Meine Damen und Herren! Hamburg kann Olympia. Wir haben mit dem Marathon, den Cyclassics oder dem Triathlon bereits jetzt attraktive Großveranstaltungen und stemmen diese mit Bravour. Weitere Sportgroßveranstaltungen werden und müssen folgen. Wenn wir uns an die Stimmung
des Evangelischen Kirchentages letztes Jahr erinnern, so hat dies eindrucksvoll gezeigt, was für eine positive …
Natürlich, Sie müssen nicht immer alles so negativ sehen. Sie können sich doch auch einmal freuen über eine positive Grundstimmung des Kirchentages.
Das war wirklich ein Ereignis in unserer Stadt, das logistisch auch für die Freie und Hansestadt nicht einfach war, wenn ich an die Hilfskräfte denke oder an die Ehrenamtlichen. Ich finde, es ist wichtig, dass wir darauf hinweisen, und es hat eine positive Auswirkung auf alle Menschen in unserer Stadt und auch für Olympia.
Die im November gescheiterte Bewerbung Münchens hat eines gezeigt, nämlich dass der Rückhalt der Bevölkerung von überragender Bedeutung ist.
Wir haben einen Vorschlag. Unser justizpolitischer Sprecher André Trepoll hat einen Vorschlag eingebracht. Es ist ein Vorschlag, aber er ist konkret. Wir haben immer gehört, dass wir die Bevölkerung befragen wollen. Jetzt haben wir einen konkreten Vorschlag eingebracht, über den wir diskutieren werden. Und natürlich hat dies eine hohe Verbindlichkeit. Wenn wir so ein Gesetz einbringen, dann wird sich doch jeder Politiker und jede Fraktion fragen, ob man ignorieren kann,
wenn es zum Beispiel eine Zustimmung oder eine Ablehnung gibt. Diese Verbindlichkeit ist für uns außerordentlich hoch. Wir haben einen konkreten Vorschlag und warten auf Ihre Vorschläge.
59 Prozent grundsätzliche Zustimmung zu der Möglichkeit Olympischer Spiele in Hamburg – das war das Ergebnis einer Umfrage der Handelskammer vom Dezember 2013 – sind ein positives Indiz. Es reicht noch nicht, aber ich finde es ein positives Indiz. Deswegen haben wir diesen Antrag mit eingebracht, einmal zur Volksbefragung. Deshalb unterstützen wir den großen Interfraktionellen Antrag. Ich glaube, das ist der richtige Weg, um die Menschen in unserer Stadt mitzunehmen. Lassen Sie uns bitte gemeinsam für die Olympischen Spiele in Hamburg arbeiten. – Vielen Dank.
Wer möchte den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und FDP aus der Drucksache 20/11848 annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 40f, Drucksache 20/11793, Bericht des Haushaltsausschusses: Novellierung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes vom 27. Juni 1984 und notwendige haushaltstechnische Anpassung innerhalb des Einzelplans 5.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/10575: Novellierung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes (HmbKrebsRG) vom 27. Juni 1984, zuletzt geändert am 17. Februar 2009, und notwendige haushaltstechnische Anpassungen innerhalb des Einzelplans 5 (Senatsantrag) – Drs 20/11793 –]
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute die Novellierung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes beschließen, dann wird Hamburg das erste Bundesland sein, das ein Gesetz auf der Grundlage des im letzten Jahr in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungsregistergesetzes des Bundes verabschiedet hat.
Hamburg übernähme damit die Vorreiterrolle in diesem Bereich. Wir leisten so einen wichtigen Beitrag, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen zu verbessern und national wie international vergleichbares Datenmaterial im Kampf gegen die Geißel Krebs zu erarbeiten. Darauf können wir alle in diesem Hause gemeinsam stolz sein.
Die in meinem letzten Debattenbeitrag geäußerte Hoffnung, dass dieses wichtige Thema in bewährter Tradition zielorientiert im Sinne der betroffenen Menschen einvernehmlich in den Ausschüssen diskutiert werden würde, hat sich erfüllt. Dafür möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei den anderen Fraktionen ausdrücklich bedanken.
Auch dem Senat, insbesondere unserer Gesundheitssenatorin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ist zu danken,
Die Ausschussberatungen zu der vorliegenden Drucksache haben zwei wichtige Änderungen im Petitum ergeben. Zum einen wird der Paragraf 2 Absatz 7 Satz 2 um den Halbsatz "einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten" erweitert. Diese Ergänzung dient der Klarstellung und somit der Verfahrenssicherheit. Zum anderen, und das ist nicht unwichtig, wird die Bürgerschaft über den Haushaltsansatz für den Betrieb des Hamburgischen Krebsregisters in Höhe von 620 000 Euro für 2014 beschließen.
