Die Einbeziehung der Behandlungsqualität in die Krankenhausplanung ist im Kern richtig. Wir werden natürlich in Hamburg und in Deutschland insgesamt weitere Anstrengungen brauchen, um die Versorgung im Krankenhaus zukunftsfähig zu machen. So muss insbesondere die Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor weiter vorangetrieben werden, insbesondere im Hinblick auf Vergütung und Qualitätssicherung. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe im Krankenhaus muss verbessert werden, und hier muss insbesondere auf lange Sicht eine Übertragung von Aufgaben aus dem ärztlichen Bereich an die Pflege stattfinden, damit Pflegekräfte unabhängiger agieren können, als sie es bisher tun.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Die Details sollten wir im Ausschuss vertiefen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schäfer, sagen Sie mal, hatten Sie es nicht ein bisschen kleiner? Ein Quantensprung – Ihr Gesetz mag alles Mögliche sein, aber es einen Quantensprung zu nennen, ist nichts anderes als Anmaßung.
Sie alle und auch die Senatorin tun so, als seien auf einmal gute Qualität oder Mindestanforderungen – so heißt es bei der Senatorin –
Voraussetzung, um in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden. Lieber Herr Schäfer, liebe Frau Senatorin, das ist doch selbstverständlich, das war schon immer so. Ich bin sehr dafür, die Qualität zu überprüfen, zu vergleichen und Transparenz herzustellen. Aber dadurch, dass Sie Qualitätsbeauftragte, angeblich noch nebenamtlich, einstellen oder verpflichten, machen Sie keinen Quantensprung, es sei denn, Sie unterstellen, dass bis
her Krankenhäuser im Krankenhausplan waren oder aufgenommen wurden, die keine ausreichende Qualität haben. Dann stellt sich aber die Frage, Frau Senatorin, warum Sie da nicht längst eingegriffen haben, denn Krankenhäuser, die keine ausreichende Qualität haben, sind im Krankenhausplan nicht aufzunehmen, schon nach bisherigem Recht, und sie sind zu entfernen, wenn sie die Qualität nicht haben. Also ein Quantensprung ist es mit Sicherheit nicht. Wir werden im Einzelnen im Ausschuss überprüfen müssen, ob es dennoch sinnvolle Regelungen sind. Das eine oder andere spricht durchaus dafür.
Lassen Sie mich aber noch auf einige Punkte eingehen, bei denen ich ein etwas ungutes Gefühl habe. In der Presseerklärung des Senats steht, dass man gemeinsam mit den Hamburger Krankenhäusern die Qualität verbessern wolle. Ein guter Ansatz, den wir teilen. Aber was passiert dann? Sie haben in der Drucksache dargelegt, wer alles befragt wurde, Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abzugeben. Bei vielen wurde auch dargestellt, wie sie sich geäußert haben, ob sie übernommen wurden oder nicht. Eine sehr wichtige Organisation, nämlich die Hamburger Krankenhausgesellschaft, haben Sie zwar ebenfalls angeschrieben und haben auch eine Stellungnahme bekommen, aber die haben Sie erstens nicht verwertet und zweitens noch nicht einmal erwähnt in Ihrem Bericht. Das war der Grund, warum ich durch eine Schriftliche Kleine Anfrage nachgefragt habe. Die Krankenhäuser haben nämlich zwei Dinge sehr moniert, die Kosten der Qualitätsbeauftragten und das Bußgeld, das aus meiner Sicht bei schlechter Qualität überflüssig ist, denn wenn ein Krankenhaus nachhaltig schlechte Qualität liefert, gibt es nur eine Konsequenz, es muss aus dem Krankenhausplan heraus. Das ist ganz einfach, da brauchen wir kein Bußgeld.
Diese beiden Punkte – man kann sie sehen, wie man will – wurden von der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft moniert, aber das taucht in Ihrer Drucksache überhaupt nicht auf. Das ist kein guter Einstieg in eine gemeinsame Arbeit mit den Hamburger Krankenhäusern.
Ein zweiter Punkt, der am Rande kurz erwähnt wurde. Im Gesetzentwurf steht jetzt, dass man ergänzende Qualitätskriterien gemeinsam mit den Betroffenen, also den Krankenhäusern, aufstellen wolle, aber wenn das nicht ginge, solle eine Verordnung gemacht werden. Das sind keine Verhandlungen auf Augenhöhe. Auch diese Frage werden wir im Ausschuss sicher zu diskutieren haben.
Dann ist die grundsätzliche Frage, wie man Ihren Gesetzentwurf bewerten kann. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist es, was ich persönlich ein bisschen befürchte, einfach nur eine große Schaumschlägerei mit wenig Effekt, oder
aber es greift ganz massiv ein. Dazu habe ich mir folgende Punkte aufgeschrieben: Sie sagen, Sie wollten Qualitätsbeauftragte haben. Dann habe ich nachgefragt, wie teuer das sei. Die Antwort war, das sei nicht so teuer, das würde doch einfach nebenbei gemacht. Qualitätsbeauftragte, die das so nebenbei machen, werden der Qualität nicht viel helfen. Wenn es mehrere hauptamtliche und qualifizierte Leute gibt, dann werden sie höchstwahrscheinlich der Qualität helfen, aber dann kosten sie viel Geld. Es ist also noch völlig offen, ob Sie einfach ein bisschen Show veranstalten und Qualitätsbeauftragte für wenig Geld einstellen, die nichts bringen, oder ob Sie die Krankenhäuser mit viel Geld belasten wollen. Das werden wir sicher im Ausschuss klären können.
