etwas für die Busbeschleunigung tun. Da tut sie eindeutig noch nicht das Richtige, da gebe ich Ihnen recht.
Ich gebe Ihnen auch in einem anderen Punkt recht, Herr Hesse. Was die Beteiligung angeht, haben die SPD und auch der Verkehrssenator bisher noch kein gutes Bild abgegeben, vorsichtig ausgedrückt. Wir haben vor 14 Tagen darüber diskutiert,
dass die Beteiligung bei der Gerichtstraße nicht stattgefunden hat trotz der Sanierungsbeiratsempfehlung und trotz der Briefe von Bürgerinnen und Bürgern. Das ist nicht im Rahmen der Busbeschleunigung passiert und deshalb etwas Schlechtes gewesen.
Deswegen will ich trotzdem kein Moratorium veranstalten. Was die CDU beantragt, bedeutet, erst einmal gar nichts zu machen, alles Mögliche prüfen zu lassen und bis 2015 zu warten. Das darf nicht passieren, deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir lehnen ihn aber nicht ab, weil Sie einen wichtigen Punkt ansprechen, und das ist die Beteiligung. Ich hoffe, Sie gehen gleich noch ans Mikrofon. Das tun Sie nicht? Schade. Sonst hätte Herr Horch noch einmal sagen können, dass Sie jetzt dafür sorgen werden, dass die Maßnahmen vor Ort breit diskutiert werden; da haben Sie recht, Herr Hesse.
Ich frage mich schon seit längerer Zeit, warum Hamburg eine sehr wichtige Maßnahme nicht macht. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2002 beim Landesbetrieb Straßenbau ein Sicherheitsaudit. Das heißt, es wird bei allen Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eigentlich alle Sicherheitsbelange, die Barrierefreiheit und so weiter berücksichtigt sind. Dieses Sicherheitsaudit wird von Auditoren und Auditorinnen gemacht, die sämtliche Verkehrsbelange und sämtliche Verkehrsteilnehmerinnen im Blick haben. Wenn Sie das in der Gerichtstraße gemacht hätten oder in St. Georg in der Langen Reihe, dann hätten wir viele Probleme nicht. Deshalb ist es eine gute Idee, dass auch Hamburg schauen sollte, dass bei Straßenbaumaßnahmen Sicherheitsaudite gemacht werden.
Ansonsten werden wir uns bei dem Antrag sehr kraftvoll enthalten, weil man ihn nicht ganz ablehnen kann, aber man kann ihm auch nicht ganz zustimmen.
Wer einer Überweisung der Drucksache 20/9113 an den Verkehrsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.
Dann lasse ich über den CDU-Antrag aus der Drucksache 20/9113 in der Sache abstimmen. Die GRÜNE Fraktion möchte die Ziffer 5 dieses Antrags separat abstimmen lassen.
Wer sodann dem CDU-Antrag aus der Drucksache 20/9113 mit Ausnahme der Ziffer 5 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Hand
Wer nun Ziffer 5 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 5 abgelehnt.
Punkt 48, Drucksache 20/9133, Antrag der GRÜNEN Fraktion: Vertragswidrig vorenthaltene Konzessionsabgabe von Vattenfall nachfordern!
[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Vertragswidrig vorenthaltene Konzessionsabgabe von Vattenfall nachfordern! – Drs 20/9133 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem jetzt vorliegenden und zu debattierenden Antrag fordert die GRÜNE Fraktion den Senat auf, von Vattenfall als Betreiber der Hamburger Fernwärmeversorgung die vertragswidrig zurückgehaltene Konzessionsabgabe nachträglich einzufordern.