Zur Nachhaltigkeit der Stellenausstattung bei der Datenerfassung ist von der Gesundheitsbehörde zugesichert worden, dass eine Mitarbeiteraufstockung erfolgen wird. Darüber hinaus wird sich die SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass eine Absicherung über die Haushaltspläne 2015 und 2016 erfolgt, so wie im Anhang 3 der vorliegenden Drucksache vorgesehen. Damit greifen wir auch die Bedenken auf, die der Kollege Stemmann in der letzten Debatte zum Thema angebracht hat. In der vorliegenden Drucksache gehen wir bei den Finanzierungskosten sogar über die von dem werten Kollegen erwähnte Faustformel 1 Euro pro Einwohner und Jahr hinaus, indem wir von Gesamtbetriebskosten von 2,4 Millionen Euro ausgehen. Davon werden 90 Prozent von den Trägern der Krankenkassen getragen und 10 Prozent, also 240 000 Euro, von der Stadt. Damit ist festzustellen, dass der Senat und die SPD-Fraktion in weiser Voraussicht ausreichende Finanzmittel zum Start des Hamburger Krebsregisters bereitstellen.
Auch das Thema der Finanzierungsgerechtigkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung darf nicht unerwähnt bleiben; Frau Artus wird bestimmt darauf eingehen.
Aber auch hier können wir feststellen, dass die PKV ihren Teil zur Finanzierung beitragen und ihre Versicherten nicht im Regen stehen lassen wird. Hier geht es nach meiner Einschätzung nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Im Übrigen erlauben Sie mir den Hinweis zum Schluss meiner Rede, dass wir mit einer Bürgerversicherung über diesen Aspekt der Finanzierungsgerechtigkeit gar nicht mehr hätten diskutieren müssen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Das Gesetz über ein klinisches Krebsregister für Hamburg ist vollbracht und damit die Ausweitung des epidemiologischen Krebsregisters, das wir seit 1926 – Hamburg nimmt hier die Vorreiterrolle ein – haben.
Die CDU-Fraktion und vor allem die Mitglieder des Gesundheitsausschusses meiner Fraktion, die intensiv über den Gesetzentwurf mitdiskutiert haben, begrüßen das heute vorliegende Gesetz außerordentlich. Dessen Dringlichkeit ist nicht von der Hand zu weisen, denn jedes Jahr sterben mehr als 218 000 Menschen in Deutschland an Krebs, und gleichzeitig kommen rund 470 000 neu oder wieder erkrankte Personen hinzu. In Hamburg sind es alleine 10 000 Personen. Aktuell leben in unserer Stadt fast 50 000 Hamburgerinnen und Hamburger mit einer Krebsdiagnose, 4700 davon sterben jedes Jahr.
Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, die Schicksale all dieser Menschen zeigen auf Anhieb, wie wichtig die Einführung eines klinischen Krebsregisters ist, denn die dadurch gesammelten Behandlungsdaten bieten eine große Chance, Neuerkrankungen in Zukunft schneller, besser und wirksamer zu behandeln – eine Chance, die wir vor allem im Hinblick auf eine alternde Gesellschaft nutzen müssen.
Ein paar Worte zur Historie dieser Debatte über das Gesetz: Vor gut einem Jahr haben wir die Debatte über die Erarbeitung eines klinischen Krebsregisters in nahezu derselben Rednerkonstellation – ich glaube, ich bin die Einzige, die damals nicht gesprochen hat – geführt. Ebenso wie heute hat Herr Kekstadt für den SPD-Antrag den Aufschlag gemacht, und Sie werden sich daran erinnern, dass die CDU einen ergänzenden Antrag gestellt hat. Unser Antrag hat dazu geführt, dass uns heute ein konkretes Gesetz zur Abstimmung vorliegt; das ist uns besonders wichtig.
Denn wäre es nach dem Willen der SPD gegangen, so wäre der Senat vor gut einem Jahr lediglich aufgefordert worden, sich über einen Gesetzentwurf Gedanken zu machen. Liebe Kollegen, hiermit wäre Hamburg seiner Vorreiterrolle, die die Stadt historisch innehat, nicht gerecht geworden. Unser Zusatzantrag aus dem März 2013 ist aber nicht nur in dem wichtigen Punkt, einen konkreten
Gesetzentwurf zu formulieren, umgesetzt worden, sondern vielmehr wurden gerade auch unsere inhaltlichen Eckpunkte allesamt umgesetzt, und darauf sind wir stolz.
Erstes Stichwort: verpflichtende Teilnahme. Diagnosen, Therapien und Informationen über den Behandlungsverlauf werden zukünftig, wie von uns gefordert, systematisch erfasst.