Dann zum Thema behinderte Patienten. Sie wollen, dass man sich in Krankenhäusern besonders um behinderte Patienten kümmert, das ist eine sehr gute Idee. Aber auch da taucht die Kostenfrage auf. Dazu sagen Sie in der Drucksache, das sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung schon abgedeckt, weil schon im Bundesgesetz stehe, dass jedes deutsche Krankenhaus entsprechende Vorgaben für behinderte Patienten erfüllen müsse. Wenn das so ist, und das mag sein, dann bringt Ihr Gesetz überhaupt nichts, dann wiederholen Sie einfach nur das, was ohnehin schon Bundesrecht ist. Das spricht also ein bisschen dafür, dass Sie Schaumschlägerei betreiben, ohne etwas zu bewirken. Wenn Sie etwas bewirken wollen, dann verursacht es Kosten und dann müssen Sie sagen, wie die Krankenhäuser das finanzieren sollen.
Der dritte Punkt. Ich glaube, es war Herr Schäfer, der sagte, der Facharztstandard müsse erfüllt werden. Ich darf Ihnen dazu sagen, dass der Facharztstandard in allen deutschen Krankenhäusern und in allen deutschen Arztpraxen Pflicht ist. Wenn der Facharztstandard nicht eingehalten wird – ständige Rechtsprechung des BGH, VI. Zivilsenat –, dann wird sofort ein Behandlungsfehler angenommen. Da brauchen wir nicht die SPD in Hamburg oder Frau Senatorin Prüfer-Storcks. Es ist seit Jahrzehnten genau definiert, was der Facharztstandard ist, und der muss eingehalten werden.
Ein Problem ist – und das fordern Sie jetzt auch durch das Gesetz –, dass nicht nur der Leiter einer konkreten ärztlichen Einrichtung im Krankenhaus selbst Facharzt sein muss, sondern auch sein Stellvertreter.
(unterbrechend) : Herr Dr. Schinnenburg, einen Moment bitte. Meine Damen und Herren! Es wird sehr viel gemurmelt.
Wieso muss denn der stellvertretende Leiter auch kleiner Abteilungen unbedingt Facharzt sein? Vielleicht wissen Sie, wie es in Krankenhäusern zugeht, da ist immer der Leiter ein Facharzt, und bei Operationen ist regelmäßig auch ein Facharzt dabei, aber auch ein weiterer Arzt in Ausbildung, und das hat sich eigentlich bewährt. Ich glaube, auch das wird aber nur zu mehr Kosten führen und wahrscheinlich nichts bringen. Ob das so ist, werden wir im Ausschuss klären.
Meine Vermutung ist, dass dieses Gesetz sich sehr gut macht in den Medien, dass Sie etwas für Qualität tun. Ich glaube, es bringt am Ende außerordentlich wenig und es besteht die Gefahr, dass viel Bürokratie entsteht. Dieses alles werden wir im Ausschuss überprüfen. Ich hoffe, die Ergebnisse im Ausschuss sind besser als mein bisheriger Eindruck. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Immer noch muss bei jeder tausendsten Behandlung im Krankenhaus mit einem tödlichen Ausgang gerechnet werden. Diese Angabe ist gesundheitswissenschaftlich begründet. Diese Auskunft hat die Bundesregierung auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag gegeben. Und nicht nur deswegen müssen wir uns über die Qualität, in der die Krankenhäuser arbeiten, dringend unterhalten. Wir müssen als gesetzgebende Instanz Maßnahmen verankern, die dem weiteren Verfall der Gesundheit zur Ware und der stationären Behandlung zum reinen Kostenfaktor endlich Einhalt gebieten.
Die Profitlogik im Gesundheitswesen muss endlich umgekehrt werden, verehrte Abgeordnete. Aus meiner Sicht hat das diagnosebezogene Fallpauschalensystem, das vor zehn Jahren eingeführt wurde, nicht zu mehr Transparenz bei den Behandlungen, einem effizienteren Einsatz der Mittel und zur Beseitigung von Fehlanreizen geführt, im Gegenteil, die Beschäftigten ächzen unter dem Dokumentationszwang. Die Anzahl der Operationen steigt jährlich an, und der angeheizte Wettbewerb durch die parallel stattgefundene Privatisierungswelle kommunaler Krankenhäuser steigerte den Kostendruck auf die noch öffentlichen und gemeinnützigen Kliniken. Hüft- und Kniegelenk- sowie Bandscheibenoperationen, aber auch Kaiser
schnitte bringen viel Geld in die Kassen. Aber ob diese OPs wirklich immer erforderlich sind, darf bezweifelt werden. Das Fallpauschalensystem eigne sich in keinem Fall für multimorbide und pflegebedürftige Menschen, stellte das Deutsche Institut für Pflegeforschung fest.