Hintergrund ist der Konzessionsvertrag, den die Stadt Hamburg im Jahr 1994 mit der HEW abgeschlossen hat, der Rechtsvorfolgerin von Vattenfall, nachdem Vattenfall 2001 die Mehrheit übernommen hat. In diesem Vertrag ist geregelt, dass in dem Moment, wo der Fernwärmeversorger Gewinne macht, eine Konzessionsabgabe zu zahlen ist. Vattenfall hat, seitdem es die Mehrheit an der HEW im Jahr 2001 übernommen hat, in keinem einzigen Jahr auch nur 1 Cent Konzessionsabgabe gezahlt und das, obwohl die gemeinsame Wärmetochtergesellschaft zusammen mit Berlin in manchen dieser Jahre dreistellige Millionengewinne an die Konzernmutter nach Schweden überwiesen hat. Dieser offenkundige Widerspruch, nämlich einerseits an die Aktionäre Gewinne zu überweisen und andererseits in Hamburg der zu prüfenden Behörde BSU eine Bilanz vorzulegen, die auswies, dass in diesem Jahr gar kein Gewinn angefallen ist, hat den Rechnungshof im Jahr 2007 dazu bewogen, diese Praxis zu rügen.
Im Jahr 2004 hat Vattenfall nämlich das Gewinnermittlungsverfahren geändert. Ich lese aus der Stellungnahme des Rechnungshofs aus dem Jahr 2007 vor. Der Rechnungshof bemängelt hier Folgendes:
"Die Behörde ist den möglichen Auswirkungen dieser Umstellung [der Gewinnermittlung] auf das Fernwärmeergebnis nicht in ausreichendem Maße nachgegangen. So hat sie z.B. versäumt zu hinterfragen, nach welchem Maßstab die sogenannten 'sonstigen internen Kosten' in zweistelliger Millio
nenhöhe zwischen Strom und Fernwärme aufgeteilt oder welches Kapital und welcher Zinssatz der Position 'kalkulatorische Zinsen' zugrunde gelegt wurden."
Der Rechnungshof hat dieses beanstandet, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass so die Gewinnermittlung für Hamburg nachteilig ist. Der damalige Senat in Alleinregierung der CDU ist aufgrund dieses Rechnungshofberichts nicht tätig geworden. Tätig geworden ist dann die GRÜNEN-geführte BSU zu Zeiten der schwarz-grünen Koalition und hat zwei Gutachten in Auftrag gegeben,
um diese Bilanzen zu überprüfen und zu ermitteln, ob im Jahr 2007 und im Jahr 2009 Gewinne angefallen sind. Die Ergebnisse dieser Gutachten sind eindeutig. Beide Gutachten kommen zum Ergebnis, dass Vattenfall in diesem Fall, so, wie es der Rechnungshof kritisiert hat, unzulässige Bewertungsmethoden angewandt hat. Wenn man die marktüblichen Berechnungen angestellt hätte, wäre herausgekommen, dass in den Jahren 2007 und 2009 erhebliche Gewinne erfolgt sind. Insofern gibt es sehr deutliche Anzeichen dafür, dass Vattenfall der Stadt Hamburg unzutreffende Bilanzen vorgelegt und durch trickreiche Bilanzkosmetik die Stadt um Konzessionsabgaben in Millionenhöhe geprellt hat.
Deshalb fordern wir mit dem heutigen Antrag den Senat auf, diese unrechtmäßig zurückbehaltenen Konzessionsabgaben nachträglich von Vattenfall einzufordern.
Es geht um keine Kleinigkeit. Wenn man diese Konzessionsabgabe für die Jahre bis 2001 zurückfordert, kommt, je nachdem, wie man diese Konzessionsabgabe berechnet und den Zinseszins nach den üblichen Gepflogenheiten ansetzt, ein Betrag zwischen 27 Millionen und 55 Millionen Euro heraus. Dass diese nachträgliche Einforderung noch nicht stattgefunden hat, Herr Dressel, hat den Grund, dass im Jahr 2010 die GRÜNENgeführte Behörde diese Gutachten in Auftrag gegeben hat und das Ergebnis im März 2011 vorlag. Da war die schwarz-grüne Koalition geplatzt, es hat Neuwahlen gegeben, und Sie waren in der Verantwortung.