Und Hamburg? Die Stadt sitzt mit einer Vertreterin und einem Vertreter im Aufsichtsrat von Asklepios und schaut bislang dem Treiben weitgehend nur zu, und dies aufgrund eines immens schlechten Vertrags, den der damalige Senat mit Asklepios bei der Teilprivatisierung abgeschlossen hat.
Der Bericht, den der Kollege Schäfer eben schon erwähnte, der gestern Abend im NDR lief, spricht genau diesen Klinikkonzern an, und die Überlastungsanzeigen, die dort zitiert wurden und die der Gewerkschaft ver.di vorliegen, zwingen uns zum Handeln. Es muss hingehört werden, es darf nicht mehr weggesehen werden, und deswegen muss die Einflussnahme der öffentlichen Hand auf die Krankenhäuser gestärkt werden.
Deutet man die Rangeleien der Krankenhausoligarchen richtig, dann sind die Interessen weiterhin darauf ausgerichtet, Krankenhäuser aufzukaufen und sich auf dem Klinikmarkt die Anteile mit nahezu kriegerischen Methoden streitig zu machen. Es geht um das Sanieren und um das Bedienen von Aktionärsinteressen, aber das können nicht unsere Interessen sein, verehrte Abgeordnete.
Daher ist es ein Fortschritt, eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente, welches die öffentliche Hand hat, zu nutzen und Qualitätsanforderungen an die Krankenhäuser zu stellen. Wir stehen dem Gesetzentwurf daher aufgeschlossen und auch konstruktiv gegenüber. Aber wie so oft bei Gesetzentwürfen der SPD-Fraktion und des Senats gibt es etliche Notwendigkeiten, ihn noch zu verbessern. Gute Qualität muss zudem auskömmlich finanziert werden. Und obwohl Hamburg seit Jahren an der Spitze der Krankenhausinvestitionen steht, muss man sich heute fragen, ob die Summen wirklich ausgereicht haben. Das Eigenlob der Senate der letzten Jahre kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es offenbar auch in unseren Krankenhäusern einen Investitionsstau gibt.
Da es jetzt aber um die Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes geht, haben wir Ihnen diesbezüglich einige Vorschläge unterbreitet, wie das Gesetz besser aussehen könnte. Ich möchte einige kurz zitieren und kann Ihnen versichern, Herr Kollege Schäfer, dass diese intensiv in unseren Kreisen diskutiert und abgestimmt worden sind und nicht irgendwo pauschal abgeschrieben.
Weitere zentrale Steuerungselemente sind zudem die Krankenhausaufsicht, die Beschwerderechte von Patientinnen und Patienten, die Durchsetzung qualitätssichernder Anforderungen und eine verbesserte Sanktionsmöglichkeit, ein Krankenhaus eben auch vom Krankenhausplan auszuschließen; so einfach ist das nämlich nicht.
Hohe Bedeutung wie die bedarfsgerechte Versorgung hat aus unserer Sicht außerdem das Entlassungsmanagement, das Frau Schmitt auch angesprochen hat. Es gibt hier immer noch große Probleme, was die Pflege, die Nachsorge und auch die Medikation angeht. Außerdem weisen wir mit unserem Antrag darauf hin, dass die Versorgung von Patientinnen und Patienten aus dem Umland im Krankenhausplan zu berücksichtigen ist. Es kann doch nicht sein, dass wir immer mehr als Metropole denken, aber in Sachen Gesundheit an den Landesgrenzen stehenbleiben.
Gleiches gilt für die bessere Zusammenarbeit zwischen Rettungsdiensten und Krankenhäusern. Diese Schnittstelle sollte im neuen Krankenhausgesetz Berücksichtigung finden.
Sehr geehrte Mitglieder des Senats, verehrte Abgeordnete! Auf der Jahrestagung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit im April dieses Jahres wurde das Ergebnis einer Befragung unter Krankenhäusern veröffentlicht, wie das freiwillige Berichtssystem namens CIRS angewendet wird. Es geht dabei darum, dass Beschäftigte besondere Vorkommnisse melden können. Ziel ist es, Risikokonstellationen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, diese auszuschalten. CIRS ist deshalb ein sehr wichtiges Instrument für das Risikomanagement. Die Ergebnisse dieser Befragung sind aus unserer Sicht ernüchternd, denn nur drei der befragten Hamburger Krankenhäuser haben das System offenbar so installiert, dass es eine gute Meldequote gibt. In der Mehrzahl der Hamburger Krankenhäuser herrscht offenbar eine unterentwickelte Fehlerkultur. Das muss sich dringend ändern, denn viele Beschäftigte halten die Belastungen nicht mehr aus, wie mir Betriebsräte laufend berichten. Es gibt zu wenig Personal, und die Bedingungen, unter denen die pflegerische Arbeit verrichtet wird, machen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krank. So aber werden Patientinnen und Patienten nicht optimal gepflegt.